Denunziationsportal Berliner-Register.de bzw. Register Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/199/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Werden im Berliner Register die Meldungen von Diskriminierung und „extrem rechter“ Aktivitäten auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft? Wenn ja, wie und in welcher Form. Wenn Nein, warum nicht?

2. Warum werden nur die Meldungen von „extrem rechten“ Aktivitäten berücksichtigt, jedoch nicht die von „extrem linken“ Aktivitäten bzw. die weiterer radikalisierter Gruppen?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt zukünftig auch einen Überblick über die Anzahl und den Umfang von „extrem linken“ Aktivitäten und solche weiterer radikalisierter Gruppen zu erlangen? Wenn ja, wie?

4. Liegen dem Bezirksamt überhaupt Meldungen bezüglich linksextremistischer Straftaten oder der von anderen ideologisch geprägten Gruppen und deren Täter im Bezirk Neukölln vor?

5. Wie positioniert sich das Bezirksamt zur Auswertung des Registers in Neukölln über die Vorfälle im Jahr 2022, in dem sich laut Bericht die „LGBTIQ*“-Feindlichkeit prozentual verdoppelt hat?

6. Ist dem Bezirksamt etwas über das Täterprofil der „LGBTIQ*“-feindlichen Täter bekannt?

7. Mit welcher Summe wurde der Verein Yekmal e.V. durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?

8. In welcher finanziellen Höhe wurde das Berliner Register bzw. das Register Neukölln durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/199/XXI vom 05.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Nach Auskunft der Berliner Register fließen in die Dokumentation Vorfälle ein, die Bürger:innen im Alltag beobachten oder selbst erleben. Bei den Vorfällen handelt es sich um Aktivitäten der extremen Rechten, um rassistische Vorfälle im Alltag und Diskriminierung an verschiedenen Orten. Im Gegensatz zur Kriminalitätsstatistik der Polizei, beziehen die Register auch Vorfälle in die Dokumentation ein, die keine Straftaten sind oder die nicht angezeigt wurden.

Dazu gehören Gewalttaten, Beleidigungen und Bedrohungen, Brandstiftungen, Sachbeschädigungen, Veranstaltungen, Aufkleber, Sprühereien oder diskriminierende Sprüche. Die Berliner Register werden durch das Land Berlin gefördert, so dass das Bezirksamt Neukölln keine weitergehenden Informationen zu den fördervertraglichen Rahmenbedingungen und den konkreten Verfahrensweisen vorliegen. Im Gegensatz zu zwei anderen Bezirksämtern stehen dem Bezirksamt Neukölln nicht ausreichend Mittel zur Förderung der bestehenden oder weitergehender Aktivitäten des Registers Neukölln zur Verfügung. 

Zu 2.: 

S. Antwort zu Frage 1. 

Zu 3.: 

S. Antwort zu Frage 1. 

Zu 4.: 

Entsprechende Meldungen sind der Kriminalitätsstatistik der Polizei Berlin zu entnehmen. Das Bezirksamt wird in Einzelfällen durch die Polizei Berlin über Straftaten mit Bezug zu Einrichtungen des Bezirksamtes oder aufgrund übergeordneter Bedeutung informiert. 

Zu 5.: 

Dem Bericht des Neuköllner Registers zufolge hat sich der Anteil von Vorfällen im Zusammenhang mit LGBTIQ*-Feindlichkeit an allen Vorfällen von 5% im Jahr 2021 auf 11% im Jahr 2022 mehr als verdoppelt. Alleine 13 der 21 dokumentierten Angriffe sind auf das Motiv LGBTIQ*-Feindlichkeit zurückzuführen.

Das Bezirksamt beobachtet diesen Anstieg mit großer Sorge. Ziel des Bezirksamtes ist, dass alle Menschen in Neukölln sicher leben können – ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität. Neben bestehenden Angeboten für queere Menschen wie etwa den queeren Jugendtreff Q*ube hat das Bezirksamt deshalb u.a. das Projekt „Queerschutz Now“ gefördert, in dessen Rahmen Selbstverteidigungskurse für queere Menschen angeboten wurden. Auch die geplante Etablierung einer LSBTIQ*-Beauftragte:n im Bezirksamt dient diesem Ziel. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt liegen dazu keine Daten vor. 

Zu 7.: 

Als anerkannter Träger der Jugendhilfe erhielt Yekmal e.V. Zuwendungen durch das Bezirksamt wie folgt: 

Zu 8.: 

Die Förderung des Berliner Registers bzw. des Registers Neukölln erfolgt durch das Land Berlin. Eine Förderung durch das Bezirksamt Neukölln besteht nicht. 

In Vertretung 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Zukunftsperspektiven Neuköllner Kultur-Flaggschiffe 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/198/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt mit der Neuköllner Oper in der laufenden Wahlperiode? 

2. Gibt es Pläne zu einer Entwicklung des Heimathafens (wenn ja, welche?) 

3. Plant das Bezirksamt ähnliche Projekte bzw. Kooperationen für Kinder und Jugendliche wie das „Kinderopernhaus“ in der Gropiusstadt (wenn ja, inwiefern)? 

4. Beteiligt sich der Bezirk an anfallenden Kosten für das „Kinderopernhaus“ und wenn ja, bitte nach Höhe und Jahr aufschlüsseln? 

5. Verfolgt das Bezirksamt Pläne, ausgewählte Naturorte im Bezirk zu Kulturorten zu erweitern (wenn ja, inwiefern)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/198/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die inhaltliche Arbeit der Neuköllner Oper wird nicht durch das Bezirksamt Neukölln festgelegt.

Zu 2.:

Die Betreiber*innen des Heimathafens haben die Räumlichkeiten vom Bezirksamt angemietet. Eine darüberhinausgehende Rolle als die eines Vermieters hat das Bezirksamt Neukölln nicht.

Zu 3.:

Die Senatskulturverwaltung für Kultur hat unterschiedliche Fördersäulen, die mit Projekten unterfüttert werden, so zum Beispiel die Fördersäule Kulturelle Bildung oder das Förderprogramm für Kinder-, Jugend- und Puppentheater und Akteur*innen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm). Im Rahmen einer Zuwendung finden jährlich sehr unterschiedliche Projekte statt. Die Förderaufrufe finden jährlich statt. Das Bezirksamt Neukölln ist Fördergeber, beteiligt sich allerdings nicht an den inhaltlichen Planungen.

Zu 4.:

Das Projekt Kinderopernhaus der Staatsoper ist ein von der Senatsbildungsverwaltung gefördertes Projekt in mehreren Bezirken. Der Beitrag der Bezirke wird unterschiedlich erbracht. Der Bezirk Neukölln stellt die Räumlichkeiten des Gemeinschaftshauses für das gemeinsame Projekt ohne weitere Kosten für die Proben als auch die Aufführung zur Verfügung. Gleichfalls übernimmt die Musikschule im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die Honorarkosten für den/die Chorleiterin und die Stimmbildnerin. Die von der Musikschule nach der AV Honorare finanzierten pädagogischen Lehrkräfte gehören zum regulären Kreis der Musikschulhonorarkräfte Neuköllns. Kosten werden dem Bezirk erst ab September 2023 entstehen, sodass hier nur die kalkulierten Kosten genannt werden können: soweit es sich um ein Schuljahr von ca. 10 Monaten handelt, werden die Kosten dies inkl. Workshops bei rund 15.000 € für das Schul- jahr 2023/2024 liegen.

Zu 5.:

Nein. Jede*r Veranstalter*in einer kulturellen Veranstaltung muss beim Grundstückseigentümer entsprechende Anfragen bzw. bei öffentlichen Flächen ein Antrag auf Sondernutzung stellen. Übergreifende Pläne, Naturorte zu Kulturorten zu erweitern, existieren nicht.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Cancel Culture in Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/197/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Beabsichtigt das Bezirksamt Straßen und/oder Plätze in Neukölln umzubenennen (wenn ja, bitte aufschlüsseln wo und wodurch ersetzt)? 

2. Sind dem Bezirksamt Initiativen bekannt, die Straßen und/oder Plätze in Neukölln umbenennen wollen (wenn ja, bitte Initiativen und Umbenennungsvorschläge aufschlüsseln)? 

3. Wie steht das Bezirksamt zur Einrichtung einer beratenden Experten-Kommission zur Namensgebung/Namensänderung von Straßen/Plätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen im Bezirk? 

4. Wie steht das Bezirksamt zur Möglichkeit, unter deutsche Namensbezeichnungen von Straßen und Plätzen in Neukölln arabische und/oder türkische Übersetzungen zu schreiben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/197/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Zu 2.:

Nein.

Zu 3.:

Die Einrichtung einer ständigen beratenden Expert*innenkommission zur Namensgebung bzw. Namensänderung von Straßen und Plätzen strebt das Bezirksamt gegenwärtig nicht an. Um-benennungen sind Einzelfallentscheidungen, bei denen jeweils auf die konkrete Situation, ins-besondere auf die betroffenen Anwohner*innen, eingegangen werden muss. Einzelne Umbenennungsprozesse bedürfen allerdings jeweils einer breiten Bürger*innenbeteiligung, wie die Benennung der Lucy-Lameck-Straße gezeigt hat.

Zu 4.:

Die Straßenbenennung in Berlin fußt in Berlin auf der Allgemeinen Anweisung zu § 5 des Berli-ner Straßengesetzes. Dort ist u.a. auch die Anbringung von Erläuterungsschildern geregelt. Dies bezieht sich allerdings nur auf den Fall, wenn die Bedeutung eines Straßennamens nicht eindeutig zu erkennen ist. Der Erläuterungstext soll kurz sein und im Allgemeinen nicht mehr als drei Zeilen beanspruchen. In höchstens weiteren drei Zeilen können zusätzliche Angaben über das Wirken von Personen oder die Bedeutung der Ereignisse aufgeführt werden, sofern dies zum besseren Verständnis beiträgt. Ob Erläuterungsschilder auch in anderen Sprachen als Deutsch angebracht werden können, bedürfte einer eingehenden Prüfung durch das Straßen- und Grünflächenamt, die im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Ausbruch Bienenseuche in Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/196/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Bienenstandorte gibt es wo im Bezirk? 

2. Bei wie vielen der Bienenstandorte handelt es sich um private Imkereien? 

3. Unterhält der Bezirk eigene Imkereien bzw. pflegt er Bienenstandorte? 

4. Gab es vor der aktuellen Seuche in den letzten Jahren vergleichbaren Krankheitsbefall bei in den Neuköllner Bienenstandorten (wenn ja, bitte nach Krankheiten und Jahren aufschlüsseln)? 

5. Gibt es für Fälle von Krankheitsbefall in den Bienenstandorten ein Notfallmanagement-Programm des Bezirksamts? 

6. Plant das Bezirksamt weitergehende Maßnahmen als die Einrichtung von Sperrgebieten in den betroffenen Bienenstandorten? 

7. Plant das Bezirksamt ein Präventionsprogramm, um künftig Seuchen in den Bienenstandorten zu vermeiden (wenn ja, inwiefern; Falls nein, weshalb)? 

8. Gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen seitens des Bezirksamts, für einen Ausbau der Bienenstandorte im Bezirk? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/196/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann ,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Im Bezirk Neukölln sind ca. 400 Bienenstandorte amtlich registriert, die sich in der Fläche des Gesamtbezirk verteilen. Darüber hinaus ist ein Anteil nicht registrierter Bienenhaltungen anzunehmen.

Zu 2.:

Die veterinärrechtliche Registrierungspflicht und das resultierende Bienenregister unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen privaten und gewerblichen Bienenhaltungen. Überwiegend erfolgte die Registrierung durch natürliche Personen.

Zu 3.:

Eine Anzeige der Bienenhaltung durch das Bezirksamt Neukölln ist nicht registriert.

Zu 4.:

Seit 2014 wurden im Bezirk wiederkehrend Verdachts- und Ausbruchsfälle der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Zu 5.:

Grundsätzlich erfolgen bei Verdacht oder Feststellung anzeigepflichtiger Tierseuchen unverzüglich amtstierärztliche Maßnahmen zur epidemiologischen Ermittlung und ggf. zur Bekämpfung der betreffenden Tierseuchen. Damit einhergehend erfolgt eine organisatorische Anpassung und anlassbezogen eine Aufgaben Priorisierung im Fachbereich VetLeb.

Im Fall der anzeigepflichtigen Bienenseuchen besteht, im Gegensatz z.B. zur Tollwut oder der Geflügelpest, kein zoonotisches Potential. d.h. es existiert kein Risiko einer Ansteckungsmöglichkeit oder gesundheitlicher Schaden der Bevölkerung.

Zu 6.:

Die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Sperrbezirken um und einhergehenden Restriktionen für die betroffenen Bienenhaltungen sind selbstverständlich nur ein Bestandteil der amtstierärztlichen Aufgaben. So erfolgen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen aller Bienenstandorte im Sperrbezirk. Auch wurde amtstierärztlich verfügt, dass alle Bienenhalter und Bienenhalterinnen im Sperrbezirk Ihre Kontaktangaben des Bienenregisters überprüfen und Völkerzahlen aktualisieren müssen.

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Zu 7.:

Die amtstierärztliche Überwachung der Bienenhaltungen erfolgt von der Ermittlung von bisher nicht erfasster Bienenstandorte, der Registrierung, der Überwachung des Verbringens von Bie- nen innerhalb Berlins bis zum innergemeinschaftlichen Handel (z.B. Bienenköniginnen, Paketbienen, etc.) und der Verdachtsabklärung und Ausbruchsbekämpfung. Sie hat somit prinzipiell immer eine präventive Ausrichtung. Auch die Stärkung der Kommunikation zur Sensibilisierung und Aufklärung der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie der Bevölkerung beim Thema der Tiergesundheit und Tierseuchenprophylaxe ein wichtiges Ziel. Amtstierärztliche Bescheinigungen zum Verbringen von Bienenvölkern aus dem Bezirk werden ausschließlich auf Grundlage einer mikrobiologischen Untersuchung von Futterkranzproben ausgestellt.

Tierhalterinnen und Tierhaltern können und müssen gesetzlich jeden Verdacht einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei der Veterinäraufsicht anzeigen, woraufhin eine amtstierärztliche Überprüfung und Ermittlung durchgeführt wird.
Im Land Berlin existieren seit Jahren verschiedenen Angebote für Bienenhalterinnen und –halter auf freiwilliger Basis Probenmaterial an das Landesinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf einzusenden. Die Untersuchungskosten werden durch das Land subventioniert und liegen bei ca. 8-16 €/6 Bienenvölker.

Zu 8.:

Diesbezüglich liegen dem Fachbereich VetLeb keine Informationen vor.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Straßenlaternen doppelt gemoppelt

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/189/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen sind an der Sonnenallee Ecke Erkstraße nach Bauarbeiten zwei Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung in nur ca. einem Meter Abstand aufgestellt?

2. Wann wird einer der beiden Lichtmasten abgebaut?

3. Auf welche Höhe belaufen sich die Anschaffungskosten für einen neuen Lichtmast?

4. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten, um den neuen Lichtmast an diesem Standort aufzustellen?

5. Auf welche Höhe würden sich die Kosten belaufen, um einen gebrauchten Lichtmast an diesem Standort um einen Meter zu versetzen, ggf. instand zu setzen und neu aufzustellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/189/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage zusammenfassend wie folgt: 

Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für die öffentliche Beleuchtung in Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) verantwortlich. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.ber-lin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/

Für eine Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Hilflos im Berliner Schilderwald 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/188/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Verkehrszeichen (nach StVO) gab es im Jahr 2019 im Bezirk Neukölln?
  2. Wie viele Verkehrszeichen gibt es derzeit im Bezirk Neukölln?
  3. Wie viele Verkehrszeichen wurden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in den letzten drei Jahren im Bezirk neu angebracht?
  4. Wie viele Verkehrszeichen werden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und der Parkraumbewirtschaftung bis zum Jahr 2025 im Bezirk Neukölln voraussichtlich benötigt?
  5. Wie viele Verkehrszeichen werden bis zum Jahr 2025 voraussichtlich insgesamt benötigt?
  6. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für ein Verkehrszeichen (mindestens, höchstens, durchschnittlich)? 
  7. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung der Verkehrszeichen in den Jahren 2019, 2020, 2021? Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/188/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2. 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der beiden Fragen ist daher nicht möglich. 

Zu 3. 

Neue Tempo-30-Zonen wurden in den letzten drei Jahren nicht eingerichtet. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung wurden bislang keine Schilder aufgestellt. 

Zu 4. 

Hinsichtlich der Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Bei der Parkraumbewirtschaftung wird für alle acht derzeit geplanten Parkzonen mit der Aufstellung von etwa 500 Schildern gerechnet. 

Zu 5. 

Da eine Notwendigkeit von unterschiedlichsten Faktoren abhängig ist, lässt sich die Frage weder valide beantworten noch entsprechend schätzen. 

Zu 6. 

Die Kosten der Schilder variieren von Verkehrszeichen zu Verkehrszeichen und belaufen sich pro Stück zwischen 10,00 Euro bis 66,00 Euro (Mittelwert liegt bei ca. 25,00 Euro je Schild). 

Zu 7. 

Das SGA führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Beantwortung der Drucksache – 0368/XXI Sperrmüll-Kieztage 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/187/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Steuerzahler, die durch das Hinzuziehen der Agentur NEW STANDARD STUDIO durch das Bezirksamt entstehen?
  2. Fallen die Kosten der Agentur NEW STANDARD STUDIO einmalig oder fortlaufend für jeden Sperrmüll-Kieztag an?
  3. Aus welchen Gründen hat die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO den Zuschlag für die Umsetzung der Kampagne erhalten?
  4. Welche anderen Agenturen haben sich für die Durchführung der Sperrmüll-Kieztage beworben?
  5. Wurde der Auftrag zur Umsetzung dieser Kampagne öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?
  6. Auf welche Höhe der finanziellen Ausgaben hätte sich die Erteilung des Zuschlages an andere Agenturen belaufen? Bitte um Aufzählung.
  7. Welche Kosten wären durch die Übernahme der Organisation durch die BSR entstanden?
  8. Gab es Anfragen an die BSR, ob diese die Organisation und Durchführung der Sperrmüll-Kieztage übernehmen kann. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/187/XXI vom 02.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Den Bezirken steht im Rahmen der Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ jährlich ein bestimmter Betrag zur Verfügung (2023: 3,3 Mio. EUR), um gezielt zum Thema Müllervermeidung und -entsorgung aufzuklären und Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling umzusetzen.

Der Anteil der Mittel, die jedem Bezirk zustehen, errechnet sich anhand der registrierten illegalen Sperrmüllablagerungen. In Neukölln wird das Aktionsprogramm zu einem großen Teil durch die Kampagne „Schön wie wir“ umgesetzt. Dafür wurde die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO beauftragt. Die Agentur erhält für die Umsetzung der Maßnahmenpakete (z.B. Clean-Ups und Baumscheibenbepflanzungen mit Bürgerinnen und Bürgern, Kiezfeste, Workshops für verschiedene Zielgruppen, etwa in Grundschulen zum Thema Lebensmittelverschwendung, …) im Vertragszeitraum 01.11.2022 bis 31.12.2023 insgesamt 546.067,20 Euro

Zu 2.: 

Die Tausch- und Sperrmüllmärkte sind ein Leistungsbaustein des Vertrags mit dem NEW STANDARD STUDIO. Daher sind die Kosten dafür Teil der vertraglichen Vergütung, die jeweils quartalsweise für drei Monate ausgezahlt wird. 

Zu 3.: 

Das NEW STANDARD STUDIO wurde im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung ausgewählt, da es mit seinem Angebot überzeugt und die Anforderungen erfüllt hat. 

Zu 4.: 

Das NEW STANDARD STUDIO war der einzige Bewerber

Zu 5.: 

Der Auftrag wurde in einem offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte im Zeitraum 12.09.2022 bis 12.10.2022. 

Zu 6.: 

Es gab keine weiteren Bewerber (siehe auch Frage 4). 

Zu 7.: 

Die BSR und das NEW STANDARD STUDIO kooperieren bei der Organisation der Tausch- und Sperrmüllmärkte. Die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls werden ab April 2023 von der BSR im Rahmen der „BSR-Kieztage“ übernommen.

Bei den Tausch- und Sperrmüllmärkten geht es jedoch in Neukölln nicht nur um die reine Entsorgung des Sperrmülls, sondern auch um Sensibilisierung zu den Themen Müllvermeidung, ReUse, Recycling und Upcycling. Die für die reine Entsorgung des Sperrmülls ursprünglich im Vertrag mit dem NEW STANDARD STUDIO vorgesehenen Mittel fließen in andere Leistungsbausteine der Kampagne „Schön wie wir“. 

Zu 8.: 

Siehe dazu Antwort 7. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Aufruf zur Gefangenenbefreiung der L. E. – Mitglied der linksterroristischen Hammerbande 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/184/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass direkt am Kiehlufer kurz vor der Einmündung Harzer Straße ein über 20 Meter langer Schriftzug mit dem Inhalt „Free Lina“ auf die Böschung des Kanals geschmiert wurde? 

2. Wenn ja, seit wann ist dem Bezirksamt dieser Schriftzug bekannt? 

3. Warum setzt sich das Bezirksamt nicht bei den zuständigen Stellen dafür ein, den Schriftzug zeitnah entfernen zu lassen, da dieser zweifelsfrei den Straftatbestand des Aufrufes zur Gefangenenbefreiung der Linksextremistin L. E. erfüllt, die derzeit wegen versuchten Totschlages sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht steht und in Untersuchungshaft sitzt? 

4. Was unternimmt das Bezirksamt konkret gegen linksextremistische Straftaten im Bezirk Neukölln? 

5. Wie unterstützt das Bezirksamt die Opfer von Linksextremismus im Bezirk Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/184/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Dem Bezirksamt ist dies nicht bekannt. 

Zu 2. 

Entfällt. 

Zu 3. 

Entfällt. 

Zu 4. und 5. 

Das Bezirksamt hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass dem Fragesteller der Aufgabenkatalog des Bezirksamtes offensichtlich noch immer nicht geläufig ist. Das Bezirksamt weist einmal mehr darauf hin, dass ihm nicht die Zuständigkeit für die Verfolgung von politisch motivierter Kriminalität obliegt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Datenschutzverstöße im Gesundheitsamt Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/181/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Patientendaten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen speichert das Gesundheitsamt Neukölln in welchem Umfang? 
  2. Haben oder hatten die Dezernenten sowie der Bzbm Hikel die technische Möglichkeit, in Frage 1 benannte Patientendaten auf den Laufwerken abzurufen?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage haben die Dezernenten bzw. der Bzbm diese Zugriffsmöglichkeit? 
  4. Warum entscheidet BzBm Hikel am 30. November 2022, die Zugriffsrechte von Dezernentin Blumenthal auf Laufwerke im Gesundheitsamt zunächst nicht zu entziehen, obwohl er schriftlich ausreichend glaubwürdig belegt darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Dezernentin Zugriff auf personenbezogene Daten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen hatte?
  5. Warum behauptet Bezirksbürgermeister Hikel in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt werden müsse, obwohl er bereits seit November 2022 hinreichend begründet über den Umfang des Datenschutzvergehens durch Stadträtin Blumenthal informiert war? 
  6. Wie kann der Bzbm Hikel den Inhalt eines Schreibens nicht kennen, dessen Eingang das Bezirksamt bemerkt hat, zumal Bzbm Hikel die erkrankte Bezirksstadträtin, an die das Schreiben adressiert war, derzeit vertritt? (Vgl. dazu das Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar: „Mit Schreiben vom 22.12.2022, eingegangen am 27.12.2022, wendet sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich eines Auskunftsersuchens und Anhörung wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes an die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit, Frau Blumenthal. Aufgrund der Erkrankung von Frau Bezirksstadträtin Blumenthal ist die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schriftlich per E-Mail am 11.01.2023 gebeten worden, sich mit Ihrem Anliegen an Bezirksbürgermeister Hikel, zu wenden, da dieser den Geschäftsbereich Gesundheit in Vertretung für Frau Blumenthal kommissarisch leitet.“) 
  7. Warum wurde die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin dazu aufgefordert, ihr Auskunftsersuchen erneut abzusenden und an den Bzbm zu adressieren, obwohl dieser Stadträtin Blumenthal aufgrund ihrer Erkrankung vertritt und damit auch für an Stadträtin Blumenthal bzw. ihren Geschäftsbereich adressierte Post zuständig ist? (Vgl. Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/181/XXI vom 12.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

die Kleine Anfrage berührt zahlreiche Aspekte, die bereits in früheren Antworten des Bezirksamtes beantwortet worden sind, insbesondere in Drs. 0603/XXI. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Fachbereich 1 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Kinder und Jugendliche) werden je nach Produkt unterschiedliche Daten in den analogen Akten bzw. in einem gesicherten Laufwerk des Bezirksamtes gespeichert. Dies hat einen Umfang von ca. 3500 Kindern pro Jahr. 

Der Kinder-und Jugendgesundheitsdienst speichert folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnung, ggfs. Nebenwohnung und frühere Anschriften, Stammdaten der Personensorgeberechtigten, Daten der Krankenkasse, Gesundheitsdaten, Impfstoff und Chargennummer, Telefonnummer der Personensorgeberechtigten, ggfs. Email, Status der Familie, Geschwisterdaten, Einkommensart der Personensorgeberechtigten, Lebenslage der Familie, Sprachkenntnisse, Name und Anschrift des Kinderarztes, Grund und Stammdaten des Melders im Kinderschutzfall, bisherige Hilfen durch das Jugendamt, Hilfeplan und dessen Auflagen, Schutzkonzept, Gesundheits- und Grundversorgungsdaten und Art der Behandlung, Sicherheitseinschätzung und Fotodokumentation, Anschrift der Gemeinschaftseinrichtung und Name der Erzieher:innen bzw. Lehrkräfte, Klas-senstufe, Entwicklungsbericht, sonderpädagogischer Förderbedarf, Tätigkeiten von Schulhelfer:innen, Name von Bearbeiter:innen der Schulaufsicht, Name von Therapeut:innen und Art der Therapie sowie verpasste Vorsorgeuntersuchungen von der Charité. 

Im Fachbereich 2 Gesundheitsschutz (Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz / medizinischer Katastrophenschutz) werden je nach Leistung personenbezogene Daten, Erkrankungsbeginn, Symptome, Infektionsquelle, Infektionsort (ggf. Reisedaten), Krankenhausaufenthalte gespeichert; bei relevanten Erkrankungen werden darüber hinaus Kontaktpersonen ermittelt und diesbezügliche personenbezogenen Daten aufgenommen. Die Daten werden in der Fachanwendung SurvNet entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage 2 bis 4 Jahre gespeichert. 

Im Fachbereich 3 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Erwachsene) werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Kontaktdaten, ggf. Migrationshintergrund, Wohn,- Lebensform, Familienstand, ggf. Schulabschluss bzw. Ausbildung, Erwerbsstatus, evt. gewährte Mehrbedarfe, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Pflegegrad, Krankenkasse, Pflegekasse, rechtl. Betreuung inkl. Aufgabenkreise sowie Diagnosen gespeichert. Zusätzlich werden Gespräche sowie eingeleitete Maßnahmen/Hilfen in einem Vermerk im Fachverfahren zusammengefasst. 

Zu 2.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 3.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 4.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Wie in Drs. 0603/XXI bereits erläutert, liegt weder eine Datenschutzfolgeabschätzung noch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend der DSGVO für die Austauschlaufwerke vor. Eine unmittelbare Erarbeitung derselben wurde am 30. November 2022 durch den kommissarischen Dezernenten angewiesen. 

Zu 6.: 

Das in Frage stehende Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit richtet sich explizit an Frau Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal. Die darin enthaltenen Fragen können nicht vertretungsweise beantwortet werden. 

Zu 7.: 

Es wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/179/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Planstellen sind im Gesundheitsamt Neukölln in welchen Diensten aktuell unbesetzt? 
  2. Wie viele Mitarbeiter in welchen Gesundheitsdiensten haben das Gesundheitsamt aus welchen dem Arbeitgeber bekannten Gründen seit dem 1. Oktober 2021 (vorübergehend) verlassen? (Bitte Anzahl der Mitarbeiter sowie Grund des Wechsels und den jeweiligen medizinischen Dienst angeben) 
  3. Wie viele Bewerbungen sind seit dem 01. Oktober 2021 für offene Stellen im Gesundheitsamt Neukölln eingegangen? 
  4. Wie viele Vorstellungsgespräche haben zur Besetzung der offenen Stellen stattgefunden? 
  5. Wie viele der Bewerber wurden mit welcher Begründung (nicht) eingestellt? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  6. Haben bei Bewerbern, die eingestellt werden sollen, bereits Einstellungsuntersuchungen stattgefunden? (Bitte begründen) 
  7. Falls ja, welche Einrichtung hat diese Einstellungsuntersuchungen durchgeführt und welches Ergebnis erbrachten die Einstellungsuntersuchungen? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  8. Wie fielen die Stellungnahmen der beteiligten Mitarbeiter bzw. des Personalrates zu den einzelnen Bewerbern aus? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/179/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Am 1. März 2023 waren 16,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) unbesetzt. Davon entfallen 7 VZÄ auf den sozialpsychiatrischen Dienst (SpD 9, 3 VZÄ auf den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KGJD), 3 VZÄ auf den infektions- und umweltbezogenen Gesundheitsschutz (InUm), 2 VZÄ auf den Therapeutischen Dienst, 1 VZÄ auf die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids (BKA) sowie 0,5 VZÄ auf den Zahnärztlichen Dienst. 

Zu 2.: 

Im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 sind 22 Personen aus dem Gesundheitsamt ausgeschieden. Darunter gehörten 7 Personen dem sozialpsychiatrischen Dienst, 5 Personen dem Therapeutischen Dienst, 4 Personen dem Pandemiestab, 3 Personen dem KJGD sowie je eine Person dem BKA, dem InUm und dem KJPD an. 

In 7 Fällen schieden die Personen aufgrund ihres Ruhestandes aus. In 4 Fällen schieden die Personen aufgrund eines ausgelaufenen Arbeitsvertrages aus. In 8 Fällen schieden die Personen aufgrund eines Auflösungsvertrages aus. In 3 Fällen schieden die Personen aufgrund einer Kündigung durch die Beschäftigten aus. 

Zu 3.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben sich insgesamt 169 Personen auf ausgeschriebene Stellen im Gesundheitsamt beworben, bei denen das Auswahlverfahren beendet ist. Hinzu kommen 25 Personen zu noch nicht abgeschlossenen Auswahlverfahren (Stand 31. März 2023). 

Zu 4.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben insgesamt 61 Auswahlgespräche zu ausgeschriebenen Stellen im Gesundheitsamt stattgefunden. 

Zu 5.: 

Grundsätzlich werden eingehende Bewerbungen zunächst hinsichtlich ihrer formalen Geeignetheit überprüft. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen fielen hierunter 39 Bewerbungen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Vorauswahl der verbliebenen Bewerbungen auf Grundlage der Ausschreibung. Nur die bestbewerteten Bewerbenden werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen wurden 37 Personen aufgrund einer zu niedrigen Punktezahl nicht zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Andere Bewerbende nahmen entweder die Einladung zum Auswahlgespräch nicht an oder waren im Rahmen der Bestenauslese im Vergleich zu anderen Bewerbenden unterlegen. 

Zu 6.: 

Grundsätzlich sollen Bewerbende bereits vor ihrer Einstellung untersucht werden. Aufgrund der nach wie vor begrenzten Kapazitäten der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo kann das bei Neueinstellungen aber auch während der sechsmonatigen tariflichen Probezeit erfolgen. Beamtinnen und Beamte werden stets vor der Ernennung untersucht. 

Zu 7.: 

Die Einstellungsuntersuchungen erfolgen durch die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo. 

Zu 8.: 

Innerhalb der abgefragten Zeit wurde allen Vorgängen zugestimmt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 2 – Externe Dienstleister 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/180/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurden zur Behebung der Personalnot im Gesundheitsamt externe Ärzte, Freiberufler oder Selbständige auf Auftragsbasis beschäftigt?
  2. Falls in Frage 1 ja, in welchen medizinischen Diensten waren die Externen beschäftigt? 
  3. Falls in Frage 1 ja, in welchem Zeitraum wurden wie viele Externe beschäftigt? 
  4. Falls in Frage 1 ja, wurde ein Rahmenvertrag mit Externen abgeschlossen?
  5. Falls in Frage 1 ja, welche Regelungen wurden in dem Rahmenvertrag vereinbart, insbesondere Leistungsumfang, Stundenumfang, Honorare, Dauer der Dienstleistungen, Kündigungsfristen des Rahmenvertrages? 
  6. Falls in Frage 1 ja, wie hoch waren die Gesamtkosten für die externen Kräfte? (Bitte nach Anzahl der abgerechneten Stunden sowie Stundenlohn aufschlüsseln) 
  7. Falls in Frage 1 ja, wären die externen Dienstleistungen durch Beschäftigte im Gesundheitsamt abgedeckt worden – wie hoch sind die im Stellenplan vorgesehenen Personalkosten für die durch externe Dienstleister abgedeckten Leistungen? (Spanne des Stundenlohns in der Besoldungsgruppe der unbesetzten Stellen laut Stellenplan, für deren Ersatz Externe hinzugezogen wurden) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/180/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Sowohl zur Wahrnehmung von Regelaufgaben als auch zur Bewältigung besonderer Lagen wie der Corona-Pandemie oder der Zuzugsuntersuchungen von geflüchteten Kindern aus der Ukraine wurde im Gesundheitsamt auf Honorarkräfte aus verschiedenen Berufsgruppen zurückgegriffen. 

Zu 2.: 

In allen Fachbereichen des Gesundheitsamtes kamen Honorarkräfte zum Einsatz. 

Zu 3.: 

Im Haushaltsjahr 2022 waren je nach Zeitpunkt zwischen 5 und 15 Personen als Honorarkräfte im Gesundheitsamt tätig. Die Dauer der Tätigkeit betrug dabei zwischen einem und 12 Monate. 

Zu 4.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 5.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 6.: 

Die Gesamtkosten für Honorarkräfte betrugen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 173.239,50 Euro, von denen 82.008,05 Euro auf Leistungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung entfielen. Die Höhe der Honorare lag je nach Qualifikation zwischen 18 und 35 € pro Stunde. Für eine weitergehende Aufschlüsselung wäre ein nicht vertretbarer Personal- und Zeitaufwand erforderlich. 

Zu 7.: 

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass für den Einsatz von Honorarkräften eine gleichwertig unbesetzte Stelle im Stellenplan vorliegt oder vorliegen muss. Gerade weil Honorarkräfte insbesondere zur temporären Bewältigung von außerordentlichen Lagen (wie Corona-Impfungen oder erhöhten Zuzugsuntersuchungen bei Kindern aus der Ukraine) zum Einsatz kommen, sind für solche Tätigkeiten keine Stellen vorgesehen. Da somit die Prämisse der eigentlichen Fragestellung – nämlich die Suggestion einer Nicht-Besetzung von Stellen im Stellenplan – selbst falsch ist, ist eine Beantwortung der Fragestellung nicht möglich. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Gesundheitliche Voraussetzungen für die Besetzung des Postens eines Stadtrates oder einer Stadträtin

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/177/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften.

4. Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen?

5. Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft?

6. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/177/XXI vom 13.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt? 

Ja 

Zu 2.: 

Wenn nein, warum nicht? 

Entfällt 

Zu 3.: 

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften)? 

§ 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) iVm § 8 Abs. 2 und § 45 Landesbeamtengesetz (LBG) 

Zu 4.: 

Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen? 

Die gesundheitlichen Mindestanforderungen der amtsärztlichen Untersuchung bei der ZMGA sind der Dienststelle nicht bekannt. 

Zu 5.: 

Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft? 

Siehe meine Antwort zur Frage 4. 

Zu 6.: 

Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt? 

ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wie lange darf ein Stadtrat oder eine Stadträtin erkrankt sein – Teil 1 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/176/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Innerhalb welchen Zeitraums wird ein erkrankter Stadtrat oder eine erkrankte Stadträtin aus Fürsorgegründen zu einem Gespräch durch den Dienstherrn eingeladen? 

2. Ist dies bei einem erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin bereits umgesetzt worden? 

3. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 

4. Ab welcher Erkrankungsdauer werden Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Stadtrates oder einer Stadträtin ergriffen? 

5. Wie sehen diese Maßnahmen aus? Bitte chronologisch auflisten. 

6. Wurde, wird oder werden entsprechende Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit für einen erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin im Bezirk Neukölln umgesetzt? 

7. Wenn ja, welche? Wenn nein, bitte um eine Begründung, warum nicht? 

8. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene bzw. fachspezifische Ärzte kommen für die Untersuchung/Überprüfung der Dienstfähigkeit im Bezirk Neukölln in Frage und werden beauftragt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/176/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Regelungen und Fristen des § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) können auch für Beamt:innen auf Zeit Anwendung finden. 

Zu 2.: 

Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz. 

Zu 3.: 

s. Antwort zu Frage 2. 

Zu 4.: 

Nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) werden Maßnahmen ergriffen, sofern binnen sechs Monaten ein Erkrankungszeitraum von mind. drei Monaten vorliegt. 

Zu 5.: 

In der Regel erhält die zentrale medizinische Gutachtenstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (ZMGA – LAGeSo) einen Untersuchungsauftrag für eine amtsärztliche Untersuchung. 

Zu 6.: 

Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz. 

Zu 7.: 

Siehe Antwort zu Frage 6. 

Zu 8.: 

ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wie lange darf ein Stadtrat oder eine Stadträtin erkrankt sein – Teil 2

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/178/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Ab welcher Erkrankungsdauer muss ein Stadtrat oder eine Stadträtin bei einem Amtsarzt oder einem anderen besonders zugelassenen fachspezifischen Arzt vorstellig werden, um die Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen?

2. Wer ordnet die Untersuchung/Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Stadtrates oder einer Stadträtin an?

3. Wurde oder werden entsprechende Maßnahmen für einen erkrankten Stadtrat oder eine erkrankte Stadträtin im Bezirk Neukölln umgesetzt?

4. Wie lange kann und darf ein Bezirksbürgermeister zusätzlich zu seinen regulären Tätigkeiten einen weiteren Geschäftsbereich adäquat leiten? Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/178/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) werden Maßnahmen ergriffen, sofern binnen sechs Monaten ein Erkrankungszeitraum von mind. drei Monaten vorliegt. Diese Frage wurde im Übrigen bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage KA/176/XXI (Frage 4) beantwortet. 

Zu 2.: 

Der Leiter der Dienststelle als Dienstvorgesetzter. 

Zu 3.: 

Bisher wurde keine Untersuchung veranlasst, da die Voraussetzungen nach § 26 Abs. 1 BeamtStG noch nicht erfüllt sind. Diese Frage wurde im Übrigen bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage KA/176/XXI (Frage 6) beantwortet. 

Zu 4.: 

Es gibt kein dazugehöriges Gesetz. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Massive Angriffe auf Polizei- und Feuerwehr-Einsatzkräfte im Bezirk Neukölln an Silvester 2022

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/171/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele polizeiliche Festnahmen erfolgten in der Silvesternacht im Bezirk Neukölln? 

2. Aus welchen Gründen erfolgten diese Festnahmen (Bitte um eine Aufschlüsselung der Anlässe, die zu den Festnahmen geführt haben)? 

3. Befinden sich die in der Silvesternacht festgenommenen Personen noch in Haft? Wenn ja, wie viele Personen? 

4. Wie viele der festgenommenen Personen waren nach derzeitigen Erkenntnissen minderjährig? 

5. Wie viele der Festgenommenen hatten nach derzeitigen Erkenntnissen einen Migrationshintergrund? 

6. Wie viele Festgenommene mit deutschem Pass hatten nach derzeitigen Kenntnisstand einen Migrationshintergrund? 

7. Wie lauten die Vornamen der festgenommenen Deutschen Staatsbürger? 

8. DPolG-Bundeschef Rainer Wendt sagte im FOCUS-online-Interview vom 03.01.2023: „Bei vielen Einsatzkräften ist der Eindruck vorherrschend, dass Gruppen junger Männer mit Migrationshintergrund bei diesen Ausschreitungen weit überrepräsentiert sind.“ Wie positioniert sich das Bezirksamt zu dieser Aussage? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/171/XXI vom 26.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 7.: 

Das Bezirksamt muss abermals darum bitten, sich den Aufgabenkatalog des Bezirksamtes zu vergegenwärtigen. Wie Sie wissen, gehören Polizei- und Feuerwehreinsätze nicht dazu. Dementsprechend entziehen sich die erbetenen Auskünfte der Kenntnis des Bezirksamtes. 

Zu 8.: 

Das Bezirksamt sieht es nicht als seine Aufgabe an, sich zu den Hunderten Presseverlautbarungen zu positionieren, die im Zusammenhang mit den gewalttätigen Vorkommnissen in der Silvesternacht zu verzeichnen waren. Ohne konkret auf die in Rede stehende Aussage einzugehen, vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass eine Fokussierung auf den Migrationshintergrund der Täter nicht zielführend ist.

In Neukölln leben über 161.000 Menschen mit Migrationshintergrund. Der überwiegende Teil davon wünscht sich einfach nur ein friedliches Leben und ein Großteil gehört auch zu denjenigen, die Opfer der Gewalt waren. Insoweit verschleiert die Debatte um den Migrationshintergrund das eigentliche Problem.

Die Gewalttäter eint, dass sie aus Brennpunktkiezen kommen. Insoweit sollte nicht über Vornamen und Staatsangehörigkeiten geredet werden, sondern darüber, was in den Brennpunktkiezen zu tun ist. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Social-Media Beiträge

Außergewöhnliche Tatorte: Einbrüche in Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/170/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Einbrüche, versuchte Einbrüche und schwere Diebstähle gab es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 in öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Auflistung der Art und Anzahl der Straftaten nach den Jahren aufgeschlüsselt)? 

2. Welcher Sachschaden in welcher Höhe entstand jeweils in den oben genannten Jahren? 

3. Wie hoch beziffern sich die Kosten der entwendeten Gegenstände (Bitte nach den oben angegebenen Jahren aufschlüsseln)? 

4. Welche Neuköllner Schulen waren mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen? 

5. Welche Gegenstände wurden bei den Einbrüchen vornehmlich entwendet? 

6. In wie vielen Fällen wurden die Täter ermittelt? 

7. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zum Umfeld der ermittelten Täter (z. B. Schüler oder ehemalige Schüler, Angestellte der Schulen etc.)? 

8. Welche Präventionsmaßnahmen wurden gegen die Einbrüche in den Neuköllner Schulen unternommen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/170/XXI vom 27.02.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 3.: 

Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt. 

Zu 4.: 

Mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen waren folgende Schulen: 

 Zürich-Schule 

 Schule am Teltowkanal 

 Walter-Gropius-Schule 

 Fritz-Karsen-Schule 

 Röntgen-Schule 

 Alfred-Nobel-Schule 

 Albert-Einstein-Schule 

 Hannah-Arendt-Schule 

 Schilling-Schule 

Zu 5. bis 7.: 

Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt. 

Zu 8.: 

Folgende Präventionsmaßnahmen wurden gegen Einbrüche in Neuköllner Schulen ergriffen: 

 Verschlusskontrollen und Bestreifungen 

 Nachrüstung von Einbruchmeldeanlagen 

 Installation von Außenbeleuchtungen 

 Installation von Spezialglas (einbruchhemmend) 

 Einzäunen von Flächen und Gebäuden (Neuinstallation, Erweiterung und Anpassung) 

 Erneuerung/Veränderung von Schließanlagen (z. B. bei Schlüsselverlusten) 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Migrationskosten im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/169/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch war im Jahr 2022 der Personalaufwand zur Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge im Bezirksamt Neukölln (Bitte nach den monetären Kosten und dem Aufwand an Personalstellen aufschlüsseln)? 

2. Wie hoch waren die Gelder im Jahr 2022, die das Neuköllner Sozialamt an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Bezirk ausgezahlt hat (Geldleistungen)? 

3. Wie hoch war der finanzielle Aufwand des Bezirksamtes Neukölln für die Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Jahr 2022? 

4. Wie hoch waren die Ausgaben für geduldete (ausreisepflichtige) Ausländer im Jahr 2022 im Bezirk Neukölln (Bitte die einzelnen Sozialleistungen und deren jeweilige Höhe aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Migranten erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? 

6. Wie hoch waren die monetären Aufwendungen für Migranten in den Jahren 2020, 2021 und 2022, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz im Bezirk Neukölln erhielten (Bitte die Kosten nach den jeweiligen Jahren und Sozialleistungen aufschlüsseln)? 

7. Wie viele EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Leistungen nach dem SGB II im Bezirk Neukölln (Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

8. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten nach dem SGB II im Bezirk Neukölln für die EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für den oben genannten Zeitraum (Bitte nach den Jahren und der Höhe der jeweiligen Kosten aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/169/XXI vom 27.02.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Ihre Fragen können aus dem Bezirksamt vorliegenden Erkenntnissen nicht vollständig beantwortet werden. Ich habe daher das Jobcenter Neukölln um Unterstützung gebeten, das zu den Antworten auf die Fragen 7 und 8 zugeliefert hat. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Geschäftsbereich Soziales wurden im Jahr 2022 zur Bewältigung der erheblichen Mehrbelastung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der daraus entstehenden Fluchtbewegungen Beschäftigungspositionen eingerichtet. Hierfür gibt es eine Basiskorrekturzusage der Senatsfinanzverwaltung vom 04.03.2022. 

Folgende Beschäftigungspositionen wurden eingerichtet: 

Drei Beschäftigungspositionen nach E6 bewertet. Diese wurden zum 24.10.2022 sowie zum 01.11.2022 eingestellt. Es entstanden Kosten in Höhe von insgesamt 28.681,33 €. Des Weiteren wurden sieben Beschäftigungspositionen mit einer Bewertung nach E9 zum 22.08.22, 01.09.2022 sowie zum 15.09.2022 eingestellt. Hierfür entstanden Kosten für das 2022 in Höhe von insgesamt 132.374,34 €. 

Seit Ende Februar 2022 sind jedoch alle Kolleginnen und Kollegen gezwungen gewesen, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen aufzubauen und zu etablieren und diese auch personell so zu stützen, damit die hohe Zahl der vorsprechenden geflüchteten Menschen angemessen betreut und ihre Anliegen bearbeitet werden können. Dabei ist nicht nur die reine Menge der vorsprechenden Personen durch die Kolleginnen und Kollegen zu betreuen, auch inhaltlich gilt es, den sich seit Ende Februar 2022 ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen im Amt für Soziales haben tageweise bei der dringenden Bearbeitung für die Ukraine-Hilfe ausgeholfen. Eine genaue Bezifferung des Personalaufwandes ist hier jedoch nicht möglich. Der Personalaufwand in der Flüchtlingskoordination/Ukraine Hilfsteam im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters stellte sich wie folgt dar: 

1 Stelle E8 für 6 Monate = 27.970 € 

1 Stelle E9b für 10 Monate = 47.617 € 

1 Stelle E11 für 6 Monate = 34.240 € 

Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt durch das sogenannte UMA Team im Geschäftsbereich Jugend und Gesundheit, ein Team von drei Sozialarbeiterinnen. Der Anteil des Arbeitsaufwands der Mitarbeiterinnen lag bei ca. 1/5 der regulären Arbeitszeit in 2022. 

Bei Jahresdurchschnittskosten (AG Brutto) von 62.000 € pro Sozialarbeiterin, ergibt sich für die Betreuung der minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten aus der Ukraine 2022 ein Personalaufwand von etwa 37.200 €. 

Für den Geschäftsbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport kann das Bezirksamt mitteilen, dass an der Jugendkunstschule im Rahmen des Integrationsfonds Kunst-Workshops mit Willkommensklassen durchgeführt wurden, an denen immer auch Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine teilnehmen. Da es sich nicht um ein Angebot handelt, das sich spezifisch an Geflüchtete aus der Ukraine richtet, können Kosten und Personalaufwand nicht genau beziffert werden. 

Die Volkshochschule hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Beratungen und Kursangebote im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ im Rahmen der verfügbaren Mittel angeboten. Zwar war der prozentuale Anteil von Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft deutlich höher als in den Vorjahren. Doch handelt es sich dabei nicht um einen Sonderaufwand. Auch wenn keine Geflüchteten aus der Ukraine eingetroffen wären, wäre der gleiche personelle Aufwand angefallen. 

Im Bereich Schulorganisation werden Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine laufend mit Schulplätzen insbesondere in Willkommensklassen versorgt. Hiermit ist momentan eine Mitarbeiterin mit nahezu 100% der Arbeitszeit befasst. Auch im Bereich Schulbewirtschaftung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern befasst; zudem wenden die Führungskräfte (Leitung der Schulorganisation, des Fachbereichs Schule sowie des Schul- und Sportamts) einen nicht unbeträchtlichen (aber schwer zu beziffernden) Teile ihrer Arbeitszeit für die Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schüler auf (etwa für die notwendige Koordination mit anderen Bezirken). 

Zu 2.: 

Es ist systemseitig keine Unterscheidung zwischen ukrainischen Kriegsflüchtlingen und sonstigen Asylbewerbern möglich, daher ist eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 

Für laufende Leistungen nach dem AsylbLG wurden in 2022 insgesamt 7.877.375 € verausgabt. 

Zu 3.: 

Auch hier ist keine Unterscheidung möglich, siehe Frage 2. 

Für Unterbringungen nach dem AsylbLG wurden insgesamt 2.245.375 € in 2022 verausgabt, wobei Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen in den laufenden Leistungen (Summe zu Frage 2) enthalten sind. 

Zu 4.: 

Es gibt systemseitig keine Auswertungsmöglichkeit nach diesen Kriterien. Hinsichtlich der Kosten für laufende Leistungen gesamt und Unterbringungen wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verweisen. 

Zu 5.: 

Auch hier ist keine hinreichend genaue Aussage möglich, da das Produkt 80013 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in der Kosten- Leistungsrechnung keine Personen, sondern monatliche Fälle (Aktenzeichen) zuzüglich der Anzahl der Haushaltsangehörigen (Gesamtzahl der Hilfeempfänger abzüglich Anzahl der Fälle) zu 25 Prozent, die tatsächlich Leistungen erhalten haben, erfasst. 

Im gesamten Jahr 2020 betrug diese gewichtete Zahl 7.448. 

Im gesamten Jahr 2021 betrug diese gewichtete Zahl 8.590. 

Im gesamten Jahr 2022 betrug diese gewichtete Zahl 16.314.

Zu 6.: 

Reguläre Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen sind in den laufenden Leistungen enthalten nicht in den Kosten für Unterbringungen. Einmalige Beihilfen sind dabei nicht enthalten, da sie statistisch nicht erfasst werden. 

Zu 7.: 

Gemäß der Auswertung vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich im Jahresdurchschnitt (JD) folgende Anzahl an regelleistungsberechtigten EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln. Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Perso-nen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe oder Kosten der Unterkunft haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. 

Hinweis: Der Jahresdurchschnitt für das Jahr 2022 ergibt sich aus den Monaten Januar 2022 bis Ok-tober 2022. Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Unterer-fassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen; z.B. werden Daten für den Berichtsmonat Dezember 2022 erst auf Basis der Daten mit Datenstand März 2023 berichtet. 

Zu 8.: 

Die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist von verschiedenen Faktoren abhängig und schlägt sich nieder in der Bedürftigkeitsprüfung. Aus dem ermittelten Bedarf und dem anzurechnenden Einkommen ergibt sich der Leistungsanspruch. Durch Sanktionierung kann sich der Anspruch reduzieren; am Ende der Berechnungskette ergibt sich folgender Zahlungsanspruch für die leistungsberechtigten EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln: 

Hinweis: 

Der Werte für das Jahr 2022 ergeben sich aus den Durchschnittswerten der Monate Januar 2022 bis Oktober 2022. 

Falko Liecke, Bezirksstadtrat 

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Umweltverschmutzung durch die Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/168/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In welchen Gebieten in Neukölln wurde durch das Bezirksamt das Aufhängen von Plakaten der Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral genehmigt? 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Plakate durch die Initiative zum Volksentscheid Berlin 2030 aufgehängt wurden? 

3. Für welchen Zeitraum galt bzw. gilt die Genehmigung zur Anbringung der Plakate? 

4. Gab es seitens der Bevölkerung Beschwerden über unsachgemäß aufgehängte Plakate der o.g. Initiative? 

5. Wie viele Plakate der o.g. Initiative hat das Ordnungsamt wegen Verstößen gegen die Auflagen entfernt? 

6. Wurden durch das Ordnungsamt Bußgelder verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/168/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Das Aufhängen der Plakate der Initiative „Klimaneustart Berlin“ wurden im gesamten bezirklichen Gebiet genehmigt. Jedoch sind innerhalb der bezirklichen Ebene einige Straßen, Plätze und Bereiche auf Grundlage des §11 BerlStrG von der Wahlwerbung ausgenommen. Die Regelungen entsprechen denen zur Anbringung von Wahlwerbung durch Parteien vor Wahlen. 

Zu 2. 

Insgesamt wurden für den Volksentscheid „Berlin 2030“ 1.000 Mastenhänger beantragt und auch genehmigt. Darüber hinaus wurde für 38 Standorte im Bezirk das Aufstellen von insgesamt 50 sogenannten Wesselmännern (3,60m x 2,90 m große Sondergroßflächen) beantragt. Genehmigt wurden davon 49 an 37 Standorten (ein beantragter Standort befand sich auf dem Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg). 

Zu 3. 

Bei vorzeitigen Wahlen, Nachwahlen und Wiederholungswahlen beträgt der Zeitraum nach §11 (2a) S. 1 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sechs Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag. In diesem Fall wurde ein Zeitraum vom 05.02.2023 bis 02.04.2023 genehmigt. 

Zu 4. 

Bisher ist beim Ordnungsamt wegen eines Plakates der Initiative „Klimaneustart Berlin“ eine Beschwerde eingegangen (Stand 02.02.2023). 

Zu 5. 

Wegen Verstößen gegen die Bestimmungen der Sondernutzungserlaubnis wurden Stand heute bisher 10 Plakate durch das Ordnungsamt abgenommen. 

Zu 6. 

Ein Bußgeldverfahren hat es in diesem Zusammenhang bisher nicht gegeben. Wie bei erlaubter Plakatierung üblich, werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gesamten Zeitraum der Plakatierung durchgeführt. Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden (Opportunitätsprinzip). Sollte es bei den bisherigen Verstößen bleiben, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Diverse „Neuköllner*innen“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/167/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger haben seit Einführung des sogenannten dritten Geschlechts Ende 2018 in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 im Melderegister eine Änderung ihres Geschlechtes auf „divers“ vornehmen lassen (Bitte nach Anzahl der Bürger in den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Bürger davon jeweils von männlich auf „divers“? 

3. Wie viele Bürger davon jeweils von weiblich auf „divers“? 

4. Wie viele „divers“-Einträge gab in den in Frage 1 aufgezählten Jahren jeweils für Neugeborene? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/167/XXI vom 31.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu den Fragen 1-4.: 

Das Bürgeramt meldet für alle Fragen aus dieser Kleinen Anfrage Fehlanzeige, da die Berliner Bürgerämter keine Auswertungsfunktion im Melderegister haben. Hierfür ist das Landes-amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/159/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser im Katastrophenfall gibt es aktuell im Bezirk Neukölln? 

2. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind davon derzeit funktionsfähig? 

3. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind das pro 10.000 Einwohner im Bezirk Neukölln? 

4. Wie viele der vorhandenen Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln funktionieren auch nach einem länger andauernden Stromausfall unabhängig vom Stromnetz, beispielsweise durch Handbetrieb? 

5. Wie viele neue Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind im Rahmen des Katastrophenschutzes in den Jahren 2023 und 2024 geplant? 

6. Wie viel kostet der Bau eines Trinkwassernotbrunnens/Straßenbrunnens? 

7. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln gebaut? 

8. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln stillgelegt bzw. abgebaut? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/159/XXI vom 24.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Im Bezirk Neukölln gibt es im öffentlichen Straßenland zum gegenwärtigen Zeitpunkt 217 Brunnen. Davon sind 173 landeseigene Brunnen und 44 Brunnen in der Verantwortung des Bundes (Bundesamt für Bevölkerungsschutz), für deren Betrieb und Unterhaltung insgesamt der Bezirk zuständig ist. Die Mehrzahl der Brunnen verfügt dabei über keine Trinkwasserqualität. 

Zu 2. 

Davon sind aktuell 156 Brunnen wasserführend (113 Landesbrunnen und 43 Bundesbrunnen). Zum Vergleich: im Jahr 2019 waren nur 78 Brunnen im Bezirk wasserführend (62 Landesbrun-nen und 16 Bundesbrunnen). 

Im Jahr 2019 wurde daher für die Landesbrunnen eine Maßnahme in das Investitionsprogramm aufgenommen, um die nicht funktionsfähigen Brunnen (kein Wasser oder technisch überaltert, so dass die Instandsetzung auf Grund fehlender Ersatzteile nicht mehr möglich ist) wieder in Betrieb nehmen zu können bzw. defekte Brunnen wieder instand zu setzen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Versorgung im Katastrophenfall mit Trink- und Brauchwasser.

Mittel für die Instandsetzung der Bundesbrunnen werden durch die zuständige Senatsverwaltung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz beantragt und genehmigt. 

Die bezirkliche Investitionsmaßnahme wurde im Jahr 2020 begonnen, die Fertigstellung ist für 2023 vorgesehen. Es ist vorgesehen, in diesem Jahr aus Investitions- sowie bezirkseigenen Unterhaltungsmitteln noch etwa 30 Landesbrunnen instand zu setzen bzw. zu reparieren. 

Es muss insgesamt auch berücksichtigt werden, dass trotz der hohen Zahl wieder funktionstüchtig gemachter Brunnen immer wieder auch Brunnen kaputtgehen. So wurden z.B. im Jahr 2020 insgesamt 43 Brunnen wieder funktionstüchtig gemacht, in etwa gleichen Umfang sind aber auch Defekte an anderen Brunnen hinzugekommen. Die hinlänglich bekannten Krisen, Lieferschwierigkeiten, Materialengpässe, stark steigende Kosten sowie der Mangel an Fachfirmen erschweren gleichwohl die weitere positive Entwicklung in Neukölln. 

Zu 3. 

Je 10.000 Einwohner*innen stehen bei etwa 330.000 Einwohner*innen im Bezirk mathematisch demnach rund 6,6 Brunnen (rund 4,7 bei den aktuell funktionierenden Brunnen) zur Verfügung. 

Zu 4. 

Alle vorhandenen Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen in Neukölln lassen sich im Handbetrieb bedienen. 

Zu 5. 

Die Zuständigkeit ist mit der Änderung der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (ZustKat AZG zu § 4 Abs. 1 Satz 1 – Nr. 10 Abs. 11) seit dem 01.07.22 an die Hauptverwaltung übertragen worden. 

Für eine Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 6. 

Für einen Brunnenneubau inklusive Neubohrung sind je nach Tiefe des Brunnens und des Grundwasserleiters (Gesteinskörper mit Hohlräumen, der zur Leitung von Grundwasser geeignet ist) im Mittel etwa 55.000 € einzuplanen. 

Zu 7. 

Seit 2012 sind in Neukölln vier vorhandene Brunnenstandorte (versiegte Brunnen) neu überbohrt und gebaut worden. 

Zu 8. 

Seit 2012 sind acht Standorte stillgelegt bzw. abgebaut worden. Von den vorhandenen 217 Brunnenstandorten sind damit insgesamt aktuell 21 Brunnen (alle versandet) neu zu bohren. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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IGES Studie zur ambulanten ärztlichen Versorgung in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Neukölln – Was hat sich seit 2017 getan? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/158/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wurden im Bezirk Neukölln nach Empfehlung der im Auftrag der Bezirksämter Lichtenberg und Neukölln durchgeführten Studie Portalpraxen eröffnet, um eine adäquate und zeitnahe Versorgung ambulant behandelbarer Patienten sicherzustellen? 

2. Durch welche konkreten Maßnahmen wurden die Ärzteniederlassungen durch das Bezirksamt bisher gefördert? 

3. Wie hoch ist die Anzahl der Hausärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

4. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Hausärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

5. Wie hoch ist die Anzahl der Kinderärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

6. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Kinderärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

7. Wie hoch ist die Anzahl der Gynäkologen je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

8. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Gynäkologen im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/158/XXI vom 16.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In sprechstundenfreien Zeiten bieten die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung ambulante ärztliche Versorgung. Versicherte können sich in Notfällen an diese Praxen wenden und damit auch die Rettungsstellen der Krankenhäuser entlasten. Die KV Berlin betreibt KV-Notdienstpraxen für Erwachsene sowie KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche. 

In Neukölln werden 2 KV-Notdienstpraxen betrieben. Die Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche befindet sich am Vivantes Klinikum Neukölln im Mutter-Kind-Zentrum und wurde im Juli 2020 eröffnet. Geöffnet ist sie jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr. 

Die Notdienstpraxis für Erwachsene wird am Vivantes Klinikum Neukölln seit November 2020 betrieben. Die Öffnungszeiten sind Freitag von 15 – 21 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 9-21 Uhr. 

Die Patientinnen und Patienten werden an einem gemeinsamen Tresen von KV Berlin und Vivantes von medizinischem Fachpersonal ersteingeschätzt. Dadurch erfolgt die Zuordnung einer Behandlung in der KV-Notdienstpraxis oder in der Rettungsstelle bzw. Kinderrettungsstelle. 

Zu 2.: 

Die Sicherstellung und Verbesserung im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung ist dauerhaftes Anliegen des Bezirksamtes. Wie schon mehrfach zuvor dargestellt, hat das Bezirksamt jedoch keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Versorgungssituation im Bezirk, da die Verantwortlichkeiten hier auf Ebene des Bundes, der Krankenkassen und der Kassenärztlicher Vereinigung liegen.

So stehen für eine gezielte Anwerbung weder die hierfür erforderlichen Instrumente zur Verfügung, noch bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen die gestalterische Möglichkeit einer erfolgversprechenden und zielführenden Anwerbung. Das Bezirksamt unterstützt aber alle Anstrengungen, die einer ausgeglichenen Versorgungslage dienen. 

In Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung waren unter anderem 

 die Förderung der Ärzteniederlassung in Neukölln, 

 die Notwendigkeit eines Monitorings über das Leistungsspektrum der Facharztgruppen für eine verbesserte Bedarfsplanung, 

 die weitergehende Beteiligung der Bezirke am Homogenisierungsprozess der Versorgungssteuerung und 

 der Einbindung am gemeinsamen Landesgremium nach §90 a SGB V 

zur Verbesserung der Versorgung thematisiert worden. Die seit 2017 anerkannten zusätzliche Bedarfe sind eine direkte Folge dieser Verhandlungen. 

Vorbemerkung zu den Fragen 3 – 8: 

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen 3 – 8 erfolgt auf Datenbasis der ambulanten Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung – Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) des Gemeinsamen Landesgremiums mit Datenstand 01.01.2022 sowie 01.07.2022. 

Die Arztzahlen sind zu den jeweiligen Stichtagen auf Vollzeitstellen umgerechnet. 

Die Bevölkerungszahl für Neukölln lag zum 01.01.2022 bei 327.100 und zum 01.07.2022 bei 329.037 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren betrug 53.332 zum 01.01.2022 be-ziehungsweise 53.977 zum 01.07.2022. 

Die Anzahl der Frauen in der Bevölkerung lag zum 01.01.2022 bei 164.014 Einwohnerinnen beziehungsweise bei 165.145 Einwohnerinnen zum 01.07.2022. 

Zu 3.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Hausärztinnen und -ärzte 68,3 Vollzeitäquivalen-ten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum 01.01.2022. Mit Stand 01.07.2022 verringerte sich die Anzahl auf 67,3 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Zu 4.: 

Der Versorgungsgrad betrug 110,0 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 203,2 Arztstellen gegenüber einem Ist von 223,50 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 107,7 % bei einem Soll von 205,6 Arztstellen gegenüber einem Ist von 221,50. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der ärztlichen Versorgung durch die jeweilige Arztgruppe den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 5.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Kinderärztinnen und -ärzte 55,8 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter 18 Jahren. Mit Stand 01.07.2022 erhöhte sich die Anzahl auf 57,4 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 18 Jahren. 

Zu 6.: Der Versorgungsgrad betrug 103,3 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 28,8 Arztstellen gegenüber einem Ist von 29,75 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 105,0 % bei einem Soll von 29,5 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,00. 

Laut der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 7.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Gynäkologinnen und Gynäkologen 21,5 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen. Mit Stand 01.07.2022 blieb die Anzahl mit 21,6 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen praktisch gleich. 

Zu 8.: 

Der Versorgungsgrad betrug 74,4 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 47,4 Arztstellen gegenüber einem Ist von 35,25 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 74,9 % bei einem Soll von 47,7 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,75. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Unterversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Unterversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

In Vertretung: Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Radikalisierungsprävention im Bezirk Neukölln  

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/155/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Projekte werden im Rahmen der Radikalisierungsprävention vom Bezirksamt Neukölln derzeit gefördert (Bitte eine Auflistung der jeweiligen Projekte sowie deren Zielsetzung und Angebote)? 
  2. In welcher Höhe wurden die unter Frage 1. genannten Projekte in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 finanziell gefördert (Bitte die jeweiligen Projekte mit der entsprechenden Höhe der finanziellen Förderung nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 
  3. Wurden die vom Bezirksamt geförderten Projekte mit dem Schwerpunkt Radikalisierungsprävention neben den finanziellen Hilfen mit weiteren Maßnahmen unterstützt (Wenn ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen aufzählen)? 
  4. Welche der vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des Linksextremismus (Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  5. Welche der derzeit vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich oder ausschließlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des religiös begründeten Extremismus im Phänomenbereich des Islamismus? 
  6. Ist das Bezirksamt von sich aus tätig geworden, um Gelder für Neuköllner Projekte zur Radikalisierungsprävention vom Land Berlin einzuwerben Wenn ja, bitte eine Aufzählung, wann in welcher Form und für welche Projekte und wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  7. Ist das Bezirksamt nach dem Aufruf der Berliner Landeskoordinierungsstelle vom 28.10.2022 tätig geworden und hat Kontakt mit zur Förderung geeigneter Organisationen mit der Schwerpunktarbeit Radikalisierungsprävention aufgenommen (Wenn ja, bitte eine Auflistung mit welchen Organisationen. Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/155/XXI vom 12.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

1.1. Neukölln hat seit mehreren Jahren eine „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD), diese wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. Ziel der Partnerschaft ist Demokratieförderung, damit wirkt sie zumindest mittelbar auch präventiv gegen jede Form des Extremismus. 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen Homo- und Transfeindlichkeit! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen religiös und politisch motivierte Gewalt! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln fördert Projekte für ein demokratisches Miteinander und Respekt für Vielfalt! 

Eine dezidierte Beschreibung der PfD und der im Rahmen der PfD durchgeführten Einzelprojekte ist auf der Website www.demokratischevielfaltneukoelln.de nachzulesen. 

1.2. Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez, finanziert von der Landeskommission gegen Gewalt. Beinhaltet mobile, niedrigschwellige Angebote im öffentlichen Raum im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungs-prävention. Enge Kooperation mit Polizei, AG Kinder- und Jugendkriminalität und Gewerbetreibenden. 

Zu 2.: 

2.1. Partnerschaft für Demokratie: 

2016: 85.000 € 

2017: 105.000 € 

2018: 120.000 € 

2019: 110.000 € 

2020: 142.889 € 

2021: 218.609 € 

2.2. Fair bleiben: Das Projekt gab es vor 2022 noch nicht. 

Zu 3.: 

3.1. Partnerschaft für Demokratie: Für die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie stellt das Jugendamt ein halbes VZÄ zur Verfügung. Zudem wird die Partnerschaft wird durch einen Begleitausschuss und ein Ämternetzwerk unterstützt. 

3.2. Fair bleiben: Fachliche Begleitung durch den Projektverantwortlichen Sozialraumkoordinator. 

Zu 4.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Das gleiche gilt für das Projekt Fair bleiben. 

Zu 5.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Im Rahmen des Aktionsfonds der PfD hat es in der Vergangenheit immer auch wieder Projekte gegeben, die die Bearbeitung religiös begründeten Extremismus im Fokus hatten: 

2021 – „Bestandsaufnahme und Konzeptgestaltung für eine Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundungen in Berlin-Neukölln“ durch Devi e.V. inklusive der Organisation zweier Fachveranstaltungen zur Thematik „konfrontative Religionsbekundungen“. 

2020 – „Islam und Schule“ Ibn Rushd-Goethe Mosche. Workshopreihe für die Zielgruppe der Multiplikator:innen zu Handlungsoptionen, wenn Grundwerte wie Religionsfreiheit, Gleichstellung der Geschlechter in Konflikt geraten. 

2018 – „Nahost in Neukölln? Demokratisches Engagement statt Gewalt“ – Projekt des Kindertreffs Delbrücke zur Geschichte des Nahostkonflikts mit Referenten mit jüdischen sowie muslimischen Hintergrund inklusive einer Bildungsfahrt mit Schwerpunkt Biografiearbeit. 

2017 – „Schritt für Schritt – Demokratie in Neukölln“, ein digitales Stadterkundungsspiel zu den Themenfelder Vielfalt, Toleranz, Religion und Engagement für demokratisches Zusammenleben in Neukölln von kijufi (Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e.V.). 

2016 – „Islam triff Demokratie – in Neukölln wird diskutiert“ der DITIB-Sehitlik Gemeinde. Workshopreihe für Schüler:innen an fünf Neuköllner Schulen.

Auch das Projekt „Fair bleiben“ war nicht auf einen Phänomenbereich beschränkt. Hier wurde intensiv zu Themen wie Verschwörungsmythen, Antisemitismus, Homophobie und Antiziganismus gearbeitet. 

Zu 6.: 

Ja, seitens des Jugendamtes werden regelhaft Anträge auf Projektmittel der Landeskommission gegen Gewalt gestellt. In den vergangenen Jahren waren dies: 

2022 

Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez. Träger: Madonna Mädchenkult. Ur. Summe: 60.000 Euro. Mobile, niedrigschwellige Angebote im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

2021 

Etablierung von Beratungsstrukturen für Jugendliche in Neukölln. Flexible und mobile Beratungsangebote für Heranwachsende in Neukölln, um über Erfahrungen von Diskriminierung, Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt zu sprechen. Dadurch sollte auch Radikalisierung vorgebeugt werden. Träger: Cultures Interactive. Summe: 60.000 Euro. 

Kicken und Checken. Hinausreichende, sportorientierte Präventionsarbeit. Träger: outreach gGmbH. Summe: 20.000 Euro. U. a. Respekt Cup, niedrigschwellige Arbeit zu Themen wie Trans*- und Homophobie, Antisemitismus. 

Mentoring-Projekt im YO! 22, Träger: outreach gGmbH, im Fokus waren förderbedürftige, z. T. delinquente und gewaltaffine Jugendliche. Ein Ziel war hierbei Radikalisierungsprävention. 

2020 

Fair Play Teams – Mobil für ein tolerantes Miteinander im Flughafenkiez unterwegs! MaDonna Mädchenkult. Ur, 90.000 Euro, Streetwork-Angebot mit Fokus: Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

Zudem wurde von 2019 bis 2022 das Netzwerkfondsprojekt Junge, Junge* – Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit in Neukölln etablieren! durchgeführt. Träger: Cultures Interactive. Fördersumme: 480.000 Euro. Schwerpunkt: Die Etablierung geschlechterreflektierter Jungen*arbeit in Neukölln. Durch die präventive Arbeit und die Schaffung nachhaltiger Strukturen wurden neue Wege in der Gewalt- und Radikalisierungsprävention erprobt. Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 

Zu 7.: 

Ja, das Jugendamt hat bei den Trägern IBIM und UFUQ angefragt, ob Interesse an einer Antragstellung besteht. 

In Vertretung: Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 1)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/151/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Tierschutzorganisationen sind im Bezirk Neukölln angesiedelt (Bitte aufzählen)? 
  2. Wie werden die Tierschutzorganisationen auf den Bezirksseiten beworben? 
  3. Welche Leistungen und/oder Fördermittel bietet das Bezirksamt den in Neukölln ansässigen Tierschutzorganisationen als Unterstützung an? 
  4. Welche Igelvereine und Igelauffangstationen gibt es im Bezirk Neukölln und wie hoch sind ihre Aufnahmekapazitäten? 
  5. Welche anderen Maßnahmen zieht das Bezirksamt in Erwägung, um in Not geratenen Igeln zu helfen, durch den Winter zu kommen (Falls Frage 3 negativ)? 
  6. Wie viele Zoos und gewerbliche Zurschaustellung von Tieren sind im Bezirk Neukölln angemeldet? 
  7. Wie oft fanden in den letzten 2 Jahren in diesen Einrichtungen Kontrollen statt (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 
  8. Gibt es Gewerbebetriebe mit landwirtschaftlichen Nutztieren im Bezirk Neukölln (Bitte aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/151/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

VetLeb führt keine Übersicht zu allen Tierschutzorganisationen im Bezirk, da hierfür keine Gesetzesgrundlage besteht. 

Zu 2.: 

Im Bereich VetLeb liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 

Zu 3.: 

Für die Unterstützung von Tierschutzorganisationen durch Fördermittel durch die bezirklichen Veterinärämter besteht kein gesetzlicher Auftrag. 

Zu 4.: 

Im Bereich VetLeb liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 

Zu 5.: 

Keine Maßnahmen durch VetLeb vorgesehen. 

Zu 6.: 

Zwei. 

Zu 7.: 

Es wurden zwei Kontrollen durchgeführt. 

Zu 8.: 

Ein Betrieb (Milchhof Mendler) 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 2)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/152/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gibt es Labore, in denen im Bezirk Neukölln Tierversuche durchgeführt werden? 
  2. Falls ja, mit welchen Tieren wird dort geforscht? 
  3. Zu welchem Zweck wird in diesen Tierversuchslaboren geforscht? 
  4. Wie oft wurden die Tierversuchslabore in den letzten 2 Jahren kontrolliert? 
  5. Gab es bei den Kontrollen der Tierversuchslabore Beanstandungen (Bitte nach den Jahren und der Art der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  6. Wie viele Versuchstiere gibt es im Bezirk Neukölln? 
  7. Gab es unter den Versuchstieren im Bezirk Neukölln in den letzten 2 Jahren Todesfälle? 
  8. Falls ja, wie viel Tiere sind in den letzten 2 Jahren verendet (Bitte nach den Jahren und der Tierart aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/152/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. – 8.: 

Tierversuche fallen nicht in die Zuständigkeit der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelämter. Daher Fehlanzeige. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 3)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/153/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Gewerbe mit Tiertransporten in Verbindung wirtschaftlicher Tätigkeit sind im Bezirk Neukölln angemeldet (Bitte eine Aufzählung der Gewerbetreibenden)? 
  2. Wie oft wurde in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 in diesen Gewerbebetrieben Kontrollen durchgeführt (Bitte nach den Jahren der Anzahl der Kontrollen und der Art der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  3. Gibt es im Bezirk Neukölln angemeldete Tötungsstationen von Nutztieren (Wenn ja, bitte die Tötungsstationen auflisten)? 
  4. Wie oft wurden im Jahr im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 die Tötungsstationen von Nutztieren kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 
  5. Wie oft wurden im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 die Tötungsstationen nach Kontrollen beanstandet (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  6. Welche Art der Beanstandungen wurden im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 bei Kontrollen von Tötungsstationen festgestellt (Bitte nach den Jahren und den Arten der Beanstandun-gen aufschlüsseln)? 
  7. Nach welchen Kriterien werden die Tötungsstationen von Nutztieren kontrolliert? 
  8. Welche Leistungen bietet das Bezirksamt finanziell in Not geratenen Tierhaltern an, damit diese nicht gezwungen sind, ihre Tiere ins Tierheim zu geben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/153/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Drei Betriebe (Gerhard Richter, Jörg Sommerer, Bernd-Uwe Nallaweg). 

Zu 2.: 

2018: 0 

2019: 4 (drei im Zuge der Zulassungserteilung/-verlängerung und eine anlassbezogene, alle ohne Beanstandung) 

2020: 0 

2021: 0 

Zu 3. – 7.: 

Keine, daher Fehlanzeige für die Fragen 4.bis 7. 

Zu 8.: 

Kein gesetzlicher Auftrag der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 4)

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/154/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Anzeigen wurden im Bezirk Neukölln in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 wegen gesetzlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der aufgenommenen Anzeigen aufschlüsseln)? 
  2. Wie viele juristische Verfahren in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 wurden wegen gesetzlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eröffnet (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der juristischen Verfahren aufschlüsseln)? 
  3. Wie viele Tiere mussten in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln aufgrund von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Obhut genommen werden (Bitte eine Auflistung nach den jeweiligen Jahren, der Anzahl und der Art der Tiere)? 
  4. Wie viele Fälle von illegalem Tierhandel gab es 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln (Bitte eine tabellarische Auflistung nach den jeweiligen Jahren und den jeweiligen Tierarten)? 
  5. Wie viele Anzeigen aufgrund von illegalem Tierhandel wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln erstattet (Bitte eine tabellarische Auflistung nach den jeweiligen Jahren und der jeweiligen Tierart die betroffen war)? 
  6. Wie und auf welchem Wege wurden Tiere aus illegalem Tierhandel angeboten? 
  7. Was weiß das Bezirksamt Neukölln über Verkaufswege und übliche Verkaufspraktiken im illegalen Tierhandel? 
  8. Was tut das Bezirksamt, um den illegalen Tierhandel zu stoppen oder schon im Vorfeld zu verhindern? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/154/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

2018 – Tierschutzanzeigen: 212 

2019 – Tierschutzanzeigen: 175 

2020 – Tierschutzanzeigen: 156 

2021 – Tierschutzanzeigen: 246 

Zu 2.: 

2018: 7 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 8 Verwaltungsverfahren 

2019: 13 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 28 Verwaltungsverfahren 

2020: 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 11 Verwaltungsverfahren 

2021: 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 33 Verwaltungsverfahren 

Zu 3.: 

2021: 40 Tiere 

2022: 33 Tiere 

Für die Jahre 2021/2022 ist keine Aussage zu Einziehungen möglich. 

Für die Unterstützung von Tierschutzorganisationen durch Fördermittel durch die bezirklichen Veterinärämter besteht kein gesetzlicher Auftrag. 

Zu 4. und 5.: 

Aufgrund fehlender Möglichkeiten zur statistischen Auswertung nach den angefragten Parametern können hierzu keine Angaben gemacht werden. 

Zu 6.: 

Allgemein werden Tiere u.a. grenzüberschreitend nach Berlin verbracht, teils an Weiterverkäufer abgegeben und über alle denkbaren Kanäle zum Verkauf angeboten. Sehr häufig geschieht dies über Internetportale, teilweise Angebote in Kiosken oder auf der Straße. 

Zu 7.: 

VetLeb ermittelt bei allen eingehenden Hinweisen anlassbezogen und vernetzt sich dabei mit anderen Überwachungsbehörden. Weiter erfolgt die Sensibilisierung der Bevölkerung. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Vivantes Klinikum Neukölln im Krisenfall 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/131/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen hat das Vivantes Klinikum Neukölln als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen ergriffen? 

2. In welchem Jahr wurden diese Vorbereitungsplanungen für Krisenfälle erstellt und wann wurden diese zuletzt aktualisiert? 

3. Welche Arten von Großschadenslagen und Katastrophen wurden bei der Planung berücksichtigt (Bitte eine Aufzählung der Ereignisse und die entsprechenden Maßnahmen dazu erläutern)? 

4. Über welchen Zeitraum kann der Krankenhausbetrieb bei einem Blackout aufrechterhalten werden? 

5. Was ist nach diesem Zeitraum vorgesehen? 

6. Kann im Rahmen eines bundesweiten Katastrophenfalls zusätzliches medizinisches Personal und Material herangezogen werden? Wenn ja, woher und im welchen Umfang? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/131/XXI vom 22.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für alle Krankenhäuser von Vivantes wurde, wie in den einschlägigen Rechtsvorschriften gefordert, ein entsprechender Alarm- und Einsatzplan zur Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen erstellt. Diese werden regelmäßig fortgeschrieben. In diesen Plänen sind alle notwendigen Maßnahmen und Abläufe beschrieben, um insbesondere Großschadensereignisse adäquat bewältigen zu können. Dazu zählen die Festlegung von Alarmierungs- und Meldewegen, die Etablierung einer Einsatzleitung, sowie Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung durch Einrichtung zusätzlicher Behandlungsbereiche und die Alarmierung von zusätzlichem Personal. Es wurden ebenso Vorbereitungen für die Bewältigung von Schadensereignissen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrstoffen getroffen. 

Die Alarm- und Einsatzpläne der Berliner Kliniken werden zudem regelmäßig durch die Senatsgesundheitsverwaltung abgefordert und in speziellen, regelmäßig stattfindenden Katastrophenschutzübungen erprobt und ausgewertet, um mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. 

Zu 2.: 

Die Planungen reichen bis ins Jahr 2006 zurück und wurden zuletzt 2021 angepasst. 

Zu 3.: 

Im Alarm- und Einsatzplan werden sowohl interne, als auch externe Schadensereignisse berücksichtigt. Dazu zählen: 

  • Flugunfall
  • Unfälle bei Groß- bzw. Massenveranstaltungen 
  • Schadensfälle im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten
  • Schadstoffausbreitungen 
  • Anschläge/Explosionen 
  • Störungen/Ausfall von Verkehrseinrichtungen
  • Strahlengefahren
  • Biologische Gefahren
  • Seuchen
  • Extreme Wetterlagen
  • Brand/Explosion
  • Freisetzen oder Eindringen von Gefahrstoffen
  • Störung bzw. Ausfall kritischer Infrastruktur (z.B. Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, Informations- und Kommunikationstechnik) 
  • Einsturz von Gebäuden/Gebäudeteilen
  • Bombenfund 
  • Bedrohungslage (z.B. Bombendrohung, Geiselnahme, Amoklage) 

Je nach Ereignis wird im Krankenhaus eine besondere Führungsorganisation, die sogenannte Klinikeinsatzleitung (KEL) etabliert, die dann die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbewältigung einleitet. Insbesondere bei externen Ereignissen wird durch eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, durch Bereitstellung von zusätzlichem Material und Aktivierung von Mitarbeiter*innen aus dem Frei, dem zu erwartenden Patientenanfall Rechnung getragen. Im Falle einer Havarie oder eines Ausfalls kritischer Infrastruktur kann diese bei Bedarf eine (teilweise) Räumung bzw. Evakuierung veranlassen und organisieren, um eine adäquate Patientenversorgung weiterhin jederzeit zu gewährleisten. 

Zu 4.: 

Für jedes Krankenhaus in Deutschland ist eine Notstromversorgung für einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben, welches durch ein entsprechendes Notstromaggregat gewährleistet wird. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift ist für alle Krankenhausstandorte von Vivantes gewährleistet bzw. geht in einigen Fällen sogar deutlich darüber hinaus. 

Zu 5.: 

Die Notstromversorgung wird über entsprechende Dieselaggregate sichergestellt, die jederzeit zusätzlich von extern betankt werden und somit grundsätzlich weiterlaufen können, bis die allgemeine Stromversorgung wieder zur Verfügung steht. 

Zu 6.: 

Wird ein Katastrophenfall ausgerufen, übernehmen Landes- und Bundesbehörden die weitere Organisation. Grundsätzlich wäre im Rahmen der Amtshilfe beispielsweise eine Unterstützung durch die Bundeswehr oder das Technischen Hilfswerks denkbar, jedoch liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der einzelnen Krankenhäuser. Daher können hierzu keine konkreteren Angaben gemacht werden. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Überlastung der Suppenküchen, Tafelstationen und Hilfevereine für Bedürftige in Neukölln 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/129/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele eingetragene Vereine (e.V.) kümmern sich um die Versorgung der armen- und armutsgefährdeten Menschen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Aufzählung der Vereine, des jeweiligen Tätigkeitsbereiches sowie der Form der Hilfeleistung)? 

2. Wie werden die entsprechenden Vereine durch das Bezirksamt unterstützt (Wenn ja, bitte nach Verein und Höhe der finanziellen Förderung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 und den sonstigen Maßnahmen der Unterstützung aufschlüsseln)? 

3. Wie viele dieser Vereine haben sich im Jahr 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Unterstützungsersuchen an das Bezirksamt gewandt (Bitte nach den Jahren, den Namen der Vereine und Art des Unterstützungsersuchens aufschlüsseln)? 

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Suppenküchen, Tafelstation und Hilfevereine für Bedürftige durch die steigende Anzahl von armen und armutsgefährdeten Menschen ihren Aufgaben nicht mehr angemessen nachkommen können? 

5. Wird im Zusammenhang mit der steigenden Zahl von armen- und armutsgefährdeten Bürgern in Neukölln die finanzielle und sonstige Hilfeleistung für die entsprechenden Vereine angepasst? Wenn ja, in welcher Form und in welcher finanziellen Höhe für die Jahre 2022, 2023, 2024, 2025, 2026? Wenn nein, warum nicht? 

6. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass für die armen- und armutsgefährdeten Bürger unseres Bezirkes genug getan wird? Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung? Wenn nein, warum nicht? 

7. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Verbesserung der Situation der armen- und armutsgefährdeten Bürger, absoluten Vorrang vor der Förderung von weiteren Genderprojekten im Bezirk Neukölln haben muss und wenn nicht, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/129/XXI vom 01.11.2022

Sehr geehrte Frau Becker, 

Ihre Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 

Zu 1.: 

Mangels Anzeigepflicht wird eine solche Statistik durch das Bezirksamt Neukölln nicht geführt. Aussagen können lediglich zu den vom Bezirk finanzierten Projekten getroffen werden. Es existiert als e.V. der CariSATT-Laden des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., sowie die Tee- und Wärmestube als Projekt der Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH. 

Zu 2.: 

Folgende Zuwendungen sind für die beiden o.g. Projekte verausgabt worden: 

Tee- und Wärmestube 

2017 115.000,00 Euro 

2018 129.272,00 Euro 

2020 142.686,00 Euro 

2021 165.000,00 Euro 

2022 195.000,00 Euro 

Caritas: hier CariSATT-Laden 

2019 21.580,00 Euro 

2020 18.770,00 Euro 

2021 19.020,00 Euro 

2022 19.370,00 Euro 

Bei den Ausgaben hier handelt es sich um die monatlichen Mietkosten. 

Zu 3.: 

Aus den Jahren 2017-2022 sind keine Unterstützungsanträge der oben genannten eingetragenen Vereine im Amt für Soziales bekannt geworden. 

Zu 4.: 

Dem Bezirksamt sind entsprechende Hinweise bekannt. 

Zu 5.: 

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Mittel für die Tee-und Wärmestube für die Jahre 2022 und 2023 um je 30.000 aufgestockt werden. Für die Jahre 2024-2026 ist noch keine Planung erfolgt und somit kann hier für die Zukunft keine Aussage getroffen werden. 

Zu 6.: 

Soweit sich die Frage auf Leistungshöhen der Regelsysteme der sozialen Sicherung bezieht, besteht keine Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln für eine Anpassung von Regelsätzen, Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft oder anderer gesetzlich geregelter Rahmenbedingungen. Für eine angemessene Begegnung des tatsächlichen Bedarfs der von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen in Neukölln fehlen sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen. 

Zu 7.: 

Mangels hinreichender Bestimmtheit des Begriffs „Genderprojekte“ kann ein „absoluter Vorrang“ anderer Aufgabengebiete nicht beurteilt werden. Grundsätzlich ist die Sicherung der existenziellen Lebensgrundlagen jedoch Kernaufgabe staatlichen Handelns, das sich nicht nur in materieller Absicherung erschöpft, sondern auch gesellschaftliche Fragestellungen umfassen kann. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

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Falsche Testergebnisse, Hygienemängel, Abrechnungsbetrug: Hat das Bezirksamt Neukölln alle Corona-Testzentren kontrolliert? 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/128/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Corona-Testzentren im Bezirk Neukölln wurden im Jahr 2021 und 2022 wegen falsch durchgeführter Corona-Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Corona-Testzentren wurden mehrfach kontrolliert (Bitte nach den Jahren 2021, 2022, der Anzahl der jeweiligen Testzentren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 

3. Wie viele Verstöße in Corona-Testzentren wurden im Bezirk Neukölln festgestellt (Bitte nach den Jahren 2021, 2022 und der Art sowie der Anzahl der Verstöße aufschlüsseln)? 

4. Wie wurden die ermittelten Verstöße konkret geahndet (Bitte die Art der Anzeigen und sonstiger behördlicher Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Corona-Testzentren wurden in den Jahren 2021 und 2022 wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten behördlich geschlossen (Bitte nach Anzahl der Testzentren und den Jahren aufschlüsseln)? 

6. Gegen wie viele Betreiber von Corona-Testzentren wird oder wurde seit 2021 wegen falsch durchgeführten Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen ermittelt (Bitte nach Anzahl der Ermittlungsverfahren, dem jeweiligen Jahr und dem voraussichtlich entstandenen Schaden aufschlüsseln)? 

7. Welche Maßnahmen außer den Kontrollen durch das Ordnungsamt und der Polizei werden ergriffen, um einen angemessenen Hygienestandard und die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten? 

8. Haben sich die Anforderungen für die Eröffnung eines Corona-Testzentrums seit dem Jahr 2021 verschärft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/128/XXI vom 01.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Jahr 2021 wurden ca. 101 Teststellen wegen der angegebenen Sachverhalte kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 50 Teststellen kontrolliert. Genauere Angaben lassen sich hierzu nicht machen, da der Senat ebenfalls, unabhängig von uns, Teststellen-Kontrollen durchführt. 

Zu 2.: 

Für das Jahr 2021 kann dies nicht beantwortet werden, da für dieses Jahr keine Statistik für mehrfach kontrollierte Testzentren geführt wurde und der Senat ebenfalls Testzentren kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 20 Teststellen mehrfach kontrolliert. 

Zu 3.: 

Die Frage lässt sich aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes in diesem Bereich in den Jahren 2021 und 2022 nicht beantworten. 

Zu 4.: 

Die festgestellten Verstöße und Mängel werden aufgelistet und die Teststelle wird aufgefordert, diese zu beseitigen. Bei volleren Mängellisten wird (sofern die Teststelle vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde und nicht vom Senat) die Teststelle vorrübergehend geschlossen, bis die Mängel beseitigt sind.

Bei groben Fehlern und Verstößen kann die Teststelle auch vollständig geschlossen werden (wenn Sie vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde). Anzeigen und andere gerichtliche Maßnahmen laufen nicht über uns, sondern über den Senat. 

Zu 5.: 

Im Jahr 2021 wurden ca. 90 Teststellen durch das Gesundheitsamt geschlossen. Im Jahr 2022 waren es ca. 3. Hier ist anzumerken, dass in unserer Statistik nicht aufgeführt ist, ob ein Testzentrum nur vorrübergehend geschlossen war. Außerdem kann das Gesundheitsamt nur die Teststellen schließen, die es auch zugelassen hat. Die Schließung von Testzentren, welche vom Senat zugelassen wurden, erfolgt nach wie vor über den Senat. 

Zu 6.: 

Wir als Gesundheitsamt kontrollieren nur die Hygiene, Zulassungen und Abrechnungsunterlagen der von uns zugelassenen Testzentren. Die Ermittlungsverfahren werden von uns nicht durchgeführt oder anberaumt, sondern an den Senat weitergegeben. Zu der Anzahl der zur Ermittlung weitergegebenen Prozesse führen wir keine gesonderte Statistik. 

Zu 7.: 

Es finden anlassbezogene Begehungen statt. Außerdem wird ein Zulassungsantrag einer Prüfung unterzogen. Im Ernstfall wird (sofern diese Teststelle vom Gesundheitsamt zugelassen wurde) diese vom Gesundheitsamt geschlossen. 

Zu 8.: 

Ja. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen hat das Gesundheitsamt ein eigenes Bewertungssystem für die Teststellen-Eröffnung entwickelt. Dieses ist transparent in die Bereiche „Technische Maßnahmen“, „Organisatorische Maßnahmen“ und „Persönliche Maßnahmen“ gegliedert. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Offene und abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen in Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/127/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der insgesamt 7546 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln (laut Medienbericht vom 23.08.2022, externer Link) beziehen sich auf das Nichttragen einer FFP2-Maske? 

2. Wurde in den Bußgeldverfahren wegen Nichttragens einer FFP2-Maske zwischen Personen unterschieden, die lediglich eine OP- oder Alltagsmaske trugen (statt der vorgeschriebenen FFP2-Maske) und Personen, die bei einer Kontrolle gar keine Maske trugen? Wenn ja, wie viele Verfahren wurden jeweils wegen Tragens einer „falschen“ Maske eingeleitet, wie viele Verfahren wegen des vollständigen Fehlens einer Maske? 

3. Wie viele der eingeleiteten Bußgeldverfahren im Bezirk Neukölln beziehen sich auf die Tatvorwürfe „Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“ und „Ansammlung von Personen“, bzw. welches war der häufigste Sanktionsgrund? 

4. Wie viele Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln sind bislang nicht abschließend bearbeitet und somit noch ergebnisoffen? 

5. Wie hoch sind die Einnahmen durch Bußgelder in Bezug auf alle sanktionierten Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln insgesamt? 

6. In wie vielen Fällen haben Bürger der Bußgeldforderung widersprochen und in wie vielen Fällen wurde die Forderung nach Widerspruch fallengelassen? 

7. Wie hoch ist die Nichtzahler-Quote bei bereits vollständig bearbeiteten Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/127/XXI vom 12.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Ordnungsamt Neukölln hat bis Ende August 2022 insgesamt 9262 Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen geführt. 

Insgesamt beruhten 3111 Verfahren auf dem Tatvorwurf des Nichttragens einer (geeigneten bzw. der erforderlichen) Mund-Nasen-Bedeckung. Wie viele dieser Verfahren spezifisch auf dem Nichttragen einer FFP2-Maske beruhten ist nicht automatisiert auswertbar und wäre somit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln. 

Zu 2.: 

Siehe Antwort zu Frage 1. 

Zu 3.: 

Auf den Tatvorwurf „Verlassen der Wohnung“ (bzw. „Aufenthalt im öffentlichen Raum“) bezogen sich 325 eingeleitete Bußgeldverfahren, auf den Tatvorwurf „Ansammlung von Personen“ (bzw. „private Zusammenkunft“, „Kontaktbeschränkungen“) 1975. Hierbei ist zu beachten, dass im Falle tateinheitlicher Begehung mehrerer verschiedener Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen jeweils nur ein Tatvorwurf gezählt wurde. 

Häufigster Sanktionsgrund bzgl. Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen war das Nicht-tragen einer, bzw. der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung in insgesamt 3111 Verfahren. Es gilt das oben Gesagte hinsichtlich der Zählung bezüglich tateinheitlicher Verstöße. 

Zu 4.: 

Alle Verfahren aufgrund Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen wurden fristgerecht eingeleitet, es kam zu keinen Verjährungen. 

955 Verfahren sind mit Stand Ende August 2022 noch nicht endgültig abgeschlossen, dies beinhaltet auch Verfahren in denen die Bußgeldfestsetzung rechtskräftig, die Forderungen jedoch noch nicht vollständig beglichen sind. 

Eine Feststellung des genauen Verfahrensstandes aller 955 Verfahren wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. 

Zu 5.: 

Es wurden seit 2020 409.223,91 € in Bezug auf Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen eingenommen

Zu 6.: 

In 401 Fällen haben Betroffene Einspruch gegen Bußgeldbescheide eingelegt, die zu Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen ergangen sind. Eine Feststellung, in wie vielen dieser Verfahren es zu einer Einstellung nach Einspruchseinlegung wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. 

Zu 7.: 

Bei 845 Verfahren sind bisher keinerlei Zahlungen eingegangen. Hier kann allerdings nicht unterschieden werden, welche Vorgänge sich vielleicht im Zwischenverfahren befinden, gemäß § 18 OWiG gestundet sind oder bei welchen die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Bleiben Zahlungspflichtige säumig, werden entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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