Fragestellerin: Marlies Becker
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1520/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg errichten?
- Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Auftrag des Senats im Sangerhauser Weg betreiben?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1520/XXI vom 16.10.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Bauträger ist die landeseigene Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die im Auftrag des
Landes Berlin, die Unterkunft errichten wird.
Zu 2.:
Die Beantwortung der Frage obliegt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der
Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zuständig.
Die Ausschreibung zum Betrieb einer Unterkunft erfolgt in der Regel fristgerecht, sobald der genaue Zeitpunkt der Belegung der Unterkunft abzusehen ist.
Es gilt das gesprochene Wort!
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister