Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Entschließung der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 20. März 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.  

Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.

Ergebnis Drs. Nr. 1237/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 12. März 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit Senat, Berlin Partner, Visit Berlin sowie Kulturprojekte Berlin in Neukölln die Fußball-EM durch Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zu flankieren.

Begründung:

Berlin spielt als einer der Austragungsorte der Fußball-EM 2024 in Deutschland eine wichtige Rolle. Für den Bezirk Neukölln bietet das Großereignis die Chance, sich mit sportlichen und kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der Berliner EM-Planungen positiv zu präsentieren. Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen, um mit den Berliner Ansprechpartnern für die Ausrichtung der EM passende Veranstaltungen nach Neukölln zu holen.

Ergebnis Drs. Nr. 1224/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Maßnahmen gegen illegale Werbung von Autohändlern an parkenden Autos im öffentlichen Raum

Maßnahmen gegen illegale Werbung von Autohändlern an parkenden Autos im öffentlichen Raum

Antrag (Drs.Nr. 1184/XXI) der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: BVV am 21. Februar 2024

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie gegen die zunehmende und meist unerwünschte Werbung mittels an parkenden Autos befestigten Visitenkarten von Autohändlern vorgegangen werden kann. 

Begründung:

Die zunehmende „wilde Werbung“ von Autohändlern mittels Visitenkarten ist bei vielen Haltern unerwünscht. Hinzu kommt, dass die an der Windschutzscheibe steckenden Karten am Wegesrand weggeworfen werden, was zur Umweltverschmutzung beiträgt. Darüber hinaus ist die Verteilung von diesen werbenden Visitenkarten an Autos meist illegale Reklame. Sie muss vorab bei der zuständigen Straßenbaubehörde bzw. Ordnungsamt angemeldet werden, da es sich dabei um eine Sondernutzung der öffentlichen Straßen handelt. Die Genehmigung dafür ist kostenpflichtig, die entweder aus Unwissenheit oder bewusstem Unterlassen nicht eingeholt wird. Die Halter können gegen die werbenden Autohändler rechtlich nicht vorgehen, da die Werbung mit diesen Visitenkarten keine Besitzstörung darstellt. Lediglich ein Schaden am Fahrzeug durch die Verteilung würde eine Strafanzeige nach sich ziehen können. 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem beispielhaften Verfahren im Jahr 2010 (Az. IV-4RBs-25/10) dazu geurteilt: Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, müsse mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. Das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen diene nur dem gewerblichen Zweck. Hinzu kommt, dass der ADAC zu diesem Thema in einer Umfrage festgestellt hat, dass bei jenen Autohändlern, die mit solchen Visitenkarten-Aktionen werben, höchste Vorsicht geboten sei. Knapp 75 Prozent der Befragten seien sehr unzufrieden mit den Kaufangeboten gewesen und hätten die Händler als unseriös eingestuft. 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geht in Berlin mit gutem Beispiel voran und will diese unerwünschten und illegalen Werbemaßnahmen unterbinden. Seit 2022 verhängt das Ordnungsamt Bußgelder bis zu 3000 Euro. Im Jahr 2023 gab es 49 Bußgeldverfahren. Der Bezirk Mitte zieht nach und an diesen beiden Beispielen sollte sich das Bezirksamt Neukölln orientieren. Es geht um Verbraucherschutz im Sinne eines Schutzes der Autohalter vor unerwünschter Werbung sowie unseriösen Angeboten, die Bewahrung der Umwelt vor zusätzlicher Vermüllung durch die Visitenkarten und der Durchsetzung der geltenden Vorschriften für Reklame im öffentlichen Raum.

Ergebnis Drs. Nr. 1184/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Antrag (Drs.Nr. 1177/XXI) der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: BVV am 21. Februar 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird beauftragt, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu ersuchen, die Bronzeskulptur „Der seltene Fang“ aus dem Victoria-Park dem Bezirk Neukölln aus denkmalpflegerischen Gründen zu überlassen. Für die Skulptur soll ein geeigneter Standort gefunden werden, der ihrer ästhetischen und historischen Bedeutung gerecht wird. 

Begründung:

Die Fraktion B90/Grüne in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat den Antrag gestellt, die besagte Skulptur im Victoria-Park zu Füßen des künstlichen Wasserfalls einer „kritischen Kontextualisierung und der durch sie ästhetisierten sexualisierten Gewalt“ zu unterziehen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll die Diskussion initiieren und begleiten. Der Antrag der Grünen unterstellt, dass an der Bronzefigur immer wieder Anstoß genommen werde. Allerdings bleibt der Antragsteller Belege für diese Behauptung schuldig. Ein zentraler Kritikpunkt ist die angebliche „Ästhetisierung und Normalisierung von vergeschlechtlichter Gewalt, insbesondere gegen weiblich gelesene Personen.“ Eine solche Darstellung von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum sei vor dem Hintergrund real existierender und oft sexualisierter Gewalt gegen Frauen kaum angemessen. Es sei an der Zeit, endlich zu reagieren.

Der Antrag verlangt eine Kontextualisierung und blendet dabei aus, dass die Skulptur bereits in der Zeit ihrer Entstehung kontextualisiert wurde. Der Antragssteller geht oberflächlich davon aus, dass es sich um sexualisierte Gewalt handeln muss, die allerdings bei objektiver Betrachtung nicht festzustellen ist. Die männliche Figur scheint mit einem Netz und Oktopus auf einen Fischer oder Ähnliches hinzudeuten. Die weibliche Figur scheint eine Nixe oder Ähnliches darzustellen. Anders als die sexualisierte grüne Interpretation der Figur, kann es sich im Gegenteil um die Befreiung der Nixe, die ungewollt in seine Fänge geraten ist, durch den Fischer handeln.

Erschreckend ist an dem Antrag der Grünen, die Obsession auf gewalttätige Sexualität, die sich wie ein roter Faden durch den Antrag zieht. Der Antragssteller arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen und lässt völlig außer Acht, ob es sich bei der „weiblich gelesenen Figur“ nicht vielleicht um eine Trans-Nixe handelt oder dass die männliche Figur eventuell nicht männlich gelesen werden sollte. Auch die Stellung des Berliner Bildhauers Ernst Herter, der neben „Der seltene Fang“ national wie international erfolgreich arbeitete, lässt der Antrag der Grünen außen vor. Das ist für die beabsichtigte Kontextualisierung töricht.

Der Antrag der Grünen in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg will im Kern nichts anderes, als die Politik der Cancel Culture fortzuschreiben. Mit einer Überführung der Skulptur nach Neukölln gibt es die Chance, die unter Denkmalschutz stehende Skulptur unter den Schutz vor zeitgeistigen Kontextualisierungen zu stellen und denkmalpflegerischer Fürsorge zu übergeben. Diese ist durch bereits erfolgte, gezielte Farbattacken auf und Verschandelungen der Skulptur in Kreuzberg nicht mehr gesichert. Daher ist eine Rettung der Plastik durch den Bezirk Neukölln dringend geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 1177/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 24. Januar 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.

Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf. 

Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.

Ergebnis Drs. Nr. 1138/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Antragsteller: Jörg Kapitän

Datum: 16. Januar 2024

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, vor der Seniorenwohnanlage „MoRo Seniorenwohnanlagen e.V.“ in der Rollbergstraße 22 die Baustellenabsperrung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Begründung:

Laut der Geschäftsführerin der Seniorenanlage stellt die Baustellenabsperrung, die bis mindestens 19.12.2024 aufgrund von Baumaßnahmen für eine Geschäftsstelle des BUND bestehen bleiben soll, eine Gefährdung für Rettungseinsätze für die 118 Senioren in der Anlage dar. Laut Geschäftsführung muss im Durchschnitt viermal pro Woche der Rettungswagen gerufen werden, dessen Besatzung sich zeitraubend mit dem Öffnen der Absperrung beschäftigen muss.

Das ist nicht hinnehmbar, da es bei den Einsätzen um altersbedingte Komplikationen wie Herz-Kreislauf-Notfälle und Schlaganfälle geht, bei denen jede Sekunde zählt. Eine Gefährdung durch die gegenüber der Seniorenanlage liegenden Baustelle geht für Passanten, Rad- und Autofahrer nicht aus, da diese durch einen Metallzaun gesichert ist. Ein weiteres Argument des Bezirksamts, dass durch die Bauabsperrung Autofahrer vom Zuparken der Rettungsgasse abgehalten werden sollen, ist nicht stichhaltig.

Zum einen behindert die Baustellenabsperrung Rettungsfahrzeuge unnötig und zum anderen kann über temporäre Parkverbotsschilde für Pkw Abhilfe geschaffen werden. Das Bezirksamt muss mit der sofortigen Aufhebung der Baustellenabsperrung die Rettung von Menschenleben durch Einsatzkräfte sicherstellen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1132/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss VuT)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

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Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt schafft für die Bürger die Möglichkeit, in allen Bürgerämtern des Bezirkes Neukölln anfallende Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen per Barzahlung entrichten zu können. 

Begründung:

Eine Barzahlung der Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen ist derzeit nur noch an einem von vier Standorten der Bürgerämter in Neukölln möglich, nämlich im Bürgeramt 1 in der Donaustraße 29, Rathaus Neukölln. In den anderen Standorten (Bürgeramt 2, Sonnenallee 107, im Bürgeramt 3 in der Blaschkoallee 32 und Bürgeramt 4, Zwickauer Damm 52) können die Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen nur mit einer Girocard (mit PIN) bezahlt werden. Der Trend in den letzten Jahren geht dahin, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen die Annahme von Bargeld verweigern.

Dabei hat das Bargeld nach wie vor erhebliche Vorteile gegenüber dem elektronischen Zahlungsverkehr. Zum einen ist es mit sehr geringen Hürden praktisch von jedermann nutzbar, wohingegen elektronische Zahlungsmethoden meist an den Besitz eines Bankkontos geknüpft sind. Zudem ist auch die Anonymität und der damit einhergehende Schutz vor Nachvollziehbarkeit beim Bargeldverkehr gewährleistet. Das Bargeld ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktion daher in möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen und insbesondere in der Verwaltung als Zahlungsmittel zu erhalten. 

Zur Verbesserung des Services der Bürgerämter ist es notwendig, dem Bürger beim Begleichen von anfallenden Gebühren auch weiterhin die Wahl zu lassen, wie sie diese begleichen. Eine Erweiterung auf die uneingeschränkte Möglichkeit der Bargeldzahlung in allen Bürgerämtern ist daher zeitnah umzusetzen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1045/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BGAQ)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine Meldepflicht für den Befall von Bettwanzen für den Bezirk Neukölln einzuführen, bzw. zu prüfen, ob über die zuständige Senatsverwaltung eine Meldepflicht für das Land Berlin einzuführen ist.

Begründung: 

Medienberichte sprechen in letzter Zeit über einen vermehrten Befall von Bettwanzen in Berliner Gebäuden und Wohnungen. Kammerjäger in Berlin sprechen über eine Plage der Schädlinge in der Stadt, wie beispielsweise in einem Bericht auf dem Nachrichtenportal t-online vom 10. Oktober 2023, in dem ein Schädlingsbekämpfungs-Experte davon spricht, dass Bettwanzen seit Jahren zu seinem Alltag gehörten. 

Das Gesundheitsamt des Bezirks Mitte teilte dem Tagesspiegel in einem Bericht vom 9. Oktober 2023 mit, dass man den Eindruck eines zunehmenden Problems habe. In der Überschrift zum Artikel wird sogar von einem massiven Bettwanzen-Problem in Berlin gesprochen. Im Tagesspiegel kommt der Schädlingsbekämpfer Adam Tesmer zu Wort, der eine Meldepflicht fordert, um das Problem richtig einzuschätzen zu können. Seine Firma könne inzwischen die vielen Anfragen von Betroffenen in Berlin nicht mehr bewältigen. Darüber hinaus warnt er, dass bei stark befallenen Häusern eine Bekämpfung nicht mehr möglich sei. Die Folge sei de facto die Unbewohnbarkeit einzelner Wohnungen und ganzer Gebäude. 

Eine Sachverständige im Umweltbundesamt in Berlin mit Fokus Gesundheitsschädlinge mahnt im selben Artikel zu einer frühzeitigen Bekämpfung der Bettwanzen. Auch Jürgen Deckert, Spezialist für Wanzen und ehemaliger Kustos der Hemimetabolen-Sammlung am Berliner Naturkundemuseum, plädiert für die Einführung einer Meldepflicht. Außerdem fordert er bei einer „Wanzen-Welle“ staatliche Hilfe für entsprechende Schädlingsbekämpfung, da fachgerechte Maßnahmen erhebliche Kosten verursachten.

Es handelt sich offenkundig um eine schwerwiegende Problematik, die gesundheitliche und ökonomische Folgen nach sich zieht. Mit dem Antrag soll Berlin-Neukölln eine Vorreiterrolle bei der Lösung dieser Herausforderung einnehmen.

Ergebnis Drs. Nr. 1038/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GES)

  • CDU: NEIN
  • SPD:  NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke:  NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD:  JA
  • Grüne: JA
  • Linke:  JA
  • AfD: NEIN

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Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den radikalislamischen Terror der Hamas und den Angriff auf Israel und seine Zivilbevölkerung auf das Schärfste.

Die in der Folge ausgebrochenen antisemitischen Ausschreitungen in Neukölln und Berichte über aggressive Bedrohungen von Journalisten in der Sonnenallee sind zutiefst verstörend. Dass Vertreter des antisemitischen Netzwerkes „Samidoun“ aus Freude über getötete Israelis Süßigkeiten auf der Sonnenallee verteilen, ist eine Schande für unseren Bezirk. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und unmittelbar ausgewiesen werden, sofern sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Immer wieder ist Neukölln Schauplatz offen zur Schau gestellten Judenhasses und Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten. Dass 90 Jahre nach dem Holocaust Judenverachtung auf Berliner Straßen zur Schau gestellt wird, ist inakzeptabel. Zur Wahrheit gehört, dass diese Form des Antisemitismus in den letzten Jahren und teilweise Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert ist. Antisemitismus jeglicher Couleur hat in Deutschland keinen Platz. 

Ergebnis Drs. Nr. 1013/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Terrornetzwerk Samidoun verbieten

Terrornetzwerk Samidoun verbieten

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen das islamisch-terroristische Netzwerk Samidoun einzuleiten, sowie sofort eventuelle direkte oder indirekte ökonomische Unterstützung für dieses und ähnliche Netzwerke in Neukölln einzustellen. 

Begründung: 

Das Netzwerk Samidoun ist eine Ausgründung der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die das Ziel verfolgt, den Staat Israel zu vernichten. Samidoun beteiligt sich an der Ausrichtung des jährlich stattfinden und Israel-feindlichen, antisemitischen al-Quds-Tages in Berlin. Es hat sich bereits in der Vergangenheit im Bezirk durch antisemitische Propaganda besonders negativ hervorgetan. Diese Entwicklung hat nach den terroristischen Angriffen der Hamas auf Israel einen neuen Höhepunkt in Neukölln erreicht. 

Nachdem in den ersten Stunden des Überfalls auf Israel bereits Hunderte von israelischen Todesopfern zu beklagen waren, zogen Samidoun-Anhänger triumphierend durch Neukölln. Während sie den radikalislamischen Terror bejubelten, verteilten Mitglieder des Terrornetzwerks niederträchtig, vor allem auf der Sonnenallee, Süßigkeiten. Darüber hinaus begrüßten sie auf der Internetplattform X den Terroranschlag als „Widerstand des palästinensischen Volkes“. 

Solche Szenen, die sich gegen den Staat Israel, die Juden generell und nicht zuletzt gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, dürfen sich nicht wiederholen. Wir sind aufgefordert so schnell wie möglich auf allen Ebenen ein Verbot von Samidoun zu erreichen. 

Als AfD-Fraktion in der BVV Neukölln weisen wir regelmäßig auf die antisemitischen Umtriebe radikalislamischer Gruppen im Bezirk hin. 

Ergebnis Drs. Nr. 1029/XXI: Dringlichkeit abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN 
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Aktualisierung der Internetseite des Bezirksamtes und speziell der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung

Aktualisierung der Internetseite des Bezirksamtes und speziell der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die Internetseite des Bezirksamtes und speziell der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stets auf dem aktuellen Stand zu halten und eine Vollständigkeit des Inhaltes zu gewährleisten.

Begründung:

Auf der Internetseite des Bezirksamtes fällt auf, dass im Recherche-Tool regelmäßig lange Ladezeiten oder Serverfehler auftreten.
Es kommt vor, dass der Kalender nicht aktualisiert wird und die Durchnummerierung der Ausschüsse und Sitzungen teilweise nicht durchgehend erfolgt. Bei der Darstellung von Voten, an denen Bürgerdeputierte beteiligt sind, gibt es grundsätzliche Hindernisse – es wird oft kein Abstimmungsverhalten veröffentlicht. Die Vollständigkeit der Internetseite des Bezirkes ist zwingend erforderlich. Sie ist für die Bürger eine einfache und schnell zugängliche Informationsquelle und stellt damit einen wichtigen Bestandteil der digitalen Infrastruktur des Bezirks dar.

Als ein zeitgemäßes und notwendiges Instrument in der heutigen digitalen Gesellschaft ist eine stetige Aktualisierung zur transparenten Darstellung der Arbeitsleistung der BVV sicherzustellen.

Ergebnis Drs. Nr. 0997/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GO)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Ausgabensperre für Anschaffungskosten in Vorbereitung der Parkraumbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2023 

Ausgabensperre für Anschaffungskosten in Vorbereitung der Parkraumbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2023 

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 27. September 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, für die in 2023 anfallenden Anschaffungskosten für die Bereitstellung der Infrastruktur für die Parkraumbewirtschaftung i.H.v. 368.000 EUR (im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 im Ansatz für 2023 angegeben unter Kapitel 3400, Titel 71500) sowie für den in 2023 angesetzten Verlustausgleich aus dem Wirtschaftsplan i.H.v. 441.000 EUR (im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 im Ansatz für 2023 angegeben unter Kapitel 3400, Titel 68209) eine Ausgabensperre zu beschließen. Gleichzeitig wird das Bezirksamt gebeten, zu prüfen, ob die Mittel für den Erhalt des Wachschutzes an Neuköllner Schulen im Jahr 2023 eingesetzt werden können. 

Begründung: Angesichts der Haushaltssperre, die das Bezirksamt laut Pressemitteilung vom 19.09.2023 verhängt hat, sollten die ohnehin knappen Haushaltsmittel des Bezirks für sinnvollere Dinge – etwa den Wachschutz an Neuköllner Schulen – verwendet werden. 

Ergebnis Drs. Nr. 0978/XXI: Dringlichkeit in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Social-Media

Neuregelung der Nutzung von E-Scootern/E-Tretrollern im Bezirk Neukölln

Neuregelung der Nutzung von E-Scootern/E-Tretrollern im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. September 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ein neues, verbindliches Reglement von E-Scootern/E-Rollern im Bezirk Neukölln festzulegen bzw. die zuständige Senatsverwaltung zu ersuchen, neue, verbindliche Regelungen zu erlassen.

Folgende Maßnahmen sind auf Möglichkeit ihrer Umsetzung hin zu prüfen:

Parken nur noch auf ausgewiesenen Flächen. Mittels Geofencing in den Ausleihe-Apps kann das Abstellen in nicht für diese Roller ausgewiesenen Parkzonen verhindert werden. Der Nachweis bei der Registrierung zur Nutzung der E-Scooter via Führerschein, zumindest mit dem Nachweis einer Fahrerlaubnis für Mofas, ist eine weitere Handlungsoption. Jenseits des Systems der Ausleihe kann die Nutzung auch über den Kauf eines E-Rollers geregelt werden:

Mit dem Erwerb eines solchen Fahrzeugs und der Zulassung auf den eigenen Namen, ginge die Verantwortung auf den Fahrzeughalter über, wie beispielsweise beim Auto. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Helmpflicht, sind zu prüfen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, die zuständige Senatsverwaltung aufzufordern, die Bußgeldverordnung für nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter/-Roller anzupassen.

Begründung: Die Diskussion über die Nutzung von E-Scootern beschäftigt die Politik regional wie bundesweit. Zwar ist aus rechtlichen Gründen eine Volksabstimmung wie in Paris über ein Verbot dieser Fahrzeuge auf Landesebene nicht möglich. Doch ist die Pariser Entscheidung für ein Verbot dieser Roller ein wichtiger Debattenbeitrag über den Umgang mit diesem Transportmittel in Berlin. Auch in Neukölln gibt es von den Bürgern kritische Stimmen, die ein Verbot unterstützen. Ein Projekt des Bezirksamts mit dem Namen Pilotprojekt „#BESSERMITEINANDER“ zur Kontrolle und Zonenausweisungen für E-Scooter/E-Tretroller in Neukölln ist zwar abgeschlossen. Allerdings gibt es bisher kein öffentlich bekanntes Ergebnis zu diesem Projekt und eine Anfrage seitens der AfD-Fraktion dazu ist bisher unbeantwortet geblieben. Wir fordern aus folgenden Gründen eine Neuregelung für die Nutzung von E-Scootern in Neukölln:

1. Behinderungen:
Bisher ist es nicht gelungen, ein überzeugendes Konzept für die Nutzung, insbesondere das Parken bzw. Abstellen der E-Scooter zu entwickeln. Derzeit ist das Abstellen der Scooter an beliebigen Stellen erlaubt. Das führt oft zu starken Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise E-Scooter auf Geh- wegen, die regelrechte Stolperfallen sein können.

2. Umweltverträglichkeit
E-Scooter sind kein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Um die Roller für ihre Nutzer verfügbar zu machen, müssen die Fahrzeuge mit viel Aufwand in der Stadt verteilt werden, wodurch zusätzliche Mobilitätskosten entstehen. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Nutzer die Roller in Gewässer versenken, wo die Batterien Schaden an der Umwelt anrichten.

3. Gefährdung
Viele E-Scooter werden in Wildwest-Manier abgestellt und stellen eine Gefahr für Fußgänger dar, vor allem für ältere Menschen. Auch ist zu beobachten, dass ungeübte Fahrer die Roller nicht beherrschen. In Unkenntnis der Vorschriften werden die Scooter häufig auf Radwegen (in beliebiger Richtung) verwendet und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.

4. Vollgestellte Innenstädte
Innenstadtbezirke wie Neukölln werden von den Rollern regelrecht zugeparkt. Es wäre daher sinnvoll, zumindest mit einer eingeschränkten Zulassung an wenige, zuverlässige Anbieter für eine maßvolle Verringerung der Roller zu sorgen.

5. Sinnhaftigkeit
E-Scooter gelten seitens der Anbieter als ein sinnvolles Mittel zum Abkürzen der so genannten letzten Meile als Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Jedoch dienen sie überwiegend für junge Verkehrsteilnehmer als eine Art günstiges Spaßtransportmittel, mit dem häufig gegen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen wird.

Ergebnis Drs. Nr. 0937/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Antrag wurde in den Ausschüssen VuT und Ord abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Gute-Kneipen-Gesetz – Anerkennung, Pflege und Förderung der Neuköllner Eckkneipenkultur 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 28. Juni 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die Anerkennung, Pflege und Förderung der Neuköllner Eckkneipen als immaterielles Kulturgut des Bezirks zu veranlassen und über die Wirtschaftsförderung ein konkretes Konzept zur wirtschaftlichen Unterstützung zu erstellen, um Eckkneipen in Neukölln zu bewahren. 

Begründung:

Jeder kennt sie, jeder liebt sie: Die typische Berliner Eckkneipe, die als Kieztreffpunkt Raum für sozialen Austausch bietet und für kleines Geld großes Vergnügen ermöglicht. Leider ist die Eckkneipenkultur in Neukölln vom Aussterben bedroht – immer mehr urige Eckkneipen haben in Neukölln in den letzten Jahren ihre Türen für immer zugemacht. Die katastrophalen Folgen der Lockdownpolitik sowie steigende Mieten und Nachwuchssorgen sind für Gastronomen Herausforderungen, die oft nicht gestemmt werden können. 

Allzu oft werden die Eckkneipen durch jene Geschäfte ersetzt, die in Neukölln ohnehin schon überhandnehmen. Laut IHK Berlin zählte Neukölln im Jahr 2020 259 Schankwirtschaften, wozu auch die traditionelle Eckkneipe gehört, mit seit Jahren abnehmender Tendenz. In Neukölln hat sich über einen langen Zeitraum, vor allem ab dem 19. Jahrhundert durch die Arbeiterschaft, die Eck- bzw. Kiezkneipe entwickelt, die stilbildend für viele Berliner Kneipen wurde. Laut dem offiziellen Stadtportal berlin.de soll das Kultgetränk „Futschi“ in der Neuköllner Kneipenszene entwickelt worden sein. 

Die Eckkneipe soll daher nach Auffassung des Antragstellers als immaterielles Kulturgut und als wirtschaftlicher Faktor aus folgenden Gründen anerkannt werden: 

  • Traditionspflege einer klassischen Neuköllner Kiezkultur, 
  • Bewahrung als Schauplatz mit Zeitzeugnissen der Neuköllner und Berliner Geschichte, 
  • Förderung des nachbarschaftlichen Lebens als Treffpunkt und zum Austausch
  • sowie als Marketinginstrument für den lokalen Tourismus. 

Ergebnis Drs. Nr. 0832/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss WuA)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0832/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 30. August 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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SOS Seepferdchen – Kinder, die nicht schwimmen können

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 20. Juni 2023

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich kurzfristig bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, in den Schwimmbädern des Bezirkes zusätzlich weitere fachlich begleitete Schwimmkurse für Kinder einzurichten, die u. a. aufgrund der Corona-Maßnahmen den in der Schule vorgesehenen Schwimmunterricht nicht wahrnehmen konnten. Dabei sollte den Kindern der Erwerb des Seepferdchen-Schwimmabzeichens und des Freischwimmers (Bronze) ermöglicht werden. Hierzu sollten alle in Frage kommenden Schwimmvereine mit eingebunden werden und je nach Bedarf durch das Bezirksamt unterstützt werden. 

Begründung:

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung hat sich die Nichtschwimmerquote (Stand 2022) in den dritten Klassen der Hauptstadt nach der Lockdownkrise von vormals 16 Prozent auf 36 Prozent erhöht. Das bedeutet in Zahlen, dass ca. 20.000 Berliner Grundschüler nicht schwimmen können. Die privaten Schwimmkurse sind in den meisten Fällen ausgebucht. Eine Nachfrage bei den Berliner Bäder Betrieben ergab, dass die Nachfrage an Schwimmkursen das Angebot bei Weitem übertrifft und vielen Kindern weiterhin kein Platz in Schwimmkursen angeboten werden kann. Die DLRG spricht von einer Warteliste bezüglich der Schwimmkurse für Kinder von über einem Jahr. Gerade Kinder, die nicht schwimmen können, sind beim Baden an Gewässern stark gefährdet. In Berlin sind 2022 insgesamt 18 Menschen ertrunken – und damit zehn mehr als im Vorjahr. Das Bezirksamt muss dem Trend der steigenden Zahl von Nichtschwimmern mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegensteuern.

Ergebnis Drs. Nr. 0842/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Beleuchtung des Uferweges zwischen Johannisthaler Chaussee und dem Unitank Tanklager Rudow (Stubenrauchstraße) sicherstellen

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 20. Juni 2023

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine ausreichende Beleuchtung des Uferweges zwischen Johannisthaler Chaussee und dem Unitank Tanklager Rudow installieren zu lassen.


Begründung:

Der Uferweg ist weitestgehend unbeleuchtet. In den Abendstunden ist aufgrund der Dunkelheit im bezeichneten Bereich eine Begehung und Befahrung (mit dem Rad) unsicher. In den Wintermonaten bei Glatteisbildung kommt in der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr hinzu. Eine ausreichende Beleuchtung des angegebenen Bereiches erhöht zudem das Sicherheitsgefühl der Bürger.

Ergebnis Drs. Nr. 0847/XXI: zurückgezogen

Der Antrag wurde durch den Bezirksverordneten im Hinblick auf den Tier- und Artenschutz zurückgezogen.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Gustav Noske: Retter der jungen Weimarer Republik – Gedenken zum 155. Geburtstag am 9. Juli 2023

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender.

Das Bezirksamt wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, so dass der 155. Geburtstag von Gustav Noske am 9. Juli 2023 in Form einer öffentlichen und feierlichen Veranstaltung gewürdigt werden kann.

Begründung:

Der am 9. Juli 1868 in Brandenburg an der Havel geborene Gustav Noske war einer der führenden Sozialdemokraten in der Spätphase des Kaiserreichs und der frühen Weimarer Republik. Er machte sich als Abgeordneter im Reichstag einen Namen als Experte für Kolonial- und Militärfragen und verfolgte mit anderen führenden Sozialdemokraten wie August Bebel und Friedrich Ebert das Ziel, die damalige SPD zur führenden Partei im Deutschen Reich zu machen. 

Für Noske stand im Zentrum seiner parlamentarischen Arbeit unter anderem, die Regierungsfähigkeit seiner Partei durch eine Annäherung an die monarchische Staatsspitze und die preußischen Eliten zu realisieren. Dieser Ansatz machte den SPD-Politiker sowohl für die alte Elite als auch den um Ausgleich bemühten Kreis um SPD-Chef Friedrich Ebert in der Revolutionsphase 1918/19 als Vermittler tragbar.

Seine erste Bewährungsprobe bestand Noske als Abgesandter der Regierung beim Kieler Arbeiter- und Soldatenrat, wo er einen mäßigenden Einfluss auf die Revolutionäre ausübte. Für die SPD wirkte er in den Regierungen von Friedrich Ebert und Philipp Scheidemann als Militärexperte und Minister mit der Zuständigkeit für die Demobilisierung von Heer und Marine nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. 

Eine zentrale Rolle spielte Noske bei der Rettung der jungen Republik, die von Umsturzversuchen bedroht war. Noske hat sich dabei in zwei wichtigen Ereignissen verdient gemacht. Zum einen hat er die deutschen Truppen geordnet in die Heimat zurückgeführt und einen möglichen militärischen Putsch verhindern helfen. Zum anderen spielte er eine entscheidende Rolle bei der Niederschlagung kommunistischer Aufstände, so zum Beispiel beim „Spartakusaufstand“ und vor allem während der „Berliner Märzkämpfe“ von 1919.

In jenen versuchten Aufständische unter Führung der Kommunistischen Partei Deutschlands die bürgerliche Republik zu beenden und eine Räterepublik nach sowjetischem Vorbild zu errichten. Besonders heftig waren die Kämpfe im heutigen Bezirk Lichtenberg, aber auch im damals unabhängigen Neukölln. Hier gab es mit der von der kommunistischen Presse so genannten „Neuköllner Republik“ eine Räterepublik im Winter 1918/19. Die gemäßigten Kräfte der Neuköllner SPD konnten mithilfe der von Noske und der SPD-geführten Reichsregierung eingesetzten Truppen eine parlamentarisch-demokratische Ordnung in Neukölln durchsetzen und Deutschland sowie Neukölln vor dem grausamen Schicksal einer sowjetisch geprägten Terrorherrschaft bewahren. 

Gerade angesichts der sich beschleunigenden Linksverschiebung in der Neuköllner Bezirkspolitik in den letzten Jahren – die Einführung von Bürgerräten wird auch heute wieder in der BVV diskutiert – ist es an der Zeit, die Neuköllner Bürger und die politisch Verantwortlichen an die kommunistische Gefahr und die notwendigen Abwehrkämpfe der Demokratie gegenüber dieser totalitären Ideologie zu erinnern. 

Gustav Noske gilt es daher zu seinem 155. Geburtstag ein würdiges Andenken zu gewähren: Als entschiedenem Antikommunisten und Gegner des Nationalsozialismus sowie nicht zuletzt als einem wichtigen Retter der jungen Weimarer Republik.

Ergebnis Drs. Nr. 0756/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BSK)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0756/XXI: abgelehnt

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 06.06.2023 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 28.06.2023 in der BVV abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: JA (15)
  • SPD: JA (11)
  • Grüne: JA (8)
  • Linke: JA (7)
  • AfD: NEIN (4)

Dokumente

Bezirksverordnetenversammlung fit machen für das 21. Jahrhundert: Archivierung der Sitzungen der BVV auf YouTube 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird in §39, Abs. 1 um folgenden Satz ergänzt: 

Die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung werden nach der Live-Übertragung auf YouTube archiviert. 

Begründung:

Eine Aufzeichnung und Archivierung von BVV-Sitzungen auf der Internetplattform YouTube wird in anderen Bezirken Berlins bereits seit längerer Zeit durchgeführt.

Über den neu eingeführten Livestream erreicht die BVV bereits jetzt mehr Zuschauer als zu Zeiten, in denen der Besuch nur analog möglich war. 

Durch eine zukünftige Archivierung der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln auf der Internetplattform YouTube wird absehbar noch mehr Bürgern die Möglichkeit gegeben, die Sitzungen auch im Nachgang zu verfolgen. 

Eine Archivierung der BVV-Sitzungen trägt damit zur Transparenz über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung bei. 

Die Archivierung ist technisch problemlos durch wenige Klicks möglich. 

Ergebnis Drs. Nr. 0751/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GOA)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0751/XXI: abgelehnt

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der am 27.04.2023 Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 24.05.2023 in der BVV abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA (14) (und 1x NEIN)
  • SPD: JA (10)
  • Grüne: JA (9)
  • Linke: JA (5)
  • AfD: NEIN (4)

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Verurteilung der antisemitischen und israelfeindlichen Demonstrationen palästinensischer Gruppen vom 10. April 2023 in Neukölln 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen und israelfeindlichen Parolen, die während einer Demonstration palästinensischer Gruppen um das Osterwochenende in Neukölln skandiert wurden, aufs Schärfste.

Erneut hat in Neukölln bei einer Demonstration palästinensisch-arabischer Gruppen ein Mob gegen Israel als Staat und gegen jüdische Mitbürger in Berlin gehetzt. Wie bereits im Mai 2021 skandierten die Demonstranten Parolen wie „Tod den Juden“ sowie „Tod Israel“. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben und der Staatsschutz muss mit Hochdruck gegen die Täter ermitteln.

Die BVV Neukölln darf diese Vorgänge nicht kommentarlos stehen lassen und muss sich pro Israel und für die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürger aussprechen sowie endlich die Voraussetzungen schaffen, um den mittlerweile in Neukölln fast zur Normalität gewordenen arabisch-muslimischen Antisemitismus zu verhindern.  

Durch die Politik der schrankenlosen Migration nach Deutschland, die insbesondere Berlin und besonders Neukölln schwer belastet, kommt es fortwährend zu einem importierten Judenhass und öffentlichen Hassbekundungen gegen Israel. Anstatt Schutzsuchenden Asyl zu gewähren, importiert die deutsche Migrationspolitik die Konflikte der Herkunftsländer, so dass die diese auf deutschem Boden ausgetragen werden. 

Der offen bekundete Hass auf Israel, der von hier lebenden Arabern und muslimischen Gruppen ausgeht, ist kein Einzelfall und reiht sich in eine unrühmliche Kette von Vorfällen ein, die auch in der BVV vermehrt Thema waren. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und eine migrationspolitische Kehrtwende einzuleiten, verharren die Regierenden im Bezirk, im Land und im Bund bei ihrer falschen Politik der offenen Tür

Die BVV Neukölln appelliert an das Bezirksamt sowie den Berliner Senat, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Vorfälle dieser Art zu verhindern. 

Ergebnis Drs. Nr. 0758/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0704/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0708/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0709/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0710/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021.

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.

Ergebnis Drs. Nr. 0711/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung VI

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0712/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung: 

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0693/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0694/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0695/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0696/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Ergebnis Drs. Nr. 0697/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente