Transparenz-Informationen zu politischer Werbung nach EU-Verordnung 2024/900 (TTPA)

Die AfD-Fraktion Neukölln ist ein gewählter Teil der Berliner Verwaltung. Rechtsgrundlage hierfür ist §5a des Bezirksverwaltungsgesetzes. Dabei erhält die AfD-Fraktion Neukölln finanzielle Mittel ausschließlich von der Berliner Verwaltung zugewiesen. Rechtsgrundlage hierfür ist das BezVEG, insbesondere §8a Abs 2. Die AfD-Fraktion Neukölln erfüllt mit dieser Transparenz-Information alle Vorgaben gemäß 2024/900 TTPA. Stand dieser Erklärung: 11.02.2026

Grundlegende Informationen
  • Die AfD-Fraktion Neukölln darf grundsätzlich keinerlei Parteiwerbung bestellen oder verkaufen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion steht immer im Zusammenhang mit der Arbeit der Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln.
  • Dem Berliner Bezirksverwaltungsgesetz und dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen nach stellt die AfD-Fraktion Neukölln im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit keinen Zusammenhang zu einer Wahl oder einer Partei her. Diese Richtlinien setzen klare Grenzen für politische Werbung in zeitlicher Nähe zu Wahlen.
  • Jede von der Fraktion im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichte Kampagne wird ausschließlich aus Mitteln der Fraktion finanziert. Die Verausgabung dieser Mittel wird durch die Berliner Verwaltung überwacht.
Sponsor und Auftraggeber der politischen Werbung

AfD-Fraktion Neukölln – Rathaus Neukölln – Karl-Marx-Str. 83 – 12043 Berlin-Neukölln – E-Mail: kontakt@afdfraktion-neukoelln.de

Einrichtung, die den Sponsor und Auftraggeber kontrolliert

Die AfD-Fraktion Neukölln ist gewählter Teil der Berliner Verwaltung. Kontrollierende Stelle: Bezirksverordnetenvorsteher der BVV Neukölln – Karl-Marx-Str. 83, 12043 Berlin-Neukölln – Telefon: +49 30 90239 2386 – E-Mail: bvv@bezirksamt-neukoelln.de

Ansprechpartner des Sponsors und Auftraggebers der politischen Werbung

Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, Julian Potthast – Karl-Marx-Str. 83 – 12043 Berlin-Neukölln – E-Mail: julian.potthast@afdfraktion-neukoelln.de

Wer bezahlt den Auftrag?

Der Auftrag wird vollumfänglich von der AfD-Fraktion Neukölln bezahlt.

Herkunft der Mittel und Gelder für den Auftrag

Öffentliche Gelder.

Wurde bereits früher eine ähnliche Werbemaßnahme oder Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt?

Nein.

Hinweis auf die Option, möglicherweise nicht konforme politische Werbung zu melden

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der EU-Verordnung 2024/900 können möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden.

Zeitraum, in dem der Auftraggeber politische Werbung beauftragt hat

17. März 2026 bis 26. März 2026 (erster bis letzter Tag)

Standorte, an denen der Auftraggeber im genannten Zeitraum politische Werbung beauftragt hat

12347 Berlin-Neukölln, Britzer Damm 72 und 12347 Berlin-Neukölln, Mohriner Allee 52-54

Welche Gesamtkosten sind für die Beauftragung der vorgenannten politischen Werbung angefallen?

1584,25 Euro (Gesamtpreis, brutto).

Die vorgenannte, durch den Auftraggeber bezahlte politische Werbung steht im Zusammenhang mit folgenden Initiativen des Auftraggebers

Ende der Erklärung.