Was bleibt nach der Info-Veranstaltung an der Rixdorfer Schule?

Was bleibt nach der Info-Veranstaltung an der Rixdorfer Schule?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Mai 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Themen standen bei der Informationsveranstaltung an der Rixdorfer Schule im Mittelpunkt?
  2. Welche konkreten Ergebnisse gab es bei der Veranstaltung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2443/XXI vom 20.05.2026

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Ein Weg, drei Baustellen – Dauerchaos im Minzeweg?

Ein Weg, drei Baustellen – Dauerchaos im Minzeweg?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Mai 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie lange wird die Beseitigung des Wasserrohrbruchs auf Höhe Minzeweg 72, der derzeit eine vollständige Durchfahrt der Straße verhindert, voraussichtlich noch andauern?
  2. Wie lange bleibt die Baustelle auf Höhe Minzeweg 70 bestehen, die aktuell die Fahrspur vollständig sperrt und lediglich eine schmale Umfahrung über den Bürgersteig ermöglicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Künstliche Intelligenz im Rathaus Neukölln: Einsatz, Kosten und Kontrolle

Künstliche Intelligenz im Rathaus Neukölln: Einsatz, Kosten und Kontrolle

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchen konkreten Bereichen setzt das Bezirksamt Neukölln derzeit Systeme mit Künstlicher Intelligenz ein?
  2. Welche personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit KI-Anwendungen im Bezirksamt verarbeitet?
  3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um den Datenschutz beim Einsatz von KI zu gewährleisten?
  4. Welche externen Dienstleister oder Softwareanbieter werden für KI-Anwendungen im Bezirksamt eingesetzt?
  5. Welche Kosten sind dem Bezirksamt durch den Einsatz von KI-Systemen bislang entstanden?
  6. In welchen Verwaltungsprozessen soll KI künftig eingesetzt werden?
  7. Welche Risiken oder Fehlentscheidungen durch KI-Systeme wurden bislang festgestellt?
  8. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Entscheidungen gegenüber Bürgern weiterhin nachvollziehbar und überprüfbar bleiben, wenn KI eingesetzt wird?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Verwendung und Hissen nichtstaatlicher sowie nichtdeutscher Fahnen und Flaggen an öffentlichen Gebäuden in Neukölln unter besonderer Berücksichtigung der staatlichen Neutralitätspflicht

Verwendung und Hissen nichtstaatlicher sowie nichtdeutscher Fahnen und Flaggen an öffentlichen Gebäuden in Neukölln unter besonderer Berücksichtigung der staatlichen Neutralitätspflicht

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. An welchen öffentlichen Gebäuden, Dienststellen, Schulen, Einrichtungen oder sonstigen Liegenschaften des Bezirks Neukölln wurden seit dem 1. Januar 2022 Fahnen oder Flaggen gehisst, die weder Hoheitszeichen des Bundes, des Landes Berlin noch des Bezirks Neukölln sind?
  2. Um welche Fahnen oder Flaggen handelte es sich hierbei im Einzelnen, einschließlich ausländischer Nationalflaggen, Verbandsflaggen, politischer Aktionsflaggen, weltanschaulich geprägter Symbolflaggen oder sonstiger themenbezogener Fahnen?
  3. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage, Verwaltungsvorschrift, Senatsvorgabe, Bezirksamtsentscheidung oder sonstigen Ermächtigung beruhte jeweils das Hissen dieser Fahnen oder Flaggen?
  4. Wer traf jeweils die Entscheidung über Auswahl, Anlass, Zeitraum und Ort der Beflaggung, und wurden hierzu Beschlüsse des Bezirksamtes oder Einzelentscheidungen von Amtsträgern gefasst?
  5. Wie bewertet das Bezirksamt das Hissen politisch, weltanschaulich oder gesellschaftspolitisch aufgeladener Symbolflaggen an öffentlichen Gebäuden im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene staatliche Neutralitätspflicht, das Sachlichkeitsgebot sowie die Pflicht zu unparteiischer Amtsführung?
  6. Welche Prüfungen nimmt das Bezirksamt vor, um sicherzustellen, dass durch das Hissen bestimmter Fahnen oder Flaggen keine einseitige politische Stellungnahme des Bezirksamtes erfolgt und keine Bürger mit abweichender Auffassung ausgeschlossen oder diskriminiert werden?
  7. Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk seit dem 1. Januar 2022 durch Anschaffung, Ersatzbeschaffung, Lagerung, Pflege, technische Vorrichtungen, Personalaufwand sowie sonstige im Zusammenhang mit der Beflaggung entstandene Aufwendungen entstanden?
  8. Gibt es eine rechtssichere und transparente Beflaggungsrichtlinie für bezirkliche Gebäude, die Hoheitszeichen, Gedenktage, zulässige Ausnahmen, Entscheidungszuständigkeiten sowie die Wahrung der Neutralitätspflicht verbindlich regelt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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65 Jahre Mauerbau – Gemeinsames Gedenken in Neukölln und Treptow-Köpenick

65 Jahre Mauerbau – Gemeinsames Gedenken in Neukölln und Treptow-Köpenick

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 20.05.2026

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, anlässlich des 65. Jahrestages des Mauerbaus am 13. August 2026 eine würdige Gedenkveranstaltung zu organisieren und dabei eine Zusammenarbeit mit dem benachbarten Bezirk Treptow-Köpenick zu prüfen.

Begründung:

Der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 stellte einen tiefen Einschnitt in die deutsche Geschichte dar und führte auch im Bereich der heutigen Bezirke Neukölln und Treptow-Köpenick zur Teilung von Stadtteilen, Lebenswegen und Familien. Ein gemeinsames Gedenken der benachbarten Bezirke kann dazu beitragen, die historische Bedeutung dieses Ereignisses sichtbar zu machen und die Erinnerung an die Folgen der Teilung wachzuhalten.

Die Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Bezirke.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Mehr Sicherheit für Neukölln – Der Bezirk darf nicht zum Austragungsort von Schießereien werden

Mehr Sicherheit für Neukölln – Der Bezirk darf nicht zum Austragungsort von Schießereien werden

Entschließung der AfD-Fraktion: ausstehend

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln stellt fest, dass es in den vergangenen Monaten im Bezirk Neukölln wiederholt zu Schusswaffenvorfällen im öffentlichen Raum gekommen ist, darunter Angriffe auf Personen und gastronomische Einrichtungen, die auch Unbeteiligte gefährden und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen. Parallel dazu zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik für Berlin einen deutlichen Anstieg von Straftaten unter Einsatz von Schusswaffen. Ein Teil dieser Gewalt steht im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, einschließlich Strukturen der sogenannten Clan-Kriminalität. Die Entwicklung verdeutlicht, dass Neukölln zunehmend von gewalttätigen Auseinandersetzungen betroffen ist und eine konsequente Reaktion erforderlich ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert den Senat von Berlin auf, die polizeiliche Präsenz im Bezirk Neukölln, insbesondere an bekannten Brennpunkten sowie in den Abend- und Nachtstunden, deutlich zu erhöhen, die Bekämpfung organisierter Kriminalität und gewaltbereiter Gruppen, einschließlich clanbezogener Strukturen konsequent zu intensivieren, sowie wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schießereien im öffentlichen Raum zu verhindern.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Zahlenlücken und Steuerungsdefizite: Welche verlässliche Datengrundlage hat das Gesundheitsamt Neukölln zu sexuell übertragbaren Infektionen?

Zahlenlücken und Steuerungsdefizite: Welche verlässliche Datengrundlage hat das Gesundheitsamt Neukölln zu sexuell übertragbaren Infektionen?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/653/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. April 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten meldepflichtigen sexuell übertragbaren Infektionen werden im Gesundheitsamt Neukölln aktuell statistisch erfasst?
  2. Welche nicht meldepflichtigen sexuell übertragbaren Infektionen werden im Gesundheitsamt Neukölln aktuell nicht systematisch erfasst?
  3. Welche konkreten Daten liegen dem Gesundheitsamt Neukölln zur Verbreitung meldepflichtiger sexuell übertragbarer Infektionen im Bezirk für das Jahr 2025 vor?
  4. Welche konkreten Daten liegen dem Gesundheitsamt Neukölln zur Verbreitung nicht meldepflichtiger sexuell übertragbarer Infektionen im Bezirk nicht vor?
  5. Wie bewertet das Gesundheitsamt Neukölln die Aussagekraft der vorhandenen Datenlage für eine realistische Einschätzung der Infektionslage im Bezirk?
  6. Welche konkreten Defizite bestehen nach Einschätzung des Gesundheitsamts Neukölln bei der Datenerhebung im Bereich sexuell übertragbarer Infektionen?
  7. Welche Maßnahmen hat das Gesundheitsamt Neukölln seit dem Jahr 2023 ergriffen, um die Datengrundlage zu verbessern?
  8. Welche konkreten zusätzlichen Datenerhebungen wären nach Einschätzung des Gesundheitsamts Neukölln erforderlich, um eine belastbare Lageeinschätzung zu ermöglichen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/653/XXI vom 22.04.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 8.: 

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden von der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung und ihren nachgeordneten Einrichtungen, den zwölf Gesundheitsämtern sowie den gesonderten Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Organisation der Bezirksämter wahrgenommen. Zum Berliner ÖGD gehören auch bezirksübergreifend arbeitende Zentren mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Ihre Angebote können von allen Berlinerinnen und Berlinern unabhängig von ihrem Wohnort in Anspruch genommen werden. Die Schwerpunkte, Aufgaben und Standorte der Zentren sind in der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) festgelegt. 

Gemäß § 1 GDZustVO werden die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und die Auf-gaben der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids unter der Bezeichnung „Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“ für alle Bezirke wahrgenommen von den Bezirken: 

1. Charlottenburg-Wilmersdorf, 

2. Friedrichshain-Kreuzberg, 

3. Marzahn-Hellersdorf, 

4. Mitte an den vom Bezirk festgelegten Standorten: 

 Mitte (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) und 

 Tempelhof-Schöneberg (außer Aufgaben der Beratung in sozialmedizinischen Fragen), 

5. Steglitz-Zehlendorf (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids). 

Aufgrund der dargestellten Regionalisierung dieser Aufgabe in den Zentren für sexuelle Gesundheit besteht für das Gesundheitsamt Neukölln keine Zuständigkeit mit Blick auf die Fragestellungen. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Kinderschutz und sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige in Neukölln

Kinderschutz und sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. April 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdungen mit Bezug zu sexualisierter Gewalt wurden im Jugendamt Neukölln in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im laufenden Jahr 2026 registriert?
  2. In wie vielen dieser Fälle wurde durch das Jugendamt Neukölln eine Kindeswohlgefährdung festgestellt?
  3. Welche Maßnahmen wurden durch das Jugendamt Neukölln in diesen Fällen jeweils eingeleitet?
  4. Wie viele Stellen sind im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Neukölln aktuell vorgesehen?
  5. Wie hoch ist die durchschnittliche Fallzahl je Vollzeitstelle im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Neukölln?
  6. Welche vom Bezirksamt Neukölln finanzierten oder durchgeführten Präventionsangebote zur Verhinderung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige bestehen aktuell im Bezirk?
  7. Welche Beratungsangebote des Jugendamtes Neukölln stehen betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien aktuell zur Verfügung?
  8. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt Neukölln seit 2024 zur Verbesserung des Kinderschutzes im Bezirk umgesetzt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Missbrauch der Mittel aus dem sogenannten Sondervermögen des Bundes? 

Missbrauch der Mittel aus dem sogenannten Sondervermögen des Bundes? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. April 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchem Grund hat das Bezirksamt – wie dem HVKN am 24.03.2026 per Mail mitgeteilt wurde – jeweils die vier Projekte ausgewählt, deren Finanzierung aus Mitteln des sogenannten Sondervermögens des Bundes geprüft werden soll?
  2. Welche Ergebnisse hat die rechtliche Überprüfung der Umsetzbarkeit bislang bei den jeweiligen Projekten ergeben? 
  3. Aus welchen Gründen erfüllen die vorgeschlagenen Projekte nach Auffassung des Bezirksamts die Ziele des sogenannten Sondervermögens? 
  4. Welche konkrete Rendite – z. B. wirtschaftlich, sozial, umweltpolitisch, monetär o. ä. – erwartet das Bezirksamt von den einzelnen Projekten in welcher messbaren Größenordnung? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kontrollen ohne Zahlen – wie überprüft das Bezirksamt seine eigene Arbeit?

Kontrollen ohne Zahlen – wie überprüft das Bezirksamt seine eigene Arbeit?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. März 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Form wird jede einzelne Kontrolle von Spätverkaufsstellen durch den Allgemeinen Ordnungsdienst hinsichtlich des Sonn- und Feiertagsöffnungsverbots dokumentiert?
  2. Aus welchem Grund erstellt das Bezirksamt daraus keine statistische Auswertung über Anzahl und Ergebnisse dieser Kontrollen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Erfundener Angriff in Neukölln – Hat sich das Bezirksamt instrumentalisieren lassen?

Erfundener Angriff in Neukölln – Hat sich das Bezirksamt instrumentalisieren lassen?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Form hat das Bezirksamt oder dessen Mitglieder auf den damaligen vermeintlichen Mordversuch auf den Leiter der deutsch-arabischen Schule Herrn Al-M., öffentlich reagiert, z. B. über die sozialen Medien, in Pressemitteilungen, in Interviews oder in anderen Veröffentlichungen?
  2. Wurden diese Veröffentlichungen im Rahmen des offenbar nur erfundenen Mordversuchs korrigiert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Schwerpunktkontrollen in Bereichen mit gehäuften ordnungsrechtlichen Problemen im Bezirk Neukölln

Schwerpunktkontrollen in Bereichen mit gehäuften ordnungsrechtlichen Problemen im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, in welchen Straßen oder Bereichen des Bezirks Neukölln sich ordnungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Gewerbebetrieben besonders häufen, und dort verstärkte Schwerpunktkontrollen durch den Allgemeinen Ordnungsdienst im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeiten (z. B. Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Ladenöffnungsgesetz, Nutzung öffentlicher Flächen) durchzuführen.

Der BVV ist über die Ergebnisse der Prüfung sowie über mögliche Schwerpunktbereiche zu berichten.

Begründung

Mehrere Berliner Ordnungsämter haben darauf hingewiesen, dass die Gewerbeüberwachung in der Stadt seit Jahren strukturelle Probleme hat. Nach Medienberichten fehlt es an Personal und klaren Zuständigkeiten, sodass Kontrollen teilweise nur eingeschränkt stattfinden. In diesem Zusammenhang wurde auch davor gewarnt, dass sich in einzelnen Bereichen Strukturen entwickeln könnten, in denen gesetzliche Vorgaben kaum noch durchgesetzt werden.

Gerade in einem Bezirk wie Neukölln mit einer hohen Dichte an Gastronomiebetrieben, Spätverkaufsstellen, Wettbüros und anderen Gewerben ist eine sichtbare ordnungsrechtliche Präsenz wichtig. Wenn sich in bestimmten Straßen oder Bereichen Beschwerden oder ordnungsrechtliche Probleme häufen, sollten die vorhandenen Kontrollmöglichkeiten gezielt genutzt werden. Schwerpunktkontrollen im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeiten können dazu beitragen, bestehende Regeln konsequenter durchzusetzen und Missstände frühzeitig zu erkennen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Neukölln darf kein zweites Rotherham werden! Behördenversagen im Neuköllner Jugendzentrum Wutzkyallee aufklären

Neukölln darf kein zweites Rotherham werden! Behördenversagen im Neuköllner Jugendzentrum Wutzkyallee aufklären

Entschließung der AfD-Fraktion: ausstehend

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Neukölln ist zutiefst erschüttert über die Berichte zu mutmaßlichen Vergewaltigungen einer 16-jährigen Jugendlichen im Neuköllner Jugendzentrum Wutzkyallee. Besonders alarmierend ist, dass nach Medienberichten Hinweise auf die Tat offenbar bereits seit längerer Zeit bekannt gewesen sein sollen, ohne dass unverzüglich die Polizei eingeschaltet wurde.

Sollte sich bestätigen, dass Verantwortliche in der Einrichtung oder im Jugendamt Hinweise auf eine schwere Sexualstraftat gegen eine Minderjährige nicht sofort an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet haben, wäre dies ein gravierendes Behördenversagen und ein schwerer Schlag gegen das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Schutzstrukturen für Kinder und Jugendliche. Jugendeinrichtungen dürfen keine Räume sein, in denen Straftaten geschehen, relativiert, intern „geklärt“ oder aus Angst vor den Tätern und daraus resultierender Imageschäden verschwiegen werden. Verhältnisse wie es sie in der britischen Stadt Rotherham jahrelang durch eine migrantisch-islamistische Sex-Bande gegen Minderjährige gegeben hat, müssen uns Warnung und Mahnung sein. Wer Hinweise auf sexuelle Gewalt gegen Minderjährige nicht unverzüglich zur Anzeige bringt, nimmt in Kauf, dass Täter geschützt und Opfer im Stich gelassen werden. Die Vorgänge in der Jugendeinrichtung Wutzkyallee müssen daher nicht allein strafrechtlich, sondern auch politisch durch das Bezirksamt aufgeklärt werden. 

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Projekt Konsumcannabis – Ablehnung des Antrags und Informationslage

Projekt Konsumcannabis – Ablehnung des Antrags und Informationslage

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/639/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. März folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurde der Antrag auf Durchführung eines Modellprojekts zur Legalisierung von Konsumcannabis durch die zuständige Behörde beschieden?
  2. Wann ist die Ablehnung dem Antragsteller offiziell zugegangen?
  3. Aus welchen Gründen wurde der Antrag durch die zuständige Bundesbehörde abgelehnt?
  4. Aus welchen Gründen wurde die Begründung der Ablehnung dem zuständigen Ausschuss bislang nicht zur Verfügung gestellt?
  5. In welchem Stadium befindet sich das derzeitige Widerspruchsverfahren?
  6. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über vergleichbare Projekte oder Modellvorhaben zum Konsumcannabis in anderen Berliner Bezirken, insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg?
  7. Welche Unterschiede bestehen aus Sicht des Bezirksamtes zwischen dem Verfahren beziehungsweise der Genehmigungspraxis in Neukölln und möglichen Verfahren in anderen Berliner Bezirken, z. B. Friedrichshain-Kreuzberg?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/639/XXI vom 08.04.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 5.: 

Das Bezirksamt ist als Kooperationspartner der Antragstellerinnen nicht verfahrensbeteiligt. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ebenfalls Kooperationspartner im gegenständlichen Forschungsprojekt ist, da – wie dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss sowie der Öffentlichkeit mitgeteilt – gemeinsam eine Kooperation vereinbart wurde. 

Zu 7.: 

Es gibt in Neukölln keine Genehmigungspraxis, da das Bezirksamt Neukölln keine sachliche Zuständigkeit für die Durchführung des § 2 Absatz 4 KCanG hat. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Frostbedingte Fahrbahnschäden auf bezirklichen Straßen in Neukölln

Frostbedingte Fahrbahnschäden auf bezirklichen Straßen in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele frostbedingte Schlaglöcher wurden seit dem 1.1.2025 auf Straßen in bezirklicher Zuständigkeit (Bezirksstraßen, Anlieger- und Erschließungsstraßen) im Bezirk Neukölln erfasst?
  2. Nach welchem Verfahren erfasst das Bezirksamt frostbedingte Fahrbahnschäden auf den in bezirklicher Straßenbaulast stehenden Straßen (z. B. turnusmäßige Kontrollen, Meldungen über das Anliegermanagement-System, Außendienstbegehungen)?
  3. Wie viele entsprechende Schadensmeldungen sind im genannten Zeitraum beim Bezirksamt eingegangen?
  4. Wie lange dauerte die Beseitigung frostbedingter und anderer Schlaglöcher auf bezirklichen Straßen durchschnittlich vom Eingang der Meldung bis zur Instandsetzung?
  5. Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden auf bezirklichen Straßen angewandt (z. B. provisorische Kaltasphalt-Reparaturen, dauerhafte Deckensanierung)?
  6. Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk Neukölln im Winter 2025 und 2026 durch die Beseitigung frostbedingter Schäden auf bezirklichen Straßen entstanden?
  7. Welche bezirklichen Straßen mussten aufgrund frostbedingter Schäden zeitweise gesperrt oder in ihrer Nutzung eingeschränkt werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Investitionsplanung und Mittelbereitstellung zur Sanierung der Schule am Bienwaldring

Investitionsplanung und Mittelbereitstellung zur Sanierung der Schule am Bienwaldring

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. An welchem Datum hat das Bezirksamt Neukölln Sanierungsmaßnahmen für die Schule am Bienwaldring in Form eines sogenannten Priorisierungssteckbriefes bei der Investitionsplanung angemeldet, um insbesondere die baulichen Maßnahmen Schwimmbadsanierung, Aufzugsanierung sowie Sanierung der Decken und Leitungen zu finanzieren?
  2. Für welche Haushaltsjahre sind– auch unter Einbeziehung der Ergebnisse des Gesprächstermins von Stadträtin Wolter mit der Senatsverwaltung am 12.02.2026 – Mittel in der Investitionsplanung für die Sanierung der Schule am Bienwaldring vorgesehen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2286/XXI vom 25.02.2026

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„Demokratie leben?“

„Demokratie leben?“

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem bezirklichen Gremium wurde der Beschluss zur Teilnahme am Programm „Demokratie leben“ für die Programmjahre 2025 bzw. 2026 gefasst? 
  2. Wann wurde der unter 1) aufgeführte jeweilige Beschluss für die genannten Programmjahre mittels Protokollauszug oder eidesstaatlicher Versicherung des federführenden Amtes an die Regiestelle im BAFzA gemeldet?  

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einhaltung der Beantwortungsfristen bei Kleinen Anfragen in der BVV Neukölln

Einhaltung der Beantwortungsfristen bei Kleinen Anfragen in der BVV Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Welche organisatorischen Maßnahmen (z. B. Zuständigkeiten, interne Fristen, Controlling/Fristenmonitoring, Vertretungsregelungen) wurden bisher seitens des Bezirksamts eingeführt, um Fristüberschreitungen zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Durchsetzung der Bauordnung im Bereich „Blumenviertel“ (Ortsteil Rudow)

Durchsetzung der Bauordnung im Bereich „Blumenviertel“ (Ortsteil Rudow)

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele bauaufsichtliche Vorgänge mit Bezug auf Grundstücke im umgangssprachlich als „Blumenviertel“ bezeichneten Bereich wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils eingeleitet (bitte jahresweise aufschlüsseln)?
  2. In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Baueinstellungsverfügung erlassen?
  3. In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen?
  4. In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Rückbauverfügung erlassen?
  5. In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?
  6. In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt?
  7. Wie viele der eingeleiteten Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen?
  8. Wie viele Vollzeitäquivalente stehen dem zuständigen Fachbereich aktuell für bauaufsichtliche Maßnahmen im Ortsteil Rudow bzw. in ganz Neukölln zur Verfügung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einladungspolitik der Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen

Einladungspolitik der Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/614/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Kenntnis hat das BA über die Einladungspolitik der vom Bezirk mitfinanzierten Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen?

2. In welchem Umfang werden Vertreter der BVV Neukölln, des BA sowie anderer demokratisch legitimierter Gremien zu Premieren eingeladen?

3. Hat das BA Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien die Auswahl der eingeladenen Gäste bei Premieren oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen der Neuköllner Oper erfolgt?

4. Gibt es nach Kenntnis des BA interne Leitlinien, Konzepte oder informelle Regelungen zur Einladung von Gästen?

5. Wurde dem BA in der Vergangenheit bekannt, dass einzelne politische Gruppierungen, Mandatsträger oder gesellschaftliche Gruppen von Einladungen ausgeschlossen wurden?

6. Falls Frage 5 bejaht wird: Welche Gründe sind dem BA hierfür bekannt und wie bewertet das BA diese Praxis?

7. Inwiefern sieht das BA bei sich eine Verantwortung, bei öffentlich geförderten Kultureinrichtungen auf eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Einladungspolitik hinzuwirken?

8. Plant das BA Maßnahmen oder Gespräche mit der Neuköllner Oper, um Transparenz und Gleichbehandlung bei Einladungen grundsätzlich sicherzustellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/614/XXI vom 26.03.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das BA hat keine Kenntnisse über die Einladungspolitik der Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen. Die Neuköllner Oper ist ein eingetragener Verein und dem Bezirksamt in Hinblick auf die Einladungspolitik nicht rechenschaftspflichtig. 

Zu 2.: 

Es ist dem Bezirksamt nicht bekannt, in welchem Umfang Vertreter der BVV Neukölln, des BA sowie anderer demokratisch legitimierter Gremien zu Premieren eingeladen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Saal lediglich über ca. 200 Sitzplätze verfügt. 

Zu 3.: 

Das BA hat keine Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien die Auswahl der eingeladenen Gäste bei Premieren oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen der Neuköllner Oper erfolgt. 

Zur Erläuterung: Veranstaltungshäuser laden zu Premieren Multiplikator*innen ein, mit dem Ziel, das Haus bei den folgenden Veranstaltungen möglichst auslasten zu können. 

Zu 4.: 

Es gibt keine Kenntnisse, ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. 

Zu 5.: 

Dem Bezirksamt ist nichts dergleichen bekannt. 

Zu 6.: 

Entfällt. 

Zu 7.: 

Die Einladungspolitik obliegt den Kultureinrichtungen. 

Zu 8.: 

Nein, das BA sieht hier keinen Handlungsbedarf. 

Janine Wolter, Bezirksstadträtin

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Akteneinsicht – Bezirksamt im Verzug?

Akteneinsicht – Bezirksamt im Verzug?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit dem 25.06.2025 unternommen, um das bezirkliche Management bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsgesuchen zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2233/XXI vom 28.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Es sind im abgefragten Zeitraum 93 Anträge auf Akteneinsicht eingegangen. Eine statistische Erfassung der Fraktionszugehörigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erfolgt nicht.

Zu 2.:

Das Rechtsamt hat für die mit dem Thema befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Leitfaden mit verfahrensgebenden Hinweisen zum Prozedere der Bearbeitung von Akteneinsichten erstellt, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat, für den Leiter des Geschäftsbereichs

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Einhaltung der Beantwortungsfristen bei Kleinen Anfragen in der BVV Neukölln

Einhaltung der Beantwortungsfristen bei Kleinen Anfragen in der BVV Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Welche organisatorischen Maßnahmen (z. B. Zuständigkeiten, interne Fristen, Controlling/Fristenmonitoring, Vertretungsregelungen) wurden bisher seitens des Bezirksamts eingeführt, um Fristüberschreitungen zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2236/XXI vom 28.01.2026

Schneelast legt Schul- und Vereinssport lahm – marode Turnhallen in Neukölln als Dauerproblem

Schneelast legt Schul- und Vereinssport lahm – marode Turnhallen in Neukölln als Dauerproblem

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum hat die Bezirksstadträtin Wolter den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur am 6. Januar fälschlicherweise darüber informiert, dass die Dächer auf Neuköllner Turnhallen vom Schnee befreit würden?
  2. Warum wurden schon am 08.01. Turnhallen im Bezirk Neukölln aufgrund von Schneebelastung auf den Dächern gesperrt, obwohl diese angeblich geräumt werden sollten? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2222/XXI vom 28. Januar 2026

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Photovoltaik auf bezirklichen Liegenschaften – Wirtschaftlichkeit und Verwaltungspraxis

Photovoltaik auf bezirklichen Liegenschaften – Wirtschaftlichkeit und Verwaltungspraxis

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die bisherige Praxis der Errichtung und des Betriebs von Photovoltaikanlagen auf bezirklichen Liegenschaften vor dem Hintergrund der dauerhaft negativen finanziellen Ergebnisse?
  2. Welche verbindliche Regelungspraxis wendet das Bezirksamt bei der Umsetzung landesrechtlicher Vorgaben zur Solarnutzung auf öffentlichen Gebäuden an?
  3. Welche Wirtschaftlichkeitskriterien legt das Bezirksamt seinen Entscheidungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zugrunde?
  4. Inwiefern hält das Bezirksamt die derzeit verwendeten Pacht- und Stromliefermodelle grundsätzlich für wirtschaftlich geeignet?
  5. Welche konkreten Änderungen plant das Bezirksamt, um zusätzliche Belastungen des Bezirkshaushalts durch Photovoltaikprojekte künftig zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Neukölln im Katastrophen- und Krisenschutz

Neukölln im Katastrophen- und Krisenschutz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche gesetzlichen Verpflichtungen ergeben sich für das Bezirksamt Neukölln als Katastrophenschutzbehörde aus dem Berliner Katastrophenschutzgesetz?
  2. Welche organisatorische Einheit innerhalb des Bezirksamtes Neukölln ist aktuell für die Erfüllung der Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz verantwortlich?
  3. Welche bezirklichen Katastrophenschutzpläne sind derzeit formell beschlossen und gültig?
  4. Wann wurden die bezirklichen Katastrophenschutzpläne zuletzt überprüft oder fortgeschrieben?
  5. Welche personellen und sachlichen Ressourcen hält das Bezirksamt Neukölln zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz aktuell vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Linksextremismus beim Namen nennen: Gegen die Verharmlosung von Ökoterrorismus und für einen besseren Schutz der Bevölkerung auch in Neukölln 

Linksextremismus beim Namen nennen: Gegen die Verharmlosung von Ökoterrorismus und für einen besseren Schutz der Bevölkerung auch in Neukölln 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den jüngsten linksextremistisch motivierten Brandanschlag auf die Stromversorgung Berlins ausdrücklich. Der Anschlag auf den Berliner Südwesten, der vermeintlich Reiche und Privilegierte treffen sollte, reiht sich ein in eine Kaskade von Vorfällen in Berlin und Brandenburg, bei denen von grünen und linken Ideologien beeinflusste Terroristen den Verlust von Menschenleben billigend in Kauf nehmen, um ihre verqueren Ideen von „Ökozid“, Antikapitalismus und Fortschrittsfeindlichkeit auszuleben. Erst im September vergangenen Jahres hatte es einen ähnlichen Anschlag auf die Stromversorgung im Neuköllner Nachbarbezirk Treptow-Köpenick gegeben, der sich auch auf Teile Neuköllns auswirkte.

Die Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur richten sich nicht gegen abstrakte Einrichtungen, sondern wirken sich unmittelbar auf die Bürger aus. Sie treffen Familien, ältere Menschen, Pflegebedürftige, Gewerbetreibende, Schulen, Kitas sowie soziale Einrichtungen, gefährden die öffentliche Sicherheit und beeinträchtigen das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Versorgungssysteme.

Der infolge dieses Anschlags eingetretene Stromausfall, von dem zehntausende Berliner betroffen waren, hat die Verwundbarkeit unserer Stadtgesellschaft und die Dysfunktionalität unserer Krisenvorsorge schonungslos offengelegt. Viele Menschen waren über einen längeren Zeitraum erheblichen Einschränkungen ausgesetzt, darunter Ausfälle von Heizung und digitaler Infrastruktur sowie Beeinträchtigungen medizinischer und sozialer Versorgung. Die Bezirksverordnetenversammlung bekundet den betroffenen Bürgern Berlins ihre Solidarität und ihren Beistand. Sie fordert das Bezirksamt Neukölln auf, den Aufgaben im Rahmen der Katastrophenvorsorge nachzukommen und sich auf entsprechende Ernstlagen vorzubereiten. Der Schutz kritischer Infrastruktur erfordert auch auf bezirklicher Ebene eine erhöhte Aufmerksamkeit und konsequente Vorsorge. Dazu zählen die systematische Erfassung und Bewertung gefährdeter bezirklicher Infrastrukturen, die Erarbeitung, regelmäßige Aktualisierung und Übung von Schutz- und Notfallkonzepten, die Stärkung präventiver Kontrollen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten, eine transparente Information der Bevölkerung über Risiken und Vorsorgemaßnahmen.

Die Bezirksverordnetenversammlung dankt ausdrücklich den Einsatzkräften des THW, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten sowie allen weiteren beteiligten Kräften für ihren professionellen und engagierten Einsatz. Ihr Handeln hat wesentlich dazu beigetragen, Schaden zu begrenzen und die Versorgung schnellstmöglich zu stabilisieren. Ebenso gilt der Dank den Mitarbeitern des zuständigen Stromnetzbetreibers, die unter hohem Zeitdruck zur Wiederherstellung der Stromversorgung beigetragen haben.

Redebeitrag in der BVV

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
Screenshot Abstimmungsergebnis vom 28.01.2026

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Konsequente Durchsetzung des Gewerbe- und Ordnungsrechts bei wiederholten Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen

Konsequente Durchsetzung des Gewerbe- und Ordnungsrechts bei wiederholten Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass es im Bezirk Neukölln in den vergangenen Jahren wiederholt zu erheblichen Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen gekommen ist, insbesondere im Bereich des Gewerbe-, Bau-, Gesundheits-, Immissions- und Jugendschutzrechts. In mehreren Fällen führten Kontrollen zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Sicherstellungen und vorübergehenden Maßnahmen. Zugleich ist festzustellen, dass bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen eine nachhaltige ordnungsrechtliche Konsequenz nicht immer zeitnah erkennbar ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt, dass das Bezirksamt Neukölln im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz des Landes Berlin sowie als Ordnungsbehörde über wirksame Instrumente verfügt, um bei Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden konsequent einzuschreiten. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen nach der Gewerbeordnung, dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin sowie der Bauordnung für Berlin.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt Neukölln auf, bei Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen, bei denen wiederholt oder schwerwiegend gegen einschlägige Rechtsvorschriften verstoßen wurde, die vorhandenen ordnungs- und gewerberechtlichen Möglichkeiten konsequent zu prüfen und auszuschöpfen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass festgestellte Verstöße behördenübergreifend zusammengeführt und bei der Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit berücksichtigt werden. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind weitergehende Maßnahmen, einschließlich der Untersagung der Gewerbeausübung oder der Nutzungsuntersagung, in rechtlich gebotener Weise zu ergreifen.

Die Bezirksverordnetenversammlung betont ausdrücklich, dass dieser Beschluss keine Vorverurteilung einzelner Betriebe darstellt und sich ausschließlich auf die konsequente Anwendung geltenden Rechts im Einzelfall richtet. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden im Bezirk zu gewährleisten.

Das Bezirksamt wird gebeten, der Bezirksverordnetenversammlung in geeigneter Form über die bestehenden internen Verfahren zur Bewertung wiederholter Verstöße sowie über die Zusammenarbeit der beteiligten Fachbereiche zu berichten, um Transparenz über die ordnungsgemäße Rechtsdurchsetzung im Bezirk herzustellen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Ausnahmezustand bei „Traditioneller Silvesterrandale“ in Neukölln

Ausnahmezustand bei „Traditioneller Silvesterrandale“ in Neukölln

Berlin-Neukölln, 01.01.2026

Zu den Ereignissen in der Neujahrsnacht kommentiert der Fraktionsvorsitzende der AfD in der BVV Neukölln, Julian Potthast:

„Die Befürchtungen hinsichtlich Brutalität gegen Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte haben sich leider bestätigt. Obwohl sich die Berliner Feuerwehr mit rund
2000 Einsatzkräften für den Jahreswechsel wappnete, sieht die Bilanz wie im Vorjahr
erschreckend aus: Wieder haben Chaoten gezielt schwere pyrotechnische Geschosse auf Feuerwehr und Rettungswagen abgefeuert, so besonders drastisch am Hermannplatz.

Silvester 2025 hat die Probleme in Neukölln erneut schonungslos offengelegt: weitere Verrohung, rechtsfreie Räume und die Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates. Vor allem in Neukölln gibt es eine unrühmliche Tradition unter migrantischen Gruppen: Zum Jahreswechsel leben sie hemmungslos ihren Hass auf den deutschen Staat aus. Das sollte auch den letzten Gutgläubigen die Augen öffnen.

Wir danken sehr herzlich allen Ordnungs- und Rettungskräften, die in der Silvesternacht ihren Dienst leisteten und den Gewaltexzessen trotzten.”