Verbundeinsatz in der Reuterstraße

Verbundeinsatz in der Reuterstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchem Anlass wurde ein Verbundeinsatz am 12.06.2024 in der Filiale der Fast-Food-Kette an der Reuterstraße durchgeführt?
  2. Welche Verstöße wurden im Zuge des Verbundeinsatzes am 12.06.2024 in der Filiale festgestellt und ggf. zur Anzeige gebracht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/338/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Auswirkungen hat das Bezirksamt bisher generell nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes festgestellt?

2. In welchen Bereichen im Bezirk ist der Konsum von Cannabis verboten?

3. Wie oft werden die entsprechenden Bereiche bisher kontrolliert?

4. Wie viele Verstöße wurden bisher festgestellt?

5. Welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen betreibt das Bezirksamt gegen den Konsum von Cannabis bei Minderjährigen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/338/XXI vom 24.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Das am 01.04.2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) sieht folgende Regelungen zum Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz und Prävention vor: 

§ 5 Konsumverbot des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) 

(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. 

(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 

1. in Schulen und in deren Sichtweite, 

2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 

3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 

4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 

5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 

6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. 

Außerdem soll mit dem Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen, gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Konsumanreize erhalten. 

Dem Grunde nach ist der Umgang mit Cannabis für Volljährige und Minderjährige verboten (§ 2 KCanG). 

Nach § 3 KCanG gibt es Ausnahmen für Volljährige. Danach ist der Besitz von 25 Gramm außerhalb des Wohnsitzes, 50 Gramm am Wohnsitz, nicht mehr jedoch als insgesamt 50 Gramm erlaubt. Zusätzlich ist der Besitz von 3 Cannabispflanzen erlaubt. 

Anbauvereinigungen bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§11 KCanG). Die Erlaubnis kann versagt, widerrufen und zurückgenommen werden. Weiterhin gibt es einen Abschnitt im Gesetz, der die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen durch die zuständige Behörde regelt. 

Die Umsetzung des Gesetzesvollzugs wird vielmehr den Ländern übertragen (Artikel 1 § 33 Absatz 3 CanG). Danach werden die Landesregierungen ermächtigt, die zuständigen Behörden durch den Erlass von Rechtsverordnungen zu bestimmen. Dies gilt nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung von Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten. 

Eine entsprechende Rechtsverordnung ist vom Berliner Senat bislang noch nicht erlassen worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Zuordnung der sachlichen Zuständigkeit mithin noch nicht geklärt. 

Mit E-Mail vom 28. Juni 2024 wurden die Bezirke lediglich seitens der Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege darüber informiert, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege intensiv in Abstimmung mit den anderen inhaltlich betroffenen Senatsver-waltungen an der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes auf Senatsebene arbeitet. Ziel sei es, die Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu wurde am 27. Juni 2024 auf Staatssekretärsebene der Entwurf einer Artikelverordnung beraten. Mit dieser Verordnung sollen die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz im Interesse einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes auf Bezirksebene festgelegt werden. 

Insbesondere geht es um die Ordnungsaufgaben der Erlaubniserteilung an Anbauvereinigungen und der Überwachung der Anbauvereinigungen. 

Informationen darüber, welches Amt welche Aufgaben wahrnehmen soll, liegen dem Bezirksamt jedoch bisher nicht vor. 

Um eine fristgerechte Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage zu gewährleisten habe ich mich trotz der ausstehenden Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit dazu bereiterklärt, die Federführung für die Beantwortung zu übernehmen. Daraus leitet sich aber aktuell keinesfalls eine Zuständigkeit für die Beantwortung weiterer Anfragen oder zur Übernahme tatsächlicher Aufgaben, die sich aus dem KCanG in diesem Zusammenhang ergeben, ab. 

Die Kleine Anfrage betrifft zum überwiegenden Teil Sachverhalte, die der Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher den ebenfalls involvierten Geschäftsbereich Ordnung sowie den Geschäftsbereich Jugend um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung maßgeblich eingeflossen ist. Seitens des Geschäftsbereiches Ordnung wurde auf die weiterhin ausstehende Regelung auf Senatsebene u.a. im Sinne des Erlasses einer (Zuständigkeits-) Verordnung hingewiesen und Fehlanzeige gemeldet. 

Zu 1.: 

Für den Bereich der Suchthilfekoordination ist festzuhalten, dass bisher keine konkreten Auswirkungen bekannt sind. Es liegen weder sachbezogene Anfragen von Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern zum Umgang mit Cannabis oder zur Auslegung des Gesetzes vor, noch wurden Hinweise gegeben oder Beschwerden eingereicht, die auf Verstöße gegen Regelun-gen des Gesetzes deuten würden. 

In den Wohneinrichtungen der Suchthilfeträger wird allerdings seitens der Bewohnerinnen und Bewohner thematisiert, inwieweit in den Einrichtungen selbst oder außerhalb trotz bestehender Abstinenzgebote im Rahmen der Betreuungsvereinbarungen bzw. des Hausrechts der Konsum von Cannabis zu ermöglichen sei. 

Seitens des Jugendamtes wurde mitgeteilt, dass bis dato die Mitarbeitenden des Jugendamts und insbesondere die der Kinder- und Jugendeinrichtungen keine Veränderungen nach dem Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis festgestellt haben. Einem Großteil der jungen Menschen ist klar, dass die neue Cannabisregelung erst für junge Heranwachsende ab 18 Jahren gilt. Es gibt keine Beobachtungen, wonach sich der Konsum bei Minderjährigen verstärkt haben könnte. 

Zu 2.: 

Wie bereits eingangs ausgeführt, regelt § 5 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz) das Konsumverbot. Danach ist generell der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, verboten. Dies umfasst auch den häuslichen Wohnbereich. 

Im öffentlichen Raum ist der Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätte sowie jeweils in deren Sichtweite verboten. Eine Sichtweite ist nach dieser Vorschrift bei mehr als 100 Meter von dem Eingangs-bereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Weiterhin ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr sowie innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite verboten. 

Ob die genannten Formulierungen wie „in unmittelbarer Nähe“, „Eingangsbereich“ und „Sichtweite bei mehr als 100 Meter von dem Eingangsbereich“ eine rechtssichere Anwendung der Vorschrift ermöglichen, ist fraglich. Hier bestehen unterschiedliche Auffassungen und es bedarf entsprechender Klarstellungen. Dabei ist in der weiteren Befassung auf den Schutzzweck des Gesetzes abzustellen und mithin ein eher restriktiver Umgang mit dem Konsum von Cannabis sicherzustellen. Bei konsequenter Auslegung des Abstandsgebots ist festzuhalten, dass in großen Teilen des Neuköllner Gebiets der öffentliche Konsum von Cannabis nicht erlaubt ist, unabhängig von der Tatsache, ob sich Minderjährige in unmittelbarer Nähe aufhalten. 

Zu 3.: 

Über etwaige Kontrollen liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. Eine Kontrolle im öffentlichen Raum gehört nicht in den Aufgabenbereich des Jugendamts. 

Zu 4.: 

Über etwaige Verstöße liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. 

Zu 5.: 

Durch das Konsumcannabisgesetz hat sich kein neuer Regelungscharakter für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ergeben. Trotz allem ist es zwingend erforderlich, dass der Kinder- und Jugendschutz durch Stärkung der Prävention und Frühintervention weiter ausge-baut wird. Die Hoffnungen, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länder- und Kommunalebene Mittel zur Prävention in den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen, um frühzeitig über die Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums für Minderjährige und auch für junge Erwachsene aufzuklären, haben sich nicht erfüllt. Für Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Cannabisgesetzes stehen dem Bezirksamt keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Anfrage durch Bezirksstadtrat Rehfeldt bestätigt, dass der Bund hierfür keine Mittel bereitstellen wird und auf die Verantwortung der Länder und Kommunen verwiesen, Bundesgesetze zu vollziehen. Hier gilt es, durch den verstärkten Ausbau der Vernetzung in der Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe und Gesundheit insbesondere die bereits jetzt zur Verfügung stehenden und insbesondere durch und über die Fachstelle für Suchtprävention angebotenen Programme, Präventionsmaterialien, Seminare, Schulungs- und Aufklärungsangebote für Jugendliche, Fachkräfte und Eltern bekannt zu machen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass konkrete Angebote in Bildungs- und Jugendeinrichtungenbreit genutzt und umgesetzt werden sowie in den Familien kritisch und kompetent mit dem Thema Cannabiskonsum umgegangen werden kann. 

Beispielhaft für Angebote der Fachstelle sind hier der Berliner Präventionsparcour Cannabis, der Grüne Koffer, das Programm „Schulen mit Durchblick“ sowie die Angebote von Karuna prevents. Darüber hinaus stehen auch bundesweite Online-Angebote für Fachkräfte und Eltern zur Verfügung. 

Seitens des Jugendamtes wurde im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass für den Bereich der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich folgendes gilt: 

Das Jugendamt hat gemäß § 14 SGB VIII keinen Überwachungsauftrag, sondern die Aufgabe des erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maß-nahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 

In diesem Sinne erfolgen immer wieder Gespräche mit den Jugendlichen rund um die Gefahren des Rauchens sowie des Suchtmittelkonsums und andere präventive Angebote und im Rahmen der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit gemäß §13 SGB VIII sowie der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII. 

Mit den Eltern wird dies ggf. im Rahmen der Angebote der Frühen Hilfen, der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII angesprochen. Darüber hinaus sind die Gefahren des Cannabiskonsums anlassbezogen Themen der Beratungen und Unterstützungsleistungen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes. 

Das Thema Suchtprävention in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung wird qualitätssichernd für Neukölln durch die Sozialraumkoordinatorin der Region Süd Ost gesteuert. 

Aktivitäten in dieser Tätigkeit waren u.a. in diesem Jahr: 

Seit dem 01.04.24 erfolgt das Pilotprojekt „Sucht und Gewalt“ der Fachstelle für Suchtprävention gefördert über die Landeskommission gegen Gewalt als niedrigschwelliges Angebot einer Präventionspraxis, u.a. mit Schulungen der Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugend-freizeiteinrichtungen und der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste sowie für Jugendliche und Angebote für Eltern. 

 Das Projekt wurden den Leitungskräften aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Neukölln vorgestellt, es erfolgte eine Sensibilisierung zum Thema Cannabis Gesetz und eine Bedarfsabfrage für Fortbildungsveranstaltungen, ein regelmäßiger Austausch wurde vereinbart 

 Der 1. Workshop fand am 03.07.24 im Jugendzentrum Wutzkyallee mit 19 Teilnehmenden aus kommunalen und freien Träger zum Thema Teillegalisierung Cannabis, Rechte, Pflichten „Was bedeutet das für unsere Arbeit“ 

 Ein weiterer Workshop mit Jugendlichen fand in der Jugendfreizeiteinrichtung „UFO“ mit der Sozialraumkoordinatorin SüdOst statt 

 Die Mitarbeitenden des Projekts haben mehrere Einrichtungen besucht und arbeitet eng auch mit der Jugendberufshilfe zusammen. Mitarbeitenden von auffälligen Jugendlichen werden ggf. gesondert sensibilisiert. 

 Materialien zum Thema wurden in den Einrichtungen verteilt (bestellt über den Träger der Jugendsozialarbeit GangWay und die Fachstelle für Suchtprävention) 

 Auf Landesebene/ SenBJF gibt es Austausch mit der Landessuchtbeauftragten, Trägern und dem GB Gesundheit 

Nach dem Sommer sind weitere Workshops für Jugendliche zum Thema, Aufklärung, Prävention, rechtliche Situation geplant. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. Mai 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antidemokratischen Vorfälle während der Demonstrationen am diesjährigen Maifeiertag in Neukölln. Sie erklärt sich insbesondere mit dem Anwohner in der Fuldastraße solidarisch, der die Nationalfarben auf seinem Balkon gezeigt hatte und deswegen von Linksradikalen angegriffen und bedroht wurde.

Die Farben unseres Nationalstaates sind Ausweis des langen Kampfes der Deutschen für eine freiheitliche Demokratie in Deutschland. Sie zu achten und zu respektieren ist Aufgabe eines jeden Bürgers. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt Angriffe auf all jene, die sich durch das Zeigen der Nationalfarben zu unserer freiheitlichen Demokratie bekennen. 

Begründung: 

Bei der sogenannten „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ in Neukölln kam es zu hässlichen Szenen aus den Reihen des Schwarzen Blocks, insbesondere gegen einen betagten Anwohner in der Fuldastraße, der dort mit seiner pflegebedürftigen Frau lebt. Der 87-Jährige zeigte auf seinem Balkon die schwarz-rot-goldenen Landesfarben, woraufhin Linksextremisten den Mann als „Nazi“ bezeichneten. Hinzu kam, dass aus den Reihen der Chaoten Böller auf den Balkon des Seniors flogen und er damit unmittelbar einer möglichen Körperverletzung ausgesetzt war. Vor seinem Mietshaus schmierten Extremisten gewaltverherrlichende Parolen wie „Hier wohnt ein Nazi! 1. OG.“ oder „Wir wissen, wo du wohnst“ und „Nazis töten“.

Die Nationalfarben Deutschlands – Schwarz-Rot-Gold – stehen für den langen Kampf des deutschen Volkes für Einigkeit und Recht und Freiheit. Sie sind Symbol der Nationswerdung Deutschlands im 19. Jahrhundert und stehen seither auch in dunkleren Kapiteln der deutschen Geschichte für das freiheitliche, demokratische Deutschland. Dass dem Zeigen der Nationalfarben von Linksextremisten mit Gewalt und Bedrohungen begegnet wird, offenbart deren Verachtung für unser Staatswesen und unsere Demokratie.

Ergebnis Drs. Nr. 1350/XXI: abgelehnt

Abstimmungsergebnis am 29. Mai 2024

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist dem BA bekannt über das zunehmende Phänomen des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige durch Spätis bzw. Kioske in Neukölln?
  2. Wie könnte das BA jenseits eines möglichen Verbots auf die Gefahren des Konsums von Lachgas für Minderjährige hinweisen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1362/XXI vom 29.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Dem BA ist selbstverständlich der zunehmende Verkauf von Lachgas auch an Minderjährige bekannt.
Es gibt aber derzeit, keine rechtliche Grundlage um gegen den Verkauf vorzugehen. Momentan kann man das Lachgas ganz legal erwerben, unabhängig vom Alter.

Zu 2.:

Wie genau Lachgas wirkt, ist noch nicht vollständig erforscht. Das Gas scheint mehrere Bereiche und Rezeptoren im Gehirn zu beeinflussen. Ein Teil des Rauscheffekts kann auch eine Folge des Sauerstoffmangels sein. Medizinisches Lachgas wird in der Regel in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Sauerstoff verabreicht. Beim Konsum zu Rauschzwecken wird Lachgas aber meist unverdünnt eingeatmet. Der Konsum von Lachgas löst einen nur wenigen Minuten anhaltenden Rausch aus. Konsumierende fühlen sich leicht euphorisch. Lachgas ver- ursacht auch kurzfristige Koordinationsstörungen und damit einhergehend das Risiko zu stürzen. Bei Überdosierungen drohen Bewusstlosigkeit und die Gefahr, an Erbrochenen zu ersticken.

Die gravierendste Folge sind Nervenschäden. Betroffen sind zumeist das Rückenmark und die peripheren Nerven. Missempfindungen wie Kribbeln in den Händen oder Füßen bis hin zu Taubheitsgefühlen und Gangstörungen können die Folge sein. Grund ist die Inaktivierung von Vitamin B12 durch Lachgas. Das Risiko steigt zwar mit der Häufigkeit des Konsums, auch bei gelegentlichem Konsum wurden allerdings schon Nervenschäden beobachtet.

Der momentan schnellste und effektivste Weg auf die Gefahren des Gebrauchs von Lachgas hinzuweisen, wäre in den Schulen und Jugendclubs des Bezirks Infoveranstaltungen durchzuführen, oder die Lehrkräfte zu sensibilisieren das Thema im Unterricht zu behandeln.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Austausch Hinweisschild „Oyoun“ Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide

Austausch Hinweisschild „Oyoun“ Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 29. Mai 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Hinweisschild an der Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide, das neben den Informationen zum Rathaus Neukölln und zum Denkmal für Turnvater Jahn auch auf das bisherige Kulturzentrum Oyoun hinweist, so schnell wie möglich auszutauschen. Zudem ist zu prüfen, welche weiteren Hinweisschilder im Bezirk auf das ehemalige „Oyoun“ hinweisen, um diese ebenfalls entfernen zu können.

Begründung:

Das Kulturzentrum Oyoun ist durch antisemitische Aktionen in Misskredit geraten. Folgerichtig hat die zuständige Kultursenatsverwaltung inzwischen die Zuschüsse gestrichen und auch für das Bezirksamt Neukölln ist Oyoun kein akzeptierter Kulturträger mehr im Bezirk. Der Hinweis auf die antisemitische Einrichtung Oyoun auf Neuköllner Gebiet durch ein offizielles Schild ist nicht mehr vermittelbar und es muss daher ausgewechselt werden. 

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Neuköllner Freibäder im Sommer

Neuköllner Freibäder im Sommer

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Durch welche Maßnahmen plant das Bezirksamt (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Senat und den Berliner Bäderbetrieben), die diesjährige Freibadsaison für die Besucher und Mitarbeiter der Neuköllner Freibäder sicherer zu gestalten?

2. Werden im Umfeld dieser Maßnahmen nach Kenntnis des Bezirksamtes erneut mobile Polizeiwachen vor den Neuköllner Freibädern positioniert und dauerhaft besetzt sein?

3. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die in Frage 1 und 2 genannten Maßnahmen voraussichtlich in diesem Jahr?

4. Kann das Bezirksamt durch die geplanten Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter der Bäderbetriebe und der Badegäste gewährleisten?

5. Wie erklärt sich das Bezirksamt die in den letzten Jahren kontinuierlich steigende Anzahl von Kriminalitätsvorfällen in den Neuköllner Freibädern und der daraufhin erfolgten bundesweiten Negativpresse für den Bezirk Neukölln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1346/XXI vom 26.06.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Damit sich in den Bädern alle wohlfühlen, haben die BBB für die Sommersaison 2024 ein umfangreiches Paket an Service- und Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet. Im vergangenen Jahr erfolgreich eingeführte Maßnahmen werden fortgesetzt: Die Ausweispflicht in den Sommerbädern bleibt bestehen, d. h. Badegäste ab 14 Jahren müssen einen Ausweis vorweisen. Der Ausweis muss ein Lichtbild enthalten (z. B. Personalausweis, Pass, Führerschein, Behindertenausweis, Schülerausweis). Auch die Videoüberwachung an den Eingängen von vier Sommerbädern bleibt wie 2023 erhalten. Das betrifft die Sommerbäder Pankow, Kreuzberg, Am Insulaner und Neukölln. Für einen zeitgemäßen Service und ein besseres Einlassmanagement haben die BBB ihren Online-Shop noch einmal deutlich verstärkt. In dieser Saison sind erstmals alle Tickets auch online erhältlich. Damit möglichst viele Badegäste das Angebot nutzen, werden die Tickets im Online-Shop zehn Prozent günstiger angeboten. In fünf Sommerbädern soll in einem Pilotversuch während der Hochsaison der Ticketverkauf (nahezu) vollständig online erfolgen. In den Monaten Juni, Juli und August sind die Kassen in den Sommerbädern Pankow, Neukölln, Humboldthain, Am Insulaner und Kreuzberg dann täglich nur bis 10 Uhr geöffnet. Ab 10 Uhr können Tickets für diese Bäder nur noch online gekauft werden.

Zu 2.:

Die bewährte Kooperation zwischen BBB und Polizei Berlin wird fortgesetzt, mobile Polizeiwachen kommen nach Absprache und Bedarf zum Einsatz.

Zu 3.:

Für Sicherheitsmaßnahmen stehen 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Zu 4.:

Die BBB mussten in der vergangenen Sommersaison rund 150 Hausverbote aussprechen, bei insgesamt rund 1,7 Mio. Besuchen in den Sommerbädern. Jeder Vorfall ist natürlich einer zu viel, aber in Anbetracht der Besucherzahl, handelt es sich um einen minimalen Anteil von 0,009% (gerundet).

Zu 5.:

Ursachen von Gewalt sind komplex. Der Umgang mit Gewaltvorfällen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, denn diese sind weder auf Neukölln noch auf die Sommerbäder Berlins beschränkt.

Abschließend sei dem Fragesteller der Hinweis erlaubt, dass für die Beantwortung das Bezirksamt kaum bis keine Zuständigkeit hat, da die Verwaltung der Berliner Bäder-Betriebe und der Polizei der SenInnSport obliegt und Informationen dort sowie im Internet eingeholt werden können.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Neukölln und die Parkzonen

Neukölln und die Parkzonen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/329/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Bewohnerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  2. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  3. Wie viele Handwerkerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  4. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  5. Wie viele Betriebsvignetten wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  6. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  7. Welche Gelder wurden durch die Einnahmen der Parkausweise generiert?
  8. Wie viele Ausgaben wurden durch die Genehmigungsverfahren verursacht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/329/XXI vom 17.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 3.: 

Bisher wurden 73 Handwerkerparkausweise beantragt. 

Frage 4.: 

Bisher wurden 32 Handwerkerparkausweise genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 5.: 

Bisher wurden 665 Betriebsvignetten beantragt (Zahl der Anträge, teilweise pro Antrag mehrere Vignetten). 

Frage 6.: 

Bisher wurden 399 Betriebsvignetten genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 7.: 

08-12/2023 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 5.937,00 Euro 

Hier sind die tatsächlichen IST-Einnahmen dargestellt. Auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervig-netten sind dort nur die Gebühreneinnahmen zu diesem Zeitpunkt gebucht. 

01-03/2024 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 87.087,00 Euro 

Frage 8.: 

Die Datengrundlage für die Beantwortung der Frage sind die Produktvergleichsberichte zum Produkt 78843 R-Ord-Bewohnervignetten 12/2023 und 3/2024 

08-12/2023 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 35.489,00 Euro 

In diesen Kosten sind folgende Sachverhalte auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervignetten gebucht 

– direkte Personalkosten 

– direkte Sachkosten 

– Kalk. Pensionszuschläge 

– Umlage Infrastrukturkosten 

– Umlage mitverursachte Gemeinkosten 

– Umlage Leitungs-/Managementkosten 

– Umlage Abteilungskosten 

– Umlage Amts-/Referatskosten 

– Umlage nachgeordnete Einrichtungen KoL 

01-03/2024 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 96.828,00 Euro 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele der im Stellenplan des Gesundheitsamtes vorgesehenen Stellen sind derzeit unbesetzt? 
  2. Wie viele Personalabgänge und Neueinstellungen gab es seit Amtsantritt des Stadtrates Rehfeldt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1297/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

17 von insgesamt 177 Stellen sind aktuell im Gesundheitsamt Neukölln nicht besetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So befinden sich zum Beispiel die für eine Stellenausschreibung erforderlichen BAK in der Bearbeitung bzw. Bewertung, es laufen derzeit Bewerbungsverfahren oder abgeschlossenen Besetzungsverfahren befinden sich in der Beteiligung.

Zwei Beschäftigte sind darüber hinaus vom Dienst freigestellt.

Zu 2.:

Es gab in dem in Rede stehenden Zeitraum 11 Abgänge und 14 Zugänge.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

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Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Personalausweis zu beantragen?

2. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Wohnung anzumelden?

3. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Reisepass zu beantragen?

4. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Gewerbeanmeldung zu beantragen?

5. Wie lange dauert nach Beantragung die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden im Bezirk Neukölln?

6. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt, um einen Termin im Neuköllner Standesamt zu bekommen?

7. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Bürgeramt derzeit unbesetzt?

8. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Standesamt derzeit unbesetzt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/324/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Zu 1.: 

Es gibt nur die Kennzahl „durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin“, die keinen Unterschied zwischen den Dienstleistungen macht. Es kann nur die durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin benannt werden, also wie viele Tage hat ein Kunde im Durch-schnitt auf den in dem entsprechenden Monat stattfindenden Termin gewartet vom Tage des Buchungsdatums bis zum Datum des Termins. 

Das waren im Bürgeramt Neukölln und im berlinweiten Durchschnitt wie folgt: 

Zu 2.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 3.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 4.: 

Einen Termin für eine Gewerbeanmeldung kann nur im Ordnungsamt erfolgen. 

Zu 5.: 

Die Bearbeitung der Geburtenfälle bei Neugeburten beginnt mit dem Empfang der schriftlichen Geburtsanzeigen vom Krankenhaus Neukölln durch die Fachabteilung Geburtenregister. Dabei kommt es darauf an, welche Unterlagen die Kindeseltern bereits im Krankenhaus der Anzeige beilegen konnten und wie konkret Angaben zum Vor- und Familiennamen des Neugeboren angezeigt wurden. Oftmals erhält das Standesamt – Geburtenregister – sogenannte ‚Leeranzeigen‘, ohne Unterlagen und Festlegungen von Vor- und Familiennamen des Kindes. Im Idealfall, d.h. bei Vorliegen aller Unterlagen, kann eine Neugeburt innerhalb von einer Woche beurkundet werden. Ein Großteil der Anzeigen sind jedoch Klärungsfälle. In diesen Fällen ist eine persönliche Vorsprache der Kindeseltern – oftmals auch mit Sprachmittlern im Standesamt unerlässlich. In diesen besonderen Fällen ist mit einer Bearbeitung von derzeit ca. 4-6 Wochen zu rechnen, je nach Fallkonstellation. 

Sterbefälle werden in der Regel innerhalb einer Woche durch das Standesamt – Sterberegister – beurkundet. 

Zu 6.: 

Termine zur Anmeldung einer Eheschließung, Ausstellungen von Ehefähigkeitszeugnissen und Beratungen sind innerhalb von zwei Wochen vereinbar. Eheschließungstermine stehen je nach freien Terminplätzen den Paaren zur Verfügung. 

Persönliche Vorsprachen im Geburtsregister zur Klärung im konkreten Beurkundungsfall, Namenserklärungen oder Anerkennungen von Vaterschaften sind innerhalb von zwei bis drei Wochen vereinbar. 

Die Abgabe von Namenserklärungen (Wiederannahme Geburtsname nach Scheidung, Bestimmungen von Ehenamen), Beurkundungen von Auslandsehen, Fortführungen im Eheregister sind mit vorheriger Terminvereinbarung innerhalb von zwei Wochen möglich. 

In der Urkundenstelle können innerhalb einer Woche Urkunden persönlich abgeholt und bezahlt werden. 

In besonderen Einzelfällen sind auch kurzfristige Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten mit den Fachabteilungen zu erhalten. 

Zu 7.: 

Von den 77 VZÄs waren 14,47 Stellenanteile im April 2024 unbesetzt, davon wurden jedoch bereits sechs Stellen für die Auszubildenden Verwaltungsfachangestellte des Bezirksamtes Neukölln, die im September 2024 auslernen, reserviert. Im Mai 2024 fangen zwei neue Sach-bearbeitende an; zwei Interessenbekundungsverfahren befinden sich aktuell im Beteiligungsverfahren. Leider ist die Fluktuation in den Berliner Bürgerämtern sehr hoch. 

Zu 8.: 

Aktuell sind im Standesamt 6,9 Stellenanteile u.a. durch eine erhöhte Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung unbesetzt. Zum 01.06.2024 wird eine bereits ausgebildete Standesbeamtin in Neukölln ihren Dienst aufnehmen, womit dann nur noch 5,9 Stellenanteile unbesetzt sind. Für 2 Stellen befinden sich die Stellenausschreibungen derzeit in Vorbereitung. Hier ist eine breite Öffnung beabsichtigt, da die Ausbildung im Bereich selbst erfolgen wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1257/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie will das Bezirksamt künftig mit dem Gedenkstein am Columbiadamm, auch als „Herero-Stein“ bekannt, erinnerungspolitisch umgehen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1257/XXI vom 20.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Gemäß dem BVV-Beschluss 0097/XXI – Gedenkensemble auf dem Garnisionsfriedhof Columbiadamm umgestalten – antikoloniale Gedenkkultur etablieren! vom 23. Januar 2023 zum Umgang mit dem sog. Herero-Stein, einem der letzten Kolonialgedenksteine Berlins, hat der Fachbereich Museum, Stadtgeschichte und Erinnerungskultur (MSE) seit der Eröffnung der Ausstellung: „Buried Memories“ am 5. November 2023 ein umfangreiches partizipatives Beteiligungsangebot — Museum im Dialog — gestartet.

Kern des Programms sind regelmäßige stattfindende kuratierte Führungen des Museumleiters Dr. Matthias Henkel im Tandem mit Historiker*innen und Bildungsreferent*innen des Vereins Berlin Postkolonial oder der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland.

Daneben gibt es Führungen zum Stein auf dem Columbia-Friedhof sowie weitere thematische Workshops und Diskussionsrunden. Ein Höhepunkt war das erste mit Fachleuten aus der Denkmalpflege, Kunsthistorikern*innen und Museumsexpert*innen besetze Panel am 31.01.24 mit dem Titel „Quo Vadis Hererostein“.

Zudem haben die Besuchenden der Ausstellung die Möglichkeit, direkt im Museum per Karte ihre Anregungen zum Umgang mit dem Stein abzugeben. Die Wortmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und zusammengestellt und fließen in die Abschlussdokumentation der Ausstellung ein.

Es fanden bisher elf dialogbasierte Führungen, darunter neun Kuratoren-Führungen für interessierte Gruppen, in der Ausstellung statt. Ergänzt wird die Auseinandersetzung in der Ausstellung mit dem regelmäßigen Angebot von Führungen zum sog. Gedenkensemble auf dem Friedhof am Columbiadamm. Bisher gab es drei sehr gut besuchte Führungen, die nächste findet am 7. April statt. Im Rahmen von einem Schüler*Innenaustauschs der Albert-Einstein- Oberschule mit ihrer Partnerschule in Windhuk gab es mehrere rassismuskritische Workshops, in denen sich die Gruppen mit Filmen beschäftigten, ein Musikvideo produzierten und natürlich mit dem Denkmal auseinandersetzen.

Der Prozess ist auf der Website des Museums transparent nachvollziehbar. Mit dem Ausstellungsende wird der Fachbereichsleiter ein Konzept mit Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Gedenkensemble vorlegen.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
  3. Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
  4. Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
  5. Wenn ja, welcher bzw. welche Medien  wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
  6. In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget) 
  7. Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/210/XXI vom 18.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In den letzten fünf Jahren hat das Bezirksamt Neukölln in zwei Fällen Honorarverträge mit Journalist:innen geschlossen. Dabei handelte es sich in beiden Fällen um Kulturjournalist:innen, die im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin eine Lesung in der Helene- Nathan-Bibliothek moderiert haben. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte jeweils ein Auftrag an Kulturjournalist:innen für die Moderation einer Lesung im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin. 

Zu 4.: 

Zu den zwei in den Antworten zu den Fragen 1-3 benannten Aufträgen wurde jeweils ein Honorarvertrag mit Kulturjournalist:innen geschlossen. In einem Fall (2021) handelt es sich um ein:e festangestellte Kulturjournalist:in. Im zweiten Fall (2022) handelt es sich um ein:e freiberufliche Kulturjournalist:in. 

Zu 5.: 

Keine. 

Zu 6.: 

Die in Auftrag gegebenen Anzeigen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Nicht aufgeführt sind angefallene Kosten für gesetzliche Informationspflichten gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB. 

Zu 7.: 

Die in Auftrag gegebenen Buchungen von Plakatflächen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. März 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.  

Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.

Ergebnis Drs. Nr. 1237/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Social-Media Beiträge

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 12. März 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit Senat, Berlin Partner, Visit Berlin sowie Kulturprojekte Berlin in Neukölln die Fußball-EM durch Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zu flankieren.

Begründung:

Berlin spielt als einer der Austragungsorte der Fußball-EM 2024 in Deutschland eine wichtige Rolle. Für den Bezirk Neukölln bietet das Großereignis die Chance, sich mit sportlichen und kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der Berliner EM-Planungen positiv zu präsentieren. Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen, um mit den Berliner Ansprechpartnern für die Ausrichtung der EM passende Veranstaltungen nach Neukölln zu holen.

Ergebnis Drs. Nr. 1224/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/312/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Amt für Wirtschaftsförderung das Themenmarketing zu den Top 3 Bereichen Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge für den Neuköllner Tourismus?
  2. Wie will das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie gewünschte öffentliche Unterstützung v.a. durch günstigere Mieten (Mietendeckel) und dem Gewerbemietrecht zum Schutz der Mieter ausbauen, um diese Wünsche für Gewerbetreibende in Neukölln zu realisieren?
  3. Inwieweit hat das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie empfohlenen sechs Handlungsempfehlungen umgesetzt bzw. bereitet derzeit eine Umsetzung vor?
  4. Welche Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung für die in der Studie als wichtig betrachtete Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung im lokalen Tourismus bereits ergriffen?
  5. Welche konkreten Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung bisher ergriffen, um die in der Studie als unbedingt erforderlich bezeichneten bezirklichen Leit- und Informationsangebote für den Tourismus weiterzuentwickeln, und zwar sowohl digital als auch analog (Stichwort hier „Infostellen“)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/312/XXI vom 22.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Das bezirksübergreifende Projekt zur Unterstützung der lokalen touristischen Unternehmen in und nach der Coronakrise unter dem Arbeitstitel „Berlin reloaded“ hat eine Analyse der Betroffenheit von lokalen touristischen Unternehmen und ein Set an potenziellen Maßnahmenvorschlägen für die bezirklichen Wirtschaftsförderungen und die Landesebene für die Zeit nach der Coronapandemie vorgelegt. Das durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanzierte einjährige Projekt (12/20-12/21) wurde von acht Wirtschaftsförderungen der Berliner Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg initiiert. 

Es wurde eine berlinweite quantitative Onlinebefragung unter den Unternehmen der Tourismusbranche und benachbarter Branchen durchgeführt. Experteninterviews mit wichtigen Akteuren des Berliner Tourismus sowie die Einbeziehung von Tourismuskonzepten vervollständigten die Einschätzungen. Die Ergebnisse von „Berlin reloaded“ haben zum Landesprogramm „Neustart Wirtschaft“ 2022 für die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen beigetragen. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Frage 1 nimmt Bezug auf einen Fragenkomplex, bei dem die Unternehmen anhand eines Tableaus befragt worden sind, welche Themen sie für die (Außen)-Darstellung Neuköllns besonders passend finden. Dieses Tableau stützte sich, da es eine Abfrage über alle 12 Bezirke war, auf das „Themenmarketing“ der Landesebene. 

Für die an der Abstimmung beteiligten Neuköllner Unternehmen sind die benannten Bereiche Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge mit jeweils über 75 % insgesamt sehr wichtig – Gastronomie/Kulinarik 93 %, Orte der Geschichte 84 % und Kiezspaziergänge 95 %. Da durch die Befragungsart ein Bezirksvergleich angestellt worden ist, ließ sich ableiten, dass das Thema „Kiez“ für Neukölln gegenüber den anderen Bezirken (mit 85 %) überproportional oft benannt worden ist. 

Passend zur Gewichtung der Themen wurden gemeinsam mit der Landesebene daher zeitlich folgend Kampagnen wie „Crafted in Berlin“ (Bewerbung zahlreicher Orte, an denen kreativ gearbeitet wird und interessante, authentische – auch kulinarische – Produkte entstehen) und „Going Local“ (Stadt Berlin abseits der bekannten touristischen Pfade in Form von Kiezspaziergängen erkunden) ausgespielt. 

Speziell für den Bezirk wurde durch die Wirtschaftsförderung und –beratung das Projekt „Neuköllner Süden entdecken. Die Hufeisensiedlung“ durchgeführt (Führung und Karte mit QR-Code); finanziert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Gerade historische Orte gehören nicht nur zum Kern der Identitätsstiftung, sondern haben auch touristische Anziehungskraft. Durch das Projekt und die entstandenen Produkte wurde das Thema Kiezspaziergang und Orte der Geschichte für Neukölln sehr gut verknüpft. 

Zu 2.: 

Das Gewerbemietrecht wird im deutschen Recht nicht gesondert geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Kontext der „Reloaded-Studie“ ist dies daher eine übergreifende Handlungsempfehlung, die auch an den Bundestagsabgeordneten für Neukölln in der aktuellen Wahlperiode herangetragen worden ist. Auf Landesebene besteht hierfür ein Problembewusstsein und wurde in der Vergangenheit durch Initiativen wie den Mieterschutz für Gewerberäume zu erhöhen als Bundesratsinitiative eingebracht. 

Zu 3.: 

Es handelt sich hierbei um übergeordnete Handlungsempfehlungen (Stand Januar 2022), die sich sowohl an die Landes- wie Bezirksebene richten und die Potenziale touristischer Förderung für alle 12 Bezirke aufzeigen. 

Handlungsempfehlung 1: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Ankerpunkte für die Förderung der Tourismusentwicklung in den Bezirken. 

– Von der Neuköllner Wirtschaftsförderung und -beratung wird der Neuköllner Tourismusbeirat koordiniert an dem Akteure aus Politik, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Verwaltung partizipieren. 

Die Wirtschaftsförderung gestaltet das Thema Tourismus durch Maßnahmen aus, die durch den Fördertopf Besonderen touristischen Mittel, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ermöglicht werden. Mittel aus dem Bezirkshaushalt stehen nicht zur Verfügung. Es gibt auch keine eigene Stelle eines Tourismusbeauftragten. 

Handlungsempfehlung 2: 

Die Wirtschaftsförderungen werden in die Lage versetzt, modernen Ansprüchen an die Digitalisierung gerecht zu werden. 

– Die Wirtschaftsförderung Neukölln stellt unter berlin.de in einem eignen Auftritt Informationen zum „Neukölln Tourismus“ https://www.berlin.de/tourismus-neukoelln/ bereit. Außerdem können Beratungstermine für Unternehmen und Gründer über ein Konferenztool angeboten werden. 

– Die Arbeit der Neuköllner Wirtschaftsförderung mit dem Schwerpunkt „Ausbildung und Fachkräfte im Tourismus“ wurde in einer eigenen Podcastfolge von „Berlin reloaded“, welche seit März 2024 auf den gängigen Audiostreamingdiensten abrufbar ist, vorgestellt. 

Handlungsempfehlung 3: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Nukleus für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit im Tourismus. 

– Neben dem Format des Neuköllner Tourismusbeirates gibt und gab es projektbezogene For-mate, wie Akteurstreffen zu „Ab in den Neuköllner Süden“ sowie bezirks- und branchenbezogene Austausche und Informationsveranstaltungen zum Standortmarketing und zum Thema Fachkräfte. 

Handlungsempfehlung 4: 

Die Wirtschaftsförderungen nehmen eine wichtige Rolle bei der Wegbereitung und Umsetzung eines nachhaltigen und stadtverträglichen Tourismus auf Bezirksebene ein. 

– Bei den Bezirksprojekten wird darauf geachtet, dass diese nachhaltige und stadtverträgliche Themen adressieren, dies sind auch grundsätzliche Fördervoraussetzungen bei der Antragsstellung für die Fördermittel auf Landesebene, z. B. die Umsetzung von „fair.kiez“ gemeinsam mit Friedrichshain-Kreuzberg (Kiezknigge) oder die Informationen und Aufklärung von Gastronomen in Folge der Lärmmessungen im Schillerkiez. 

Handlungsempfehlung 5: 

Die Wirtschaftsförderungen können die bezirklichen Tourismuskonzepte zur Förderung und Steuerung des lokalen Tourismus einsetzen. 

– Der Bezirk Neukölln hat seit 2019 ein eigenes Tourismuskonzept. Dieses wurde mit lokalen Akteuren erarbeitet und dient zur Orientierung bei Beantragung von Maßnahmen, z. B. bei der Förderung der Sichtbarkeit kulturtouristischer Schwerpunkte, dem Aufzeigen spezieller Ange-bote für Familien (Neuköllner Entdeckerheft), Veröffentlichung einer illustrierten Bezirkskarte mit den touristischen Highlights; Betreuung von touristisch relevanten Projekten von herausgehobener Funktion für den Bezirk am Standort Schloss & Gutshof Britz oder Young Euro Classics in der Gropiusstadt. Bewerbung der Hufeisensiedlung als herausragendes Beispiel für den modernen Wohnungsbau der Weimarer Republik, Profilschärfung des Bezirkes durch die „State of the Art“-Gästebroschüre, Hervorhebung der Kulturwirtschaft und damit verbundenen Anziehungskraft für BesucherInnen im Rahmen von u.a. auch bezirksübergreifenden Projekten wie „Sight.dress – Berlin meets local fashion“. 

Handlungsempfehlung 6: 

Die Wirtschaftsförderungen bieten im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit touristischen Unternehmen Beratung und Unterstützung zu branchenspezifischen Themen und Anliegen an. 

– Hier steht zum einen die Einzelbetreuung im Sinne der Bestandspflege und des Unternehmensservice durch die Wirtschaftsförderung und –beratung im Fokus und zum anderen die Zusammenarbeit mit visitBerlin. Es finden Beratungen für touristische Leistungsträger und In-formationsveranstaltungen zu branchenspezifischen Themen statt, speziell wurde das Format des Tourismushubs auf Berlinebene in Folge des „Reloaded-Projektes“ weiter ausgebaut: https://about.visitberlin.de/TourismusHub 

Zu 4.: 

Hotellerie, Gastronomie und dienstleistungsorientierte touristische Querschnittsbranchen gehören mittlerweile zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Neukölln. 

Mit einer 2023 entwickelten Kampagne unter dem Motto „Mach was draus“ hat die Wirtschaftsförderung und -beratung im Herbst 2023 in Zusammenarbeit mit Unternehmensvertretern, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem Neuköllner Tourismusbeirat Aufmerksamkeit für Ausbildungsmöglichkeiten und Jobs in der Tourismuswirtschaft erzeugt. 

Tourismusorte und Auszubildende wurden auf Plakaten in den Mittelpunkt der Kampagne gerückt und auf Flächen der Kulturplakatierung, Die Draußenwerber und Ströer, dem Berliner Fenster in der U-Bahn Neuköllner gezeigt. Zudem waren über soziale Medien wie Instagram z. B. Leichtathletin Lisa Marie Kwayie und Schauspieler Levy Rico Arcos („Sonne und Beton“) Botschafter:innen und Gesichter der Kampagne. 

Sie alle eint der Neuköllner Spirit „Mach was draus!“, und mit ihrer Unterstützung wurde diese Botschaft bei Neuköllner Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreitet. Jugendeinrichtun-gen und Schulen wurden mit den Plakaten für Ihre Abteilung Berufsorientierung versorgt. 

Zu 5.: 

Das Thema der Infostelen liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und wird derzeit nicht weiterverfolgt, da die Konzentration auf digitale Medien über die Endgeräte der Touristen erfolgen soll (bring your own device). Außerdem sind die Stelen-Systeme sehr störanfällig. Hier wird auf eine landesweite Lösung hingearbeitet, zu der später Schnittstellen hergestellt werden sollen. 

Als Weiteres hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Fachbereich Museum eine Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines hybriden Neuköllner Leit- und Informationssystems für Orte der Erinnerungskultur in Auftrag gegeben. 

Um keine Insellösungen zu schaffen, müssen und sollen digitale Entwicklungen auf Landesebene abgewartet werden, die Lösungen für touristische Points of Interests (POIs) verbinden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1203/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der im Bezirkshaushaltsplan 2024/25 vorgesehenen Stellen zur Überwachung der neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln (vgl. Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung) konnten bisher erfolgreich besetzt werden? 

2. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes möglich, die seit Anfang Februar eingeführten Zonen der Parkraumbewirtschaftung mit den unter der Beantwortung der Frage 1. genannten Personalressourcen sinnvoll zu kontrollieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1203/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Für die Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung konnten
zum 01. Februar 2024 sieben neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sog. Parkraumüberwa-
chungskräfte (PRK) begrüßt werden. Hinzu kommen zum 15. März 2024 ein sowie zum 01. April
2024 zwei weitere PRK. Zudem hat bereits zum 01. Januar 2024 eine Mitarbeitende als Koor-
dinatorin (Dienstgruppenleitung) den Dienst in Neukölln angetreten.


Dem Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach sind für die Zonen 100 und
105 zusammen bis zu 24,7 PRK sowie zwei Koordinatorenstellen vorgesehen und entsprechend
im Wirtschaftsplan eingestellt.
Durch aktuell geführte Ausschreibungsverfahren wird angestrebt, die restlichen Stellen
schnellstmöglich zu besetzen. Die Parkraumbewirtschaftung wurde und wird in vielen Stadtbe-
zirken in der jüngeren Vergangenheit sowie auch gegenwärtig – verbunden mit einem entspre-
chenden Personalbedarf – erheblich ausgeweitet. Dies führt neben einer damit einhergehen-
den Konkurrenzsituation um für die Tätigkeit geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem
Engpass an Schulungsplätzen in der obligatorischen Grundqualifizierung an der Verwaltungs-
akademie Berlin.


Zu 2.:
Ja. Auch wenn das Gutachten eine größere Kontrolldichte durch Einsatz von mehr Kontroll-
kräften als sinnvoll bescheinigt, erhöhen sichtbare Kontrollmaßnahmen auch in einem gerin-
geren Umfang die Bereitschaft deutlich, Parkscheine zu lösen oder sich bei sog. Handyparken
einzuloggen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Redebeiträge

Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Antrag (Drs.Nr. 1177/XXI) der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: BVV am 21. Februar 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird beauftragt, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu ersuchen, die Bronzeskulptur „Der seltene Fang“ aus dem Victoria-Park dem Bezirk Neukölln aus denkmalpflegerischen Gründen zu überlassen. Für die Skulptur soll ein geeigneter Standort gefunden werden, der ihrer ästhetischen und historischen Bedeutung gerecht wird. 

Begründung:

Die Fraktion B90/Grüne in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat den Antrag gestellt, die besagte Skulptur im Victoria-Park zu Füßen des künstlichen Wasserfalls einer „kritischen Kontextualisierung und der durch sie ästhetisierten sexualisierten Gewalt“ zu unterziehen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll die Diskussion initiieren und begleiten. Der Antrag der Grünen unterstellt, dass an der Bronzefigur immer wieder Anstoß genommen werde. Allerdings bleibt der Antragsteller Belege für diese Behauptung schuldig. Ein zentraler Kritikpunkt ist die angebliche „Ästhetisierung und Normalisierung von vergeschlechtlichter Gewalt, insbesondere gegen weiblich gelesene Personen.“ Eine solche Darstellung von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum sei vor dem Hintergrund real existierender und oft sexualisierter Gewalt gegen Frauen kaum angemessen. Es sei an der Zeit, endlich zu reagieren.

Der Antrag verlangt eine Kontextualisierung und blendet dabei aus, dass die Skulptur bereits in der Zeit ihrer Entstehung kontextualisiert wurde. Der Antragssteller geht oberflächlich davon aus, dass es sich um sexualisierte Gewalt handeln muss, die allerdings bei objektiver Betrachtung nicht festzustellen ist. Die männliche Figur scheint mit einem Netz und Oktopus auf einen Fischer oder Ähnliches hinzudeuten. Die weibliche Figur scheint eine Nixe oder Ähnliches darzustellen. Anders als die sexualisierte grüne Interpretation der Figur, kann es sich im Gegenteil um die Befreiung der Nixe, die ungewollt in seine Fänge geraten ist, durch den Fischer handeln.

Erschreckend ist an dem Antrag der Grünen, die Obsession auf gewalttätige Sexualität, die sich wie ein roter Faden durch den Antrag zieht. Der Antragssteller arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen und lässt völlig außer Acht, ob es sich bei der „weiblich gelesenen Figur“ nicht vielleicht um eine Trans-Nixe handelt oder dass die männliche Figur eventuell nicht männlich gelesen werden sollte. Auch die Stellung des Berliner Bildhauers Ernst Herter, der neben „Der seltene Fang“ national wie international erfolgreich arbeitete, lässt der Antrag der Grünen außen vor. Das ist für die beabsichtigte Kontextualisierung töricht.

Der Antrag der Grünen in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg will im Kern nichts anderes, als die Politik der Cancel Culture fortzuschreiben. Mit einer Überführung der Skulptur nach Neukölln gibt es die Chance, die unter Denkmalschutz stehende Skulptur unter den Schutz vor zeitgeistigen Kontextualisierungen zu stellen und denkmalpflegerischer Fürsorge zu übergeben. Diese ist durch bereits erfolgte, gezielte Farbattacken auf und Verschandelungen der Skulptur in Kreuzberg nicht mehr gesichert. Daher ist eine Rettung der Plastik durch den Bezirk Neukölln dringend geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 1177/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Antrag wurde im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde im Rahmen der Konsensliste entschieden:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Weinanbaugebiet Britz

Weinanbaugebiet Britz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/300/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Situation des Weinanbaugebiets Britz, das an die Agrarbörse Deutschland Ost e. V. verpachtet ist?

2. Wie hoch beläuft sich die Pacht pro Jahr?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt, sich gemeinsam mit dem Pächter für eine stärkere Wahrnehmung der Weine aus Britz in Berlin bzw. darüber hinaus einzusetzen?

4. Gibt es Planungen seitens des Bezirks weitere Anbauflächen für Wein in Neukölln auszuweisen?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage steht der Weinanbau im Bezirk, nachdem der frühere Bezirksbürgermeister Buschkowsky 2015 den Weinanbau in Neukölln untersagt hatte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/300/XXI vom 04.04.2024

Sehr geehrter Herr Potthast, 

gerne beantworte ich Ihre kleine Anfrage: 

Zu 1.: 

Aufgrund der Neuregelung in § 8 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts konnte dem Bezirksamt Neukölln von Berlin aus der regionalen Reserve des Landes Berlin Pflanzungsrechte zum Anbau von Rebpflanzen im Jahr 2015 erteilt werden. 

Da mit Gewährung dieser Pflanzungsrechte Wein entsprechend der europarechtlichen Vorgaben angebaut und hergestellt werden darf, steht das Weinanbaugebiet unter einer Marktüberwachung durch öffentlich-rechtliche Stellen im Land Berlin. Dies stellt eine besondere Herausforderung an den Betreiber (Pächter) einerseits als auch an den Bezirk als Rechteinhaber. In Anbetracht der sehr komplexen EU-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen wird auf die Beantwortung zu Ziffer 4 verwiesen. 

Zu 2.: 

Die Pacht orientiert sich an Pachten für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau und beträgt jährlich 446,38 €. 

Zu 3.: 

Derzeit sind keine Planungen vorgesehen. 

Zu 4.: 

Zum 01. Januar 2016 wurde die europaweite Einführung eines neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzen in Ablösung des Pflanzungsrechtesystems beschlossen. Mit dieser Neuerung im Weinrecht konnten nunmehr auch Flächen außerhalb bestehender Anbaugebiete (Qualitäts- und Landweingebiete) z.B. für Flächen in Berlin erteilt werden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist u.a. die Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde möglich. 

Im Vorgriff auf die Neuerungen im Weinrecht hat aufgrund der Abtretung von Weinrechten durch das Bundesland Hessen an das Land Berlin der Senat von Berlin die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 3. November 2015 (GVBl. S. 391) erlassen. Hierdurch wurde eine regionale Reserve von Pflanzungsrechten in Berlin geschaffen, aus der das Bezirksamt Neukölln von Berlin die Gewährung von Pflanzungsrechten bzw. das Recht zur Anpflanzung von Rebstöcken auf einer Fläche von 4.000 m² zur Herstellung und Vermarktung von Wein durch die damalige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erteilt wurde. 

Zu 5.: 

Eine Versagung des Weinanbaus durch den früheren Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat es im Jahr 2015 nicht gegeben. 

Es wird auf Frage 4 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 24. Januar 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.

Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf. 

Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.

Ergebnis Drs. Nr. 1138/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1141/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen wurden die Honorar- und Werkverträge, die durch das Bezirksamt mit externen Arbeitskräften seit 2019 abgeschlossen wurden, erst zum jetzigen Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen?

2. Warum wurden die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften lediglich im Gesundheitsamt geprüft?

3. Wer hat die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften im Gesundheitsamt abgeschlossen?

4. Wann liegen die Ergebnisse des Statusfeststellungsverfahrens der entsprechend geprüften Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften vor und welches Ergebnis haben bzw. hatten diese Verfahren? 

5. Welche Stelle zeichnet nach bisher festgestellter Sachlage für den für das Bezirksamt entstandenen Schaden verantwortlich?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1141/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:


Zu 1.:
Erst durch einen Finanz-Controlling-Bericht betreffend der Ausgaben des Gesundheitsamtes
im Rahmen der Corona-Krise wurden Unstimmigkeiten erkannt. Im Wege eines Controllings
wurde erkannt, dass weitere risikobehaftete Honorarverträge im Gesundheitsamt geschlossen
wurden. Die vollständige Aufarbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch.


Zu 2.:
Im Gesundheitsamt wurden risikobehaftete Honorarverträge festgestellt.


Zu 3.:
Fragen zu Einzelpersonalien können im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden
nicht beantwortet werden.


Zu 4.:
Bislang wurde in 16 von 18 abgeschlossenen Fällen eine abhängige Beschäftigung festge-
stellt. Die Statusfeststellungsverfahren werden sukzessive beantragt, da sie sehr zeitaufwendig
sind.


Zu 5.:
Die Verantwortung trägt das jeweilige Fachamt, welches die Verträge geschlossen hat. Etwa-
ige Rückgriffe auf Mitarbeitende des Bezirksamtes werden aktuell geprüft.


Es gilt das gesprochene Wort!


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Redebeiträge

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1114/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften wurden seit Januar 2020 bis dato seitens des Bezirksamtes in welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) geschlossen? 
  2. Wie viele dieser Verträge aus jeweils welchem Amt wurden seitens des Bezirksamtes im Nachgang auf mögliche Verstöße gegen die gesetzlich bestehende Sozialversicherungspflicht bzw. auf Scheinselbstständigkeit hin überprüft und in der Folge zur Anzeige gebracht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1114/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl von derartigen Verträgen war in der Kürze der Bearbeitungszeit, die für eine mündliche Anfrage vorgegeben, für das gesamte Bezirksamt leider nicht vollständig möglich. Das Bezirksamt wird aber in der Beantwortung der Drucksache 1053/XXI im weiteren Verlauf der Sitzung dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. 

Zu 2: 

Das Bezirksamt hat sich schon seit geraumer Zeit grundsätzlich darauf verständigt, keine Honorarverträge mit wenigen Ausnahmen zum Beispiel für den Geschäftsbereich Jugend abzuschließen, so dass der Abschluss von Verträgen, die Nachforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen könnten, von vornherein ausgeschlossen wird. 

Das Rechtsamt erarbeitet einen Leitfaden zu Honorarverträgen, der sodann an alle Amtsleitungen weitergegeben wird. 

Zur Verhinderung weiterer kritischer Honorarverträge wurde darüber hinaus beispielsweise im Jugendamt ein Leitfaden erarbeitet oder für das Gesundheitsamt hat der Bezirksbürgermeister, zum Zeitpunkt seiner kommissarischen Leitung, am 31.01.2023 eine Dienstanweisung mit Informationen zur sog. Scheinselbstständigkeit und mit verbindlich festgelegten Abläufen bei ausnahmsweisem Abschluss von Honorarverträgen ausgesprochen. 

Für das Gesundheitsamt wurden alle bis dahin abgeschlossenen 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. 

Weitere Überprüfungen waren aufgrund der getroffenen Regelungen bisher nicht notwendig. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Antimuslimischer Rassismus

Antimuslimischer Rassismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/278/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gibt es eine wissenschaftlich gesicherte Definition des Begriffs antimuslimischer Rassismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines antimuslimischen Rassismus? 
  3. Welche Gruppen oder Initiativen gibt es in Neukölln, die sich mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  4. Inwiefern unterstützt das Bezirksamt finanziell bzw. ideell Projekte, die sich in Neukölln mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Phänomen des antimuslimischen Rassismus in Neukölln mit den nicht-muslimischen Neuköllnern zu lösen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/278/XXI vom 02.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Es gibt in der Wissenschaft sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Begriff. 

Zu 2.: 

Neukölln nutzt den Begriff Muslimfeindlichkeit und orientiert sich hier an gemeldeten Fallzahlen. 

Zu 3.: 

Muslimfeindlichkeit gehört zu jeder Antidiskriminierunsgarbeit die sich mit Gruppenbezogener Menschenfeindichkeit auseinandersetzt. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt unterstützt keine Projekte, die ausschließlich zum Thema Muslimfeindlichkeit arbeiten. In der gängigen Präventionsarbeit wird auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit thematisiert, dies erfolgt bedarfsorientiert und ganzheitlich. Dabei werden alle betroffenen Gruppen berücksichtigt. 

Zu 5.: 

Neukölln unterscheidet nicht zwischen muslimischen und nicht-muslimsichen Neuköllnern. Fälle von Muslimfeindlichkeit, die uns gemeldet werden, werden individuell bearbeitet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Islamischer Antisemitismus

Islamischer Antisemitismus

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/275/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie definiert das Bezirksamt den Begriff bzw. das Phänomen des islamischen Antisemitismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines islamischen Antisemitismus? 
  3. Welche Gruppen, Initiativen gibt es in Neukölln, die sich gegen islamischen Antisemitismus engagieren?
  4. Inwiefern sieht das Bezirksamt einen Zusammenhang mit islamischen Antisemitismus und den Bevölkerungsgruppen in Neukölln, die dem islamischen Glauben anhängen? 
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Problem des islamischen Antisemitismus in Neukölln zu bekämpfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/275/XXI vom 10.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Islamischer Antisemitismus bezieht sich weder generell auf den Islam, noch pauschal auf Muslime. Er bezeichnet eine spezifische Ausprägung von Judenhass, die besondere Kennzeichen aufweist und deshalb auch gezielt innerhalb bestimmter muslimsicher Communities zu bekämpfen ist. 

Zu 2.: 

Dazu gibt es bisher leider keine Studien. Die Vorfälle nach dem 07.Oktober haben allerdings klar gezeigt, dass es einen weit verbreiteten Antisemitismus gibt, insbesondere israelbezogenen Antisemitismus. 

Zu 3.: 

Träger, die konkret zu islamischem Antisemitismus arbeiten sind uns in Neukölln nicht bekannt. Vielmehr ist diese Arbeit oft ein Teilaspekt allgemeiner Antidiskriminierungsarbeit 

Zu 4.: 

Islamischer Antisemitismus steht oft in kausalem Zusammenhang zu einem reaktionären Islamverständnis. 

Zu 5.: 

Das Bezirksamt wünscht sich einen Ausbau und eine Erweiterung der Präventionsarbeit. Gleichzeitig fordert das Bezirksamt eine umfangreiche, unabhängige Studie zum Problem. 

Das Empowerment von jüdischen Vereinen und Gemeinden, ist dem Bezirksamt ebenfalls ein Anliegen. Das alljährliche Chanukka Fest dient hierbei auch zur Etablierung jüdischen Lebens und zur Vernetzung von jüdischen und muslimischen Menschen für ein friedliches Miteinander in Neukölln. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/276/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) wurden wie viele Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen? 
  2. Wie viele der unter 1) genannten Honorarverträge aus welchen Ämtern wurden auf einen Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht hin überprüft und in der Folge an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet? 
  3. Mit welchem Ziel wurden eindeutig Selbstständige der Deutschen Rentenversicherung gemeldet? 
  4. In welchem Umfang fand nach Kenntnis des Bezirksamtes eine Berücksichtigung der pandemischen Lage seitens der Deutschen Rentenversicherung bei der Prüfung der angezeigten Honorarverträge statt? 
  5. Gegen wie viele Bescheide der Deutschen Rentenversicherung, die einen Verstoß gegen die gesetzliche Sozialversicherungspflicht bei o.g. Honorarverträgen feststellten, hat das Bezirksamt mit welcher Begründung nachträglich Einspruch eingelegt?
  6. Warum wurden ausschließlich Honorarverträge aus dem Gesundheitsamt an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet?  
  7. Gibt es seitens des Bezirksamtes standardisierte und ggf. vom Rechtsamt überprüfte Honorarvereinbarungen, wie z.B. Musterverträge, die für die in der Antwort zu 1) genannten Verträge genutzt wurden?  
  8. Hatte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin Kenntnis vom Abschluss der Honorarvereinbarungen und hat diese autorisiert? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/276/XXI vom 12.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 1: 

Stadtentwicklungsamt: 

Es wurde 1 Honorarvertrag abgeschlossen. 

Service Einheit Facility Management 

Fehlanzeige.

Umwelt- und Naturschutzamt: 

Fehlanzeige. 

Straßen- und Grünflächenamt: 

Fehlanzeige. 

Amt für Soziales: 

Es wurden 20 Honorarverträge abgeschlossen. 

Gesundheitsamt: 

Es wurden 61 Honorarverträge abgeschlossen. 

Schul- und Sportamt: 

Es wurden 54 Honorarverträge abgeschlossen. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Bei den Fachbereichen Bibliotheken, Kultur und Musikschule bestehen Honorarverträge für projektbezogene Aufgaben oder die Durchführung von Workshops. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Integration in den Dienstbetrieb. Eine Scheinselbstständigkeit kann ausgeschlossen werden. Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Eine statistische Erfassung der Honorarverträge in den verschiedenen Fachbereichen existiert nicht. 

Jugendamt: 

Es wurden 4.357 Honorarverträge abgeschlossen, die sich wie folgt verteilen: 

2020: 1098 

2021: 1216 

2022: 926 

2023: 1117 

Die im Jugendamt geschlossenen Honorarverträge betreffen überwiegend die 17 Einrichtun-gen der kommunalen Jugendarbeit bzw. Familienförderung. Ein partizipativ entwickeltes und an den Interessen der Kinder und Jugendlichen/Eltern anknüpfendes Angebot kann nicht von hauptamtlichen Mitarbeiter:innen allein gestaltet werden. Es bedarf unterschiedlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Persönlichkeitsmerkmalen, um die Angebote divers und den Bedarfen entsprechend anzubieten. Aus diesem Grund arbeiten berlinweit alle Kinder- und Jugendeinrichtungen (kommunal und freie Träger) mit Honorarkräften. Dies spiegelt sich auch in den Ausführungsvorschriften für Honorare im Geschäftsbereich der Kinder- und Jugendhilfe der SenBJF (AV Hon-KJH) und den pauschalisierten Honorarsätzen wieder. 

Amt für Bürgerdienste: 

Fehlanzeige. 

Rechtsamt: 

Fehlanzeige. 

Ordnungsamt: 

Im Ordnungsamt wurden zwei Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen. 

Frage 2: 

Jugendamt: 

Proaktiv hat das Jugendamt keine entsprechenden Meldungen an die DRV vorgenommen, da es keine entsprechenden Verdachtsfälle gegeben hat. Das Jugendamt ist bemüht, die jeweils geltenden Regelungen insbesondere zu Scheinselbstständigkeit beim Abschluss von Honorarverträgen einzuhalten. Hierzu wurden die Arbeitsanweisung Honorare und die Vertragsformulare zuletzt in 2023 noch einmal überarbeitet, angepasst und eine Checkliste entwickelt. Die Mitarbeitenden des Jugendamts, die Honorarverträge aushandeln, werden zu Beginn der Tätigkeit und alle zwei bis drei Jahre intern geschult. Insofern ist ein sehr sorgfältiger Umgang zu den jeweils geltenden Regelungen beim Abschluss von Honorarversträgen sichergestellt. 

Amt für Soziales: 

Die Vertragnehmenden im Amt für Soziales werden im Vertrag über Rechte und Pflichten, auch in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung, aufgeklärt. Anlässe für Prüfungen aufgrund von Verstößen wurden nicht festgestellt. 

Gesundheitsamt: 

Für das Gesundheitsamt wurden alle 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. 

Frage 3: 

Es wurden keine eindeutig Selbstständigen der Deutschen Rentenversicherung gemeldet. 

Frage 4: 

Das Bezirksamt hat dazu keine Kenntnis. 

Jugendamt: 

Es gab keine entsprechenden Fälle im Jugendamt Neukölln, die von der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurden. Jugendamtsintern wurden alle pandemiebezogenen Ausgaben revisioniert und im Verwaltungsvorgehen als der Lage angemessen eingeschätzt. 

Frage 5 : 

Jugendamt: 

Bezogen auf Honorarverträge des Jugendamtes wurde in einem Fall Einspruch eingelegt. 

Der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung, dass nach Gesamtwürdigung aller zur Beurteilung der Tätigkeit relevanten Tatsachen die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen, konnte das Bezirksamt nicht folgen. Das Bezirksamt hat insbesondere Einspruch eingelegt, da eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation als nicht gegeben angesehen wurde. 

Gesundheitsamt: 

Das Bezirksamt hat gegen zwei Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch eingelegt. 

Frage 6: 

Im Bereich Gesundheitsamt wurden vermehrt kritische Honorarverträge bekannt. Dies war in den anderen Ämtern nicht der Fall. 

Jugendamt: 

Es bestanden keine Verträge mit entsprechenden Verdachtsmomenten. 

Frage 7: 

Dem Rechtsamt wurden in der Vergangenheit Muster-Honorarverträge zur Prüfung übersandt. Im Zuge dessen hat das Rechtsamt regelmäßig darauf hingewiesen, dass der Abschluss von Honorarverträgen grundsätzlich kritisch ist. Überdies ist für die rechtliche Einstufung als scheinselbstständig nicht der Vertrag, sondern der tatsächliche Einsatz von Auftragnehmenden entscheidend. Das Rechtsamt hat keine Kenntnis darüber, ob die zur Prüfung übersandten und geprüften Verträge in allen Fällen auch durch die zuständigen Verwaltungseinheiten übernommen wurden. 

Jugendamt: 

Das Jugendamt nutzt einen für den Geschäftsbereich standardisierten Mustervertrag, der mit dem Rechtsamt abgestimmt ist. Dieser wurde in 2023 noch einmal modifiziert. 

Schul- und Sportamt: 

Im Schul- und Sportamt werden standardisierte Honorarvereinbarungen verwendet. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Frage 8: 

Das Bezirksamt kann die Frage nur für aktuell gewählte Dezernent:innen beantworten. 

Stadtentwicklungsamt: 

Ja 

Amt für Soziales und Gesundheitsamt: 

Seit Amtsantritt am 24. Mai 2023 hat der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit Kenntnis von ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Honorarverträgen in seinem Geschäftsbereich. Selbst autorisiert hat er drei Honorarverträge in 2023. 

Schul- und Sportamt: 

Ja. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Jugendamt: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1072/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen – z.B. Fehlnutzung, Überbelegung, bauliche Mängel oder weitere – ist der Schimmelbefall in der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße nach Kenntnis des Bezirksamtes entstanden?

2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um eine gesundheitliche Belastung der Bewohner, darunter zahlreiche Minderjährige, künftig zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1072/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt ist weder für den Betrieb noch die Behebung baulicher Mängel von Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlinge zuständig. Insofern können hier keine gesicherten Erkenntnisse aus eigener Zuständigkeit vorgetragen werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bestand in den Häusern 1 und 2 der Einrichtung in der Haarlemer Straße 89 – 91 jedoch nach Wasserschäden der Verdacht auf Schimmelpilzbefall.

Zu 2.:

Aufgrund eines Schimmelgutachtens aus dem Jahr 2017 wurde die Einrichtung seinerzeit geschlossen.

Zur Klärung der Frage, ob die angrenzenden Flächen zum ständigen Aufenthalt weiterhin nutzbar sind, wurden Kontrollmessungen in den Fluren und vor den Sanitärräumen durchgeführt. Vor einer geplanten Nutzungsaufnahme wurden zuletzt im Oktober 2022 und im Februar 2023 entsprechende Proben für einen Bericht zur orientierenden Untersuchung auf mikrobiell belastete Innenraumluft seitens der KSG Sicherheit und Gesundheitsschutz GmbH bzw. einem durch sie beauftragten Unternehmen entnommen.

Die Ergebnisse der im Gesundheitsamt seit Juli 2023 vorliegenden Berichte, wurden auch unter Berücksichtigung des Gutachtens aus 2017 seitens des ärztlichen Verantwortlichen für den Bereich Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt dahingehend bewertet, dass für die Einrichtung im Juli 2023 ein Aufnahmestopp verhängt wurde. Unter der Ansicht der Begutachtungen 2022/23, wäre nach amtsärztlichen Maßstäben einer Bewohnung der Einrichtung (ohne eine (Total-)Sanierung) nicht stattgegeben worden bzw. es hätte entsprechende Auflagen gegeben, da auch ausweislich der neuen Berichte die älteren Mängel aus 2017 nicht ausgeräumt wurden.

Formal wäre hier dem Grunde nach eine Schließung erforderlich gewesen. Es wurde sich jedoch nach eingehender Prüfung für das verhält- nismäßig mildere Mittel eines Aufnahmestopps, des Auszugs von vulnerablen Gruppen und der Erteilung von weiteren Auflagen gegenüber dem LAF entschieden.

Dessen ungeachtet hat das LAF entschieden, die Unterkunft zur Vermeidung ansonsten drohender Obdachlosigkeit erneut zu nutzen. Das Bezirksamt hat die für das LAF zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, die von ihr zu treffenden Maßnahmen für eine Sanierung bzw. den Freizug der Einrichtung zu erläutern, um eine durch den Schimmelbefall bestehende Gesundheitsgefährdung abzuwenden.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Kulturzentrum Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße

Kulturzentrum Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1054/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Steigerung der Landesmittel für Oyoun von 1.015.000 Millionen Euro in 2023 auf 1.058.425 Millionen Euro und weiter auf 1.073.878 Millionen Euro in 2025 vor dem Hintergrund antisemitischer, anti-israelischer und anti-demokratischer Vorwürfe gegen Oyoun?
  2. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben seit Bestehen Oyouns an welchen Veranstaltungen dort teilgenommen?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt Oyoun-Podiumsdiskussionen wie „Ausnahmezustand – das neue Normal? Staatliche Repression und Polizeigewalt“ vom 1.11.23, auf denen das Gewaltmonopols des Staates und die demokratische Rechtsordnung angezweifelt werden sowie als Teilnehmer linksradikale und antisemitische Organisationen wie KOP Berlin und Palästina Kampagne teilnehmen?  
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt das Spannungsfeld zwischen dem Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention und den Projekten Oyouns, wie beispielsweise mit dem Verein Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten e.V., der von Antisemitismus-Vorwürfen betroffen ist? 
  5. Sieht das Bezirksamt die öffentliche Ordnung bzw. Sicherheit im Bezirk bedroht, wenn Oyoun umstrittene Kunst-Aktion durchführt, wie beispielsweise mit der Jüdischen Stimme am 4.11.23, bzw. ähnliche Veranstaltungen künftig umgesetzt werden sollten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1054/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt obliegt es nicht, Entscheidungen von Senatsbehörden zur Finanzierung einzelner Träger, deren Standort sich in Neukölln befindet, zu bewerten. 

Zu 2.: 

Die Mitglieder des Bezirksamtes haben mitgeteilt, dass sie an keiner durch das Kulturzentrum organisierten Veranstaltung teilgenommen haben. 

Frau Bezirksstadträtin Korte hat im September 2020 eine Pressekonferenz in den Räumlichkeiten des Oyoun veranstaltet. Mitglieder des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung waren zum Festakt der Benennung der Lucy-Lamek-Straße, der 2021 im Garten des Kulturzentrums Oyoun stattgefunden hat, anwesend. Dabei handelte es sich jeweils um Veranstaltungen des Bezirksamtes. 

Zu 3. – 5.: 

Das Bezirksamt steht für Meinungsvielfalt in der Kulturarbeit. Dazu zählt auch die queerfeministische, dekolonionale und migrantische Schwerpunktausrichtung, die das Kulturzentrum in seiner eigenen Darstellung ausführt. Die Kultureinrichtung Oyoun erweckt jedoch nicht nur in den Augen des Bezirksamts sondern auch aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin in den letzten Monaten den Eindruck, eine einseitige und ausgrenzender Rhetorik gegenüber Andersdenkenden zu etablieren. Die politische Ausrichtung der Einrichtung fördert die Spaltung von Menschen, statt einen konstruktiven kritischen Diskurs anzustoßen. Es musste in den letzten Monaten auch beobachtet werden, dass antisemitischen Akteuren im Oyoun immer wieder eine Bühne zur Verfügung stand. 

Eine öffentlich geförderte Kultureinrichtung sollte weder antisemitischen Haltungen eine Bühne bieten, noch Andersdenkende von Diskursen ausschließen. Das Bezirksamt wünscht sich daher eine unabhängige Evaluation der Arbeit des Kulturzentrums Oyoun, um die Verwendung öffentlicher Fördermittel im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherzustellen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt schafft für die Bürger die Möglichkeit, in allen Bürgerämtern des Bezirkes Neukölln anfallende Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen per Barzahlung entrichten zu können. 

Begründung:

Eine Barzahlung der Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen ist derzeit nur noch an einem von vier Standorten der Bürgerämter in Neukölln möglich, nämlich im Bürgeramt 1 in der Donaustraße 29, Rathaus Neukölln. In den anderen Standorten (Bürgeramt 2, Sonnenallee 107, im Bürgeramt 3 in der Blaschkoallee 32 und Bürgeramt 4, Zwickauer Damm 52) können die Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen nur mit einer Girocard (mit PIN) bezahlt werden. Der Trend in den letzten Jahren geht dahin, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen die Annahme von Bargeld verweigern.

Dabei hat das Bargeld nach wie vor erhebliche Vorteile gegenüber dem elektronischen Zahlungsverkehr. Zum einen ist es mit sehr geringen Hürden praktisch von jedermann nutzbar, wohingegen elektronische Zahlungsmethoden meist an den Besitz eines Bankkontos geknüpft sind. Zudem ist auch die Anonymität und der damit einhergehende Schutz vor Nachvollziehbarkeit beim Bargeldverkehr gewährleistet. Das Bargeld ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktion daher in möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen und insbesondere in der Verwaltung als Zahlungsmittel zu erhalten. 

Zur Verbesserung des Services der Bürgerämter ist es notwendig, dem Bürger beim Begleichen von anfallenden Gebühren auch weiterhin die Wahl zu lassen, wie sie diese begleichen. Eine Erweiterung auf die uneingeschränkte Möglichkeit der Bargeldzahlung in allen Bürgerämtern ist daher zeitnah umzusetzen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1045/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BGAQ)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine Meldepflicht für den Befall von Bettwanzen für den Bezirk Neukölln einzuführen, bzw. zu prüfen, ob über die zuständige Senatsverwaltung eine Meldepflicht für das Land Berlin einzuführen ist.

Begründung: 

Medienberichte sprechen in letzter Zeit über einen vermehrten Befall von Bettwanzen in Berliner Gebäuden und Wohnungen. Kammerjäger in Berlin sprechen über eine Plage der Schädlinge in der Stadt, wie beispielsweise in einem Bericht auf dem Nachrichtenportal t-online vom 10. Oktober 2023, in dem ein Schädlingsbekämpfungs-Experte davon spricht, dass Bettwanzen seit Jahren zu seinem Alltag gehörten. 

Das Gesundheitsamt des Bezirks Mitte teilte dem Tagesspiegel in einem Bericht vom 9. Oktober 2023 mit, dass man den Eindruck eines zunehmenden Problems habe. In der Überschrift zum Artikel wird sogar von einem massiven Bettwanzen-Problem in Berlin gesprochen. Im Tagesspiegel kommt der Schädlingsbekämpfer Adam Tesmer zu Wort, der eine Meldepflicht fordert, um das Problem richtig einzuschätzen zu können. Seine Firma könne inzwischen die vielen Anfragen von Betroffenen in Berlin nicht mehr bewältigen. Darüber hinaus warnt er, dass bei stark befallenen Häusern eine Bekämpfung nicht mehr möglich sei. Die Folge sei de facto die Unbewohnbarkeit einzelner Wohnungen und ganzer Gebäude. 

Eine Sachverständige im Umweltbundesamt in Berlin mit Fokus Gesundheitsschädlinge mahnt im selben Artikel zu einer frühzeitigen Bekämpfung der Bettwanzen. Auch Jürgen Deckert, Spezialist für Wanzen und ehemaliger Kustos der Hemimetabolen-Sammlung am Berliner Naturkundemuseum, plädiert für die Einführung einer Meldepflicht. Außerdem fordert er bei einer „Wanzen-Welle“ staatliche Hilfe für entsprechende Schädlingsbekämpfung, da fachgerechte Maßnahmen erhebliche Kosten verursachten.

Es handelt sich offenkundig um eine schwerwiegende Problematik, die gesundheitliche und ökonomische Folgen nach sich zieht. Mit dem Antrag soll Berlin-Neukölln eine Vorreiterrolle bei der Lösung dieser Herausforderung einnehmen.

Ergebnis Drs. Nr. 1038/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GES)

  • CDU: NEIN
  • SPD:  NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke:  NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD:  JA
  • Grüne: JA
  • Linke:  JA
  • AfD: NEIN

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Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/267/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 7. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit war das Bezirksamt in die Vorbereitungen des Besuchs bzw. des Spaziergangs des Botschafters Arafeh involviert?

2. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben den Botschafter begleitet?

3. Welche Mitglieder aus den Fraktionen in der BVV Neukölln haben sich anlässlich des Bezirksspaziergangs mit dem Botschafter ausgetauscht?

4. Inwiefern sind dem Bezirk Kosten in welcher Höhe aus dem Besuch des Botschafters entstanden?

5. Mit welchen Personen aus palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk hat sich der Botschafter während seines Besuchs ausgetauscht?

6. Welche Botschaften hat Botschafter Arafeh an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk gesendet? 

7. Was für ein Fazit zieht das Bezirksamt nach dem Besuch des Botschafters?8. Gab es durch Vertreter des Bezirksamts bzw. durch Vertreter aus Fraktionen in der BVV Neukölln Aufforderungen an den Botschafter, eindeutige Bekenntnisse zur Demokratie und zum Rechtsstaat an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen in Neukölln zu senden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/263/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 06. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Pyrotechnikverbotszonen sind im Bezirk Neukölln für den Jahreswechsel 2023/24 geplant?
  2. Wie wird die Umsetzung der Pyrotechnikverbotszonen im Bezirk Neukölln, z.B. durch öffentliche Kommunikation, sichergestellt?
  3. Wie viele polizeiliche Einsatzkräftestunden sind für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  4. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  5. Wie viele Einsatzstunden sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  6. Wie viele Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  7. Wie viele Kontrollen der Verkaufsstellen von Pyrotechnik werden im Vorfeld von Silvester im Bezirk Neukölln voraussichtlich durchgeführt?
  8. Welche weiteren Maßnahmen möchte das Bezirksamt unternehmen, um Ausschreitungen wie zum Jahreswechsel 2022/2023 für den kommenden Jahreswechsel zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/263/XXI vom 04.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Die Einrichtung von Pyrotechnikverbotszonen an einzelnen eng begrenzten Bereichen auf polizeirechtlicher Grundlage befindet sich derzeit noch in der Prüfung.

Frage 2:

Die Bekanntgabe etwaiger Pyrotechnikverbotszonen würde auf den üblichen Wegen erfolgen.

Frage 3:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 4:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 5:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 6:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 7:

Der Außendienst des Ordnungsamt Neukölln wird mit drei Streifen über den Tag verteilt an allen drei Verkaufstagen Kontrollen sowohl in den typischen Supermarktketten auch als in Kleinverkaufsstellen sog. „Spätis“ durchführen. Weiterhin gehen wir gleichzeitig natürlich evtl. Beschwerdelagen diesbezüglich seitens der Bürger nach.

Da sich der zeitliche Aufwand je nach gelagerter Menge bzw. Größe der Verkaufsstelle richtet, ist eine genaue Angabe zur Anzahl der Kontrollstätten nicht möglich. Im Jahr 2022 wurden durch unsere Kräfte insg. 72 Verkaufsstellen im Vorfeld von Silvester im Bezirk Neukölln kontrolliert. Die Anzahl der kontrollierten Verkaufsstellen wird in diesem Jahr voraussichtlich ähnlich sein.

Frage 8:

Das Bezirksamt hat in diesem Jahr einen Schwerpunkt der Jugendarbeit auf die präventive Ansprache von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Parallel führt die Polizei in den Neuköllner Schulen und Jugendeinrichtungen Kurse durch, in denen auf die großen Gefahren von sogenannten „Schreckschusswaffen“, illegalem Feuerwerk und die strafrechtlichen Folgen bei Benutzung derselben hingewiesen wird.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den radikalislamischen Terror der Hamas und den Angriff auf Israel und seine Zivilbevölkerung auf das Schärfste.

Die in der Folge ausgebrochenen antisemitischen Ausschreitungen in Neukölln und Berichte über aggressive Bedrohungen von Journalisten in der Sonnenallee sind zutiefst verstörend. Dass Vertreter des antisemitischen Netzwerkes „Samidoun“ aus Freude über getötete Israelis Süßigkeiten auf der Sonnenallee verteilen, ist eine Schande für unseren Bezirk. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und unmittelbar ausgewiesen werden, sofern sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Immer wieder ist Neukölln Schauplatz offen zur Schau gestellten Judenhasses und Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten. Dass 90 Jahre nach dem Holocaust Judenverachtung auf Berliner Straßen zur Schau gestellt wird, ist inakzeptabel. Zur Wahrheit gehört, dass diese Form des Antisemitismus in den letzten Jahren und teilweise Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert ist. Antisemitismus jeglicher Couleur hat in Deutschland keinen Platz. 

Ergebnis Drs. Nr. 1013/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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