Gustav Noske: Retter der jungen Weimarer Republik – Gedenken zum 155. Geburtstag am 9. Juli 2023

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender.

Das Bezirksamt wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, so dass der 155. Geburtstag von Gustav Noske am 9. Juli 2023 in Form einer öffentlichen und feierlichen Veranstaltung gewürdigt werden kann.

Begründung:

Der am 9. Juli 1868 in Brandenburg an der Havel geborene Gustav Noske war einer der führenden Sozialdemokraten in der Spätphase des Kaiserreichs und der frühen Weimarer Republik. Er machte sich als Abgeordneter im Reichstag einen Namen als Experte für Kolonial- und Militärfragen und verfolgte mit anderen führenden Sozialdemokraten wie August Bebel und Friedrich Ebert das Ziel, die damalige SPD zur führenden Partei im Deutschen Reich zu machen. 

Für Noske stand im Zentrum seiner parlamentarischen Arbeit unter anderem, die Regierungsfähigkeit seiner Partei durch eine Annäherung an die monarchische Staatsspitze und die preußischen Eliten zu realisieren. Dieser Ansatz machte den SPD-Politiker sowohl für die alte Elite als auch den um Ausgleich bemühten Kreis um SPD-Chef Friedrich Ebert in der Revolutionsphase 1918/19 als Vermittler tragbar.

Seine erste Bewährungsprobe bestand Noske als Abgesandter der Regierung beim Kieler Arbeiter- und Soldatenrat, wo er einen mäßigenden Einfluss auf die Revolutionäre ausübte. Für die SPD wirkte er in den Regierungen von Friedrich Ebert und Philipp Scheidemann als Militärexperte und Minister mit der Zuständigkeit für die Demobilisierung von Heer und Marine nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. 

Eine zentrale Rolle spielte Noske bei der Rettung der jungen Republik, die von Umsturzversuchen bedroht war. Noske hat sich dabei in zwei wichtigen Ereignissen verdient gemacht. Zum einen hat er die deutschen Truppen geordnet in die Heimat zurückgeführt und einen möglichen militärischen Putsch verhindern helfen. Zum anderen spielte er eine entscheidende Rolle bei der Niederschlagung kommunistischer Aufstände, so zum Beispiel beim „Spartakusaufstand“ und vor allem während der „Berliner Märzkämpfe“ von 1919.

In jenen versuchten Aufständische unter Führung der Kommunistischen Partei Deutschlands die bürgerliche Republik zu beenden und eine Räterepublik nach sowjetischem Vorbild zu errichten. Besonders heftig waren die Kämpfe im heutigen Bezirk Lichtenberg, aber auch im damals unabhängigen Neukölln. Hier gab es mit der von der kommunistischen Presse so genannten „Neuköllner Republik“ eine Räterepublik im Winter 1918/19. Die gemäßigten Kräfte der Neuköllner SPD konnten mithilfe der von Noske und der SPD-geführten Reichsregierung eingesetzten Truppen eine parlamentarisch-demokratische Ordnung in Neukölln durchsetzen und Deutschland sowie Neukölln vor dem grausamen Schicksal einer sowjetisch geprägten Terrorherrschaft bewahren. 

Gerade angesichts der sich beschleunigenden Linksverschiebung in der Neuköllner Bezirkspolitik in den letzten Jahren – die Einführung von Bürgerräten wird auch heute wieder in der BVV diskutiert – ist es an der Zeit, die Neuköllner Bürger und die politisch Verantwortlichen an die kommunistische Gefahr und die notwendigen Abwehrkämpfe der Demokratie gegenüber dieser totalitären Ideologie zu erinnern. 

Gustav Noske gilt es daher zu seinem 155. Geburtstag ein würdiges Andenken zu gewähren: Als entschiedenem Antikommunisten und Gegner des Nationalsozialismus sowie nicht zuletzt als einem wichtigen Retter der jungen Weimarer Republik.

Ergebnis Drs. Nr. 0756/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BSK)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0756/XXI: abgelehnt

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 06.06.2023 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 28.06.2023 in der BVV abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: JA (15)
  • SPD: JA (11)
  • Grüne: JA (8)
  • Linke: JA (7)
  • AfD: NEIN (4)

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Bezirksverordnetenversammlung fit machen für das 21. Jahrhundert: Archivierung der Sitzungen der BVV auf YouTube 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird in §39, Abs. 1 um folgenden Satz ergänzt: 

Die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung werden nach der Live-Übertragung auf YouTube archiviert. 

Begründung:

Eine Aufzeichnung und Archivierung von BVV-Sitzungen auf der Internetplattform YouTube wird in anderen Bezirken Berlins bereits seit längerer Zeit durchgeführt.

Über den neu eingeführten Livestream erreicht die BVV bereits jetzt mehr Zuschauer als zu Zeiten, in denen der Besuch nur analog möglich war. 

Durch eine zukünftige Archivierung der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln auf der Internetplattform YouTube wird absehbar noch mehr Bürgern die Möglichkeit gegeben, die Sitzungen auch im Nachgang zu verfolgen. 

Eine Archivierung der BVV-Sitzungen trägt damit zur Transparenz über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung bei. 

Die Archivierung ist technisch problemlos durch wenige Klicks möglich. 

Ergebnis Drs. Nr. 0751/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GOA)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0751/XXI: abgelehnt

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der am 27.04.2023 Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 24.05.2023 in der BVV abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA (14) (und 1x NEIN)
  • SPD: JA (10)
  • Grüne: JA (9)
  • Linke: JA (5)
  • AfD: NEIN (4)

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Verurteilung der antisemitischen und israelfeindlichen Demonstrationen palästinensischer Gruppen vom 10. April 2023 in Neukölln 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen und israelfeindlichen Parolen, die während einer Demonstration palästinensischer Gruppen um das Osterwochenende in Neukölln skandiert wurden, aufs Schärfste.

Erneut hat in Neukölln bei einer Demonstration palästinensisch-arabischer Gruppen ein Mob gegen Israel als Staat und gegen jüdische Mitbürger in Berlin gehetzt. Wie bereits im Mai 2021 skandierten die Demonstranten Parolen wie „Tod den Juden“ sowie „Tod Israel“. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben und der Staatsschutz muss mit Hochdruck gegen die Täter ermitteln.

Die BVV Neukölln darf diese Vorgänge nicht kommentarlos stehen lassen und muss sich pro Israel und für die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürger aussprechen sowie endlich die Voraussetzungen schaffen, um den mittlerweile in Neukölln fast zur Normalität gewordenen arabisch-muslimischen Antisemitismus zu verhindern.  

Durch die Politik der schrankenlosen Migration nach Deutschland, die insbesondere Berlin und besonders Neukölln schwer belastet, kommt es fortwährend zu einem importierten Judenhass und öffentlichen Hassbekundungen gegen Israel. Anstatt Schutzsuchenden Asyl zu gewähren, importiert die deutsche Migrationspolitik die Konflikte der Herkunftsländer, so dass die diese auf deutschem Boden ausgetragen werden. 

Der offen bekundete Hass auf Israel, der von hier lebenden Arabern und muslimischen Gruppen ausgeht, ist kein Einzelfall und reiht sich in eine unrühmliche Kette von Vorfällen ein, die auch in der BVV vermehrt Thema waren. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und eine migrationspolitische Kehrtwende einzuleiten, verharren die Regierenden im Bezirk, im Land und im Bund bei ihrer falschen Politik der offenen Tür

Die BVV Neukölln appelliert an das Bezirksamt sowie den Berliner Senat, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Vorfälle dieser Art zu verhindern. 

Ergebnis Drs. Nr. 0758/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Bürger entlasten: Keine Parkgebühren in Neukölln!

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 14. Dezember 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die geplante Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln zu stoppen und so die Bürger finanziell zu entlasten.

Begründung:

Bürger, die auf die Parkplätze innerhalb der Parkraumbewirtschaftung angewiesen sind, werden laut Schätzungen des Wirtschaftsplans im Bezirk Neukölln bis Ende 2023 mit 2.608.000 Euro zusätzlich finanziell belastet.
Die Kosten für die Bürger setzen sich aus den Einnahmen aus Parkscheinautomaten, Einnahmen aus dem Handyparken, Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern aus der Parkraumbewirtschaftung zusammen.

Die zusätzlichen Kosten für die Bewohner unseres Bezirkes sind in Zeiten der Krise und den damit einhergehenden finanziellen Mehrbelastungen der Menschen unserer Stadt sozial ungerecht. Autofahren wird so zum Luxus für wenige.
Der Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung des Bezirks Neukölln sieht Ausgaben in derselben Höhe wie die Einnahmen vor, um die Parkraumbewirtschaftung finanzieren zu können. Die Berechnungsgrundlage ist reine Schätzung und die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung können die Einnahmen auch übertreffen. Ein Mehrwert für die Bürger, z.B. durch Mehreinnahmen, die der Bezirkskasse zugutekommen, ist bei der Finanzplanung nicht erkennbar, es sei denn, die Parkgebühren werden in den kommenden Jahren drastisch erhöht.

Erfahrungen aus anderen Berliner Bezirken zeigen, dass durch die Einführung von kostenpflichtigen Parkrumzonen insgesamt keine Entspannung der Parksituation entsteht. Das Problem der begrenzten Parkplätze wird lediglich räumlich verschoben.
Die Anzahl der vorhandenen Autos, welche in Berlin und auch im Bezirk Neukölln parken müssen, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Autofahrer, die auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind und nicht in der jeweiligen Parkzone wohnen, müssen auf Dauer in Bereiche ausweichen, in denen das Parken kostenlos ist. In den dortigen Örtlichkeiten entsteht dann wiederum derselbe Parkplatzmangel.

Auch die Anwohner, welche einen Bewohnerparkausweis besitzen, erwerben damit keinen Anspruch auf einen Parkplatz in dem entsprechenden Bereich und müssen sich dem Parkplatzmangel weiter stellen. Bereits jetzt kann das Bezirksamt die im Haushaltsplan 2022/23 geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung nicht umsetzen. Der im Haushaltsplan beschlossene Zeitplan wurde längst überschritten.

Da das Bezirksamt ohnehin bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln überfordert zu sein scheint, kann man die Einführung auch getrost sein lassen. Durch die Parkraumbewirtschaftung wird lediglich ein Mehraufwand an Bürokratie ohne einen erkennbaren Nutzen für die Bürger geschaffen. Im Gegenteil: Durch die Parkgebühren werden vor allem Geringverdiener in überhohem Maße belastet, die künftig auf ihr Auto werden verzichten müssen.

Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 09. Januar 2023 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 16. März 2023 (am 25. Januar 2023 zunächst vertagt) in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: in der BVV abgelehnt

  • CDU: ENTHALTUNG
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Ein Platz für Inge Meysel

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 08. November 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den noch namenlosen Platz, auf dem der Förderverein der Jugendverkehrsschulen Neukölln e. V. seinen Verkehrsübungsplatz hat, nach der im Jahr 1910 in Berlin-Rixdorf geborenen und am 10. Juli 2004 verstorbenen deutschen Schauspielerin und Hörspielsprecherin Inge Meysel zu benennen und an dem Ort eine Erinnerungsplakette anzubringen. 

Begründung:

Inge Meysel wurde in Neukölln geboren. Nach ihrem erfolgreichen Schauspieldebüt wurde sie 1933-1945 von den Nationalsozialisten als Halbjüdin diskriminiert und erhielt ein Auftrittsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg spielte sie in zahlreichen Kinofilmen, Theaterstücken und Fernsehbeiträgen die Hauptrolle und avancierte zu einer der berühmtesten Schauspielerinnen in Deutschland. 

Inge Meysel wurde in ihrer langen Karriere zu einer besonderen Persönlichkeit der deutschen Medienöffentlichkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Mit ihren oft sympathischen, lebensnahen Rollen spielte sie sich als Volksschauspielerin in die Herzen von Millionen Deutschen, weswegen ihr oft Titel wie die „Mutter der Nation“ angedichtet wurden. 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bezirk einer der wichtigsten in Neukölln geborenen Bürgerinnen unseres Landes bislang nicht öffentlich gedenkt. Bei der Widmung eines bislang namenlosen Platzes wie dem Standort der Jugendverkehrsschule bestehen zudem nur geringe administrative Hürden; die Bewohner der den Platz umgebenden Straßen würden nicht gezwungen, ihre Adresse zu ändern, was auch die Unterstützung der Bevölkerung erhöhen dürfte. 

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BSK)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: wg. Krankheit abwesend
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt am 06. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 19. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 16. März 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: ENTHALTUNG
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Öffentliche Trinkbrunnen für Neuköllner Kinderspielplätze

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 11. Oktober 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bei dem Bau neuer sowie bei Sanierungen bestehender Spielplätze im Bezirk Neukölln in Zukunft die Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen mit einzuplanen.

Begründung:

In Berlin wurden im vergangenen Jahr fast 50 neue Wasserspender gebaut. In diesem sowie in den kommenden zwei Jahren wollen die Berliner Wasserbetriebe eigenen Angaben zufolge jeweils 15 weitere Brunnen bauen. Mit den aktuell etwa 200 Brunnen insgesamt hängt die Hauptstadt insbesondere im Vergleich zu anderen Großstädten wie Wien, Zürich oder Paris jedoch nach wie vor deutlich hinterher. In diesen Städten gibt es bereits mehr als 1.000 Brunnen. Im Zuge der Klimaveränderungen und den damit ansteigenden Temperaturen muss für die Kinder und deren Begleitung gewährleistet sein, sich auf den Spielplätzen erfrischen zu können.

Außerdem sollte das Wasser aus den neu gebauten Trinkbrunnen nicht in die Kanalisation laufen, sondern stattdessen z. B. zur Bewässerung von Bäumen verwendet werden. Dazu gibt es unter anderem ein Pilotprojekt in Spandau, an welchem sich orientiert werden könnte.

Ergebnis Drs. Nr. 0485/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss JHA)

  • SPD:
  • Grüne:
  • CDU:
  • Linke:
  • AfD:
  • FDP:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0485/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt am 13. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt am 17. November 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 25. Januar 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Dokumente

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD-Fraktion für die Beibehaltung des etablierten Youtube-Livestreams der BVV

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 29. Juni 2022

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 29. Juni 2022:

Antrag zu BVV-Livestream abgelehnt. Bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vergangene Woche forderte die AfD mit einem Entschließungsantrag, dass der während der Corona-Pandemie etablierte BVV-Livestream weiter beibehalten wird. Der BVV-Kanal habe bei YouTube mittlerweile bereits 187 (Anmerkung d. Redaktion: mittlerweile 189) Abonnent*innen. Diese sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Bezirkspolitik mitzuverfolgen. Die Entschließung wurde abgelehnt. 

Der Bezirksverordnete Karsten Schulze (CDU) sprach sich allerdings für eine schnelle Einrichtung eines Livestreams aus. Ebenso der Verordnete Roland Leppek (FDP). Dieser erinnerte daran, dass der Livestream bereits beschlossen wurde und daher keine Entschließung nötig sei. Er fragte, warum man das Vorhaben bisher noch nicht umgesetzt habe.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 29. Juni 2022

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: BVV tagt wieder in Präsenz – AfD-Fraktion fordert Beibehaltung des etablierten BVV-Livestreams auf Youtube

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 22. Juni 2022

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 22. Juni 2022:

Bezirksverordnete tagen wieder analog. Zum ersten Mal in diesem Jahr findet die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am heutigen Mittwoch wieder analog statt. Die BVV tagt noch unter Corona-Bedingungen im größeren Saal im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt – den bewährten Livestream wird es allerdings nicht geben.

Wer sich also für Bezirkspolitik interessiert, den Weg in die Gropiusstadt aber nicht auf sich nehmen oder Zeit für die gesamte Sitzung investieren will oder kann, kann der BVV nun wieder, wie zu vor-Corona-Zeiten, nicht beiwohnen.

Unklar ist bislang, ob der Livestream mittelfristig wieder eingeführt wird – zumindest die AfD fordert ihn per Entschließung. Auch wenn der Antrag – weil er von der AfD kommt mit großer Wahrscheinlichkeit von den übrigen Parteien nicht angenommen wird, ist die generelle Argumentation nicht falsch.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 22. Juni 2022

Ausbau des Radverkehrs auf Kosten der Sicherheit

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Radwegenetz nur an den Straßen auszubauen, an denen für die Radfahrenden die benötigten Sicherheitsabstände von 80 – 100 cm zu parkenden Autos eingehalten werden können.

Begründung: Jeden Tag verunglückt im Schnitt ein Radfahrer in Berlin durch eine geöffnete Autotür. Neben den körperlichen Verletzungen leiden Betroffene oft auch an psychischen Folgen. 6,5 Prozent aller Fahrradunfälle in Berlin sind demnach sogenannte Dooring-Crashs, in denen das Opfer von rechts getroffen wird.

Oft bleiben bei den betroffenen Radfahrern gesundheitliche Folgen aufgrund der Verletzungen und/oder ein langer Rechtsstreit über die Schuldfrage. Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, für die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer Sorge zu tragen. Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Doch es gibt noch eine zweite Seite: Radfahrer müssen ihrerseits einen Abstand zu den parkenden Autos einhalten, und zwar zwischen 80 und 100 Zentimeter, sonst gelten sie vor Gericht als mitschuldig am Unfall. Berlin baut das Radwegenetz aus, doch nach Meinungen von Verkehrsexperten können Sicherheitsabstände dabei nicht immer eingehalten werden. Unfallforscher Siegfried Brockmann sagt, der notwendige Abstand sei auf vielen Berliner Straßen ein Ding der Unmöglichkeit, weil die Straßen zu eng sind. Was der Gesetzgeber einfordert, lasse sich in der Realität für Verkehrsteilnehmer oft nicht umsetzen.

Auch Verkehrsexperte Dirk von Schneidemesser vom Verein Changing Cities meint, der Ausbau des Radverkehrs ginge leider immer noch zu oft auf Kosten der Sicherheit. „Die Politiker und die Politikerinnen rufen schon seit Jahrzehnten zu mehr Radfahren auf, aber die lassen die Bürgerinnen und Bürger alleine damit, die Infrastruktur bietet es nicht, dass wir dann sicher und bequem unterwegs sein können“, sagt er.

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 29. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 31. August 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Illegale Müllentsorgung rund um das Sportbad Britz

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, gegen die illegale Sperrmüllentsorgung rund um das Sportbad Britz vorzugehen. Betroffen sind der Stelzenweg sowie der Kleiberweg und der Rohrdommelweg. 

Die Kontrollen seitens des Ordnungsamtes müssen dazu verstärkt und Hinweisschilder mit der Androhung einer Geldstrafe bei illegaler Müllentsorgung aufgestellt werden.

Ferner setzt sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass eine zeitnahe und regelmäßige Müllentsorgung des illegal abgeladen Mülles durch die BSR in dem angegeben Bereich erfolgt. 


Begründung:

Rund um das Sportbad Britz wird regelmäßig Müll illegal entsorgt. Schwerpunkt ist dabei der Parkplatz am Stelzenweg, der durch seine Lage schlecht von der Johannisthaler Chaussee einzusehen ist. An den dort aufgestellten Flaschencontainern wird in regelmäßigen Abständen Sperrmüll illegal entsorgt. Dieser Müll wird zwischen die parkenden PKW und auf den Bürgersteig geworfen. 

Da illegale Müllkippen erfahrungsgemäß anwachsen, ist eine zeitnahe Durchführung der angeregten Maßnahmen dringend geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 0286/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0286/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 07. September 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 28. September 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Beschleunigung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Neuköllner Straße Ecke Stubenrauchstraße

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie man den Verkehrsrückstau auf der Stubenrauchstraße von der Massantebrücke bis zur Neuköllner Straße verringern kann. 

Begründung: 

Die Stubenrauchstraße ist nach der Autobahnabfahrt A113 eine der Verbindungsstraßen Richtung Neuköllner Straße. Sie ist hinter der Autobahnauffahrt Massantebrücke/Stubenrauchstraße bis zum Seidelbastweg zweispurig. An der Kreuzung Stubenrauchstraße Ecke Seidelbastweg kommt es aufgrund einer nicht dauerhaft geschalteten Linksabbiegerampel im Kreuzungsbereich oft zu einem erheblichen Rückstau, welcher bis zur Autobahnabfahrt reicht.

Im Verlauf wird die Stubenrauchstraße in Richtung Neukölln zunächst wegen der auf dem rechten Fahrbahnrand ausgewiesenen Parkflächen und ab dem Mohnweg durch eine Fahrspur für die BVG-Busse auf eine Spur verengt. Vor der Ampelkreuzung Stubenrauchstraße Ecke Neuköllner Straße teilt sich die Fahrbahn in eine Fahrspur für Rechtsabbieger und eine Fahrspur gleichzeitig für Geradeausfahrer und Linksabbieger. Dadurch kommt es tagsüber zu unangemessen langen Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer dieses Straßenabschnittes, da der Verkehrsfluss auf der Spur für Geradeausfahrer und Linksabbieger durch entgegenkommende Fahrzeuge aus dem Zwickauer Damm nicht effektiv abfließen kann.

Ergebnis Drs. Nr. 0283/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0283/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 08. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 22. Juni 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Ungleichbehandlung bei der geschlechterspezifischen Jugendarbeit von weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, im Sinne einer tatsächlichen Gleichstellungspolitik eine beiden Geschlechtern gerecht werdende, ausgewogene Jugendförderarbeit umzusetzen.


Begründung:

Aus der Beantwortung der KA der AfD-Fraktion Neukölln Drs. Nr: KA/048/XXI durch das BA/JugGes ergibt sich ein deutlicher Unterschied in der Schwerpunktsetzung bei der Förderung der geschlechterspezifischen Jugendarbeit. 

Die Anzahl der männlichen Schulabbrecher ist über den gesamten Befragungszeitraum (2017 – 2018) signifikant höher als bei den weiblichen Schulabbrechern. Demgegenüber steht eine durchgehend höhere Anzahl von weiblichen Abiturienten in den Abschlussjahrgängen 2017 – 2021.

Zudem ergibt sich eine fast durchgehend höhere Anzahl von männlichen Jahrgangswiederholern im Befragungszeitraum. In vielen Bereichen sind Jungen und junge Männer offenbar benachteiligt. Es ist beispielsweise bekannt, dass Straftaten vorwiegend von männlichen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen verübt werden und daher eine vermehrte Präventionsarbeit erforderlich ist. 

Dennoch werden über den gesamten Zeitraum von 2017 bis 2021 doppelt so viele Projekte für Mädchen und junge Frauen gefördert. Die finanzielle Unterstützung von Projekten für Jungen und junge Männer beträgt über den gesamten Zeitraum von 2017 bis 2021 lediglich einen Bruchteil gegenüber den Projekten für Mädchen und junge Frauen.

Ergebnis Drs. Nr. 0275/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0275/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 09. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 22. Juni 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA (14)
  • Grüne: JA (9)
  • CDU: JA (10)
  • Linke: JA (5)
  • AfD: NEIN (3)
  • FDP: JA (3)

Verkehrsberuhigung des Minzeweges

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 23. März 2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie man im Bereich Minzeweg die Geschwindigkeit der durchfahrenden Kfz senken kann. Damit soll in diesem Bereich eine Verkehrsberuhigung und damit die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit gewährleistet werden.

Begründung: 

Der Minzeweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone und verläuft parallel zur Autobahn A113 zwischen der Ausfahrt Johannisthaler Chaussee und der Ausfahrt Stubenrauchstraße. Laut Beschwerden von Anwohnern wird der Minzeweg bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der A113 stadtauswärts als eine Abkürzung zwischen den oben genannten Autobahnabschnitten genutzt. Es wurde durch die Anwohner eine gehäufte Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Verkehrsteilnehmern auf dem Minzeweg berichtet. Dieser Umstand gewinnt an Bedeutung, da im Bereich Minzeweg Nr. 54 bis Nr. 78 der Geißbartweg, Sternliebweg, Silberdistelweg und Zwergasternweg in den Minzeweg einmünden. In diesen kleinen verkehrsberuhigten Seitenstraßen sind oft spielende Kinder anzutreffen, welche sich regelmäßig mit kindlicher Unachtsamkeit auf die Fahrbahn des Minzeweges bewegen. Hier kam es bereits des Öfteren zu Beinahe-Kollisionen zwischen spielenden Kindern und Autos, welche mit überhöhter Geschwindigkeit auf dem Minzeweg bewegt wurden.

Ergebnis Drs. Nr. 0190/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0190/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 06. April 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 04. Mai 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Abschaffung des Berliner Hunderegisters

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 15. März 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln setzt sich beim Land Berlin dafür ein, dass neu eingeführte Berliner Hunderegister wieder abzuschaffen.

Begründung:

Laut dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin müssen alle Hundehalter ab dem 1. Januar 2022 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 11 HundeG. Durch dieses neue Gesetz entstehen den Steuerzahlern in Berlin innerhalb von 4 Jahren zunächst Kosten von über 270.000 Euro, welche an ein Privatunternehmen (GovConnect GmbH) abgeführt werden

Die Kosten der Halter für die Anmeldung betragen für eine Online-Anmeldung 17,50€ und für eine telefonische oder schriftliche Anmeldung 26,50 €. Laut Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz sollen die erhobenen Gebühren kostendeckend für den technischen Betrieb und das administrative Führen des Registers sein. Die Gebührenhöhe ergäbe sich vor allem durch die Anzahl der gehaltenen Hunde[1]. In Berlin sind es derzeit etwa 110.000 Tiere.

Bei der Anzahl von 110.000 Hunden mal mindestens 17,50 Euro, ergibt sich jedoch eine Gesamtsumme von über 1,9 Millionen Euro, welche durch die Anmeldegebühren in das Hunderegister eingenommen werden sollen. Dieser zu erwartende Betrag ist offensichtlich keinesfalls kostendeckend, sondern erscheint allenfalls als geeignete Maßnahme, um die Steuerzahler in Berlin auch in Zeiten der Krise mit weiteren finanziellen Abgaben zu belasten

Neben den unverhältnismäßig hohen und sozial ungerechten Kosten für die Hundehalter bringt das Berliner Hunderegister keinen signifikanten Vorteil. Bereits vor Einführung des Registers musste jeder Hund in Berlin gemäß § 4 und § 12 HundeG nach Vollendung seines dritten Lebensmonats elektronisch per Transponder/Mikrochip gekennzeichnet werden[2].

Bei den Angaben für die Hundesteuer und beim Chippen des Hundes werden zum Großteil identische Daten erfasst, wie auch im neuen Hunderegister. Damit ist ein Überblick über den aktuellen Bestand an gehaltenen Hunden in Berlin und die Identifizierung entlaufener Tiere auch ohne das neue Hunderegister möglich.

Für eine bundesweite Zuordnung der eigenen Tier- und Halterdaten besteht zudem die Möglichkeit für jeden Hundebesitzer, seinen Hund zusätzlich bei verschiedenen Anbietern kostenlos registrieren zu lassen[3].

Das neue Hunderegister soll zudem eine statistische Auswertung zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen ermöglichen. Diese Statistik steht den Berliner Bürgern jedoch bereits seit 2016, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Beißattacken, den beteiligten Hunderassen und der Art des Vorfalles zur Verfügung und wird einmal jährlich erstellt. Sie beruht auf Meldungen, die bei den Bezirksämtern eingegangen sind[4].


[1] AGH Berlin, Drucksache 19/10 588, Antwort 6.

[2] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HuHGBE2016pG1

[3] https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren

[4] https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/hundebiss-statistik-314090.php

Ergebnis Drs. Nr. 0181/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0181/XXI: in der BVV abgelehnt

Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit am 01. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 21. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 31. August 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Entschließung (Dringlichkeit): Verurteilung der antisemitischen Demonstrationen vom 19. Februar 2022

Entschließung – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 23. Februar 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen Demonstrationen in der Sonnenallee vom Samstag, 19. Februar 2022 aufs Schärfste. Antisemitismus und Aufrufe zur Gewalt gegen Juden haben in Neukölln keinen Platz. 

Begründung:

Auf einer Demonstration in der Sonnenallee wurde am Samstag, 19. Februar nach übereinstimmenden Medienberichten u.a. die Parole „Yallah Intifada von Hanau bis nach Gaza“ skandiert. Bei der sogenannten „Intifada“ handelt es sich um eine Serie von antisemitischen Pogromen und Terroranschlägen, denen hunderte Israelis zum Opfer fielen. Demonstrationen mit solch gewaltverherrlichenden Forderungen gefährden die Innere Sicherheit in Neukölln und Deutschland, da sie als Aufruf zu weiterer Gewalt insbesondere gegen Juden verstanden werden müssen. Eine Demokratie darf Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung niemals akzeptieren. 

Ergebnis Drs. Nr. 0171/XXI: in der BVV abgelehnt

Über die Entschließung (Dringlichkeit) wurde am 23. Februar 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Förderung der DEVI verlängern

Antrag der AfD-Fraktion Neukölln: abgelehnt

Datum: 18. Januar 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht zu prüfen, die „Anlauf- und Dokumentationsstelle für konfrontative Religionsbekundung“ der DEVI e. V. weiterhin finanziell zu fördern und damit dem Anliegen der DEVI nach einer längerfristigen Unterstützung nachzukommen.

Begründung:

Islamismus an deutschen Schulen ist längst ein landesweites Problem (vgl. Döbber, 2021). An Neuköllner Schulen werden säkulare Jugendliche offenbar genötigt, sich orthodoxen Regeln anzupassen: Die Ergebnisse einer qualitativen Befragung an zehn Schulen sowie einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin-Neukölln sind eindeutig. 90 Prozent der Schulen berichten über regelmäßige Fälle von „konfrontativer Religionsbekundung“, die Hälfte spricht dabei sogar von einem „alltagsprägenden Problem“ (Welt.de, 30.12.2021).                                    

Die Evaluation der DEVI zeigt, dass durch den Islamismus verursachte Problemlagen im Bezirk Neukölln verstärkt auftreten (vgl. DEVI, 2021). Islamismus an Schulen muss daher dringend besser erforscht werden, um ein Problembewusstsein zu schaffen und adäquate Lösungsansätze zu finden. Eine finanzielle Unterstützungsleistung der DEVI Initiative „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ wird daher dringend benötigt, um die notwendigen Strukturen für mögliche Projekte aufrechterhalten zu können, diese vorzubereiten und mit verschiedenen Projekten weiterhin für die Schulen ansprechbar zu sein (vgl. demokratieundvielfalt.de, 2022).

demokratieundvielfalt.de (2022): https://demokratieundvielfalt.de/

DEVI (2021): 

https://demokratieundvielfalt.de/wpcontent/uploads/2021/12/DEVI_Broschuere_Anlauf_und_Dokumentationsstelle_konfrontative_Religionsbekundung_A4_ICv2_03c-doppelseiten.pdf

Döbber, Christian (2021): https://www.focus.de/perspektiven/deutsche-schulen-nach-paty-ermordung-lehrerin-kaempft-gegen-islamismus-als-schueler-mit-kalaschnikow-posierte-bin-ich-aufgewacht_id_12658520.html

Welt.de: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus235936950/Islamismus-an-Berliner-Schulen-Wir-duerfen-das-Problem-nicht-wegreden.html

Ergebnis Drs. Nr. 0082/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss ParInt)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0082/XXI: in der BVV abgelehnt

Der mitberatende Ausschuss für Partizipation und Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit am 01. März 2022 die Ablehnung des Antrages. Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 28. März 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 04. Mai 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Streichung der Fahrgeldentschädigungen für Bezirksverordnete

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Januar 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksbürgermeister und der Bezirksverordnetenvorsteher werden ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird. 

Begründung: 

Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.

Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit. 

Da die Mehrheit der Bezirksverordneten in der Sitzung vom 24. November 2021 keine Dringlichkeit des Anliegens feststellen wollte, folgt der Antrag erneut im regulären Verfahren. 

Ergebnis Drs. Nr. 0072/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 07. Februar 2022 die Ablehnung des Antrages. Die Abstimmung wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Februar 2022 zunächst vertagt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 16. März 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Fahrgeldzuschüsse: Spende der AfD-Fraktion Neukölln an Berliner Hospiz

Obwohl Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln derzeit auf Grund des Infektionsgeschehens weitestgehend online stattfinden, werden weiterhin pauschale Fahrgeldzuschüsse an Bezirksverordnete ausgeschüttet. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln handelt es sich hierbei eindeutig um Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern. Die Teilnahme vom heimischen Sofa aus erfordert keine Fahrgeldaufwendungen.

Unser Dringlichkeitsantrag auf vorübergehende Streichung (für die Dauer der Online-Sitzungen) dieser Zuschüsse wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln am 24. November 2021 mehrheitlich abgelehnt.

AfD-Fraktion Neukölln spendet Fahrgeld an Berliner Hospiz

Wir als AfD-Fraktion setzen uns weiterhin gegen die Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern ein. Alle Bezirksverordneten der AfD-Fraktion Neukölln spendeten daher ihre Fahrgeldzuschüsse für die Monate November und Dezember 2021 in der Woche vor Weihnachten für einen sozialen Zweck. Jeder einzelne hat 80 Euro an ein Berliner Hospiz überwiesen.

Erneuter Antrag um regulären Verfahren

Doch der Sachverhalt ist damit nicht geklärt. Die Ausschüttung dieser Zuschüsse während Online-Sitzungen findet bis auf weiteres statt. Da in der Sitzung vom 24. November 2021 mehrheitlich keine Dringlichkeit festgestellt wurde, werden wir den Antrag im kommenden Jahr im regulären Verfahren erneut stellen.

Dringlichkeitsantrag: Streichung der Fahrgeldentschädigungen für Bezirksverordnete

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion Neukölln: abgelehnt

Datum: 23. November 2021

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird.

Begründung:

Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.

Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit. 

Ergebnis Drs. Nr. 0062/XXI: in der BVV abgelehnt

Über den Antrag (Dringlichkeit) wurde am 24. November 2021 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Kein Fahrgeld für Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung für Online-Sitzungen vom heimischen Sofa

Wieder einmal stehen die Zeichen klar auf Lockdown. Statt Lösungsansätzen und dem Weg zur Eigenverantwortung der Bürger in Neukölln und Deutschland werden der Bevölkerung scheibchenweise mehr und mehr Rechte geraubt. Die wirtschaftlichen Folgen der verfehlten Lockdown-Politik machen sich mittlerweile bei vielen im Portmonee bemerkbar.

Die AfD-Fraktion Neukölln geht daher mit gutem Beispiel voran und setzt sich aktiv gegen Steuergeldverschwendung ein. Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Ältestentenrat der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln festgelegt, dass die aktuellen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung nur online stattfinden sollen. Die vorgesehene Erstattung von Fahrtkosten für Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, die bequem von zuhause aus an den Sitzungen teilnehmen können, entbehrt somit jeder Grundlage.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Julian Potthast dazu: „Die AfD-Fraktion Neukölln beantragt im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags am 24. November, die Fahrgeldentschädigungen aller Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Online-Sitzungen ersatzlos zu streichen. Für die Teilnahme vom heimischen Sofa aus entstehen den Verordneten keinerlei Fahrtkosten, die in irgendeiner Form erstattet werden müssten. Während Inflation, Energiesteuer und eine kopflose Lockdownpolitik den Bürgern wirtschaftlich immer mehr zusetzen, sollte die Politik sich nicht sachgrundlos die Taschen vollstopfen. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung des Antrags durch die anderen Fraktionen.“