Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
  3. Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
  4. Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
  5. Wenn ja, welcher bzw. welche Medien  wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
  6. In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget) 
  7. Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/210/XXI vom 18.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In den letzten fünf Jahren hat das Bezirksamt Neukölln in zwei Fällen Honorarverträge mit Journalist:innen geschlossen. Dabei handelte es sich in beiden Fällen um Kulturjournalist:innen, die im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin eine Lesung in der Helene- Nathan-Bibliothek moderiert haben. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte jeweils ein Auftrag an Kulturjournalist:innen für die Moderation einer Lesung im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin. 

Zu 4.: 

Zu den zwei in den Antworten zu den Fragen 1-3 benannten Aufträgen wurde jeweils ein Honorarvertrag mit Kulturjournalist:innen geschlossen. In einem Fall (2021) handelt es sich um ein:e festangestellte Kulturjournalist:in. Im zweiten Fall (2022) handelt es sich um ein:e freiberufliche Kulturjournalist:in. 

Zu 5.: 

Keine. 

Zu 6.: 

Die in Auftrag gegebenen Anzeigen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Nicht aufgeführt sind angefallene Kosten für gesetzliche Informationspflichten gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB. 

Zu 7.: 

Die in Auftrag gegebenen Buchungen von Plakatflächen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Entschließung der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 20. März 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.  

Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.

Ergebnis Drs. Nr. 1237/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Unterbringungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär schutzberechtigte, zur Ausreise verpflichtete oder sonstige Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die einer Prüfung durch das BAMF auf Grundlage des Asylgesetzes unterliegen, zur Verfügung gestellt?

2. Wie schlüsseln sich die Anzahl dieser im Bezirk untergebrachten Personengruppen nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 z. B. in Hotels, Hostels, Pensionen usw. auf? 

3. Gibt es Objekte, die zwangsweise seit dem Jahr 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?

4. Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?

5. Wie hat sich die Anzahl der oben genannten Personengruppen in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk Neukölln entwickelt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln:

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Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 12. März 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit Senat, Berlin Partner, Visit Berlin sowie Kulturprojekte Berlin in Neukölln die Fußball-EM durch Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zu flankieren.

Begründung:

Berlin spielt als einer der Austragungsorte der Fußball-EM 2024 in Deutschland eine wichtige Rolle. Für den Bezirk Neukölln bietet das Großereignis die Chance, sich mit sportlichen und kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der Berliner EM-Planungen positiv zu präsentieren. Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen, um mit den Berliner Ansprechpartnern für die Ausrichtung der EM passende Veranstaltungen nach Neukölln zu holen.

Ergebnis Drs. Nr. 1224/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Amt für Wirtschaftsförderung das Themenmarketing zu den Top 3 Bereichen Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge für den Neuköllner Tourismus?
  2. Wie will das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie gewünschte öffentliche Unterstützung v.a. durch günstigere Mieten (Mietendeckel) und dem Gewerbemietrecht zum Schutz der Mieter ausbauen, um diese Wünsche für Gewerbetreibende in Neukölln zu realisieren?
  3. Inwieweit hat das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie empfohlenen sechs Handlungsempfehlungen umgesetzt bzw. bereitet derzeit eine Umsetzung vor?
  4. Welche Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung für die in der Studie als wichtig betrachtete Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung im lokalen Tourismus bereits ergriffen?
  5. Welche konkreten Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung bisher ergriffen, um die in der Studie als unbedingt erforderlich bezeichneten bezirklichen Leit- und Informationsangebote für den Tourismus weiterzuentwickeln, und zwar sowohl digital als auch analog (Stichwort hier „Infostellen“)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln:

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Plakatieren aber richtig!

Plakatieren aber richtig!

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1210/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Plakatformate hat das Bezirksamt als Wahlwerbung für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl für die Parteien genehmigt?

2. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt bei Verstößen durch die Verwendung anderer Plakatformate als die genehmigten vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1210/XXI vom 21.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Beim Anbringen von Wahlplakaten handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung
nach § 11 BerlStrG. Durch das Straßen- und Grünflächenamt wurden Genehmigungen erteilt
für das Anbringen von Wahlplakaten bis zu einer Größe DIN A0 (Hochformat, Höhe 1,18 m
und Breite 0,84 m), sowie für das Aufstellen der sogenannten Wesselmanntafeln (Großflächen-
tafel, einheitliches Querformat, Höhe 2,52 m und Breite 3,56 m).


Zu 2.:
Das Ordnungsamt setzt lediglich um, was die beschlossene Rechtslage ist. Diese folgt in der
Regel aus dem Bescheid des SGA als Rechtsgrundlage.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1203/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der im Bezirkshaushaltsplan 2024/25 vorgesehenen Stellen zur Überwachung der neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln (vgl. Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung) konnten bisher erfolgreich besetzt werden? 

2. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes möglich, die seit Anfang Februar eingeführten Zonen der Parkraumbewirtschaftung mit den unter der Beantwortung der Frage 1. genannten Personalressourcen sinnvoll zu kontrollieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1203/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Für die Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung konnten
zum 01. Februar 2024 sieben neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sog. Parkraumüberwa-
chungskräfte (PRK) begrüßt werden. Hinzu kommen zum 15. März 2024 ein sowie zum 01. April
2024 zwei weitere PRK. Zudem hat bereits zum 01. Januar 2024 eine Mitarbeitende als Koor-
dinatorin (Dienstgruppenleitung) den Dienst in Neukölln angetreten.


Dem Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach sind für die Zonen 100 und
105 zusammen bis zu 24,7 PRK sowie zwei Koordinatorenstellen vorgesehen und entsprechend
im Wirtschaftsplan eingestellt.
Durch aktuell geführte Ausschreibungsverfahren wird angestrebt, die restlichen Stellen
schnellstmöglich zu besetzen. Die Parkraumbewirtschaftung wurde und wird in vielen Stadtbe-
zirken in der jüngeren Vergangenheit sowie auch gegenwärtig – verbunden mit einem entspre-
chenden Personalbedarf – erheblich ausgeweitet. Dies führt neben einer damit einhergehen-
den Konkurrenzsituation um für die Tätigkeit geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem
Engpass an Schulungsplätzen in der obligatorischen Grundqualifizierung an der Verwaltungs-
akademie Berlin.


Zu 2.:
Ja. Auch wenn das Gutachten eine größere Kontrolldichte durch Einsatz von mehr Kontroll-
kräften als sinnvoll bescheinigt, erhöhen sichtbare Kontrollmaßnahmen auch in einem gerin-
geren Umfang die Bereitschaft deutlich, Parkscheine zu lösen oder sich bei sog. Handyparken
einzuloggen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Redebeiträge

Maßnahmen gegen illegale Werbung von Autohändlern an parkenden Autos im öffentlichen Raum

Maßnahmen gegen illegale Werbung von Autohändlern an parkenden Autos im öffentlichen Raum

Antrag (Drs.Nr. 1184/XXI) der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: BVV am 21. Februar 2024

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie gegen die zunehmende und meist unerwünschte Werbung mittels an parkenden Autos befestigten Visitenkarten von Autohändlern vorgegangen werden kann. 

Begründung:

Die zunehmende „wilde Werbung“ von Autohändlern mittels Visitenkarten ist bei vielen Haltern unerwünscht. Hinzu kommt, dass die an der Windschutzscheibe steckenden Karten am Wegesrand weggeworfen werden, was zur Umweltverschmutzung beiträgt. Darüber hinaus ist die Verteilung von diesen werbenden Visitenkarten an Autos meist illegale Reklame. Sie muss vorab bei der zuständigen Straßenbaubehörde bzw. Ordnungsamt angemeldet werden, da es sich dabei um eine Sondernutzung der öffentlichen Straßen handelt. Die Genehmigung dafür ist kostenpflichtig, die entweder aus Unwissenheit oder bewusstem Unterlassen nicht eingeholt wird. Die Halter können gegen die werbenden Autohändler rechtlich nicht vorgehen, da die Werbung mit diesen Visitenkarten keine Besitzstörung darstellt. Lediglich ein Schaden am Fahrzeug durch die Verteilung würde eine Strafanzeige nach sich ziehen können. 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem beispielhaften Verfahren im Jahr 2010 (Az. IV-4RBs-25/10) dazu geurteilt: Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, müsse mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. Das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen diene nur dem gewerblichen Zweck. Hinzu kommt, dass der ADAC zu diesem Thema in einer Umfrage festgestellt hat, dass bei jenen Autohändlern, die mit solchen Visitenkarten-Aktionen werben, höchste Vorsicht geboten sei. Knapp 75 Prozent der Befragten seien sehr unzufrieden mit den Kaufangeboten gewesen und hätten die Händler als unseriös eingestuft. 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geht in Berlin mit gutem Beispiel voran und will diese unerwünschten und illegalen Werbemaßnahmen unterbinden. Seit 2022 verhängt das Ordnungsamt Bußgelder bis zu 3000 Euro. Im Jahr 2023 gab es 49 Bußgeldverfahren. Der Bezirk Mitte zieht nach und an diesen beiden Beispielen sollte sich das Bezirksamt Neukölln orientieren. Es geht um Verbraucherschutz im Sinne eines Schutzes der Autohalter vor unerwünschter Werbung sowie unseriösen Angeboten, die Bewahrung der Umwelt vor zusätzlicher Vermüllung durch die Visitenkarten und der Durchsetzung der geltenden Vorschriften für Reklame im öffentlichen Raum.

Ergebnis Drs. Nr. 1184/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Antrag (Drs.Nr. 1177/XXI) der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: BVV am 21. Februar 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird beauftragt, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu ersuchen, die Bronzeskulptur „Der seltene Fang“ aus dem Victoria-Park dem Bezirk Neukölln aus denkmalpflegerischen Gründen zu überlassen. Für die Skulptur soll ein geeigneter Standort gefunden werden, der ihrer ästhetischen und historischen Bedeutung gerecht wird. 

Begründung:

Die Fraktion B90/Grüne in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat den Antrag gestellt, die besagte Skulptur im Victoria-Park zu Füßen des künstlichen Wasserfalls einer „kritischen Kontextualisierung und der durch sie ästhetisierten sexualisierten Gewalt“ zu unterziehen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll die Diskussion initiieren und begleiten. Der Antrag der Grünen unterstellt, dass an der Bronzefigur immer wieder Anstoß genommen werde. Allerdings bleibt der Antragsteller Belege für diese Behauptung schuldig. Ein zentraler Kritikpunkt ist die angebliche „Ästhetisierung und Normalisierung von vergeschlechtlichter Gewalt, insbesondere gegen weiblich gelesene Personen.“ Eine solche Darstellung von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum sei vor dem Hintergrund real existierender und oft sexualisierter Gewalt gegen Frauen kaum angemessen. Es sei an der Zeit, endlich zu reagieren.

Der Antrag verlangt eine Kontextualisierung und blendet dabei aus, dass die Skulptur bereits in der Zeit ihrer Entstehung kontextualisiert wurde. Der Antragssteller geht oberflächlich davon aus, dass es sich um sexualisierte Gewalt handeln muss, die allerdings bei objektiver Betrachtung nicht festzustellen ist. Die männliche Figur scheint mit einem Netz und Oktopus auf einen Fischer oder Ähnliches hinzudeuten. Die weibliche Figur scheint eine Nixe oder Ähnliches darzustellen. Anders als die sexualisierte grüne Interpretation der Figur, kann es sich im Gegenteil um die Befreiung der Nixe, die ungewollt in seine Fänge geraten ist, durch den Fischer handeln.

Erschreckend ist an dem Antrag der Grünen, die Obsession auf gewalttätige Sexualität, die sich wie ein roter Faden durch den Antrag zieht. Der Antragssteller arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen und lässt völlig außer Acht, ob es sich bei der „weiblich gelesenen Figur“ nicht vielleicht um eine Trans-Nixe handelt oder dass die männliche Figur eventuell nicht männlich gelesen werden sollte. Auch die Stellung des Berliner Bildhauers Ernst Herter, der neben „Der seltene Fang“ national wie international erfolgreich arbeitete, lässt der Antrag der Grünen außen vor. Das ist für die beabsichtigte Kontextualisierung töricht.

Der Antrag der Grünen in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg will im Kern nichts anderes, als die Politik der Cancel Culture fortzuschreiben. Mit einer Überführung der Skulptur nach Neukölln gibt es die Chance, die unter Denkmalschutz stehende Skulptur unter den Schutz vor zeitgeistigen Kontextualisierungen zu stellen und denkmalpflegerischer Fürsorge zu übergeben. Diese ist durch bereits erfolgte, gezielte Farbattacken auf und Verschandelungen der Skulptur in Kreuzberg nicht mehr gesichert. Daher ist eine Rettung der Plastik durch den Bezirk Neukölln dringend geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 1177/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Weinanbaugebiet Britz

Weinanbaugebiet Britz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Situation des Weinanbaugebiets Britz, das an die Agrarbörse Deutschland Ost e. V. verpachtet ist?

2. Wie hoch beläuft sich die Pacht pro Jahr?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt, sich gemeinsam mit dem Pächter für eine stärkere Wahrnehmung der Weine aus Britz in Berlin bzw. darüber hinaus einzusetzen?

4. Gibt es Planungen seitens des Bezirks weitere Anbauflächen für Wein in Neukölln auszuweisen?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage steht der Weinanbau im Bezirk, nachdem der frühere Bezirksbürgermeister Buschkowsky 2015 den Weinanbau in Neukölln untersagt hatte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kriminalitätsschwerpunkt Neukölln

Kriminalitätsschwerpunkt Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele sogenannte Clan-Familien mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen sind dem Bezirksamt im Bezirk Neukölln bekannt?

2. Wie viele Mitglieder aus diesen Familien, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet werden, sind dem Bezirksamt bzw. der Polizei insgesamt bekannt?

3. Wo befinden sich die Schwerpunkte, an denen illegaler Betäubungsmittelhandel im Bezirk Neukölln stattfindet?

4. In welchen Arealen im Bezirk Neukölln wurden in den letzten Jahren vermehrt Straftaten festgestellt?

5. Welche Areale werden im Bezirk Neukölln als sogenannte kriminalitätsbelastete Orte (kbO) eingestuft?

6. Wie positioniert sich das Bezirksamt dazu, die kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) an Stellen, an denen es möglich ist, mit Kameras auszustatten und eine Live-Überwachung einzurichten, um der Polizei die Ermittlungsarbeit zu erleichtern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile und die sozioökonomische Lage in Neukölln

Vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile und die sozioökonomische Lage in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/298/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Schulabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

2. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Ausbildungsabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

3. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Erwerbstätigenquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?

4. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Armutsquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?

5. Wie hoch war die Gesamtsterblichkeit je 100.000 Einwohner altersstandardisiert in der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

6. Wie hoch war die vorzeitige Sterblichkeit von 0-64 Jahren in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

7. Wie hoch war die Alterssterblichkeit von 65 Jahren und älter in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

8. Welchen Bezirksrang nimmt der Bezirk Neukölln in den Fragen 1-7 in Berlin aufgeschlüsselt nach den einzelnen Fragen ein?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/298/XXI vom 13.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Bevölkerung ohne allgemeinen Schulabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 9,8 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.1. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung. 

Zu 2.: 

Bevölkerung ohne beruflichen Bildungsabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer/beruflicher Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 28,8 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.2. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung. 

Zu 3.: 

Erwerbstätigenquote (15- bis 64-jährige Erwerbstätige an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 65,4 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 12 (niedrigster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.3. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren bis unter 64 Jahren zur Verfügung. 

Zu 4.: 

Armutsgefährdungsquote (Anteil der Bevölkerung mit einem bedarfsgewichteten Einkommen unterhalb der landesspezifischen Armutsgefährdungsschwelle an der Gesamtbevölkerung in %) 2022: 29,4 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Regionaler Sozialbericht Berlin und Brandenburg 2022, Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Auf Ebene der Bezirke ist nur der Indikator der Armutsgefährdung verfügbar. Die Daten stehen in den Bezirken nur für die Gesamtbevölkerung und nicht für einzelne Alters-gruppen zur Verfügung. 

Zu 5.: 

Gesamtsterblichkeit (Todesfälle je 100.000 Einwohner:innen / altersstandardisiert nach der alten Eurobevölkerung) 2020: 596,0 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Bezirksregionenprofil Neukölln 2022, Todesursachenstatistik bezogen auf die Einwohnerregisterstatistik. Daten für 2022, die eine Altersstandardisierung zulassen, stehen den Bezirken nicht zur Verfügung. 

Zu 6.: 

Vorzeitige Sterblichkeit (Todesfälle 0 – 64 Jahre) 2022: 524 

Vorzeitige Sterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 16,2 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 5. Vier Bezirke haben eine höhere vorzeitige Sterblichkeit in %. 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Die vorzeitige Sterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. Darüber hinaus ist die Beantragung von Mitteln für eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens vorgesehen. 

Zu 7.: 

Alterssterblichkeit (Todesfälle 65 Jahre und älter) 2022: 2.716 

Alterssterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 83,8 % Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 7. 6 Bezirke haben eine höhere Alterssterblichkeit in %. 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Alterssterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. 

Zu 8.: 

Siehe Frage 1 bis 7. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1160/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle von illegalem Hundewelpenhandel im öffentlichen Raum in Neukölln bekannt, insbesondere durch Bettler, wie es Vorfälle am Alexanderplatz oder Kurfürstendamm zeigen?
  2. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um den illegalen Handel mit Hundewelpen im Bezirk zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1160/XXI vom 24.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem VetLeb ist im Jahr 2023 ein Fall von öffentlichem Welpenhandel im hiesigen Bezirk zur Kenntnis gelangt. Der Verkauf eines Pudelwelpen wurde von unbekannten Personen im Körnerpark durchgeführt. 

Zu 2.: 

Das VetLeb informiert den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt sowie den AOD über Fälle von illegalem Welpenhandel im öffentlichen Raum, um an diesen Orten vermehrte Kontrollen durchführen zu können. Darüber hinaus arbeitet das VetLeb mit anderen Landes- und Bundesbehörden eng zusammen. Anhaltspunkte aus der Bevölkerung wird stets nachgegangen. Jedoch bestehen hinsichtlich der technischen (insb. in Bezug auf den Onlinehandel entsprechende Beweissicherungssoftware) und personeller Ausstattung des amtstierärztlichen Dienstes, einschließlich der Fachverwaltung, erhebliche Defizite. 

Der Personalmangel verhindert aktuell auch proaktive und tiefgründige Recherchen, die aber gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Nachfrage fachlich notwendig wären. Ebenso verhält es sich mit informativen Sensibilisierungsmaßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit) und Beratungsangeboten, die zu unserem Bedauern aufgrund vorrangiger, akuter Fälle nicht umgesetzt werden können. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. An welche Schulen im Bezirk Neukölln wurde der Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft, ihre Kinder/Jugendlichen zu ermahnen, Sicherheits- und Rettungskräfte nicht mit Pyrotechnik anzugreifen, verschickt? 

2. Wo liegen aus Sicht des Bezirksamts die Ursachen, dass ein solcher Brief der Berliner Polizei nötig war?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1150/XXI vom 24.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Das Bezirksamt hat zur Beantwortung der Anfrage zuständigkeitshalber die regionale Schulaufsicht als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) um Zuarbeit gebeten. Ein Brandbrief der Polizei an Schulen im Bezirk ist dort nicht bekannt. Daher kann die Frage, an welche Schulen ein solcher Brief verschickt wurde, nicht beantwortet werden.

Durch Medienberichte ist dem Bezirksamt ein Elternbrief der Berliner Polizei bekannt geworden, den diese im Vorfeld zum Jahreswechsel 2023/24 verschickt hat. Das Bezirksamt wertet dieses Schreiben nicht als Brandbrief. Es enthält u.a. Informationen zur Verwendung von Feuerwerk und zu den damit verbundenen Gefahren. Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass auch die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Ordnungsamtes mit Respekt und Toleranz behandelt werden und unverletzt ins Neue Jahr starten möchten. Angesichts der Silvesterkrawalle 2022/23 hält das Bezirksamt die Versendung eines solchen Schreibens durch die Berliner Polizei für angemessen. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 24. Januar 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.

Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf. 

Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.

Ergebnis Drs. Nr. 1138/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Antragsteller: Jörg Kapitän

Datum: 16. Januar 2024

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, vor der Seniorenwohnanlage „MoRo Seniorenwohnanlagen e.V.“ in der Rollbergstraße 22 die Baustellenabsperrung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Begründung:

Laut der Geschäftsführerin der Seniorenanlage stellt die Baustellenabsperrung, die bis mindestens 19.12.2024 aufgrund von Baumaßnahmen für eine Geschäftsstelle des BUND bestehen bleiben soll, eine Gefährdung für Rettungseinsätze für die 118 Senioren in der Anlage dar. Laut Geschäftsführung muss im Durchschnitt viermal pro Woche der Rettungswagen gerufen werden, dessen Besatzung sich zeitraubend mit dem Öffnen der Absperrung beschäftigen muss.

Das ist nicht hinnehmbar, da es bei den Einsätzen um altersbedingte Komplikationen wie Herz-Kreislauf-Notfälle und Schlaganfälle geht, bei denen jede Sekunde zählt. Eine Gefährdung durch die gegenüber der Seniorenanlage liegenden Baustelle geht für Passanten, Rad- und Autofahrer nicht aus, da diese durch einen Metallzaun gesichert ist. Ein weiteres Argument des Bezirksamts, dass durch die Bauabsperrung Autofahrer vom Zuparken der Rettungsgasse abgehalten werden sollen, ist nicht stichhaltig.

Zum einen behindert die Baustellenabsperrung Rettungsfahrzeuge unnötig und zum anderen kann über temporäre Parkverbotsschilde für Pkw Abhilfe geschaffen werden. Das Bezirksamt muss mit der sofortigen Aufhebung der Baustellenabsperrung die Rettung von Menschenleben durch Einsatzkräfte sicherstellen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1132/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss VuT)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

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Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1141/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen wurden die Honorar- und Werkverträge, die durch das Bezirksamt mit externen Arbeitskräften seit 2019 abgeschlossen wurden, erst zum jetzigen Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen?

2. Warum wurden die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften lediglich im Gesundheitsamt geprüft?

3. Wer hat die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften im Gesundheitsamt abgeschlossen?

4. Wann liegen die Ergebnisse des Statusfeststellungsverfahrens der entsprechend geprüften Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften vor und welches Ergebnis haben bzw. hatten diese Verfahren? 

5. Welche Stelle zeichnet nach bisher festgestellter Sachlage für den für das Bezirksamt entstandenen Schaden verantwortlich?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1141/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:


Zu 1.:
Erst durch einen Finanz-Controlling-Bericht betreffend der Ausgaben des Gesundheitsamtes
im Rahmen der Corona-Krise wurden Unstimmigkeiten erkannt. Im Wege eines Controllings
wurde erkannt, dass weitere risikobehaftete Honorarverträge im Gesundheitsamt geschlossen
wurden. Die vollständige Aufarbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch.


Zu 2.:
Im Gesundheitsamt wurden risikobehaftete Honorarverträge festgestellt.


Zu 3.:
Fragen zu Einzelpersonalien können im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden
nicht beantwortet werden.


Zu 4.:
Bislang wurde in 16 von 18 abgeschlossenen Fällen eine abhängige Beschäftigung festge-
stellt. Die Statusfeststellungsverfahren werden sukzessive beantragt, da sie sehr zeitaufwendig
sind.


Zu 5.:
Die Verantwortung trägt das jeweilige Fachamt, welches die Verträge geschlossen hat. Etwa-
ige Rückgriffe auf Mitarbeitende des Bezirksamtes werden aktuell geprüft.


Es gilt das gesprochene Wort!


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Redebeiträge

Beherbergung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Beherbergung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beherbergungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt?
  2. Wie schlüsseln sich die Anzahl der im Bezirk untergebrachten Flüchtlinge nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017-2023 auf (z. B. Hotels, Hostels, Pensionen)? Bitte nach Jahren und den entsprechenden Unterbringungsarten aufschlüsseln.
  3. Gibt es Objekte, die zwangsweise seit 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?
  4. Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?
  5. Wie hat sich die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach der Anzahl und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
  6. Wie haben sich die Kosten für die untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach den Kosten und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
  7. Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch das Land Berlin getragen?
  8. Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch den Bezirk Neukölln getragen? Bitte nach den verschiedenen Kostenarten mit den entsprechenden Ausgaben aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/290/XXI vom 27.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Mit Blick auf die Unterbringung bzw. wie in der Überschrift der Kleinen Anfrage genannt „Beherbergung“ von Geflüchteten im Bezirk Neukölln weise ich darauf hin, dass nicht der Bezirk, sondern das LAF für die Unterbringung von Geflüchteten mithin auch für die Belegung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verantwortlich ist. Die damit verbundenen Aufgaben verteilen sich im LAF auf die Abteilungen II (Verwaltung von Unterkünften) und Zentraler Service – ZS (Vergabe). Dazu gehören unter anderem auch die Übernahme und Überprüfung des fertigen Objekts, die Ausstattung und Belegung neuer Unterkünfte, die Sachbearbeitung im laufenden Betrieb und die Überprüfung der mit den Betreibern vertraglich vereinbarten Leistungen. 

Der Fragesteller zielt auf den Personenkreis „Geflüchtete“ ab. In den Bezirken erhalten grundsätzlich nur Personen Leistungen nach dem AsylbLG, die zur Ausreise verpflichtet sind, diese aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bislang nicht vollzogen werden kann. 

Die Antwort auf alle Fragen lautet daher „Fehlanzeige“ da der Personenkreis, für den das Amt für Soziales zuständig ist, keine Personen mit dem in Rede stehenden Status sind. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Maßnahmen im Vorfeld zu Silvester 2023/2024 in Neukölln

Maßnahmen im Vorfeld zu Silvester 2023/2024 in Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage (1051/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt im Laufe dieses Jahres unternommen, um Silvesterkrawalle kommendes Silvester in Neukölln im Vorfeld zu verhindern?

2. Bitte benennen Sie die Träger und Hilfsorganisationen, die in die Maßnahmen involviert sind? 

3. Gab es Rückmeldungen von den beteiligten Organisationen und Bürgern über die getroffenen Maßnahmen und wenn ja, welche?

4. Bitte erläutern Sie, in welcher Höhe Bezirkshaushaltsmittel für die entsprechenden Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung stehen bzw. standen? 

5. Bitte erläutern Sie, ob die Maßnahmen aus dem Bezirkshaushalt 2024/2025 in gleicher Höhe weiter finanziert werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1051/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Folgen der Silvesternacht 2022/2023, die hierzu gehörige mediale Berichterstattung sowie die Vorbereitung der Maßnahmen des Jugendgipfels, haben das Jugendamt Neukölln und seine Arbeit in diesem Jahr neben den für Kinder und Jugendlichen immer noch beträchtlichen Folgen der Pandemie, den Auswirkungen von Krieg, Flucht und Vertreibung sowie den in den letzten Wochen als weiteres Thema aufgekommenen Nahost-Konflikts maßgeblich in-haltlich beeinflusst. Das Jugendamt hat in diesem Jahr weiterhin intensiv mit Jugendlichen in kontinuierlicher Arbeit und Projekten gearbeitet, die viel auf Vertrauen und persönlichen Beziehungen beruhen. 

Die Jugendgerichtshilfe hat entsprechend ihrem Beratungs- und Betreuungsauftrag mit denjenigen Jugendlichen gearbeitet, die im Zusammenhang mit Silvester aufgrund von Straftaten angezeigt wurden. Der Regionale Sozialpädagogische Dienst hat alle Familien kontaktiert und ggf. beraten, bei denen die Polizei Straftaten im Zusammenhang mit Silvester bei strafunmündige Kinder festgestellt und an das Jugendamt gemeldet hat. 

In der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII sowie der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII wurde intensiv mit den Kindern und Jugendlichen zu ihren Erlebnissen an Silvester, möglichen Motiven von gewaltbereiten Jugendlichen usw. gesprochen und pädagogisch gearbeitet. Das Spektrum war breit und ging von Jugendlichen, die selbst Angst an Silvester hatten, über Jugendliche, die die Gewalt anderer verurteilten, bis zu Jugendlichen, die sich in der Presse massiv stigmatisiert sahen, oder auch zu Jugendlichen, die andere verstehen konnten, die ihren Frust und ihre Wut aufgrund von erlebter Diskriminierung, Stigmatisierung, Orientierung- und Perspektivlosigkeit an Silvester „herausgelassen hatten“. Insbesondere an die letzteren Gruppen wandten sich im Laufe des Jahres die Träger der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII. 

In der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VII geht es um Prävention, die sich an spezielle Zielgruppen richtet. Die Angebote der allgemeinen Streetwork-Arbeit richtet sich an Jugendliche in äußerst prekären Lebenssituationen, die in sehr vertrauensvoller Einzel- und Gruppenarbeit niedrigschwellig und vertraulich Unterstützung bei Alltagsfragen sowie der Bewältigung von belastenden Lebenssituationen, wie z.B. Obdachlosigkeit, Sucht oder Delinquenz inkl. Ge-waltbereitschaft, bieten und Jugendliche so stärken sollen. Diese Form der Unterstützung ist regelhaft mit „gezielten Aktionen“ weder wirksam noch ist dies ihr Auftrag. Sie wirkt über die ihr zugrundeliegende Beziehungsarbeit. Die Streetwork-Arbeit der Träger Outreach, Gangway und Madonna waren auch 2023 in vielen Kiezen Neuköllns aktiv. 

Die Jugendberufshilfe bzw. das Jugendberatungshaus und insbesondere die aufsuchende Arbeit der Träger (sog. Coachingmittel) konnten viele Jugendliche ohne schulische oder berufliche Perspektive erreichen. 

Ebenso wirksam war die Arbeit der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII, die ebenfalls am Thema Gewalt intervenierende und präventive Leistungen erbringt: 

Schulsozialarbeit setzt vor allem im Bereich der primären Gewaltprävention an. Diese richtet sich in hohem Maße auf die Stärkung der Persönlichkeit aller Kinder und Jugendlichen und basiert auf der Überzeugung, dass die Förderung der sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler diesen dabei hilft, das soziale Zusammenleben mit anderen ohne Gewalt zu gestalten und damit auch eine insgesamt gewaltärmere Lebenswelt für die gesamte Gemeinschaft zu ermöglichen. 

Im Konfliktfall stehen die Fachkräfte der Schulsozialarbeit für Schüler:innen, das pädagogische Personal und die Eltern bzw. Sorgeberechtigten intervenierend und als Vermittler:innen zur Verfügung und unterstützen in Beratungs- und Mediationsgesprächen dabei eigene, friedliche Lösungen für den Konflikt zu finden. In krisenhaften Momenten ist sie Anlaufstelle für alle genannten Zielgruppen und versucht Druck aus der jeweiligen Situation zu nehmen, um einer weiteren Eskalation entgegenzuwirken. 

Weiter entwickeln die Schulen i.d.R. gemeinsam mit der Schulsozialarbeit bzw. den Pro-Respect-Coaches Präventions- und Schutzkonzepte für eine gewalt- und diskriminierungsfreie Schule. 

Methoden und Programme der Schulsozialarbeit sind unter anderem das „Soziale Lernen“ für Klassen und Gruppen, Mobbingintervention (No-Blame-Approch, Farsta), Angebote der Streitschlichtung (Konfliktlots:innen, Pausenbuddys), einzelfallbezogene Intervention, Mediationsangebote, oder Umsetzung von Präventionsprogrammen (u.a. Anti-Mobbing-Schule, Gemeinsam Klasse sein, Fair-Player). 

Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gehört zum Bereich „Daseinsvorsorge“ und hat den Auftrag jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung; Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit; internationale Jugendarbeit; Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung. Jugendarbeit ist also ein außerschulischer Bildungsort der Kinder- und Jugendhilfe mit zunehmender Bedeutung für die Biografien von Kindern und Jugendlichen, sie hilft Heranwachsenden, ihre Stärken und Fähigkeiten zu erkennen und zu erproben und vermittelt ihnen Wissen und Kompetenzen. Sie hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung und an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Jugendlichen, sie wird von einem Pädagogenteam unterstützt, welches die Kinder und Jugendlichen in ihrem Bildungsprozess fördert und begleitet. Jugendarbeit hat keinen Präventionsauftrag, aber sie wirkt natürlich präventiv. 

Über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfolgten in den letzten Monaten die Zusagen für zusätzliche Mittel aus dem Jugendgewaltgipfel. Als wesentlichste Projekte der SenBJF möchte ich benennen: 

 Neun zusätzliche VZÄ für Jugendsozialarbeit an Schule (an 15 verschiedenen Schulen je-eils Aufstockung der Träger) 

 Zwei zusätzliche Stellen für das SiBuZ 

 Ein zusätzliches Streetworkteam in der Köllnischen Heide (outreach gGmbH) 

 Workshops des Trägers Outreach gGmbH mit der Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Ju-endlichen aus den Bezirken 

 Zwei zusätzliche Familiengrundschulzentren in Neukölln (tandem BTL und Trialog e.V.) 

In Projektverantwortung des Jugendamts erfolgten zusätzliche Mittel für: 

 Jugendarbeit § 11 SGB VIII zu Ausweitung der Öffnungszeiten und einem erweiterten An-ebot zur Erreichung der Zielgruppe älterer männlicher Jugendlicher ab Oktober 2023 (91.771€): Die Verträge sind hier in Vorbereitung. Die Finanzierung erfolgt in auftragsweiser Bewirtschaftung. 

 Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII ab Oktober 2023 (225.444 € für 2023): Die Verträge sind gegenwärtig in Bearbeitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur. 

 Sanierungsmittel ab Oktober 2023 (361.635 für § 11 SGB VIII und 110.872€ für § 16 SGB): Die Kooperationsvereinbarungen sind gegenwärtig in Vorbereitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur. 

Zu 2.: 

Entsprechend der Idee des Jugendgipfels hat das Jugendamtes Neukölln bestehende Angebote und Projekte verstärkt. In der Weißen Siedlung ist ein Mädchenprojekt gemäß § 13 SGB VIII entstanden, das vom Humanistischen Verband Berlin Brandenburg entwickelt wurde. Insofern sind alle durch das Jugendamt Neukölln finanzierten Träger der Jugend(sozial)arbeit involviert. 

Zu 3.: 

Für Rückmeldungen zu Effekten ist es noch zu früh, da die meisten Maßnahmen erst seit dem Herbst 2023 umgesetzt werden können. 

Zu 4.: 

In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 waren folgende Ansätze vorhanden: 

Die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei Kapitel/Titel 4010-67139 waren jeweils nicht im Ansatz enthalten, wurden jedoch zusätzlich zur Verfügung gestellt und sind in den genannten Beträgen enthalten. 

Zu 5.: 

Grundsätzlich erscheinen alle Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VII, der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII sowie der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII analog der Ist-Kosten von 2023 gesichert. Damit sind auch die zusätzlichen gesamtstädtischen Mittel inklusive der Jugendgipfelmaßnahmen gesichert. 

Für den Bereich der Trägerverträge gemäß § 13 SGB VIII erfolgen derzeit nach interne Abstimmungen zu einem aktuellen Fehlbetrag, der sich aus zusätzlichen Mitteln ergibt, die das Jugendamt in den Vorjahren vom Bezirksamt erhalten hatte, die jetzt aber nicht mehr zur Verfügung stehen (u.a. Ausgleich negative Fortschreibung). 

Da der Inflationsausgleich lediglich zwei Prozent beträgt, die Sachkosten aber prognostisch deutlich höher steigen, kann eine Reduzierung der Angebotsstunden im Bereich der Trägerverträge nicht ausgeschlossen werden, was zu diesem Zeitpunkt aber nicht mit Zahlen unterlegt werden kann. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Frohe Weihnachten wünscht Ihre AfD-Fraktion Neukölln!

Frohe Weihnachten wünscht Ihre AfD-Fraktion Neukölln!

„Weihnachten ist ein Fest für die Menschheit.
Es kommt über einen und legt
sich warm und weich auf einen
und duftet nach Tannen und Wachskerzen
und Lebkuchenmännern und
nach vielem, was es gab, und nach vielem,
was es geben wird.“

Paula Modersohn-Becker

Mit diesen Worten wünschen wir ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise der Familie. Mögen die Zauber der Weihnacht allen eine besinnliche Zeit bescheren und uns stärken für ein erfolgreiches neues Jahr.
Herzliche Grüße von der AfD-Fraktion Neukölln.

Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) wie geplant im Mai 2024 abgeschlossen sein?
  2. Ab wann können die Fußgänger mit der Aufhebung der Baustellenabsperrungen rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1114/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften wurden seit Januar 2020 bis dato seitens des Bezirksamtes in welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) geschlossen? 
  2. Wie viele dieser Verträge aus jeweils welchem Amt wurden seitens des Bezirksamtes im Nachgang auf mögliche Verstöße gegen die gesetzlich bestehende Sozialversicherungspflicht bzw. auf Scheinselbstständigkeit hin überprüft und in der Folge zur Anzeige gebracht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1114/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl von derartigen Verträgen war in der Kürze der Bearbeitungszeit, die für eine mündliche Anfrage vorgegeben, für das gesamte Bezirksamt leider nicht vollständig möglich. Das Bezirksamt wird aber in der Beantwortung der Drucksache 1053/XXI im weiteren Verlauf der Sitzung dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. 

Zu 2: 

Das Bezirksamt hat sich schon seit geraumer Zeit grundsätzlich darauf verständigt, keine Honorarverträge mit wenigen Ausnahmen zum Beispiel für den Geschäftsbereich Jugend abzuschließen, so dass der Abschluss von Verträgen, die Nachforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen könnten, von vornherein ausgeschlossen wird. 

Das Rechtsamt erarbeitet einen Leitfaden zu Honorarverträgen, der sodann an alle Amtsleitungen weitergegeben wird. 

Zur Verhinderung weiterer kritischer Honorarverträge wurde darüber hinaus beispielsweise im Jugendamt ein Leitfaden erarbeitet oder für das Gesundheitsamt hat der Bezirksbürgermeister, zum Zeitpunkt seiner kommissarischen Leitung, am 31.01.2023 eine Dienstanweisung mit Informationen zur sog. Scheinselbstständigkeit und mit verbindlich festgelegten Abläufen bei ausnahmsweisem Abschluss von Honorarverträgen ausgesprochen. 

Für das Gesundheitsamt wurden alle bis dahin abgeschlossenen 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. 

Weitere Überprüfungen waren aufgrund der getroffenen Regelungen bisher nicht notwendig. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Islamischer Religionsunterricht

Islamischer Religionsunterricht

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 04. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche islamischen Gruppierungen erteilen wo in Neukölln islamischen Religionsunterricht?
  2. Inwiefern unterhält das Bezirksamt Beziehungen zur Islamischen Föderation Berlin e. V. (IFB)
  3. Wer kontrolliert die Inhalte des islamischen Religionsunterrichts in Neukölln?
  4. Was steht in den verwendeten Lehrmaterialien, insbesondere zum Verhältnis Islam-Christentum und Judentum?
  5. Inwiefern ist das Bezirksamt über die Auswahl der Lehrkräfte für islamischen Religionsunterricht im Neukölln beteiligt bzw. informiert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Antimuslimischer Rassismus

Antimuslimischer Rassismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/278/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gibt es eine wissenschaftlich gesicherte Definition des Begriffs antimuslimischer Rassismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines antimuslimischen Rassismus? 
  3. Welche Gruppen oder Initiativen gibt es in Neukölln, die sich mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  4. Inwiefern unterstützt das Bezirksamt finanziell bzw. ideell Projekte, die sich in Neukölln mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Phänomen des antimuslimischen Rassismus in Neukölln mit den nicht-muslimischen Neuköllnern zu lösen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/278/XXI vom 02.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Es gibt in der Wissenschaft sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Begriff. 

Zu 2.: 

Neukölln nutzt den Begriff Muslimfeindlichkeit und orientiert sich hier an gemeldeten Fallzahlen. 

Zu 3.: 

Muslimfeindlichkeit gehört zu jeder Antidiskriminierunsgarbeit die sich mit Gruppenbezogener Menschenfeindichkeit auseinandersetzt. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt unterstützt keine Projekte, die ausschließlich zum Thema Muslimfeindlichkeit arbeiten. In der gängigen Präventionsarbeit wird auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit thematisiert, dies erfolgt bedarfsorientiert und ganzheitlich. Dabei werden alle betroffenen Gruppen berücksichtigt. 

Zu 5.: 

Neukölln unterscheidet nicht zwischen muslimischen und nicht-muslimsichen Neuköllnern. Fälle von Muslimfeindlichkeit, die uns gemeldet werden, werden individuell bearbeitet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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