Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Entschließung der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 20. März 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.  

Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.

Ergebnis Drs. Nr. 1237/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile und die sozioökonomische Lage in Neukölln

Vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile und die sozioökonomische Lage in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/298/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Schulabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

2. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Ausbildungsabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

3. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Erwerbstätigenquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?

4. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Armutsquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?

5. Wie hoch war die Gesamtsterblichkeit je 100.000 Einwohner altersstandardisiert in der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

6. Wie hoch war die vorzeitige Sterblichkeit von 0-64 Jahren in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

7. Wie hoch war die Alterssterblichkeit von 65 Jahren und älter in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

8. Welchen Bezirksrang nimmt der Bezirk Neukölln in den Fragen 1-7 in Berlin aufgeschlüsselt nach den einzelnen Fragen ein?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/298/XXI vom 13.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Bevölkerung ohne allgemeinen Schulabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 9,8 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.1. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung. 

Zu 2.: 

Bevölkerung ohne beruflichen Bildungsabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer/beruflicher Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 28,8 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.2. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung. 

Zu 3.: 

Erwerbstätigenquote (15- bis 64-jährige Erwerbstätige an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 65,4 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 12 (niedrigster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.3. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren bis unter 64 Jahren zur Verfügung. 

Zu 4.: 

Armutsgefährdungsquote (Anteil der Bevölkerung mit einem bedarfsgewichteten Einkommen unterhalb der landesspezifischen Armutsgefährdungsschwelle an der Gesamtbevölkerung in %) 2022: 29,4 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Regionaler Sozialbericht Berlin und Brandenburg 2022, Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Auf Ebene der Bezirke ist nur der Indikator der Armutsgefährdung verfügbar. Die Daten stehen in den Bezirken nur für die Gesamtbevölkerung und nicht für einzelne Alters-gruppen zur Verfügung. 

Zu 5.: 

Gesamtsterblichkeit (Todesfälle je 100.000 Einwohner:innen / altersstandardisiert nach der alten Eurobevölkerung) 2020: 596,0 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Bezirksregionenprofil Neukölln 2022, Todesursachenstatistik bezogen auf die Einwohnerregisterstatistik. Daten für 2022, die eine Altersstandardisierung zulassen, stehen den Bezirken nicht zur Verfügung. 

Zu 6.: 

Vorzeitige Sterblichkeit (Todesfälle 0 – 64 Jahre) 2022: 524 

Vorzeitige Sterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 16,2 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 5. Vier Bezirke haben eine höhere vorzeitige Sterblichkeit in %. 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Die vorzeitige Sterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. Darüber hinaus ist die Beantragung von Mitteln für eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens vorgesehen. 

Zu 7.: 

Alterssterblichkeit (Todesfälle 65 Jahre und älter) 2022: 2.716 

Alterssterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 83,8 % Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 7. 6 Bezirke haben eine höhere Alterssterblichkeit in %. 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Alterssterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. 

Zu 8.: 

Siehe Frage 1 bis 7. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. An welche Schulen im Bezirk Neukölln wurde der Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft, ihre Kinder/Jugendlichen zu ermahnen, Sicherheits- und Rettungskräfte nicht mit Pyrotechnik anzugreifen, verschickt? 

2. Wo liegen aus Sicht des Bezirksamts die Ursachen, dass ein solcher Brief der Berliner Polizei nötig war?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1150/XXI vom 24.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Das Bezirksamt hat zur Beantwortung der Anfrage zuständigkeitshalber die regionale Schulaufsicht als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) um Zuarbeit gebeten. Ein Brandbrief der Polizei an Schulen im Bezirk ist dort nicht bekannt. Daher kann die Frage, an welche Schulen ein solcher Brief verschickt wurde, nicht beantwortet werden.

Durch Medienberichte ist dem Bezirksamt ein Elternbrief der Berliner Polizei bekannt geworden, den diese im Vorfeld zum Jahreswechsel 2023/24 verschickt hat. Das Bezirksamt wertet dieses Schreiben nicht als Brandbrief. Es enthält u.a. Informationen zur Verwendung von Feuerwerk und zu den damit verbundenen Gefahren. Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass auch die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Ordnungsamtes mit Respekt und Toleranz behandelt werden und unverletzt ins Neue Jahr starten möchten. Angesichts der Silvesterkrawalle 2022/23 hält das Bezirksamt die Versendung eines solchen Schreibens durch die Berliner Polizei für angemessen. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 24. Januar 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.

Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf. 

Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.

Ergebnis Drs. Nr. 1138/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Antisemitismus an Neuköllner Schulen

Antisemitismus an Neuköllner Schulen

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 04. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Von welchen antisemitischen Vorfällen an Neuköllner Schulen hat das Bezirksamt Kenntnis?
  2. Inwiefern hat sich die Qualität antisemitischer Vorfälle an Neuköllner Schulen seit Oktober 2023 verändert ?
  3. Welche Schulformen sind von Antisemitismus überwiegend betroffen?
  4. Welche Schülergruppen bzw. Herkunftsgruppen fallen bezüglich Antisemitismus an Schulen in Neukölln auf?
  5. Welche Maßnahmen sind seitens von Antisemitismus betroffener Schulen gegen diesbezüglich aufgefallener Schüler ergriffen worden?
  6. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt, um wirksam Antisemitismus an Neuköllner Schulen zu bekämpfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/277/XXI vom 15.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 6.: 

Das Bezirksamt steht in regelmäßigem Austausch mit der regionalen Schulaufsicht Neukölln als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) zu allen Themen, die die inneren Schulangelegenheiten an Neuköllner Schulen befassen. Dieser regelmäßige Austausch wird anlass- und themenbezogen intensiviert. So etwa nach dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, als Bezirksstadträtin Korte am darauffolgenden Schultag gemeinsam mit dem Leiter der regionalen Schulaufsicht das Ernst-Abbe-Gymnasium besuchte, an dem es zu einem Gewaltvorfall gekommen war. 

Allerdings wird das Bezirksamt nicht regelhaft über Entwicklungen der innerschulischen Angelegenheiten an Neuköllner Schulen unterrichtet, da diese in der alleinigen Zuständigkeit der SenBJF liegen. Insofern sind die Fragen an die SenBJF zu richten. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den radikalislamischen Terror der Hamas und den Angriff auf Israel und seine Zivilbevölkerung auf das Schärfste.

Die in der Folge ausgebrochenen antisemitischen Ausschreitungen in Neukölln und Berichte über aggressive Bedrohungen von Journalisten in der Sonnenallee sind zutiefst verstörend. Dass Vertreter des antisemitischen Netzwerkes „Samidoun“ aus Freude über getötete Israelis Süßigkeiten auf der Sonnenallee verteilen, ist eine Schande für unseren Bezirk. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und unmittelbar ausgewiesen werden, sofern sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Immer wieder ist Neukölln Schauplatz offen zur Schau gestellten Judenhasses und Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten. Dass 90 Jahre nach dem Holocaust Judenverachtung auf Berliner Straßen zur Schau gestellt wird, ist inakzeptabel. Zur Wahrheit gehört, dass diese Form des Antisemitismus in den letzten Jahren und teilweise Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert ist. Antisemitismus jeglicher Couleur hat in Deutschland keinen Platz. 

Ergebnis Drs. Nr. 1013/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Lehrermangel an Neuköllner Schulen

Lehrermangel an Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/252/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Unterrichtsstunden sind in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen ausgefallen?

2. Wie viele Stellen für Lehrkräfte waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen unbesetzt? 

3. Wie hoch ist die Anzahl der dauerhaft (länger als 3 Monate) krankengemeldeten Lehrkräfte an den Neuköllner Schulen?

4. Wie viele Stellen für pädagogische Fachkräfte waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen unbesetzt? 

5. Wie hoch ist die Anzahl der dauerhaft (länger als 3 Monate) krankengemeldeten pädagogischen Fachkräfte an den Neuköllner Schulen?

6. Wie gedenkt die Bezirksstadträtin, die Anzahl der Schüler in den Neuköllner Klassen gering zu halten, wenn offensichtlich ein Mangel an qualifiziertem Lehrerpersonal vorherrscht und ein geregelter Unterricht oft nicht stattfinden kann?

7. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen das Bezirksamt bisher unternommen hat, um den Mangel an Lehrkräften an den Neuköllner Schulen zu verringern?

8. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen das Bezirksamt bisher unternommen hat, um den Mangel an pädagogischen Fachkräften an den Neuköllner Schulen zu verringern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/252/XXI vom 21.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 5. sowie 7. und 8.: 

Die Zuständigkeit für das Lehrpersonal liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Dem Bezirksamt liegen keine Informationen zu den in Frage 1 bis 5 erfragten Daten vor. Es obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, für eine adäquate Ausstattung mit Lehrkräften zu sorgen. 

Zu 6.: 

Der von der Fragestellerin angenommene Mangel an qualifiziertem Lehrpersonal kann vom Bezirksamt nicht bestätigt werden. Vielmehr ist das Bezirksamt der Auffassung, dass Schulleitungen und Kollegien tagtäglich dafür sorgen, dass trotz verschiedener Herausforderungen an Neuköllner Schulen ein geregelter Schulunterricht stattfinden kann. 

Das Bezirksamt ist weiterhin bestrebt, die Klassenfrequenzen niedrig zu halten. Die Herausforderung liegt hier weniger in einem Lehrkräftemangel, sondern in stetig steigenden Schüler*innenzahlen. Diese führt trotz zahlreicher abgeschlossener, laufender und geplanter Maßmaßnahmen zur Erweiterung und Neubau von Neuköllner Schulen dazu, dass der Raummangel an Neuköllner Schulen zunimmt. Das Bezirksamt hält dennoch an seinem Ziel möglichst niedriger Klassenfrequenzen fest, um Lehrkräfte zu entlasten und eine möglichst individuelle Förderung der Schüler*innen zu ermöglichen. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Jugendgewalt in Neukölln

Jugendgewalt in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/251/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Maßnahmen des ersten und zweiten Gipfels gegen Jugendgewalt konnten im Bezirk Neukölln bisher umgesetzt werden?
  2. Welche präventiven Projekte hat das Bezirksamt in Neukölln bereits vor den Gipfeln gegen Jugendgewalt umgesetzt?
  3. Welche Bezirkshaushaltsmittel standen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt in den Jahren 2022/2023 zur Verfügung?
  4. Welche Landeshaushaltsmittel standen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt in den Jahren 2022/2023 zur Verfügung?
  5. Welche Bezirkshaushaltsmittel stehen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt 2024/2025 zur Verfügung?
  6. Welche Mittel aus dem Landeshaushalt stehen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt 2024/2025 (voraussichtlich) zur Verfügung?
  7. Bitte erläutern Sie, inwiefern das Bezirksamt durch die getroffenen Maßnahmen mit einer Eindämmung der Jugendgewalt in den kommenden Jahren rechnet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/251/XXI vom 04.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für 2023 sind die Zusagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Maßnahmen der Bezirke gemäß § 11 und § 13 SGB VIII sowie die Sanierungsmittel für die Jugendarbeit und Familienförderung im Zeitraum von Ende August bis September eingegangen, sodass diese ab Oktober 2023 starten konnten. Dieser Prozess zur Erstellung der entsprechenden Verträge ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere im Bereich Sanierung kann nicht abgeschätzt werden, wie viele geplante Maßnahmen tatsächlich noch bis zum 15.12.2023 umgesetzt werden können. 

Ein Großteil der Maßnahmen der Senatsverwaltung sind ebenfalls umgesetzt worden. Für 2024 erfolgen die Zusagen der zuständigen Senatsverwaltung erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen und voraussichtlich nicht vor Dezember 2023. 

Eine Übersicht der entsprechenden Maßnahmen, die den aktuellen Kenntnisstand des Jugendamtes enthält, ist dieser Beantwortung als Anlage beigefügt. 

Zu 2.: 

Die Prävention von Gewalt kann nicht losgelöst als „Einzelmaßnahme“ des Jugendamts betrachtet werden. Ihre Ursachen sind hochkomplex und individuell sehr unterschiedlich. Die psychosozial hochbelasteten Lebenslagen vieler Kinder, Jugendlichen und Familien in Neukölln (Armutslage, Chancen- und Perspektivlosigkeit, Wohnsituation, Ausgrenzung und Diskriminierungserfahrungen, Situation der Geflüchteten uvm.) kann aggressives oder regelwidriges Verhalten von Jugendlichen unter Umständen begünstigen. 

Nach Analyse des Jugendamtes hat sich einiges aus den hochbelasteten Lebenslagen vieler Kinder, Jugendlichen und Familien in Neukölln in den Silvesterunruhen 2022 ausgedrückt. Dies gilt für viele Kieze in Nord Neukölln und der Gropiusstadt. 

Wir werten es als positiven Effekt der Arbeit des Jugendamts, dass es mit sehr wenigen Ausnahmen zu keiner Beteiligung uns bekannter Kinder und Jugendlichen an Ausschreitungen oder Straftaten gekommen ist. Dies gilt beispielsweise für den Bereich der Einzelfallberatungen (Erziehung- und Familienberatungsstelle, Regionale Sozialpädagogische Dienste und Jugendgerichtshilfe) sowie des Team Jugenddelinquenz. 

Neukölln fördert diverse Angebote, die direkt präventiv wirken sollen: Alle Einzelfallberatungen sowie Leistungen der Jugendhilfe gemäß der §§ 13 und 13a SGB VIII sowie langfristig gesehen des § 16 SGB VIII (Familienförderung) gehören dazu. 

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII zählen formal nicht zu den „Präventionsmaßnahmen“, in ihren Effekten wirken sie aber durchaus präventiv. Diese Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Sie umfasst offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote, zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören u.a. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Sport und Spiel, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung.

Das Jugendamt Neukölln betreibt 15 eigene Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert Angebote freier Träger in einem Umfang von ca. 3,5 Millionen € jährlich. Damit werden die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Berliner Jugendförderung- und Beteiligungsgesetz sowie den damit einhergehenden Vorgaben zum Umfang der vorzuhaltenden Angebote deutlich unterschritten. In vielen Sozialräumen ist Neukölln unterversorgt. 

Klassisch wird Gewaltprävention im Bereich der Jugendsozialarbeit gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII durchgeführt. Die entsprechenden Träger bieten Angebote zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder Überwindung individueller Benachteiligung. Wir fördern über Leistungsverträge insbesondere die Schulsozialarbeit, das Jugendberatungshaus am Übergang Schule und Beruf sowie aufsuchende Angebote (Streetwork). Alle Projekte sollen niedrigschwellig Jugendliche erreichen und im Rahmen der Beziehungs- und lebensweltorientierten Beratungsarbeit Chancen und Möglichkeiten aufzeigen und diese in ihrer Lebensplanung begleiten. 

Hervorzuheben sind neben der Schulsozialarbeit und der Jugendberufshilfe insbesondere der geschlechterreflektierte Ansatz vieler Angebote in Neukölln, der nach Ansicht des Jugendamtes mittelbar gewaltpräventiv wirkt. 

Als Angebote des § 13 SGB VIII in kommunaler Durchführung können benannt werden: 

 Aufsuchende Beratung der Mitarbeitenden der AG Kinder- und Jugendkriminalität (vier Mitarbeitenden des Jugendamts) 

 Aufsuchende und beratende Tätigkeit des Schuldistanzteams (4 Mitarbeitende des Jugendamts, finanziert aus Flexibudgetmitteln) 

Angebote freier Träger: 

 Jugendberatungshaus mit aufsuchender Arbeit aus dem Kontext der Jugendberufshilfe (Coachingmittel; 3 Verträge im Umfang von ca. 748.000.- €) 

 Streetwork bzw. mobile aufsuchende Jugendsozialarbeit (5 Verträge im Umfang von ca. 714.000.- €) 

 Schulsozialarbeit (19 Verträge im Umfang von ca. 1.748.000.- €) 

Ebenfalls präventiv wirken die Angebote der Familienförderung. Das Jugendamt finanziert hier 19 Projekte mit einem Umfang von ca. 1.429.000.- €, hinzu kommen vier Projekt aus Mitteln des Flexibudgets. 

Zu 3.: 

Neben den Personalmitteln waren in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 folgende Ansätze vorhanden: 

Die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei 4010-67139 waren jeweils nicht im Ansatz enthalten, wurden jedoch zusätzlich zur Verfügung gestellt und sind in den o. a. Beträgen enthalten. 

Zu 4.: 

Aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt standen wurden im Jahr 2023 folgende Projekte finanziert: 

 Aktivierende Befragung in der High-Deck-Siedlung (Camino) in Höhe von 50.000.- € 

 QUEERSCHUTZ Now (BLSB e. V.) in Höhe von 20.000.- € 

 Präventionsprojekt zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Neukölln (BSLS e. V.) in Höhe von 30.00.- € 

 Workshops zur Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (JFF) in Höhe von 50.000.- € 

Im Rahmen einer Sonderförderung wurden zudem folgende Projekte finanziert: 

 Youth Time (outreach gGmbH) in Höhe von 20.000.- € 

 Mädchen*räume in der High-Deck-Siedlung (HVD) in Höhe von 50.000.- € 

 Temporäre Lerngruppe Plus an der Hermann-von-Helmholtz-Schule in Höhe von 30.000.- € 

Zu 5.: 

In den Haushaltsjahren 2024 und 2025 sind folgende Ansätze vorhanden: 

Ob die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei 4010-67139 im Ansatz enthalten sind, wird gegenwärtig seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geprüft. 

Zu 6.: 

Hierzu wird es erst nach Beschluss des Doppelhaushalts 2024/25 eine verbindliche Mitteilung geben. Daher kann dazu Stand jetzt keine abschließende Antwort erfolgen. 

Zu 7.: 

Das Phänomen der Jugendgewalt ist hochkomplex und von vielen individuellen (psychosozialen Belastungssituationen) sowie gesellschaftlichen Faktoren abhängig. 

Die Wirksamkeit der Jugendhilfe lässt sich insbesondere in der Betrachtung von individuellen Fallverläufen, aber auch aus unterschiedlichen Studien nachweisen. Jugendhilfe allein kann aber nicht grundlegend hoch belastende Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien wie z.B. Armut, Bildungsbenachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung, Traumatisierung etc. verändern und hat auch noch lange nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, um alle Bedarfe zu decken bzw. alle Zielgruppen zu erreichen. Hinzu kommt, dass viele Angebote der Jugendhilfe nur wirksam sind, wenn sie mit einem längerfristigen Beziehungsangebot einhergehen. 

Das Jugendamt ist von der Wirksamkeit seiner Maßnahmen überzeugt und verspricht sich Effekte durch die getroffenen Maßnahmen, sie werden aber möglicherweise erst in den nächsten Jahren erkennbar sein und sicher nur ihre volle Wirksamkeit entfalten, wenn sie auch nachhaltig finanziert sind. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Auswertung der Einschulungsuntersuchung in Neukölln I 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/208/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Gesamtzahl der zur Einschulung untersuchten Kinder im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte nach den Jahren aufschlüsseln.
  2. Wie viele Einschulungsuntersuchungen konnten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln z.B. „pandemiebedingt“ aufgrund von Personalengpässen oder sonstiger Gründe nicht stattfinden? Bitte erläutern.
  3. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit festgestellten Sprachdefiziten? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten.
  4. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen.
  5. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil mit Migrationshintergrund)? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund.
  6. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 ohne Migrationshintergrund? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund.
  7. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit auffälliger Visuomotorik? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik.
  8. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit Übergewicht? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Übergewicht und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Übergewicht.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.

Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Auswertung der Einschulungsuntersuchung in Neukölln II

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/209/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren. Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren.
  2. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich.
  3. Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 war der Geburtsort innerhalb Deutschlands? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands.
  4. Bei wie vielen der untersuchten Kindern lagen die Früherkennungsuntersuchungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 vollständig vor? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen.
  5. Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 lebte mindestens ein Raucher mit im Haushalt? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt.
  6. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation.
  7. Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022, bei denen eine schulische oder sonderpädagogische Förderung empfohlen wurde? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung.
  8. Wann wird eine Auswertung der Einschulungsuntersuchungen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 im Rahmen der Gesundheits- und Sozialberichterstattung auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in An-spruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.

Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Verurteilung der antisemitischen und israelfeindlichen Demonstrationen palästinensischer Gruppen vom 10. April 2023 in Neukölln 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen und israelfeindlichen Parolen, die während einer Demonstration palästinensischer Gruppen um das Osterwochenende in Neukölln skandiert wurden, aufs Schärfste.

Erneut hat in Neukölln bei einer Demonstration palästinensisch-arabischer Gruppen ein Mob gegen Israel als Staat und gegen jüdische Mitbürger in Berlin gehetzt. Wie bereits im Mai 2021 skandierten die Demonstranten Parolen wie „Tod den Juden“ sowie „Tod Israel“. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben und der Staatsschutz muss mit Hochdruck gegen die Täter ermitteln.

Die BVV Neukölln darf diese Vorgänge nicht kommentarlos stehen lassen und muss sich pro Israel und für die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürger aussprechen sowie endlich die Voraussetzungen schaffen, um den mittlerweile in Neukölln fast zur Normalität gewordenen arabisch-muslimischen Antisemitismus zu verhindern.  

Durch die Politik der schrankenlosen Migration nach Deutschland, die insbesondere Berlin und besonders Neukölln schwer belastet, kommt es fortwährend zu einem importierten Judenhass und öffentlichen Hassbekundungen gegen Israel. Anstatt Schutzsuchenden Asyl zu gewähren, importiert die deutsche Migrationspolitik die Konflikte der Herkunftsländer, so dass die diese auf deutschem Boden ausgetragen werden. 

Der offen bekundete Hass auf Israel, der von hier lebenden Arabern und muslimischen Gruppen ausgeht, ist kein Einzelfall und reiht sich in eine unrühmliche Kette von Vorfällen ein, die auch in der BVV vermehrt Thema waren. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und eine migrationspolitische Kehrtwende einzuleiten, verharren die Regierenden im Bezirk, im Land und im Bund bei ihrer falschen Politik der offenen Tür

Die BVV Neukölln appelliert an das Bezirksamt sowie den Berliner Senat, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Vorfälle dieser Art zu verhindern. 

Ergebnis Drs. Nr. 0758/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Entschließung: Verurteilung der bürgerkriegsähnlichen Zustände an Silvester 2022

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Januar 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Ausschreitungen, Randale und Gewalt zum Jahreswechsel 2022/23 in Neukölln und ganz Berlin auf das Schärfste

Insbesondere die Brutalität gegen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist nicht einfach hinzunehmen. Wieder einmal haben die katastrophalen Zustände bei der Inneren Sicherheit dazu geführt, dass Neukölln deutschlandweit als Negativbeispiel für fehlende öffentliche Ordnung, einen nicht funktionierenden Staat und als „No-Go-Area“ dasteht. 

Die Berliner Feuerwehr musste in der Silvesternacht erneut vorbeugend den Ausnahmezustand ausrufen, um auch die Freiwilligen Wehren in den Dienst zu versetzen. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten bezeichnen Silvester 2022 als „sehr schlimm“. Die Berliner Feuerwehr zeigte sich in einem ersten Fazit fassungslos und traurig. Nicht allein Böller wurden gegen die Ordnungskräfte eingesetzt, sondern es wurde mit Waffen gegen Rettungs- und Feuerwehrwagen geschossen.

Von den 38 tätlichen Übergriffen fanden etwas über die Hälfte in Neukölln und insbesondere in der Gropiusstadt statt. Bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten wie so oft an Silvester in der Sonnenallee. Hier musste beispielsweise die Feuerwehr einen Reisebus löschen, den Unbekannte in Brand gesetzt hatten. Polizei und Feuerwehr sprechen zudem von gezielten Gewaltaktionen vermummter Gruppen und „Gruppen junger Männer“. Silvester 2022 hat die Probleme in Neukölln schonungslos offengelegt: zunehmende Verrohung, rechtsfreie Räume und die Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates

Die BVV Neukölln verurteilt die Ausschreitungen und appelliert an das Bezirksamt, den Senat und die Bundespolitik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Ausschreitungen dieser Art und Schwere zu verhindern

Ergebnis Drs. Nr. 0674/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

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Redebeiträge

Ausschnitt des Redebeitrags des Fraktionsvorsitzenden Julian Potthast, 25.01.2023

Ausschnitt des Redebeitrags des Bezirksverordneten Christian Hohmann, 25.01.2023

Außergewöhnliche Tatorte: Einbrüche in Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/170/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Einbrüche, versuchte Einbrüche und schwere Diebstähle gab es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 in öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Auflistung der Art und Anzahl der Straftaten nach den Jahren aufgeschlüsselt)? 

2. Welcher Sachschaden in welcher Höhe entstand jeweils in den oben genannten Jahren? 

3. Wie hoch beziffern sich die Kosten der entwendeten Gegenstände (Bitte nach den oben angegebenen Jahren aufschlüsseln)? 

4. Welche Neuköllner Schulen waren mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen? 

5. Welche Gegenstände wurden bei den Einbrüchen vornehmlich entwendet? 

6. In wie vielen Fällen wurden die Täter ermittelt? 

7. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zum Umfeld der ermittelten Täter (z. B. Schüler oder ehemalige Schüler, Angestellte der Schulen etc.)? 

8. Welche Präventionsmaßnahmen wurden gegen die Einbrüche in den Neuköllner Schulen unternommen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/170/XXI vom 27.02.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 3.: 

Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt. 

Zu 4.: 

Mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen waren folgende Schulen: 

 Zürich-Schule 

 Schule am Teltowkanal 

 Walter-Gropius-Schule 

 Fritz-Karsen-Schule 

 Röntgen-Schule 

 Alfred-Nobel-Schule 

 Albert-Einstein-Schule 

 Hannah-Arendt-Schule 

 Schilling-Schule 

Zu 5. bis 7.: 

Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt. 

Zu 8.: 

Folgende Präventionsmaßnahmen wurden gegen Einbrüche in Neuköllner Schulen ergriffen: 

 Verschlusskontrollen und Bestreifungen 

 Nachrüstung von Einbruchmeldeanlagen 

 Installation von Außenbeleuchtungen 

 Installation von Spezialglas (einbruchhemmend) 

 Einzäunen von Flächen und Gebäuden (Neuinstallation, Erweiterung und Anpassung) 

 Erneuerung/Veränderung von Schließanlagen (z. B. bei Schlüsselverlusten) 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Sachbeschädigung an Kulturgütern durch Klimaterroristen in Berliner Museen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0577/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen unternimmt das Museum Neukölln – Schloss und Gutshof Britz zum Schutz der Exponate vor Sachbeschädigung durch radikalisierte Klimaextremisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0577/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Strategie der „Letzten Generation“ beruht auf der Produktion von maximaler Aufmerksamkeit. Deswegen sind hauptsächlich Kunstwerke von großer Bekanntheit Ziel der Aktivist*innen dieser Bewegung. Der regionale Kontext der Sammlung – deren Gefährdung eben nicht die maximale mediale Aufmerksamkeit bringen würde – ist der beste Schutz gegen solche Angriffe. Dazu kommt ein geschultes und aufmerksames Aufsichtspersonal.
Die Stiftung Schloss Britz erklärt zudem, dass große Taschen nicht in die Ausstellungsflächen mitgenommen werden dürfen. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Material zur Beschädigung von Kunstwerken in größeren Mengen mitgeführt wird.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

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Sozialpsychiatrischer Dienst in Neukölln eingestellt: AfD-Fraktion wiederholt Forderung nach Transparenz und Aufklärung

Die Vorgänge in und um das Neuköllner Gesundheitsamt nehmen immer größere Ausmaße an. Besonders dramatisch: Längst ist klar, die Leidtragenden sind nicht etwa nur die Mitarbeiter der Behörde. Es sind insbesondere auch die Bürger Neuköllns, die die Missstände im von Mirjam Blumenthal (SPD) geführten Amt ausbaden müssen – ob sie wollen oder nicht. Neuer Höhepunkt der Skandale: Die Versorgung der Neuköllner im Rahmen des sozialpsychiatrischen Notdienstes ist vollständig zum Erliegen gekommen.

Auf AfD-Nachfrage hin musste Stadträtin Blumenthal unlängst einräumen: Der sozialpsychiatrische Dienst Neuköllns ist nicht mehr erreichbar. 7 Mitarbeiter hätten zwischenzeitlich den Dienst quittiert, nur eine Bandansage erinnert noch an längst vergangene Zeiten, in denen Bürger in akuten Krisensituationen Hilfe und Unterstützung erhielten. Medien sprechen von einer Massenflucht der Mitarbeiter (externer Link) im Gesundheitsamt, von einem toxischem Arbeitsumfeld und untragbaren Zuständen.

SPD-Stadträtin bietet Neuköllns Bürgern in Krisensituationen Fax-Service

Immerhin sei der sozialpsychiatrische Dienst neben der Bandansage noch per Fax (!) erreichbar, erklärte die SPD-Gesundheitsstadträtin im Rahmen der Bezirksverordnetenversammlung am 28. September. Kompetente, unbürokratische und vor allem schnelle Hilfe in psychischen Notsituationen sieht anders aus! Es war die AfD-Fraktion, die bereits seit Anfang August regelmäßig Transparenz, Aufklärung und Konsequenzen forderte, doch mittlerweile gingen Wochen und Monate ins Land und passiert ist nichts – außer der Versuch, die Vorgänge zu vertuschen und eine öffentliche Aufarbeitung zu verhindern. Unsere Große Anfrage, die Licht ins Dunkel hätte bringen können, wurde nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Die Antworten auf unsere Fragen zu Themen, die ganz Neukölln direkt betreffen, unterliegen der Geheimhaltung – zumindest nach Auffassung des Bezirksamts.

Eine Krise jagt die andere: Zunahme depressiver Erkrankungen in der Bevölkerung

Nicht nur zeigen die dramatischen Zustände in Neuköllns Gesundheitsamt ein unbeschreibliches Versagen des SPD-geführten Ressorts. Viel entscheidender ist, dass in allgemein schwierigen Zeiten die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes nicht mehr gewährleistet ist. Zunächst waren es insbesondere die erlassenen Corona-Maßnahmen, die durch soziale Isolation und Verlust von Struktur im Alltag zu einer rapiden Zunahme von depressiven Erkrankungen (externer Link) führten. Nun sind es der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die Inflation, die jedem Bürger schlaflose Nächte bereiten. Die dunkle Jahreszeit hat begonnen, Winterdepressionen nehmen zu und die SPD-Gesundheitsstadträtin Blumenthal hat nicht mehr als einen Fax-Service zu bieten. 2 lange Monate vergingen, doch passiert ist nichts.

AfD-Fraktion fordert Aufklärung und Transparenz in jeder Hinsicht

Wir als AfD-Fraktion forderten von Anfang an Transparenz, Aufklärung und (personelle) Konsequenzen. Wir bekräftigen nochmals unseren Standpunkt, dass die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes und des sozialpsychiatrischen Dienstes in Neukölln immer, aber insbesondere im Herbst und Winter funktionieren muss. Wir fordern eine rasche Aufarbeitung der Vorgänge unter Einbezug der Öffentlichkeit und eine personelle Neuaufstellung des Gesundheitsamts unter Einbezug der notwendigen fachlichen Kompetenzen der Bewerber. Und wir fordern Mirjam Blumenthal auf, ihr Schweigen zu brechen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen. Das schließt ausdrücklich auch den Rücktritt der Gesundheitsstadträtin mit ein.

Überlastung der Suppenküchen, Tafelstationen und Hilfevereine für Bedürftige in Neukölln 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/129/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele eingetragene Vereine (e.V.) kümmern sich um die Versorgung der armen- und armutsgefährdeten Menschen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Aufzählung der Vereine, des jeweiligen Tätigkeitsbereiches sowie der Form der Hilfeleistung)? 

2. Wie werden die entsprechenden Vereine durch das Bezirksamt unterstützt (Wenn ja, bitte nach Verein und Höhe der finanziellen Förderung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 und den sonstigen Maßnahmen der Unterstützung aufschlüsseln)? 

3. Wie viele dieser Vereine haben sich im Jahr 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Unterstützungsersuchen an das Bezirksamt gewandt (Bitte nach den Jahren, den Namen der Vereine und Art des Unterstützungsersuchens aufschlüsseln)? 

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Suppenküchen, Tafelstation und Hilfevereine für Bedürftige durch die steigende Anzahl von armen und armutsgefährdeten Menschen ihren Aufgaben nicht mehr angemessen nachkommen können? 

5. Wird im Zusammenhang mit der steigenden Zahl von armen- und armutsgefährdeten Bürgern in Neukölln die finanzielle und sonstige Hilfeleistung für die entsprechenden Vereine angepasst? Wenn ja, in welcher Form und in welcher finanziellen Höhe für die Jahre 2022, 2023, 2024, 2025, 2026? Wenn nein, warum nicht? 

6. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass für die armen- und armutsgefährdeten Bürger unseres Bezirkes genug getan wird? Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung? Wenn nein, warum nicht? 

7. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Verbesserung der Situation der armen- und armutsgefährdeten Bürger, absoluten Vorrang vor der Förderung von weiteren Genderprojekten im Bezirk Neukölln haben muss und wenn nicht, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/129/XXI vom 01.11.2022

Sehr geehrte Frau Becker, 

Ihre Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 

Zu 1.: 

Mangels Anzeigepflicht wird eine solche Statistik durch das Bezirksamt Neukölln nicht geführt. Aussagen können lediglich zu den vom Bezirk finanzierten Projekten getroffen werden. Es existiert als e.V. der CariSATT-Laden des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., sowie die Tee- und Wärmestube als Projekt der Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH. 

Zu 2.: 

Folgende Zuwendungen sind für die beiden o.g. Projekte verausgabt worden: 

Tee- und Wärmestube 

2017 115.000,00 Euro 

2018 129.272,00 Euro 

2020 142.686,00 Euro 

2021 165.000,00 Euro 

2022 195.000,00 Euro 

Caritas: hier CariSATT-Laden 

2019 21.580,00 Euro 

2020 18.770,00 Euro 

2021 19.020,00 Euro 

2022 19.370,00 Euro 

Bei den Ausgaben hier handelt es sich um die monatlichen Mietkosten. 

Zu 3.: 

Aus den Jahren 2017-2022 sind keine Unterstützungsanträge der oben genannten eingetragenen Vereine im Amt für Soziales bekannt geworden. 

Zu 4.: 

Dem Bezirksamt sind entsprechende Hinweise bekannt. 

Zu 5.: 

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Mittel für die Tee-und Wärmestube für die Jahre 2022 und 2023 um je 30.000 aufgestockt werden. Für die Jahre 2024-2026 ist noch keine Planung erfolgt und somit kann hier für die Zukunft keine Aussage getroffen werden. 

Zu 6.: 

Soweit sich die Frage auf Leistungshöhen der Regelsysteme der sozialen Sicherung bezieht, besteht keine Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln für eine Anpassung von Regelsätzen, Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft oder anderer gesetzlich geregelter Rahmenbedingungen. Für eine angemessene Begegnung des tatsächlichen Bedarfs der von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen in Neukölln fehlen sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen. 

Zu 7.: 

Mangels hinreichender Bestimmtheit des Begriffs „Genderprojekte“ kann ein „absoluter Vorrang“ anderer Aufgabengebiete nicht beurteilt werden. Grundsätzlich ist die Sicherung der existenziellen Lebensgrundlagen jedoch Kernaufgabe staatlichen Handelns, das sich nicht nur in materieller Absicherung erschöpft, sondern auch gesellschaftliche Fragestellungen umfassen kann. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

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Blauer Bote Neukölln, Sommerausgabe 2022: Aus der Fraktion

Die Sommerausgabe 2022 unseres Blauen Boten, Ausgabe Neukölln („Aus der Fraktion“) bieten wir Ihnen hier zum kostenlosen Download im PDF-Format an.

Schulplatznot in Berlin Neukölln 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Drucksache KA/097/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Erstklässler mit dem Wohnsitz in Neukölln haben für das kommende Schuljahr keinen Schulplatz im eigenen Wohnbezirk bekommen? 

2. Wie viele Erstklässler mit dem Wohnsitz in Neukölln haben für das kommende Schuljahr keinen Schulplatz an ihrer Wunschschule im eigenen Wohnbezirk bekommen? 

3. Wie viele Grundschüler können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an ihre Wunschschule der Sekundarstufe I wechseln? 

4. Wie viele Grundschüler mit dem Wohnsitz in Neukölln konnten noch keiner Schule der Sekundarstufe I im Wohnbezirk zugewiesen werden? 

5. Wie viele Schüler der Sekundarstufe I können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an ihre Wunschschule der Sekundarstufe II wechseln? 

6. Wie viele Schüler der Sekundarstufe I im Bezirk Neukölln können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an eine Schule der Sekundarstufe II im Wohnbezirk wechseln? 

7. Wie viele Schulplätze fehlen in diesem Zusammenhang in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II im Bezirk Neukölln voraussichtlich für das Schuljahr 2023? 

8. Was Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt gegen die ausufernde Schulplatznot im Bezirk Neukölln zu ergreifen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/097/XXI vom 17.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Alle Schulanfänger*innen mit Wohnsitz in Neukölln, die sich für einen Schulplatz in Neukölln beworben haben, haben einen Schulplatz in Neukölln erhalten.

Frage 2:

Diese Zahl wird statistisch nicht erfasst. An 13 Neuköllner Schulen mussten Auswahlverfahren wegen Übernachfrage durchgeführt werden. Dabei konnten 283 Schüler*innen nicht ihren Wunschschulplatz erhalten.

Frage 3:

Von den 1.974 Schüler*innen, die sich um einen Schulplatz an einer Neuköllner Schule beworben haben, bekamen 165 Schüler*innen keinen Platz an ihrer Wunschschule. Ihnen wurde ein Angebot für einen Schulplatz in einer anderen Sekundarschule I gemacht.

Frage 4:

Es wurde allen Neuköllner Schüler*innen ein Angebot für einen Schulplatz im Bezirk Neukölln gemacht.

Frage 5:

Hierzu kann der Schulträger keine Aussage treffen. Die Fragen kann nur die regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantworten.

Frage 6:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Frage 7:

In diesem Schuljahr konnten alle Neuköllner Schüler*innen, die in Neukölln einen Schulplatz erhalten wollten, in der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II mit einem Schulplatz versorgt werden. Aussagen für das Schuljahr 2023/2024 können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden, da dies auch vom Anmeldeverhalten der Eltern abhängig ist.

Frage 8:

Das Bezirksamt stellt fest, dass es derzeit im Bezirk keine ausufernde Schulplatznot gibt. Hinsichtlich von kapazitätssteigernden Maßnahmen sind folgende Baumaßnahmen geplant:


Bei den Neuköllner Grundschulen:
 Schliemann Schule (08G11), Zugang von 1,5 Zügen durch Bau eines Modularen Ergänzungsbaus
in Holzbauweise (HoMEB) zum Schuljahr 2024/25
 Oskar-Heinroth Schule (08G27), Zugang von 1 Zug durch Bau eines HoMEB zum Schuljahr
2024/25
 Christoph-Ruden-Schule (08G26), Zugang von 1 Zug durch Bau eines HoMEB zum Schuljahr
2023/24
 Neubau der Grundschule am Koppelweg (08G38), Zugang von 3 Zügen durch Neubau
zum Schuljahr 2025/26


Bei den Neuköllner Sekundarschulen:
 Clay-Schule (08K05), Zugang von 2 Zügen durch den Neubau des Ersatzgebäudes zum
Schuljahr 2023/24
Bei den Neuköllner Gymnasien:
 Albert-Einstein-Gymnasium (08Y03), Zugang von 1 Zug durch Bau von zwei HoMEB zum
Schuljahr 2024/25
Bei den Sonderpädagogischen Förderzentren:
 Schilling Schule (08S08), Bau von 2 Modularen Ergänzungsbauten für den Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ (GE MEB), Umstrukturierung der Schulplätze im Bezirk, Kapazitätssteigerung
nicht benennbar, da abhängig von dem Grad der Behinderungen

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Livestream beibehalten – Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung bürgernah im 21. Jahrhundert

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt für die interessierten Bürger auch nach den Corona-Beschränkungen während Präsenzsitzungen einen parallel stattfindenden Livestream über den bestehenden YouTube-Kanal zur Verfügung. Bei mittlerweile 187 Abonnenten des YouTube-Kanals der BVV ist eine Teilnahme aller interessierten Bürger in Präsenz aus Platzgründen in den Räumen des Bezirksamtes nach dem Ende der Corona-Maßnahmen nicht mehr sichergestellt. Die Ausstrahlung eines Livestreams kommt den Bürgern entgegen, welche beispielsweise in ihrer Mobilität oder zeitlich eingeschränkt sind.

Das zusätzliche zur Verfügung stellen via YouTube ist zeitgemäß und stellt eine angemessene Transparenz über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung gegenüber der Öffentlichkeit her. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ein Livestream der Bezirksverordnetenversammlung über den eingerichteten YouTube-Kanal gut funktioniert. Diese Art der Möglichkeit einer Teilhabe der Bürger über dieses Medium ist trotz der dabei entstehenden Kosten unterstützenswert und soll beibehalten werden.

Ergebnis Drs. Nr. 0332/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN (16)
  • Grüne: NEIN (9)
  • CDU: NEIN (10)
  • Linke: NEIN (4)
  • AfD: JA (3)
  • FDP: NEIN (3)

Altersarmut in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger waren in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 armutsgefährdet? 

2. Wie viele Neuköllner Bürger waren in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 von Altersarmut betroffen? 

3. Von welcher Dunkelziffer von verdeckter Altersarmut geht das Bezirksamt im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2017 aus?

4. Welche Planungsräume in Neukölln sind derzeit von überdurchschnittlicher Altersarmut betroffen?

5. Ältere Personen, die mit ihren Einkünften nur wenig über den Bemessungsgrenzen für die Grundsicherung im Alter liegen, haben keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter, sind aber ebenso von den negativen Auswirkungen der Altersarmut betroffen. Welche Angebote zur Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen bietet das Bezirksamt an?


Literaturverzeichnis

Bezirksamt Neukölln von Berlin Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit, Gesundheits- und Sozialberichterstattung https://www.berlin.de/ba-neukoelln/_assets/dokumente/abteilung-gesundheit/neukoelln-im-besten-alter-ue50-bis-80plus_deckblatt-ueberarbeitet_20-01.pdf

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/093/XXI vom 27.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleinen Anfrage wie folgt: 

Frage 1 

Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.

Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Als armutsgefährdet gilt eine Person, die mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen muss. Diese Einkommensgrenze wird als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet. Es handelt sich um eine relative Einkommensarmut.1

Im Gegensatz zum absoluten Armutsbegriff entstehen durch eine relative Armut keine existenzbedrohenden Risiken mit direkt bedrohlichen Folgen für die grundrechtliche geschützten Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit. Vielmehr ist das soziokulturelle Existenzminimum und damit die gesellschaftliche Teilhabe und die Chancengerechtigkeit unter Umständen eingeschränkt. 

Entsprechend der im Regionalen Sozialbericht 20192 zur Verfügung stehenden Daten, die auch Eingang in den aktuellen (Datenstand: 2019) Gesundheits- und Sozialstrukturatlas 20223 gefunden haben (siehe Tabelle 1) stellt sich die Entwicklung der Anzahl der armutsgefährdeten Neuköllner Bürgerinnen und Bürger wie folgt dar: 

201720182019
86.299 (26,2%) 90.635 (27,4%) 96.336 (29,2%) 
Anzahl der armutsgefährdeten Neuköllner Bürger sowie Armutsgefährdungsquoten der Neuköllner Bevölkerung 2017 bis 2019 („Tabelle 1“)

Für umfangreiche Ausführungen im Rahmen der Fragestellung verweise ich auf die Homepage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Dort finden Sie unter dem Link zusammenfassende Übersichten der wichtigsten Eckdaten zu Ausmaß und Struktur des jeweils aktuellen Standes des Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII, SGB IX, AsylbLG und dem LPflGG im Land Berlin. Weitergehende Daten zum Thema sind im Sozialinformationssystem unter https://piveau-hub-ui-gsi.apps.osc.fokus.fraunhofer.de/home?lang=de abrufbar. 

1 https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Armutsgefaehrdung-Definition.html, abgerufen am 27.05.2022 

2 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen#sonderveroeffentlichungen, abgerufen am 27.05.2022 

3 https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/gesundheit-und-sozialstruktur/, abgerufen am 27.05.2022  

In der Beurteilung der Entwicklung der Armutsgefährdung ist zu berücksichtigen, dass sie nur bedingt Aussagen zum tatsächlichen Lebensstandard der betroffenen Personen zulässt. So kann die Anzahl der formal armutsgefährdeten Personen allein durch einen Anstieg des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung zunehmen, ohne dass dadurch eine faktische Ver-änderung der Lebensumstände der nunmehr erstmalig betroffenen Personen verbunden ist.

Auf der anderen Seite kann ein Rückgang des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung die Armutsgefährdungsquote verringern, ohne eine tatsächliche Verbesserung der Situation der betroffenen Personen zu bewirken. Hinzu kommt eine regionale Komponente. So kann jemand, der im Bundesland Hessen als armutsgefährdet gilt, mit gleichem Einkommen in Berlin nicht mehr in diese Kategorie fallen. Dieser Effekt wird durch den Bezug auf das bedarfsgewichtete mittlere Einkommen aber bei der Beschreibung des Indikators Armutsgefährdungsquote berücksichtigt. Für die Beurteilung der tatsächlichen Lage ist daher immer ein tiefer gehender Blick erforderlich. 

Frage 2 

Laut des Regionalen Sozialberichts des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg betrug das Armutsrisiko im Rentenalter ab 65 Jahren in Berlin im Jahr 2018 11,9 %.

Der Bericht des Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2019 gibt an, dass mit Datenstand vom 31.12.2018 insgesamt 20.218 Neuköllner von Altersarmut betroffenen waren (siehe hierzu auch Abbildung 1 zur Verteilung auf die Planungsräume unter Frage 4).

Personen im Rentenalter gelten als arm, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen – hier: Rente – oder Vermögen nicht abdecken können und staatliche Transferleistungen erhalten. Diese relative Einkommensarmut wird als Altersarmut bezeichnet.6

Auch hier ist zu berücksichtigen, dass allein der Bezug staatlicher Transferleistungen, die ja gerade zur sozialen Sicherung vorgesehen sind, nicht allein auf unzumutbare Lebensverhältnisse hindeutet, wie es der Begriff „Armut“ im allgemeinen Sprachgebrauch andeutet. Der Anteil an Personen, die nach diesem Verständnis arm sind, kann beispielsweise schon durch die Anhebung der Leistungshöhen und einer damit verbundenen Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises steigen, obwohl jeder der Betroffenen tatsächlich ein höheres Einkommen durch (ergänzende) Transferleistungen und damit ein höheres Niveau der sozialen Absicherung erzielt.

Auch an dieser Stelle verweise ich für umfangreiche Ausführungen im Rahmen der Fragestellung auf die Homepage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie das Sozialinformationssystem (vgl. Antwort zu Frage 1). 

4 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen#sonderveroeffentlichungen, abgerufen am 27.05.2022 

5 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/2019/tabellen02.shtml, abgerufen am 27.05.2022 

6 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/indikatorenblaetter/ab2019.shtml. abgerufen am 27.05.2022  

Frage 3 

Über die Größenordnung derjenigen Personen, die aufgrund ihres niedrigen Alterseinkommens zwar einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, diesen aber nicht wahrnehmen („Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme“), gibt es keine aktuellen und verlässlichen Informationen.7 

Frage 4 

Der Kontextindikator Altersarmut ist im aktuellen Bericht des Monitoring Soziale Stadtentwicklung von 2021 noch nicht berücksichtigt. Alle nach dem aktuellsten Datenstand (20188) überdurchschnittlich von Altersarmut betroffenen 14 Neuköllner Planungsräume liegen im Norden Neuköllns (siehe Tabelle 2 sowie Abbildung 1). 

Planungsräume Neuköllns mit überdurchschnittlicher und stark überdurch-schnittlicher Altersarmut (Kontext-Indikator Altersarmut – Anteilswerte – auf Ebene der Planungsräume; Stand: 31.12.2018) („Tabelle 2“)

7 https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289542/empfaengerzahlen-und-strukturen-und-dunkelziffer-der-nicht-inan-spruchnahme/#node-content-title-2, abgerufen am 27.05.2022 

8 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/2019/tabellen02.shtml, abgerufen am 27.05.2022  

Abbildung 1: Altersarmut 2018 in Neukölln nach Planungsräumen (Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2019) 

Frage 5 

Personen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze liegt und somit nicht im Leistungsbezug stehen, sind im Amt für Soziales regelmäßig nicht bekannt und können somit auch nicht gezielt für etwaige Hilfeleistungen angesprochen werden. Zur Vermeidung von Schulden durch nicht gedeckte Mietzahlungen gibt es zudem in der Sozialen Wohnhilfe des Amtes für Soziales Neukölln ein Mietschuldenpräventionsteam.

Dieses Team befasst sich mit Hilfen zur Sicherung von Wohnraum und der Verhinderung von Mietschulden. Auch die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die unabhängigen Sozialberatungen des DRK und des Nachbarschaftsheims Neukölln e.V. erhalten Zuwendungen bzw. Mittel im Rahmen der Auftragswirtschaft vom Bezirksamt Neukölln. Neben der allgemeinen sozialen Beratung, beraten die unabhängigen Sozialberatungen auch sozialen und finanziellen Notlagen, zu Leistungen verschiedener Stiftungen und unterstützen bei der Beantragung von Sozialleistungen.

Gegebenenfalls wird hier auch an Fachberatungsstellen vermittelt (z.B. Schuldnerberatung, Rechtsberatung usw.). Des Weiteren informieren, beraten und unterstützen die drei Neuköllner Pflegestützpunkte kompetent, kostenfrei und individuell zu zahlreichen Themen rund um Pflege und Alter. Aufgabe des Seniorenservice im Amt für Soziales ist es mit Blick auf die ge-sellschaftliche Teilhabe den Seniorinnen und Senioren unter anderem den Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da Altersarmut aufgrund ausbleibender sozialer Kontakte auch zu Einsamkeit führen kann. 

Um dem entgegenzuwirken werden unter anderem die Angebote zur Freizeitgestaltung in den Seniorenfreizeitstätten zu rund 90 % kostenlos vorgehalten. Lediglich für einige wenige Kursen ist ein geringer Beitrag zu zahlen (1,00 oder 2,00 €). Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, in einigen Seniorenfreizeiteinrichtungen zu einem geringen Preis ein Frühstück, ein Mittagessen oder auch ein Kaffeegedeck mit Kuchen zu erhalten.

Für verschiedene Kultureinrichtungen bzw. Theater werden für Seniorinnen und Senioren darüber hinaus vergünstigte Eintrittskarten vorgehalten. Auch an den durch den Seniorenservice organisierten Veranstaltungen – wie zum Beispiel Faschingsfeiern oder das Oktoberfest – ist für die Teilnahme lediglich ein geringer Eintrittspreis zu entrichten. Bei Tagesfahrten erhalten nicht nur Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter sondern auch Wohngeldempfängerinnen bzw. Wohngeldempfänger ermäßigte Karten im Seniorenservice (z. B. 10,00 statt 35,00 €), die dann durch das Bezirksamt bezuschusst werden.

An dieser Stelle sei auch auf die beiden Weihnachtsfeiern hingewiesen, die jedes Jahr von den Kolleginnen und Kollegen im Se-niorenservice insbesondere für den in Rede stehenden Personenkreis organisiert und kostenlos angeboten werden. Ein kleines Showprogramm rundet dabei regelmäßig den Nachmittag bei Kaffee und Kuchen ab. In den vergangenen zwei Jahren ließ es die pandemische Lage leider nicht zu, dass die Weihnachtsfeiern in Präsenz durchgeführt werden konnten. Ersatzweise wurden Weihnachtstüten mit kleinen Präsenten ausgegeben.

Sollten die ehrenamtlichen Mitglieder im Gratulationsdienst Kenntnis von finanziellen Notlagen erlangen, stellen die Kolleginnen und Kollegen im Seniorenservice die Verbindungen zu den im Rahmen der Beantwortung bereits aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsangeboten her, um die Situationen zu verbessern. Auch im monatlich erscheinenden Veranstaltungskalender des Seniorenservice wird regelmäßig auf Träger mit besonderen Angeboten sowie auf neue Hilfsangebote im Sinne der Fragestellung hingewiesen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

Soziale Lagen in Neukölln – Veröffentlichung von Berichten durch das Bezirksamt

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. April 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die gesundheitliche Lage von Menschen mit Migrationshintergrund veröffentlicht?

2. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die aktuelle Situation hinsichtlich des Drogen- und Suchtmittelkonsums im Bezirk Neukölln (Drogen- und Suchtbericht) veröffentlicht?

3. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die soziale Lage der Einwohner Neuköllns (Sozialbericht) veröffentlicht?

4. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die gesundheitlichen Problemlagen der Bürger in Neukölln (Gesundheitsbericht) veröffentlicht?

5. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die Situation von Menschen in Neukölln, die älter als 50 Jahre sind, veröffentlicht (Neukölln im besten Alter)?

6. Wann wird durch das Bezirksamt die nächste vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile veröffentlicht?

7. Wann werden durch das Bezirksamt die Kurzprofile der Bezirksregionen im Bezirk Neukölln: 01 Schillerpromenade, 02 Neuköllner Mitte, 03 Reuterstraße, 04 Rixdorf, 05 Köllnische Heide, 06 Britz, 07 Buckow, 08 Gropiusstadt, 09 Buckow-Nord, 10 Rudow, aktualisiert und veröffentlicht?

8. Wie kann das Bezirksamt aufgrund der gegebenen veralteten und daher nicht mehr aktuellen Datenlage der oben angegebenen Berichte auf die aktuell vorhandenen Bedürfnisse der Neuköllner Bürger angemessen reagieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/078/XXI vom 08.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Fragen 1-5:

Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet, da die Antworten miteinander verknüpft sind und die Planung der Berichterstattung einer inneren Logik folgt. Aus dem Jahr 2016 liegt sowohl ein Sozial- als auch ein Gesundheitsbericht vor. 2017 wurde ein Drogen- und Suchtbericht veröffentlicht, 2018 ein Bericht zur gesundheitlichen Lage von Menschen mit Migrationshintergrund. Im Jahr 2020 wurde ein Bericht mit Fokus auf die gesundheitliche Lage von Neuköllnerinnen und Neuköllnern, die älter als 50 Jahre sind, erstellt. Des Weiteren konnten die Einschulungsuntersuchungen aus den Jahren 2016 bis 2018 ausgewertet werden. Abgesehen von den jährlich anstehenden Einschulungsuntersuchungsberichten wird für die umfangreicheren Berichte ein regelmäßiger Veröffentlichungsturnus von 5 Jahren angestrebt.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie bindet seit März 2020 durch die Abordnung von QPK-Mitarbeiter*innen in den Neuköllner Pandemiestab die zur regelmäßigen Berichterstattung notwendigen Ressourcen in nicht unerheblichem Maße, was zu einer Verzögerung der Berichterstellung führt. Des Weiteren sind die für eine integrierte Berichterstattung nach §§ 5 und 6 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) notwendigen Daten – ebenfalls aufgrund der COVID-19-Pandemie – nur zeitverzögert abrufbar. Sowohl das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg als auch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung arbeiten kontinuierlich daran, die entstandenen Datenlücken zu schließen.

Die während der Pandemie im Neuköllner Pandemiestab gesammelten Daten werden darüber hinaus aber die Hauptgrundlage für die kurz- und mittelfristig geplanten Berichte sein. Zunächst ist ein Sozialbericht geplant, der neben der Darstellung von sozioökonomischen Kontexten auf Basis der Analyse der sozialen Lage der Einwohner Neuköllns auch als Grundlage für alle weiteren Berichte dienen wird. Es folgt ein Gesundheitsbericht mit einem Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendgesundheit in der Zeit der Pandemie. Sobald die Daten von der Senatsverwaltung veröffentlicht worden sind, werden die Einschulungsuntersuchungen aus dem Jahr 2019 ausgewertet.

Des Weiteren ist ein Bericht zur Lage der älteren Bevölkerung im Bezirk mit Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der hochaltrigen Neuköllner Bevölkerung geplant, zu dem auch eine Umfrage durchgeführt wird. Diesem wird ein Psychiatriebericht folgen, der sich neben der gemeindepsychiatrischen Versorgung auch der Drogenund Suchtproblematik annehmen wird. Die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund werden in allen Berichten berücksichtigt. Die Veröffentlichung eines eigenständigen Berichts zur gesundheitlichen Lage von Menschen mit Migrationshintergrund ist bereits angedacht.

Frage 6:

Das Bezirksamt Neukölln veröffentlicht keine Bezirksprofile. Es werden Bezirksregionenprofile (BZRP) angefertigt, welche dann als Instrument den Fachplanungen zur Verfügung gestellt werden und somit ausschließlich dem internen Gebrauch zugeschrieben sind. Das BZRP für die Bezirksregion Schillerpromenade (081001) wird voraussichtlich im 3. Quartal beschlossen.

Frage 7:

Sogenannte „Kurzprofile“ wurden bisher durch die Abt. JugGes angefertigt. Im Zuge der Implementierung der OE SPK wird dies allerdings nicht mehr fortgeführt. Die OE SPK plant, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen, eine andere Form der Veröffentlichung von Daten auf Bezirks- und Bezirksregionenebene.

Frage 8:

Im Rahmen der verfügbaren Informationen wird v.a. die Auswertung der während der COVID-19-Pandemie in Neukölln gesammelten Daten eine aktuelle Einschätzung der Situation ermöglichen. Generell ist aber davon auszugehen, dass sich im Laufe von wenigen Jahren allenfalls Tendenzen in der Entwicklung verändern. Die grundsätzliche Situation des Bezirks mit dem Datenstand von 2019 ist im aktuellen Gesundheits- und Sozialstrukturatlas Berlin 2022 der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung abgebildet. 1 Der aktuelle Zustand im Bezirk lässt sich durch den direkten Bürgerkontakt in den Bereichen erfassen; bei der Planung von Maßnahmen kann auf allgemeine Datenquellen des ÖGD, wie z.B. der Krankenhausstatistik, zurückgegriffen werden.

https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/gesundheit-und-sozialstruktur/

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Fahrgeldzuschüsse: Spende der AfD-Fraktion Neukölln an die Miasto Przemyśl (Stadt Przemyśl in Polen) für Ukraine-Flüchtlingshilfe

Obwohl Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln derzeit auf Grund des Infektionsgeschehens weitestgehend online stattfinden, werden weiterhin pauschale Fahrgeldzuschüsse an Bezirksverordnete ausgeschüttet. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln handelt es sich hierbei eindeutig um Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern. Die Teilnahme vom heimischen Sofa aus erfordert keine Fahrgeldaufwendungen.

Unsere Anträge zur vorübergehenden Aussetzung der Zuschüsse (mit Dringlichkeit, regulärer Antrag) wurden allesamt mit großer Mehrheit abgelehnt.

AfD-Fraktion Neukölln spendet 492 Euro an Stadtverwaltung Przemyśl

Foto: AfD-Fraktion Neukölln (Bezirksverordnete Marlies Becker in Przemyśl Główny)

Die Bezirksverordnete Marlies Becker reiste mehrfach in Eigeninitiative in die unmittelbare Nähe der ukrainischen Grenze, um sich ein eigenes Bild von den Flüchtlingsströmen aus der Ukraine zu machen und tatkräftig vor Ort zu unterstützen. Am Hauptbahnhof in der südostpolnischen Kleinstadt Przemyśl half Marlies Becker bei der Ausgabe von warmen Decken, Kleidung, einer warmen Mahlzeit und heißen und kalten Getränken. In der großen Mehrheit sind es Frauen, Kinder aber auch viele alte Menschen und sogar Hochbetagte, die hier ankommen.

Am Hauptbahnhof in der 60.000 Einwohnerstadt, die nur ganz wenige Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernt liegt, werden die Menschen bestmöglich versorgt, bis sie dann in alle Richtungen West-Europas weiterreisen. Hunderte Ehrenamtliche sorgen im Bahnhofsgebäude, auf den Bahnsteigen und in provisorisch errichteten Zelten am Bahnhofsvorplatz für einen reibungslosen Ablauf. Dort bieten die Helfer auch medizinische Erstversorgung und psychologische Unterstützung an.

Screenshot: Google Maps

Zahlreiche Busse, Sonderzüge aber auch reguläre Züge im Fernverkehr deutscher, polnischer und tschechischer Eisenbahn-/ und Busunternehmen stehen für die Weiterreise der ukrainischen Flüchtlinge zur Verfügung. Es geht beispielsweise direkt und ohne Umweg nach Hannover, Berlin, Wien, Prag und Warschau. Aber auch nach Cottbus fährt ein regelmäßiger Sonderzug. Marlies Becker unterstützte am Hauptbahnhof auch bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die verschiedenen Züge und beantwortete Fragen zum Ziel der abfahrenden Züge und der Einreise nach Deutschland, soweit die sprachliche Barriere es zuließ.

Foto: AfD-Fraktion Neukölln (Abfahrtstafel im Hauptbahnhof von Przemyśl)

Bei Wind und Wetter im ehrenamtlichen Einsatz an der EU-Außengrenze

Neben international bekannten Hilfsorganisationen unterstützt hier auch die Stadtverwaltung Przemyśl in jeder nur erdenklichen Hinsicht. Die Versorgung der Menschen ist dort rund um die Uhr, bei Wind und Wetter, sichergestellt – ehrenamtlich. Zur Zeit überqueren die Grenze bei Przemyśl täglich mehrere zehntausend Menschen, in der Hoffnung auf einen sicheren Zufluchtsort während des Krieges in ihrem Land.

Foto: AfD-Fraktion Neukölln (Bahnhofshalle im Hauptbahnhof von Przemyśl)

Für uns als AfD-Fraktion Neukölln war klar: Wir spenden unsere Fahrgeldzuschüsse (in voller Höhe der zurückliegenden Monate) in dieser schwierigen Situation an die Stadt Przemyśl, die gemeinsam mit einer Vielzahl freiwilliger Helfer vor Ort Unglaubliches leistet. Zuvor schon spendeten wir unsere Fahrgeldzuschüsse an ein Hospiz in Berlin.

Am 30. März 2022 haben wir daher den Betrag in Höhe von 492 Euro an das für diesen Zweck genannte polnische Konto der Finanzabteilung im Gemeindeamt der Stadt Przemyśl (Wydział Finansowy, Urzędu Miejskiego w Przemyślu) unter dem Verwendungszweck Pomoc dla Ukrainy (polnisch, Hilfe für die Ukraine ) überwiesen.

Digitalisierung an Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. März 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hat der Bezirk Neukölln mittlerweile einen Zeit-Maßnahmen-Plan für den Ausbau der schulischen Netzwerke im Rahmen der finanziellen Mittel des Digitalpakt-Schule?
  2. Wenn ja, in welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel im Rahmen des Digitalpakt-Schule im Bezirk Neukölln bisher ausgeschöpft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0206/XXI vom 23.03.2022

Frage 1: 

Die Festlegung eines Zeit-Maßnahme-Planes für den Ausbau der schulischen Netzwerke ist zur Zeit noch nicht möglich. Dieser Prozess ist aktuell abhängig von den neuen, noch ausstehen-den Rahmenverträgen des IT Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) hinsichtlich der Infrastruktur zur Inhouse-Verkabelung und zum WLAN zur Ausstattung der Klassenzimmer. Ein Zuschlag sollte Mitte März 2022 vorliegen, hat sich allerdings bislang verzögert. Eine Information hierzu von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird in der Bezirksstadträte-sitzung am 25.03.2022 erwartet. Ich werde dazu in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur am 05.04.2022 berichten. 

Frage 2: 

Dem Bezirk Neukölln stehen aus dem Digitalpakt Schule insgesamt 14.713.630 € zur Verfügung. Davon wurden mit Stand Februar 2022 8.915.725 € für Maßnahmen an Neuköllner Schulen bewilligt. 

Es gilt das gesprochene Wort! Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Gewalt an öffentlichen Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Polizeieinsätze an den öffentlichen Neuköllner Schulen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 sind dem Bezirksamt bekannt? Bitte nach Schule, Jahr und Anzahl aufschlüsseln.
  2. Aufgrund welcher Delikte erfolgten diese Polizeieinsätze? Bitte die Art der Delikte in Prozent aufschlüsseln.
  3. An wie vielen öffentlichen Neuköllner Schulen wurde bzw. wird ein Sicherheitsdienst beauftragt, an den jeweiligen Standorten für Sicherheit zu sorgen? Bitte die betreffenden Schulen angeben.
  4. Welche Kosten entstanden durch diese beauftragten Sicherheitsdienste in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte die Kosten nach Jahreszahl und Standort aufschlüsseln.
  5. Welche weiteren Präventionsmaßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Gewalt an öffentlichen Neuköllner Schulen einzudämmen?
  6. Welche Kosten verursachten diese Präventionsmaßnahmen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte nach Maßnahme sowie dem finanziellen und personellen Aufwand aufschlüsseln. 
  7. Plant das Bezirksamt in der laufenden Legislatur weitere Maßnahmen, um die öffentlichen Neuköllner Schulen für die Schüler und Schülerinnen sicherer und attraktiver zu gestalten?
  8. Wenn ja, welche personellen und finanziellen Ressourcen plant das Bezirksamt im laufenden Haushaltsjahr für diese Maßnahmen zu investieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/049/XXI vom 30.03.2022

Frage 1: 

Dem Bezirksamt liegt hierzu keine Statistik vor. 

Frage 2: 

Siehe Antwort zu Frage 1. 

Frage 3: 

Insgesamt ist an elf Schulstandorten ein Sicherheitsdienst mit der Zugangskontrolle zu den Schulen beauftragt: 

Hermann-Boddin-Schule 

Ernst-Abbe-Schule 

Otto-Hahn-Schule 

Kepler-Schule 

Gemeinschaftsschule auf dem Campus Efeuweg 

Walter-Gropius-Schule 

Heinrich-Mann-Schule 

Clay-Schule 

Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli 

Zuckmayer-Schule 

Albert-Schweitzer-Schule 

Frage 5: 

Für die Stellung eines Sicherheitsdienstes wurden in der Vergangenheit folgende Kosten aufgewendet, wobei die monatliche Abrechnung auf alle unter Frage 3 genannten Schulstandorte zusammengefasst erfolgte: 

2018: 278.508,32 € 

2019: 405.701,59 € 

2020: 472.675,40 € 

2021: 495.674,21 €

Frage 5: 

Das Bezirksamt, vertreten durch die beiden Geschäftsbereiche Bildung, Kultur und Sport sowie Jugend und Gesundheit, und die regionale Schulaufsicht arbeiten innerhalb der Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit eng zusammen, damit Neu-köllner Schulen allen Kindern und Jugendlichen eine gleichermaßen qualitativ hochwertige Bildung, Schutz vor Diskriminierung, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit beim gemeinsamen Lernen gewährleisten. Neuköllner Schulen sollen kind- und jugendgerechte Lebensorte sein, geschützte Räume bieten und Orte der Kulturaneignung und Wertevermittlung sein. Dazu kooperieren Schulen in vielfältiger Weise mit der Jugendhilfe, der Gesundheit sowie weiteren Kooperationspartnern und sind im Sozialraum vernetzt.

Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die in emotionalen und / oder sozialen Bereichen auffälliges Verhalten zeigen, entwickeln die Fachkräfte gemeinsam individuelle und strukturelle Präventions- und Handlungsmöglichkeiten und stellen geeignete Hilfen zur Verfügung. Ein wichtiges Ziel der Rahmenkonzeption ist es, die Anzahl von Mobbing- und Gewaltvorfällen an Neuköllner Schulen und in ihrem Umfeld durch das abgestimmte Zusammenarbeiten von Schule, Jugend und Gesundheit zu reduzieren. Dazu kommen die an 19 Neuköllner Schulen vorhandenen Schulstationen und die an den Schulen eingesetzten Schulsozialarbeiter:innen, die einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von schulischer Gewalt leisten. Zudem wird auf die Veröffentlichung der Landeskommission gegen Gewalt mit dem Abschlussbericht der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention, Heft 2: „Gewaltprävention an Schulen“ (Berliner Forum Ge-waltprävention – Heft 64) von 2018 verwiesen. 

Frage 6:

Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich nicht exakt beziffern. Die Mittel für die Schulstationen (Zuschüsse an freie Träger) beliefen sich 2018 auf € 1.436.000, 2019 auf € 1.425.000, 2020 auf € 1.578.000 und 2021 auf € 1.473.000 Euro. 

Frage 7:

Nein. Die in den Antworten auf die Fragen 3 bis 5 beschriebenen Maßnahmen werden fortgeführt. Die entsprechenden Mittel sind im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplant. Die im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplanten Mittel für Schulstationen belaufen sich auf jährlich € 1.718.000. Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich, wie in der Antwort auf Frage 6 ausgeführt, nicht exakt beziffern. 

Frage 8:

Siehe Antwort zu Frage 7. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

 

Fahrgeldzuschüsse: Spende der AfD-Fraktion Neukölln an Berliner Hospiz

Obwohl Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln derzeit auf Grund des Infektionsgeschehens weitestgehend online stattfinden, werden weiterhin pauschale Fahrgeldzuschüsse an Bezirksverordnete ausgeschüttet. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln handelt es sich hierbei eindeutig um Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern. Die Teilnahme vom heimischen Sofa aus erfordert keine Fahrgeldaufwendungen.

Unser Dringlichkeitsantrag auf vorübergehende Streichung (für die Dauer der Online-Sitzungen) dieser Zuschüsse wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln am 24. November 2021 mehrheitlich abgelehnt.

AfD-Fraktion Neukölln spendet Fahrgeld an Berliner Hospiz

Wir als AfD-Fraktion setzen uns weiterhin gegen die Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern ein. Alle Bezirksverordneten der AfD-Fraktion Neukölln spendeten daher ihre Fahrgeldzuschüsse für die Monate November und Dezember 2021 in der Woche vor Weihnachten für einen sozialen Zweck. Jeder einzelne hat 80 Euro an ein Berliner Hospiz überwiesen.

Erneuter Antrag um regulären Verfahren

Doch der Sachverhalt ist damit nicht geklärt. Die Ausschüttung dieser Zuschüsse während Online-Sitzungen findet bis auf weiteres statt. Da in der Sitzung vom 24. November 2021 mehrheitlich keine Dringlichkeit festgestellt wurde, werden wir den Antrag im kommenden Jahr im regulären Verfahren erneut stellen.