Dauerbaustelle am U-Bahnhof Rathaus-Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0471/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wann sind die Bauarbeiten am U-Bahnhof Rathaus Neukölln voraussichtlich abgeschlossen, so dass die Fahrbahn und die Bürgersteige wieder uneingeschränkt genutzt werden können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0471 vom 28.09.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem aktuellen Bauzeitenplan BZP SOLL-22 (Stand 29.06.2022) wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) im Mai 2024 abgeschlossen sein.

Aufgrund der schwierigen technischen Randbedingungen im Zusammenhang mit der Tunnel-Sanierung (hier sind in erster Linie die zeitaufwendigen Leitungsumverlegungen und die Entsorgung der belasteten Abbruchmaterialien zu nennen) und der Vorgabe von SenUMVK, den Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen aufrecht zu erhalten, ist der Bauabschnitt zwischen Erkstraße und Flughafenstraße/Fuldastraße in diverse Teilstücke aufzuteilen. Die damit verbundenen Provisorien und Zwischenlösungen beanspruchen infolgedessen sehr viel Zeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Dokumente

Die Steuerlast mit den Lastenfahrrädern

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0385/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Stehen die vom Bezirksamt angeschafften 10 Lastenräder, 4 Fahrrad-Lastenanhänger und 1 Rikscha den Bürgern aktuell wieder zur Ausleihung zur Verfügung?

2. Falls nein, empfindet das Bezirksamt Neukölln die Ausgabe von über 20.000 Euro (vgl.: KA/061/XXI) aus Steuermitteln im Hinblick auf die lediglich 291 getätigten Buchungen und eine bisherige Verfügbarkeit der Lastenfahrräder über den Zeitraum von nur 7 Monaten nicht als eine erhebliche Verschwendung von Steuer- und Fördermitteln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0385/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Da Sie sich auf die KA/061/XXI beziehen, geht das Bezirksamt davon aus, dass Sie die bis zum 31.12.2021 im Rahmen der Bewegung „Schön wie wir“ (Projektbaustein Kiezhausmeister) verliehenen Lastenfahrräder meinen. Es handelt sich aber – anders als mit der Fragstellung ausgeführt – nur um 5 Lastenfahrräder.

Das aus dem Programm „Saubere Stadt“ finanzierte Projekt ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Wegen der Neuauflage war eine Neuauflage nicht möglich.

Frage 2:

Nein.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

Ausbau des Radverkehrs auf Kosten der Sicherheit

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Radwegenetz nur an den Straßen auszubauen, an denen für die Radfahrenden die benötigten Sicherheitsabstände von 80 – 100 cm zu parkenden Autos eingehalten werden können.

Begründung: Jeden Tag verunglückt im Schnitt ein Radfahrer in Berlin durch eine geöffnete Autotür. Neben den körperlichen Verletzungen leiden Betroffene oft auch an psychischen Folgen. 6,5 Prozent aller Fahrradunfälle in Berlin sind demnach sogenannte Dooring-Crashs, in denen das Opfer von rechts getroffen wird.

Oft bleiben bei den betroffenen Radfahrern gesundheitliche Folgen aufgrund der Verletzungen und/oder ein langer Rechtsstreit über die Schuldfrage. Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, für die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer Sorge zu tragen. Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Doch es gibt noch eine zweite Seite: Radfahrer müssen ihrerseits einen Abstand zu den parkenden Autos einhalten, und zwar zwischen 80 und 100 Zentimeter, sonst gelten sie vor Gericht als mitschuldig am Unfall. Berlin baut das Radwegenetz aus, doch nach Meinungen von Verkehrsexperten können Sicherheitsabstände dabei nicht immer eingehalten werden. Unfallforscher Siegfried Brockmann sagt, der notwendige Abstand sei auf vielen Berliner Straßen ein Ding der Unmöglichkeit, weil die Straßen zu eng sind. Was der Gesetzgeber einfordert, lasse sich in der Realität für Verkehrsteilnehmer oft nicht umsetzen.

Auch Verkehrsexperte Dirk von Schneidemesser vom Verein Changing Cities meint, der Ausbau des Radverkehrs ginge leider immer noch zu oft auf Kosten der Sicherheit. „Die Politiker und die Politikerinnen rufen schon seit Jahrzehnten zu mehr Radfahren auf, aber die lassen die Bürgerinnen und Bürger alleine damit, die Infrastruktur bietet es nicht, dass wir dann sicher und bequem unterwegs sein können“, sagt er.

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 29. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 31. August 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Beschleunigung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Neuköllner Straße Ecke Stubenrauchstraße

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie man den Verkehrsrückstau auf der Stubenrauchstraße von der Massantebrücke bis zur Neuköllner Straße verringern kann. 

Begründung: 

Die Stubenrauchstraße ist nach der Autobahnabfahrt A113 eine der Verbindungsstraßen Richtung Neuköllner Straße. Sie ist hinter der Autobahnauffahrt Massantebrücke/Stubenrauchstraße bis zum Seidelbastweg zweispurig. An der Kreuzung Stubenrauchstraße Ecke Seidelbastweg kommt es aufgrund einer nicht dauerhaft geschalteten Linksabbiegerampel im Kreuzungsbereich oft zu einem erheblichen Rückstau, welcher bis zur Autobahnabfahrt reicht.

Im Verlauf wird die Stubenrauchstraße in Richtung Neukölln zunächst wegen der auf dem rechten Fahrbahnrand ausgewiesenen Parkflächen und ab dem Mohnweg durch eine Fahrspur für die BVG-Busse auf eine Spur verengt. Vor der Ampelkreuzung Stubenrauchstraße Ecke Neuköllner Straße teilt sich die Fahrbahn in eine Fahrspur für Rechtsabbieger und eine Fahrspur gleichzeitig für Geradeausfahrer und Linksabbieger. Dadurch kommt es tagsüber zu unangemessen langen Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer dieses Straßenabschnittes, da der Verkehrsfluss auf der Spur für Geradeausfahrer und Linksabbieger durch entgegenkommende Fahrzeuge aus dem Zwickauer Damm nicht effektiv abfließen kann.

Ergebnis Drs. Nr. 0283/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0283/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 08. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 22. Juni 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Verkehrsberuhigung des Minzeweges

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 23. März 2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie man im Bereich Minzeweg die Geschwindigkeit der durchfahrenden Kfz senken kann. Damit soll in diesem Bereich eine Verkehrsberuhigung und damit die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit gewährleistet werden.

Begründung: 

Der Minzeweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone und verläuft parallel zur Autobahn A113 zwischen der Ausfahrt Johannisthaler Chaussee und der Ausfahrt Stubenrauchstraße. Laut Beschwerden von Anwohnern wird der Minzeweg bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der A113 stadtauswärts als eine Abkürzung zwischen den oben genannten Autobahnabschnitten genutzt. Es wurde durch die Anwohner eine gehäufte Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Verkehrsteilnehmern auf dem Minzeweg berichtet. Dieser Umstand gewinnt an Bedeutung, da im Bereich Minzeweg Nr. 54 bis Nr. 78 der Geißbartweg, Sternliebweg, Silberdistelweg und Zwergasternweg in den Minzeweg einmünden. In diesen kleinen verkehrsberuhigten Seitenstraßen sind oft spielende Kinder anzutreffen, welche sich regelmäßig mit kindlicher Unachtsamkeit auf die Fahrbahn des Minzeweges bewegen. Hier kam es bereits des Öfteren zu Beinahe-Kollisionen zwischen spielenden Kindern und Autos, welche mit überhöhter Geschwindigkeit auf dem Minzeweg bewegt wurden.

Ergebnis Drs. Nr. 0190/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0190/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 06. April 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 04. Mai 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Intensivbettenabbau in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem Umfang wurden in den letzten 2 Jahren im Neuköllner Klinikum Intensivbettenkapazitäten ab- oder aufgebaut?
  2. Sollten Intensivbettenkapazitäten abgebaut worden sein, wie viele davon wurden auf Grund von Personalmangel abgebaut?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0045/XXI vom 24.11.2021

Frage 1:

Die Zahl der betriebsfähigen Betten unterliegt zahlreichen Schwankungen. Wie bekannt, ist der Zustand des Klinikums als sanierungsbedürftig zu bezeichnen. Das Klinikum Neukölln betreibt aktuell drei Stationen mit Beatmungsbetten, sowie drei weitere Stationen mit Überwachungsbetten. Personelle Schwankungen sowie Vorgaben z.B. im Rahmen der PPUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) und in Folge des TV-E (Tarifvertrag Entlastung) ermöglichen uns heute den Betrieb von 30 Beatmungsbetten für die Akutversorgung. Weitere Beatmungsbetten befinden sich im Weaningbereich (engl. für Entwöhnung). Das bedeutet, Patienten lernen wieder atmen und werden von der Beatmung entwöhnt, Sowie 38 Überwachungsbetten mit Monitoring. Durch den Fassadenanschluss zum Nordkopf sind aktuell weitere 10 Beatmungsbetten nicht verfügbar.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.