Amtsarztstelle dauerhaft unbesetzt und die Kosten steigen munter weiter

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/222/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gab es seitens des Amtsarztes Herrn Dr. S. ein Angebot, das Beschäftigungsverhältnis mit dem Bezirksamt, z.B. durch Versetzung in einen anderen Bezirk, zu beenden? 
  2. Falls ja, warum wurde das Angebot vonseiten des Bezirksamtes nicht beendet? (Bitte erläutern)
  3. Auf welche Höhe belaufen sich die Gehaltskosten inklusive Gehaltsnebenkosten für die unbesetzte Stelle des Amtsarztes, die dem Bezirksamt seit der Freistellung von Herrn Dr. S. entstanden sind?
  4. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Anwaltskosten für anwaltliche Dienstleistungen (z.B. Beratungskosten, Mandatskosten usf.), die dem Bezirksamt durch diesen Fall entstanden sind?
  5. Welchen weiteren Kosten (z.B. Gerichtskosten, Portokosten usf.) sind dem Bezirksamt in dem personalrechtlichen Verfahren bisher insgesamt entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
  6. Welche weiteren Kosten welcher Art im Zusammenhang mit personalrechtlichen Angelegenheiten im Gesundheitsamt sind dem Bezirksamt seit Juli 2022 entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
  7. Welche Kosten in welcher Höhe (z.B. Anwaltshonorare, Gerichtskosten usf.) sind dem Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und den Personalwechseln stehende medien- und presserechtliche Rechtsstreitigkeiten entstanden? (Bitte aufschlüsseln)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/222/XXI vom 11.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu Frage 1.+2.: 

Das Bezirksamt äußert sich unter anderem zum Schutz des Mitarbeiters nicht zu der Personaleinzelangelegenheit. 

Zu Frage 3.: 

Es entstehen Kosten der Besoldungsgruppe A16. 

Zu Frage 4.: 

43.268,38 € 

Zu Frage 5.: 

Bisher sind keine weiteren Kosten entstanden. Über etwaige Portokosten führt das Bezirsamt keine Statistik. 

Zu Frage 6.: 

Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden. 

Zu Frage 7.: 

Es sind keine Kosten aus medien- und presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und dem Personalwechsel entstanden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Öffentliche Toiletten im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/221/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele öffentliche Toiletten stehen den Bürgen im Bezirk Neukölln zur Verfügung? (Bitte nach der Anzahl der Toiletten, den jeweiligen Standorten und den Öffnungszeiten aufschlüsseln)

2. In welchen Zeitintervallen werden die öffentlichen Toiletten im Bezirk gereinigt? (Bitte nach Anzahl der Reinigungsintervalle mit den jeweiligen Standorten aufschlüsseln)

3. Welche Kosten entstehen dem Bezirksamt bzw. dem Land Berlin durch die öffentlichen Toiletten (Bitte nach Anschaffungskosten und Kosten für den laufenden Betrieb, ggf. mit externem Dienstleister, aufschlüsseln) 

4. Wie hoch waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entstandenen Kosten durch Vandalismus für die öffentlichen Toiletten im Bezirk Neukölln im Vergleich zu anderen Bezirken (falls vorhanden)?

6. Welches Fazit zieht das Bezirksamt, nachdem für einige öffentliche Toiletten in Neukölln kein Nutzungsentgelt mehr genommen wird? 

7. Welches Fazit zieht das Bezirksamt ca. zwei Monaten nach Inbetriebnahme der geschlechterfreien ökologischen Toiletten, die ohne Strom und Wasser auskommen, in der Lessinghöhe bzw. in der Bornsdorfer Straße, in Bezug auf Nutzung, Vandalismus, Sauberkeit und mögliche Fehlnutzung? 

8. Ist der Bau neuer öffentlicher Toilettenanlagen im Bezirk Neukölln geplant? (Bitte Standorte benennen) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/221/XXI vom 27.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 2. bis 4. 

Die Reinigungsintervalle, die Reinigungs- und Anschaffungskosten sowie die Kosten für Vandalismus für Berliner Toiletten (Wall GmbH) und für autarke Toiletten entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 5. 

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Die Zuständigkeit liegt bei der SenMVKU. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 6. 

Hintergrund Ihrer Frage wird sicher die Situation der Wall-Toilette in der Hasenheide sein, über deren zweckwidrige Nutzung im Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung am 13.06.2023 durch die Verwaltung berichtet wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass es für die autarke Toilette an der Lessinghöhe bzw. Bornsdorfer Straße ähnliche Problemlagen gibt. Fremdnutzung durch Drogenkonsumierende und Obdachlose stellen in der Tat ein Problem dar. 

Der durch die SenMVKU vertraglich festgesetzte Reinigungsrhythmus führt aber dazu, dass die Toilette sauber und nutzbar angetroffen werden kann. Für die autarke Toilette am Wildenbruchplatz sind die Rückmeldungen hingegen bisher ausnahmslos positiv. 

Da die Toiletten durch die SenMVKU aufgestellt und betrieben werden, wenden Sie sich bei Bedarf nach weiteren Information zu Ihrer Frage bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 7. 

Folgende Standorte in Neukölln wurden der SenMVKU im Rahmen der Evaluation des Berliner Toilettenkonzeptes als zusätzliche Bedarfe gemeldet: 

– Schulenburgpark (direkt an der Straße bzw. Fläche zwischen Spielplatz und Apotheke) 

– Körnerpark (Fläche Richtung Rübelandstraße bzw. ggf. dort auch in der Grünanlage) 

– Inklusiver Spielplatz Sollmannweg 

– Hasenheide (Eingang Columbiadamm) 

– Parchimer Allee 

– Schillerpromenade Richtung Süden / Leinestraße 

– Dörferblick, Stadtgrenze, westlich der Waßmannsdorfer Chaussee 

– Alt-Rudow/ Krokusstraße 

In der BVV gibt es derzeit Diskussionen zu einer zusätzlichen Bedarfsmeldung für die Errichtung einer öffentlichen City-Toilette im Bereich des U-Bhf. Johannisthaler Chaussee, da es im dortigen Umfeld keine öffentlichen Toiletten gibt. 

Ob und wann eine Umsetzung erfolgt, entzieht sich gegenwärtig der Kenntnis des Bezirksamtes. Auch, ob eine Umsetzung sodann als Berliner Toilette oder als autarke Toilette erfolgen wird. Ich werde im zuständigen Ausschuss gern über den weiteren Fortgang berichten. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Vergabe-Verfahren für Sporthallen, Sportplätze, Eisflächen, Schwimmbäder und -hallen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/220/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Sportstätten (Sporthallen, Sportplätze, Eisflächen usw.) stehen Sportvereinen und Schulen im Bezirk Neukölln derzeit zur Verfügung?
  2. Wie hoch ist die derzeitige prozentuale Auslastung der genannten Sportanlagen im Bezirk Neukölln durch Sportvereine, Schulen usw.? Bitte nach den einzelnen Sportanlagen im Bezirk und der jeweiligen Auslastung in Prozent aufschlüsseln.
  3. Haben im Jahr 2022 und 2023 alle antragstellenden Sportvereine Nutzungszeiten für eine entsprechende Sportfläche erhalten bzw. weitererhalten?
  4. Falls Nein, welche Sportvereine konnten nicht berücksichtigt werden? Bitte um Aufzählung der Sportvereine mit dem jeweiligen Datum der Antragstellung und den von den Sportvereinen beantragten Terminen und Sportflächen.
  5. Aus welchen Gründen konnten die Sportvereine nicht berücksichtigt werden? Bitte eine Begründung der Ablehnung des jeweiligen Sportvereinens mit der entsprechenden Sportfläche.
  6. Nach welchen Richtlinien bzw. Antragsverfahren ist die Vergabe von Nutzungszeiten von Sportflächen im Bezirk Neukölln geregelt?
  7. Gibt es Sportvereine, die bevorzugt Nutzungszeiten durch das Bezirksamt erhalten? Wenn ja, bitte erläutern, warum. 
  8. Ist das Bezirksamt grundsätzlich bereit, mit dem Verordneten des Sportausschusses der Fraktionen die Einhaltung der genehmigten Nutzungszeiten in den jeweiligen Sportstätten zu überprüfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/220/XXI vom 27.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für den Schul- und Vereinssport werden durch das Schul- und Sportamt 81 Sporthallen, 25 Spielfelder auf ungedeckten Sportanlagen und 2 Eisflächen in Neukölln vergeben. 

Zu 2.: 

In Neukölln werden alle zur Verfügung stehenden Sportstätten für die jeweils möglichen Sportarten und den daraus resultierenden Nutzungszeiten §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) an die Vereine vergeben.

Die Halbjahrestrainingspläne und die Anzahl und Anträge der Vereine werden der Neuköllner Sport-AG zur Beteiligung und Zustimmung vorgelegt. Nach schriftlicher Zustimmung der Sport-AG werden die dann amtlichen Trainingspläne an die Vereine versandt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Vereine die ihnen zugewiesenen Zeiten nutzen. Die Neuköllner Sportstätten werden stichprobenartig und bei Verdachtsmeldungen anderer Nutzer*innen durch Mitarbeiter*innen des Schul- und Sportamtes begangen. 

Zu 3.: 

Ja. 

Zu 4.: 

Entfällt. 

Zu 5.: 

Entfällt. 

Zu 6.: 

Die Vergabe ist gemäß §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) geregelt. 

Zu 7.: 

Nein. 

Zu 8.: 

Sollte das Thema durch den Sportausschuss aufgerufen werden, wird sich das Bezirksamt entsprechend dazu verhalten. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Drogenkiez Berlin Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/211/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) in Neukölln in den Jahren 2014-2023 sind der Drogenbeauftragten bekannt? Bitte je 100.000 Einwohner altersstandardisiert aufschlüsseln?
  2. Welchen Rang nimmt Neukölln damit unter den Bezirken in Berlin ein?
  3. Wie viele vollstationäre Krankenhausfälle – Störungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) – gab es in den Jahren 2018-2022 im Bezirk Neukölln? Bitte Fälle je 100.000 Einwohner altersstandardisiert angeben.
  4. Welchen Rang nimmt Neukölln damit unter den Bezirken in Berlin ein?
  5. Welches Monitoring in welchem Umfang wird von der Drogenbeauftragten jährlich durchgeführt? Bitte aufschlüsseln.
  6. Wann erscheint ein aktualisierter Drogen- und Suchtbericht für den Bezirk Neukölln?
  7. Wie viele Beschwerden von Bürgern über den öffentlichen Konsum von Drogen oder mit Drogenkonsum in Verbindung stehende Beschwerden sind der Drogenbeauftragten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 über welche Beschwerdestellen im Bezirksamt (z.B. Eingaben, Ordnungsamt-App usw.) bekannt geworden? (Bitte nach Jahr, Inhalt der Beschwerde und Eingangskanal der Beschwerden aufschlüsseln) 
  8. In welchen Bereichen Neuköllns bestehen Schwerpunkte des öffentlichen Drogenkonsums bzw. den Meldungen zum öffentlichen Drogenkonsum im Jahr 2022? (Bitte eine kartografische Darstellung mit den entsprechenden Fallzahlen, falls vorhanden. Andernfalls bitte eine Aufschlüsselung der Fälle und Örtlichkeiten.)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/211/XXI vom 20.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Bezüglich der Fragestellungen zu den Erkenntnissen der Drogenbeauftragten gehe ich davon aus, dass hier nicht die Landessuchtbeauftragte bei der Sen Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (Sen WGP) gemeint ist, sondern die bezirkliche Suchthilfekoordination

Die Beantwortung der Fragestellungen erfolgt in entsprechender Weise. 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.-4.: 

Diagnosen von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen werden anhand der ICD 10 – Systematik klassifiziert. Durch die Suchthilfekoordination werden lediglich die Klientinnen und Klienten statisch erfasst, die über das Steuerungsgremium Sucht in ein Betreuungsangebot der Eingliederungshilfe gesteuert werden. Die für die SenWGP zu erstellende Statistik umfasst dabei nicht die spezifizierten Diagnosen, sondern nur eine vereinfachte Erfassung mit dem Merkmal Sucht / Drogen. 

Eine Auswertung entsprechend der Fragestellung ist somit nicht möglich. 

Durch die Statistik vollstationärer Krankenhausfälle lassen sich psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen in einem Berliner Bezirk erfassen. Diese Statistik basiert auf Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, welche jedoch nach Behandlungsort und nicht nach Wohnort erhoben werden. Um die Betroffenheit der Einwohnerinnen und Einwohner in Bezirken ermitteln und miteinander vergleichen zu können, ist eine Sonderauswer-tung und Altersstandardisierung aller Berliner Daten nötig, die durch die zuständige Senats-verwaltung zuletzt für das 2013 durchgeführt wurde. 

Aus dem Fachverfahren des Sozialpsychiatrischen Dienstes lassen sich die Fallzahlen zu psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) bzw. die hieraus resultierenden Krankenhausfälle ebenfalls nicht herauslesen. 

Die Daten für den geforderten Zeitraum liegen demnach nicht vor. 

Zu 2.: 

Siehe oben 

Zu 3.: 

Siehe oben 

Zu 4.: 

Siehe oben 

Zu 5.: 

Das Monitoring der Suchthilfekoordination wird unterjährig geführt. Es gliedert sich in folgende Schwerpunkte auf: 

a) Dokumentierte und beseitigte Funde von Konsumrückständen, in der Hauptsache Pumpen und Kanülen. 

b) Beschwerden zu Drogenkonsum und Begleiterscheinungen von Drogenkonsum, Beschwerden zu Campieren im öffentlichen Raum/obdachlose Menschen 

Das Monitoring ist angelehnt an das Monitoring des NUDRA I und NUDRA II Projekts, welches von 2018-2022 seitens der SenWGP finanziert wurde und an dem sich Neukölln beteiligte. Ab 2022 übernahm der Bezirk Neukölln das Monitoring mit Anpassungen selbst. 

Zu 6.: 

Derzeit ist kein aktualisierter Drogen- und Suchtbericht geplant. 

Zu 7.: 

Die Aufschlüsselung erfolgt tabellarisch. Dabei ist zu beachten, dass das bezirkseigene Monitoring seit Beginn des Jahres 2022 erfolgt. Die vorherigen Zahlen entsprechen den zugelieferten Zahlen des NUDRA Monitorings. Mehrfachnennungen kamen ab dem Jahr 2022 vor. So bezieht sich die Zahl der gesamten Konfliktmeldungen auf die quantitative Menge der Meldungen, wobei Mehrfachnennungen entsprechend aufgelistet wurden. 

Nicht berücksichtigt wurden Konfliktmeldungen ausschließlich zur Thematik „Wohnungslosigkeit im öffentlichen Raum“. Dieses werden im Monitoring miterfasst, erscheinen jedoch in der hier gelieferten Auflistung nur, wenn als Nebenbeschwerde Drogen genannt wurden. 

Die Beschwerden gehen zunächst an die in den Tabellen aufgeführten Adressaten und werden dann weiter geleitet an die Suchthilfekoordination. Eine Zuarbeit erfolgt hier im Wesentlichen durch das Ordnungsamt, Fixpunkt e.V. und Fixpunkt gGmbH, sowie das Straßen- und Grünflächenamt. 

Für die Jahre 2018 und 2019 liegen dem Bezirksamt keine Tabellen vor, die eine Aufschlüsselung entsprechend der Anfrage ermöglichen. 

https://www.fixpunktggmbh.org/project/NUDRA-netzwerk-zum-umgang-mit-alkohol-und-drogen-im-oeffentlichen-raum/ abgerufen am 05.06.2023 

7.1 Übersicht 2020 

7.2 Übersicht 2021 

7.3 Übersicht 2022 

Zu 8.: 

Die Schwerpunkte zu Drogenkonsum in Neukölln werden vorrangig abgeleitet aus Beobachtungen der Aufsuchenden Suchthilfe, sowie Meldungen aus der Bevölkerung. Demzufolge handelt es sich hierbei um subjektive Wahrnehmungen, die kein valides Datenbild ergeben. Trotzdem finden sie Berücksichtigung in der Gesamtbetrachtung. 

Valide erfasst werden hingegen gefundene und entsorgte Konsumrückstände, welche einen Rückschluss auf Schwerpunkte des Drogenkonsums ermöglichen. 

Als Schwerpunkte (wegen gefundener Konsumrückstände) sind hierbei anzunehmen: Brachflächen und Grünanlagen in der Bezirksregion Neuköllner Zentrum, sowie Teile der Schillerpromenade und der Bereich zwischen den Bahnhöfen Neukölln und Hermannstraße, sowie das Akazienwäldchen. 

Eine Aufschlüsselung der Daten erfolgt intern, unter der Beteiligung der Datenkoordination. Diese Daten sind jedoch nicht geeignet um sie zu veröffentlichen, da sie einer Kontextualisierung bedürfen. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
  3. Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
  4. Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
  5. Wenn ja, welcher bzw. welche Medien  wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
  6. In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget) 
  7. Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)

Auswertung der Einschulungsuntersuchung in Neukölln I 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/208/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Gesamtzahl der zur Einschulung untersuchten Kinder im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte nach den Jahren aufschlüsseln.
  2. Wie viele Einschulungsuntersuchungen konnten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln z.B. „pandemiebedingt“ aufgrund von Personalengpässen oder sonstiger Gründe nicht stattfinden? Bitte erläutern.
  3. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit festgestellten Sprachdefiziten? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten.
  4. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen.
  5. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil mit Migrationshintergrund)? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund.
  6. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 ohne Migrationshintergrund? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund.
  7. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit auffälliger Visuomotorik? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik.
  8. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit Übergewicht? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Übergewicht und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Übergewicht.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.

Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Auswertung der Einschulungsuntersuchung in Neukölln II

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/209/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren. Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren.
  2. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich.
  3. Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 war der Geburtsort innerhalb Deutschlands? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands.
  4. Bei wie vielen der untersuchten Kindern lagen die Früherkennungsuntersuchungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 vollständig vor? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen.
  5. Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 lebte mindestens ein Raucher mit im Haushalt? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt.
  6. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation.
  7. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022, bei denen eine schulische oder sonderpädagogische Förderung empfohlen wurde? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung.
  8. Wann wird eine Auswertung der Einschulungsuntersuchungen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 im Rahmen der Gesundheits- und Sozialberichterstattung auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in An-spruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.

Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Ergebnisse aus dem Pilotprojekt „#BESSERMITEINANDER“ zur Kontrolle und Zonenausweisungen für E-Scooter/E-Tretroller in Neukölln  

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/200/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In welchem Zeitraum fand das Projekt statt? 

2. Wie lautete die Zielsetzung des Projekts durch das Ordnungsamt? 

3. Welche Viertel in Neukölln waren in das Projekt einbezogen? 

4. Welche Ergebnisse hat das Ordnungsamt mit Ende des Projekts erzielt? 

5. Welche Schlussfolgerungen hat das Ordnungsamt aus dem Projekt gezogen? 

6. Wie viele E-Scooter/E-Tretroller bzw. deren Verleiher sind beim Ordnungsamt gemeldet? 

7. Wie ist der aktuelle Umgang mit Verkehrsverstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten bei Nutzern von E-Scootern/E-Tretrollern? 

Denunziationsportal Berliner-Register.de bzw. Register Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/199/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Werden im Berliner Register die Meldungen von Diskriminierung und „extrem rechter“ Aktivitäten auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft? Wenn ja, wie und in welcher Form. Wenn Nein, warum nicht?

2. Warum werden nur die Meldungen von „extrem rechten“ Aktivitäten berücksichtigt, jedoch nicht die von „extrem linken“ Aktivitäten bzw. die weiterer radikalisierter Gruppen?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt zukünftig auch einen Überblick über die Anzahl und den Umfang von „extrem linken“ Aktivitäten und solche weiterer radikalisierter Gruppen zu erlangen? Wenn ja, wie?

4. Liegen dem Bezirksamt überhaupt Meldungen bezüglich linksextremistischer Straftaten oder der von anderen ideologisch geprägten Gruppen und deren Täter im Bezirk Neukölln vor?

5. Wie positioniert sich das Bezirksamt zur Auswertung des Registers in Neukölln über die Vorfälle im Jahr 2022, in dem sich laut Bericht die „LGBTIQ*“-Feindlichkeit prozentual verdoppelt hat?

6. Ist dem Bezirksamt etwas über das Täterprofil der „LGBTIQ*“-feindlichen Täter bekannt?

7. Mit welcher Summe wurde der Verein Yekmal e.V. durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?

8. In welcher finanziellen Höhe wurde das Berliner Register bzw. das Register Neukölln durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?

Zukunftsperspektiven Neuköllner Kultur-Flaggschiffe 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/198/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt mit der Neuköllner Oper in der laufenden Wahlperiode? 

2. Gibt es Pläne zu einer Entwicklung des Heimathafens (wenn ja, welche?) 

3. Plant das Bezirksamt ähnliche Projekte bzw. Kooperationen für Kinder und Jugendliche wie das „Kinderopernhaus“ in der Gropiusstadt (wenn ja, inwiefern)? 

4. Beteiligt sich der Bezirk an anfallenden Kosten für das „Kinderopernhaus“ und wenn ja, bitte nach Höhe und Jahr aufschlüsseln? 

5. Verfolgt das Bezirksamt Pläne, ausgewählte Naturorte im Bezirk zu Kulturorten zu erweitern (wenn ja, inwiefern)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/198/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die inhaltliche Arbeit der Neuköllner Oper wird nicht durch das Bezirksamt Neukölln festgelegt.

Zu 2.:

Die Betreiber*innen des Heimathafens haben die Räumlichkeiten vom Bezirksamt angemietet. Eine darüberhinausgehende Rolle als die eines Vermieters hat das Bezirksamt Neukölln nicht.

Zu 3.:

Die Senatskulturverwaltung für Kultur hat unterschiedliche Fördersäulen, die mit Projekten unterfüttert werden, so zum Beispiel die Fördersäule Kulturelle Bildung oder das Förderprogramm für Kinder-, Jugend- und Puppentheater und Akteur*innen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm). Im Rahmen einer Zuwendung finden jährlich sehr unterschiedliche Projekte statt. Die Förderaufrufe finden jährlich statt. Das Bezirksamt Neukölln ist Fördergeber, beteiligt sich allerdings nicht an den inhaltlichen Planungen.

Zu 4.:

Das Projekt Kinderopernhaus der Staatsoper ist ein von der Senatsbildungsverwaltung gefördertes Projekt in mehreren Bezirken. Der Beitrag der Bezirke wird unterschiedlich erbracht. Der Bezirk Neukölln stellt die Räumlichkeiten des Gemeinschaftshauses für das gemeinsame Projekt ohne weitere Kosten für die Proben als auch die Aufführung zur Verfügung. Gleichfalls übernimmt die Musikschule im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die Honorarkosten für den/die Chorleiterin und die Stimmbildnerin. Die von der Musikschule nach der AV Honorare finanzierten pädagogischen Lehrkräfte gehören zum regulären Kreis der Musikschulhonorarkräfte Neuköllns. Kosten werden dem Bezirk erst ab September 2023 entstehen, sodass hier nur die kalkulierten Kosten genannt werden können: soweit es sich um ein Schuljahr von ca. 10 Monaten handelt, werden die Kosten dies inkl. Workshops bei rund 15.000 € für das Schul- jahr 2023/2024 liegen.

Zu 5.:

Nein. Jede*r Veranstalter*in einer kulturellen Veranstaltung muss beim Grundstückseigentümer entsprechende Anfragen bzw. bei öffentlichen Flächen ein Antrag auf Sondernutzung stellen. Übergreifende Pläne, Naturorte zu Kulturorten zu erweitern, existieren nicht.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Cancel Culture in Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/197/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Beabsichtigt das Bezirksamt Straßen und/oder Plätze in Neukölln umzubenennen (wenn ja, bitte aufschlüsseln wo und wodurch ersetzt)? 

2. Sind dem Bezirksamt Initiativen bekannt, die Straßen und/oder Plätze in Neukölln umbenennen wollen (wenn ja, bitte Initiativen und Umbenennungsvorschläge aufschlüsseln)? 

3. Wie steht das Bezirksamt zur Einrichtung einer beratenden Experten-Kommission zur Namensgebung/Namensänderung von Straßen/Plätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen im Bezirk? 

4. Wie steht das Bezirksamt zur Möglichkeit, unter deutsche Namensbezeichnungen von Straßen und Plätzen in Neukölln arabische und/oder türkische Übersetzungen zu schreiben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/197/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Zu 2.:

Nein.

Zu 3.:

Die Einrichtung einer ständigen beratenden Expert*innenkommission zur Namensgebung bzw. Namensänderung von Straßen und Plätzen strebt das Bezirksamt gegenwärtig nicht an. Um-benennungen sind Einzelfallentscheidungen, bei denen jeweils auf die konkrete Situation, ins-besondere auf die betroffenen Anwohner*innen, eingegangen werden muss. Einzelne Umbenennungsprozesse bedürfen allerdings jeweils einer breiten Bürger*innenbeteiligung, wie die Benennung der Lucy-Lameck-Straße gezeigt hat.

Zu 4.:

Die Straßenbenennung in Berlin fußt in Berlin auf der Allgemeinen Anweisung zu § 5 des Berli-ner Straßengesetzes. Dort ist u.a. auch die Anbringung von Erläuterungsschildern geregelt. Dies bezieht sich allerdings nur auf den Fall, wenn die Bedeutung eines Straßennamens nicht eindeutig zu erkennen ist. Der Erläuterungstext soll kurz sein und im Allgemeinen nicht mehr als drei Zeilen beanspruchen. In höchstens weiteren drei Zeilen können zusätzliche Angaben über das Wirken von Personen oder die Bedeutung der Ereignisse aufgeführt werden, sofern dies zum besseren Verständnis beiträgt. Ob Erläuterungsschilder auch in anderen Sprachen als Deutsch angebracht werden können, bedürfte einer eingehenden Prüfung durch das Straßen- und Grünflächenamt, die im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Ausbruch Bienenseuche in Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/196/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Bienenstandorte gibt es wo im Bezirk? 

2. Bei wie vielen der Bienenstandorte handelt es sich um private Imkereien? 

3. Unterhält der Bezirk eigene Imkereien bzw. pflegt er Bienenstandorte? 

4. Gab es vor der aktuellen Seuche in den letzten Jahren vergleichbaren Krankheitsbefall bei in den Neuköllner Bienenstandorten (wenn ja, bitte nach Krankheiten und Jahren aufschlüsseln)? 

5. Gibt es für Fälle von Krankheitsbefall in den Bienenstandorten ein Notfallmanagement-Programm des Bezirksamts? 

6. Plant das Bezirksamt weitergehende Maßnahmen als die Einrichtung von Sperrgebieten in den betroffenen Bienenstandorten? 

7. Plant das Bezirksamt ein Präventionsprogramm, um künftig Seuchen in den Bienenstandorten zu vermeiden (wenn ja, inwiefern; Falls nein, weshalb)? 

8. Gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen seitens des Bezirksamts, für einen Ausbau der Bienenstandorte im Bezirk? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/196/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann ,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Im Bezirk Neukölln sind ca. 400 Bienenstandorte amtlich registriert, die sich in der Fläche des Gesamtbezirk verteilen. Darüber hinaus ist ein Anteil nicht registrierter Bienenhaltungen anzunehmen.

Zu 2.:

Die veterinärrechtliche Registrierungspflicht und das resultierende Bienenregister unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen privaten und gewerblichen Bienenhaltungen. Überwiegend erfolgte die Registrierung durch natürliche Personen.

Zu 3.:

Eine Anzeige der Bienenhaltung durch das Bezirksamt Neukölln ist nicht registriert.

Zu 4.:

Seit 2014 wurden im Bezirk wiederkehrend Verdachts- und Ausbruchsfälle der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Zu 5.:

Grundsätzlich erfolgen bei Verdacht oder Feststellung anzeigepflichtiger Tierseuchen unverzüglich amtstierärztliche Maßnahmen zur epidemiologischen Ermittlung und ggf. zur Bekämpfung der betreffenden Tierseuchen. Damit einhergehend erfolgt eine organisatorische Anpassung und anlassbezogen eine Aufgaben Priorisierung im Fachbereich VetLeb.

Im Fall der anzeigepflichtigen Bienenseuchen besteht, im Gegensatz z.B. zur Tollwut oder der Geflügelpest, kein zoonotisches Potential. d.h. es existiert kein Risiko einer Ansteckungsmöglichkeit oder gesundheitlicher Schaden der Bevölkerung.

Zu 6.:

Die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Sperrbezirken um und einhergehenden Restriktionen für die betroffenen Bienenhaltungen sind selbstverständlich nur ein Bestandteil der amtstierärztlichen Aufgaben. So erfolgen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen aller Bienenstandorte im Sperrbezirk. Auch wurde amtstierärztlich verfügt, dass alle Bienenhalter und Bienenhalterinnen im Sperrbezirk Ihre Kontaktangaben des Bienenregisters überprüfen und Völkerzahlen aktualisieren müssen.

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Zu 7.:

Die amtstierärztliche Überwachung der Bienenhaltungen erfolgt von der Ermittlung von bisher nicht erfasster Bienenstandorte, der Registrierung, der Überwachung des Verbringens von Bie- nen innerhalb Berlins bis zum innergemeinschaftlichen Handel (z.B. Bienenköniginnen, Paketbienen, etc.) und der Verdachtsabklärung und Ausbruchsbekämpfung. Sie hat somit prinzipiell immer eine präventive Ausrichtung. Auch die Stärkung der Kommunikation zur Sensibilisierung und Aufklärung der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie der Bevölkerung beim Thema der Tiergesundheit und Tierseuchenprophylaxe ein wichtiges Ziel. Amtstierärztliche Bescheinigungen zum Verbringen von Bienenvölkern aus dem Bezirk werden ausschließlich auf Grundlage einer mikrobiologischen Untersuchung von Futterkranzproben ausgestellt.

Tierhalterinnen und Tierhaltern können und müssen gesetzlich jeden Verdacht einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei der Veterinäraufsicht anzeigen, woraufhin eine amtstierärztliche Überprüfung und Ermittlung durchgeführt wird.
Im Land Berlin existieren seit Jahren verschiedenen Angebote für Bienenhalterinnen und –halter auf freiwilliger Basis Probenmaterial an das Landesinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf einzusenden. Die Untersuchungskosten werden durch das Land subventioniert und liegen bei ca. 8-16 €/6 Bienenvölker.

Zu 8.:

Diesbezüglich liegen dem Fachbereich VetLeb keine Informationen vor.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Straßenlaternen doppelt gemoppelt

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/189/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen sind an der Sonnenallee Ecke Erkstraße nach Bauarbeiten zwei Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung in nur ca. einem Meter Abstand aufgestellt?

2. Wann wird einer der beiden Lichtmasten abgebaut?

3. Auf welche Höhe belaufen sich die Anschaffungskosten für einen neuen Lichtmast?

4. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten, um den neuen Lichtmast an diesem Standort aufzustellen?

5. Auf welche Höhe würden sich die Kosten belaufen, um einen gebrauchten Lichtmast an diesem Standort um einen Meter zu versetzen, ggf. instand zu setzen und neu aufzustellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/189/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage zusammenfassend wie folgt: 

Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für die öffentliche Beleuchtung in Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) verantwortlich. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.ber-lin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/

Für eine Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Hilflos im Berliner Schilderwald 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/188/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Verkehrszeichen (nach StVO) gab es im Jahr 2019 im Bezirk Neukölln?
  2. Wie viele Verkehrszeichen gibt es derzeit im Bezirk Neukölln?
  3. Wie viele Verkehrszeichen wurden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in den letzten drei Jahren im Bezirk neu angebracht?
  4. Wie viele Verkehrszeichen werden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und der Parkraumbewirtschaftung bis zum Jahr 2025 im Bezirk Neukölln voraussichtlich benötigt?
  5. Wie viele Verkehrszeichen werden bis zum Jahr 2025 voraussichtlich insgesamt benötigt?
  6. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für ein Verkehrszeichen (mindestens, höchstens, durchschnittlich)? 
  7. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung der Verkehrszeichen in den Jahren 2019, 2020, 2021? Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/188/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2. 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der beiden Fragen ist daher nicht möglich. 

Zu 3. 

Neue Tempo-30-Zonen wurden in den letzten drei Jahren nicht eingerichtet. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung wurden bislang keine Schilder aufgestellt. 

Zu 4. 

Hinsichtlich der Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Bei der Parkraumbewirtschaftung wird für alle acht derzeit geplanten Parkzonen mit der Aufstellung von etwa 500 Schildern gerechnet. 

Zu 5. 

Da eine Notwendigkeit von unterschiedlichsten Faktoren abhängig ist, lässt sich die Frage weder valide beantworten noch entsprechend schätzen. 

Zu 6. 

Die Kosten der Schilder variieren von Verkehrszeichen zu Verkehrszeichen und belaufen sich pro Stück zwischen 10,00 Euro bis 66,00 Euro (Mittelwert liegt bei ca. 25,00 Euro je Schild). 

Zu 7. 

Das SGA führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Beantwortung der Drucksache – 0368/XXI Sperrmüll-Kieztage 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/187/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Steuerzahler, die durch das Hinzuziehen der Agentur NEW STANDARD STUDIO durch das Bezirksamt entstehen?
  2. Fallen die Kosten der Agentur NEW STANDARD STUDIO einmalig oder fortlaufend für jeden Sperrmüll-Kieztag an?
  3. Aus welchen Gründen hat die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO den Zuschlag für die Umsetzung der Kampagne erhalten?
  4. Welche anderen Agenturen haben sich für die Durchführung der Sperrmüll-Kieztage beworben?
  5. Wurde der Auftrag zur Umsetzung dieser Kampagne öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?
  6. Auf welche Höhe der finanziellen Ausgaben hätte sich die Erteilung des Zuschlages an andere Agenturen belaufen? Bitte um Aufzählung.
  7. Welche Kosten wären durch die Übernahme der Organisation durch die BSR entstanden?
  8. Gab es Anfragen an die BSR, ob diese die Organisation und Durchführung der Sperrmüll-Kieztage übernehmen kann. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/187/XXI vom 02.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Den Bezirken steht im Rahmen der Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ jährlich ein bestimmter Betrag zur Verfügung (2023: 3,3 Mio. EUR), um gezielt zum Thema Müllervermeidung und -entsorgung aufzuklären und Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling umzusetzen.

Der Anteil der Mittel, die jedem Bezirk zustehen, errechnet sich anhand der registrierten illegalen Sperrmüllablagerungen. In Neukölln wird das Aktionsprogramm zu einem großen Teil durch die Kampagne „Schön wie wir“ umgesetzt. Dafür wurde die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO beauftragt. Die Agentur erhält für die Umsetzung der Maßnahmenpakete (z.B. Clean-Ups und Baumscheibenbepflanzungen mit Bürgerinnen und Bürgern, Kiezfeste, Workshops für verschiedene Zielgruppen, etwa in Grundschulen zum Thema Lebensmittelverschwendung, …) im Vertragszeitraum 01.11.2022 bis 31.12.2023 insgesamt 546.067,20 Euro

Zu 2.: 

Die Tausch- und Sperrmüllmärkte sind ein Leistungsbaustein des Vertrags mit dem NEW STANDARD STUDIO. Daher sind die Kosten dafür Teil der vertraglichen Vergütung, die jeweils quartalsweise für drei Monate ausgezahlt wird. 

Zu 3.: 

Das NEW STANDARD STUDIO wurde im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung ausgewählt, da es mit seinem Angebot überzeugt und die Anforderungen erfüllt hat. 

Zu 4.: 

Das NEW STANDARD STUDIO war der einzige Bewerber

Zu 5.: 

Der Auftrag wurde in einem offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte im Zeitraum 12.09.2022 bis 12.10.2022. 

Zu 6.: 

Es gab keine weiteren Bewerber (siehe auch Frage 4). 

Zu 7.: 

Die BSR und das NEW STANDARD STUDIO kooperieren bei der Organisation der Tausch- und Sperrmüllmärkte. Die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls werden ab April 2023 von der BSR im Rahmen der „BSR-Kieztage“ übernommen.

Bei den Tausch- und Sperrmüllmärkten geht es jedoch in Neukölln nicht nur um die reine Entsorgung des Sperrmülls, sondern auch um Sensibilisierung zu den Themen Müllvermeidung, ReUse, Recycling und Upcycling. Die für die reine Entsorgung des Sperrmülls ursprünglich im Vertrag mit dem NEW STANDARD STUDIO vorgesehenen Mittel fließen in andere Leistungsbausteine der Kampagne „Schön wie wir“. 

Zu 8.: 

Siehe dazu Antwort 7. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Aufruf zur Gefangenenbefreiung der L. E. – Mitglied der linksterroristischen Hammerbande 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/184/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass direkt am Kiehlufer kurz vor der Einmündung Harzer Straße ein über 20 Meter langer Schriftzug mit dem Inhalt „Free Lina“ auf die Böschung des Kanals geschmiert wurde? 

2. Wenn ja, seit wann ist dem Bezirksamt dieser Schriftzug bekannt? 

3. Warum setzt sich das Bezirksamt nicht bei den zuständigen Stellen dafür ein, den Schriftzug zeitnah entfernen zu lassen, da dieser zweifelsfrei den Straftatbestand des Aufrufes zur Gefangenenbefreiung der Linksextremistin L. E. erfüllt, die derzeit wegen versuchten Totschlages sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht steht und in Untersuchungshaft sitzt? 

4. Was unternimmt das Bezirksamt konkret gegen linksextremistische Straftaten im Bezirk Neukölln? 

5. Wie unterstützt das Bezirksamt die Opfer von Linksextremismus im Bezirk Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/184/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Dem Bezirksamt ist dies nicht bekannt. 

Zu 2. 

Entfällt. 

Zu 3. 

Entfällt. 

Zu 4. und 5. 

Das Bezirksamt hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass dem Fragesteller der Aufgabenkatalog des Bezirksamtes offensichtlich noch immer nicht geläufig ist. Das Bezirksamt weist einmal mehr darauf hin, dass ihm nicht die Zuständigkeit für die Verfolgung von politisch motivierter Kriminalität obliegt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Datenschutzverstöße im Gesundheitsamt Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/181/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Patientendaten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen speichert das Gesundheitsamt Neukölln in welchem Umfang? 
  2. Haben oder hatten die Dezernenten sowie der Bzbm Hikel die technische Möglichkeit, in Frage 1 benannte Patientendaten auf den Laufwerken abzurufen?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage haben die Dezernenten bzw. der Bzbm diese Zugriffsmöglichkeit? 
  4. Warum entscheidet BzBm Hikel am 30. November 2022, die Zugriffsrechte von Dezernentin Blumenthal auf Laufwerke im Gesundheitsamt zunächst nicht zu entziehen, obwohl er schriftlich ausreichend glaubwürdig belegt darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Dezernentin Zugriff auf personenbezogene Daten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen hatte?
  5. Warum behauptet Bezirksbürgermeister Hikel in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt werden müsse, obwohl er bereits seit November 2022 hinreichend begründet über den Umfang des Datenschutzvergehens durch Stadträtin Blumenthal informiert war? 
  6. Wie kann der Bzbm Hikel den Inhalt eines Schreibens nicht kennen, dessen Eingang das Bezirksamt bemerkt hat, zumal Bzbm Hikel die erkrankte Bezirksstadträtin, an die das Schreiben adressiert war, derzeit vertritt? (Vgl. dazu das Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar: „Mit Schreiben vom 22.12.2022, eingegangen am 27.12.2022, wendet sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich eines Auskunftsersuchens und Anhörung wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes an die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit, Frau Blumenthal. Aufgrund der Erkrankung von Frau Bezirksstadträtin Blumenthal ist die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schriftlich per E-Mail am 11.01.2023 gebeten worden, sich mit Ihrem Anliegen an Bezirksbürgermeister Hikel, zu wenden, da dieser den Geschäftsbereich Gesundheit in Vertretung für Frau Blumenthal kommissarisch leitet.“) 
  7. Warum wurde die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin dazu aufgefordert, ihr Auskunftsersuchen erneut abzusenden und an den Bzbm zu adressieren, obwohl dieser Stadträtin Blumenthal aufgrund ihrer Erkrankung vertritt und damit auch für an Stadträtin Blumenthal bzw. ihren Geschäftsbereich adressierte Post zuständig ist? (Vgl. Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/181/XXI vom 12.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

die Kleine Anfrage berührt zahlreiche Aspekte, die bereits in früheren Antworten des Bezirksamtes beantwortet worden sind, insbesondere in Drs. 0603/XXI. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Fachbereich 1 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Kinder und Jugendliche) werden je nach Produkt unterschiedliche Daten in den analogen Akten bzw. in einem gesicherten Laufwerk des Bezirksamtes gespeichert. Dies hat einen Umfang von ca. 3500 Kindern pro Jahr. 

Der Kinder-und Jugendgesundheitsdienst speichert folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnung, ggfs. Nebenwohnung und frühere Anschriften, Stammdaten der Personensorgeberechtigten, Daten der Krankenkasse, Gesundheitsdaten, Impfstoff und Chargennummer, Telefonnummer der Personensorgeberechtigten, ggfs. Email, Status der Familie, Geschwisterdaten, Einkommensart der Personensorgeberechtigten, Lebenslage der Familie, Sprachkenntnisse, Name und Anschrift des Kinderarztes, Grund und Stammdaten des Melders im Kinderschutzfall, bisherige Hilfen durch das Jugendamt, Hilfeplan und dessen Auflagen, Schutzkonzept, Gesundheits- und Grundversorgungsdaten und Art der Behandlung, Sicherheitseinschätzung und Fotodokumentation, Anschrift der Gemeinschaftseinrichtung und Name der Erzieher:innen bzw. Lehrkräfte, Klas-senstufe, Entwicklungsbericht, sonderpädagogischer Förderbedarf, Tätigkeiten von Schulhelfer:innen, Name von Bearbeiter:innen der Schulaufsicht, Name von Therapeut:innen und Art der Therapie sowie verpasste Vorsorgeuntersuchungen von der Charité. 

Im Fachbereich 2 Gesundheitsschutz (Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz / medizinischer Katastrophenschutz) werden je nach Leistung personenbezogene Daten, Erkrankungsbeginn, Symptome, Infektionsquelle, Infektionsort (ggf. Reisedaten), Krankenhausaufenthalte gespeichert; bei relevanten Erkrankungen werden darüber hinaus Kontaktpersonen ermittelt und diesbezügliche personenbezogenen Daten aufgenommen. Die Daten werden in der Fachanwendung SurvNet entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage 2 bis 4 Jahre gespeichert. 

Im Fachbereich 3 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Erwachsene) werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Kontaktdaten, ggf. Migrationshintergrund, Wohn,- Lebensform, Familienstand, ggf. Schulabschluss bzw. Ausbildung, Erwerbsstatus, evt. gewährte Mehrbedarfe, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Pflegegrad, Krankenkasse, Pflegekasse, rechtl. Betreuung inkl. Aufgabenkreise sowie Diagnosen gespeichert. Zusätzlich werden Gespräche sowie eingeleitete Maßnahmen/Hilfen in einem Vermerk im Fachverfahren zusammengefasst. 

Zu 2.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 3.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 4.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Wie in Drs. 0603/XXI bereits erläutert, liegt weder eine Datenschutzfolgeabschätzung noch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend der DSGVO für die Austauschlaufwerke vor. Eine unmittelbare Erarbeitung derselben wurde am 30. November 2022 durch den kommissarischen Dezernenten angewiesen. 

Zu 6.: 

Das in Frage stehende Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit richtet sich explizit an Frau Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal. Die darin enthaltenen Fragen können nicht vertretungsweise beantwortet werden. 

Zu 7.: 

Es wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/179/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Planstellen sind im Gesundheitsamt Neukölln in welchen Diensten aktuell unbesetzt? 
  2. Wie viele Mitarbeiter in welchen Gesundheitsdiensten haben das Gesundheitsamt aus welchen dem Arbeitgeber bekannten Gründen seit dem 1. Oktober 2021 (vorübergehend) verlassen? (Bitte Anzahl der Mitarbeiter sowie Grund des Wechsels und den jeweiligen medizinischen Dienst angeben) 
  3. Wie viele Bewerbungen sind seit dem 01. Oktober 2021 für offene Stellen im Gesundheitsamt Neukölln eingegangen? 
  4. Wie viele Vorstellungsgespräche haben zur Besetzung der offenen Stellen stattgefunden? 
  5. Wie viele der Bewerber wurden mit welcher Begründung (nicht) eingestellt? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  6. Haben bei Bewerbern, die eingestellt werden sollen, bereits Einstellungsuntersuchungen stattgefunden? (Bitte begründen) 
  7. Falls ja, welche Einrichtung hat diese Einstellungsuntersuchungen durchgeführt und welches Ergebnis erbrachten die Einstellungsuntersuchungen? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  8. Wie fielen die Stellungnahmen der beteiligten Mitarbeiter bzw. des Personalrates zu den einzelnen Bewerbern aus? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/179/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Am 1. März 2023 waren 16,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) unbesetzt. Davon entfallen 7 VZÄ auf den sozialpsychiatrischen Dienst (SpD 9, 3 VZÄ auf den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KGJD), 3 VZÄ auf den infektions- und umweltbezogenen Gesundheitsschutz (InUm), 2 VZÄ auf den Therapeutischen Dienst, 1 VZÄ auf die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids (BKA) sowie 0,5 VZÄ auf den Zahnärztlichen Dienst. 

Zu 2.: 

Im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 sind 22 Personen aus dem Gesundheitsamt ausgeschieden. Darunter gehörten 7 Personen dem sozialpsychiatrischen Dienst, 5 Personen dem Therapeutischen Dienst, 4 Personen dem Pandemiestab, 3 Personen dem KJGD sowie je eine Person dem BKA, dem InUm und dem KJPD an. 

In 7 Fällen schieden die Personen aufgrund ihres Ruhestandes aus. In 4 Fällen schieden die Personen aufgrund eines ausgelaufenen Arbeitsvertrages aus. In 8 Fällen schieden die Personen aufgrund eines Auflösungsvertrages aus. In 3 Fällen schieden die Personen aufgrund einer Kündigung durch die Beschäftigten aus. 

Zu 3.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben sich insgesamt 169 Personen auf ausgeschriebene Stellen im Gesundheitsamt beworben, bei denen das Auswahlverfahren beendet ist. Hinzu kommen 25 Personen zu noch nicht abgeschlossenen Auswahlverfahren (Stand 31. März 2023). 

Zu 4.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben insgesamt 61 Auswahlgespräche zu ausgeschriebenen Stellen im Gesundheitsamt stattgefunden. 

Zu 5.: 

Grundsätzlich werden eingehende Bewerbungen zunächst hinsichtlich ihrer formalen Geeignetheit überprüft. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen fielen hierunter 39 Bewerbungen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Vorauswahl der verbliebenen Bewerbungen auf Grundlage der Ausschreibung. Nur die bestbewerteten Bewerbenden werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen wurden 37 Personen aufgrund einer zu niedrigen Punktezahl nicht zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Andere Bewerbende nahmen entweder die Einladung zum Auswahlgespräch nicht an oder waren im Rahmen der Bestenauslese im Vergleich zu anderen Bewerbenden unterlegen. 

Zu 6.: 

Grundsätzlich sollen Bewerbende bereits vor ihrer Einstellung untersucht werden. Aufgrund der nach wie vor begrenzten Kapazitäten der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo kann das bei Neueinstellungen aber auch während der sechsmonatigen tariflichen Probezeit erfolgen. Beamtinnen und Beamte werden stets vor der Ernennung untersucht. 

Zu 7.: 

Die Einstellungsuntersuchungen erfolgen durch die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo. 

Zu 8.: 

Innerhalb der abgefragten Zeit wurde allen Vorgängen zugestimmt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 2 – Externe Dienstleister 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/180/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurden zur Behebung der Personalnot im Gesundheitsamt externe Ärzte, Freiberufler oder Selbständige auf Auftragsbasis beschäftigt?
  2. Falls in Frage 1 ja, in welchen medizinischen Diensten waren die Externen beschäftigt? 
  3. Falls in Frage 1 ja, in welchem Zeitraum wurden wie viele Externe beschäftigt? 
  4. Falls in Frage 1 ja, wurde ein Rahmenvertrag mit Externen abgeschlossen?
  5. Falls in Frage 1 ja, welche Regelungen wurden in dem Rahmenvertrag vereinbart, insbesondere Leistungsumfang, Stundenumfang, Honorare, Dauer der Dienstleistungen, Kündigungsfristen des Rahmenvertrages? 
  6. Falls in Frage 1 ja, wie hoch waren die Gesamtkosten für die externen Kräfte? (Bitte nach Anzahl der abgerechneten Stunden sowie Stundenlohn aufschlüsseln) 
  7. Falls in Frage 1 ja, wären die externen Dienstleistungen durch Beschäftigte im Gesundheitsamt abgedeckt worden – wie hoch sind die im Stellenplan vorgesehenen Personalkosten für die durch externe Dienstleister abgedeckten Leistungen? (Spanne des Stundenlohns in der Besoldungsgruppe der unbesetzten Stellen laut Stellenplan, für deren Ersatz Externe hinzugezogen wurden) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/180/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Sowohl zur Wahrnehmung von Regelaufgaben als auch zur Bewältigung besonderer Lagen wie der Corona-Pandemie oder der Zuzugsuntersuchungen von geflüchteten Kindern aus der Ukraine wurde im Gesundheitsamt auf Honorarkräfte aus verschiedenen Berufsgruppen zurückgegriffen. 

Zu 2.: 

In allen Fachbereichen des Gesundheitsamtes kamen Honorarkräfte zum Einsatz. 

Zu 3.: 

Im Haushaltsjahr 2022 waren je nach Zeitpunkt zwischen 5 und 15 Personen als Honorarkräfte im Gesundheitsamt tätig. Die Dauer der Tätigkeit betrug dabei zwischen einem und 12 Monate. 

Zu 4.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 5.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 6.: 

Die Gesamtkosten für Honorarkräfte betrugen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 173.239,50 Euro, von denen 82.008,05 Euro auf Leistungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung entfielen. Die Höhe der Honorare lag je nach Qualifikation zwischen 18 und 35 € pro Stunde. Für eine weitergehende Aufschlüsselung wäre ein nicht vertretbarer Personal- und Zeitaufwand erforderlich. 

Zu 7.: 

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass für den Einsatz von Honorarkräften eine gleichwertig unbesetzte Stelle im Stellenplan vorliegt oder vorliegen muss. Gerade weil Honorarkräfte insbesondere zur temporären Bewältigung von außerordentlichen Lagen (wie Corona-Impfungen oder erhöhten Zuzugsuntersuchungen bei Kindern aus der Ukraine) zum Einsatz kommen, sind für solche Tätigkeiten keine Stellen vorgesehen. Da somit die Prämisse der eigentlichen Fragestellung – nämlich die Suggestion einer Nicht-Besetzung von Stellen im Stellenplan – selbst falsch ist, ist eine Beantwortung der Fragestellung nicht möglich. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Gesundheitliche Voraussetzungen für die Besetzung des Postens eines Stadtrates oder einer Stadträtin

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/177/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften.

4. Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen?

5. Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft?

6. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/177/XXI vom 13.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt? 

Ja 

Zu 2.: 

Wenn nein, warum nicht? 

Entfällt 

Zu 3.: 

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften)? 

§ 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) iVm § 8 Abs. 2 und § 45 Landesbeamtengesetz (LBG) 

Zu 4.: 

Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen? 

Die gesundheitlichen Mindestanforderungen der amtsärztlichen Untersuchung bei der ZMGA sind der Dienststelle nicht bekannt. 

Zu 5.: 

Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft? 

Siehe meine Antwort zur Frage 4. 

Zu 6.: 

Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt? 

ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wie lange darf ein Stadtrat oder eine Stadträtin erkrankt sein – Teil 1 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/176/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Innerhalb welchen Zeitraums wird ein erkrankter Stadtrat oder eine erkrankte Stadträtin aus Fürsorgegründen zu einem Gespräch durch den Dienstherrn eingeladen? 

2. Ist dies bei einem erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin bereits umgesetzt worden? 

3. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 

4. Ab welcher Erkrankungsdauer werden Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Stadtrates oder einer Stadträtin ergriffen? 

5. Wie sehen diese Maßnahmen aus? Bitte chronologisch auflisten. 

6. Wurde, wird oder werden entsprechende Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit für einen erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin im Bezirk Neukölln umgesetzt? 

7. Wenn ja, welche? Wenn nein, bitte um eine Begründung, warum nicht? 

8. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene bzw. fachspezifische Ärzte kommen für die Untersuchung/Überprüfung der Dienstfähigkeit im Bezirk Neukölln in Frage und werden beauftragt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/176/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Regelungen und Fristen des § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) können auch für Beamt:innen auf Zeit Anwendung finden. 

Zu 2.: 

Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz. 

Zu 3.: 

s. Antwort zu Frage 2. 

Zu 4.: 

Nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) werden Maßnahmen ergriffen, sofern binnen sechs Monaten ein Erkrankungszeitraum von mind. drei Monaten vorliegt. 

Zu 5.: 

In der Regel erhält die zentrale medizinische Gutachtenstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (ZMGA – LAGeSo) einen Untersuchungsauftrag für eine amtsärztliche Untersuchung. 

Zu 6.: 

Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz. 

Zu 7.: 

Siehe Antwort zu Frage 6. 

Zu 8.: 

ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wie lange darf ein Stadtrat oder eine Stadträtin erkrankt sein – Teil 2

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/178/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Ab welcher Erkrankungsdauer muss ein Stadtrat oder eine Stadträtin bei einem Amtsarzt oder einem anderen besonders zugelassenen fachspezifischen Arzt vorstellig werden, um die Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen?

2. Wer ordnet die Untersuchung/Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Stadtrates oder einer Stadträtin an?

3. Wurde oder werden entsprechende Maßnahmen für einen erkrankten Stadtrat oder eine erkrankte Stadträtin im Bezirk Neukölln umgesetzt?

4. Wie lange kann und darf ein Bezirksbürgermeister zusätzlich zu seinen regulären Tätigkeiten einen weiteren Geschäftsbereich adäquat leiten? Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/178/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) werden Maßnahmen ergriffen, sofern binnen sechs Monaten ein Erkrankungszeitraum von mind. drei Monaten vorliegt. Diese Frage wurde im Übrigen bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage KA/176/XXI (Frage 4) beantwortet. 

Zu 2.: 

Der Leiter der Dienststelle als Dienstvorgesetzter. 

Zu 3.: 

Bisher wurde keine Untersuchung veranlasst, da die Voraussetzungen nach § 26 Abs. 1 BeamtStG noch nicht erfüllt sind. Diese Frage wurde im Übrigen bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage KA/176/XXI (Frage 6) beantwortet. 

Zu 4.: 

Es gibt kein dazugehöriges Gesetz. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Massive Angriffe auf Polizei- und Feuerwehr-Einsatzkräfte im Bezirk Neukölln an Silvester 2022

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/171/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele polizeiliche Festnahmen erfolgten in der Silvesternacht im Bezirk Neukölln? 

2. Aus welchen Gründen erfolgten diese Festnahmen (Bitte um eine Aufschlüsselung der Anlässe, die zu den Festnahmen geführt haben)? 

3. Befinden sich die in der Silvesternacht festgenommenen Personen noch in Haft? Wenn ja, wie viele Personen? 

4. Wie viele der festgenommenen Personen waren nach derzeitigen Erkenntnissen minderjährig? 

5. Wie viele der Festgenommenen hatten nach derzeitigen Erkenntnissen einen Migrationshintergrund? 

6. Wie viele Festgenommene mit deutschem Pass hatten nach derzeitigen Kenntnisstand einen Migrationshintergrund? 

7. Wie lauten die Vornamen der festgenommenen Deutschen Staatsbürger? 

8. DPolG-Bundeschef Rainer Wendt sagte im FOCUS-online-Interview vom 03.01.2023: „Bei vielen Einsatzkräften ist der Eindruck vorherrschend, dass Gruppen junger Männer mit Migrationshintergrund bei diesen Ausschreitungen weit überrepräsentiert sind.“ Wie positioniert sich das Bezirksamt zu dieser Aussage? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/171/XXI vom 26.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 7.: 

Das Bezirksamt muss abermals darum bitten, sich den Aufgabenkatalog des Bezirksamtes zu vergegenwärtigen. Wie Sie wissen, gehören Polizei- und Feuerwehreinsätze nicht dazu. Dementsprechend entziehen sich die erbetenen Auskünfte der Kenntnis des Bezirksamtes. 

Zu 8.: 

Das Bezirksamt sieht es nicht als seine Aufgabe an, sich zu den Hunderten Presseverlautbarungen zu positionieren, die im Zusammenhang mit den gewalttätigen Vorkommnissen in der Silvesternacht zu verzeichnen waren. Ohne konkret auf die in Rede stehende Aussage einzugehen, vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass eine Fokussierung auf den Migrationshintergrund der Täter nicht zielführend ist.

In Neukölln leben über 161.000 Menschen mit Migrationshintergrund. Der überwiegende Teil davon wünscht sich einfach nur ein friedliches Leben und ein Großteil gehört auch zu denjenigen, die Opfer der Gewalt waren. Insoweit verschleiert die Debatte um den Migrationshintergrund das eigentliche Problem.

Die Gewalttäter eint, dass sie aus Brennpunktkiezen kommen. Insoweit sollte nicht über Vornamen und Staatsangehörigkeiten geredet werden, sondern darüber, was in den Brennpunktkiezen zu tun ist. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Social-Media Beiträge

Außergewöhnliche Tatorte: Einbrüche in Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/170/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Einbrüche, versuchte Einbrüche und schwere Diebstähle gab es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 in öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Auflistung der Art und Anzahl der Straftaten nach den Jahren aufgeschlüsselt)? 

2. Welcher Sachschaden in welcher Höhe entstand jeweils in den oben genannten Jahren? 

3. Wie hoch beziffern sich die Kosten der entwendeten Gegenstände (Bitte nach den oben angegebenen Jahren aufschlüsseln)? 

4. Welche Neuköllner Schulen waren mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen? 

5. Welche Gegenstände wurden bei den Einbrüchen vornehmlich entwendet? 

6. In wie vielen Fällen wurden die Täter ermittelt? 

7. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zum Umfeld der ermittelten Täter (z. B. Schüler oder ehemalige Schüler, Angestellte der Schulen etc.)? 

8. Welche Präventionsmaßnahmen wurden gegen die Einbrüche in den Neuköllner Schulen unternommen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/170/XXI vom 27.02.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 3.: 

Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt. 

Zu 4.: 

Mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen waren folgende Schulen: 

 Zürich-Schule 

 Schule am Teltowkanal 

 Walter-Gropius-Schule 

 Fritz-Karsen-Schule 

 Röntgen-Schule 

 Alfred-Nobel-Schule 

 Albert-Einstein-Schule 

 Hannah-Arendt-Schule 

 Schilling-Schule 

Zu 5. bis 7.: 

Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt. 

Zu 8.: 

Folgende Präventionsmaßnahmen wurden gegen Einbrüche in Neuköllner Schulen ergriffen: 

 Verschlusskontrollen und Bestreifungen 

 Nachrüstung von Einbruchmeldeanlagen 

 Installation von Außenbeleuchtungen 

 Installation von Spezialglas (einbruchhemmend) 

 Einzäunen von Flächen und Gebäuden (Neuinstallation, Erweiterung und Anpassung) 

 Erneuerung/Veränderung von Schließanlagen (z. B. bei Schlüsselverlusten) 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Migrationskosten im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/169/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch war im Jahr 2022 der Personalaufwand zur Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge im Bezirksamt Neukölln (Bitte nach den monetären Kosten und dem Aufwand an Personalstellen aufschlüsseln)? 

2. Wie hoch waren die Gelder im Jahr 2022, die das Neuköllner Sozialamt an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Bezirk ausgezahlt hat (Geldleistungen)? 

3. Wie hoch war der finanzielle Aufwand des Bezirksamtes Neukölln für die Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Jahr 2022? 

4. Wie hoch waren die Ausgaben für geduldete (ausreisepflichtige) Ausländer im Jahr 2022 im Bezirk Neukölln (Bitte die einzelnen Sozialleistungen und deren jeweilige Höhe aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Migranten erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? 

6. Wie hoch waren die monetären Aufwendungen für Migranten in den Jahren 2020, 2021 und 2022, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz im Bezirk Neukölln erhielten (Bitte die Kosten nach den jeweiligen Jahren und Sozialleistungen aufschlüsseln)? 

7. Wie viele EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Leistungen nach dem SGB II im Bezirk Neukölln (Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

8. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten nach dem SGB II im Bezirk Neukölln für die EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für den oben genannten Zeitraum (Bitte nach den Jahren und der Höhe der jeweiligen Kosten aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/169/XXI vom 27.02.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Ihre Fragen können aus dem Bezirksamt vorliegenden Erkenntnissen nicht vollständig beantwortet werden. Ich habe daher das Jobcenter Neukölln um Unterstützung gebeten, das zu den Antworten auf die Fragen 7 und 8 zugeliefert hat. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Geschäftsbereich Soziales wurden im Jahr 2022 zur Bewältigung der erheblichen Mehrbelastung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der daraus entstehenden Fluchtbewegungen Beschäftigungspositionen eingerichtet. Hierfür gibt es eine Basiskorrekturzusage der Senatsfinanzverwaltung vom 04.03.2022. 

Folgende Beschäftigungspositionen wurden eingerichtet: 

Drei Beschäftigungspositionen nach E6 bewertet. Diese wurden zum 24.10.2022 sowie zum 01.11.2022 eingestellt. Es entstanden Kosten in Höhe von insgesamt 28.681,33 €. Des Weiteren wurden sieben Beschäftigungspositionen mit einer Bewertung nach E9 zum 22.08.22, 01.09.2022 sowie zum 15.09.2022 eingestellt. Hierfür entstanden Kosten für das 2022 in Höhe von insgesamt 132.374,34 €. 

Seit Ende Februar 2022 sind jedoch alle Kolleginnen und Kollegen gezwungen gewesen, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen aufzubauen und zu etablieren und diese auch personell so zu stützen, damit die hohe Zahl der vorsprechenden geflüchteten Menschen angemessen betreut und ihre Anliegen bearbeitet werden können. Dabei ist nicht nur die reine Menge der vorsprechenden Personen durch die Kolleginnen und Kollegen zu betreuen, auch inhaltlich gilt es, den sich seit Ende Februar 2022 ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen im Amt für Soziales haben tageweise bei der dringenden Bearbeitung für die Ukraine-Hilfe ausgeholfen. Eine genaue Bezifferung des Personalaufwandes ist hier jedoch nicht möglich. Der Personalaufwand in der Flüchtlingskoordination/Ukraine Hilfsteam im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters stellte sich wie folgt dar: 

1 Stelle E8 für 6 Monate = 27.970 € 

1 Stelle E9b für 10 Monate = 47.617 € 

1 Stelle E11 für 6 Monate = 34.240 € 

Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt durch das sogenannte UMA Team im Geschäftsbereich Jugend und Gesundheit, ein Team von drei Sozialarbeiterinnen. Der Anteil des Arbeitsaufwands der Mitarbeiterinnen lag bei ca. 1/5 der regulären Arbeitszeit in 2022. 

Bei Jahresdurchschnittskosten (AG Brutto) von 62.000 € pro Sozialarbeiterin, ergibt sich für die Betreuung der minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten aus der Ukraine 2022 ein Personalaufwand von etwa 37.200 €. 

Für den Geschäftsbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport kann das Bezirksamt mitteilen, dass an der Jugendkunstschule im Rahmen des Integrationsfonds Kunst-Workshops mit Willkommensklassen durchgeführt wurden, an denen immer auch Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine teilnehmen. Da es sich nicht um ein Angebot handelt, das sich spezifisch an Geflüchtete aus der Ukraine richtet, können Kosten und Personalaufwand nicht genau beziffert werden. 

Die Volkshochschule hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Beratungen und Kursangebote im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ im Rahmen der verfügbaren Mittel angeboten. Zwar war der prozentuale Anteil von Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft deutlich höher als in den Vorjahren. Doch handelt es sich dabei nicht um einen Sonderaufwand. Auch wenn keine Geflüchteten aus der Ukraine eingetroffen wären, wäre der gleiche personelle Aufwand angefallen. 

Im Bereich Schulorganisation werden Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine laufend mit Schulplätzen insbesondere in Willkommensklassen versorgt. Hiermit ist momentan eine Mitarbeiterin mit nahezu 100% der Arbeitszeit befasst. Auch im Bereich Schulbewirtschaftung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern befasst; zudem wenden die Führungskräfte (Leitung der Schulorganisation, des Fachbereichs Schule sowie des Schul- und Sportamts) einen nicht unbeträchtlichen (aber schwer zu beziffernden) Teile ihrer Arbeitszeit für die Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schüler auf (etwa für die notwendige Koordination mit anderen Bezirken). 

Zu 2.: 

Es ist systemseitig keine Unterscheidung zwischen ukrainischen Kriegsflüchtlingen und sonstigen Asylbewerbern möglich, daher ist eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 

Für laufende Leistungen nach dem AsylbLG wurden in 2022 insgesamt 7.877.375 € verausgabt. 

Zu 3.: 

Auch hier ist keine Unterscheidung möglich, siehe Frage 2. 

Für Unterbringungen nach dem AsylbLG wurden insgesamt 2.245.375 € in 2022 verausgabt, wobei Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen in den laufenden Leistungen (Summe zu Frage 2) enthalten sind. 

Zu 4.: 

Es gibt systemseitig keine Auswertungsmöglichkeit nach diesen Kriterien. Hinsichtlich der Kosten für laufende Leistungen gesamt und Unterbringungen wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verweisen. 

Zu 5.: 

Auch hier ist keine hinreichend genaue Aussage möglich, da das Produkt 80013 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in der Kosten- Leistungsrechnung keine Personen, sondern monatliche Fälle (Aktenzeichen) zuzüglich der Anzahl der Haushaltsangehörigen (Gesamtzahl der Hilfeempfänger abzüglich Anzahl der Fälle) zu 25 Prozent, die tatsächlich Leistungen erhalten haben, erfasst. 

Im gesamten Jahr 2020 betrug diese gewichtete Zahl 7.448. 

Im gesamten Jahr 2021 betrug diese gewichtete Zahl 8.590. 

Im gesamten Jahr 2022 betrug diese gewichtete Zahl 16.314.

Zu 6.: 

Reguläre Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen sind in den laufenden Leistungen enthalten nicht in den Kosten für Unterbringungen. Einmalige Beihilfen sind dabei nicht enthalten, da sie statistisch nicht erfasst werden. 

Zu 7.: 

Gemäß der Auswertung vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich im Jahresdurchschnitt (JD) folgende Anzahl an regelleistungsberechtigten EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln. Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Perso-nen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe oder Kosten der Unterkunft haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. 

Hinweis: Der Jahresdurchschnitt für das Jahr 2022 ergibt sich aus den Monaten Januar 2022 bis Ok-tober 2022. Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Unterer-fassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen; z.B. werden Daten für den Berichtsmonat Dezember 2022 erst auf Basis der Daten mit Datenstand März 2023 berichtet. 

Zu 8.: 

Die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist von verschiedenen Faktoren abhängig und schlägt sich nieder in der Bedürftigkeitsprüfung. Aus dem ermittelten Bedarf und dem anzurechnenden Einkommen ergibt sich der Leistungsanspruch. Durch Sanktionierung kann sich der Anspruch reduzieren; am Ende der Berechnungskette ergibt sich folgender Zahlungsanspruch für die leistungsberechtigten EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln: 

Hinweis: 

Der Werte für das Jahr 2022 ergeben sich aus den Durchschnittswerten der Monate Januar 2022 bis Oktober 2022. 

Falko Liecke, Bezirksstadtrat 

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Umweltverschmutzung durch die Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/168/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In welchen Gebieten in Neukölln wurde durch das Bezirksamt das Aufhängen von Plakaten der Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral genehmigt? 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Plakate durch die Initiative zum Volksentscheid Berlin 2030 aufgehängt wurden? 

3. Für welchen Zeitraum galt bzw. gilt die Genehmigung zur Anbringung der Plakate? 

4. Gab es seitens der Bevölkerung Beschwerden über unsachgemäß aufgehängte Plakate der o.g. Initiative? 

5. Wie viele Plakate der o.g. Initiative hat das Ordnungsamt wegen Verstößen gegen die Auflagen entfernt? 

6. Wurden durch das Ordnungsamt Bußgelder verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/168/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Das Aufhängen der Plakate der Initiative „Klimaneustart Berlin“ wurden im gesamten bezirklichen Gebiet genehmigt. Jedoch sind innerhalb der bezirklichen Ebene einige Straßen, Plätze und Bereiche auf Grundlage des §11 BerlStrG von der Wahlwerbung ausgenommen. Die Regelungen entsprechen denen zur Anbringung von Wahlwerbung durch Parteien vor Wahlen. 

Zu 2. 

Insgesamt wurden für den Volksentscheid „Berlin 2030“ 1.000 Mastenhänger beantragt und auch genehmigt. Darüber hinaus wurde für 38 Standorte im Bezirk das Aufstellen von insgesamt 50 sogenannten Wesselmännern (3,60m x 2,90 m große Sondergroßflächen) beantragt. Genehmigt wurden davon 49 an 37 Standorten (ein beantragter Standort befand sich auf dem Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg). 

Zu 3. 

Bei vorzeitigen Wahlen, Nachwahlen und Wiederholungswahlen beträgt der Zeitraum nach §11 (2a) S. 1 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sechs Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag. In diesem Fall wurde ein Zeitraum vom 05.02.2023 bis 02.04.2023 genehmigt. 

Zu 4. 

Bisher ist beim Ordnungsamt wegen eines Plakates der Initiative „Klimaneustart Berlin“ eine Beschwerde eingegangen (Stand 02.02.2023). 

Zu 5. 

Wegen Verstößen gegen die Bestimmungen der Sondernutzungserlaubnis wurden Stand heute bisher 10 Plakate durch das Ordnungsamt abgenommen. 

Zu 6. 

Ein Bußgeldverfahren hat es in diesem Zusammenhang bisher nicht gegeben. Wie bei erlaubter Plakatierung üblich, werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gesamten Zeitraum der Plakatierung durchgeführt. Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden (Opportunitätsprinzip). Sollte es bei den bisherigen Verstößen bleiben, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Diverse „Neuköllner*innen“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/167/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger haben seit Einführung des sogenannten dritten Geschlechts Ende 2018 in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 im Melderegister eine Änderung ihres Geschlechtes auf „divers“ vornehmen lassen (Bitte nach Anzahl der Bürger in den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Bürger davon jeweils von männlich auf „divers“? 

3. Wie viele Bürger davon jeweils von weiblich auf „divers“? 

4. Wie viele „divers“-Einträge gab in den in Frage 1 aufgezählten Jahren jeweils für Neugeborene? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/167/XXI vom 31.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu den Fragen 1-4.: 

Das Bürgeramt meldet für alle Fragen aus dieser Kleinen Anfrage Fehlanzeige, da die Berliner Bürgerämter keine Auswertungsfunktion im Melderegister haben. Hierfür ist das Landes-amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/159/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser im Katastrophenfall gibt es aktuell im Bezirk Neukölln? 

2. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind davon derzeit funktionsfähig? 

3. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind das pro 10.000 Einwohner im Bezirk Neukölln? 

4. Wie viele der vorhandenen Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln funktionieren auch nach einem länger andauernden Stromausfall unabhängig vom Stromnetz, beispielsweise durch Handbetrieb? 

5. Wie viele neue Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind im Rahmen des Katastrophenschutzes in den Jahren 2023 und 2024 geplant? 

6. Wie viel kostet der Bau eines Trinkwassernotbrunnens/Straßenbrunnens? 

7. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln gebaut? 

8. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln stillgelegt bzw. abgebaut? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/159/XXI vom 24.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Im Bezirk Neukölln gibt es im öffentlichen Straßenland zum gegenwärtigen Zeitpunkt 217 Brunnen. Davon sind 173 landeseigene Brunnen und 44 Brunnen in der Verantwortung des Bundes (Bundesamt für Bevölkerungsschutz), für deren Betrieb und Unterhaltung insgesamt der Bezirk zuständig ist. Die Mehrzahl der Brunnen verfügt dabei über keine Trinkwasserqualität. 

Zu 2. 

Davon sind aktuell 156 Brunnen wasserführend (113 Landesbrunnen und 43 Bundesbrunnen). Zum Vergleich: im Jahr 2019 waren nur 78 Brunnen im Bezirk wasserführend (62 Landesbrun-nen und 16 Bundesbrunnen). 

Im Jahr 2019 wurde daher für die Landesbrunnen eine Maßnahme in das Investitionsprogramm aufgenommen, um die nicht funktionsfähigen Brunnen (kein Wasser oder technisch überaltert, so dass die Instandsetzung auf Grund fehlender Ersatzteile nicht mehr möglich ist) wieder in Betrieb nehmen zu können bzw. defekte Brunnen wieder instand zu setzen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Versorgung im Katastrophenfall mit Trink- und Brauchwasser.

Mittel für die Instandsetzung der Bundesbrunnen werden durch die zuständige Senatsverwaltung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz beantragt und genehmigt. 

Die bezirkliche Investitionsmaßnahme wurde im Jahr 2020 begonnen, die Fertigstellung ist für 2023 vorgesehen. Es ist vorgesehen, in diesem Jahr aus Investitions- sowie bezirkseigenen Unterhaltungsmitteln noch etwa 30 Landesbrunnen instand zu setzen bzw. zu reparieren. 

Es muss insgesamt auch berücksichtigt werden, dass trotz der hohen Zahl wieder funktionstüchtig gemachter Brunnen immer wieder auch Brunnen kaputtgehen. So wurden z.B. im Jahr 2020 insgesamt 43 Brunnen wieder funktionstüchtig gemacht, in etwa gleichen Umfang sind aber auch Defekte an anderen Brunnen hinzugekommen. Die hinlänglich bekannten Krisen, Lieferschwierigkeiten, Materialengpässe, stark steigende Kosten sowie der Mangel an Fachfirmen erschweren gleichwohl die weitere positive Entwicklung in Neukölln. 

Zu 3. 

Je 10.000 Einwohner*innen stehen bei etwa 330.000 Einwohner*innen im Bezirk mathematisch demnach rund 6,6 Brunnen (rund 4,7 bei den aktuell funktionierenden Brunnen) zur Verfügung. 

Zu 4. 

Alle vorhandenen Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen in Neukölln lassen sich im Handbetrieb bedienen. 

Zu 5. 

Die Zuständigkeit ist mit der Änderung der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (ZustKat AZG zu § 4 Abs. 1 Satz 1 – Nr. 10 Abs. 11) seit dem 01.07.22 an die Hauptverwaltung übertragen worden. 

Für eine Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 6. 

Für einen Brunnenneubau inklusive Neubohrung sind je nach Tiefe des Brunnens und des Grundwasserleiters (Gesteinskörper mit Hohlräumen, der zur Leitung von Grundwasser geeignet ist) im Mittel etwa 55.000 € einzuplanen. 

Zu 7. 

Seit 2012 sind in Neukölln vier vorhandene Brunnenstandorte (versiegte Brunnen) neu überbohrt und gebaut worden. 

Zu 8. 

Seit 2012 sind acht Standorte stillgelegt bzw. abgebaut worden. Von den vorhandenen 217 Brunnenstandorten sind damit insgesamt aktuell 21 Brunnen (alle versandet) neu zu bohren. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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IGES Studie zur ambulanten ärztlichen Versorgung in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Neukölln – Was hat sich seit 2017 getan? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/158/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wurden im Bezirk Neukölln nach Empfehlung der im Auftrag der Bezirksämter Lichtenberg und Neukölln durchgeführten Studie Portalpraxen eröffnet, um eine adäquate und zeitnahe Versorgung ambulant behandelbarer Patienten sicherzustellen? 

2. Durch welche konkreten Maßnahmen wurden die Ärzteniederlassungen durch das Bezirksamt bisher gefördert? 

3. Wie hoch ist die Anzahl der Hausärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

4. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Hausärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

5. Wie hoch ist die Anzahl der Kinderärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

6. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Kinderärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

7. Wie hoch ist die Anzahl der Gynäkologen je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

8. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Gynäkologen im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/158/XXI vom 16.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In sprechstundenfreien Zeiten bieten die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung ambulante ärztliche Versorgung. Versicherte können sich in Notfällen an diese Praxen wenden und damit auch die Rettungsstellen der Krankenhäuser entlasten. Die KV Berlin betreibt KV-Notdienstpraxen für Erwachsene sowie KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche. 

In Neukölln werden 2 KV-Notdienstpraxen betrieben. Die Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche befindet sich am Vivantes Klinikum Neukölln im Mutter-Kind-Zentrum und wurde im Juli 2020 eröffnet. Geöffnet ist sie jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr. 

Die Notdienstpraxis für Erwachsene wird am Vivantes Klinikum Neukölln seit November 2020 betrieben. Die Öffnungszeiten sind Freitag von 15 – 21 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 9-21 Uhr. 

Die Patientinnen und Patienten werden an einem gemeinsamen Tresen von KV Berlin und Vivantes von medizinischem Fachpersonal ersteingeschätzt. Dadurch erfolgt die Zuordnung einer Behandlung in der KV-Notdienstpraxis oder in der Rettungsstelle bzw. Kinderrettungsstelle. 

Zu 2.: 

Die Sicherstellung und Verbesserung im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung ist dauerhaftes Anliegen des Bezirksamtes. Wie schon mehrfach zuvor dargestellt, hat das Bezirksamt jedoch keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Versorgungssituation im Bezirk, da die Verantwortlichkeiten hier auf Ebene des Bundes, der Krankenkassen und der Kassenärztlicher Vereinigung liegen.

So stehen für eine gezielte Anwerbung weder die hierfür erforderlichen Instrumente zur Verfügung, noch bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen die gestalterische Möglichkeit einer erfolgversprechenden und zielführenden Anwerbung. Das Bezirksamt unterstützt aber alle Anstrengungen, die einer ausgeglichenen Versorgungslage dienen. 

In Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung waren unter anderem 

 die Förderung der Ärzteniederlassung in Neukölln, 

 die Notwendigkeit eines Monitorings über das Leistungsspektrum der Facharztgruppen für eine verbesserte Bedarfsplanung, 

 die weitergehende Beteiligung der Bezirke am Homogenisierungsprozess der Versorgungssteuerung und 

 der Einbindung am gemeinsamen Landesgremium nach §90 a SGB V 

zur Verbesserung der Versorgung thematisiert worden. Die seit 2017 anerkannten zusätzliche Bedarfe sind eine direkte Folge dieser Verhandlungen. 

Vorbemerkung zu den Fragen 3 – 8: 

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen 3 – 8 erfolgt auf Datenbasis der ambulanten Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung – Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) des Gemeinsamen Landesgremiums mit Datenstand 01.01.2022 sowie 01.07.2022. 

Die Arztzahlen sind zu den jeweiligen Stichtagen auf Vollzeitstellen umgerechnet. 

Die Bevölkerungszahl für Neukölln lag zum 01.01.2022 bei 327.100 und zum 01.07.2022 bei 329.037 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren betrug 53.332 zum 01.01.2022 be-ziehungsweise 53.977 zum 01.07.2022. 

Die Anzahl der Frauen in der Bevölkerung lag zum 01.01.2022 bei 164.014 Einwohnerinnen beziehungsweise bei 165.145 Einwohnerinnen zum 01.07.2022. 

Zu 3.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Hausärztinnen und -ärzte 68,3 Vollzeitäquivalen-ten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum 01.01.2022. Mit Stand 01.07.2022 verringerte sich die Anzahl auf 67,3 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Zu 4.: 

Der Versorgungsgrad betrug 110,0 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 203,2 Arztstellen gegenüber einem Ist von 223,50 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 107,7 % bei einem Soll von 205,6 Arztstellen gegenüber einem Ist von 221,50. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der ärztlichen Versorgung durch die jeweilige Arztgruppe den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 5.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Kinderärztinnen und -ärzte 55,8 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter 18 Jahren. Mit Stand 01.07.2022 erhöhte sich die Anzahl auf 57,4 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 18 Jahren. 

Zu 6.: Der Versorgungsgrad betrug 103,3 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 28,8 Arztstellen gegenüber einem Ist von 29,75 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 105,0 % bei einem Soll von 29,5 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,00. 

Laut der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 7.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Gynäkologinnen und Gynäkologen 21,5 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen. Mit Stand 01.07.2022 blieb die Anzahl mit 21,6 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen praktisch gleich. 

Zu 8.: 

Der Versorgungsgrad betrug 74,4 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 47,4 Arztstellen gegenüber einem Ist von 35,25 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 74,9 % bei einem Soll von 47,7 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,75. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Unterversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Unterversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

In Vertretung: Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Radikalisierungsprävention im Bezirk Neukölln  

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/155/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Projekte werden im Rahmen der Radikalisierungsprävention vom Bezirksamt Neukölln derzeit gefördert (Bitte eine Auflistung der jeweiligen Projekte sowie deren Zielsetzung und Angebote)? 
  2. In welcher Höhe wurden die unter Frage 1. genannten Projekte in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 finanziell gefördert (Bitte die jeweiligen Projekte mit der entsprechenden Höhe der finanziellen Förderung nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 
  3. Wurden die vom Bezirksamt geförderten Projekte mit dem Schwerpunkt Radikalisierungsprävention neben den finanziellen Hilfen mit weiteren Maßnahmen unterstützt (Wenn ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen aufzählen)? 
  4. Welche der vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des Linksextremismus (Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  5. Welche der derzeit vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich oder ausschließlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des religiös begründeten Extremismus im Phänomenbereich des Islamismus? 
  6. Ist das Bezirksamt von sich aus tätig geworden, um Gelder für Neuköllner Projekte zur Radikalisierungsprävention vom Land Berlin einzuwerben Wenn ja, bitte eine Aufzählung, wann in welcher Form und für welche Projekte und wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  7. Ist das Bezirksamt nach dem Aufruf der Berliner Landeskoordinierungsstelle vom 28.10.2022 tätig geworden und hat Kontakt mit zur Förderung geeigneter Organisationen mit der Schwerpunktarbeit Radikalisierungsprävention aufgenommen (Wenn ja, bitte eine Auflistung mit welchen Organisationen. Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/155/XXI vom 12.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

1.1. Neukölln hat seit mehreren Jahren eine „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD), diese wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. Ziel der Partnerschaft ist Demokratieförderung, damit wirkt sie zumindest mittelbar auch präventiv gegen jede Form des Extremismus. 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen Homo- und Transfeindlichkeit! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen religiös und politisch motivierte Gewalt! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln fördert Projekte für ein demokratisches Miteinander und Respekt für Vielfalt! 

Eine dezidierte Beschreibung der PfD und der im Rahmen der PfD durchgeführten Einzelprojekte ist auf der Website www.demokratischevielfaltneukoelln.de nachzulesen. 

1.2. Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez, finanziert von der Landeskommission gegen Gewalt. Beinhaltet mobile, niedrigschwellige Angebote im öffentlichen Raum im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungs-prävention. Enge Kooperation mit Polizei, AG Kinder- und Jugendkriminalität und Gewerbetreibenden. 

Zu 2.: 

2.1. Partnerschaft für Demokratie: 

2016: 85.000 € 

2017: 105.000 € 

2018: 120.000 € 

2019: 110.000 € 

2020: 142.889 € 

2021: 218.609 € 

2.2. Fair bleiben: Das Projekt gab es vor 2022 noch nicht. 

Zu 3.: 

3.1. Partnerschaft für Demokratie: Für die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie stellt das Jugendamt ein halbes VZÄ zur Verfügung. Zudem wird die Partnerschaft wird durch einen Begleitausschuss und ein Ämternetzwerk unterstützt. 

3.2. Fair bleiben: Fachliche Begleitung durch den Projektverantwortlichen Sozialraumkoordinator. 

Zu 4.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Das gleiche gilt für das Projekt Fair bleiben. 

Zu 5.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Im Rahmen des Aktionsfonds der PfD hat es in der Vergangenheit immer auch wieder Projekte gegeben, die die Bearbeitung religiös begründeten Extremismus im Fokus hatten: 

2021 – „Bestandsaufnahme und Konzeptgestaltung für eine Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundungen in Berlin-Neukölln“ durch Devi e.V. inklusive der Organisation zweier Fachveranstaltungen zur Thematik „konfrontative Religionsbekundungen“. 

2020 – „Islam und Schule“ Ibn Rushd-Goethe Mosche. Workshopreihe für die Zielgruppe der Multiplikator:innen zu Handlungsoptionen, wenn Grundwerte wie Religionsfreiheit, Gleichstellung der Geschlechter in Konflikt geraten. 

2018 – „Nahost in Neukölln? Demokratisches Engagement statt Gewalt“ – Projekt des Kindertreffs Delbrücke zur Geschichte des Nahostkonflikts mit Referenten mit jüdischen sowie muslimischen Hintergrund inklusive einer Bildungsfahrt mit Schwerpunkt Biografiearbeit. 

2017 – „Schritt für Schritt – Demokratie in Neukölln“, ein digitales Stadterkundungsspiel zu den Themenfelder Vielfalt, Toleranz, Religion und Engagement für demokratisches Zusammenleben in Neukölln von kijufi (Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e.V.). 

2016 – „Islam triff Demokratie – in Neukölln wird diskutiert“ der DITIB-Sehitlik Gemeinde. Workshopreihe für Schüler:innen an fünf Neuköllner Schulen.

Auch das Projekt „Fair bleiben“ war nicht auf einen Phänomenbereich beschränkt. Hier wurde intensiv zu Themen wie Verschwörungsmythen, Antisemitismus, Homophobie und Antiziganismus gearbeitet. 

Zu 6.: 

Ja, seitens des Jugendamtes werden regelhaft Anträge auf Projektmittel der Landeskommission gegen Gewalt gestellt. In den vergangenen Jahren waren dies: 

2022 

Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez. Träger: Madonna Mädchenkult. Ur. Summe: 60.000 Euro. Mobile, niedrigschwellige Angebote im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

2021 

Etablierung von Beratungsstrukturen für Jugendliche in Neukölln. Flexible und mobile Beratungsangebote für Heranwachsende in Neukölln, um über Erfahrungen von Diskriminierung, Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt zu sprechen. Dadurch sollte auch Radikalisierung vorgebeugt werden. Träger: Cultures Interactive. Summe: 60.000 Euro. 

Kicken und Checken. Hinausreichende, sportorientierte Präventionsarbeit. Träger: outreach gGmbH. Summe: 20.000 Euro. U. a. Respekt Cup, niedrigschwellige Arbeit zu Themen wie Trans*- und Homophobie, Antisemitismus. 

Mentoring-Projekt im YO! 22, Träger: outreach gGmbH, im Fokus waren förderbedürftige, z. T. delinquente und gewaltaffine Jugendliche. Ein Ziel war hierbei Radikalisierungsprävention. 

2020 

Fair Play Teams – Mobil für ein tolerantes Miteinander im Flughafenkiez unterwegs! MaDonna Mädchenkult. Ur, 90.000 Euro, Streetwork-Angebot mit Fokus: Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

Zudem wurde von 2019 bis 2022 das Netzwerkfondsprojekt Junge, Junge* – Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit in Neukölln etablieren! durchgeführt. Träger: Cultures Interactive. Fördersumme: 480.000 Euro. Schwerpunkt: Die Etablierung geschlechterreflektierter Jungen*arbeit in Neukölln. Durch die präventive Arbeit und die Schaffung nachhaltiger Strukturen wurden neue Wege in der Gewalt- und Radikalisierungsprävention erprobt. Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 

Zu 7.: 

Ja, das Jugendamt hat bei den Trägern IBIM und UFUQ angefragt, ob Interesse an einer Antragstellung besteht. 

In Vertretung: Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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