Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1257/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie will das Bezirksamt künftig mit dem Gedenkstein am Columbiadamm, auch als „Herero-Stein“ bekannt, erinnerungspolitisch umgehen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1257/XXI

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Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1249/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchen Schulen im Bezirk Neukölln ist ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gewährleistet?
  2. Aus welchen Gründen ist ein barrierefreier Zugang in den betroffenen Schulen nicht gewährleistet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1249/XXI vom 20.03.2024

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Plakatieren aber richtig!

Plakatieren aber richtig!

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1210/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Plakatformate hat das Bezirksamt als Wahlwerbung für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl für die Parteien genehmigt?

2. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt bei Verstößen durch die Verwendung anderer Plakatformate als die genehmigten vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1210/XXI vom 21.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Beim Anbringen von Wahlplakaten handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung
nach § 11 BerlStrG. Durch das Straßen- und Grünflächenamt wurden Genehmigungen erteilt
für das Anbringen von Wahlplakaten bis zu einer Größe DIN A0 (Hochformat, Höhe 1,18 m
und Breite 0,84 m), sowie für das Aufstellen der sogenannten Wesselmanntafeln (Großflächen-
tafel, einheitliches Querformat, Höhe 2,52 m und Breite 3,56 m).


Zu 2.:
Das Ordnungsamt setzt lediglich um, was die beschlossene Rechtslage ist. Diese folgt in der
Regel aus dem Bescheid des SGA als Rechtsgrundlage.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1203/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der im Bezirkshaushaltsplan 2024/25 vorgesehenen Stellen zur Überwachung der neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln (vgl. Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung) konnten bisher erfolgreich besetzt werden? 

2. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes möglich, die seit Anfang Februar eingeführten Zonen der Parkraumbewirtschaftung mit den unter der Beantwortung der Frage 1. genannten Personalressourcen sinnvoll zu kontrollieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1203/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Für die Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung konnten
zum 01. Februar 2024 sieben neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sog. Parkraumüberwa-
chungskräfte (PRK) begrüßt werden. Hinzu kommen zum 15. März 2024 ein sowie zum 01. April
2024 zwei weitere PRK. Zudem hat bereits zum 01. Januar 2024 eine Mitarbeitende als Koor-
dinatorin (Dienstgruppenleitung) den Dienst in Neukölln angetreten.


Dem Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach sind für die Zonen 100 und
105 zusammen bis zu 24,7 PRK sowie zwei Koordinatorenstellen vorgesehen und entsprechend
im Wirtschaftsplan eingestellt.
Durch aktuell geführte Ausschreibungsverfahren wird angestrebt, die restlichen Stellen
schnellstmöglich zu besetzen. Die Parkraumbewirtschaftung wurde und wird in vielen Stadtbe-
zirken in der jüngeren Vergangenheit sowie auch gegenwärtig – verbunden mit einem entspre-
chenden Personalbedarf – erheblich ausgeweitet. Dies führt neben einer damit einhergehen-
den Konkurrenzsituation um für die Tätigkeit geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem
Engpass an Schulungsplätzen in der obligatorischen Grundqualifizierung an der Verwaltungs-
akademie Berlin.


Zu 2.:
Ja. Auch wenn das Gutachten eine größere Kontrolldichte durch Einsatz von mehr Kontroll-
kräften als sinnvoll bescheinigt, erhöhen sichtbare Kontrollmaßnahmen auch in einem gerin-
geren Umfang die Bereitschaft deutlich, Parkscheine zu lösen oder sich bei sog. Handyparken
einzuloggen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Redebeiträge

Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1160/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle von illegalem Hundewelpenhandel im öffentlichen Raum in Neukölln bekannt, insbesondere durch Bettler, wie es Vorfälle am Alexanderplatz oder Kurfürstendamm zeigen?
  2. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um den illegalen Handel mit Hundewelpen im Bezirk zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1160/XXI vom 24.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem VetLeb ist im Jahr 2023 ein Fall von öffentlichem Welpenhandel im hiesigen Bezirk zur Kenntnis gelangt. Der Verkauf eines Pudelwelpen wurde von unbekannten Personen im Körnerpark durchgeführt. 

Zu 2.: 

Das VetLeb informiert den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt sowie den AOD über Fälle von illegalem Welpenhandel im öffentlichen Raum, um an diesen Orten vermehrte Kontrollen durchführen zu können. Darüber hinaus arbeitet das VetLeb mit anderen Landes- und Bundesbehörden eng zusammen. Anhaltspunkte aus der Bevölkerung wird stets nachgegangen. Jedoch bestehen hinsichtlich der technischen (insb. in Bezug auf den Onlinehandel entsprechende Beweissicherungssoftware) und personeller Ausstattung des amtstierärztlichen Dienstes, einschließlich der Fachverwaltung, erhebliche Defizite. 

Der Personalmangel verhindert aktuell auch proaktive und tiefgründige Recherchen, die aber gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Nachfrage fachlich notwendig wären. Ebenso verhält es sich mit informativen Sensibilisierungsmaßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit) und Beratungsangeboten, die zu unserem Bedauern aufgrund vorrangiger, akuter Fälle nicht umgesetzt werden können. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. An welche Schulen im Bezirk Neukölln wurde der Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft, ihre Kinder/Jugendlichen zu ermahnen, Sicherheits- und Rettungskräfte nicht mit Pyrotechnik anzugreifen, verschickt? 

2. Wo liegen aus Sicht des Bezirksamts die Ursachen, dass ein solcher Brief der Berliner Polizei nötig war?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1150/XXI vom 24.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Das Bezirksamt hat zur Beantwortung der Anfrage zuständigkeitshalber die regionale Schulaufsicht als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) um Zuarbeit gebeten. Ein Brandbrief der Polizei an Schulen im Bezirk ist dort nicht bekannt. Daher kann die Frage, an welche Schulen ein solcher Brief verschickt wurde, nicht beantwortet werden.

Durch Medienberichte ist dem Bezirksamt ein Elternbrief der Berliner Polizei bekannt geworden, den diese im Vorfeld zum Jahreswechsel 2023/24 verschickt hat. Das Bezirksamt wertet dieses Schreiben nicht als Brandbrief. Es enthält u.a. Informationen zur Verwendung von Feuerwerk und zu den damit verbundenen Gefahren. Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass auch die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Ordnungsamtes mit Respekt und Toleranz behandelt werden und unverletzt ins Neue Jahr starten möchten. Angesichts der Silvesterkrawalle 2022/23 hält das Bezirksamt die Versendung eines solchen Schreibens durch die Berliner Polizei für angemessen. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) wie geplant im Mai 2024 abgeschlossen sein?
  2. Ab wann können die Fußgänger mit der Aufhebung der Baustellenabsperrungen rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1114/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften wurden seit Januar 2020 bis dato seitens des Bezirksamtes in welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) geschlossen? 
  2. Wie viele dieser Verträge aus jeweils welchem Amt wurden seitens des Bezirksamtes im Nachgang auf mögliche Verstöße gegen die gesetzlich bestehende Sozialversicherungspflicht bzw. auf Scheinselbstständigkeit hin überprüft und in der Folge zur Anzeige gebracht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1114/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl von derartigen Verträgen war in der Kürze der Bearbeitungszeit, die für eine mündliche Anfrage vorgegeben, für das gesamte Bezirksamt leider nicht vollständig möglich. Das Bezirksamt wird aber in der Beantwortung der Drucksache 1053/XXI im weiteren Verlauf der Sitzung dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. 

Zu 2: 

Das Bezirksamt hat sich schon seit geraumer Zeit grundsätzlich darauf verständigt, keine Honorarverträge mit wenigen Ausnahmen zum Beispiel für den Geschäftsbereich Jugend abzuschließen, so dass der Abschluss von Verträgen, die Nachforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen könnten, von vornherein ausgeschlossen wird. 

Das Rechtsamt erarbeitet einen Leitfaden zu Honorarverträgen, der sodann an alle Amtsleitungen weitergegeben wird. 

Zur Verhinderung weiterer kritischer Honorarverträge wurde darüber hinaus beispielsweise im Jugendamt ein Leitfaden erarbeitet oder für das Gesundheitsamt hat der Bezirksbürgermeister, zum Zeitpunkt seiner kommissarischen Leitung, am 31.01.2023 eine Dienstanweisung mit Informationen zur sog. Scheinselbstständigkeit und mit verbindlich festgelegten Abläufen bei ausnahmsweisem Abschluss von Honorarverträgen ausgesprochen. 

Für das Gesundheitsamt wurden alle bis dahin abgeschlossenen 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. 

Weitere Überprüfungen waren aufgrund der getroffenen Regelungen bisher nicht notwendig. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1072/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen – z.B. Fehlnutzung, Überbelegung, bauliche Mängel oder weitere – ist der Schimmelbefall in der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße nach Kenntnis des Bezirksamtes entstanden?

2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um eine gesundheitliche Belastung der Bewohner, darunter zahlreiche Minderjährige, künftig zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1061/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder von (anerkannten) Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen gibt es zur Zeit in Neukölln?
  2. Inwieweit werden diese Schüler auch muttersprachlich unterrichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1020/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Ergebnisse haben sich aus den Gesprächen des Bezirksamtes mit dem Eigentümer des Grundstücks zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ergeben?

2. Wann ist der voraussichtliche Baubeginn?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1020/XXI vom 18.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Wie bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 18.04.2023 berichtet, hat das Bezirksamt einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen zur Errichtung einer ca. 84 m2 großen förderfähigen Mietwohnung nach den Wohnungsbauförderbestimmungen des Landes Berlin sowie die Vermietung einer ca. 260 m2 großen Gewerbefläche im Erdgeschoss für „kiezbezogene Nutzungen“ enthält. 

Mögliche Nutzungen könnten sein: Beratungsstelle, Hausaufgabenbetreuung, Eltern-Baby-Treff, Offene Kinder- und Jugendeinrichtung, Kindertagesstätte, Sozialberatung, Sprachschule, etc. Der Vorhabenträger wird die Gewerbefläche einem geeigneten und anerkannten Träger zu einem marktüblichen Mietzins für soziale Einrichtungen überlassen. 

Zu 2.: 

Der geänderte Bauantrag wurde noch nicht eingereicht. Dies wurde für Ende Oktober angekündigt. Wann der Baubeginn geplant ist, ist daher gegenwärtig nicht bekannt. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0983/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Bitte erläutern Sie unter Nennung der Rechtsgrundlage, warum für den Stadtrat für Stadtentwicklung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Gehaltszahlungen in Höhe der Besoldungsgruppe B5 vorgesehen sind, obwohl der derzeitige Stelleninhaber seit 2023 nicht mehr stellvertretender Bezirksbürgermeister ist? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0983/XXI vom 27.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Das Abgeordnetenhaus hat am 23.03.2023 ein Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des
Abgeordnetenhauses vom 12.02.2023 beschlossen.
Nach § 7 dieses Gesetzes erhalten ausgeschiedene Bezirksbürgermeister:innen, die infolge der
Wiederholungswahl Mitglied des Bezirksamtes geblieben sind, eine Ausgleichszulage zwischen
alter und neuer Besoldung. Diese Regelung gilt auch für stellvertretende Bezirksbürgermeister:innen.


Mithin erhält der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr bis zum Ende der
Wahlperiode eine Ausgleichszulage zwischen Besoldungsgruppe B4 und Besoldungsgruppe B5.


Es gilt das gesprochene Wort!

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Gerrit Kringel, Stv. Bezirksbürgermeister

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Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0963/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten sind dem Steuerzahler nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die Beauftragung einer externen Kanzlei in den presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten gegen den Verlag G.B. GmbH & Co. KG entstanden, die im Zuge der Berichterstattung der Wochenzeitung DIE ZEIT über das Neuköllner Gesundheitsamt angestrengt wurden?
  2. Welchen Stundensatz rechnet die mit den unter 1) genannten Rechtsstreitigkeiten beauftragte Kanzlei nach Kenntnis des Bezirksamtes ab?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0963/XXI vom 20.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

ich erlaube mir vorab darauf hinzuweisen, dass – im Gegensatz zur Suggestion in Ihrer Überschrift – die Rechtsstreitigkeiten einzig und alleine wegen falscher Behauptungen in der ZEIT und auf Zeit Online erforderlich wurden.

Für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die ZEIT sowie Zeit Online haben im Zusammenhang mit dem schrecklichen Messerangriff vom 3. Mai 2023 auf zwei Kinder an der Evangelischen Schule Neukölln geschrieben, der Mann sei dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) bekannt gewesen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Im Gegensatz zu vielen anderen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt Neukölln hat der Autor des Artikels, Herr Jan Schweitzer, diese Information nicht beim Bezirksamt Neukölln überprüfen lassen, sondern ungeprüft veröffentlicht. Damit wurde ein kausaler Zusammenhang zwischen der zweifelsohne schwierigen Situation im SpD und dem Messerangriff konstruiert, der inakzeptabel ist und einen erheblichen Schaden für das Bezirksamt und die Mitarbeitenden des Bezirksamtes bedeutet.

Auf einen entsprechenden Hinweis der Pressestelle des Bezirksamtes mit der Bitte um eine Korrektur und Gegendarstellung reagierte der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und unmittelbar mit einem Anwaltsschreiben. Daraufhin beschloss das Bezirksamt die Beauftragung einer externen Kanzlei zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung beantragte das Bezirksamt vor dem Landgericht Hamburg u.a. die Veröffentlichung einer Gegendarstellung zur Falschbehauptung. Das Landgericht bestätigte den Anspruch des Bezirksamtes in seinem Beschluss Az.: 324 O 203/23 vom 9. Juni 2023.

Am 12. Juni 2023 legten die Anwälte der ZEIT (Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und Zeit Online GmbH) Widerspruch gegen diesen Beschluss ein. Das Landgericht Hamburg bestätigte seine einstweilige Verfügung. Nachdem die ZEIT dem gerichtlichen Beschluss zum Abdruck der Gegendarstellung nicht nachkam, beantragte das Bezirksamt die Verhängung eines Zwangsgeldes.

Das Hanseatische Oberlandesgericht wies den Antrag der ZEIT, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen, am 21. Juli 2023 zurück, „weil die Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“ (Az.: 7 U 26/23). Schließlich beantragte die ZEIT beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, um den zeitnahen Abdruck der Gegendarstellung zu verhindern. Dieser Antrag wurde durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes am 31. Juli 2023 einstimmig abgelehnt (1 BvR 1451/23). Daraufhin erfolgte im August 2023 der Abdruck der Gegendarstellung des Bezirksamtes.

Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Rechtskanzlei Kosten über 6.140.40 Euro entstanden. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 1.171,60 Euro im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch das Landgericht Hamburg.

Zu 2.:

Vereinbarungen zu Honorarkosten fallen grundsätzlich unter das Geschäftsgeheimnis.

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort!

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Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0927/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden bzw. wann werden nach Kenntnisstand des Bezirksamtes Neukölln die am 13.07.2023 vom Berliner Senat angekündigten Maßnahmen zum Schutz der Freibäder im Bezirk Neukölln umgesetzt?
  2. Welche Maßnahmen sollen im Detail umgesetzt werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0927/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Die Neuköllner Freibäder fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Die Anfragen zu 1. und 2. sind durch die Berliner Bäderbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, zu beantworten.

Auf unsere Nachfrage hin, wurden die Anfragen von der Pressestelle der Berliner Bäderbetriebe folgendermaßen beantwortet:

Zu 1.:

Seit dem 15. Juli 2023 gilt für alle Sommerbäder und das Strandbad Wannsee: Einlass nur bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.

Im Sommerbad Neukölln ist außerdem seit dem 4. August 2023 eine Videoüberwachung des Eingangsbereiches des Bades in Betrieb. Die Bilder werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben, wenn nicht zuvor die Polizei Berlin die Bilder zu Ermittlungszwecken angefordert hat.

Die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsdienstleister wurde deutlich erhöht. Auch die Präsenz der Polizei Berlin (z. B. durch Mobile Wachen) ist deutlich ausgeweitet worden.

Darüber hinaus hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, in der neben den Berliner Bäder-Betrieben auch die Senatsverwaltung für Inneres Sport, die Polizei Berlin und Träger der Jugendsozialarbeit vertreten sind. Diese AG wird laufend die eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und evtl. weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.

Zu 2.:

Von weiteren detaillierten Maßnahmen, die in der oben genannten Arbeitsgruppe bearbeitet werden, haben wir zurzeit keine Kenntnisse.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Bauliche Mängel an der Lisa-Tetzner-Schule

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0918/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welchen Sanierungsbedarf welchen Umfangs gibt es aus Sicht des Bezirksamtes an der Lisa-Tetzner-Schule in Buckow?

2. Seit wann weiß das Bezirksamt von dem Sanierungsbedarf und wann ist mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0918/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit der Statuserhebung der Sanierungsbedarfe im Jahr 2016 und deren Fortschreibung ins Jahr 2023 hinein beträgt der aktuell erfasste Sanierungsstau ca. 20 Mio. €.
Es ist von einer Grundsanierung des Gebäudes und der Sporthalle auszugehen. Dazu zählen u.a. die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Renovierung der gesamten Innenräume, die Sanierung der Sanitärräume, die Schaffung der Barrierefreiheit, die Erneuerung der technischen Anlagen und deren Infrastruktur (z.B. Heizung, Elektroverteilung, Nachrichtentechnik).

Zu 2.:

Das Fachbereich Hochbau führt jährliche Begehungen zur Begutachtung der Bausubstanz zur Überprüfung der Standsicherheit, zur Fortschreibung des Sanierungsstaus und Aufstellung seiner Jahresplanung durch. Im Zuge der laufenden Unterhaltung werden unterjährig auch Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. In diesem Jahr wurden beispielhaft die Dächer Instandgesetzt und die Fenster überholt. Für eine vollumfängliche Sanierung bedarf es jedoch der notwendigen finanziellen Mittel über die Investitionsplanung des Landes und eines Ersatzstandortes. Ein erster Ansatz für die Sanierung befindet sich hier jedoch erst im Haushaltsjahr 2032.
Um den Schulbetrieb sicherzustellen, werden deshalb weitere kleinteilige Sanierungen in den folgenden Jahren notwendig werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Fristversäumnis und Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch das Bezirksamt

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0874/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Kann das Bezirksamt zukünftig sicherstellen, das Kleine Anfragen nach § 29 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung spätestens nach fünf Wochen beantwortet werden?
  2. Aus welchen Gründen unterblieb bisher die schriftliche Begründung bei Nichteinhaltung der Beantwortungsfrist von Kleinen Anfragen, wie in § 29 Abs. 2 Satz 5 der Geschäftsordnung festgelegt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0874/XXI vom 28.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt Neukölln ist an die Regelungen des § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetzes gebunden und beantwortet Kleine Anfragen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist. Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass diese Fristen nicht eingehalten werden können, bittet das Bezirksamt dies zu entschuldigen. Dies resultiert zumeist aus der erheblichen Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit der letzten Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde die Frist zur Beantwortung festgelegt und eine Verlängerung dieser Frist ausgeschlossen. Diese Stärkung der Position unserer demokratisch gewählten Bezirksverordneten begrüßt das Bezirksamt ausdrücklich, sie ist jedoch erfolgt, ohne dass in der Verwaltung ein dafür notwendiger und auskömmlicher Personalaufwuchs einherging. Gleichzeitig wurde das Abgeordnetenhaus professionalisiert und die seitdem merklich erhöhte Anzahl der zu beantwortenden Anfragen aus dem Parlament beanspruchen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungen zeitlich sehr stark, ebenfalls ohne dass es dafür einen personellen Aufwuchs in den Bezirken gab.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Fehlbesetzung im Gesundheitsamt? 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0815/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde Bzbm Hikel erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet? 
  2. Zu welchem Zeitpunkt wurden die zuständigen Gesundheitsstadträte Falko Liecke und Mirjam Blumenthal erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0815/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Das Bezirksamt weist den von Ihnen erhobenen Vorwurf „schwerer Dienstpflichtverletzungen“ durch einen Mitarbeiter ausdrücklich zurück. Die von Ihnen genannte Berichterstattung in der Zeitung „B.Z.“ vom 11. Mai 2023 bezieht sich auf schwerwiegende anonyme Vorwürfe, die auf die Diskreditierung dieses Arztes und des gesamten Gesundheitsamtes abzielen. Ich bitte Sie, sich diese falschen Vorwürfe nicht zu eigen zu machen. Ich verweise dazu auch auf meine veröffentlichte Stellungnahme vom 12. Mai 2023.

Zu 1.:

Ich habe erst im Zuge der von Ihnen genannten Berichterstattung über diese anonymen schweren Vorwürfe erfahren, die mir zuvor unbekannt waren.

Zu 2.:

Befragungen sowie eine Untersuchung der Umstände zu den erhobenen Vorwürfen haben ergeben, dass weder der ehemalige Bezirksstadtrat Falko Liecke noch die ehemalige Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal über diese Vorwürfe Kenntnis hatten.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Drogenschwerpunkt Reuterkiez/Sasarsteig 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0810/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Drogenkonsum hat das Bezirksamt über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben, Beschwerdeschreiben usw.) seit 2019 wann mit welchem Inhalt für den Reuterkiez und den Sasarsteig erhalten? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) 
  2. Falls es Beschwerden gab, welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um die genannten Beschwerden zu beheben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0810/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Ordnungsamt Neukölln musste im Anliegenmanagementsystem seit 2019 insgesamt 58 Beschwerden für den Reuterkiez wegen Drogenkonsumutensilien im öffentlichen Raum verzeichnen. Zum Sasarsteig gab es im Zeitraum keine Beschwerden.

Zu 2.:

Ich leite damit ein, dass die orginäre Zuständigkeit für die Drogen- und Suchtpolitik in der Stadt bei der Landessuchtbeauftragten Berlin verortet ist. Selbstverständlich verschließt sich das Bezirksamt nicht vor dieser seit Jahren auf sehr hohem Niveau vorliegenden Problematik, deren Auswirkungen mittlerweile nahezu den gesamten Bezirk betreffen.

Die Suchthilfekoordination des Bezirksamtes beschäftigt sich fast ausschließlich mit den Auswirkungen von Konsum illegaler Betäubungsmittel und deren Auswirkungen, obwohl die eigentliche Aufgabestellung sich auf den Missbrauch von Alkohol und Medikamente bezieht. Am morgigen Donnerstag findet zum Beispiel eine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner vom Körnerkiez statt, der gleichermaßen von der Drogenproblematik belastet ist.

Der Träger Fixpunkt übernimmt im Auftrag des Bezirks neben dem Betrieb eines Konsummobil und der aufsuchenden niedrigschwelligen Sozialarbeit für suchtabhängige, zumeist gleichzeitig obdachlose Menschen, auch den Betrieb des Konsumraums in der Karl-Marx-Straße, der zu meinem großen Bedauern seit einiger Zeit aufgrund baulicher Mängel in den Mieträumen nicht in Betrieb sein kann. Die finanzielle und personelle Ausstattung des Trägers aus Mitteln des Senats ist stark verbesserungswürdig.

Das Ordnungsamt geht allen Bürgerhinweisen auf herumliegende Konsumutensilien mit hoher Priorität nach und beseitigt diese im Rahmen der Gefahrenabwehr, ebenso reinigt das Grünflächenamt unter Hinzuziehung von Trägern die Spielplätze in hoher Frequenz, teils in den frühen Morgenstunden, insbesondere solche, die sich in der Nähe von Kindertagesstätten befinden, um die spielenden Kinder vor Schaden zu bewahren.

Und auch die Polizei nimmt die Bekämpfung des Drogenhandels mit hoher Priorität wahr. Insbesondere im Norden des Bezirks finden zahllose Einsätze an den bekannten Handelsschwerpunkten statt, aber auch intensive Ermittlungen teils über lange Zeiträume sind an der Tagesordnung, um die Strukturen des Handels mit Drogen zu zerschlagen.

Der Kampf gegen den Gebrauch von Drogen ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt im Bezirk, und das Bezirksamt wird sich wie in der Vergangenheit geschehen auch weiterhin vehement bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass für die Bekämpfung des Problems endlich auskömmliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere um den suchtkranken Menschen Hilfe in Form von Sozialarbeit, aber auch durch sichere und hygienische Konsummöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Kontrollen im Zuge des Böllerverkaufs vor Silvester

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0771/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Gewerbekontrollen wurden im Bezirk Neukölln im Vorfeld von Silvester 2022/2023 in Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk durchgeführt?
  2. Welche Verstöße wurden hierbei festgestellt? Bitte eine Nennung der Anzahl und der Art der Verstöße in den Verkaufsstellen.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0771/XXI vom 26.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Zeitraum 29.12.2022 bis 31.12.2022 hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Neukölln 73 Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk auf Einhaltung des Sprengstoffgesetzes überprüft. 

Zu 2.: 

Dabei wurden insgesamt drei Verstöße gegen die Aufsichts- und Lagerungsvorschriften festgestellt und zur Anzeige gebracht. 

Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden in diesem Zusammenhang: 

– ein Betrieb amtlich geschlossen und versiegelt 

– in einem Betrieb zum Verkauf angebotene Feuerwerkskörper sichergestellt 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tankstelle an der Sonnenallee / Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0728/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der momentane Stand bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung für dieses Grundstück? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0728/XXI vom 29.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Das Bezirksamt befindet sich in Gesprächen mit dem Eigentümer zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Erteilung einer Baugenehmigung getroffen werden. Eine erteilte Baugenehmigung berechtigt zum Baubeginn innerhalb von zwei Jahren (Verlängerung möglich).

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort.

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Neuköllner Stadträtin lässt Mitarbeiter nicht an Clan-Razzia teilnehmen 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0658/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 14. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie positioniert sich das Bezirksamt dazu, dass ein Bezirksstadtrat seinen Mitarbeitern die Teilnahme an Verbundeinsätzen untersagt und so ggf. die Feststellung von Gewerbeverstößen oder sogar Straftaten verhindert?
  2. Wenn eine Gewerbekontrolle von Shisha-Bars und Spätis als stigmatisierend angesehen wird, trifft dies auf alle Geschäfte von Personen zu, die einen Migrationshintergrund haben und sollten in diesen Geschäftsbereichen daher die Kontrollen ebenfalls unterbleiben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0658/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt legt in Hinblick auf die Überschrift Ihrer Anfrage zunächst zum wiederholten Male Wert auf die Feststellung, dass es nicht an Razzien, sondern an Verbundeinsätzen teilnimmt. Unabhängig davon widerspricht die in Rede stehende Anweisung der Dezernentin des Geschäftsbereiches Ordnungsamt der grundsätzlichen Haltung des Bezirksamtes, eine gute und unterstützende Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen des Landes Berlins und des Bundes zu pflegen.

Diese Zusammenarbeit ist darüber hinaus integraler Bestandteil des vom Bezirksamt mit angeregten und vom Land Berlin umgesetzten 5-Punkte-Plans zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität in Berlin. Das Bezirksamtskollegium befindet sich zum weiteren Vorgehen im Austausch.

Zu 2.:

Frau Bezirksstadträtin Nagel hat mir zu dieser Teilfrage die folgende Antwort zukommen lassen. Der Stadträtin für Ordnung ist an sorgfältigen, respektvollen und flächendeckenden Kontrollen aller kontrollpflichtigen Gewerbe in Neukölln gelegen. Weder die Kontrolle von Spätis und Shisha-Bars noch von anderem Gewerbe stand je infrage oder wurde verhindert.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Wieder Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0657/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 14. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden die Einladungen zur öffentlichen Sitzung des Bezirkswahlausschusses auf dem Postweg versendet?
  2. Wie bezieht das Bezirksamt dazu Stellung, das die Einladungen nicht rechtzeitig zugestellt wurden, dadurch nur zwei wahlberechtigte Mitglieder der Fraktionen anwesend waren und die Presse von einem erneuten Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0657/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Da Sie anscheinend nicht müde werden, ohne Grund ein Wahlchaos in Neukölln herbeireden zu müssen, darf ich erneut darauf hinweisen, dass bei den verbundenen Wahlen am 26.09.2021 in Neukölln insgesamt nur 14 Vorkommnisse zu verzeichnen waren.

Hierbei handelte es sich in zehn Fällen um eine Schließung der Wahllokale nach 18:30 Uhr, da sich Wähler:innen rechtzeitig vor dem Ablauf der Wahlzeit in der Warteschlange angestellt haben. Aus den 14 Einzelvorkommnissen kann weder ein Wahlchaos abgeleitet werden noch davon ausgegangen werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Zur Erinnerung: 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigte Neuköllner:innen konnten in 194 Urnenwahllokalen ihre Stimmen abgeben. Dies vorausgeschickt, gehe ich nun auf Ihre Fragestellung ein. Das Bezirkswahlamt hat die Einladungen für den am 30.11.2022 stattfindenden Bezirkswahlausschuss gesammelt am 24.11.2022 vor der regulären Postabholung durch die PIN AG in der bezirklichen Poststelle abgegeben und zeitgleich die Ankündigung der Sitzung durch Aushang an den Eingängen des Rathaus Neukölln veröffentlicht.

Der Versand der Einladungen erfolgte somit ordnungsgemäß und rechtzeitig. Auf die Dauer der Zustellung hat das Bezirksamt bekanntlich keinen Einfluss.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Sachbeschädigung an Kulturgütern durch Klimaterroristen in Berliner Museen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0577/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen unternimmt das Museum Neukölln – Schloss und Gutshof Britz zum Schutz der Exponate vor Sachbeschädigung durch radikalisierte Klimaextremisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0577/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Strategie der „Letzten Generation“ beruht auf der Produktion von maximaler Aufmerksamkeit. Deswegen sind hauptsächlich Kunstwerke von großer Bekanntheit Ziel der Aktivist*innen dieser Bewegung. Der regionale Kontext der Sammlung – deren Gefährdung eben nicht die maximale mediale Aufmerksamkeit bringen würde – ist der beste Schutz gegen solche Angriffe. Dazu kommt ein geschultes und aufmerksames Aufsichtspersonal.
Die Stiftung Schloss Britz erklärt zudem, dass große Taschen nicht in die Ausstellungsflächen mitgenommen werden dürfen. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Material zur Beschädigung von Kunstwerken in größeren Mengen mitgeführt wird.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

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Amt für Soziales in Neukölln dauerhaft überlastet!

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0587/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um das Neuköllner Sozialamt zeitnah angemessen auszustatten, die Mitarbeiter zu entlasten und den antragstellenden Bürgern damit eine schnelle Hilfe zukommen zu lassen?
  2. Warum sind im Bezirk Neukölln keine kurzfristigen Maßnahmen ergriffen worden (so wie beispielsweise in Friedrichshain-Kreuzberg), um die Leistungsfähigkeit des Amtes für Soziales zu erhöhen und damit den Normalbetrieb aufrecht zu erhalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0587/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:

Wie Sie völlig zutreffend mit Ihrer Fragestellung feststellen, ist das Amt für Soziales in Neukölln nicht angemessen ausgestattet. Daher werde ich nicht müde, die Problematik der ständig zunehmenden Aufgaben ohne auch nur annähernd angemessenen Ressourcenzuwachs, im Bezirksamt, gegenüber der Senatsverwaltung und auch der Öffentlichkeit zum Thema zu machen.

Den von mehreren Bezirken zusammengetragenen vorliegenden Bedarf habe ich an die zuständige Senatsverwaltung kommuniziert und um dringende Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen gebeten. Vorschläge, die eine strukturelle Lösung versprechen, liegen bisher jedoch leider nicht vor. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle Wiederholungen vorbeugen möchte und hinsichtlich der weiteren Maßnahmen, die innerhalb des Amtes für Soziales in den vergangenen Monaten bereits getroffen wurden auf die umfangreiche Beantwortung der Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ hinweise.

Hier wurde bereits ausführlich darüber informiert, dass selbstverständlich regelmäßig Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung unbefristeter und befristeter offener Stellen durchgeführt werden, die Arbeitsbereiche der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege aufgrund der fachlichen und inhaltlichen Nähe zusammengelegt wurden, eine vorübergehende Einschränkung der Sprechzeiten zur Aufarbeitung von Rückständen stattfindet, die Kolleginnen und Kollegen durch kurzfristig gewonnene Trainees und Auszubildende sowie befristetet Beschäftigungspositionen, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt wurden bzw. werden und derzeit ein Konzept zu einem „Ausbildungsstarken-Sozialamt“ entwickelt wird.

Ich sage es aber noch einmal ganz deutlich: Eine strukturelle Verbesserung der Situation ist nur mit zusätzlichen Personalressourcen möglich. Für Neukölln sehe ich einen Bedarf von 41 zusätzlichen Stellen. Die Stellen, die der Senat den Bezirken bisher in einem Umfang von 400 VzÄ zur Verfügung gestellt hat, sind vollständig für andere Bedarfe, insbesondere politische Schwerpunkte der Regierungskoalition verwendet worden. Null Stellen wurden den Sozialämtern und damit dem Funktionieren der sozialen Sicherung in dieser Stadt zugebilligt.

Ich halte das für katastrophal! Ich freue mich daher, wenn die gesamte Bezirksverordnetenversammlung das Anliegen, die Leistungserbringung im Amt für Soziales strukturell zu stärken teilt und ihre innerparteilichen Einflussmöglichkeiten auf den noch amtierenden rot-grün-roten Senat nutzt, hier eine nachhaltige Verbesserung herbeizuführen. Denn seien Sie versichert, der Anspruch meiner Kolleginnen und Kollegen ist es, den Anliegen und Bedarfen der Neuköllnerinnen und Neuköllner zeitnah und angemessen gerecht zu werden und nicht nur im Akkord abzuarbeiten.

Zu 2.:

Ihre Annahme, es seien keine kurzfristigen Maßnahmen innerhalb des Amtes für Soziales getroffen worden, um die Leistungsfähigkeit des Amtes zu erhöhen, irritiert mich vor dem Hintergrund der umfangreichen Informationen, die Sie nicht zuletzt im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ erhalten haben.

Offen gestanden empfinde ich diese Form der Fragestellung als wenig wertschätzend den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die nicht zuletzt aufgrund der Vorgänge in der Ukraine seit Ende Februar 2022 gezwungen gewesen sind, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen zu erarbeiten und zu etablieren. Mit Beginn der Vorsprachen von aus Ukraine geflüchteten Menschen wurde im Amt für Soziales ein Lagestab eingerichtet, in dem sich anfangs täglich alle Führungskräfte zur aktuellen Situation austauschten, regelmäßig organisatorische Anpassungen verabredet und die ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen wurden, um den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Des Weiteren wurden im Amt für Soziales im rotierenden Wechsel nicht nur etablierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus dem gesamten Amt für Soziales eingesetzt, um die Hilfesuchenden aus der Ukraine angemessen betreuen und den regulären Dienstbetrieb inklusive Sachbearbeitung sicherstellen zu können. Die Kolleginnen und Kollegen wurden und werden dabei durch Trainees und Auszubildende, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt, die kurzfristig gewonnen werden konnten und die in wechselnder Anwesenheit die Arbeit vor Ort unterstützen.

Unterstützung erhielten bzw. erhalten die Kolleginnen und Kollegen auch durch 11 befristete Beschäftigungspositionen, die für die Bearbeitung der Vorgänge mit Ukraine-Bezug eingesetzt sind. Aber noch einmal: Das derzeit vorhandene Personal im Amt für Soziales reicht strukturell nicht aus, um die Kernaufgaben plus die Situation infolge der durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegungen und ständig neue Aufgaben, wie die Versendung von Berechtigungsnachweisen nach Wegfall des Berlinpasses, bewältigen zu können.

Daher ist es umso gravierender, dass erst im Rahmen der heutigen AG Ressourcensteuerung über eine Verlängerung von Beschäftigungspositionen gesprochen wurde, wobei es hier nicht allein um die Positionen für das Amt für Soziales ging, sondern für das gesamte Bezirksamt. Über die Verteilung muss nun zunächst im Bezirksamt entschieden werden. Hoffentlich kam diese Einsicht nicht zu spät, denn einige gut eingearbeitete Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits aufgrund der unsicheren Situation aktiv wegbeworben.

Wieviel Zeit die Auswahl und Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch nimmt, brauche ich Ihnen sicher nicht zu erläutern. Wertvolle Zeit, die zur Bearbeitung von dringenden Anliegen der Neuköllnerinnen und Neuköllner fehlen würde.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

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Polizei- und Feuerwehreinsätze im Bezirk Neukölln am Halloween-Abend

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (0594/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr im Zusammenhang mit Halloween zu Polizei- und Feuerwehreinsätzen im Bezirk Neukölln?

2. Gab es bei diesen Einsätzen Personen- oder Sachschäden, bzw. Angriffe auf Einsatzkräfte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0594/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassen wie folgt: 

Das Bezirksamt muss abermals darum bitten, sich den Aufgabenkatalog des Bezirksamtes zu vergegenwärtigen. Wie Sie sicherlich wissen, gehören Polizei- und Feuerwehreinsätze nicht dazu. Dementsprechend entziehen sich die erbetenen Auskünfte der Kenntnis des Bezirksamtes. 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Drucksachen aus vorangegangenen Legislaturperioden

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0528/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Drucksachen aus vorangegangenen Legislaturperioden sowie der aktuellen Legislaturperiode warten noch auf ihren Schlussbericht durch das Bezirksamt? Bitte nach Legislaturperiode und der Anzahl der jeweiligen noch offenen Schlussberichte aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0528/XXI vom 19.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Die erbetenen Auskünfte decken sich in etwa mit denen der Großen Anfrage Drs. Nr. 0510/XXI. Insoweit wird auf deren Beantwortung verwiesen. Im Übrigen erlaubt sich das Bezirksamt in Hin-blick auf die Überschrift Ihrer Mündlichen Anfrage den Hinweis, dass die Bezirksverordnetenversammlungen bekanntlich keinen Legislaturperioden, sondern Wahlperioden unterliegen.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Dauerbaustelle am U-Bahnhof Rathaus-Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0471/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wann sind die Bauarbeiten am U-Bahnhof Rathaus Neukölln voraussichtlich abgeschlossen, so dass die Fahrbahn und die Bürgersteige wieder uneingeschränkt genutzt werden können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0471 vom 28.09.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem aktuellen Bauzeitenplan BZP SOLL-22 (Stand 29.06.2022) wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) im Mai 2024 abgeschlossen sein.

Aufgrund der schwierigen technischen Randbedingungen im Zusammenhang mit der Tunnel-Sanierung (hier sind in erster Linie die zeitaufwendigen Leitungsumverlegungen und die Entsorgung der belasteten Abbruchmaterialien zu nennen) und der Vorgabe von SenUMVK, den Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen aufrecht zu erhalten, ist der Bauabschnitt zwischen Erkstraße und Flughafenstraße/Fuldastraße in diverse Teilstücke aufzuteilen. Die damit verbundenen Provisorien und Zwischenlösungen beanspruchen infolgedessen sehr viel Zeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

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Vorbereitende Maßnahmen U-Bahn Verlängerung Linie U8

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0441/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit wurde beim Bau der Stadtautobahn unter dem Britzer Damm, eine Verlängerung der U 8 in Richtung Buckow berücksichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0441/XXI vom 31.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Der von Ihnen erfragte Sachverhalt entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich ggf. bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen (hier: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – SenUMVK), über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Pizzagate im Gesundheitsamt Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0433/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Verstöße gegen seine Amtspflichten werden dem Amtsarzt Herrn Dr. S. vorgeworfen, die eine sofortige Freistellung rechtfertigen?
  2. Wurde die Personalvertretung des Bezirksamtes vor o.g. Personalentscheidung konsultiert und wenn ja, wie hat diese sich positioniert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet

Die Mündliche Anfrage wurde auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet (§ 37 V a der GO).

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0377/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Betätigungsverbote wurden durch das Gesundheitsamt gegen Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor seit Inkrafttreten der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits ausgesprochen?

2. Besteht aus Sicht des Gesundheitsamts in Neukölln de facto eine einrichtungsbezogene Impfpflicht oder ist diese aufgrund eines Vollstreckungsdefizits freiwillig?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0377/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

keine

Frage 2:

Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt seit dem 15. März 2022 eine Corona-Impfpflicht. Das hat der Bundesgesetzgeber am 10. Dezember 2021 beschlossen, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Bis zu diesem Datum müssen die Betroffenen ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Berlin setzt das Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit selbstverständlich um. Aus Kapazitätsgründen wurden die Meldungen noch nicht abschließend bearbeitet. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist darüber bereits, durch die Dezernentin, informiert worden.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.