Linksextreme schreiben über Rechtsextremismus!

Linksextreme schreiben über Rechtsextremismus!

Berlin-Neukölln, 14. Mai 2025

Sondersitzung der BVV Neukölln zum so genannten „Rechtsextremismusbericht“

Dazu kommentiert Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der BVV Neukölln:

„Das Bezirksamt Neukölln hat sich mit seinem Bericht über angebliche rechtsextremistische Umtriebe in Neukölln in die eigenen Nesseln gesetzt. Hierbei zeichnet sich vor allem die federführende Linken-Bezirksstadträtin Sarah Nagel erneut durch Inkompetenz und Kompetenzüberschreitung aus. Das Herumlavieren von Nagel, wie der Bericht zustande kam, zeigt, dass es ihr und dem Bezirksamt nicht um Tatsachen geht. Es geht den Linksextremen im Bezirksamt und der BVV um Propaganda für deren Vorfeldorganisationen, wie zum Beispiel „Bündnis Neukölln“.

Dazu zählen Linke, Grüne, SPD und nicht zuletzt die Interventionistische Linke. Besonders brisant: Diese Interventionisten sieht der Verfassungsschutz (VS) als Linksextremisten! Dass ausgerechnet die Linken, die den VS abschaffen wollen und regelmäßig Hass über die Polizei ausschütten, sich den Mitteln des Inlandsgeheimdienstes bedienen, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Der Bericht steht auch rechtlich auf tönernen Füßen, da Analysen über Extremismus streng genommen nur vom VS verfasst werden dürfen. Hinzu kommt, dass der Bericht methodisch schwach ist und ganze Stadtteile wie Britz und Rudow als rechtsextrem verunglimpft. Die Wahrheit dahinter: Dort wählen viele Bürger die AfD, was dem links-grünen Block ein Dorn im Auge ist.

Eine weitere Wahrheit ist: Das Bezirksamt verstößt mit diesem Machwerk gegen seine Neutralitätspflicht und das Mäßigungsgebot. Kurzum: Der Bericht ist eine Bankrotterklärung für Bürgermeister Martin Hikel und seine überforderte Jugendstadträtin Sarah Nagel, die er wegen erwiesener Unfähigkeit entlassen sollte.

„Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

„Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 24 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit § 21 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) nachdrücklich für die Einführung einer gezielten Videoüberwachung an besonders stark betroffenen Standorten („Müll-Hotspots“) im Bezirk Neukölln einzusetzen. Ziel der Videoüberwachung ist die effektive Prävention, Abschreckung sowie die vereinfachte Identifikation und Ahndung der Täter, die illegale Müll- und Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Raum vornehmen. Dabei soll das Bezirksamt zunächst eine detaillierte Liste besonders betroffener Orte erarbeiten, um auf dieser Grundlage eine rechtlich zulässige und zielgerichtete Videoüberwachung durchsetzen zu können.

Begründung:

Die illegale Müllentsorgung im Bezirk Neukölln nimmt seit Jahren dramatisch zu. Besonders neuralgische Punkte wie das Umfeld von Recyclinghöfen, Parks, öffentliche Plätze und bestimmte Straßenecken werden ständig illegal vermüllt und beeinträchtigen dadurch nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern verursachen jährlich immense Kosten für den Bezirk. Bisherige Maßnahmen wie Aufklärung oder vereinzelte Kontrollen zeigen keine ausreichende Wirkung, da die Täter meist unerkannt bleiben und der Überwachungsdruck fehlt.

Die Einführung einer Videoüberwachung an stark betroffenen Müllablagerungs-Hotspots ist durch das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) ausdrücklich möglich, sofern sie verhältnismäßig und zielgerichtet erfolgt. Gemäß § 24 BlnDSG und § 21 ASOG Berlin dürfen öffentliche Plätze dann videoüberwacht werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, dass an diesen Orten vermehrt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden und andere Maßnahmen nicht ausreichen.Diese Voraussetzungen sind im Falle der regelmäßig stark vermüllten Standorte eindeutig gegeben. Durch die gezielte Videoüberwachung dieser Hotspots wäre das Bezirksamt in der Lage, Täter schnell und sicher zu identifizieren, Bußgelder konsequent zu verhängen und somit eine spürbare abschreckende Wirkung zu erzeugen. Ähnliche Maßnahmen haben sich in anderen Großstädten bereits bewährt und signifikant zur Verringerung illegaler Müllablagerungen beigetragen. Die Einführung einer solchen Maßnahme ist daher sowohl rechtlich möglich als auch notwendig und geboten, um die Situation langfristig zu verbessern und für ein sauberes und lebenswertes Neukölln zu sorgen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Dokumente

Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, konsequent auf die unverzügliche Beseitigung von Farbschmierereien und Graffiti an Gebäuden, Fassaden und Objekten hinzuwirken, soweit diese von öffentlichen Verkehrswegen oder allgemein zugänglichen Plätzen aus sichtbar sind. Die Beseitigung soll gemäß § 9 Abs. 3 der Berliner Bauordnung erfolgen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für den verstärkten Einsatz von Duldungsanordnungen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung einzusetzen, um die zeitnahe Beseitigung von Verunstaltungen sicherzustellen. Weiterhin soll sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einsetzen, dass das Strafmaß für solche Sachbeschädigungen deutlich erhöht wird, um eine nachhaltige abschreckende Wirkung zu erzielen.

Begründung: 

Farbschmierereien und Graffiti prägen zunehmend das Erscheinungsbild vieler Straßen und Plätze im Bezirk Neukölln. Die kontinuierliche Zunahme dieser Schmierereien beeinträchtigt nicht nur massiv das Stadtbild, sondern führt auch zu einer erheblichen Abwertung ganzer Quartiere. Graffiti und illegale Farbschmierereien sind nicht bloß optische Beeinträchtigungen, sondern stellen eine Straftat in Form von Sachbeschädigung dar. Die bestehenden Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Verunstaltungen erfolgen häufig nur unregelmäßig oder mit großem zeitlichen Verzug, wodurch ein Eindruck der Verwahrlosung und Vernachlässigung entsteht. Nach § 9 Abs. 3 Berliner Bauordnung haben die Eigentümer oder Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen, dass Verunstaltungen zeitnah beseitigt werden. In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch zu selten konsequent umgesetzt. Um die Situation nachhaltig zu verbessern, sind eine verstärkte Anwendung gesetzlicher Mittel wie Duldungsanordnungen sowie eine Anhebung des Strafmaßes zwingend erforderlich. Nur durch eine konsequente Verfolgung und rasche Entfernung der Schmierereien kann das Stadtbild wieder attraktiv gestaltet, das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt und die Lebensqualität im öffentlichen Raum deutlich verbessert werden.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Strategie zur konsequenten Bekämpfung von illegaler Müllentsorgung, Verschmutzung und Vandalismus einzusetzen. Darüber hinaus sollen spezialisierte mobile Teams eingerichtet werden, deren Aufgabe es ist, illegale Müllablagerungen umgehend zu beseitigen und Täter zu identifizieren. Die Bußgelder für illegale Müllablagerungen sowie Sachbeschädigungen durch Graffiti und Vandalismus sollen deutlich erhöht werden. Ergänzend dazu sollen berlinweit weitere Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden, um das Bürgerverhalten im Umgang mit dem öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

Begründung: Die illegale Müllentsorgung sowie der Vandalismus haben in Neukölln Ausmaße angenommen, die nicht länger hinnehmbar sind. Zahlreiche Straßenzüge, öffentliche Plätze und Grünanlagen leiden unter zunehmender Vermüllung und mutwilliger Zerstörung, was das Stadtbild massiv beeinträchtigt, hohe Reinigungskosten verursacht und die Lebensqualität sowie das Sicherheitsgefühl der Einwohner erheblich vermindert. Die bisherigen Maßnahmen auf bezirklicher Ebene reichen nicht aus, um diesen negativen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten. Deshalb ist eine stadtweite, koordinierte Vorgehensweise erforderlich, die verbindliche Vorgaben schafft und eine gemeinsame Linie aller Bezirke gewährleistet. Erfahrungen aus anderen Städten Deutschlands zeigen, dass der Einsatz spezialisierter Teams und konsequente Ahndung durch erhöhte Bußgelder effektiv sind und nachhaltige Erfolge erzielen. Nur durch gemeinsames und konsequentes Handeln lässt sich eine nachhaltige Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum erreichen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Stand der Entwicklung und Umsetzung der Zero-Waste-Strategie zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Neukölln

Stand der Entwicklung und Umsetzung der Zero-Waste-Strategie zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der Zero-Waste-Strategie in Neukölln seit deren Einführung umgesetzt?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -reduzierung?
  3. Welche finanziellen Mittel wurden seit Beginn der Zero-Waste-Initiative für deren Umsetzung bereitgestellt und verwendet?
  4. Gibt es eine Evaluierung oder Erfolgskontrolle der Zero-Waste-Maßnahmen, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
  5. Wie wird die Bevölkerung in die Zero-Waste-Strategie eingebunden, und welche Beteiligungsformate wurden bisher angeboten?
  6. Welche Kooperationen bestehen mit lokalen Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder anderen Organisationen zur Förderung der Zero-Waste-Ziele?
  7. Wie wird sichergestellt, dass die Zero-Waste-Maßnahmen nicht zu einer Verlagerung von Müllproblemen in angrenzende Bezirke führen?
  8. Welche weiteren Schritte sind geplant, um die Zero-Waste-Strategie in Neukölln nachhaltig und effektiv weiterzuentwickeln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle illegaler Müll- oder Sperrmüllablagerungen wurden im Umfeld der BSR-Recyclinghöfe im Bezirk Neukölln in den Jahren 2023, 2024 und bisher im Jahr 2025 jeweils registriert?
  2. Welches Müllvolumen (in Kubikmetern oder Tonnen) umfassten die illegalen Ablagerungen jeweils in den genannten Jahren?
  3. Wie sieht der Prozess zur Beseitigung der illegalen Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe konkret aus (Ablauf, Zuständigkeiten, beteiligte Institutionen)?
  4. Welche Gesamtkosten entstanden dem Bezirk Neukölln in den vergangenen drei Jahren jeweils durch die Beseitigung illegaler Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe?
  5. Wie viele Bußgeldverfahren wurden in den Jahren 2023, 2024 und bisher 2025 im Zusammenhang mit illegaler Müllablagerung vor den Recyclinghöfen im Bezirk Neukölln eingeleitet und wie viele Bußgelder wurden tatsächlich verhängt?
  6. Welche Maßnahmen zur Prävention und Täterabschreckung hat das Bezirksamt Neukölln bisher konkret getroffen, um illegale Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe zu verhindern?
  7. Plant das Bezirksamt Neukölln die Einführung oder Intensivierung gezielter Videoüberwachung an bekannten Ablagerungsorten, um illegale Müllablagerungen künftig effektiver verhindern und ahnden zu können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Situation der Neuköllner Schwimmbäder

Situation der Neuköllner Schwimmbäder

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die ab Mai geltenden Preiserhöhungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) für die Bäder in Neukölln?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die von den BBB eingeführte Kategorie an Bädern mit sogenannten „Highlights“, die höhere Eintrittspreise rechtfertigen sollen, für die Situation der Neuköllner Bäder?
  3. Welche Maßnahmen verfolgt das Bezirksamt, um die Attraktivität der Neuköllner Bäder zu steigern?
  4. Sind die vom Vorstand der BBB angekündigten Scanner für mehr Sicherheit in den Bädern für die Neuköllner Bäder eingerichtet und zu welchen Kosten?
  5. In welchen Neuköllner Bädern sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf und worin genau? (Bitte auflisten)
  6. Welche Sicherheitsmaßnahmen (außer Scannern) zu welchen Kosten sieht das Bezirksamt für die diesjährige Freibadsaison in Neukölln vor?
  7. Wie hoch ist die festgelegte Wassertemperatur in den Neuköllner Freibädern?
  8. Wie steht das Bezirksamt zur Forderung von Seniorengruppen, die Wassertemperatur in den Freibädern bei mindestens 20 Grad zu halten? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1636/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hat das Bezirksamt Neukölln einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen gestellt und wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt, und wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
  2. Hat das Bezirksamt Neukölln bereits Vereinbarungen über mögliche finanzielle Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs getroffen und falls nein, zu welchem Zeitpunkt sind solche Vereinbarungen geplant?
  3. Welche Schätzungen liegen dem Bezirksamt Neukölln hinsichtlich der Höhe der finanziellen Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs vor?
  4. Hat die S.-Group abseits der Einnahmen aus dem Cannabis-Verkauf in irgendeiner Form Zuwendungen an das Bezirksamt Neukölln oder andere öffentliche Stellen geleistet und wenn ja, um welche Zuwendungen handelt es sich, und in welchem Umfang wurden diese gewährt?
  5. Sind dem Bezirksamt Neukölln, insbesondere dem zuständigen Bezirksstadtrat, die Gründer der S.-Group, Herr F.H. und Herr F.F., persönlich bekannt und falls ja, in welchem Kontext und in welchem Umfang fand ein persönlicher Austausch statt, der nicht unmittelbar mit den Verhandlungen über die Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen zusammenhängt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1636/XXI vom 26.03.2025

Redebeitrag Julian Potthast

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1765/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Form dokumentiert das Bezirksamt aktuell den Rattenbefall auf öffentlichen Spielplätzen, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um diese Erfassung transparenter zu gestalten, insbesondere für Eltern und Anwohner?
  2. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen (z. B. rattensichere Abfallbehälter, häufigere Reinigungen, Aufklärungskampagnen) wurden in den letzten zwei Jahren ergriffen oder sind in Planung, um die Rattenpopulation auf Spielplätzen nachhaltig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1765/XXI vom 26.03.2025

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Ramadanzwang an Neuköllner Schulen 

Ramadanzwang an Neuköllner Schulen 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchem Grund wurden Schüler der Carl-Zuckmayer-Schule gezwungen, am muslimischen Fastenbrechen im Rahmen der Ramadan-Zeit teilzunehmen? 
  2. Sind seitens des Bezirksamtes Maßnahmen unternommen worden, den Ramadanzwang an der o.g. bzw. weiteren Schulen im Bezirk zu unterbinden? 
  3. Welche weiteren Fälle von erzwungener Teilnahme an religiösen Feierlichkeiten an Neuköllner Schulen sind dem Bezirksamt bekannt?
  4. Welchen Stellenwert hat die religiös-weltanschauliche Neutralität an Schulen, die sich auch aus dem Berliner Neutralitätsgesetz ableitet, für das Bezirksamt Neukölln?
  5. Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt aus der DEVI-Studie aus dem Jahr 2021 gezogen, nach deren Ergebnissen es an Neuköllner Schulen zu zahlreichen Fällen religiösen Mobbings, konfrontativer Religionsbekundungen sowie islamistischer Ideologisierung kam? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Große Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Konzeption der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln vor dem Hintergrund zunehmender Anfeindungen gegen bedeutende Kulturgüter wie das Jahn-Denkmal in der Hasenheide?
  2. Wie will das Bezirksamt nach Ende der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ mit den gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich des Umgangs mit dem Jahn-Denkmal in der Hasenheide umgehen?
  3. Wie ordnet das Bezirksamt die Absichten bestimmter Gruppen ein, das Jahn-Denkmal abzubauen und damit ein wichtiges Beispiel lokaler, nationaler und internationaler Sport- und Kulturgeschichte zu zerstören?
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt Stimmen für den Erhalt des Jahn-Denkmals von Neuköllnern und aus Sportvereinen?
  5. Unter welchen Umständen wäre das Bezirksamt bereit, das Jahn-Denkmal an seinem Standort zu belassen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Politische Hygiene im Bezirk Neukölln am Beispiel „Omas gegen Rechts“

Politische Hygiene im Bezirk Neukölln am Beispiel „Omas gegen Rechts“

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist dem Bezirksamt bekannt über den Verein „Omas gegen Rechts“ und dessen Aktivitäten in Neukölln?
  2. Steht das Bezirksamt in einem Austausch mit dem o. g. Verein?
  3. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen o. g. Verein für oder gegen politische Parteien im Bezirk geworben hat?
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt eine Einstufung des o. g. Vereins als linksradikal bzw. potenziell verfassungsfeindlich?
  5. Welche öffentlichen Fördermittel erhält o. g. Verein aus den Mitteln des Bezirksamts?
  6. Inwiefern beeinflusst der o. g. Verein politische Entscheidungsprozesse im Bezirksamt?
  7. Gibt es Hinweise, dass o. g. Verein gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker im Bezirk Kampagnen führt?
  8. Haben Mitglieder des Bezirksamts persönliche Verbindungen zu o. g. Verein? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/445/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann soll die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Räumlichkeiten des Simeon-Pflegeheims in Betrieb genommen werden?
  2. Wie viele Personen sollen dort maximal untergebracht werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Belegung?
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine einseitige Belegung durch alleinreisende Männer zu verhindern?
  4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und deren Interessen zu berücksichtigen?
  5. Ist eine dauerhafte Nutzung als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber geplant, oder gibt es alternative Konzepte für das Gebäude?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/445/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die das Bezirksamt nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat zu den Fragen 1,2 und 5 zugeliefert. Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

LAF: Das Objekt ist noch nicht übergeben. Ein Übergabetermin wurde noch nicht finalisiert. Nach der Übergabe werden ungefähr drei Monate gerechnet bevor die Unterkunft in Betrieb genommen werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass im Sommer 2025 die ersten Menschen einziehen werden. Vorerst wird der Landesbetrieb LFG-B den Betrieb übernehmen. 

Zu 2.: 

LAF: Die Maximalkapazität liegt bei 305. Die Belegung richtet sich nach dem Unterbringungsbedarf. 

Zu 3.: 

Es ist nicht geplant, explizite Zielgruppen dort unterzubringen. 

Zu 4.: 

Die Sicherheit und das Einhalten der Hausordnung in der Unterkunft werden durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Jede Unterkunft des LAF verfügt über ein Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und dem zuständigen Polizeiabschnitt entwickelt wird. Dazu zählen unter anderem ein Wachschutz zur Durchsetzung der Hausordnung, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie Maßnahmen zur Wahrung eines positiven öffentlichen Ansehens der Einrichtung. 

Gespräche mit der Polizei Berlin haben ergeben, dass es statistisch keinen signifikanten Anstieg an Straftaten in unmittelbarer Nähe von Geflüchteteneinrichtungen gibt. 

Seit Beginn des Jahres steht die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung im Austausch mit diversen Institutionen im umliegenden Sozialraum. In diesem Rahmen wurden Fragen und Anliegen der Anwohner*innen, die an die Stadtteilkoordination bzw. das Quartiersmanagement herangetragen wurden, durch die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung beantwortet. 

Über alle weiteren Schritte zur Eröffnung werden die Stadtteilkoordination Reuterkiez und das Quartiersmanagement Donaustraße-Nord von der Koordinierungsstelle auf dem Laufenden gehalten. 

Zu 5.: 

Das Mietobjekt ist langfristig zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft des LAF für die Unterbringung Geflüchteter geplant. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/444/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes eine Änderung ihres Geschlechtseintrags im Bezirk Neukölln beantragt?
  2. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ geändert?
  3. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „weiblich“ auf „männlich“ geändert?
  4. Wie viele Personen haben ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ geändert?
  5. Wie viele Vornamen hatten die Antragsteller jeweils vor und nach der Änderung eingetragen?
  6. Welche Gebühren fallen bei der Beantragung der Änderung des Geschlechtseintrags an?
  7. Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk Neukölln bislang durch die Bearbeitung der Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz entstanden?
  8. Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen musste das Bezirksamt aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes bereitstellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/444/XXI vom 15.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Alle nachfolgenden Zahlen wurden zum Stichtag 19.03.2025 erhoben.

Zu 1.: 

Insgesamt waren es 233 Personen. 

Zu 2.: 

In 56 Fällen erfolgte die Änderung auf „weiblich“. 

Zu 3.: 

In 71 Fällen erfolgte die Änderung auf „männlich“. 

Zu 4.: 

In 37 Fällen erfolgte die Änderung auf „divers“. Die restlichen 69 Personen müssten demnach das Geschlecht „leer“ gestellt haben. 

Zu 5.: 

Darüber wird keine Statistik geführt. 

Zu 6.: 

Es wird eine Gebühr i.H.v. 15,- € erhoben. 

Zu 7.: 

Hierüber ist keine Angabe möglich, da die Kolleginnen und Kollegen nicht ausschließlich Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) bearbeiten. Auch über die KLR sind diese Daten nicht abrufbar, da das Produkt „Besondere Beurkundungen“ und „Fortführung der Per-sonenstandsregister“ auch andere Dienstleistungen, wie z.B. Aufnahme oder Eintragung ins Register anderer Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen sowie Urkundenausstellungen beinhaltet. 

Zu 8.: 

Die Aufgaben wurden von einer langjährigen Dienstkraft des Standesamtes Neukölln übernommen, was zur Folge hatte, dass einerseits das Eheschließungsangebot etwas eingeschränkt werden musste und im Bereich der Erstbeurkundung „Geburt“ die Aufgabenverteilung etwas umorganisiert werden musste. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Jahresbericht zu „rechtsextremen Vorfällen“ – Einseitige politische Agenda?

Jahresbericht zu „rechtsextremen Vorfällen“ – Einseitige politische Agenda?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, das ein Jahresbericht zu rechtsextremen Vorfällen notwendig ist, während linksextreme oder migrantische Gewalt nicht in einem eigenen Bericht erfasst werden?
  2. Wie viele linksextreme Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 im Bezirk Neukölln erfasst?
  3. Wie viele Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 von Asylbewerbern, geduldeten Personen und ausländischen Staatsangehörigen in Neukölln begangen? 
  4. Welche Definition von „rechtsextremen Vorfällen“ wird in dem Jahresbericht verwendet und wie wird diese von anderen Formen politischer Gewalt abgegrenzt?
  5. Wie viele antisemitische und islamistische Vorfälle wurden 2022, 2023 und 2024 in Neukölln erfasst?
  6. Wer entscheidet über die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresberichts zu rechtsextremen Vorfällen, und welche Behörden, wissenschaftlichen Institute oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind an der Erstellung beteiligt?
  7. Wie wird sichergestellt, dass bei der Erfassung rechtsextremer Vorfälle eine objektive und politisch neutrale Bewertung erfolgt?
  8. Ist geplant, künftig auch über linksextreme Angriffe auf politische Gegner in Neukölln zu berichten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/442/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen ohne vorherige Ausschreibung Mitarbeiter im Bezirksamt eingestellt wurden?
  2. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen Bewerber ohne sachliche Begründung von Verfahren ausgeschlossen, während andere trotz gleicher oder minderer Qualifikation bevorzugt wurden?
  3. Lässt sich das Bezirksamt regelmäßig Zeugnisse von Bewerbern vorlegen, um eine Bestenauslese zu gewährleisten?
  4. Sind dem Bezirksamt Fälle von zu Unrecht gewährter Sabbaticals von Mitarbeitern bekannt?
  5. Sind dem Bezirksamt Fälle in Abteilungen bekannt, in denen es gehäufte Krankheitsfälle ohne Atteste gab?
  6. Sind dem Bezirksamt Fälle von Mitarbeitern bekannt, von Duldungen von Nebentätigkeiten trotz offensichtlicher Interessenkonflikte?
  7. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, von fehlerhaften und bzw. oder überhöhten Prämienzahlungen für Mitarbeiter?
  8. Wie sehen die Compliance-Regeln des Bezirksamts gegenüber seinen Mitarbeitern aus? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/442/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt. In Einklang mit den rechtlichen Vorschriften des Landes Berlin zur Frage der Notwendigkeit von Stellenausschreiben ist es nach AV Stellenausschreibung möglich, im begrenzten Rahmen auch ohne Ausschreibung Dienstkräfte einzustellen. Dies betrifft insbesondere Vertretungskräfte, beispielsweise für in Elternzeit befindliche Dienstkräfte. 

Zu 2.: 

Nein. Wir arbeiten strikt nach den Regelungen des Art. 33 GG. Bewerbende haben einen Verfahrensanspruch und wir wählen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Person aus, die sich am Ende des Verfahrens als bestgeeignete Person herausstellt. Ein Ausschluss aus dem Verfahren findet nur aus zulässigen Gründen (formale Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen oder aber Nichtberücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese) statt. 

Zu 3.: 

Ja. In jeder Stellenausschreibung werden die benötigten Bewerbungsunterlagen (u. a. Arbeitszeugnisse) konkret benannt. 

Zu 4.: 

Nein. 

Zu 5.: 

Es kommt in seltenen Fällen vor, dass Erkrankungen ohne Attest das erwartbare Maß übersteigen, weswegen seitens des Dienstherrn sogenannte Attestauflagen erteilt werden und bei weiteren Erkrankungen vom ersten Tag an ein Attest vorzulegen ist. 

Zu 6.: 

Nein. 

Zu 7.: 

Nein. 

Zu 8.: 

Die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Neukölln werden jährlich über das „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Berlin“ informiert. Hierbei werden

 die Ausführungsvorschriften über das Verbot (Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 37/2020, SenFin, Stand September 2020) 

 das Merkblatt über das Verbot (Fin 760 – Merkblatt der SenFin) 

 der BA-Beschluss (Stand August 2015) und 

 ein Power Point-Auszug aus einer Unterweisungsschulung (Stand 2015) 

mit der Bitte um Beachtung allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben. Die Kenntnisnahme ist mit Unterschrift zu bestätigen. 

Bei Neueinstellungen werden diese Compliance-Regeln den zukünftigen Beschäftigten (hier auch der Personenkreis der Auszubildenden) durch den Personalservice bzw. durch den Ausbildungsbereich zur Kenntnis gegeben. 

Um neben der jährlichen Unterweisung das Thema Korruptionsprävention auch darüber hinaus präsent zu halten, wird demnächst eine Informationsseite im Intranet für alle Beschäftigten zur Verfügung stehen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. Februar 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Neukölln missbilligt die Entscheidung der Direktkandidaten der sich selbst „demokratisch“ nennenden Parteien, sich der Diskussion im Wahlkampf zu verweigern. Die Bürger Neuköllns haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Wahlentscheidung ein Bild von allen Direktkandidaten in Podiumsdiskussionen machen zu können. Die Absage von Podiumsdiskussionen aus Angst vor den Argumenten des politischen Gegners ist ein Armutszeugnis und zeugt von politischer Inkompetenz.

Dass in einem Wahlkreis unter normalen Umständen Diskussionsveranstaltungen an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Volkshochschulen und Kirchen stattfinden sollten, ist ein Stück gelebte Demokratie. Die Verweigerung der Debatte offenbart ein eigentümliches Demokratieverständnis. Demokratie bedeutet aber gerade, dass verschiedene Standpunkte und Meinungen nebeneinander existieren und der Bürger in Wahlen darüber entscheidet, welche politische Position eine Mehrheit bekommt. Um sich ein ausgewogenes Bild machen zu können, ist die Diskussion und die Darlegung der verschiedenen Standpunkte für eine Demokratie essenziell.  

Begründung: Im Bundestagswahlkampf zum 21. Deutschen Bundestag waren im Bezirk Neukölln mehrere Podiumsdiskussionen mit den Direktkandidaten der Parteien geplant, die eine realistische Chance auf Einzug ins Parlament hatten. Keine dieser Veranstaltungen konnte stattfinden, da linke bis linksextreme Parteien sich der Diskussion verweigerten. Die Veranstalter der jeweiligen Podiumsdiskussionen reagierten enttäuscht – neben personellen Ressourcen ist die Organisation auch mit logistischem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Absage ist ein Schlag ins Gesicht der Organisatoren in Schulen, Kirche und Volkshochschule. Neukölln hat eine demokratischere Diskussionskultur verdient. 

Redebeitrag

Ergebnis Drs. Nr. 1697/XXI: in der BVV abgelehnt

Screenshot Livestream

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1705/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Maßnahmen der Veranstaltungsorganisation – wie zum Beispiel Erstellung von Plakaten, Einrichten von Online-Fragebögen, Beauftragung eines Sicherheitsdienstes, Bestellung eines Caterings, Versand von Einladungen, Anmietung des Veranstaltungsraumes usf. – sind seitens des Bezirksamtes bzw. der Volkshochschule Neukölln zur Vorbereitung der Veranstaltung „Bundestagswahl 2025: Neuköllner Direktkandidaten stellen sich vor“ unternommen worden?
  2. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bzw. der Volkshochschule Neukölln durch die Organisation entstanden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1705/XXI vom 26.02.2025

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 „Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?“

 „Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?“

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/421/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Hersteller und Modelle von Rechnern bzw. Computern werden aktuell im Bezirksamt verwendet?
  2. Wie viele Rechner/Computer sind insgesamt im Bezirksamt im Einsatz? (Bitte nach Desktop- und Laptop-Geräten aufschlüsseln.)
  3. Nach welchen Kriterien werden die Geräte für das Bezirksamt beschafft, und wer legt diese Kriterien fest?
  4. Welche Betriebssysteme sind auf den Rechnern/Computern des Bezirksamts installiert?
  5. Wie alt sind die derzeit genutzten Geräte im Durchschnitt, und wie häufig erfolgt eine Erneuerung der Hardware?
  6. Welches Budget steht dem Bezirksamt jährlich für die Beschaffung von IT-Geräten, insbesondere Rechnern/Computern, zur Verfügung?
  7. Werden für bestimmte Aufgaben oder Abteilungen spezielle Rechner mit höherer Leistung benötigt?
  8. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um die Datensicherheit und den Schutz sensibler Informationen auf den genutzten Rechnern zu gewährleisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/421/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die eingesetzten Rechner und Computer (DesktopPC und Laptops) teilen sich auf die Hersteller Hewlett Packard Enterprise und Dell Technologies auf. Die Beschaffung von Rechnern und Computern (auch im Rahmen der Modernisierung und Ersatz der Hardware) erfolgt auf Basis des ITDZ-Rahmenvertrages durch die IKT-Leitstelle. Hierbei wird eine Homogenisierung der zu beschaffenden unterschiedlichen IKT-Geräte auf den Hersteller Hewlett Packard Enterprise fokussiert. 

Zu 2.: 

Die IKT-Leitstelle hat aktuell im Einsatz: 

Desktop PC Anzahl 1698 

Notebook Anzahl 1654 

Zu 3.: 

Die Beschaffung erfolgt nach den verbindlichen Architekturvorgaben der IKT-Steuerung, welche regelmäßig für die abnahmepflichtigen Behörden des Land Berlin veröffentlicht werden. 

Diese Vorgaben gelten ebenso für IT-Fachverfahren, die neu entwickelt, überarbeitet, angepasst oder in anderer Weise verändert werden (§20 Abs. 3 EGovG Bln). 

Zu 4.: 

Die eingesetzte Gerätetechnik wird mit Microsoft Windows 10 Enterprise betrieben. Aktuell ist die IKT-Leitstelle mit dem Projekt „Migration auf Microsoft Windows 11 Enterprise“ dabei, eine Modernisierung und Homogenisierung Betriebssystemversionen umzusetzen. 

Zu 5.: 

Im Durchschnitt sind die Geräte als Clientsystem 3 Jahre alt, ohne Unterscheidung des Einsatzzwecks. Die IKT-Leitstelle ist aktuell dabei auf Microsoft Windows 11 zu migrieren, falls Geräte nicht mehr migrationstauglich sind, werden diese ausgetauscht. Daher wird durch die Beschaffung neuer tauglicher Geräte der Altersdurchschnitt gesenkt. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt Neukölln von Berlin steht ein Gesamtbudget von 700.000 Euro zur Beschaffung von IT-Hardware (inklusive Rechnern / Computern) zur Verfügung. 

Zu 7.: 

Es werden spezielle Rechner mit höherer Leistung derzeit immer dann auf Anforderung eingesetzt, wenn grafische Anwendungen im Rahmen von Fachverfahren (AutoCad etc.) genutzt werden.

Zu 8.: 

Die eingesetzte Hardware und Software im Bezirksamt Neukölln von Berlin entspricht den Vorgaben der IKT- Architektur für das Land Berlin. Für Alle bereitgestellten BerlinPC und Fachververfahren gibt es im ITDZ Berlin und im Bezirksamt Neukölln einsehbare Konzepte in Bezug auf Infrastruktur und Informationssicherheit, den Datenschutz und die Betriebsführung. Diese basieren auf den Standards des BSI und den für das Land Berlin gültigen Richtlinien zur IKT-Sicherheit. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Berliner Datenschutzgesetztes (BlnDSG) sowie spezialgesetzlich bestehende Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten werden weiterhin eingehalten und auch durch das Berliner E-Government Gesetz berücksichtigt (§3 EGovG Bln). 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/422/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Bedeutung misst das Bezirksamt dem Sonnengarten als inklusiver Freizeit- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen bei?
  2. Wie wird dies in den aktuellen Planungen berücksichtigt?
  3. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt seit dem Eingang des Schreibens des IBBC e.V. unternommen, um den Zugang zum Sonnengarten dauerhaft zu gewährleisten?
  4. In welchem Umfang wurde der IBBC e.V. in die Planungen des Bauvorhabens einbezogen, und welche Ergebnisse sind aus diesen Gesprächen hervorgegangen?
  5. Welche Maßnahmen sind geplant, um die barrierefreie Erreichbarkeit des Sonnengartens für Menschen mit Behinderungen während und nach den Bauarbeiten sicherzustellen?
  6. Wie soll die Nutzung der Behindertenparkplätze in der Nähe des Eingangsbereichs des Sonnengartens während der Bauphase und danach gewährleistet werden?
  7. Welche potenziellen Einschränkungen für den Betrieb und die Nutzung des Sonnengartens hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben identifiziert, und wie wird diesen begegnet?
  8. Wie hat das Bezirksamt die Interessen und Fördermittel, die in den Sonnengarten investiert wurden, bei den Abstimmungen mit LAF, BIM und Grün Berlin berücksichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/422/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Beim Sonnengarten handelt es sich um eine bezirkliche Liegenschaft, die dem Träger IBBC e.V. (Interkulturelles Beratungs- und Begegnungs-Centrum e.V.) zur Verfügung gestellt wird. Hier treffen sich Familien aus Neukölln, die Kinder mit einer Behinderung haben. Die vielfältigen Angebote sind ein wichtiger Baustein für inklusives Miteinander, das es nicht oft in Neukölln gibt. Deshalb ist der Sonnengarten ein auch für den Bezirk Neukölln wichtiges Projekt. 

Zu 2.: 

Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden bei den aktuellen Planungen berücksichtigt. 

Zu 3.: 

Die Belange des Sonnengartens, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zur Einrichtung, wurden sowohl bei Vor-Ort-Terminen sowie bei den Abstimmungsrunden durch das Bezirksamt thematisiert. Sowohl bei der geplanten Einziehung von Flächen, bei der Ausweisung von Park-plätzen für Menschen mit Behinderung sowie für einen barrierearmen Zugang zum Sonnen-garten sind die Belange des Trägers IBBC e.V berücksichtigt worden. So soll nach dem aktuellen Planungszustand der Zugang über die Friedland-Promenade sichergestellt bleiben, sowohl für Eltern betroffener Kinder als auch Fahrdienste für die Besuchenden. Dies wurde auch im Verkehrsgutachten berücksichtigt, das die BIM auf Bitte des Bezirks im Vorfeld durchgeführt hat. In direkter Nähe zur Friedland-Promenade werden dazu entsprechende Parkplätze ausgewiesen, um die Wege möglichst kurz zu halten. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. Des Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 

Zu 5.: 

Der Zugang ist auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Entsprechende Maßnahmen sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. 

Zu 6.: 

Dazu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 

Zu 7.: 

Keine.

Zu 8.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/423/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche alternativen Planungsansätze wurden geprüft, um den Sonnengarten und seine Umgebung vor Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben zu schützen, und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens für die betroffenen Familien und Menschen mit Behinderungen?
  3. Welche Konsequenzen für den Sonnengarten und seine Nutzerinnen und Nutzer sind nach Einschätzung des Bezirksamts zu erwarten, wenn der Zugang zum Garten durch die geplante Bebauung eingeschränkt wird?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt, LAF, BIM und Grün Berlin in Bezug auf den Sonnengarten, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt?
  5. Welche konkreten zeitlichen und organisatorischen Maßnahmen plant das Bezirksamt, um den Zugang zum Sonnengarten während der gesamten Bauphase sicherzustellen?
  6. Welche Rolle spielt die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung bei der Berücksichtigung der Belange des Sonnengartens, und wie wird dies in die Gesamtplanung integriert?
  7. Wie plant das Bezirksamt, die Öffentlichkeit und insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer des Sonnengartens transparent über die Planungen und Entwicklungen zu informieren?
  8. Welche langfristigen Lösungen sieht das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass der Sonnengarten auch in Zukunft uneingeschränkt für seine Zielgruppen zugänglich bleibt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/423/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Es wurde geprüft, ob auf Höhe des Zugangs zum Sonnengarten die geplante Umzäunung des Wohncontainerstandorts mit Durchgängen versehen werden kann, damit die Besuchenden des Sonnengartens möglichst kurze Wege haben. In dem Fall würden die Besuchenden des Sonnengartens über das Gelände der Gemeinschaftsunterkunft geführt. Die regelmäßige Öffnung und Schließung des Zauns an dieser Stelle wäre jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden, insbesondere für entsprechende Sicherheitsdienste. Daher wird die Möglichkeit derzeit nicht weiterverfolgt. 

Zu 2.: 

Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden berücksichtigt und mit den Betroffenen erörtert. Durch die Sicherstellung des ungehinderten Zugangs zur Einrichtung geht das Bezirksamt davon aus, dass die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass Auswirkungen auch im Rahmen der Baustellenplanung berücksichtigt und soweit es geht reduziert werden. Begrüßenswert ist dabei, dass die Bauarbeiten überwiegend nicht in den Sommermonaten stattfinden werden. 

Zu 3.: 

Der Zugang wird über die Friedland-Promenade sichergestellt sein. 

Zu 4.: 

Dazu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 422/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Details dazu sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. 

Zu 6.: 

Die Koordinierungsstelle Flucht und Zuwanderung nimmt wie alle weiteren betroffenen Arbeitsbereiche des Bezirksamtes an den gemeinsamen Abstimmungsrunden sowie weiteren erforderlichen Abstimmungen auf Bezirks- und Landesebene teil. 

Zu 7.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger. 

Zu 8.: 

Angesichts der hohen Bedeutung des Sonnengartens für die Inklusion und Teilhabe aller Men-schen im Bezirk Neukölln wird sich das Bezirksamt auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Zugänglichkeit zum Sonnengarten und seinen Aktivitäten – der sich im Übrigen auf einer bezirklichen Liegenschaft befindet – sichergestellt wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/424/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Gesamtsumme der Nachzahlungen an die Sozialkassen, die das Bezirksamt im Jahr 2024 aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen leisten musste?
  2. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht betrafen diese Nachzahlungen im Jahr 2024?
  3. In welchen Fachbereichen des Bezirksamts wurden die betroffenen Honorarverträge abgeschlossen?
  4. Welche Ursachen sieht das Bezirksamt für die nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht?
  5. Wurden die betroffenen Honorarverträge vor Abschluss juristisch geprüft? 
  6. Wenn ja, von welcher Stelle?
  7. Welche internen Prozesse oder Kontrollmechanismen wurden verwendet, um die Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen zu prüfen?
  8. Wie hoch waren die Nachzahlungen an die Sozialkassen aufgrund ähnlicher Feststellungen aufgeschlüsselt nach Jahren in den Jahren 2022 und 2023? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/424/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Gesamtsumme der Nachzahlungen im Jahr 2024 betrug 170.734,77 EUR. 

Zu 2.: 

43 Fälle. 

Zu 3.: 

Im Gesundheitsamt. 

Zu 4.: 

Nach § 7 SGB IV ist eine abhängige Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind danach eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Da in diesen Fällen eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation vorlag, wurden diese Fälle als abhängige Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt. 

Zu 5.: 

Entscheidend für die Feststellung des Erwerbsstatus ist, wie sich die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten darstellt (vgl. Antwort 4). Auf eine Prüfung der Verträge kommt es für den Erwerbsstatus letztlich nicht ausschlaggebend an. Den Vertragsschluss und den tatsächlichen Einsatz der Honorarkräfte verantworten die Fachämter. 

Zu 6.: 

Siehe Antwort 5. 

Zu 7.: 

Auf die Prüfung der Verträge selbst kommt es nicht an (vgl. Antwort 4). Wenn die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine abhängige Beschäftigung darstellt, besteht eine Sozialversicherungspflicht. Werden Personen, die tatsächlich abhängig beschäftigt sind, als Selbstständige eingesetzt, liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. In diesen Fällen müssen nach Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge durch den Auftraggeber nachentrichtet werden. 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abge-schlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 8.: 

Im Jahr 2022 gab es keine Nachzahlungen. Im Jahr 2023 betrugen die Nachzahlungen 2.340,30 EUR. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/425/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen wurden nach Jahren aufgeschlüsselt in den Jahren 2022 und 2023 registriert? 
  2. Welche externen Stellen oder Behörden waren an der Feststellung der Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen beteiligt?
  3. Gibt es aktuell weitere Verfahren oder Prüfungen, die potenziell weitere Nachzahlungen erwarten lassen?
  4. Wie hoch schätzt das Bezirksamt das finanzielle Risiko für zukünftige Nachzahlungen ein?
  5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit 2022 ergriffen, um eine nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen zu vermeiden?
  6. Gibt es personelle Konsequenzen oder disziplinarische Maßnahmen in Zusammenhang mit den verantwortlichen, die die betroffenen Honorarverträge seitens des Bezirksamtes unterzeichnet haben?
  7. Welche Kosten sind dem Bezirksamt externe rechtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Honorarverträgen augeschlüsselt nach Jahren seit 2021 entstanden?
  8. Welche Schulungen oder Weiterbildungen für die Mitarbeiter des Bezirksamts zu diesem Thema gab es in den Jahren 2022 und 2023?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/425/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2022 einen bestandskräftigen Bescheid, im Jahr 2023 zwölf bestandskräftige Bescheide mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung erlassen. 

Zu 2.: 

Nach § 7a SGB IV stellt die Deutsche Rentenversicherung den Erwerbsstatus fest. 

Zu 3.: 

Ja. 

Zu 4.: 

Die Höhe wird abhängig vom Prüfergebnis sein. 

Zu 5.: 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 6.: 

Ja, es gibt in diesem Zusammenhang disziplinarische Maßnahmen. 

Zu 7.: 

Keine. 

Zu 8.: 

Keine. Die bestehenden rechtlichen Hinweise für die rechtssichere Ausgestaltung für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags werden als umfänglich und ausreichend eingeschätzt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/426/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorarverträge hat das Bezirksamt im Bereich Gesundheit und Soziales aktuell abgeschlossen, und in wie vielen Fällen wird eine mögliche Sozialversicherungspflicht derzeit geprüft?
  2. Inwiefern beeinflussen die Nachzahlungen die Haushaltsplanung des Bezirksamts für die kommenden Jahre?
  3. Plant das Bezirksamt eine umfassende Überprüfung aller bestehenden Honorarverträge hinsichtlich ihrer Sozialversicherungspflicht?
  4. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt, um vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?
  5. Gab es in der Vergangenheit Hinweise von Mitarbeitern oder externen Stellen, die auf mögliche Probleme bei der Gestaltung von Honorarverträgen hingewiesen haben?
  6. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Bezirksamt, wenn weitere Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht auftreten sollten?
  7. Wurden die betroffenen Auftragnehmer über die Nachzahlungen informiert
  8.  Falls ja, wie wurden diese in den Prozess eingebunden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/426/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Amt für Soziales gab es im Jahr 2024 insgesamt drei Honorarverträge. Für das Jahr 2025 liegen im Amt für Soziales bisher zwei Honorarverträge vor. In keinem Fall wird derzeit eine mögliche Sozialversicherungspflicht geprüft. 

Im Gesundheitsamt wurden in 2025 Honorarverträge für die Umsetzung von zwei Projekten im Integrationsfonds sowie für die Durchführung von Gutachten geschlossen. 

Zu 2.: 

Das Risiko weiterer Nachzahlungen ist bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. 

Zu 3.: 

Für in der Vergangenheit abgeschlossene Honorarverhältnisse, bei denen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit bestanden, wurde bereits ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durch das Bezirksamt Neukölln beantragt. 

Zu 4.: 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 5.: 

Auf die Gestaltung der Verträge kommt es nicht ausschlaggebend an. Hinweise auf die Problematik der Scheinselbstständigkeit sind erfolgt. 

Zu 6.: 

Als Konsequenz der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung hat das Bezirksamt als Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten. 

Zu 7.: 

Im Rahmen der Statusfeststellungsverfahren werden die Auftragnehmer durch die Deutsche Rentenversicherung am Verfahren beteiligt.

Zu 8.: 

Sie sind Beteiligte des Verwaltungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kriterien gelten aktuell für die Vergabe von Räumlichkeiten in bezirklichen Einrichtungen an spirituelle Vereine, oder religiöse Organisationen?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um vor der Veranstaltung die Hintergründe der eingeladenen Redner zu prüfen?
  3. Zu welchem Zeitpunkt hatte das Bezirksamt Kenntnis von der Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P.?
  4. Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nach der Absage von Herrn P. keine weiteren Schritte gegen den angekündigten Auftritt von Herrn M. unternommen hat?
  5. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt darüber, ob Herr M. trotz offizieller Absage vor Ort in Berlin war oder sich im Umfeld der Veranstaltung aufgehalten hat?
  6. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel, Gebühren oder sonstige Vergütungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch die A.-Moschee an das Bezirksamt gezahlt?
  7. Welche bezirklichen Einrichtungen in Neukölln wurden in den vergangenen fünf Jahren an Organisationen vermietet oder überlassen, die aufgrund extremistischer religiöser Aktivitäten in den Verfassungsschutzberichten erwähnt werden?
  8. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt, um künftig zu verhindern, dass extremistische oder verfassungsfeindliche religiöse Organisationen öffentliche Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen nutzen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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