Nachhaltige Beleuchtung

Nachhaltige Beleuchtung

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum sind die im Herbst 2023 angebrachten Lampen in der Hasenheide an dem Durchgangsweg zwischen Columbiadamm und der Straße Haseneide noch immer ohne Leuchtkörper?
  2. Was war der Grund diesen Weg zu beleuchten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Sicherheit für die Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Sicherheit für die Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wird voraussichtlich mit dem Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr im Bezirk Neukölln gerechnet? 
  2. Seit wann wird dieses Sicherheitskonzept erarbeitet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Verbundeinsatz in der Reuterstraße

Verbundeinsatz in der Reuterstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchem Anlass wurde ein Verbundeinsatz am 12.06.2024 in der Filiale der Fast-Food-Kette an der Reuterstraße durchgeführt?
  2. Welche Verstöße wurden im Zuge des Verbundeinsatzes am 12.06.2024 in der Filiale festgestellt und ggf. zur Anzeige gebracht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Es blüht so schön

Es blüht so schön

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum sind der Rathausvorplatz und der Rathausbalkon nicht bepflanzt?
  2. Gibt es weitere Plätze oder Parkanlagen in Neukölln die bis jetzt nicht bepflanzt wurden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1404/XXI vom 26.06.2024

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Vom Regen in die Traufe?

Vom Regen in die Traufe?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass in dem durch antisemitische Umtriebe diskreditierten Oyoun Cultural Center am 17. Mai die pro-palästinensische Partei MERA25 ein Wahlkampfevent „Frieden, Freiheit, Solidarität“ mit Schwerpunkt zur „Befreiung Palästinas“ veranstaltete?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1355/XXI vom 29.05.2024

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Antisemitische und israelfeindliche Propaganda an den Neuköllner Schulen

Antisemitische und israelfeindliche Propaganda an den Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was unternimmt das Bezirksamt gegen antisemitische und israelfeindliche Propaganda, die bereits mehrfach an den Neuköllner Schulen verteilt wurde? 
  2. Wie positioniert sich das Bezirksamt zu dem Flyer, der an zahlreiche Neuköllner Schulen im Umlauf ist, in dem dazu aufgerufen wurde, am 22. Mai um 11 Uhr an einem „Schulstreik für Palästina“ am Ernst-Abbe-Gymnasium an der Sonnenallee teilzunehmen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1364/XXI vom 29.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Obgleich das Bezirksamt als Schulträger grundsätzlich antisemitische Vorgänge an unseren Schulen aufs Schärfste kritisiert, ist es nicht zuständig für innerschulische Angelegenheiten. Da die in Rede stehenden Vorgänge als innerschulische Angelegenheit von der Schule selbst so- wie von der regionalen Schulaufsicht bewertet und Strategien zum Umgang damit entwickelt bzw. angewandt werden, haben wir von dort eine Antwort erbeten. Diese lautet: „Antisemitisches Material in den Schulen wird eingesammelt. Wir werden über einzelne Vorfälle unter- richtet. Die Schulen werden aber nicht geflutet. Das Thema Krieg im Nachen Osten ist selbstverständlich präsent und wird immer wieder behandelt.“

Zu 2.:

Der Kommunistische Bund rief am 22.05.2024 zu einer Kundgebung auf der Sonnenallee vor dem Ernst-Abbe-Gymnasium auf. Für den Schulstreik wurde an mehreren Schulen in Neukölln plakatiert. Es lagen Meldungen aus vier Nordneuköllner Schulen vor (Regenbogen-Grund- schule, Peter-Petersen-Schule, Zuckmayer-Schule und dem Ernst-Abbe-Gymnasium). Dem Bezirksamt und der Schulaufsicht Neukölln liegen keine Meldungen vor, dass Schüler:innen der o.g. und anderen Schulen sich an dem Streik beteiligt haben.

Das Thema Krieg im Nahen Osten ist selbstverständlich präsent und wird weiterhin an den Neuköllner Schulen behandelt.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist dem BA bekannt über das zunehmende Phänomen des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige durch Spätis bzw. Kioske in Neukölln?
  2. Wie könnte das BA jenseits eines möglichen Verbots auf die Gefahren des Konsums von Lachgas für Minderjährige hinweisen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1362/XXI vom 29.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Dem BA ist selbstverständlich der zunehmende Verkauf von Lachgas auch an Minderjährige bekannt.
Es gibt aber derzeit, keine rechtliche Grundlage um gegen den Verkauf vorzugehen. Momentan kann man das Lachgas ganz legal erwerben, unabhängig vom Alter.

Zu 2.:

Wie genau Lachgas wirkt, ist noch nicht vollständig erforscht. Das Gas scheint mehrere Bereiche und Rezeptoren im Gehirn zu beeinflussen. Ein Teil des Rauscheffekts kann auch eine Folge des Sauerstoffmangels sein. Medizinisches Lachgas wird in der Regel in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Sauerstoff verabreicht. Beim Konsum zu Rauschzwecken wird Lachgas aber meist unverdünnt eingeatmet. Der Konsum von Lachgas löst einen nur wenigen Minuten anhaltenden Rausch aus. Konsumierende fühlen sich leicht euphorisch. Lachgas ver- ursacht auch kurzfristige Koordinationsstörungen und damit einhergehend das Risiko zu stürzen. Bei Überdosierungen drohen Bewusstlosigkeit und die Gefahr, an Erbrochenen zu ersticken.

Die gravierendste Folge sind Nervenschäden. Betroffen sind zumeist das Rückenmark und die peripheren Nerven. Missempfindungen wie Kribbeln in den Händen oder Füßen bis hin zu Taubheitsgefühlen und Gangstörungen können die Folge sein. Grund ist die Inaktivierung von Vitamin B12 durch Lachgas. Das Risiko steigt zwar mit der Häufigkeit des Konsums, auch bei gelegentlichem Konsum wurden allerdings schon Nervenschäden beobachtet.

Der momentan schnellste und effektivste Weg auf die Gefahren des Gebrauchs von Lachgas hinzuweisen, wäre in den Schulen und Jugendclubs des Bezirks Infoveranstaltungen durchzuführen, oder die Lehrkräfte zu sensibilisieren das Thema im Unterricht zu behandeln.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Bau Watch Überwachung des Grundstücks der R.-Villa in Alt-Buckow

Bau Watch Überwachung des Grundstücks der R.-Villa in Alt-Buckow

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchen Gründen wird das ehemalige R.-Grundstück in Alt-Buckow durch eine Sicherheitsfirma mittels „Bau Watch“ Türmen überwacht? 
  2. Aus welchem Haushaltstitel werden die entstehenden Kosten bezahlt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1303/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Am 20. März 2024 erfolgte nach mehrjähriger rechtlicher Auseinandersetzung die Räumung einer Immobilie des Bezirksamtes in Alt-Buckow 37. Dabei wurden keine Bewohnenden mehr angetroffen. Die Gerichtsvollzieherin konnte das Gebäude nach Sicherung durch die Polizei an die anwesenden Vertreter:innen des Bezirksamts übergeben.

Zur Sicherung der bezirklichen Immobilie sowie des Eigentums Dritter und zur Vermeidung eines Eindringens von unbefugten Personen auf das Grundstück bzw. das Gelände wurden nach der Übergabe der Immobilie zwei Kameratürme auf dem Grundstück installiert. Die Kameratürme ermöglichen eine lückenlose 24/7-Überwachung des Grundstücks. Sollten Personen das Grundstück betreten, werden diese innerhalb weniger Sekunden identifiziert und live durch die Gegenstelle über Lautsprecher angesprochen und zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert. Sofern dies nicht ausreicht, wird wiederum die Polizei alarmiert. Nach Ablauf der Frist von 4 Wochen, innerhalb derer das Eigentum Dritter zu sichern ist, wird nunmehr die Immobilie durch das Bezirksamt beräumt. In diesem Zusammenhang werden auch die Kameratürme in den nächsten Tagen abgebaut.

Zu 2.:

Die für den Aufbau und Betrieb der Kameratürme angefallenen Kosten werden aus Kap 4510 Titel 51701 (Bewirtschaftungsausgaben Finanzvermögen) bezahlt.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Asiatische Tigermücke

Asiatische Tigermücke

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie sieht die bisherige Kooperation zur Eindämmung der Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke zwischen dem federführenden Gesundheitsamt Mitte und dem Gesundheitsamt Neukölln aus?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1305/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bisher erfolgte keine Kooperation mit dem Gesundheitsamt Mitte. Das Bezirksamt Mitte übernimmt lediglich für Bürgerinnen und Bürger die Funktion einer zentralen Anlaufstelle. Sie können kostenfrei Mücken an das Gesundheitsamt Mitte schicken, um diese bestimmen zu lassen. Das Ziel ist, eine verbesserte Übersicht über die Mückenpopulation und daraus abzuleitende Maßnahmen zu erlangen. Eine unmittelbare Kooperation des Gesundheitsamtes Neukölln erfolgt jedoch mit dem Gesundheitsamt Treptow-Köpenick. Das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick führt in Amtshilfe Bekämpfungsmaßnahmen im Bezirk Neukölln durch.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele der im Stellenplan des Gesundheitsamtes vorgesehenen Stellen sind derzeit unbesetzt? 
  2. Wie viele Personalabgänge und Neueinstellungen gab es seit Amtsantritt des Stadtrates Rehfeldt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1297/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

17 von insgesamt 177 Stellen sind aktuell im Gesundheitsamt Neukölln nicht besetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So befinden sich zum Beispiel die für eine Stellenausschreibung erforderlichen BAK in der Bearbeitung bzw. Bewertung, es laufen derzeit Bewerbungsverfahren oder abgeschlossenen Besetzungsverfahren befinden sich in der Beteiligung.

Zwei Beschäftigte sind darüber hinaus vom Dienst freigestellt.

Zu 2.:

Es gab in dem in Rede stehenden Zeitraum 11 Abgänge und 14 Zugänge.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

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Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1257/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie will das Bezirksamt künftig mit dem Gedenkstein am Columbiadamm, auch als „Herero-Stein“ bekannt, erinnerungspolitisch umgehen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1257/XXI vom 20.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Gemäß dem BVV-Beschluss 0097/XXI – Gedenkensemble auf dem Garnisionsfriedhof Columbiadamm umgestalten – antikoloniale Gedenkkultur etablieren! vom 23. Januar 2023 zum Umgang mit dem sog. Herero-Stein, einem der letzten Kolonialgedenksteine Berlins, hat der Fachbereich Museum, Stadtgeschichte und Erinnerungskultur (MSE) seit der Eröffnung der Ausstellung: „Buried Memories“ am 5. November 2023 ein umfangreiches partizipatives Beteiligungsangebot — Museum im Dialog — gestartet.

Kern des Programms sind regelmäßige stattfindende kuratierte Führungen des Museumleiters Dr. Matthias Henkel im Tandem mit Historiker*innen und Bildungsreferent*innen des Vereins Berlin Postkolonial oder der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland.

Daneben gibt es Führungen zum Stein auf dem Columbia-Friedhof sowie weitere thematische Workshops und Diskussionsrunden. Ein Höhepunkt war das erste mit Fachleuten aus der Denkmalpflege, Kunsthistorikern*innen und Museumsexpert*innen besetze Panel am 31.01.24 mit dem Titel „Quo Vadis Hererostein“.

Zudem haben die Besuchenden der Ausstellung die Möglichkeit, direkt im Museum per Karte ihre Anregungen zum Umgang mit dem Stein abzugeben. Die Wortmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und zusammengestellt und fließen in die Abschlussdokumentation der Ausstellung ein.

Es fanden bisher elf dialogbasierte Führungen, darunter neun Kuratoren-Führungen für interessierte Gruppen, in der Ausstellung statt. Ergänzt wird die Auseinandersetzung in der Ausstellung mit dem regelmäßigen Angebot von Führungen zum sog. Gedenkensemble auf dem Friedhof am Columbiadamm. Bisher gab es drei sehr gut besuchte Führungen, die nächste findet am 7. April statt. Im Rahmen von einem Schüler*Innenaustauschs der Albert-Einstein- Oberschule mit ihrer Partnerschule in Windhuk gab es mehrere rassismuskritische Workshops, in denen sich die Gruppen mit Filmen beschäftigten, ein Musikvideo produzierten und natürlich mit dem Denkmal auseinandersetzen.

Der Prozess ist auf der Website des Museums transparent nachvollziehbar. Mit dem Ausstellungsende wird der Fachbereichsleiter ein Konzept mit Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Gedenkensemble vorlegen.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1249/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchen Schulen im Bezirk Neukölln ist ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gewährleistet?
  2. Aus welchen Gründen ist ein barrierefreier Zugang in den betroffenen Schulen nicht gewährleistet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1249/XXI vom 20.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Weder beim Fachbereich Objektmanagement noch im Schul- und Sportamt wird eine Liste nicht barrierefreier Schulen vorgehalten, zumal die Barrierefreiheit der einzelnen Schulen aufgrund von Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch Änderungen unterworfen sein kann. In der Kürze der für die Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ließ sich leider keine aktuelle Übersicht herstellen.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Plakatieren aber richtig!

Plakatieren aber richtig!

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1210/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Plakatformate hat das Bezirksamt als Wahlwerbung für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl für die Parteien genehmigt?

2. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt bei Verstößen durch die Verwendung anderer Plakatformate als die genehmigten vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1210/XXI vom 21.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Beim Anbringen von Wahlplakaten handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung
nach § 11 BerlStrG. Durch das Straßen- und Grünflächenamt wurden Genehmigungen erteilt
für das Anbringen von Wahlplakaten bis zu einer Größe DIN A0 (Hochformat, Höhe 1,18 m
und Breite 0,84 m), sowie für das Aufstellen der sogenannten Wesselmanntafeln (Großflächen-
tafel, einheitliches Querformat, Höhe 2,52 m und Breite 3,56 m).


Zu 2.:
Das Ordnungsamt setzt lediglich um, was die beschlossene Rechtslage ist. Diese folgt in der
Regel aus dem Bescheid des SGA als Rechtsgrundlage.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1203/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der im Bezirkshaushaltsplan 2024/25 vorgesehenen Stellen zur Überwachung der neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln (vgl. Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung) konnten bisher erfolgreich besetzt werden? 

2. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes möglich, die seit Anfang Februar eingeführten Zonen der Parkraumbewirtschaftung mit den unter der Beantwortung der Frage 1. genannten Personalressourcen sinnvoll zu kontrollieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1203/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Für die Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung konnten
zum 01. Februar 2024 sieben neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sog. Parkraumüberwa-
chungskräfte (PRK) begrüßt werden. Hinzu kommen zum 15. März 2024 ein sowie zum 01. April
2024 zwei weitere PRK. Zudem hat bereits zum 01. Januar 2024 eine Mitarbeitende als Koor-
dinatorin (Dienstgruppenleitung) den Dienst in Neukölln angetreten.


Dem Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach sind für die Zonen 100 und
105 zusammen bis zu 24,7 PRK sowie zwei Koordinatorenstellen vorgesehen und entsprechend
im Wirtschaftsplan eingestellt.
Durch aktuell geführte Ausschreibungsverfahren wird angestrebt, die restlichen Stellen
schnellstmöglich zu besetzen. Die Parkraumbewirtschaftung wurde und wird in vielen Stadtbe-
zirken in der jüngeren Vergangenheit sowie auch gegenwärtig – verbunden mit einem entspre-
chenden Personalbedarf – erheblich ausgeweitet. Dies führt neben einer damit einhergehen-
den Konkurrenzsituation um für die Tätigkeit geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem
Engpass an Schulungsplätzen in der obligatorischen Grundqualifizierung an der Verwaltungs-
akademie Berlin.


Zu 2.:
Ja. Auch wenn das Gutachten eine größere Kontrolldichte durch Einsatz von mehr Kontroll-
kräften als sinnvoll bescheinigt, erhöhen sichtbare Kontrollmaßnahmen auch in einem gerin-
geren Umfang die Bereitschaft deutlich, Parkscheine zu lösen oder sich bei sog. Handyparken
einzuloggen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Redebeiträge

Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1160/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle von illegalem Hundewelpenhandel im öffentlichen Raum in Neukölln bekannt, insbesondere durch Bettler, wie es Vorfälle am Alexanderplatz oder Kurfürstendamm zeigen?
  2. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um den illegalen Handel mit Hundewelpen im Bezirk zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1160/XXI vom 24.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem VetLeb ist im Jahr 2023 ein Fall von öffentlichem Welpenhandel im hiesigen Bezirk zur Kenntnis gelangt. Der Verkauf eines Pudelwelpen wurde von unbekannten Personen im Körnerpark durchgeführt. 

Zu 2.: 

Das VetLeb informiert den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt sowie den AOD über Fälle von illegalem Welpenhandel im öffentlichen Raum, um an diesen Orten vermehrte Kontrollen durchführen zu können. Darüber hinaus arbeitet das VetLeb mit anderen Landes- und Bundesbehörden eng zusammen. Anhaltspunkte aus der Bevölkerung wird stets nachgegangen. Jedoch bestehen hinsichtlich der technischen (insb. in Bezug auf den Onlinehandel entsprechende Beweissicherungssoftware) und personeller Ausstattung des amtstierärztlichen Dienstes, einschließlich der Fachverwaltung, erhebliche Defizite. 

Der Personalmangel verhindert aktuell auch proaktive und tiefgründige Recherchen, die aber gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Nachfrage fachlich notwendig wären. Ebenso verhält es sich mit informativen Sensibilisierungsmaßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit) und Beratungsangeboten, die zu unserem Bedauern aufgrund vorrangiger, akuter Fälle nicht umgesetzt werden können. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. An welche Schulen im Bezirk Neukölln wurde der Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft, ihre Kinder/Jugendlichen zu ermahnen, Sicherheits- und Rettungskräfte nicht mit Pyrotechnik anzugreifen, verschickt? 

2. Wo liegen aus Sicht des Bezirksamts die Ursachen, dass ein solcher Brief der Berliner Polizei nötig war?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1150/XXI vom 24.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Das Bezirksamt hat zur Beantwortung der Anfrage zuständigkeitshalber die regionale Schulaufsicht als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) um Zuarbeit gebeten. Ein Brandbrief der Polizei an Schulen im Bezirk ist dort nicht bekannt. Daher kann die Frage, an welche Schulen ein solcher Brief verschickt wurde, nicht beantwortet werden.

Durch Medienberichte ist dem Bezirksamt ein Elternbrief der Berliner Polizei bekannt geworden, den diese im Vorfeld zum Jahreswechsel 2023/24 verschickt hat. Das Bezirksamt wertet dieses Schreiben nicht als Brandbrief. Es enthält u.a. Informationen zur Verwendung von Feuerwerk und zu den damit verbundenen Gefahren. Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass auch die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Ordnungsamtes mit Respekt und Toleranz behandelt werden und unverletzt ins Neue Jahr starten möchten. Angesichts der Silvesterkrawalle 2022/23 hält das Bezirksamt die Versendung eines solchen Schreibens durch die Berliner Polizei für angemessen. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1122/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) wie geplant im Mai 2024 abgeschlossen sein?
  2. Ab wann können die Fußgänger mit der Aufhebung der Baustellenabsperrungen rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1122/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Wie das Bezirksamt bereits im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 19.10.2023 berichtet hat (und bei der Sie ja auch anwesend waren), wird der laufende Umbau der Karl-Marx-Straße im 3. Bauabschnitt mit allen Leistungen voraussichtlich erst zum 4. Quartal 2025 komplett fertig gestellt werden können.

Diese Prognose ist das Ergebnis der erforderlichen Anpassung des Bauablaufs an die sich bauzeitlich geänderten Rahmenbedingungen des Projekts. Die Prognose beruht

  • –  auf dem bauzeitbegleitend erstellten, an die neuen Rahmenbedingungen angepassten Verkehrsführungskonzept,
  • –  auf der darauf aufbauenden Verkehrsführungsplanung sowie
  • –  auf dem daran angepassten Bauablauf.
  • Allgemeine Ursachen für die zeitlichen Abweichungen bei der bauzeitbegleitenden Planung der Bauphasen:
  • –  Es mussten zunächst Annahmen ausgehend von den Leistungen für das SGA und die BVG getroffen werden, die dann um die Annahmen für die Leistungen Dritter zu ergänzen waren.
  • –  Eine vollständige Beurteilung und Abstimmung des Bauablaufs war erst mit Abschluss der Überarbeitung der letzten Bauphase möglich.

Zu 2.: Die letzten Baustellenabsperrungen können erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten entfernt werden, d.h. voraussichtlich im Laufe des 4. Quartals 2025. In Abhängigkeit des weiteren Baufortschritts können bereits davor sukzessiv zunehmend mehr Gehwegflächen und Querungsstellen zur Nutzung freigegeben werden.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1114/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften wurden seit Januar 2020 bis dato seitens des Bezirksamtes in welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) geschlossen? 
  2. Wie viele dieser Verträge aus jeweils welchem Amt wurden seitens des Bezirksamtes im Nachgang auf mögliche Verstöße gegen die gesetzlich bestehende Sozialversicherungspflicht bzw. auf Scheinselbstständigkeit hin überprüft und in der Folge zur Anzeige gebracht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1114/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl von derartigen Verträgen war in der Kürze der Bearbeitungszeit, die für eine mündliche Anfrage vorgegeben, für das gesamte Bezirksamt leider nicht vollständig möglich. Das Bezirksamt wird aber in der Beantwortung der Drucksache 1053/XXI im weiteren Verlauf der Sitzung dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. 

Zu 2: 

Das Bezirksamt hat sich schon seit geraumer Zeit grundsätzlich darauf verständigt, keine Honorarverträge mit wenigen Ausnahmen zum Beispiel für den Geschäftsbereich Jugend abzuschließen, so dass der Abschluss von Verträgen, die Nachforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen könnten, von vornherein ausgeschlossen wird. 

Das Rechtsamt erarbeitet einen Leitfaden zu Honorarverträgen, der sodann an alle Amtsleitungen weitergegeben wird. 

Zur Verhinderung weiterer kritischer Honorarverträge wurde darüber hinaus beispielsweise im Jugendamt ein Leitfaden erarbeitet oder für das Gesundheitsamt hat der Bezirksbürgermeister, zum Zeitpunkt seiner kommissarischen Leitung, am 31.01.2023 eine Dienstanweisung mit Informationen zur sog. Scheinselbstständigkeit und mit verbindlich festgelegten Abläufen bei ausnahmsweisem Abschluss von Honorarverträgen ausgesprochen. 

Für das Gesundheitsamt wurden alle bis dahin abgeschlossenen 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. 

Weitere Überprüfungen waren aufgrund der getroffenen Regelungen bisher nicht notwendig. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1072/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen – z.B. Fehlnutzung, Überbelegung, bauliche Mängel oder weitere – ist der Schimmelbefall in der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße nach Kenntnis des Bezirksamtes entstanden?

2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um eine gesundheitliche Belastung der Bewohner, darunter zahlreiche Minderjährige, künftig zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1072/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt ist weder für den Betrieb noch die Behebung baulicher Mängel von Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlinge zuständig. Insofern können hier keine gesicherten Erkenntnisse aus eigener Zuständigkeit vorgetragen werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bestand in den Häusern 1 und 2 der Einrichtung in der Haarlemer Straße 89 – 91 jedoch nach Wasserschäden der Verdacht auf Schimmelpilzbefall.

Zu 2.:

Aufgrund eines Schimmelgutachtens aus dem Jahr 2017 wurde die Einrichtung seinerzeit geschlossen.

Zur Klärung der Frage, ob die angrenzenden Flächen zum ständigen Aufenthalt weiterhin nutzbar sind, wurden Kontrollmessungen in den Fluren und vor den Sanitärräumen durchgeführt. Vor einer geplanten Nutzungsaufnahme wurden zuletzt im Oktober 2022 und im Februar 2023 entsprechende Proben für einen Bericht zur orientierenden Untersuchung auf mikrobiell belastete Innenraumluft seitens der KSG Sicherheit und Gesundheitsschutz GmbH bzw. einem durch sie beauftragten Unternehmen entnommen.

Die Ergebnisse der im Gesundheitsamt seit Juli 2023 vorliegenden Berichte, wurden auch unter Berücksichtigung des Gutachtens aus 2017 seitens des ärztlichen Verantwortlichen für den Bereich Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt dahingehend bewertet, dass für die Einrichtung im Juli 2023 ein Aufnahmestopp verhängt wurde. Unter der Ansicht der Begutachtungen 2022/23, wäre nach amtsärztlichen Maßstäben einer Bewohnung der Einrichtung (ohne eine (Total-)Sanierung) nicht stattgegeben worden bzw. es hätte entsprechende Auflagen gegeben, da auch ausweislich der neuen Berichte die älteren Mängel aus 2017 nicht ausgeräumt wurden.

Formal wäre hier dem Grunde nach eine Schließung erforderlich gewesen. Es wurde sich jedoch nach eingehender Prüfung für das verhält- nismäßig mildere Mittel eines Aufnahmestopps, des Auszugs von vulnerablen Gruppen und der Erteilung von weiteren Auflagen gegenüber dem LAF entschieden.

Dessen ungeachtet hat das LAF entschieden, die Unterkunft zur Vermeidung ansonsten drohender Obdachlosigkeit erneut zu nutzen. Das Bezirksamt hat die für das LAF zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, die von ihr zu treffenden Maßnahmen für eine Sanierung bzw. den Freizug der Einrichtung zu erläutern, um eine durch den Schimmelbefall bestehende Gesundheitsgefährdung abzuwenden.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1061/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder von (anerkannten) Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen gibt es zur Zeit in Neukölln?
  2. Inwieweit werden diese Schüler auch muttersprachlich unterrichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1061/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt ist verpflichtet, allen in Neukölln gemeldeten schulpflichtigen Kindern einen Schulplatz zuzuweisen. Das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin. Entsprechend spielen weder der Aufenthaltsstatus noch andere Regelungen, die unter das Landesantidiskriminierungsgesetz fallen, bei der Zuweisung eines Schulplatzes eine Rolle. Schulpflichtige Kinder erhalten in Neukölln einen Schulplatz – egal woher sie kommen.

Zu 2.:

Wie bereits mehrfach ausgeführt, findet an mehreren Neuköllner Schulen muttersprachlicher Ergänzungsunterricht statt. Auch die Teilnahme an diesem Unterricht ist allerdings selbstverständlich unabhängig von der Herkunft des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1020/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Ergebnisse haben sich aus den Gesprächen des Bezirksamtes mit dem Eigentümer des Grundstücks zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ergeben?

2. Wann ist der voraussichtliche Baubeginn?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1020/XXI vom 18.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Wie bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 18.04.2023 berichtet, hat das Bezirksamt einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen zur Errichtung einer ca. 84 m2 großen förderfähigen Mietwohnung nach den Wohnungsbauförderbestimmungen des Landes Berlin sowie die Vermietung einer ca. 260 m2 großen Gewerbefläche im Erdgeschoss für „kiezbezogene Nutzungen“ enthält. 

Mögliche Nutzungen könnten sein: Beratungsstelle, Hausaufgabenbetreuung, Eltern-Baby-Treff, Offene Kinder- und Jugendeinrichtung, Kindertagesstätte, Sozialberatung, Sprachschule, etc. Der Vorhabenträger wird die Gewerbefläche einem geeigneten und anerkannten Träger zu einem marktüblichen Mietzins für soziale Einrichtungen überlassen. 

Zu 2.: 

Der geänderte Bauantrag wurde noch nicht eingereicht. Dies wurde für Ende Oktober angekündigt. Wann der Baubeginn geplant ist, ist daher gegenwärtig nicht bekannt. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0983/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Bitte erläutern Sie unter Nennung der Rechtsgrundlage, warum für den Stadtrat für Stadtentwicklung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Gehaltszahlungen in Höhe der Besoldungsgruppe B5 vorgesehen sind, obwohl der derzeitige Stelleninhaber seit 2023 nicht mehr stellvertretender Bezirksbürgermeister ist? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0983/XXI vom 27.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Das Abgeordnetenhaus hat am 23.03.2023 ein Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des
Abgeordnetenhauses vom 12.02.2023 beschlossen.
Nach § 7 dieses Gesetzes erhalten ausgeschiedene Bezirksbürgermeister:innen, die infolge der
Wiederholungswahl Mitglied des Bezirksamtes geblieben sind, eine Ausgleichszulage zwischen
alter und neuer Besoldung. Diese Regelung gilt auch für stellvertretende Bezirksbürgermeister:innen.


Mithin erhält der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr bis zum Ende der
Wahlperiode eine Ausgleichszulage zwischen Besoldungsgruppe B4 und Besoldungsgruppe B5.


Es gilt das gesprochene Wort!

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Gerrit Kringel, Stv. Bezirksbürgermeister

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Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0963/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten sind dem Steuerzahler nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die Beauftragung einer externen Kanzlei in den presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten gegen den Verlag G.B. GmbH & Co. KG entstanden, die im Zuge der Berichterstattung der Wochenzeitung DIE ZEIT über das Neuköllner Gesundheitsamt angestrengt wurden?
  2. Welchen Stundensatz rechnet die mit den unter 1) genannten Rechtsstreitigkeiten beauftragte Kanzlei nach Kenntnis des Bezirksamtes ab?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0963/XXI vom 20.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

ich erlaube mir vorab darauf hinzuweisen, dass – im Gegensatz zur Suggestion in Ihrer Überschrift – die Rechtsstreitigkeiten einzig und alleine wegen falscher Behauptungen in der ZEIT und auf Zeit Online erforderlich wurden.

Für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die ZEIT sowie Zeit Online haben im Zusammenhang mit dem schrecklichen Messerangriff vom 3. Mai 2023 auf zwei Kinder an der Evangelischen Schule Neukölln geschrieben, der Mann sei dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) bekannt gewesen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Im Gegensatz zu vielen anderen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt Neukölln hat der Autor des Artikels, Herr Jan Schweitzer, diese Information nicht beim Bezirksamt Neukölln überprüfen lassen, sondern ungeprüft veröffentlicht. Damit wurde ein kausaler Zusammenhang zwischen der zweifelsohne schwierigen Situation im SpD und dem Messerangriff konstruiert, der inakzeptabel ist und einen erheblichen Schaden für das Bezirksamt und die Mitarbeitenden des Bezirksamtes bedeutet.

Auf einen entsprechenden Hinweis der Pressestelle des Bezirksamtes mit der Bitte um eine Korrektur und Gegendarstellung reagierte der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und unmittelbar mit einem Anwaltsschreiben. Daraufhin beschloss das Bezirksamt die Beauftragung einer externen Kanzlei zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung beantragte das Bezirksamt vor dem Landgericht Hamburg u.a. die Veröffentlichung einer Gegendarstellung zur Falschbehauptung. Das Landgericht bestätigte den Anspruch des Bezirksamtes in seinem Beschluss Az.: 324 O 203/23 vom 9. Juni 2023.

Am 12. Juni 2023 legten die Anwälte der ZEIT (Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und Zeit Online GmbH) Widerspruch gegen diesen Beschluss ein. Das Landgericht Hamburg bestätigte seine einstweilige Verfügung. Nachdem die ZEIT dem gerichtlichen Beschluss zum Abdruck der Gegendarstellung nicht nachkam, beantragte das Bezirksamt die Verhängung eines Zwangsgeldes.

Das Hanseatische Oberlandesgericht wies den Antrag der ZEIT, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen, am 21. Juli 2023 zurück, „weil die Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“ (Az.: 7 U 26/23). Schließlich beantragte die ZEIT beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, um den zeitnahen Abdruck der Gegendarstellung zu verhindern. Dieser Antrag wurde durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes am 31. Juli 2023 einstimmig abgelehnt (1 BvR 1451/23). Daraufhin erfolgte im August 2023 der Abdruck der Gegendarstellung des Bezirksamtes.

Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Rechtskanzlei Kosten über 6.140.40 Euro entstanden. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 1.171,60 Euro im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch das Landgericht Hamburg.

Zu 2.:

Vereinbarungen zu Honorarkosten fallen grundsätzlich unter das Geschäftsgeheimnis.

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort!

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Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0927/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden bzw. wann werden nach Kenntnisstand des Bezirksamtes Neukölln die am 13.07.2023 vom Berliner Senat angekündigten Maßnahmen zum Schutz der Freibäder im Bezirk Neukölln umgesetzt?
  2. Welche Maßnahmen sollen im Detail umgesetzt werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0927/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Die Neuköllner Freibäder fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Die Anfragen zu 1. und 2. sind durch die Berliner Bäderbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, zu beantworten.

Auf unsere Nachfrage hin, wurden die Anfragen von der Pressestelle der Berliner Bäderbetriebe folgendermaßen beantwortet:

Zu 1.:

Seit dem 15. Juli 2023 gilt für alle Sommerbäder und das Strandbad Wannsee: Einlass nur bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.

Im Sommerbad Neukölln ist außerdem seit dem 4. August 2023 eine Videoüberwachung des Eingangsbereiches des Bades in Betrieb. Die Bilder werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben, wenn nicht zuvor die Polizei Berlin die Bilder zu Ermittlungszwecken angefordert hat.

Die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsdienstleister wurde deutlich erhöht. Auch die Präsenz der Polizei Berlin (z. B. durch Mobile Wachen) ist deutlich ausgeweitet worden.

Darüber hinaus hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, in der neben den Berliner Bäder-Betrieben auch die Senatsverwaltung für Inneres Sport, die Polizei Berlin und Träger der Jugendsozialarbeit vertreten sind. Diese AG wird laufend die eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und evtl. weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.

Zu 2.:

Von weiteren detaillierten Maßnahmen, die in der oben genannten Arbeitsgruppe bearbeitet werden, haben wir zurzeit keine Kenntnisse.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Bauliche Mängel an der Lisa-Tetzner-Schule

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0918/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welchen Sanierungsbedarf welchen Umfangs gibt es aus Sicht des Bezirksamtes an der Lisa-Tetzner-Schule in Buckow?

2. Seit wann weiß das Bezirksamt von dem Sanierungsbedarf und wann ist mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0918/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit der Statuserhebung der Sanierungsbedarfe im Jahr 2016 und deren Fortschreibung ins Jahr 2023 hinein beträgt der aktuell erfasste Sanierungsstau ca. 20 Mio. €.
Es ist von einer Grundsanierung des Gebäudes und der Sporthalle auszugehen. Dazu zählen u.a. die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Renovierung der gesamten Innenräume, die Sanierung der Sanitärräume, die Schaffung der Barrierefreiheit, die Erneuerung der technischen Anlagen und deren Infrastruktur (z.B. Heizung, Elektroverteilung, Nachrichtentechnik).

Zu 2.:

Das Fachbereich Hochbau führt jährliche Begehungen zur Begutachtung der Bausubstanz zur Überprüfung der Standsicherheit, zur Fortschreibung des Sanierungsstaus und Aufstellung seiner Jahresplanung durch. Im Zuge der laufenden Unterhaltung werden unterjährig auch Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. In diesem Jahr wurden beispielhaft die Dächer Instandgesetzt und die Fenster überholt. Für eine vollumfängliche Sanierung bedarf es jedoch der notwendigen finanziellen Mittel über die Investitionsplanung des Landes und eines Ersatzstandortes. Ein erster Ansatz für die Sanierung befindet sich hier jedoch erst im Haushaltsjahr 2032.
Um den Schulbetrieb sicherzustellen, werden deshalb weitere kleinteilige Sanierungen in den folgenden Jahren notwendig werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Fristversäumnis und Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch das Bezirksamt

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0874/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Kann das Bezirksamt zukünftig sicherstellen, das Kleine Anfragen nach § 29 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung spätestens nach fünf Wochen beantwortet werden?
  2. Aus welchen Gründen unterblieb bisher die schriftliche Begründung bei Nichteinhaltung der Beantwortungsfrist von Kleinen Anfragen, wie in § 29 Abs. 2 Satz 5 der Geschäftsordnung festgelegt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0874/XXI vom 28.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt Neukölln ist an die Regelungen des § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetzes gebunden und beantwortet Kleine Anfragen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist. Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass diese Fristen nicht eingehalten werden können, bittet das Bezirksamt dies zu entschuldigen. Dies resultiert zumeist aus der erheblichen Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit der letzten Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde die Frist zur Beantwortung festgelegt und eine Verlängerung dieser Frist ausgeschlossen. Diese Stärkung der Position unserer demokratisch gewählten Bezirksverordneten begrüßt das Bezirksamt ausdrücklich, sie ist jedoch erfolgt, ohne dass in der Verwaltung ein dafür notwendiger und auskömmlicher Personalaufwuchs einherging. Gleichzeitig wurde das Abgeordnetenhaus professionalisiert und die seitdem merklich erhöhte Anzahl der zu beantwortenden Anfragen aus dem Parlament beanspruchen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungen zeitlich sehr stark, ebenfalls ohne dass es dafür einen personellen Aufwuchs in den Bezirken gab.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Fehlbesetzung im Gesundheitsamt? 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0815/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde Bzbm Hikel erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet? 
  2. Zu welchem Zeitpunkt wurden die zuständigen Gesundheitsstadträte Falko Liecke und Mirjam Blumenthal erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0815/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Das Bezirksamt weist den von Ihnen erhobenen Vorwurf „schwerer Dienstpflichtverletzungen“ durch einen Mitarbeiter ausdrücklich zurück. Die von Ihnen genannte Berichterstattung in der Zeitung „B.Z.“ vom 11. Mai 2023 bezieht sich auf schwerwiegende anonyme Vorwürfe, die auf die Diskreditierung dieses Arztes und des gesamten Gesundheitsamtes abzielen. Ich bitte Sie, sich diese falschen Vorwürfe nicht zu eigen zu machen. Ich verweise dazu auch auf meine veröffentlichte Stellungnahme vom 12. Mai 2023.

Zu 1.:

Ich habe erst im Zuge der von Ihnen genannten Berichterstattung über diese anonymen schweren Vorwürfe erfahren, die mir zuvor unbekannt waren.

Zu 2.:

Befragungen sowie eine Untersuchung der Umstände zu den erhobenen Vorwürfen haben ergeben, dass weder der ehemalige Bezirksstadtrat Falko Liecke noch die ehemalige Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal über diese Vorwürfe Kenntnis hatten.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Drogenschwerpunkt Reuterkiez/Sasarsteig 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0810/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Drogenkonsum hat das Bezirksamt über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben, Beschwerdeschreiben usw.) seit 2019 wann mit welchem Inhalt für den Reuterkiez und den Sasarsteig erhalten? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) 
  2. Falls es Beschwerden gab, welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um die genannten Beschwerden zu beheben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0810/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Ordnungsamt Neukölln musste im Anliegenmanagementsystem seit 2019 insgesamt 58 Beschwerden für den Reuterkiez wegen Drogenkonsumutensilien im öffentlichen Raum verzeichnen. Zum Sasarsteig gab es im Zeitraum keine Beschwerden.

Zu 2.:

Ich leite damit ein, dass die orginäre Zuständigkeit für die Drogen- und Suchtpolitik in der Stadt bei der Landessuchtbeauftragten Berlin verortet ist. Selbstverständlich verschließt sich das Bezirksamt nicht vor dieser seit Jahren auf sehr hohem Niveau vorliegenden Problematik, deren Auswirkungen mittlerweile nahezu den gesamten Bezirk betreffen.

Die Suchthilfekoordination des Bezirksamtes beschäftigt sich fast ausschließlich mit den Auswirkungen von Konsum illegaler Betäubungsmittel und deren Auswirkungen, obwohl die eigentliche Aufgabestellung sich auf den Missbrauch von Alkohol und Medikamente bezieht. Am morgigen Donnerstag findet zum Beispiel eine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner vom Körnerkiez statt, der gleichermaßen von der Drogenproblematik belastet ist.

Der Träger Fixpunkt übernimmt im Auftrag des Bezirks neben dem Betrieb eines Konsummobil und der aufsuchenden niedrigschwelligen Sozialarbeit für suchtabhängige, zumeist gleichzeitig obdachlose Menschen, auch den Betrieb des Konsumraums in der Karl-Marx-Straße, der zu meinem großen Bedauern seit einiger Zeit aufgrund baulicher Mängel in den Mieträumen nicht in Betrieb sein kann. Die finanzielle und personelle Ausstattung des Trägers aus Mitteln des Senats ist stark verbesserungswürdig.

Das Ordnungsamt geht allen Bürgerhinweisen auf herumliegende Konsumutensilien mit hoher Priorität nach und beseitigt diese im Rahmen der Gefahrenabwehr, ebenso reinigt das Grünflächenamt unter Hinzuziehung von Trägern die Spielplätze in hoher Frequenz, teils in den frühen Morgenstunden, insbesondere solche, die sich in der Nähe von Kindertagesstätten befinden, um die spielenden Kinder vor Schaden zu bewahren.

Und auch die Polizei nimmt die Bekämpfung des Drogenhandels mit hoher Priorität wahr. Insbesondere im Norden des Bezirks finden zahllose Einsätze an den bekannten Handelsschwerpunkten statt, aber auch intensive Ermittlungen teils über lange Zeiträume sind an der Tagesordnung, um die Strukturen des Handels mit Drogen zu zerschlagen.

Der Kampf gegen den Gebrauch von Drogen ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt im Bezirk, und das Bezirksamt wird sich wie in der Vergangenheit geschehen auch weiterhin vehement bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass für die Bekämpfung des Problems endlich auskömmliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere um den suchtkranken Menschen Hilfe in Form von Sozialarbeit, aber auch durch sichere und hygienische Konsummöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Kontrollen im Zuge des Böllerverkaufs vor Silvester

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0771/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Gewerbekontrollen wurden im Bezirk Neukölln im Vorfeld von Silvester 2022/2023 in Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk durchgeführt?
  2. Welche Verstöße wurden hierbei festgestellt? Bitte eine Nennung der Anzahl und der Art der Verstöße in den Verkaufsstellen.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0771/XXI vom 26.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Zeitraum 29.12.2022 bis 31.12.2022 hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Neukölln 73 Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk auf Einhaltung des Sprengstoffgesetzes überprüft. 

Zu 2.: 

Dabei wurden insgesamt drei Verstöße gegen die Aufsichts- und Lagerungsvorschriften festgestellt und zur Anzeige gebracht. 

Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden in diesem Zusammenhang: 

– ein Betrieb amtlich geschlossen und versiegelt 

– in einem Betrieb zum Verkauf angebotene Feuerwerkskörper sichergestellt 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tankstelle an der Sonnenallee / Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0728/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der momentane Stand bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung für dieses Grundstück? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0728/XXI vom 29.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Das Bezirksamt befindet sich in Gesprächen mit dem Eigentümer zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Erteilung einer Baugenehmigung getroffen werden. Eine erteilte Baugenehmigung berechtigt zum Baubeginn innerhalb von zwei Jahren (Verlängerung möglich).

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort.

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