Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0927/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden bzw. wann werden nach Kenntnisstand des Bezirksamtes Neukölln die am 13.07.2023 vom Berliner Senat angekündigten Maßnahmen zum Schutz der Freibäder im Bezirk Neukölln umgesetzt?
  2. Welche Maßnahmen sollen im Detail umgesetzt werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0927/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Die Neuköllner Freibäder fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Die Anfragen zu 1. und 2. sind durch die Berliner Bäderbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, zu beantworten.

Auf unsere Nachfrage hin, wurden die Anfragen von der Pressestelle der Berliner Bäderbetriebe folgendermaßen beantwortet:

Zu 1.:

Seit dem 15. Juli 2023 gilt für alle Sommerbäder und das Strandbad Wannsee: Einlass nur bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.

Im Sommerbad Neukölln ist außerdem seit dem 4. August 2023 eine Videoüberwachung des Eingangsbereiches des Bades in Betrieb. Die Bilder werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben, wenn nicht zuvor die Polizei Berlin die Bilder zu Ermittlungszwecken angefordert hat.

Die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsdienstleister wurde deutlich erhöht. Auch die Präsenz der Polizei Berlin (z. B. durch Mobile Wachen) ist deutlich ausgeweitet worden.

Darüber hinaus hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, in der neben den Berliner Bäder-Betrieben auch die Senatsverwaltung für Inneres Sport, die Polizei Berlin und Träger der Jugendsozialarbeit vertreten sind. Diese AG wird laufend die eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und evtl. weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.

Zu 2.:

Von weiteren detaillierten Maßnahmen, die in der oben genannten Arbeitsgruppe bearbeitet werden, haben wir zurzeit keine Kenntnisse.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Bauliche Mängel an der Lisa-Tetzner-Schule

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0918/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welchen Sanierungsbedarf welchen Umfangs gibt es aus Sicht des Bezirksamtes an der Lisa-Tetzner-Schule in Buckow?

2. Seit wann weiß das Bezirksamt von dem Sanierungsbedarf und wann ist mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0918/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit der Statuserhebung der Sanierungsbedarfe im Jahr 2016 und deren Fortschreibung ins Jahr 2023 hinein beträgt der aktuell erfasste Sanierungsstau ca. 20 Mio. €.
Es ist von einer Grundsanierung des Gebäudes und der Sporthalle auszugehen. Dazu zählen u.a. die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Renovierung der gesamten Innenräume, die Sanierung der Sanitärräume, die Schaffung der Barrierefreiheit, die Erneuerung der technischen Anlagen und deren Infrastruktur (z.B. Heizung, Elektroverteilung, Nachrichtentechnik).

Zu 2.:

Das Fachbereich Hochbau führt jährliche Begehungen zur Begutachtung der Bausubstanz zur Überprüfung der Standsicherheit, zur Fortschreibung des Sanierungsstaus und Aufstellung seiner Jahresplanung durch. Im Zuge der laufenden Unterhaltung werden unterjährig auch Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. In diesem Jahr wurden beispielhaft die Dächer Instandgesetzt und die Fenster überholt. Für eine vollumfängliche Sanierung bedarf es jedoch der notwendigen finanziellen Mittel über die Investitionsplanung des Landes und eines Ersatzstandortes. Ein erster Ansatz für die Sanierung befindet sich hier jedoch erst im Haushaltsjahr 2032.
Um den Schulbetrieb sicherzustellen, werden deshalb weitere kleinteilige Sanierungen in den folgenden Jahren notwendig werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Links-schwarzer Bezirkshaushalt 2024/2025: ein Schlag ins Gesicht der Neuköllner!

Berlin-Neukölln, 29. August 2023

Der Bezirkshaushaltsplan 2024/25 steht für einseitige linke Klientelpolitik des Bezirksamts Neukölln. Er ist geprägt von Kürzungen in Zukunftsfeldern und setzt falsche Schwerpunkte.    

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln: 

„Der vorgelegte Haushaltplan für 2024/25 ist ein Schlag ins Gesicht der Neuköllner. Anstatt die Situation für die Menschen vor Ort zu verbessern, betreibt die Verwaltung um Martin Hikel linke Klientelpolitik, setzt falsche Prioritäten und behindert Neuköllns Zukunft hin zu einem wirtschaftsstarken Bezirk. 

Die Sparmaßnahmen gehen zu Lasten der Lebensqualität der Bürger in Neukölln. Die Pflege der Grünflächen wird reduziert, der Wachschutz an Neuköllner Schulen steht unter Finanzierungsvorbehalt und die Personalsituation im Bezirksamt wird sich durch die Nichtbesetzung von offenen Stellen weiter verschlechtern. Finanziert werden hingegen linke Ideologieprojekte wie eine Nachhaltigkeitsbeauftragte oder kostenlose Damenbinden auf den Rathaustoiletten. 

Über eine Milliarde Euro darf das Bezirksamt ausschütten. Davon werden 75 Prozent, also sage und schreibe rund 750 Millionen Euro als Transferleistungen ausgezahlt – zum Beispiel als „Wäschekostenzuschuss für Asylbewerber“. Aus Sicht der AfD-Fraktion steht diese gewaltige Summe in einem krassen Missverhältnis zu den 21 Millionen Euro, die für Investitionen vorgesehen sind. Damit bleiben die Straßen schlecht und die Schulen marode, Investitionen in einen zukunftsfesten Bezirk bleiben aus.  

Die vielen Probleme in Neukölln sind seit Jahrzehnten hausgemacht. Verantwortlich dafür zeichnen SPD und Grüne, aber auch die CDU, die diesen Haushalt des Scheiterns stützt.“

Report24.news: Für die Bürger ist kein Geld mehr da: In Neukölln zeigen sich die desaströsen Folgen der Altparteienpolitik

Medium: Report24.news am 29. Juni 2023

Der Wachschutz an Schulen entfällt ebenso wie die Tagesreinigung, bedeutende soziale Programme werden eingestellt oder reduziert, die Müllentsorgung halbiert, der beliebte Weihnachtsmarkt gestrichen: Berlin-Neukölln muss als trauriges Beispiel dafür herhalten, welche Konsequenzen die fehlgeleitete Politik der Altparteien für die Bevölkerung hat. Diese zeigen jedoch wenig Einsicht. Scharfe Kritik kam entsprechend am gestrigen Mittwoch von der AfD-Fraktion Neukölln in der Bezirksverordnetenversammlung.“

Ganzen Artikel hier lesen (externer Link).

Screenshot: Report24.news

Gute-Kneipen-Gesetz – Anerkennung, Pflege und Förderung der Neuköllner Eckkneipenkultur 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 28. Juni 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die Anerkennung, Pflege und Förderung der Neuköllner Eckkneipen als immaterielles Kulturgut des Bezirks zu veranlassen und über die Wirtschaftsförderung ein konkretes Konzept zur wirtschaftlichen Unterstützung zu erstellen, um Eckkneipen in Neukölln zu bewahren. 

Begründung:

Jeder kennt sie, jeder liebt sie: Die typische Berliner Eckkneipe, die als Kieztreffpunkt Raum für sozialen Austausch bietet und für kleines Geld großes Vergnügen ermöglicht. Leider ist die Eckkneipenkultur in Neukölln vom Aussterben bedroht – immer mehr urige Eckkneipen haben in Neukölln in den letzten Jahren ihre Türen für immer zugemacht. Die katastrophalen Folgen der Lockdownpolitik sowie steigende Mieten und Nachwuchssorgen sind für Gastronomen Herausforderungen, die oft nicht gestemmt werden können. 

Allzu oft werden die Eckkneipen durch jene Geschäfte ersetzt, die in Neukölln ohnehin schon überhandnehmen. Laut IHK Berlin zählte Neukölln im Jahr 2020 259 Schankwirtschaften, wozu auch die traditionelle Eckkneipe gehört, mit seit Jahren abnehmender Tendenz. In Neukölln hat sich über einen langen Zeitraum, vor allem ab dem 19. Jahrhundert durch die Arbeiterschaft, die Eck- bzw. Kiezkneipe entwickelt, die stilbildend für viele Berliner Kneipen wurde. Laut dem offiziellen Stadtportal berlin.de soll das Kultgetränk „Futschi“ in der Neuköllner Kneipenszene entwickelt worden sein. 

Die Eckkneipe soll daher nach Auffassung des Antragstellers als immaterielles Kulturgut und als wirtschaftlicher Faktor aus folgenden Gründen anerkannt werden: 

  • Traditionspflege einer klassischen Neuköllner Kiezkultur, 
  • Bewahrung als Schauplatz mit Zeitzeugnissen der Neuköllner und Berliner Geschichte, 
  • Förderung des nachbarschaftlichen Lebens als Treffpunkt und zum Austausch
  • sowie als Marketinginstrument für den lokalen Tourismus. 

Ergebnis Drs. Nr. 0832/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss WuA)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0832/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 30. August 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Klimaresiliente Hasenheide und der Karneval der Kulturen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0862/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch waren die zu beziffernden Kosten, die für die Aufräumarbeiten in der Hasenheide nach dem Karneval der Kulturen für das Bezirksamt anfielen? (Bitte aufschlüsseln nach Entsorgungskosten, geleisteten Arbeitsstunden der Bezirksamtsmitarbeiter, geleisteten Arbeitsstunden von MAE-Kräften, sowie Zahlungen an involvierte Dienstleister und weitere Kosten) 
  2. Hat sich der Veranstalter an den Kosten beteiligt bzw. beabsichtigt das Bezirksamt die Kosten (anteilig) vom Veranstalter zurückzufordern? (Bitte begründen) 
  3. Wurden durch die Übernutzung nach dem Karneval der Kulturen irreparable Schäden an Parkinventar oder Flora und Fauna festgestellt? (Bitte erläutern) 
  4. Das Verbot der Maientage in der Hasenheide wurde mit einer erheblichen Belastung für den Volkspark begründet – warum war vor diesem Hintergrund eine Nutzung durch Besucher des Karnevals der Kulturen in der erfolgten Form möglich?
  5. Wie möchte das Bezirksamt künftig die von einem Stadtrat favorisierte „örtliche Eingrenzung“ der Veranstaltung umsetzen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0862/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Die Flächenreinigung der Hasenheide und damit verbundene Anfahrten zur BSR an den Tagen 30.05. bis 01.06. kosteten das Bezirksamt 9.204,29€. Neben der beauftragten Firma waren an den Aufräumarbeiten auch Bezirksamtsmitarbeiter*innen beteiligt (ca. 15 Stunden für Fahrten zur BSR), MAE-Kräfte (ca. 80 Stunden) und Parkhausmeister*innen (Stundenzahl nicht abschließend darstellbar, da nicht separat aufgeführt, sondern integriert in die Leistungen aus dem Parkmanagement).

Zu 2.:

Der Veranstalter wurde bislang nicht zur Übernahme von Kosten aufgefordert. Das Bezirksamt sieht hier auch wenig Aussicht auf Erfolg, da sich die Menschen dort privat aufgehalten haben und nicht im Rahmen einer Veranstaltung (welche zu dem Zeitpunkt schon beendet war).

Zu 3.:

Irreparable Schäden konnten nicht festgestellt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Anwesenheit Tausender, teilweise tanzender Menschen die ohnehin vorhandene Boden- verdichtung erheblich verstärkt hat. Dieser Effekt ist nicht messbar, weil nachprüfbare Angaben zur Bodenverdichtung vor dem belastenden Ereignis nicht vorliegen. Bodenverdichtung verringert die Größe und Anzahl luftgefüllter Poren im Boden, beeinträchtigt das Bodenleben und verschlechtert die Wachstumsbedingungen der Vegetation. Weitere Schäden, die ebenfalls nicht bezifferbar, aber faktisch entstanden sind, gehen auf die massive Urinbelastung des Bodens zurück. Auch diese führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Bodens und der Vegetation.

Zu 4.:

Die Maientage haben die Hasenheide, d.h. ihre Funktion als Ort der Erholung, ihre Biotopqualität, den Boden und die Fauna ganz erheblich belastet. Die Nutzung im Rahmen des Karnevals der Kulturen war, im Unterschied zu den Maientagen, nicht geplant oder gar vertraglich abgesichert.

Zu 5.:

Die Frage ist gemeinsam mit den Veranstalter*innen und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erörtern. Das Bezirksamt wird sich zunächst mit den Veranstalter*innen in Verbindung setzen. Denkbar sind z.B. Absperrungen oder auch wechselnde Routen für die Veranstaltung (auch durch andere Innenstadtbezirke).

Es gilt das gesprochene Wort!

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Fristversäumnis und Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch das Bezirksamt

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0874/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Kann das Bezirksamt zukünftig sicherstellen, das Kleine Anfragen nach § 29 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung spätestens nach fünf Wochen beantwortet werden?
  2. Aus welchen Gründen unterblieb bisher die schriftliche Begründung bei Nichteinhaltung der Beantwortungsfrist von Kleinen Anfragen, wie in § 29 Abs. 2 Satz 5 der Geschäftsordnung festgelegt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0874/XXI vom 28.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt Neukölln ist an die Regelungen des § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetzes gebunden und beantwortet Kleine Anfragen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist. Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass diese Fristen nicht eingehalten werden können, bittet das Bezirksamt dies zu entschuldigen. Dies resultiert zumeist aus der erheblichen Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit der letzten Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde die Frist zur Beantwortung festgelegt und eine Verlängerung dieser Frist ausgeschlossen. Diese Stärkung der Position unserer demokratisch gewählten Bezirksverordneten begrüßt das Bezirksamt ausdrücklich, sie ist jedoch erfolgt, ohne dass in der Verwaltung ein dafür notwendiger und auskömmlicher Personalaufwuchs einherging. Gleichzeitig wurde das Abgeordnetenhaus professionalisiert und die seitdem merklich erhöhte Anzahl der zu beantwortenden Anfragen aus dem Parlament beanspruchen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungen zeitlich sehr stark, ebenfalls ohne dass es dafür einen personellen Aufwuchs in den Bezirken gab.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Amtsarztstelle dauerhaft unbesetzt und die Kosten steigen munter weiter

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/222/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gab es seitens des Amtsarztes Herrn Dr. S. ein Angebot, das Beschäftigungsverhältnis mit dem Bezirksamt, z.B. durch Versetzung in einen anderen Bezirk, zu beenden? 
  2. Falls ja, warum wurde das Angebot vonseiten des Bezirksamtes nicht beendet? (Bitte erläutern)
  3. Auf welche Höhe belaufen sich die Gehaltskosten inklusive Gehaltsnebenkosten für die unbesetzte Stelle des Amtsarztes, die dem Bezirksamt seit der Freistellung von Herrn Dr. S. entstanden sind?
  4. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Anwaltskosten für anwaltliche Dienstleistungen (z.B. Beratungskosten, Mandatskosten usf.), die dem Bezirksamt durch diesen Fall entstanden sind?
  5. Welchen weiteren Kosten (z.B. Gerichtskosten, Portokosten usf.) sind dem Bezirksamt in dem personalrechtlichen Verfahren bisher insgesamt entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
  6. Welche weiteren Kosten welcher Art im Zusammenhang mit personalrechtlichen Angelegenheiten im Gesundheitsamt sind dem Bezirksamt seit Juli 2022 entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
  7. Welche Kosten in welcher Höhe (z.B. Anwaltshonorare, Gerichtskosten usf.) sind dem Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und den Personalwechseln stehende medien- und presserechtliche Rechtsstreitigkeiten entstanden? (Bitte aufschlüsseln)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/222/XXI vom 11.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu Frage 1.+2.: 

Das Bezirksamt äußert sich unter anderem zum Schutz des Mitarbeiters nicht zu der Personaleinzelangelegenheit. 

Zu Frage 3.: 

Es entstehen Kosten der Besoldungsgruppe A16. 

Zu Frage 4.: 

43.268,38 € 

Zu Frage 5.: 

Bisher sind keine weiteren Kosten entstanden. Über etwaige Portokosten führt das Bezirsamt keine Statistik. 

Zu Frage 6.: 

Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden. 

Zu Frage 7.: 

Es sind keine Kosten aus medien- und presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und dem Personalwechsel entstanden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Öffentliche Toiletten im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/221/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele öffentliche Toiletten stehen den Bürgen im Bezirk Neukölln zur Verfügung? (Bitte nach der Anzahl der Toiletten, den jeweiligen Standorten und den Öffnungszeiten aufschlüsseln)

2. In welchen Zeitintervallen werden die öffentlichen Toiletten im Bezirk gereinigt? (Bitte nach Anzahl der Reinigungsintervalle mit den jeweiligen Standorten aufschlüsseln)

3. Welche Kosten entstehen dem Bezirksamt bzw. dem Land Berlin durch die öffentlichen Toiletten (Bitte nach Anschaffungskosten und Kosten für den laufenden Betrieb, ggf. mit externem Dienstleister, aufschlüsseln) 

4. Wie hoch waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entstandenen Kosten durch Vandalismus für die öffentlichen Toiletten im Bezirk Neukölln im Vergleich zu anderen Bezirken (falls vorhanden)?

6. Welches Fazit zieht das Bezirksamt, nachdem für einige öffentliche Toiletten in Neukölln kein Nutzungsentgelt mehr genommen wird? 

7. Welches Fazit zieht das Bezirksamt ca. zwei Monaten nach Inbetriebnahme der geschlechterfreien ökologischen Toiletten, die ohne Strom und Wasser auskommen, in der Lessinghöhe bzw. in der Bornsdorfer Straße, in Bezug auf Nutzung, Vandalismus, Sauberkeit und mögliche Fehlnutzung? 

8. Ist der Bau neuer öffentlicher Toilettenanlagen im Bezirk Neukölln geplant? (Bitte Standorte benennen) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/221/XXI vom 27.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 2. bis 4. 

Die Reinigungsintervalle, die Reinigungs- und Anschaffungskosten sowie die Kosten für Vandalismus für Berliner Toiletten (Wall GmbH) und für autarke Toiletten entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 5. 

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Die Zuständigkeit liegt bei der SenMVKU. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 6. 

Hintergrund Ihrer Frage wird sicher die Situation der Wall-Toilette in der Hasenheide sein, über deren zweckwidrige Nutzung im Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung am 13.06.2023 durch die Verwaltung berichtet wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass es für die autarke Toilette an der Lessinghöhe bzw. Bornsdorfer Straße ähnliche Problemlagen gibt. Fremdnutzung durch Drogenkonsumierende und Obdachlose stellen in der Tat ein Problem dar. 

Der durch die SenMVKU vertraglich festgesetzte Reinigungsrhythmus führt aber dazu, dass die Toilette sauber und nutzbar angetroffen werden kann. Für die autarke Toilette am Wildenbruchplatz sind die Rückmeldungen hingegen bisher ausnahmslos positiv. 

Da die Toiletten durch die SenMVKU aufgestellt und betrieben werden, wenden Sie sich bei Bedarf nach weiteren Information zu Ihrer Frage bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 7. 

Folgende Standorte in Neukölln wurden der SenMVKU im Rahmen der Evaluation des Berliner Toilettenkonzeptes als zusätzliche Bedarfe gemeldet: 

– Schulenburgpark (direkt an der Straße bzw. Fläche zwischen Spielplatz und Apotheke) 

– Körnerpark (Fläche Richtung Rübelandstraße bzw. ggf. dort auch in der Grünanlage) 

– Inklusiver Spielplatz Sollmannweg 

– Hasenheide (Eingang Columbiadamm) 

– Parchimer Allee 

– Schillerpromenade Richtung Süden / Leinestraße 

– Dörferblick, Stadtgrenze, westlich der Waßmannsdorfer Chaussee 

– Alt-Rudow/ Krokusstraße 

In der BVV gibt es derzeit Diskussionen zu einer zusätzlichen Bedarfsmeldung für die Errichtung einer öffentlichen City-Toilette im Bereich des U-Bhf. Johannisthaler Chaussee, da es im dortigen Umfeld keine öffentlichen Toiletten gibt. 

Ob und wann eine Umsetzung erfolgt, entzieht sich gegenwärtig der Kenntnis des Bezirksamtes. Auch, ob eine Umsetzung sodann als Berliner Toilette oder als autarke Toilette erfolgen wird. Ich werde im zuständigen Ausschuss gern über den weiteren Fortgang berichten. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Vergabe-Verfahren für Sporthallen, Sportplätze, Eisflächen, Schwimmbäder und -hallen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/220/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Sportstätten (Sporthallen, Sportplätze, Eisflächen usw.) stehen Sportvereinen und Schulen im Bezirk Neukölln derzeit zur Verfügung?
  2. Wie hoch ist die derzeitige prozentuale Auslastung der genannten Sportanlagen im Bezirk Neukölln durch Sportvereine, Schulen usw.? Bitte nach den einzelnen Sportanlagen im Bezirk und der jeweiligen Auslastung in Prozent aufschlüsseln.
  3. Haben im Jahr 2022 und 2023 alle antragstellenden Sportvereine Nutzungszeiten für eine entsprechende Sportfläche erhalten bzw. weitererhalten?
  4. Falls Nein, welche Sportvereine konnten nicht berücksichtigt werden? Bitte um Aufzählung der Sportvereine mit dem jeweiligen Datum der Antragstellung und den von den Sportvereinen beantragten Terminen und Sportflächen.
  5. Aus welchen Gründen konnten die Sportvereine nicht berücksichtigt werden? Bitte eine Begründung der Ablehnung des jeweiligen Sportvereinens mit der entsprechenden Sportfläche.
  6. Nach welchen Richtlinien bzw. Antragsverfahren ist die Vergabe von Nutzungszeiten von Sportflächen im Bezirk Neukölln geregelt?
  7. Gibt es Sportvereine, die bevorzugt Nutzungszeiten durch das Bezirksamt erhalten? Wenn ja, bitte erläutern, warum. 
  8. Ist das Bezirksamt grundsätzlich bereit, mit dem Verordneten des Sportausschusses der Fraktionen die Einhaltung der genehmigten Nutzungszeiten in den jeweiligen Sportstätten zu überprüfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/220/XXI vom 27.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für den Schul- und Vereinssport werden durch das Schul- und Sportamt 81 Sporthallen, 25 Spielfelder auf ungedeckten Sportanlagen und 2 Eisflächen in Neukölln vergeben. 

Zu 2.: 

In Neukölln werden alle zur Verfügung stehenden Sportstätten für die jeweils möglichen Sportarten und den daraus resultierenden Nutzungszeiten §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) an die Vereine vergeben.

Die Halbjahrestrainingspläne und die Anzahl und Anträge der Vereine werden der Neuköllner Sport-AG zur Beteiligung und Zustimmung vorgelegt. Nach schriftlicher Zustimmung der Sport-AG werden die dann amtlichen Trainingspläne an die Vereine versandt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Vereine die ihnen zugewiesenen Zeiten nutzen. Die Neuköllner Sportstätten werden stichprobenartig und bei Verdachtsmeldungen anderer Nutzer*innen durch Mitarbeiter*innen des Schul- und Sportamtes begangen. 

Zu 3.: 

Ja. 

Zu 4.: 

Entfällt. 

Zu 5.: 

Entfällt. 

Zu 6.: 

Die Vergabe ist gemäß §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) geregelt. 

Zu 7.: 

Nein. 

Zu 8.: 

Sollte das Thema durch den Sportausschuss aufgerufen werden, wird sich das Bezirksamt entsprechend dazu verhalten. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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SOS Seepferdchen – Kinder, die nicht schwimmen können

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 20. Juni 2023

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich kurzfristig bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, in den Schwimmbädern des Bezirkes zusätzlich weitere fachlich begleitete Schwimmkurse für Kinder einzurichten, die u. a. aufgrund der Corona-Maßnahmen den in der Schule vorgesehenen Schwimmunterricht nicht wahrnehmen konnten. Dabei sollte den Kindern der Erwerb des Seepferdchen-Schwimmabzeichens und des Freischwimmers (Bronze) ermöglicht werden. Hierzu sollten alle in Frage kommenden Schwimmvereine mit eingebunden werden und je nach Bedarf durch das Bezirksamt unterstützt werden. 

Begründung:

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung hat sich die Nichtschwimmerquote (Stand 2022) in den dritten Klassen der Hauptstadt nach der Lockdownkrise von vormals 16 Prozent auf 36 Prozent erhöht. Das bedeutet in Zahlen, dass ca. 20.000 Berliner Grundschüler nicht schwimmen können. Die privaten Schwimmkurse sind in den meisten Fällen ausgebucht. Eine Nachfrage bei den Berliner Bäder Betrieben ergab, dass die Nachfrage an Schwimmkursen das Angebot bei Weitem übertrifft und vielen Kindern weiterhin kein Platz in Schwimmkursen angeboten werden kann. Die DLRG spricht von einer Warteliste bezüglich der Schwimmkurse für Kinder von über einem Jahr. Gerade Kinder, die nicht schwimmen können, sind beim Baden an Gewässern stark gefährdet. In Berlin sind 2022 insgesamt 18 Menschen ertrunken – und damit zehn mehr als im Vorjahr. Das Bezirksamt muss dem Trend der steigenden Zahl von Nichtschwimmern mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegensteuern.

Ergebnis Drs. Nr. 0842/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Beleuchtung des Uferweges zwischen Johannisthaler Chaussee und dem Unitank Tanklager Rudow (Stubenrauchstraße) sicherstellen

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 20. Juni 2023

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine ausreichende Beleuchtung des Uferweges zwischen Johannisthaler Chaussee und dem Unitank Tanklager Rudow installieren zu lassen.


Begründung:

Der Uferweg ist weitestgehend unbeleuchtet. In den Abendstunden ist aufgrund der Dunkelheit im bezeichneten Bereich eine Begehung und Befahrung (mit dem Rad) unsicher. In den Wintermonaten bei Glatteisbildung kommt in der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr hinzu. Eine ausreichende Beleuchtung des angegebenen Bereiches erhöht zudem das Sicherheitsgefühl der Bürger.

Ergebnis Drs. Nr. 0847/XXI: zurückgezogen

Der Antrag wurde durch den Bezirksverordneten im Hinblick auf den Tier- und Artenschutz zurückgezogen.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Fehlbesetzung im Gesundheitsamt? 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0815/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde Bzbm Hikel erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet? 
  2. Zu welchem Zeitpunkt wurden die zuständigen Gesundheitsstadträte Falko Liecke und Mirjam Blumenthal erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0815/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Das Bezirksamt weist den von Ihnen erhobenen Vorwurf „schwerer Dienstpflichtverletzungen“ durch einen Mitarbeiter ausdrücklich zurück. Die von Ihnen genannte Berichterstattung in der Zeitung „B.Z.“ vom 11. Mai 2023 bezieht sich auf schwerwiegende anonyme Vorwürfe, die auf die Diskreditierung dieses Arztes und des gesamten Gesundheitsamtes abzielen. Ich bitte Sie, sich diese falschen Vorwürfe nicht zu eigen zu machen. Ich verweise dazu auch auf meine veröffentlichte Stellungnahme vom 12. Mai 2023.

Zu 1.:

Ich habe erst im Zuge der von Ihnen genannten Berichterstattung über diese anonymen schweren Vorwürfe erfahren, die mir zuvor unbekannt waren.

Zu 2.:

Befragungen sowie eine Untersuchung der Umstände zu den erhobenen Vorwürfen haben ergeben, dass weder der ehemalige Bezirksstadtrat Falko Liecke noch die ehemalige Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal über diese Vorwürfe Kenntnis hatten.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Drogenschwerpunkt Reuterkiez/Sasarsteig 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0810/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Drogenkonsum hat das Bezirksamt über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben, Beschwerdeschreiben usw.) seit 2019 wann mit welchem Inhalt für den Reuterkiez und den Sasarsteig erhalten? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) 
  2. Falls es Beschwerden gab, welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um die genannten Beschwerden zu beheben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0810/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Ordnungsamt Neukölln musste im Anliegenmanagementsystem seit 2019 insgesamt 58 Beschwerden für den Reuterkiez wegen Drogenkonsumutensilien im öffentlichen Raum verzeichnen. Zum Sasarsteig gab es im Zeitraum keine Beschwerden.

Zu 2.:

Ich leite damit ein, dass die orginäre Zuständigkeit für die Drogen- und Suchtpolitik in der Stadt bei der Landessuchtbeauftragten Berlin verortet ist. Selbstverständlich verschließt sich das Bezirksamt nicht vor dieser seit Jahren auf sehr hohem Niveau vorliegenden Problematik, deren Auswirkungen mittlerweile nahezu den gesamten Bezirk betreffen.

Die Suchthilfekoordination des Bezirksamtes beschäftigt sich fast ausschließlich mit den Auswirkungen von Konsum illegaler Betäubungsmittel und deren Auswirkungen, obwohl die eigentliche Aufgabestellung sich auf den Missbrauch von Alkohol und Medikamente bezieht. Am morgigen Donnerstag findet zum Beispiel eine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner vom Körnerkiez statt, der gleichermaßen von der Drogenproblematik belastet ist.

Der Träger Fixpunkt übernimmt im Auftrag des Bezirks neben dem Betrieb eines Konsummobil und der aufsuchenden niedrigschwelligen Sozialarbeit für suchtabhängige, zumeist gleichzeitig obdachlose Menschen, auch den Betrieb des Konsumraums in der Karl-Marx-Straße, der zu meinem großen Bedauern seit einiger Zeit aufgrund baulicher Mängel in den Mieträumen nicht in Betrieb sein kann. Die finanzielle und personelle Ausstattung des Trägers aus Mitteln des Senats ist stark verbesserungswürdig.

Das Ordnungsamt geht allen Bürgerhinweisen auf herumliegende Konsumutensilien mit hoher Priorität nach und beseitigt diese im Rahmen der Gefahrenabwehr, ebenso reinigt das Grünflächenamt unter Hinzuziehung von Trägern die Spielplätze in hoher Frequenz, teils in den frühen Morgenstunden, insbesondere solche, die sich in der Nähe von Kindertagesstätten befinden, um die spielenden Kinder vor Schaden zu bewahren.

Und auch die Polizei nimmt die Bekämpfung des Drogenhandels mit hoher Priorität wahr. Insbesondere im Norden des Bezirks finden zahllose Einsätze an den bekannten Handelsschwerpunkten statt, aber auch intensive Ermittlungen teils über lange Zeiträume sind an der Tagesordnung, um die Strukturen des Handels mit Drogen zu zerschlagen.

Der Kampf gegen den Gebrauch von Drogen ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt im Bezirk, und das Bezirksamt wird sich wie in der Vergangenheit geschehen auch weiterhin vehement bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass für die Bekämpfung des Problems endlich auskömmliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere um den suchtkranken Menschen Hilfe in Form von Sozialarbeit, aber auch durch sichere und hygienische Konsummöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Drogenschwerpunkt Reuterkiez: Versagt das Bezirksamt? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0799/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Kontrollen führte das Bezirksamt über seine jeweils zuständigen Fachämter seit 2019 im Café Easy bzw. im Nachfolgebetrieb/ in den Nachfolgebetrieben, Reuterstraße 91, 12053 Berlin wann durch?
  2. Falls es Kontrollen gab, welche Rechtsverstöße oder Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen wurden vom Bezirksamt in o.g. Gewerbebetrieb wann festgestellt?
  3. Welche Erkenntnisse aus dem Polizeieinsatz vom 17.09.2021 wurden mit dem Bezirksamt geteilt?
  4. Welche Schritte hat das Bezirksamt proaktiv unternommen, um Erkenntnisse aus o.g. Polizeieinsatz im Rahmen der Amtshilfe zu erhalten, um möglichen Rechtsverstößen, Verstößen gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen Vergehen nachzugehen?
  5. Wie viele Beschwerden und Hinweise von Bürgern auf mögliche Rechtsverstöße, Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen haben das Bezirksamt wann über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben und weitere) zu o.g. Gewerbebetrieben mit welchem Inhalt erreicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0799/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

An der benannten Anschrift hat das Ordnungsamt Neukölln sowohl im Rahmen der alltäglichen Überprüfungen von Gewerbebetrieben als auch in Verbundeinsätzen seit 2019 eine Vielzahl von Kontrollen durchgeführt. Die Einsätze erfolgten in enger Abstimmung mit der Polizei Berlin und weiteren Sicherheitsbehörden, dabei wurden durch das Ordnungsamt stets die erlangten Erkenntnisse an die entsprechenden Behörden weitergleitet, sofern dies erforderlich war.

Zu 2.:

Allein in den Jahren 2021 und 2022 hat das Ordnungsamt gegen die gewerbetreibende Person unter anderem wegen Verstößen gegen gewerbe-, spiel- und infektionsschutzrechtliche Vorschriften Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängt. Seit Januar 2023 befinden sich außerdem drei beschlagnahmte Geldspielgeräte aus dem Betrieb in Verwahrung. Ein eingeleitetes Verfahren zur Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit (Gewerbeuntersagung) wurde nicht weitergeführt, da die gewerbetreibende Person den Betrieb zwischenzeitlich eigenständig abgemeldet hatte.

Zu 3. und 4.:

Durchschriften von aus Polizeieinsätzen vom 17.09.2021 resultierenden Feststellungs- und Erkenntnisberichten an der oben genannten Adresse wurden dem Ordnungsamt übersandt. Die relevanten Informationen wurden zur Einleitung von Verfahren in eigener Zuständigkeit verwendet. Proaktives Handeln seitens des Bezirksamtes zum Erlangen etwaiger relevanter Erkenntnisse aus dem zitierten Einsatz war somit nicht erforderlich.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der aus dem Einsatz resultierenden Strafanzeigen obliegen den Strafverfolgungsbehörden.

Zu 5.:

Lediglich im Jahr 2022 ist zu o.g. Betriebsstätte eine Beschwerde über störenden Lärm eingegangen.

Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen kann ich entgegen Ihrer Fragestellung kein Versagen des Bezirksamtes im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Hinweisen und Erkenntnissen zu oben genanntem Gewerbebetrieb erkennen.

Vielmehr stelle ich immer wieder fest, dass sich das Ordnungsamt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln an der Bekämpfung von erkannten Drogenhandelsschwerpunkten beteiligt und, wo immer erforderlich, im engen Schulterschluss mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet. Für dieses bemerkenswerte und nicht immer leichte Engagement möchte ich den Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle meinen Dank aussprechen.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Drogenkiez Berlin Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/211/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) in Neukölln in den Jahren 2014-2023 sind der Drogenbeauftragten bekannt? Bitte je 100.000 Einwohner altersstandardisiert aufschlüsseln?
  2. Welchen Rang nimmt Neukölln damit unter den Bezirken in Berlin ein?
  3. Wie viele vollstationäre Krankenhausfälle – Störungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) – gab es in den Jahren 2018-2022 im Bezirk Neukölln? Bitte Fälle je 100.000 Einwohner altersstandardisiert angeben.
  4. Welchen Rang nimmt Neukölln damit unter den Bezirken in Berlin ein?
  5. Welches Monitoring in welchem Umfang wird von der Drogenbeauftragten jährlich durchgeführt? Bitte aufschlüsseln.
  6. Wann erscheint ein aktualisierter Drogen- und Suchtbericht für den Bezirk Neukölln?
  7. Wie viele Beschwerden von Bürgern über den öffentlichen Konsum von Drogen oder mit Drogenkonsum in Verbindung stehende Beschwerden sind der Drogenbeauftragten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 über welche Beschwerdestellen im Bezirksamt (z.B. Eingaben, Ordnungsamt-App usw.) bekannt geworden? (Bitte nach Jahr, Inhalt der Beschwerde und Eingangskanal der Beschwerden aufschlüsseln) 
  8. In welchen Bereichen Neuköllns bestehen Schwerpunkte des öffentlichen Drogenkonsums bzw. den Meldungen zum öffentlichen Drogenkonsum im Jahr 2022? (Bitte eine kartografische Darstellung mit den entsprechenden Fallzahlen, falls vorhanden. Andernfalls bitte eine Aufschlüsselung der Fälle und Örtlichkeiten.)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/211/XXI vom 20.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Bezüglich der Fragestellungen zu den Erkenntnissen der Drogenbeauftragten gehe ich davon aus, dass hier nicht die Landessuchtbeauftragte bei der Sen Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (Sen WGP) gemeint ist, sondern die bezirkliche Suchthilfekoordination

Die Beantwortung der Fragestellungen erfolgt in entsprechender Weise. 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.-4.: 

Diagnosen von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen werden anhand der ICD 10 – Systematik klassifiziert. Durch die Suchthilfekoordination werden lediglich die Klientinnen und Klienten statisch erfasst, die über das Steuerungsgremium Sucht in ein Betreuungsangebot der Eingliederungshilfe gesteuert werden. Die für die SenWGP zu erstellende Statistik umfasst dabei nicht die spezifizierten Diagnosen, sondern nur eine vereinfachte Erfassung mit dem Merkmal Sucht / Drogen. 

Eine Auswertung entsprechend der Fragestellung ist somit nicht möglich. 

Durch die Statistik vollstationärer Krankenhausfälle lassen sich psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen in einem Berliner Bezirk erfassen. Diese Statistik basiert auf Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, welche jedoch nach Behandlungsort und nicht nach Wohnort erhoben werden. Um die Betroffenheit der Einwohnerinnen und Einwohner in Bezirken ermitteln und miteinander vergleichen zu können, ist eine Sonderauswer-tung und Altersstandardisierung aller Berliner Daten nötig, die durch die zuständige Senats-verwaltung zuletzt für das 2013 durchgeführt wurde. 

Aus dem Fachverfahren des Sozialpsychiatrischen Dienstes lassen sich die Fallzahlen zu psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) bzw. die hieraus resultierenden Krankenhausfälle ebenfalls nicht herauslesen. 

Die Daten für den geforderten Zeitraum liegen demnach nicht vor. 

Zu 2.: 

Siehe oben 

Zu 3.: 

Siehe oben 

Zu 4.: 

Siehe oben 

Zu 5.: 

Das Monitoring der Suchthilfekoordination wird unterjährig geführt. Es gliedert sich in folgende Schwerpunkte auf: 

a) Dokumentierte und beseitigte Funde von Konsumrückständen, in der Hauptsache Pumpen und Kanülen. 

b) Beschwerden zu Drogenkonsum und Begleiterscheinungen von Drogenkonsum, Beschwerden zu Campieren im öffentlichen Raum/obdachlose Menschen 

Das Monitoring ist angelehnt an das Monitoring des NUDRA I und NUDRA II Projekts, welches von 2018-2022 seitens der SenWGP finanziert wurde und an dem sich Neukölln beteiligte. Ab 2022 übernahm der Bezirk Neukölln das Monitoring mit Anpassungen selbst. 

Zu 6.: 

Derzeit ist kein aktualisierter Drogen- und Suchtbericht geplant. 

Zu 7.: 

Die Aufschlüsselung erfolgt tabellarisch. Dabei ist zu beachten, dass das bezirkseigene Monitoring seit Beginn des Jahres 2022 erfolgt. Die vorherigen Zahlen entsprechen den zugelieferten Zahlen des NUDRA Monitorings. Mehrfachnennungen kamen ab dem Jahr 2022 vor. So bezieht sich die Zahl der gesamten Konfliktmeldungen auf die quantitative Menge der Meldungen, wobei Mehrfachnennungen entsprechend aufgelistet wurden. 

Nicht berücksichtigt wurden Konfliktmeldungen ausschließlich zur Thematik „Wohnungslosigkeit im öffentlichen Raum“. Dieses werden im Monitoring miterfasst, erscheinen jedoch in der hier gelieferten Auflistung nur, wenn als Nebenbeschwerde Drogen genannt wurden. 

Die Beschwerden gehen zunächst an die in den Tabellen aufgeführten Adressaten und werden dann weiter geleitet an die Suchthilfekoordination. Eine Zuarbeit erfolgt hier im Wesentlichen durch das Ordnungsamt, Fixpunkt e.V. und Fixpunkt gGmbH, sowie das Straßen- und Grünflächenamt. 

Für die Jahre 2018 und 2019 liegen dem Bezirksamt keine Tabellen vor, die eine Aufschlüsselung entsprechend der Anfrage ermöglichen. 

https://www.fixpunktggmbh.org/project/NUDRA-netzwerk-zum-umgang-mit-alkohol-und-drogen-im-oeffentlichen-raum/ abgerufen am 05.06.2023 

7.1 Übersicht 2020 

7.2 Übersicht 2021 

7.3 Übersicht 2022 

Zu 8.: 

Die Schwerpunkte zu Drogenkonsum in Neukölln werden vorrangig abgeleitet aus Beobachtungen der Aufsuchenden Suchthilfe, sowie Meldungen aus der Bevölkerung. Demzufolge handelt es sich hierbei um subjektive Wahrnehmungen, die kein valides Datenbild ergeben. Trotzdem finden sie Berücksichtigung in der Gesamtbetrachtung. 

Valide erfasst werden hingegen gefundene und entsorgte Konsumrückstände, welche einen Rückschluss auf Schwerpunkte des Drogenkonsums ermöglichen. 

Als Schwerpunkte (wegen gefundener Konsumrückstände) sind hierbei anzunehmen: Brachflächen und Grünanlagen in der Bezirksregion Neuköllner Zentrum, sowie Teile der Schillerpromenade und der Bereich zwischen den Bahnhöfen Neukölln und Hermannstraße, sowie das Akazienwäldchen. 

Eine Aufschlüsselung der Daten erfolgt intern, unter der Beteiligung der Datenkoordination. Diese Daten sind jedoch nicht geeignet um sie zu veröffentlichen, da sie einer Kontextualisierung bedürfen. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
  3. Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
  4. Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
  5. Wenn ja, welcher bzw. welche Medien  wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
  6. In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget) 
  7. Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)

Auswertung der Einschulungsuntersuchung in Neukölln I 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/208/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Gesamtzahl der zur Einschulung untersuchten Kinder im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte nach den Jahren aufschlüsseln.
  2. Wie viele Einschulungsuntersuchungen konnten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln z.B. „pandemiebedingt“ aufgrund von Personalengpässen oder sonstiger Gründe nicht stattfinden? Bitte erläutern.
  3. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit festgestellten Sprachdefiziten? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten.
  4. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen.
  5. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil mit Migrationshintergrund)? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund.
  6. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 ohne Migrationshintergrund? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund.
  7. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit auffälliger Visuomotorik? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik.
  8. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit Übergewicht? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Übergewicht und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Übergewicht.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.

Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Auswertung der Einschulungsuntersuchung in Neukölln II

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/209/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren. Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren.
  2. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich.
  3. Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 war der Geburtsort innerhalb Deutschlands? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands.
  4. Bei wie vielen der untersuchten Kindern lagen die Früherkennungsuntersuchungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 vollständig vor? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen.
  5. Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 lebte mindestens ein Raucher mit im Haushalt? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt.
  6. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation.
  7. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022, bei denen eine schulische oder sonderpädagogische Förderung empfohlen wurde? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung.
  8. Wann wird eine Auswertung der Einschulungsuntersuchungen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 im Rahmen der Gesundheits- und Sozialberichterstattung auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in An-spruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.

Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Report24.news: „Eine Absage an die Integration: Grüne bringen arabische Schule in Berlin Neukölln auf den Weg“

Medium: Report24.news am 29. April 2023

„In Berlin Neukölln will man Integrationsbemühungen gegenüber muslimischen Migranten scheinbar endgültig an den Nagel hängen: Die Grünen haben dort eine Schule mit Schwerpunkt Arabisch gefordert; dieser Antrag wurde nun beschlossen. Diese Schule wird als “Leuchtturmprojekt” und “Wegweiser für die ganze Stadt” bezeichnet und soll “Wertschätzung” gegenüber den Migranten zeigen. Kritiker auf Twitter befürchten die Verfestigung von Parallelgesellschaften – und werden prompt gemeldet.“

Ganzen Artikel hier lesen (externer Link). Screenshot: Report24.news