Kontrollen durch das Ordnungsamt

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/337/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Kontrollen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten, wurden durch das Ordnungsamt bisher im Jahr 2024 in Gewerbebetrieben in Neukölln durchgeführt?
  2. In welchen Gewerbebetrieben, aufgezählt nach Monat und Betriebsart, fanden die entsprechenden Kontrollen durch das Ordnungsamt statt?
  3. Welche Verstöße wurden dabei festgestellt, aufgelistet nach Monat und Art der Verstöße?
  4. Wie hoch war die Anzahl der Verstöße, aufgelistet nach der Art der unterschiedlichen Verstöße, die bei den Kontrollen durch das Ordnungsamt festgestellt wurden?
  5. Welche Strafen bzw. Strafanzeigen, aufgelistet nach Monat und Höhe, wurden bisher verhängt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/337/XXI vom 24.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 4: 

Sämtliche Fachbereiche des Ordnungsamtes, d.h. der Allgemeine Ordnungsdienst, die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, die Zentrale Verfahrensbearbeitung sowie auch insbesondere die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, führen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Kontrollen in Gewerbetrieben aus mannigfaltigen Gründen durch. 

Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen gibt es nicht, zumal die Bezirksämter die Leistungserbringung nicht auf Basis von Kennzahlen erfassen sondern anhand der landesweit einheitlichen Produkte der Kosten- und Leistungsrechnung. Ein Produkt „Kontrolle von Gewerbebetrieben“ existiert nicht. 

Zu 5. 

Für die Verfolgung von Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, nicht das Ordnungsamt. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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