Schuld war nur die Technik? Desaster Info-Veranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg

Schuld war nur die Technik? Desaster Info-Veranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die im Britzer Garten stattgefundene Informationsveranstaltung vom 19. September zum Thema Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg?

2. Wer war für die Technik vor Ort zuständig und warum hat das Bezirksamt die Funktionsfähigkeit derselben nicht im Vorfeld überprüft?

3. Über welche Kanäle wurden wie viele Bürger zu der Veranstaltung eingeladen, z.B. per Info-Brief oder über die sozialen Medien? 

4. Wie wurden aus Sicht des Bezirksamtes die bereitgestellten Angebote wie Flipcharts, Bastelecken und Filzstift-Post-its an den Info-Tischen von den Bürgern angenommen?

5. Zu wann plant das Bezirksamt eine weitere Informationsveranstaltung zu dem Thema?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend (Beantwortung vertagt)

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Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1529/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurde zur geplanten Errichtung der Flüchtlingsunterkunft bereits eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag beim Bezirksamt eingereicht? 
  2. Sieht das Bezirksamt Hinderungsgründe für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1529/XXI vom 16.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Nein, das Bezirksamt ist aber auch nicht die Genehmigungsbehörde. Zuständig für die Bauantragsbearbeitung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.


Zu 2.:
Das Vorhaben befindet sich in der Planungsphase. Es ist die Funktion eines Planungsprozesses,
eine Vielzahl von Fragestellungen zu klären, Konflikte zu lösen und vermeintliche oder tatsächliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen bevor am Ende ein Antrag gestellt wird über den entschieden werden kann. Stand heute hat das Bezirksamt Fragen, die zu klären sind, aber
kann keine zwingenden Hinderungsgründe erkennen.


Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 1

Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Digitalisierung der Verwaltung im Bezirk Neukölln voranzutreiben, und welche Fortschritte wurden erzielt?

2. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Zugang zu digitalen Bürgerdiensten weiter zu verbessern, sodass mehr Anträge und Behördengänge online abgewickelt werden können?

3. Welche Investitionen sind in den kommenden Jahren geplant, um die IT-Infrastruktur des Bezirksamts Neukölln zu modernisieren und die digitale Verwaltung zu stärken?

4. Welche Schritte werden unternommen, um die Cybersicherheit und den Datenschutz bei digitalen Verwaltungsprozessen zu gewährleisten?

5. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen und Menschen ohne Zugang zu digitalen Technologien, weiterhin Zugang zu Verwaltungsdiensten haben?

6. Gibt es Pläne, die digitale Bürgerbeteiligung zu fördern, z. B. durch Online-Plattformen oder digitale Bürgerhaushalte, um mehr Transparenz und Mitbestimmung zu ermöglichen?

7. Wie werden Neuköllner Schulen und Bildungseinrichtungen in die Digitalisierung eingebunden, insbesondere in Bezug auf digitale Lernplattformen und IT-Ausstattung?8. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bezirk Neukölln erzielt, das vorsieht, dass Bürgerdienste auch online angeboten werden müssen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 2

Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Digitalisierung im sozialen Bereich, z. B. in der Sozialhilfe oder Jugendhilfe, zu unterstützen und den Zugang zu diesen Diensten zu erleichtern?

2. Wie plant der Bezirk Neukölln, den digitalen Service für Unternehmen zu verbessern, um Genehmigungsverfahren und Anträge für Gewerbetreibende zu beschleunigen?

3. Welche Schulungsprogramme werden den Mitarbeiter des Bezirksamts angeboten, um ihre digitalen Kompetenzen zu erweitern und die Umstellung auf digitale Arbeitsweisen zu erleichtern?

4. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung digitaler Bürgerbüros oder Self-Service-Terminals in Neukölln gemacht, um Wartezeiten und Bürokratie zu reduzieren?

5. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder Automatisierung in Verwaltungsprozessen zu prüfen, um Effizienzgewinne zu erzielen?

6. Wie wird die Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und der Landesregierung koordiniert, um eine einheitliche und interoperable digitale Verwaltungsstruktur in Berlin zu gewährleisten?

7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Breitbandausbau im Bezirk Neukölln voranzutreiben, insbesondere in schlecht versorgten Gebieten, und so die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu fördern?

8. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung der E-Akte im Bezirksamt Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. September 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln lehnt die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg ab. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche aus, die Infrastruktur in der Umgebung fehlt, der Parkplatz wird von Anwohnern und Besuchern des Britzer Gartens benötigt, die Ansiedlung von 450 Migranten stört die gewachsene Struktur in der Umgebung.  

Berlin und auch der Bezirk Neukölln haben bereits zahlreiche Flüchtlinge unterbringen müssen. Die Kapazitätsgrenzen für die Unterbringung und die Geduld der Bürger sind ausgereizt. Schon jetzt steht angesichts der immer größer werdenden Flüchtlingszahlen eine fehlende Integration und in der Folge eine gesteigerte Kriminalitätsrate zu erwarten. Dieser Gefahr dürfen wir die Bürger unseres Bezirkes nicht aussetzen. 

Im Fall des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg wurden die Anwohner erneut nicht über die Pläne des Senats informiert. Gerade an dieser Stelle, die sich im Grünen zwischen Gartenkolonien, Einfamilienhäusern und einer entsprechend fehlenden Infrastruktur befindet, ist ein Containerdorf für Flüchtlinge kein geeigneter Platz. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens werden von zahlreichen Anwohnern klar nachvollziehbare Sicherheitsbedenken sowie der Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen usw.) und der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze in dem Gebiet vorgebracht. Die Argumentationen der Anwohner sind zu respektieren und die Planung des Senats und der Bau des Containerdorfes an dieser Stelle abzulehnen.

Ergebnis Drs. Nr. 1459/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Neukölln sagt NEIN zu Flüchtlingen im Sangerhauser Weg

Neukölln sagt NEIN zu Flüchtlingen im Sangerhauser Weg

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. September 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln möge sich bei der zuständigen Senatsbehörde dafür einsetzen, den Bau des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg zu verhindern. Zudem ist zu prüfen, inwiefern eine Änderung des Flächennutzungsplans überhaupt rechtens ist, sowie eine notwendige Umweltprüfung in die Wege zu leiten.

Begründung:

Der Bezirk Neukölln hat in den letzten Jahren eine erhebliche Zahl an Flüchtlingen in Unterkünften in der Haarlemer Straße, Karl-Marx-Straße, Kiefholzstraße sowie Töpchiner Weg untergebracht. In der Liegenschaft Haarlemer Straße erfolgte ab Dezember 2022 eine Erweiterung der Kapazitäten. Laut Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beherbergt der Bezirk Neukölln derzeit 1704 Flüchtlinge (Stand 7.7.2024). 

Nun sollen im Sangerhauser Weg durch ein Containerdorf weitere 450 Plätze entstehen. Dieses Vorhaben überfordert den Bezirk in mehrerlei Hinsicht: Die Geduld der Bürger ist erschöpft, die Kosten ufern weiter aus und die geforderte Integration bleibt auf der Strecke mit schwerwiegenden Folgen für die Sicherheit der Neuköllner durch steigende Kriminalität. Da in Neukölln ohnehin bereits große Integrationsprobleme der in den letzten Jahren angekommenen Zuwanderer bestehen, ist eine weitere Ansiedlung von Flüchtlingen grundsätzlich falsch. 

Hinzu kommt, dass der Bezirk sich weigert, die Anwohner im Sangerhauser Weg umfassend über die Pläne des Senats zu informieren. Der geplante Standort ist völlig ungeeignet für eine neue Flüchtlingsunterkunft. Er befindet sich nahe des beliebten Naherholungsgebietes Britzer Garten und Kleingartenkolonien, die auf den einzigen Parkplatz, der für die neue Unterkunft weichen soll, angewiesen sind. Die Gegend ist zudem von Familien mit Kindern geprägt, die einer möglichen Gefährdung durch diese Unterkunft nicht ausgesetzt werden dürfen. Anwohner haben bereits reagiert und im Rahmen eines Bürgerbegehrens ihre Bedenken auf den Punkt gebracht: Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (wie z.B. Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen) sowie der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze. Die Sorgen der Anwohner muss das Bezirksamt respektieren und dafür sorgen, dass der Senat den Bau des Containerdorfes im Sangerhauser Weg unterlässt.

Ergebnis Drs. Nr. 1456/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Planungen für ein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Planungen für ein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wieso sorgt das Bezirksamt nicht dafür, dass betroffene Anwohner in die Planungen des Senats für diese neue Flüchtlingsunterkunft einbezogen werden?
  2. Inwieweit ist das Bezirksamt in die Planungen für die neue Flüchtlingsunterkunft eingebunden, insbesondere für alternative Standorte wie beispielsweise unbebaute Felder/Brachen im Süden Neuköllns?
  3. Wie soll die ohnehin mangelhafte Parkplatzsituation für Anwohner und Besucher am Sangerhauser Weg, rund um den Britzer Garten sowie die angrenzenden Laubenkolonien vor dem Hintergrund des geplanten Containerdorfs verbessert werden? 
  4. Wie will das Bezirksamt gemeinsam mit dem Senat die Integration der neuen Flüchtlinge, insbesondere mit Blick auf die vorschulische und schulische Versorgung, gewährleisten?
  5. Wie will das Bezirksamt die dortigen Laubenkolonien, beispielsweise die zweitgrößte im Berliner Süden, die „Dauerkleingartenanlage Kurt Pöthig“, wirksam schützen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1440/XXI vom 18.09.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1:
Neukölln ist der erste Bezirk, der in Kooperation mit dem Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten, eine Informationsveranstaltung für Anwohnende plant und
umsetzt. Das Bezirksamt nimmt die Interessen, Sorgen und Befürchtungen der Anwohnenden
ernst. Am 19.09.2024 können sich interessierte Anwohnende über den Planungsstand der
Unterkunft informieren und gleichzeitig wichtige Hinweise geben.


Zu 2:
Am 26.03.2024 hat der Senat beschlossen, an insgesamt 16 Standorten in ganz Berlin
Unterkünfte im Rahmen des Wohncontainer Programms 2.0 einzurichten. Die Unterkunft am
Sangerhauser Weg ist eine davon. Die geplante Einrichtung Sangerhauser Weg stellt eine der
wenigen Potenzialflächen in Neukölln zur Errichtung von Einrichtungen zur
Geflüchtetenunterbringung dar. Planungs- und bauordnungsrechtlich ergeben sich
voraussichtlich keine unüberwindbaren Hindernisse im Rahmen der Errichtung. Zum weiteren
Vorlauf zum Senatsbeschluss wird auf die Beantwortung der Drs. 1437/XXI verwiesen.
Inwieweit der Senat darüber hinaus weitere Flächen in Neukölln für Unterkünfte ausweisen
möchte, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.


Zu 3:
Der in der Öffentlichkeit immer wieder postulierte Mangel an Parkplätzen ist nicht belegt. Am
Rande des Britzer Garten wurde für die BUGA 1985 ein Parkplatz eingerichtet, der neben
Parkmöglichkeiten an anderen Eingängen für Besuchende zur Verfügung steht. Der Parkplatz
wird außer an einzelnen Tagen im Jahr auch als Abstellfläche für LKW und Anhänger sowie als
Übungsort von Fahrschulen genutzt. Durch den Bau der Wohncontainer wird etwa die Hälfte
der Parkplätze am Standort Sangerhauser Weg wegfallen. Die restlichen Parkflächen bleiben
erhalten. Besonders für die Pächter:innen der Kleingärten besteht kein erhöhter Bedarf an
Parkflächen. In den Kleingartenanlagen bestehen umfassende Parkmöglichkeiten für die
Pächter:innen, die noch dazu deutlich näher an den Parzellen liegen als der Parkplatz am
Sangerhauser Weg. Das Bezirksamt befindet sich mit den zuständigen Stellen in Abstimmung
zur möglichen Ausweisung weiterer Parkflächen, damit an einzelnen Tagen im Jahr
Parkflächen bei hoher Auslastung des Britzer Gartens erschlossen werden können. Die
Zuwegung in Richtung Britzer Garten bleibt selbstverständlich erhalten. Weitere Details zur
Verkehrsführung sind im Laufe der weiteren Planungen zu klären, wobei die Einschätzungen
der Anrainer einbezogen werden.


Zu 4:
Der Standort der Unterkunft weist in unmittelbarer Umgebung in Neukölln und Tempelhof-
Schöneberg derzeit eine angespannte Schulplatz- und Kitasituation auf. Das Bezirksamt wird
sicherstellen, dass alle Kinder, die in der Unterkunft wohnen, auch unterrichtet werden – ggf.
an weiter entfernten Schulen. Dazu befindet sich Bezirksamt in engen Abstimmungen mit der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Gegenwärtig liegen dem Bezirksamt noch
keine Informationen darüber vor, wie viele schulpflichtige Kinder künftig in die geplante
Unterkunft einziehen werden. Bei der Suche nach einem Kita-Platz werden Familien bei Bedarf
durch die Bezirksämter Neukölln und Tempelhof-Schöneberg beraten. Darüber hinaus setzt
sich das Bezirksamt dafür ein, dass die Schaffung von Räumen für Angebote direkt in der
geplanten Einrichtung Berücksichtigung finden. Darunter fallen die Anlage von ausreichenden
Spielmöglichkeiten für Kinder sowie die Vorhaltung von ausreichend, eventuell Zielgruppen
getrennten Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen, die auch für Betreuungs-, Beratungs- und
Schulungszwecke (z.B. Deutschkurse) durch soz. Träger oder Initiativen genutzt werden
können.


Zu 5:
Die anrainenden Kleingartenanlagen sind dauerhaft geschützt. Die Kolonie Friedland 3 ist als
Dauerkleingarten im Wege eines Bebauungsplans planungsrechtlich geschützt. Die beiden
Kolonien Kurt Pöthig sowie Heimaterde sind über den Flächennutzungsplan geschützt. Der
dauerhafte Schutz der Kleingartenanlagen steht nicht zur Debatte.


Es gilt das gesprochene Wort!


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Ausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung 

Ausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/360/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamtausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/Donaukiez) und 106 im Weserkiez?

2. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die entstandenen Personalkosten?

3. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch Regiekosten?

4. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch laufende Sachkosten?

5. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch den laufenden Geschäftsbedarf und die verfahrensabhängige IuK-Technik?

6. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen, durch Dienstkleidung und Fortbildungskosten?

7. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten?

8. Wie hoch sind die Ausgaben durch entstandenen Vandalismus in den in Frage 1 genannten Parkzonen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/360/XXI vom 22.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten. 

Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Ausgaben aus dem Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

539.608,91 €. 

Zu 2.: 

345.047,83 €. 

Zu 3.: 

Die tatsächlich angefallenen Regiekosten werden erst zum Jahresende an den Bezirkshaushalt abgeführt. 

Zu 4.: 

40.787,83 €. 

Zu 5.: 

Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. berücksichtigt. 

Einzeln ausgewiesen: 

– Laufender Geschäftsbedarf: 15.839,17 € 

– verfahrensunabhängige IuK-Technik: 725,71 € 

Zu 6.: 

Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. bereits berücksichtigt. 

Einzeln ausgewiesen: 

– Dienstkleidung: 24.222,95 € 

– Fortbildungskosten 0,00 € (Aus- und Fortbildung bisher kostenneutral an der Verwal-tungsakademie Berlin) 

Zu 7.: 

Bewirtschaftungskosten inklusive Beseitigung von Vandalismusschäden: 

153.773,25 € 

Zu 8.: 

Vandalismusschäden werden nicht durch gesonderte Rechnungen des Dienstleisters abgewickelt. Deren Behebung wird zumeist in der den monatlichen Ersatzteil- und Bewirtschaftungsrechnungen abgerechnet, so dass eine differenziertere Auswertung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung 

Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/363/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/ Donaukiez) und 106 im Weserkiez? 

2. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Handypark-Apps? 

3. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Kredit- und Bankkartenzahlung? 

4. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Münzzahlungen? 

5. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern? 

6. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch sonstige Einnahmen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/363/XXI vom 22.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten. 

Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Einnahmen im Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

1.063.003,18 €. 

Zu 2.: 

415.401,91 €. 

Zu 3.: 

64.947,70 €. 

Zu 4.: 

363.756,47 €. 

Zu 5.: 

218.897,10 € (50% der Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern verbleiben bei der Bußgeldstelle, d.h. dort Einnahmen für den Landeshaushalt in selber Höhe) 

Zu 6.: 

0,00 €. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Personalressourcen im Gesundheitsamt

Personalressourcen im Gesundheitsamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/362/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele freie Stellen sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit in Neukölln insgesamt unbesetzt?

2. Welche Art von Stellen, aufgelistet nach Laufbahn und Gehaltsgruppe, sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit unbesetzt?

3. Seit wann sind die jeweiligen Stellen unbesetzt?

4. Bei welchen der unbesetzten Stellen finden derzeit Einstellungsgespräche statt?

5. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden seit dem Jahr 2020 durch Mitarbeiter bzw. durch das Gesundheitsamt in Neukölln gestellt?

6. Was waren nach Kenntnis des Bezirksamtes die Hauptgründe, die zu den Überlastungsanzeigen im genannten Zeitraum geführt haben?

7. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Gründe, die zu den Überlastungen führten, kurzfristig und/oder dauerhaft abzustellen?

8. Wie häufig und warum kam es aufgrund des Personalmangels im Gesundheitsamt zu Amtshilfeersuchen an Ämter aus anderen Bezirken bzw. an übergeordnete Behörden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/362/XXI vom 14.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Im Gesundheitsamt Neukölln sind aktuell 18 Stellen unbesetzt.


Zu 2.:
Siehe Excel Liste „KA_362“


Zu 3.:
Siehe Excel Liste „KA_362“


Zu 4.:
Siehe Excel Liste „KA_362“


Zu 5.:
Überlastungsanzeigen vor dem 01.07.2023 sind nicht bekannt. Seitdem wurde eine Überlastungsanzeige
gestellt.


Zu 6.:
Aufgrund der Personalsituation verbunden mit Ausfällen durch Krankheitsfälle im Fachbereich
sowie weiteren Sachverhalten war die Person für einen Zeitraum alleine im Dienst.


Zu 7.:
Durch die Rückkehr von erkrankten Beschäftigten kam es zu einer Erleichterung. Ferner
wurde die gezielte Unterstützung durch eine mit den Fachthemen bisher nur in Teilen befassten
Dienstkraft angeboten. Nach Rücksprache mit der Person, hat das zu einer Entlastung
geführt.


Zu 8.:
Aufgrund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Leiters des Bereichs Infektions-
und umweltbezogener Gesundheitsschutz wurde am 23. Februar 2024 ein Amtshilfeersuchen
an alle Bezirke sowie an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt. Weitere
Amtshilfeersuchen infolge von Personalmangel gab es nicht. Das Bezirksamt Neukölln
wird derzeit in Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Erstellung der Einschulungsuntersuchungen
tätig.

Tabelle/Anhang:


Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Die Last mit den Altfahrrädern 

Die Last mit den Altfahrrädern 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele augenscheinlich herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt Neukölln markiert, d.h. mit Aufklebern mit Bitte um Entfernung versehen? 

2. Wie viele herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt im Bezirk Neukölln – ggf. in Zusammenarbeit mit der BSR – im Rahmen der Müllbeseitigung eingezogen?

3. An welchen Örtlichkeiten werden die eingezogenen Fahrräder eingelagert?

4. Nach welchem Zeitraum werden die Fahrräder entsorgt oder anderweitig verwertet?

5. Welche Kosten entstehen durch die Beseitigung der entsprechenden nicht mehr nutzbaren Fahrräder?

6. Auf welchem Wege werden diese Fahrräder entsorgt?

7. Durch welche Maßnahmen, beispielsweise durch Verkauf oder andere Maßnahmen, werden mit noch funktionsfähigen Fahrrädern Erlöse erzielt?

8. Falls zutreffend, welche Erlöse wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 erzielt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Klimasünder „Klimasparbuch Neukölln“?

Klimasünder „Klimasparbuch Neukölln“?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Auflagenzahl wurde das „Klimasparbuch Neukölln“ gedruckt?
  2. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten (u.a. für Beauftragung, Gestaltung, Druck, Verteilung und weitere Kosten) des „Klimasparbuches Neukölln“?
  3. Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden für die Produktion des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht?
  4. Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden bzw. werden voraussichtlich für die die Verteilung des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht? 
  5. An welchen Örtlichkeiten liegen die Exemplare des „Klimasparbuches Neukölln“ aus, bzw. wie werden sie dem interessierten Bürger zur Verfügung gestellt?
  6. Unter welchen Gesichtspunkten wurden der beauftragte Verlag und die Druckerei ausgewählt?
  7. Unter welchen Gesichtspunkten wurden die teilnehmenden Firmen, welche die Gutscheine im „Klima Sparbuch“ zur Verfügung stellen, ausgewählt?
  8. Wie, wann und in welcher Form wird der Nutzen bzw. die Sinnhaftigkeit des „Klimasparbuches“ evaluiert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/355/XXI vom 13.09.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

11.867 gedruckte Exemplare plus E-Paper. 

Zu 2.: 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.235,54 €. 

Zu 3. und 4: 

Für die Produktion des Klimasparbuchs (=Druck) wurden 734 kg CO2 ausgestoßen. Das Buch ist mit dem Blauen Engel zertifiziert und ist somit umwelt- und ressourcenschonend gedruckt worden. 

Die für den Druck des KSB Neukölln beauftragte Druckerei »Druckstudio« erfüllt ebenfalls Kriterien der Nachhaltigkeit gemäß Umweltindex für Drucksachen (umdex). 

Der Verlag kompensiert die CO2-Emissionen in Form einer freiwilligen Klimasteuer. Dafür wird ein bäuerlicher Betrieb in Deutschland bei der Anpassung an den Klimawandel und dem Schutz der Biodiversität unterstützt. 

Für die Auslieferung der Klimasparbücher an das Bezirksamt und an die Gutscheinpartner (teilweise mit DHL) wurden rund 20 kg CO2 ausgestoßen. 

Zu 5.: 

Das Klimasparbuch ist kostenlos in vielen öffentlichen Einrichtungen wie bspw. den Bürgerämtern, Bibliotheken, Jugendfreizeiteinrichtungen, Seniorenfreizeitstätten, QM-Büros, kulturelle Einrichtungen (wie z. Bsp. Saalbau, Galerie im Körnerpark, Gemeinschaftshaus, Schloss Britz), der Volkshochschule, den fLotte-Standorten, dem Freilandlabor Britz, den Einrichtungen der Gutscheinpartner, den Pförtnerlogen im Rathaus und dem DG Boddinstr. etc. erhältlich. Jeder Lieferung wurde ein Begleitschreiben beigefügt, dass u.a. das Angebot beinhaltet, bei Bedarf weitere Exemplare erhalten zu können. Gleichermaßen werden die Exemplare als Informationsmaterial im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz genutzt. 

Zu 6.: 

Der oekom-Verlag hat das Konzept des Klimasparbuches als niedrigschwellige Form der Information zu klimafreundlichem Verhalten mit praktischen Tipps entwickelt. Es enthält Informationen zu lokalen Beratungsangeboten, Tauschbörsen, Repair-Cafés sowie Rabattcoupons für regionale Geschäfte mit nachhaltigem Angebot. Der Verlag hat mit seinem Konzept „Klimasparbuch“ ein Alleinstellungsmerkmal und zeichnet sich durch klimaschonende Produktion, langjährige Erfahrung in Erstellung von kommunalen Ratgebern sowie einem ganzheitlichen Leistungsspektrum (einschließlich Druckerei) aus. 

Zu 7.: 

Grundlage für die Auswahl der Gutscheinpartner war eine Recherche des Verlages in Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsbeauftragten und Klimaschutzbeauftragten unter Einbezug eines dafür erstellten Kriterienkatalogs mit Begriffen wie ökologisch, klimafreundlich, regional handelnd, fair gehandelt, ressourcensparend u.ä.. 

Potenzielle Einrichtungen wurden mit einem Anschreiben angefragt, die sich dann freiwillig als Gutscheinpartner zur Verfügung gestellt haben. 

Zu 8.: 

Klimaschutz und die Minderung des CO2-Austoßes ist ein Thema, das uns alle angeht. Hierfür sind große strukturelle Transformationen notwendig. Gleichzeitig spielt das individuelle Verhalten eine wichtige Rolle, etwa im Bereich der Mobilität, des Konsums und des Energieverbrauchs. Die Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist im Rahmen von Veranstaltungen in regelmäßigem Austausch mit Bürger:innen, sie informiert und berät. Das Klimasparbuch dient hierbei u.a. als unterstützendes Informationsmaterial. Es ist mit praktischen Alltagstipps versehen und hat gleichzeitig einen lokalen Bezug, sodass die Tipps einfach umsetzbar sind und dem Geldbeutel zugutekommen. Bereits im Rahmen der letzten Veranstaltungen sind die Klimasparbücher sehr gut nachgefragt worden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Hautpilz aus dem Barbershop: Steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans in Neukölln? 

Hautpilz aus dem Barbershop: Steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans in Neukölln? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/354/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt eine steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans bekannt?
  2. Wie viele Fälle von Neuinfektionen wurden dem Bezirksamt in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 bekannt?
  3. An welchen Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben sieht das Bezirksamt die Infektionsquelle mit diesem Hautpilz?
  4. In welchem Umfang wurden die entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetriebe durch das Bezirksamt auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 überprüft?
  5. In welchem Umfang werden die Mitarbeiter in den entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben für die notwendigen Kenntnisse über Präventions- und Hygienemaßnahmen geschult?
  6. Wie viele Verstöße welcher Art wurden in den entsprechenden Dienstleistungsbetrieben bei Kontrollen durch das Bezirksamt festgestellt?
  7. Welche Sanktionen wurden bei Verstößen gegen die Auflagen durch das Bezirksamt verhängt?
  8. Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die steigende Inzidenz mit dem Pilz Trichophyton tonsurans zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/354/XXI vom 05.09.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Bezirksamt erhielt durch eine bundesweite und regionale Berichterstattung erstmals am 11.07.2024 erstmals konkrete Hinweise auf eine Zunahme von Trichophyton tonsurans-Infektionen und hat daraufhin umgehend Maßnahmen eingeleitet. Ob es tatsächlich eine ansteigende Zahl von Infektionen gibt, ist, da die Erkrankung nicht meldepflichtig ist, aus den Daten des Bezirksamtes nicht datenbasiert belegbar. Die öffentlich verlauteten Hinweise auf zunehmende Infektionszahlen werden jedoch ernst genommen. Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt arbeiten einerseits eng mit Betreibern und Betreiberinnen von Barbershops und Friseuren zusammen, um die Ausbreitung des Pilzes einzudämmen, und klären andererseits die allgemeine Bevölkerung bzw. Kunden und Kundinnen der Betriebe über die Ansteckung, Symptome und Vorbeugung von Infektionen auf. Die weitere Entwicklung der Situation wird beobachtet und bei Bedarf werden zusätzliche Schritte eingeleitet. 

Zu 2.: 

Infektionen mit Trichophyton tonsurans sind aktuell nicht meldepflichtig. Daher liegen im Gesundheitsamt die gewünschten Daten nicht vor. 

Zu 3.: 

Die Übertragung des Hautpilzes Trichophyton tonsurans erfolgt in der Regel durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Hautstellen oder kontaminierten Gegenständen und findet dementsprechend besonders in Einrichtungen wie Barbershops, Friseursalons, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Sporthallen statt, können darüber hinaus aber an allen Orten, an denen enger Kontakt und die gemeinsame Nutzung von Materialien und Geräten erfolgen, stattfinden. Derzeit sind Infektionen vor allem in Freiseurbetrieben und Barbershops bekannt. 

Die Betreiber dieser Einrichtungen müssen unbedingt strenge Hygienemaßnahmen einhalten und verwendete Geräte und Utensilien regelmäßig reinigen und mit geeigneten Mitteln desinfizieren, um das Infektionsrisiko zu minimieren. 

Es sind insbesondere Rasiermesser, Trimmer, Scheren und Kopfhautmassagen, die ursächlich für die Übertragung des Pilzes sind, daneben können aber auch Kämme und Haarbürsten, Umhänge und Waschbecken sowie Handtücher über direkten und indirekten Kontakt die Über-tragung ermöglichen. 

Die Kundinnen und Kunden sollten unbedingt auf ausreichende Körperhygiene achten und bei Verdacht auf eine Infektion umgehend einen Arzt aufsuchen. Gefährdet sind besonders Kinder, Personen mit einem geschwächten Immunsystem und Sportler. Die Infektionsgefahr kann in den warmen Sommermonaten durch die verstärkte Schweißbildung und den häufigeren Hautkontakt deutlich ansteigen. 

Zu 4.: 

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Gesundheitsämter nicht verpflichtet, routinemäßige Hygienebegehungen in Dienstleistungsbetrieben wie Barbershops durchzuführen. Etwaige Kontrollbesuche sind statistisch nicht erfasst. Kontrollen erfolgten bisher in der Regel aufgrund konkreter Beschwerden oder begründetem Verdacht und seit der Zunahme der Trichophyton tonsurans-Infektionen vermehrt sowie ohne konkreten Anlass im Rahmen der allgemeinen Überwachung. 

Zu 5.: 

Die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten (Infektionsverhütungs-Verordnung) legt Anforderungen an die Aufbereitung, Desinfektion und Sterilisation für den Geltungsbereich der Verordnung fest, benennt Normadressaten und geeignete Standards (zu beachten sind etwa die aktuelle Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte). Die Einhaltung der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben ist vornehmlich Aufgabe der Betriebsstättenleiter. Zusätzlich klären die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes im Rahmen der allgemeinen Überwachung umfangreich über die erforderlichen Präventions- und Hygienemaßnahmen auf. 

Zu 6.: 

2024 wurden anlassbezogene Kontrollen in Dienstleistungsbetrieben durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2024 wurden kleinere Hygienemängel festgestellt, die jedoch umgehend behoben wurden. 

Zu 7.: 

Bislang wurden keine Sanktionen verhängt, weil keine Verstöße bei den durchgeführten Kontrollen festgestellt wurden, deren Sanktionierung durch das Gesundheitsamt verhältnismäßig gewesen wäre. Festgestellte Mängel wurden in jedem Fall umgehend behoben, und die Betreiber und Betreiberinnen wurden bei Bedarf nachweislich von den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes beraten und geschult. 

Zu 8.: 

Neben den o.g. Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Trichophyton tonsurans laufen zahlreiche Aufklärungskampagnen, die sich an Betreiber und Betreiberinnen sowie Kundinnen und Kunden richten (durch Briefe, Flyer und Informationsblätter). Des Weiteren stellen die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes auch praktische Hilfsmittel zur Verfügung wie Musterhygienepläne und Desinfektionsmittellisten mit fungizider Wirkung. 

Mit Blick auf die umfangreichen Aufgaben des Infektions- und umweltbezogenen Gesundheits-schutzes und mehreren hundert potentiell betroffenen Betrieben in Neukölln liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Sensibilisierung der Bevölkerung, der Aufklärung über erforderliche Hygienemaßnahmen und die im Rahmen der verfügbaren Ressourcen mögliche Erhöhung des Kontrolldrucks. Dabei ist dem Bezirksamt bewusst, dass durch eine neue Priorisierung die bereits bisher zu erledigenden Aufgaben, die allesamt von erheblicher Bedeutung für die Bevölkerungsgesundheit sind, weiterhin im erforderlichen Umfang zu erfüllen sind und daher eine alleinige Schwerpunktsetzung auf eine Aufgabe nicht sinnvoll ist. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat (Für den Leiter des Geschäftsbereiches Soziales und Gesundheit) 

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Verbundeinsatz in der Reuterstraße

Verbundeinsatz in der Reuterstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchem Anlass wurde ein Verbundeinsatz am 12.06.2024 in der Filiale der Fast-Food-Kette an der Reuterstraße durchgeführt?
  2. Welche Verstöße wurden im Zuge des Verbundeinsatzes am 12.06.2024 in der Filiale festgestellt und ggf. zur Anzeige gebracht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1413/XXI vom 26.06.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Am 12.06.2024 fand ein gemeinsamer Einsatz statt, an dem neben dem Finanzamt, dem Zoll,
der Polizei Berlin auch das Ordnungsamt beteiligt gewesen ist. Im Rahmen der allgemeinen
Gewerbekontrollen wurden an diesem Tag insgesamt sieben Betriebe überprüft, unter ande-
rem ein Betrieb in der Reuterstraße.


Zu 2.:
Es wurden mindestens vier Ordnungswidrigkeiten festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Konkrete Auskünfte über festgestellte Verstöße werden aus Gründen des Datenschutzes grund-
sätzlich nicht öffentlich erteilt.


Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/338/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Auswirkungen hat das Bezirksamt bisher generell nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes festgestellt?

2. In welchen Bereichen im Bezirk ist der Konsum von Cannabis verboten?

3. Wie oft werden die entsprechenden Bereiche bisher kontrolliert?

4. Wie viele Verstöße wurden bisher festgestellt?

5. Welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen betreibt das Bezirksamt gegen den Konsum von Cannabis bei Minderjährigen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/338/XXI vom 24.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Das am 01.04.2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) sieht folgende Regelungen zum Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz und Prävention vor: 

§ 5 Konsumverbot des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) 

(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. 

(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 

1. in Schulen und in deren Sichtweite, 

2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 

3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 

4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 

5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 

6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. 

Außerdem soll mit dem Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen, gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Konsumanreize erhalten. 

Dem Grunde nach ist der Umgang mit Cannabis für Volljährige und Minderjährige verboten (§ 2 KCanG). 

Nach § 3 KCanG gibt es Ausnahmen für Volljährige. Danach ist der Besitz von 25 Gramm außerhalb des Wohnsitzes, 50 Gramm am Wohnsitz, nicht mehr jedoch als insgesamt 50 Gramm erlaubt. Zusätzlich ist der Besitz von 3 Cannabispflanzen erlaubt. 

Anbauvereinigungen bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§11 KCanG). Die Erlaubnis kann versagt, widerrufen und zurückgenommen werden. Weiterhin gibt es einen Abschnitt im Gesetz, der die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen durch die zuständige Behörde regelt. 

Die Umsetzung des Gesetzesvollzugs wird vielmehr den Ländern übertragen (Artikel 1 § 33 Absatz 3 CanG). Danach werden die Landesregierungen ermächtigt, die zuständigen Behörden durch den Erlass von Rechtsverordnungen zu bestimmen. Dies gilt nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung von Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten. 

Eine entsprechende Rechtsverordnung ist vom Berliner Senat bislang noch nicht erlassen worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Zuordnung der sachlichen Zuständigkeit mithin noch nicht geklärt. 

Mit E-Mail vom 28. Juni 2024 wurden die Bezirke lediglich seitens der Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege darüber informiert, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege intensiv in Abstimmung mit den anderen inhaltlich betroffenen Senatsver-waltungen an der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes auf Senatsebene arbeitet. Ziel sei es, die Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu wurde am 27. Juni 2024 auf Staatssekretärsebene der Entwurf einer Artikelverordnung beraten. Mit dieser Verordnung sollen die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz im Interesse einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes auf Bezirksebene festgelegt werden. 

Insbesondere geht es um die Ordnungsaufgaben der Erlaubniserteilung an Anbauvereinigungen und der Überwachung der Anbauvereinigungen. 

Informationen darüber, welches Amt welche Aufgaben wahrnehmen soll, liegen dem Bezirksamt jedoch bisher nicht vor. 

Um eine fristgerechte Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage zu gewährleisten habe ich mich trotz der ausstehenden Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit dazu bereiterklärt, die Federführung für die Beantwortung zu übernehmen. Daraus leitet sich aber aktuell keinesfalls eine Zuständigkeit für die Beantwortung weiterer Anfragen oder zur Übernahme tatsächlicher Aufgaben, die sich aus dem KCanG in diesem Zusammenhang ergeben, ab. 

Die Kleine Anfrage betrifft zum überwiegenden Teil Sachverhalte, die der Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher den ebenfalls involvierten Geschäftsbereich Ordnung sowie den Geschäftsbereich Jugend um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung maßgeblich eingeflossen ist. Seitens des Geschäftsbereiches Ordnung wurde auf die weiterhin ausstehende Regelung auf Senatsebene u.a. im Sinne des Erlasses einer (Zuständigkeits-) Verordnung hingewiesen und Fehlanzeige gemeldet. 

Zu 1.: 

Für den Bereich der Suchthilfekoordination ist festzuhalten, dass bisher keine konkreten Auswirkungen bekannt sind. Es liegen weder sachbezogene Anfragen von Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern zum Umgang mit Cannabis oder zur Auslegung des Gesetzes vor, noch wurden Hinweise gegeben oder Beschwerden eingereicht, die auf Verstöße gegen Regelun-gen des Gesetzes deuten würden. 

In den Wohneinrichtungen der Suchthilfeträger wird allerdings seitens der Bewohnerinnen und Bewohner thematisiert, inwieweit in den Einrichtungen selbst oder außerhalb trotz bestehender Abstinenzgebote im Rahmen der Betreuungsvereinbarungen bzw. des Hausrechts der Konsum von Cannabis zu ermöglichen sei. 

Seitens des Jugendamtes wurde mitgeteilt, dass bis dato die Mitarbeitenden des Jugendamts und insbesondere die der Kinder- und Jugendeinrichtungen keine Veränderungen nach dem Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis festgestellt haben. Einem Großteil der jungen Menschen ist klar, dass die neue Cannabisregelung erst für junge Heranwachsende ab 18 Jahren gilt. Es gibt keine Beobachtungen, wonach sich der Konsum bei Minderjährigen verstärkt haben könnte. 

Zu 2.: 

Wie bereits eingangs ausgeführt, regelt § 5 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz) das Konsumverbot. Danach ist generell der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, verboten. Dies umfasst auch den häuslichen Wohnbereich. 

Im öffentlichen Raum ist der Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätte sowie jeweils in deren Sichtweite verboten. Eine Sichtweite ist nach dieser Vorschrift bei mehr als 100 Meter von dem Eingangs-bereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Weiterhin ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr sowie innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite verboten. 

Ob die genannten Formulierungen wie „in unmittelbarer Nähe“, „Eingangsbereich“ und „Sichtweite bei mehr als 100 Meter von dem Eingangsbereich“ eine rechtssichere Anwendung der Vorschrift ermöglichen, ist fraglich. Hier bestehen unterschiedliche Auffassungen und es bedarf entsprechender Klarstellungen. Dabei ist in der weiteren Befassung auf den Schutzzweck des Gesetzes abzustellen und mithin ein eher restriktiver Umgang mit dem Konsum von Cannabis sicherzustellen. Bei konsequenter Auslegung des Abstandsgebots ist festzuhalten, dass in großen Teilen des Neuköllner Gebiets der öffentliche Konsum von Cannabis nicht erlaubt ist, unabhängig von der Tatsache, ob sich Minderjährige in unmittelbarer Nähe aufhalten. 

Zu 3.: 

Über etwaige Kontrollen liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. Eine Kontrolle im öffentlichen Raum gehört nicht in den Aufgabenbereich des Jugendamts. 

Zu 4.: 

Über etwaige Verstöße liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. 

Zu 5.: 

Durch das Konsumcannabisgesetz hat sich kein neuer Regelungscharakter für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ergeben. Trotz allem ist es zwingend erforderlich, dass der Kinder- und Jugendschutz durch Stärkung der Prävention und Frühintervention weiter ausge-baut wird. Die Hoffnungen, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länder- und Kommunalebene Mittel zur Prävention in den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen, um frühzeitig über die Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums für Minderjährige und auch für junge Erwachsene aufzuklären, haben sich nicht erfüllt. Für Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Cannabisgesetzes stehen dem Bezirksamt keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Anfrage durch Bezirksstadtrat Rehfeldt bestätigt, dass der Bund hierfür keine Mittel bereitstellen wird und auf die Verantwortung der Länder und Kommunen verwiesen, Bundesgesetze zu vollziehen. Hier gilt es, durch den verstärkten Ausbau der Vernetzung in der Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe und Gesundheit insbesondere die bereits jetzt zur Verfügung stehenden und insbesondere durch und über die Fachstelle für Suchtprävention angebotenen Programme, Präventionsmaterialien, Seminare, Schulungs- und Aufklärungsangebote für Jugendliche, Fachkräfte und Eltern bekannt zu machen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass konkrete Angebote in Bildungs- und Jugendeinrichtungenbreit genutzt und umgesetzt werden sowie in den Familien kritisch und kompetent mit dem Thema Cannabiskonsum umgegangen werden kann. 

Beispielhaft für Angebote der Fachstelle sind hier der Berliner Präventionsparcour Cannabis, der Grüne Koffer, das Programm „Schulen mit Durchblick“ sowie die Angebote von Karuna prevents. Darüber hinaus stehen auch bundesweite Online-Angebote für Fachkräfte und Eltern zur Verfügung. 

Seitens des Jugendamtes wurde im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass für den Bereich der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich folgendes gilt: 

Das Jugendamt hat gemäß § 14 SGB VIII keinen Überwachungsauftrag, sondern die Aufgabe des erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maß-nahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 

In diesem Sinne erfolgen immer wieder Gespräche mit den Jugendlichen rund um die Gefahren des Rauchens sowie des Suchtmittelkonsums und andere präventive Angebote und im Rahmen der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit gemäß §13 SGB VIII sowie der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII. 

Mit den Eltern wird dies ggf. im Rahmen der Angebote der Frühen Hilfen, der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII angesprochen. Darüber hinaus sind die Gefahren des Cannabiskonsums anlassbezogen Themen der Beratungen und Unterstützungsleistungen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes. 

Das Thema Suchtprävention in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung wird qualitätssichernd für Neukölln durch die Sozialraumkoordinatorin der Region Süd Ost gesteuert. 

Aktivitäten in dieser Tätigkeit waren u.a. in diesem Jahr: 

Seit dem 01.04.24 erfolgt das Pilotprojekt „Sucht und Gewalt“ der Fachstelle für Suchtprävention gefördert über die Landeskommission gegen Gewalt als niedrigschwelliges Angebot einer Präventionspraxis, u.a. mit Schulungen der Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugend-freizeiteinrichtungen und der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste sowie für Jugendliche und Angebote für Eltern. 

 Das Projekt wurden den Leitungskräften aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Neukölln vorgestellt, es erfolgte eine Sensibilisierung zum Thema Cannabis Gesetz und eine Bedarfsabfrage für Fortbildungsveranstaltungen, ein regelmäßiger Austausch wurde vereinbart 

 Der 1. Workshop fand am 03.07.24 im Jugendzentrum Wutzkyallee mit 19 Teilnehmenden aus kommunalen und freien Träger zum Thema Teillegalisierung Cannabis, Rechte, Pflichten „Was bedeutet das für unsere Arbeit“ 

 Ein weiterer Workshop mit Jugendlichen fand in der Jugendfreizeiteinrichtung „UFO“ mit der Sozialraumkoordinatorin SüdOst statt 

 Die Mitarbeitenden des Projekts haben mehrere Einrichtungen besucht und arbeitet eng auch mit der Jugendberufshilfe zusammen. Mitarbeitenden von auffälligen Jugendlichen werden ggf. gesondert sensibilisiert. 

 Materialien zum Thema wurden in den Einrichtungen verteilt (bestellt über den Träger der Jugendsozialarbeit GangWay und die Fachstelle für Suchtprävention) 

 Auf Landesebene/ SenBJF gibt es Austausch mit der Landessuchtbeauftragten, Trägern und dem GB Gesundheit 

Nach dem Sommer sind weitere Workshops für Jugendliche zum Thema, Aufklärung, Prävention, rechtliche Situation geplant. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. Mai 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antidemokratischen Vorfälle während der Demonstrationen am diesjährigen Maifeiertag in Neukölln. Sie erklärt sich insbesondere mit dem Anwohner in der Fuldastraße solidarisch, der die Nationalfarben auf seinem Balkon gezeigt hatte und deswegen von Linksradikalen angegriffen und bedroht wurde.

Die Farben unseres Nationalstaates sind Ausweis des langen Kampfes der Deutschen für eine freiheitliche Demokratie in Deutschland. Sie zu achten und zu respektieren ist Aufgabe eines jeden Bürgers. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt Angriffe auf all jene, die sich durch das Zeigen der Nationalfarben zu unserer freiheitlichen Demokratie bekennen. 

Begründung: 

Bei der sogenannten „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ in Neukölln kam es zu hässlichen Szenen aus den Reihen des Schwarzen Blocks, insbesondere gegen einen betagten Anwohner in der Fuldastraße, der dort mit seiner pflegebedürftigen Frau lebt. Der 87-Jährige zeigte auf seinem Balkon die schwarz-rot-goldenen Landesfarben, woraufhin Linksextremisten den Mann als „Nazi“ bezeichneten. Hinzu kam, dass aus den Reihen der Chaoten Böller auf den Balkon des Seniors flogen und er damit unmittelbar einer möglichen Körperverletzung ausgesetzt war. Vor seinem Mietshaus schmierten Extremisten gewaltverherrlichende Parolen wie „Hier wohnt ein Nazi! 1. OG.“ oder „Wir wissen, wo du wohnst“ und „Nazis töten“.

Die Nationalfarben Deutschlands – Schwarz-Rot-Gold – stehen für den langen Kampf des deutschen Volkes für Einigkeit und Recht und Freiheit. Sie sind Symbol der Nationswerdung Deutschlands im 19. Jahrhundert und stehen seither auch in dunkleren Kapiteln der deutschen Geschichte für das freiheitliche, demokratische Deutschland. Dass dem Zeigen der Nationalfarben von Linksextremisten mit Gewalt und Bedrohungen begegnet wird, offenbart deren Verachtung für unser Staatswesen und unsere Demokratie.

Ergebnis Drs. Nr. 1350/XXI: abgelehnt

Abstimmungsergebnis am 29. Mai 2024

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist dem BA bekannt über das zunehmende Phänomen des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige durch Spätis bzw. Kioske in Neukölln?
  2. Wie könnte das BA jenseits eines möglichen Verbots auf die Gefahren des Konsums von Lachgas für Minderjährige hinweisen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1362/XXI vom 29.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Dem BA ist selbstverständlich der zunehmende Verkauf von Lachgas auch an Minderjährige bekannt.
Es gibt aber derzeit, keine rechtliche Grundlage um gegen den Verkauf vorzugehen. Momentan kann man das Lachgas ganz legal erwerben, unabhängig vom Alter.

Zu 2.:

Wie genau Lachgas wirkt, ist noch nicht vollständig erforscht. Das Gas scheint mehrere Bereiche und Rezeptoren im Gehirn zu beeinflussen. Ein Teil des Rauscheffekts kann auch eine Folge des Sauerstoffmangels sein. Medizinisches Lachgas wird in der Regel in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Sauerstoff verabreicht. Beim Konsum zu Rauschzwecken wird Lachgas aber meist unverdünnt eingeatmet. Der Konsum von Lachgas löst einen nur wenigen Minuten anhaltenden Rausch aus. Konsumierende fühlen sich leicht euphorisch. Lachgas ver- ursacht auch kurzfristige Koordinationsstörungen und damit einhergehend das Risiko zu stürzen. Bei Überdosierungen drohen Bewusstlosigkeit und die Gefahr, an Erbrochenen zu ersticken.

Die gravierendste Folge sind Nervenschäden. Betroffen sind zumeist das Rückenmark und die peripheren Nerven. Missempfindungen wie Kribbeln in den Händen oder Füßen bis hin zu Taubheitsgefühlen und Gangstörungen können die Folge sein. Grund ist die Inaktivierung von Vitamin B12 durch Lachgas. Das Risiko steigt zwar mit der Häufigkeit des Konsums, auch bei gelegentlichem Konsum wurden allerdings schon Nervenschäden beobachtet.

Der momentan schnellste und effektivste Weg auf die Gefahren des Gebrauchs von Lachgas hinzuweisen, wäre in den Schulen und Jugendclubs des Bezirks Infoveranstaltungen durchzuführen, oder die Lehrkräfte zu sensibilisieren das Thema im Unterricht zu behandeln.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Austausch Hinweisschild „Oyoun“ Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide

Austausch Hinweisschild „Oyoun“ Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. Mai 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Hinweisschild an der Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide, das neben den Informationen zum Rathaus Neukölln und zum Denkmal für Turnvater Jahn auch auf das bisherige Kulturzentrum Oyoun hinweist, so schnell wie möglich auszutauschen. Zudem ist zu prüfen, welche weiteren Hinweisschilder im Bezirk auf das ehemalige „Oyoun“ hinweisen, um diese ebenfalls entfernen zu können.

Begründung:

Das Kulturzentrum Oyoun ist durch antisemitische Aktionen in Misskredit geraten. Folgerichtig hat die zuständige Kultursenatsverwaltung inzwischen die Zuschüsse gestrichen und auch für das Bezirksamt Neukölln ist Oyoun kein akzeptierter Kulturträger mehr im Bezirk. Der Hinweis auf die antisemitische Einrichtung Oyoun auf Neuköllner Gebiet durch ein offizielles Schild ist nicht mehr vermittelbar und es muss daher ausgewechselt werden. 

Ergebnis Drs. Nr. 1320/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss WuA)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde in der BVV wie folgt abgestimmt:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Neuköllner Freibäder im Sommer

Neuköllner Freibäder im Sommer

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Durch welche Maßnahmen plant das Bezirksamt (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Senat und den Berliner Bäderbetrieben), die diesjährige Freibadsaison für die Besucher und Mitarbeiter der Neuköllner Freibäder sicherer zu gestalten?

2. Werden im Umfeld dieser Maßnahmen nach Kenntnis des Bezirksamtes erneut mobile Polizeiwachen vor den Neuköllner Freibädern positioniert und dauerhaft besetzt sein?

3. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die in Frage 1 und 2 genannten Maßnahmen voraussichtlich in diesem Jahr?

4. Kann das Bezirksamt durch die geplanten Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter der Bäderbetriebe und der Badegäste gewährleisten?

5. Wie erklärt sich das Bezirksamt die in den letzten Jahren kontinuierlich steigende Anzahl von Kriminalitätsvorfällen in den Neuköllner Freibädern und der daraufhin erfolgten bundesweiten Negativpresse für den Bezirk Neukölln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1346/XXI vom 26.06.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Damit sich in den Bädern alle wohlfühlen, haben die BBB für die Sommersaison 2024 ein umfangreiches Paket an Service- und Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet. Im vergangenen Jahr erfolgreich eingeführte Maßnahmen werden fortgesetzt: Die Ausweispflicht in den Sommerbädern bleibt bestehen, d. h. Badegäste ab 14 Jahren müssen einen Ausweis vorweisen. Der Ausweis muss ein Lichtbild enthalten (z. B. Personalausweis, Pass, Führerschein, Behindertenausweis, Schülerausweis). Auch die Videoüberwachung an den Eingängen von vier Sommerbädern bleibt wie 2023 erhalten. Das betrifft die Sommerbäder Pankow, Kreuzberg, Am Insulaner und Neukölln. Für einen zeitgemäßen Service und ein besseres Einlassmanagement haben die BBB ihren Online-Shop noch einmal deutlich verstärkt. In dieser Saison sind erstmals alle Tickets auch online erhältlich. Damit möglichst viele Badegäste das Angebot nutzen, werden die Tickets im Online-Shop zehn Prozent günstiger angeboten. In fünf Sommerbädern soll in einem Pilotversuch während der Hochsaison der Ticketverkauf (nahezu) vollständig online erfolgen. In den Monaten Juni, Juli und August sind die Kassen in den Sommerbädern Pankow, Neukölln, Humboldthain, Am Insulaner und Kreuzberg dann täglich nur bis 10 Uhr geöffnet. Ab 10 Uhr können Tickets für diese Bäder nur noch online gekauft werden.

Zu 2.:

Die bewährte Kooperation zwischen BBB und Polizei Berlin wird fortgesetzt, mobile Polizeiwachen kommen nach Absprache und Bedarf zum Einsatz.

Zu 3.:

Für Sicherheitsmaßnahmen stehen 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Zu 4.:

Die BBB mussten in der vergangenen Sommersaison rund 150 Hausverbote aussprechen, bei insgesamt rund 1,7 Mio. Besuchen in den Sommerbädern. Jeder Vorfall ist natürlich einer zu viel, aber in Anbetracht der Besucherzahl, handelt es sich um einen minimalen Anteil von 0,009% (gerundet).

Zu 5.:

Ursachen von Gewalt sind komplex. Der Umgang mit Gewaltvorfällen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, denn diese sind weder auf Neukölln noch auf die Sommerbäder Berlins beschränkt.

Abschließend sei dem Fragesteller der Hinweis erlaubt, dass für die Beantwortung das Bezirksamt kaum bis keine Zuständigkeit hat, da die Verwaltung der Berliner Bäder-Betriebe und der Polizei der SenInnSport obliegt und Informationen dort sowie im Internet eingeholt werden können.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Neukölln und die Parkzonen

Neukölln und die Parkzonen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/329/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Bewohnerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  2. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  3. Wie viele Handwerkerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  4. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  5. Wie viele Betriebsvignetten wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  6. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  7. Welche Gelder wurden durch die Einnahmen der Parkausweise generiert?
  8. Wie viele Ausgaben wurden durch die Genehmigungsverfahren verursacht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/329/XXI vom 17.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 3.: 

Bisher wurden 73 Handwerkerparkausweise beantragt. 

Frage 4.: 

Bisher wurden 32 Handwerkerparkausweise genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 5.: 

Bisher wurden 665 Betriebsvignetten beantragt (Zahl der Anträge, teilweise pro Antrag mehrere Vignetten). 

Frage 6.: 

Bisher wurden 399 Betriebsvignetten genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 7.: 

08-12/2023 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 5.937,00 Euro 

Hier sind die tatsächlichen IST-Einnahmen dargestellt. Auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervig-netten sind dort nur die Gebühreneinnahmen zu diesem Zeitpunkt gebucht. 

01-03/2024 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 87.087,00 Euro 

Frage 8.: 

Die Datengrundlage für die Beantwortung der Frage sind die Produktvergleichsberichte zum Produkt 78843 R-Ord-Bewohnervignetten 12/2023 und 3/2024 

08-12/2023 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 35.489,00 Euro 

In diesen Kosten sind folgende Sachverhalte auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervignetten gebucht 

– direkte Personalkosten 

– direkte Sachkosten 

– Kalk. Pensionszuschläge 

– Umlage Infrastrukturkosten 

– Umlage mitverursachte Gemeinkosten 

– Umlage Leitungs-/Managementkosten 

– Umlage Abteilungskosten 

– Umlage Amts-/Referatskosten 

– Umlage nachgeordnete Einrichtungen KoL 

01-03/2024 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 96.828,00 Euro 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele der im Stellenplan des Gesundheitsamtes vorgesehenen Stellen sind derzeit unbesetzt? 
  2. Wie viele Personalabgänge und Neueinstellungen gab es seit Amtsantritt des Stadtrates Rehfeldt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1297/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

17 von insgesamt 177 Stellen sind aktuell im Gesundheitsamt Neukölln nicht besetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So befinden sich zum Beispiel die für eine Stellenausschreibung erforderlichen BAK in der Bearbeitung bzw. Bewertung, es laufen derzeit Bewerbungsverfahren oder abgeschlossenen Besetzungsverfahren befinden sich in der Beteiligung.

Zwei Beschäftigte sind darüber hinaus vom Dienst freigestellt.

Zu 2.:

Es gab in dem in Rede stehenden Zeitraum 11 Abgänge und 14 Zugänge.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

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Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Personalausweis zu beantragen?

2. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Wohnung anzumelden?

3. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Reisepass zu beantragen?

4. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Gewerbeanmeldung zu beantragen?

5. Wie lange dauert nach Beantragung die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden im Bezirk Neukölln?

6. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt, um einen Termin im Neuköllner Standesamt zu bekommen?

7. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Bürgeramt derzeit unbesetzt?

8. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Standesamt derzeit unbesetzt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/324/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Zu 1.: 

Es gibt nur die Kennzahl „durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin“, die keinen Unterschied zwischen den Dienstleistungen macht. Es kann nur die durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin benannt werden, also wie viele Tage hat ein Kunde im Durch-schnitt auf den in dem entsprechenden Monat stattfindenden Termin gewartet vom Tage des Buchungsdatums bis zum Datum des Termins. 

Das waren im Bürgeramt Neukölln und im berlinweiten Durchschnitt wie folgt: 

Zu 2.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 3.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 4.: 

Einen Termin für eine Gewerbeanmeldung kann nur im Ordnungsamt erfolgen. 

Zu 5.: 

Die Bearbeitung der Geburtenfälle bei Neugeburten beginnt mit dem Empfang der schriftlichen Geburtsanzeigen vom Krankenhaus Neukölln durch die Fachabteilung Geburtenregister. Dabei kommt es darauf an, welche Unterlagen die Kindeseltern bereits im Krankenhaus der Anzeige beilegen konnten und wie konkret Angaben zum Vor- und Familiennamen des Neugeboren angezeigt wurden. Oftmals erhält das Standesamt – Geburtenregister – sogenannte ‚Leeranzeigen‘, ohne Unterlagen und Festlegungen von Vor- und Familiennamen des Kindes. Im Idealfall, d.h. bei Vorliegen aller Unterlagen, kann eine Neugeburt innerhalb von einer Woche beurkundet werden. Ein Großteil der Anzeigen sind jedoch Klärungsfälle. In diesen Fällen ist eine persönliche Vorsprache der Kindeseltern – oftmals auch mit Sprachmittlern im Standesamt unerlässlich. In diesen besonderen Fällen ist mit einer Bearbeitung von derzeit ca. 4-6 Wochen zu rechnen, je nach Fallkonstellation. 

Sterbefälle werden in der Regel innerhalb einer Woche durch das Standesamt – Sterberegister – beurkundet. 

Zu 6.: 

Termine zur Anmeldung einer Eheschließung, Ausstellungen von Ehefähigkeitszeugnissen und Beratungen sind innerhalb von zwei Wochen vereinbar. Eheschließungstermine stehen je nach freien Terminplätzen den Paaren zur Verfügung. 

Persönliche Vorsprachen im Geburtsregister zur Klärung im konkreten Beurkundungsfall, Namenserklärungen oder Anerkennungen von Vaterschaften sind innerhalb von zwei bis drei Wochen vereinbar. 

Die Abgabe von Namenserklärungen (Wiederannahme Geburtsname nach Scheidung, Bestimmungen von Ehenamen), Beurkundungen von Auslandsehen, Fortführungen im Eheregister sind mit vorheriger Terminvereinbarung innerhalb von zwei Wochen möglich. 

In der Urkundenstelle können innerhalb einer Woche Urkunden persönlich abgeholt und bezahlt werden. 

In besonderen Einzelfällen sind auch kurzfristige Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten mit den Fachabteilungen zu erhalten. 

Zu 7.: 

Von den 77 VZÄs waren 14,47 Stellenanteile im April 2024 unbesetzt, davon wurden jedoch bereits sechs Stellen für die Auszubildenden Verwaltungsfachangestellte des Bezirksamtes Neukölln, die im September 2024 auslernen, reserviert. Im Mai 2024 fangen zwei neue Sach-bearbeitende an; zwei Interessenbekundungsverfahren befinden sich aktuell im Beteiligungsverfahren. Leider ist die Fluktuation in den Berliner Bürgerämtern sehr hoch. 

Zu 8.: 

Aktuell sind im Standesamt 6,9 Stellenanteile u.a. durch eine erhöhte Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung unbesetzt. Zum 01.06.2024 wird eine bereits ausgebildete Standesbeamtin in Neukölln ihren Dienst aufnehmen, womit dann nur noch 5,9 Stellenanteile unbesetzt sind. Für 2 Stellen befinden sich die Stellenausschreibungen derzeit in Vorbereitung. Hier ist eine breite Öffnung beabsichtigt, da die Ausbildung im Bereich selbst erfolgen wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1257/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie will das Bezirksamt künftig mit dem Gedenkstein am Columbiadamm, auch als „Herero-Stein“ bekannt, erinnerungspolitisch umgehen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1257/XXI vom 20.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Gemäß dem BVV-Beschluss 0097/XXI – Gedenkensemble auf dem Garnisionsfriedhof Columbiadamm umgestalten – antikoloniale Gedenkkultur etablieren! vom 23. Januar 2023 zum Umgang mit dem sog. Herero-Stein, einem der letzten Kolonialgedenksteine Berlins, hat der Fachbereich Museum, Stadtgeschichte und Erinnerungskultur (MSE) seit der Eröffnung der Ausstellung: „Buried Memories“ am 5. November 2023 ein umfangreiches partizipatives Beteiligungsangebot — Museum im Dialog — gestartet.

Kern des Programms sind regelmäßige stattfindende kuratierte Führungen des Museumleiters Dr. Matthias Henkel im Tandem mit Historiker*innen und Bildungsreferent*innen des Vereins Berlin Postkolonial oder der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland.

Daneben gibt es Führungen zum Stein auf dem Columbia-Friedhof sowie weitere thematische Workshops und Diskussionsrunden. Ein Höhepunkt war das erste mit Fachleuten aus der Denkmalpflege, Kunsthistorikern*innen und Museumsexpert*innen besetze Panel am 31.01.24 mit dem Titel „Quo Vadis Hererostein“.

Zudem haben die Besuchenden der Ausstellung die Möglichkeit, direkt im Museum per Karte ihre Anregungen zum Umgang mit dem Stein abzugeben. Die Wortmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und zusammengestellt und fließen in die Abschlussdokumentation der Ausstellung ein.

Es fanden bisher elf dialogbasierte Führungen, darunter neun Kuratoren-Führungen für interessierte Gruppen, in der Ausstellung statt. Ergänzt wird die Auseinandersetzung in der Ausstellung mit dem regelmäßigen Angebot von Führungen zum sog. Gedenkensemble auf dem Friedhof am Columbiadamm. Bisher gab es drei sehr gut besuchte Führungen, die nächste findet am 7. April statt. Im Rahmen von einem Schüler*Innenaustauschs der Albert-Einstein- Oberschule mit ihrer Partnerschule in Windhuk gab es mehrere rassismuskritische Workshops, in denen sich die Gruppen mit Filmen beschäftigten, ein Musikvideo produzierten und natürlich mit dem Denkmal auseinandersetzen.

Der Prozess ist auf der Website des Museums transparent nachvollziehbar. Mit dem Ausstellungsende wird der Fachbereichsleiter ein Konzept mit Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Gedenkensemble vorlegen.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
  3. Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
  4. Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
  5. Wenn ja, welcher bzw. welche Medien  wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
  6. In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget) 
  7. Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/210/XXI vom 18.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In den letzten fünf Jahren hat das Bezirksamt Neukölln in zwei Fällen Honorarverträge mit Journalist:innen geschlossen. Dabei handelte es sich in beiden Fällen um Kulturjournalist:innen, die im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin eine Lesung in der Helene- Nathan-Bibliothek moderiert haben. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte jeweils ein Auftrag an Kulturjournalist:innen für die Moderation einer Lesung im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin. 

Zu 4.: 

Zu den zwei in den Antworten zu den Fragen 1-3 benannten Aufträgen wurde jeweils ein Honorarvertrag mit Kulturjournalist:innen geschlossen. In einem Fall (2021) handelt es sich um ein:e festangestellte Kulturjournalist:in. Im zweiten Fall (2022) handelt es sich um ein:e freiberufliche Kulturjournalist:in. 

Zu 5.: 

Keine. 

Zu 6.: 

Die in Auftrag gegebenen Anzeigen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Nicht aufgeführt sind angefallene Kosten für gesetzliche Informationspflichten gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB. 

Zu 7.: 

Die in Auftrag gegebenen Buchungen von Plakatflächen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. März 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.  

Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.

Ergebnis Drs. Nr. 1237/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Social-Media Beiträge

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 12. März 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit Senat, Berlin Partner, Visit Berlin sowie Kulturprojekte Berlin in Neukölln die Fußball-EM durch Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zu flankieren.

Begründung:

Berlin spielt als einer der Austragungsorte der Fußball-EM 2024 in Deutschland eine wichtige Rolle. Für den Bezirk Neukölln bietet das Großereignis die Chance, sich mit sportlichen und kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der Berliner EM-Planungen positiv zu präsentieren. Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen, um mit den Berliner Ansprechpartnern für die Ausrichtung der EM passende Veranstaltungen nach Neukölln zu holen.

Ergebnis Drs. Nr. 1224/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde wie folgt abgestimmt:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/312/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Amt für Wirtschaftsförderung das Themenmarketing zu den Top 3 Bereichen Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge für den Neuköllner Tourismus?
  2. Wie will das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie gewünschte öffentliche Unterstützung v.a. durch günstigere Mieten (Mietendeckel) und dem Gewerbemietrecht zum Schutz der Mieter ausbauen, um diese Wünsche für Gewerbetreibende in Neukölln zu realisieren?
  3. Inwieweit hat das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie empfohlenen sechs Handlungsempfehlungen umgesetzt bzw. bereitet derzeit eine Umsetzung vor?
  4. Welche Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung für die in der Studie als wichtig betrachtete Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung im lokalen Tourismus bereits ergriffen?
  5. Welche konkreten Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung bisher ergriffen, um die in der Studie als unbedingt erforderlich bezeichneten bezirklichen Leit- und Informationsangebote für den Tourismus weiterzuentwickeln, und zwar sowohl digital als auch analog (Stichwort hier „Infostellen“)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/312/XXI vom 22.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Das bezirksübergreifende Projekt zur Unterstützung der lokalen touristischen Unternehmen in und nach der Coronakrise unter dem Arbeitstitel „Berlin reloaded“ hat eine Analyse der Betroffenheit von lokalen touristischen Unternehmen und ein Set an potenziellen Maßnahmenvorschlägen für die bezirklichen Wirtschaftsförderungen und die Landesebene für die Zeit nach der Coronapandemie vorgelegt. Das durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanzierte einjährige Projekt (12/20-12/21) wurde von acht Wirtschaftsförderungen der Berliner Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg initiiert. 

Es wurde eine berlinweite quantitative Onlinebefragung unter den Unternehmen der Tourismusbranche und benachbarter Branchen durchgeführt. Experteninterviews mit wichtigen Akteuren des Berliner Tourismus sowie die Einbeziehung von Tourismuskonzepten vervollständigten die Einschätzungen. Die Ergebnisse von „Berlin reloaded“ haben zum Landesprogramm „Neustart Wirtschaft“ 2022 für die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen beigetragen. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Frage 1 nimmt Bezug auf einen Fragenkomplex, bei dem die Unternehmen anhand eines Tableaus befragt worden sind, welche Themen sie für die (Außen)-Darstellung Neuköllns besonders passend finden. Dieses Tableau stützte sich, da es eine Abfrage über alle 12 Bezirke war, auf das „Themenmarketing“ der Landesebene. 

Für die an der Abstimmung beteiligten Neuköllner Unternehmen sind die benannten Bereiche Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge mit jeweils über 75 % insgesamt sehr wichtig – Gastronomie/Kulinarik 93 %, Orte der Geschichte 84 % und Kiezspaziergänge 95 %. Da durch die Befragungsart ein Bezirksvergleich angestellt worden ist, ließ sich ableiten, dass das Thema „Kiez“ für Neukölln gegenüber den anderen Bezirken (mit 85 %) überproportional oft benannt worden ist. 

Passend zur Gewichtung der Themen wurden gemeinsam mit der Landesebene daher zeitlich folgend Kampagnen wie „Crafted in Berlin“ (Bewerbung zahlreicher Orte, an denen kreativ gearbeitet wird und interessante, authentische – auch kulinarische – Produkte entstehen) und „Going Local“ (Stadt Berlin abseits der bekannten touristischen Pfade in Form von Kiezspaziergängen erkunden) ausgespielt. 

Speziell für den Bezirk wurde durch die Wirtschaftsförderung und –beratung das Projekt „Neuköllner Süden entdecken. Die Hufeisensiedlung“ durchgeführt (Führung und Karte mit QR-Code); finanziert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Gerade historische Orte gehören nicht nur zum Kern der Identitätsstiftung, sondern haben auch touristische Anziehungskraft. Durch das Projekt und die entstandenen Produkte wurde das Thema Kiezspaziergang und Orte der Geschichte für Neukölln sehr gut verknüpft. 

Zu 2.: 

Das Gewerbemietrecht wird im deutschen Recht nicht gesondert geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Kontext der „Reloaded-Studie“ ist dies daher eine übergreifende Handlungsempfehlung, die auch an den Bundestagsabgeordneten für Neukölln in der aktuellen Wahlperiode herangetragen worden ist. Auf Landesebene besteht hierfür ein Problembewusstsein und wurde in der Vergangenheit durch Initiativen wie den Mieterschutz für Gewerberäume zu erhöhen als Bundesratsinitiative eingebracht. 

Zu 3.: 

Es handelt sich hierbei um übergeordnete Handlungsempfehlungen (Stand Januar 2022), die sich sowohl an die Landes- wie Bezirksebene richten und die Potenziale touristischer Förderung für alle 12 Bezirke aufzeigen. 

Handlungsempfehlung 1: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Ankerpunkte für die Förderung der Tourismusentwicklung in den Bezirken. 

– Von der Neuköllner Wirtschaftsförderung und -beratung wird der Neuköllner Tourismusbeirat koordiniert an dem Akteure aus Politik, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Verwaltung partizipieren. 

Die Wirtschaftsförderung gestaltet das Thema Tourismus durch Maßnahmen aus, die durch den Fördertopf Besonderen touristischen Mittel, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ermöglicht werden. Mittel aus dem Bezirkshaushalt stehen nicht zur Verfügung. Es gibt auch keine eigene Stelle eines Tourismusbeauftragten. 

Handlungsempfehlung 2: 

Die Wirtschaftsförderungen werden in die Lage versetzt, modernen Ansprüchen an die Digitalisierung gerecht zu werden. 

– Die Wirtschaftsförderung Neukölln stellt unter berlin.de in einem eignen Auftritt Informationen zum „Neukölln Tourismus“ https://www.berlin.de/tourismus-neukoelln/ bereit. Außerdem können Beratungstermine für Unternehmen und Gründer über ein Konferenztool angeboten werden. 

– Die Arbeit der Neuköllner Wirtschaftsförderung mit dem Schwerpunkt „Ausbildung und Fachkräfte im Tourismus“ wurde in einer eigenen Podcastfolge von „Berlin reloaded“, welche seit März 2024 auf den gängigen Audiostreamingdiensten abrufbar ist, vorgestellt. 

Handlungsempfehlung 3: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Nukleus für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit im Tourismus. 

– Neben dem Format des Neuköllner Tourismusbeirates gibt und gab es projektbezogene For-mate, wie Akteurstreffen zu „Ab in den Neuköllner Süden“ sowie bezirks- und branchenbezogene Austausche und Informationsveranstaltungen zum Standortmarketing und zum Thema Fachkräfte. 

Handlungsempfehlung 4: 

Die Wirtschaftsförderungen nehmen eine wichtige Rolle bei der Wegbereitung und Umsetzung eines nachhaltigen und stadtverträglichen Tourismus auf Bezirksebene ein. 

– Bei den Bezirksprojekten wird darauf geachtet, dass diese nachhaltige und stadtverträgliche Themen adressieren, dies sind auch grundsätzliche Fördervoraussetzungen bei der Antragsstellung für die Fördermittel auf Landesebene, z. B. die Umsetzung von „fair.kiez“ gemeinsam mit Friedrichshain-Kreuzberg (Kiezknigge) oder die Informationen und Aufklärung von Gastronomen in Folge der Lärmmessungen im Schillerkiez. 

Handlungsempfehlung 5: 

Die Wirtschaftsförderungen können die bezirklichen Tourismuskonzepte zur Förderung und Steuerung des lokalen Tourismus einsetzen. 

– Der Bezirk Neukölln hat seit 2019 ein eigenes Tourismuskonzept. Dieses wurde mit lokalen Akteuren erarbeitet und dient zur Orientierung bei Beantragung von Maßnahmen, z. B. bei der Förderung der Sichtbarkeit kulturtouristischer Schwerpunkte, dem Aufzeigen spezieller Ange-bote für Familien (Neuköllner Entdeckerheft), Veröffentlichung einer illustrierten Bezirkskarte mit den touristischen Highlights; Betreuung von touristisch relevanten Projekten von herausgehobener Funktion für den Bezirk am Standort Schloss & Gutshof Britz oder Young Euro Classics in der Gropiusstadt. Bewerbung der Hufeisensiedlung als herausragendes Beispiel für den modernen Wohnungsbau der Weimarer Republik, Profilschärfung des Bezirkes durch die „State of the Art“-Gästebroschüre, Hervorhebung der Kulturwirtschaft und damit verbundenen Anziehungskraft für BesucherInnen im Rahmen von u.a. auch bezirksübergreifenden Projekten wie „Sight.dress – Berlin meets local fashion“. 

Handlungsempfehlung 6: 

Die Wirtschaftsförderungen bieten im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit touristischen Unternehmen Beratung und Unterstützung zu branchenspezifischen Themen und Anliegen an. 

– Hier steht zum einen die Einzelbetreuung im Sinne der Bestandspflege und des Unternehmensservice durch die Wirtschaftsförderung und –beratung im Fokus und zum anderen die Zusammenarbeit mit visitBerlin. Es finden Beratungen für touristische Leistungsträger und In-formationsveranstaltungen zu branchenspezifischen Themen statt, speziell wurde das Format des Tourismushubs auf Berlinebene in Folge des „Reloaded-Projektes“ weiter ausgebaut: https://about.visitberlin.de/TourismusHub 

Zu 4.: 

Hotellerie, Gastronomie und dienstleistungsorientierte touristische Querschnittsbranchen gehören mittlerweile zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Neukölln. 

Mit einer 2023 entwickelten Kampagne unter dem Motto „Mach was draus“ hat die Wirtschaftsförderung und -beratung im Herbst 2023 in Zusammenarbeit mit Unternehmensvertretern, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem Neuköllner Tourismusbeirat Aufmerksamkeit für Ausbildungsmöglichkeiten und Jobs in der Tourismuswirtschaft erzeugt. 

Tourismusorte und Auszubildende wurden auf Plakaten in den Mittelpunkt der Kampagne gerückt und auf Flächen der Kulturplakatierung, Die Draußenwerber und Ströer, dem Berliner Fenster in der U-Bahn Neuköllner gezeigt. Zudem waren über soziale Medien wie Instagram z. B. Leichtathletin Lisa Marie Kwayie und Schauspieler Levy Rico Arcos („Sonne und Beton“) Botschafter:innen und Gesichter der Kampagne. 

Sie alle eint der Neuköllner Spirit „Mach was draus!“, und mit ihrer Unterstützung wurde diese Botschaft bei Neuköllner Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreitet. Jugendeinrichtun-gen und Schulen wurden mit den Plakaten für Ihre Abteilung Berufsorientierung versorgt. 

Zu 5.: 

Das Thema der Infostelen liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und wird derzeit nicht weiterverfolgt, da die Konzentration auf digitale Medien über die Endgeräte der Touristen erfolgen soll (bring your own device). Außerdem sind die Stelen-Systeme sehr störanfällig. Hier wird auf eine landesweite Lösung hingearbeitet, zu der später Schnittstellen hergestellt werden sollen. 

Als Weiteres hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Fachbereich Museum eine Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines hybriden Neuköllner Leit- und Informationssystems für Orte der Erinnerungskultur in Auftrag gegeben. 

Um keine Insellösungen zu schaffen, müssen und sollen digitale Entwicklungen auf Landesebene abgewartet werden, die Lösungen für touristische Points of Interests (POIs) verbinden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1203/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der im Bezirkshaushaltsplan 2024/25 vorgesehenen Stellen zur Überwachung der neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln (vgl. Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung) konnten bisher erfolgreich besetzt werden? 

2. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes möglich, die seit Anfang Februar eingeführten Zonen der Parkraumbewirtschaftung mit den unter der Beantwortung der Frage 1. genannten Personalressourcen sinnvoll zu kontrollieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1203/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Für die Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung konnten
zum 01. Februar 2024 sieben neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sog. Parkraumüberwa-
chungskräfte (PRK) begrüßt werden. Hinzu kommen zum 15. März 2024 ein sowie zum 01. April
2024 zwei weitere PRK. Zudem hat bereits zum 01. Januar 2024 eine Mitarbeitende als Koor-
dinatorin (Dienstgruppenleitung) den Dienst in Neukölln angetreten.


Dem Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach sind für die Zonen 100 und
105 zusammen bis zu 24,7 PRK sowie zwei Koordinatorenstellen vorgesehen und entsprechend
im Wirtschaftsplan eingestellt.
Durch aktuell geführte Ausschreibungsverfahren wird angestrebt, die restlichen Stellen
schnellstmöglich zu besetzen. Die Parkraumbewirtschaftung wurde und wird in vielen Stadtbe-
zirken in der jüngeren Vergangenheit sowie auch gegenwärtig – verbunden mit einem entspre-
chenden Personalbedarf – erheblich ausgeweitet. Dies führt neben einer damit einhergehen-
den Konkurrenzsituation um für die Tätigkeit geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem
Engpass an Schulungsplätzen in der obligatorischen Grundqualifizierung an der Verwaltungs-
akademie Berlin.


Zu 2.:
Ja. Auch wenn das Gutachten eine größere Kontrolldichte durch Einsatz von mehr Kontroll-
kräften als sinnvoll bescheinigt, erhöhen sichtbare Kontrollmaßnahmen auch in einem gerin-
geren Umfang die Bereitschaft deutlich, Parkscheine zu lösen oder sich bei sog. Handyparken
einzuloggen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Redebeiträge

Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Antrag (Drs.Nr. 1177/XXI) der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: BVV am 21. Februar 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird beauftragt, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu ersuchen, die Bronzeskulptur „Der seltene Fang“ aus dem Victoria-Park dem Bezirk Neukölln aus denkmalpflegerischen Gründen zu überlassen. Für die Skulptur soll ein geeigneter Standort gefunden werden, der ihrer ästhetischen und historischen Bedeutung gerecht wird. 

Begründung:

Die Fraktion B90/Grüne in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat den Antrag gestellt, die besagte Skulptur im Victoria-Park zu Füßen des künstlichen Wasserfalls einer „kritischen Kontextualisierung und der durch sie ästhetisierten sexualisierten Gewalt“ zu unterziehen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll die Diskussion initiieren und begleiten. Der Antrag der Grünen unterstellt, dass an der Bronzefigur immer wieder Anstoß genommen werde. Allerdings bleibt der Antragsteller Belege für diese Behauptung schuldig. Ein zentraler Kritikpunkt ist die angebliche „Ästhetisierung und Normalisierung von vergeschlechtlichter Gewalt, insbesondere gegen weiblich gelesene Personen.“ Eine solche Darstellung von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum sei vor dem Hintergrund real existierender und oft sexualisierter Gewalt gegen Frauen kaum angemessen. Es sei an der Zeit, endlich zu reagieren.

Der Antrag verlangt eine Kontextualisierung und blendet dabei aus, dass die Skulptur bereits in der Zeit ihrer Entstehung kontextualisiert wurde. Der Antragssteller geht oberflächlich davon aus, dass es sich um sexualisierte Gewalt handeln muss, die allerdings bei objektiver Betrachtung nicht festzustellen ist. Die männliche Figur scheint mit einem Netz und Oktopus auf einen Fischer oder Ähnliches hinzudeuten. Die weibliche Figur scheint eine Nixe oder Ähnliches darzustellen. Anders als die sexualisierte grüne Interpretation der Figur, kann es sich im Gegenteil um die Befreiung der Nixe, die ungewollt in seine Fänge geraten ist, durch den Fischer handeln.

Erschreckend ist an dem Antrag der Grünen, die Obsession auf gewalttätige Sexualität, die sich wie ein roter Faden durch den Antrag zieht. Der Antragssteller arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen und lässt völlig außer Acht, ob es sich bei der „weiblich gelesenen Figur“ nicht vielleicht um eine Trans-Nixe handelt oder dass die männliche Figur eventuell nicht männlich gelesen werden sollte. Auch die Stellung des Berliner Bildhauers Ernst Herter, der neben „Der seltene Fang“ national wie international erfolgreich arbeitete, lässt der Antrag der Grünen außen vor. Das ist für die beabsichtigte Kontextualisierung töricht.

Der Antrag der Grünen in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg will im Kern nichts anderes, als die Politik der Cancel Culture fortzuschreiben. Mit einer Überführung der Skulptur nach Neukölln gibt es die Chance, die unter Denkmalschutz stehende Skulptur unter den Schutz vor zeitgeistigen Kontextualisierungen zu stellen und denkmalpflegerischer Fürsorge zu übergeben. Diese ist durch bereits erfolgte, gezielte Farbattacken auf und Verschandelungen der Skulptur in Kreuzberg nicht mehr gesichert. Daher ist eine Rettung der Plastik durch den Bezirk Neukölln dringend geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 1177/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Antrag wurde im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde im Rahmen der Konsensliste entschieden:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

Dokumente

Weinanbaugebiet Britz

Weinanbaugebiet Britz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/300/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Situation des Weinanbaugebiets Britz, das an die Agrarbörse Deutschland Ost e. V. verpachtet ist?

2. Wie hoch beläuft sich die Pacht pro Jahr?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt, sich gemeinsam mit dem Pächter für eine stärkere Wahrnehmung der Weine aus Britz in Berlin bzw. darüber hinaus einzusetzen?

4. Gibt es Planungen seitens des Bezirks weitere Anbauflächen für Wein in Neukölln auszuweisen?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage steht der Weinanbau im Bezirk, nachdem der frühere Bezirksbürgermeister Buschkowsky 2015 den Weinanbau in Neukölln untersagt hatte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/300/XXI vom 04.04.2024

Sehr geehrter Herr Potthast, 

gerne beantworte ich Ihre kleine Anfrage: 

Zu 1.: 

Aufgrund der Neuregelung in § 8 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts konnte dem Bezirksamt Neukölln von Berlin aus der regionalen Reserve des Landes Berlin Pflanzungsrechte zum Anbau von Rebpflanzen im Jahr 2015 erteilt werden. 

Da mit Gewährung dieser Pflanzungsrechte Wein entsprechend der europarechtlichen Vorgaben angebaut und hergestellt werden darf, steht das Weinanbaugebiet unter einer Marktüberwachung durch öffentlich-rechtliche Stellen im Land Berlin. Dies stellt eine besondere Herausforderung an den Betreiber (Pächter) einerseits als auch an den Bezirk als Rechteinhaber. In Anbetracht der sehr komplexen EU-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen wird auf die Beantwortung zu Ziffer 4 verwiesen. 

Zu 2.: 

Die Pacht orientiert sich an Pachten für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau und beträgt jährlich 446,38 €. 

Zu 3.: 

Derzeit sind keine Planungen vorgesehen. 

Zu 4.: 

Zum 01. Januar 2016 wurde die europaweite Einführung eines neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzen in Ablösung des Pflanzungsrechtesystems beschlossen. Mit dieser Neuerung im Weinrecht konnten nunmehr auch Flächen außerhalb bestehender Anbaugebiete (Qualitäts- und Landweingebiete) z.B. für Flächen in Berlin erteilt werden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist u.a. die Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde möglich. 

Im Vorgriff auf die Neuerungen im Weinrecht hat aufgrund der Abtretung von Weinrechten durch das Bundesland Hessen an das Land Berlin der Senat von Berlin die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 3. November 2015 (GVBl. S. 391) erlassen. Hierdurch wurde eine regionale Reserve von Pflanzungsrechten in Berlin geschaffen, aus der das Bezirksamt Neukölln von Berlin die Gewährung von Pflanzungsrechten bzw. das Recht zur Anpflanzung von Rebstöcken auf einer Fläche von 4.000 m² zur Herstellung und Vermarktung von Wein durch die damalige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erteilt wurde. 

Zu 5.: 

Eine Versagung des Weinanbaus durch den früheren Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat es im Jahr 2015 nicht gegeben. 

Es wird auf Frage 4 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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