Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0983/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Bitte erläutern Sie unter Nennung der Rechtsgrundlage, warum für den Stadtrat für Stadtentwicklung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Gehaltszahlungen in Höhe der Besoldungsgruppe B5 vorgesehen sind, obwohl der derzeitige Stelleninhaber seit 2023 nicht mehr stellvertretender Bezirksbürgermeister ist? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0983/XXI vom 27.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Das Abgeordnetenhaus hat am 23.03.2023 ein Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des
Abgeordnetenhauses vom 12.02.2023 beschlossen.
Nach § 7 dieses Gesetzes erhalten ausgeschiedene Bezirksbürgermeister:innen, die infolge der
Wiederholungswahl Mitglied des Bezirksamtes geblieben sind, eine Ausgleichszulage zwischen
alter und neuer Besoldung. Diese Regelung gilt auch für stellvertretende Bezirksbürgermeister:innen.


Mithin erhält der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr bis zum Ende der
Wahlperiode eine Ausgleichszulage zwischen Besoldungsgruppe B4 und Besoldungsgruppe B5.


Es gilt das gesprochene Wort!

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Gerrit Kringel, Stv. Bezirksbürgermeister

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Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0963/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten sind dem Steuerzahler nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die Beauftragung einer externen Kanzlei in den presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten gegen den Verlag G.B. GmbH & Co. KG entstanden, die im Zuge der Berichterstattung der Wochenzeitung DIE ZEIT über das Neuköllner Gesundheitsamt angestrengt wurden?
  2. Welchen Stundensatz rechnet die mit den unter 1) genannten Rechtsstreitigkeiten beauftragte Kanzlei nach Kenntnis des Bezirksamtes ab?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0963/XXI vom 20.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

ich erlaube mir vorab darauf hinzuweisen, dass – im Gegensatz zur Suggestion in Ihrer Überschrift – die Rechtsstreitigkeiten einzig und alleine wegen falscher Behauptungen in der ZEIT und auf Zeit Online erforderlich wurden.

Für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die ZEIT sowie Zeit Online haben im Zusammenhang mit dem schrecklichen Messerangriff vom 3. Mai 2023 auf zwei Kinder an der Evangelischen Schule Neukölln geschrieben, der Mann sei dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) bekannt gewesen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Im Gegensatz zu vielen anderen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt Neukölln hat der Autor des Artikels, Herr Jan Schweitzer, diese Information nicht beim Bezirksamt Neukölln überprüfen lassen, sondern ungeprüft veröffentlicht. Damit wurde ein kausaler Zusammenhang zwischen der zweifelsohne schwierigen Situation im SpD und dem Messerangriff konstruiert, der inakzeptabel ist und einen erheblichen Schaden für das Bezirksamt und die Mitarbeitenden des Bezirksamtes bedeutet.

Auf einen entsprechenden Hinweis der Pressestelle des Bezirksamtes mit der Bitte um eine Korrektur und Gegendarstellung reagierte der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und unmittelbar mit einem Anwaltsschreiben. Daraufhin beschloss das Bezirksamt die Beauftragung einer externen Kanzlei zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung beantragte das Bezirksamt vor dem Landgericht Hamburg u.a. die Veröffentlichung einer Gegendarstellung zur Falschbehauptung. Das Landgericht bestätigte den Anspruch des Bezirksamtes in seinem Beschluss Az.: 324 O 203/23 vom 9. Juni 2023.

Am 12. Juni 2023 legten die Anwälte der ZEIT (Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und Zeit Online GmbH) Widerspruch gegen diesen Beschluss ein. Das Landgericht Hamburg bestätigte seine einstweilige Verfügung. Nachdem die ZEIT dem gerichtlichen Beschluss zum Abdruck der Gegendarstellung nicht nachkam, beantragte das Bezirksamt die Verhängung eines Zwangsgeldes.

Das Hanseatische Oberlandesgericht wies den Antrag der ZEIT, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen, am 21. Juli 2023 zurück, „weil die Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“ (Az.: 7 U 26/23). Schließlich beantragte die ZEIT beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, um den zeitnahen Abdruck der Gegendarstellung zu verhindern. Dieser Antrag wurde durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes am 31. Juli 2023 einstimmig abgelehnt (1 BvR 1451/23). Daraufhin erfolgte im August 2023 der Abdruck der Gegendarstellung des Bezirksamtes.

Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Rechtskanzlei Kosten über 6.140.40 Euro entstanden. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 1.171,60 Euro im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch das Landgericht Hamburg.

Zu 2.:

Vereinbarungen zu Honorarkosten fallen grundsätzlich unter das Geschäftsgeheimnis.

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort!

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Ohne Wachschutz an den Neuköllner Schulen, keine Sicherheit für die Schüler und Lehrer

Ohne Wachschutz an den Neuköllner Schulen, keine Sicherheit für die Schüler und Lehrer

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0950/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Sicherheitsdienstmitarbeiter – aufgeschlüsselt nach den betroffenen Schulen und der jeweiligen Anzahl der Sicherheitsdienstmitarbeiter – wurden bislang an den zwölf als besonders schutzbedürftig geltenden betroffenen Neuköllner Schulen insgesamt beschäftigt?

2. Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle – bitte nach den Jahren, der jeweiligen Schule, der Art und der Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln – wurden dem Bezirksamt im Zeitraum von 2007 bis 2023 gemeldet? 

3. Wie oft musste bei den sicherheitsrelevanten Vorfällen – bitte nach den Jahren, der jeweiligen Schule, der Art und der Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln – nach Kenntnis des Bezirksamtes die Polizei hinzugezogen werden? 

4. Geht das Bezirksamt davon aus, dass die Streichung des Wachschutzes an den Neuköllner Schulen wie schon im Jahr 2012 rückgängig gemacht werden kann, wenn erneut Drogenabhängige in den Schultoiletten angetroffen werden oder weitere Gefährdungslagen für Schüler und Lehrer entstehen? 

5. Wie positioniert sich das Bezirksamt zu den Meldungen durch das Kollegium im Albert-Schweitzer-Gymnasium, dass es schon nach den ersten Tagen seit dem Wegfallen des Wachschutzes dazu gekommen ist, dass schulfremde Personen in die Schule eindringen wollten und der Schulbetrieb in einer sicheren Atmosphäre für die Schüler nicht weiter gewährleistet werden kann? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0950/XXI vom 20.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ich komme nun zur Auflistung der Schulen mit Wachschutz und deren Anzahl an Sicherheitsmitarbeitern. Zunächst nenne ich jeweils die Schule und Folgend die Anzahl an Sicherheitspersonal:

Zu 2 und 3:

Es wird keine Statistik über sicherheitsrelevante Vorfälle im äußeren Umfeld von Schulen geführt.

Zu 4:

Die Frage, ob die Streichung des Wachschutzes rückgängig gemacht werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden, da dies von zusätzlichen finanziellen Mitteln abhängig ist.

Zu 5:

Das Bezirksamt ist sich der Bedeutung und Notwendigkeit des Wachschutzes an Neuköllner Schulen bewusst und hat diesen daher seit 2012 bereitgestellt und als einziger Bezirk finanziert.
Nun sind wir mit einer angespannten finanziellen Situation konfrontiert, die uns dazu zwingt, schwierige Entscheidungen zu treffen.

Wir nehmen die Meldungen der Albert-Schweizer-Schule sehr ernst. Wir sind natürlich weiterhin in einem engen Austausch mit allen betroffenen Schulleitungen, um alle bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Lehrer:innen und Schüler:innen zu prüfen.

Karin Korte, Bezirksstadträtin. Es gilt das gesprochene Wort!

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Neuregelung der Nutzung von E-Scootern/E-Tretrollern im Bezirk Neukölln

Neuregelung der Nutzung von E-Scootern/E-Tretrollern im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. September 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ein neues, verbindliches Reglement von E-Scootern/E-Rollern im Bezirk Neukölln festzulegen bzw. die zuständige Senatsverwaltung zu ersuchen, neue, verbindliche Regelungen zu erlassen.

Folgende Maßnahmen sind auf Möglichkeit ihrer Umsetzung hin zu prüfen:

Parken nur noch auf ausgewiesenen Flächen. Mittels Geofencing in den Ausleihe-Apps kann das Abstellen in nicht für diese Roller ausgewiesenen Parkzonen verhindert werden. Der Nachweis bei der Registrierung zur Nutzung der E-Scooter via Führerschein, zumindest mit dem Nachweis einer Fahrerlaubnis für Mofas, ist eine weitere Handlungsoption. Jenseits des Systems der Ausleihe kann die Nutzung auch über den Kauf eines E-Rollers geregelt werden:

Mit dem Erwerb eines solchen Fahrzeugs und der Zulassung auf den eigenen Namen, ginge die Verantwortung auf den Fahrzeughalter über, wie beispielsweise beim Auto. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Helmpflicht, sind zu prüfen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, die zuständige Senatsverwaltung aufzufordern, die Bußgeldverordnung für nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter/-Roller anzupassen.

Begründung: Die Diskussion über die Nutzung von E-Scootern beschäftigt die Politik regional wie bundesweit. Zwar ist aus rechtlichen Gründen eine Volksabstimmung wie in Paris über ein Verbot dieser Fahrzeuge auf Landesebene nicht möglich. Doch ist die Pariser Entscheidung für ein Verbot dieser Roller ein wichtiger Debattenbeitrag über den Umgang mit diesem Transportmittel in Berlin. Auch in Neukölln gibt es von den Bürgern kritische Stimmen, die ein Verbot unterstützen. Ein Projekt des Bezirksamts mit dem Namen Pilotprojekt „#BESSERMITEINANDER“ zur Kontrolle und Zonenausweisungen für E-Scooter/E-Tretroller in Neukölln ist zwar abgeschlossen. Allerdings gibt es bisher kein öffentlich bekanntes Ergebnis zu diesem Projekt und eine Anfrage seitens der AfD-Fraktion dazu ist bisher unbeantwortet geblieben. Wir fordern aus folgenden Gründen eine Neuregelung für die Nutzung von E-Scootern in Neukölln:

1. Behinderungen:
Bisher ist es nicht gelungen, ein überzeugendes Konzept für die Nutzung, insbesondere das Parken bzw. Abstellen der E-Scooter zu entwickeln. Derzeit ist das Abstellen der Scooter an beliebigen Stellen erlaubt. Das führt oft zu starken Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise E-Scooter auf Geh- wegen, die regelrechte Stolperfallen sein können.

2. Umweltverträglichkeit
E-Scooter sind kein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Um die Roller für ihre Nutzer verfügbar zu machen, müssen die Fahrzeuge mit viel Aufwand in der Stadt verteilt werden, wodurch zusätzliche Mobilitätskosten entstehen. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Nutzer die Roller in Gewässer versenken, wo die Batterien Schaden an der Umwelt anrichten.

3. Gefährdung
Viele E-Scooter werden in Wildwest-Manier abgestellt und stellen eine Gefahr für Fußgänger dar, vor allem für ältere Menschen. Auch ist zu beobachten, dass ungeübte Fahrer die Roller nicht beherrschen. In Unkenntnis der Vorschriften werden die Scooter häufig auf Radwegen (in beliebiger Richtung) verwendet und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.

4. Vollgestellte Innenstädte
Innenstadtbezirke wie Neukölln werden von den Rollern regelrecht zugeparkt. Es wäre daher sinnvoll, zumindest mit einer eingeschränkten Zulassung an wenige, zuverlässige Anbieter für eine maßvolle Verringerung der Roller zu sorgen.

5. Sinnhaftigkeit
E-Scooter gelten seitens der Anbieter als ein sinnvolles Mittel zum Abkürzen der so genannten letzten Meile als Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Jedoch dienen sie überwiegend für junge Verkehrsteilnehmer als eine Art günstiges Spaßtransportmittel, mit dem häufig gegen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen wird.

Ergebnis Drs. Nr. 0937/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Antrag wurde in den Ausschüssen VuT und Ord abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Situation im Körnerpark hinsichtlich denkmalpflegerischer und sicherheitsrelevanter Aspekte 

Situation im Körnerpark hinsichtlich denkmalpflegerischer und sicherheitsrelevanter Aspekte 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/241/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Zustand im Körnerpark hinsichtlich der im Titel der Anfrage genannten Aspekte allgemein? 

2. Sind dem Bezirksamt Schäden auf dem gepflasterten Weg neben der Wasserkaskade bekannt? 

3. Wenn ja, seit wann? 

4. Wenn ja, wann ist mit Abhilfe der Schäden zu rechnen? 

5. Wie will das Bezirksamt gegen Verschmutzung im Körnerpark (z.B. umherliegende Plastikflaschen bzw. Müll in den Wasserbassins) wirksam vorgehen? 

6. Duldet bzw. erlaubt das Bezirksamt die Nutzung der geschützten Grünflächen für Besucher des Parks, obwohl Verbotsschilder existieren (z.B. als Liegewiese, Picknickplatz, Ballsport)? 

7. Ist dem Bezirksamt eine Zunahme von Drogenkriminalität im bzw. um den Körnerpark herum bekannt (wenn ja, bitte konkretisieren)? 

8. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt für den Körnerpark als über Neukölln hinausreichendes Natur- und Kulturdenkmal in nächster Zukunft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/241/XXI vom 24.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Gartendenkmal Körnerpark ist aus denkmalpflegerischer Sicht in einem guten Zustand. Wenn der massive Nutzungsdruck aus den umliegenden Wohngebieten berücksichtigt wird, kann die Leistung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) in diesem Park nicht genug gewürdigt werden. Insbesondere die Stauden- und Sommerblumenbepflanzung ist von großer Qualität und zeichnet sich durch einen durchweg guten Pflegezustand aus. Bei einem Ortstermin der Unteren Denkmalschutzbehörde Neukölln am 14.09.2023 war der Park überwiegend sauber und gepflegt. Verunreinigungen im Park lassen sich auf Drogenkonsum mit entsprechenden Hinterlassenschaften zurückführen. 

Die Polizei bestreift den Park in unregelmäßigen Abständen. Nach Auskunft des zuständigen Abschnitts ist das Beschwerdeaufkommen der Anwohner*innen und Parknutzer*innen zurückgegangen. Dies wird einerseits mit der verbesserten Information der Öffentlichkeit (u.a. Bürgerversammlung) begründet, andererseits mit der Mobilität der Drogenszene, die aufgrund verschiedener externer Einflüsse ihre Aktivitäten gelegentlich verlagert. 

Sicherheitsrelevante Aspekte mit Kriminalitätsbezug liegen in der Zuständigkeit der Polizei bzw. der Strafverfolgungsbehörden. Die parlamentarische Kontrolle für diese Institutionen obliegt dem Abgeordnetenhaus. Für eine weitergehende Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 2. bis 4.: 

Die Schäden im Gehwegpflaster, insbesondere diejenigen, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hätten bedeuten können, waren dem Bezirksamt seit der 37. KW bekannt und wurden daraufhin unmittelbar beseitigt. 

Zu 5.: 

Der Körnerpark wird regelmäßig gereinigt. Gegenwärtig geschieht dies aufgrund des hohen Müllaufkommens täglich; mit dieser Leistung ist eine Fremdfirma beauftragt. Darüber hinaus ist im Körnerpark (sowie in der Grünfläche Rübelandstraße, der Thomas- und der Lessinghöhe) ein von Fixpunkt e.V. betreutes sogenanntes Peer-Projekt tätig. 

In diesem Rahmen reinigen (ehemalige) Drogennutzende den Park von Drogenkonsumrückständen. Damit ist ein wirksames Vorgehen gegen Verschmutzung gewährleistet. Außerhalb der Anwesenheit der reinigenden Personen kann eine Verschmutzung gleichwohl nicht verhindert werden. Die Präsenz einer ausreichenden Zahl von Gärtner*innen des SGA wird als geeignet betrachtet, die Parkbesucher*innen zu ordnungsgemäßem Verhalten zu motivieren. Hierfür steht allerdings nicht genügend Personal zur Verfügung. Insgesamt ist, zur wirksamen Müllvermeidung, letztlich auch eine zwingende Verhaltensänderung der Parknutzer*innen erforderlich: Es müssen die vorhandenen Mülleimer benutzt oder der Müll ggf. mit nach Hause genommen werden. 

Die Kaskade ist leider regelmäßig verunreinigt. Die Berliner Wasserbetriebe sind seit kurzem damit betraut sind, die Wasserkaskade täglich zu reinigen. 

Zu 6.: 

Die Nutzung gesperrter Wiesen ist nicht erlaubt. Mangels geeigneter Instrumente und ausreichenden Personals kann jedoch das Nutzungsverbot nicht durchgängig durchgesetzt werden. 

Zu 7.: 

Dass die Drogennutzung im Körnerpark und dessen Umgebung zugenommen hat, ist dem Bezirksamt bekannt und wurde mehrfach im zuständigen Ausschuss berichtet. Die Entwicklung wird seit etwa einem Jahr beobachtet. Sie stellt eine starke Belastung für den Park und seine Umgebung dar. Neben Konsumrückständen hat auch das Aufkommen an unspezifischem Müll zugenommen, außerdem werden die Gebüsche durch Fäkalien verunreinigt. 

Der Handel mit illegalen Suchtmitteln findet oftmals in näherer Umgebung von öffentlichen Orten statt, an denen der Drogenkonsum erfolgt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Körnerpark und dessen Umgebung neben der Drogennutzung auch dem illegalen Handel nachgegangen wird. Bekannt ist, dass der zuständige Polizeiabschnitt sowohl mit Beamten in Zivil als auch mit Beamten in Uniform im Körnerpark und dessen Umgebung gegen den Handel mit illegalen Suchtmitteln wie an anderen Orten Neuköllns tätig ist. Polizeiliche Maßnahmen bedingen oftmals eine lokale Veränderung sowohl des Handels als auch des Konsums. 

Sicherheitsrelevante Aspekte mit Kriminalitätsbezug liegen in der Zuständigkeit der Polizei bzw. der Strafverfolgungsbehörden. Die parlamentarische Kontrolle für diese Institutionen obliegt dem Abgeordnetenhaus. Für eine weitergehende Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 8.: 

Der Körnerpark ist ein Gartendenkmal und als solches geschützt. Sollte die Personalausstattung dies weiterhin zulassen, wird der Park auch in Zukunft denkmalgerecht gepflegt. 

Es gibt im Körnerpark neben dem Café und der Galerie eine Planung für Kreativwerkstätten. Diese sollen im Körnerkiez Ankerpunkt für künstlerisches Arbeiten und Künstler*innen werden. Geplant sind Sanierung und Umbau der historischen Toiletten der Orangerie im Körnerpark zu einer Bildhauerwerkstatt, Bau eines Materiallagers sowie Errichtung eines Skulpturenparks.

Um das Workshop-Angebot im Kreativraum zu erweitern und die Bildhauerwerkstatt als eigenständiges Angebot zu verstetigen und auszubauen, sollen die historischen Toiletten am Körnerpark finanziert durch das Programm „Soziale Infrastrukturmaßnahmen in sozial benachteiligten Quartiere“ voraussichtlich ab 2024 saniert werden. Diese Räumlichkeiten könnten dann für eine Bildhauerwerkstatt genutzt werden. Die Bildhauertätigkeiten würden überwiegend auf dem Vorplatz vor den historischen Toiletten stattfinden. Die historischen Toiletten selbst würden als Besprechungsraum mit behindertengerechter Toilette, Küchenzeile und Besprechungstisch dienen. Ein Materialcontainer in der angrenzenden Grünanlage ergänzt den Umbau.

Zusätzlich soll entlang des ungenutzten Stücks der Jonasstraße ein Skulpturenpark entstehen, in dem Steinskulpturen präsentiert werden. Anwohnende und Parkbesuchende können so unabhängig von Öffnungszeiten oder möglichen Hemmschwellen eine Ausstellung betreten und sich mit der Kunst der Bildhauerei auseinandersetzen. Damit könnte dieser Bereich eine deutliche Aufwertung erfahren. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Bauliche Mängel an der Lisa-Tetzner-Schule

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0918/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welchen Sanierungsbedarf welchen Umfangs gibt es aus Sicht des Bezirksamtes an der Lisa-Tetzner-Schule in Buckow?

2. Seit wann weiß das Bezirksamt von dem Sanierungsbedarf und wann ist mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0918/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit der Statuserhebung der Sanierungsbedarfe im Jahr 2016 und deren Fortschreibung ins Jahr 2023 hinein beträgt der aktuell erfasste Sanierungsstau ca. 20 Mio. €.
Es ist von einer Grundsanierung des Gebäudes und der Sporthalle auszugehen. Dazu zählen u.a. die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Renovierung der gesamten Innenräume, die Sanierung der Sanitärräume, die Schaffung der Barrierefreiheit, die Erneuerung der technischen Anlagen und deren Infrastruktur (z.B. Heizung, Elektroverteilung, Nachrichtentechnik).

Zu 2.:

Das Fachbereich Hochbau führt jährliche Begehungen zur Begutachtung der Bausubstanz zur Überprüfung der Standsicherheit, zur Fortschreibung des Sanierungsstaus und Aufstellung seiner Jahresplanung durch. Im Zuge der laufenden Unterhaltung werden unterjährig auch Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. In diesem Jahr wurden beispielhaft die Dächer Instandgesetzt und die Fenster überholt. Für eine vollumfängliche Sanierung bedarf es jedoch der notwendigen finanziellen Mittel über die Investitionsplanung des Landes und eines Ersatzstandortes. Ein erster Ansatz für die Sanierung befindet sich hier jedoch erst im Haushaltsjahr 2032.
Um den Schulbetrieb sicherzustellen, werden deshalb weitere kleinteilige Sanierungen in den folgenden Jahren notwendig werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Bestattungen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/239/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Bestattungen nach christlichem Ritus (Sargbestattungen) fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt Bitte nach Anzahl und Jahren auf-schlüsseln)? 

2. Sind Bestattungen nach christlichem Ritus (Sargbestattungen) im Bezirk Neukölln derzeit uneingeschränkt möglich (Bitte erläutern)? 

3. Wie viele Bestattungen (Urnenbestattungen) fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt (Bitte nach Anzahl und Jahren aufschlüsseln)? 

4. Sind Urnenbestattungen im Bezirk Neukölln derzeit uneingeschränkt möglich (Bitte erläutern)? 

5. Wie viele Bestattungen nach muslimischem Ritus fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt (Bitte nach Anzahl und Jahren aufschlüsseln)? 

6. Sind Bestattungen nach muslimischem Ritus im Bezirk Neukölln derzeit uneingeschränkt möglich (Bitte erläutern)? 

7. Wie viele Bestattungen nach den Riten sonstiger Religionsgemeinschaften z.B. nach den jüdischen, orthodoxen, Baha’i und anderen, die eine Erdbestattung aus religiösen Gründen vorsehen, fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt (Bitte nach Anzahl, der jeweiligen Religionsgemeinschaft und den Jahren aufschlüsseln)? 

8. Ist im Bezug auf die demografische Entwicklung (Bevölkerungsprognosen bis 2050) der Berliner Bevölkerung unter Einbeziehung der entsprechend vorhandenen Datenlage damit zu rechnen, dass der steigende Flächenbedarf für Bestattungen im Bezirk Neukölln zukünftig gedeckt werden kann (Bitte erläutern)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/239/XXI vom 25.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung: 

Erläuterungen zur Begrifflichkeit: Auf den landeseigenen Neuköllner Friedhöfen werden sogenannte Erdbestattungen (in Särgen) und Urnenbestattungen durchgeführt. Manche Bestattungen werden religiös begleitet. Bestattungen nach christlichem Ritus werden nicht gesondert erfasst. 

Unter Bestattungen nach muslimischen Ritus ist zu verstehen, dass Grabstätten nach Mekka ausgerichtet sind und eine Bestattung nach religiösen Traditionen damit unter Beachtung der Friedhofsordnung möglich ist. Ob tatsächlich ein religiöser Ritus erfolgt, wird durch das Bezirksamt weder überprüft noch vorgegeben. 

Auszug aus dem Berliner Friedhofsgesetz: § 2 (2): „Auf landeseigenen Friedhöfen wird unabhängig von Konfession und Weltanschauung bestattet. Friedhofsträger ist das Land Berlin. Die Ausübung religiöser und weltanschaulicher Gebräuche bei Bestattungen und Totengedenkfeiern im Rahmen der Friedhofsordnung wird gewährleistet.“ 

Zu 2. und 4. 

Urnen- bzw. Erdbestattungen sind auf den landeseigenen Friedhöfen Neuköllns derzeit leider nicht uneingeschränkt möglich. Aufgrund des relativ hohen Zeitaufwandes beim Verkauf von Grabstellen bei gleichzeitigen personellen Engpässen kann derzeit nur ein Wahlgrab (Erd- oder Urnenbestattung) pro Bestattungstag angeboten werden. Außerdem werden Bestattungen in Wahlgräbern auf den Parkfriedhof sowie die Friedhöfe Koppelweg, Köpenicker Straße und Alt-Buckow eingeschränkt. Uneingeschränkt möglich sind Zubelegungen in schon erworbenen Gräbern sowie Bestattungen in Erdreihengräbern. 

Grabstellen auf den im Norden des Bezirks gelegenen Friedhöfen werden vorerst nicht angeboten, weil hier lange Wegezeiten anfallen. Ohnehin ist die Nachfrage dort zahlenmäßig gering, das Interesse der Kund*innen konzentriert überwiegend sich auf die Friedhöfe im Süden. Uneingeschränkt angeboten werden solche Bestattungsarten (Urnengemeinschaftsgrab, Erdreihengrab, Zubelegungen in schon früher erworbenen Grabstellen, die Ausnahmen be-treffen alle Friedhöfe), die keine zeitaufwendigen Beratungsgespräche auf dem Friedhof erfordern. 

Aufgaben in der Friedhofsverwaltung sind im Wesentlichen die Beaufsichtigung der mit Pflege und Unterhaltung befassten Firmen auf den Friedhöfen, die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen und der Funktionen der Friedhofsinfrastruktur (Wege, Wasser usw.), die Bearbeitung von Denksteinanträgen sowie die Beratung von Kund*innen beim Erwerb von Grabstellen. Die letztgenannte termingebundene und zeitaufwendige Aufgabe erfordert Spezialwissen über die unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten auf den 7 landeseigenen Friedhöfen und ihren unterschiedlichen Abteilungen, sowie über die gesetzlichen Grundlagen, Kosten und Op-tionen von Bestattungen. 

Zur derzeit schwierigen Personalsituation im Friedhofsamt hatte das Bezirksamt in der Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung am 13.06.2023 informiert. 

Die Personalausfälle dauern gegenwärtig leider noch an. Allerdings ist eine Vertretung für einen langzeitig ausgefallenen Kollegen des technischen Bereiches für die Dauer der Erkrankung in Vorbereitung. Außerdem wird die Verwaltung ab 01.09.23 durch eine befristet beschäftigte Hilfskraft verstärkt. 

Durch die ergriffenen organisatorischen Maßnahmen mussten seit Ende Juli keine Kund*innen abgewiesen werden, Beschwerden sind nicht mehr aufgelaufen. Das Bezirksamt bedauert die Einschränkungen und ist zuversichtlich, mit den ergriffenen personellen Maßnahmen alsbald wieder das reguläre Dienstleistungsangebot zur Verfügung stellen zu können. 

Zu 6. 

Bestattungen nach islamischem Ritus sind auf den landeseigenen Friedhöfen Neuköllns nur noch als Zubelegungen in schon erworbene Gräber möglich. Neue Grabfelder für nach Mekka orientierte Grabstellen stehen nicht zur Verfügung. 

Zu 7. 

Die Begleitung von Bestattungen durch religiöse Riten wird nicht erfasst. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 

Zu 8. 

Gegenwärtig gibt es steigenden Flächenbedarf nur für Bestattungen nach islamischem Ritus, der in Neukölln mangels vorhandener Flächenpotenziale jedoch nicht gedeckt werden kann. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass auch in Zukunft ausreichend Bestattungsflächen in Neukölln vorhanden sind. Diese Prognose beruht auf den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte: Aufgrund von Veränderungen der Bestattungskultur ist der Flächenbedarf für Bestattungen stark zurückgegangen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Report24.news: Für die Bürger ist kein Geld mehr da: In Neukölln zeigen sich die desaströsen Folgen der Altparteienpolitik

Medium: Report24.news am 29. Juni 2023

Der Wachschutz an Schulen entfällt ebenso wie die Tagesreinigung, bedeutende soziale Programme werden eingestellt oder reduziert, die Müllentsorgung halbiert, der beliebte Weihnachtsmarkt gestrichen: Berlin-Neukölln muss als trauriges Beispiel dafür herhalten, welche Konsequenzen die fehlgeleitete Politik der Altparteien für die Bevölkerung hat. Diese zeigen jedoch wenig Einsicht. Scharfe Kritik kam entsprechend am gestrigen Mittwoch von der AfD-Fraktion Neukölln in der Bezirksverordnetenversammlung.“

Ganzen Artikel hier lesen (externer Link).

Screenshot: Report24.news

Gute-Kneipen-Gesetz – Anerkennung, Pflege und Förderung der Neuköllner Eckkneipenkultur 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 28. Juni 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die Anerkennung, Pflege und Förderung der Neuköllner Eckkneipen als immaterielles Kulturgut des Bezirks zu veranlassen und über die Wirtschaftsförderung ein konkretes Konzept zur wirtschaftlichen Unterstützung zu erstellen, um Eckkneipen in Neukölln zu bewahren. 

Begründung:

Jeder kennt sie, jeder liebt sie: Die typische Berliner Eckkneipe, die als Kieztreffpunkt Raum für sozialen Austausch bietet und für kleines Geld großes Vergnügen ermöglicht. Leider ist die Eckkneipenkultur in Neukölln vom Aussterben bedroht – immer mehr urige Eckkneipen haben in Neukölln in den letzten Jahren ihre Türen für immer zugemacht. Die katastrophalen Folgen der Lockdownpolitik sowie steigende Mieten und Nachwuchssorgen sind für Gastronomen Herausforderungen, die oft nicht gestemmt werden können. 

Allzu oft werden die Eckkneipen durch jene Geschäfte ersetzt, die in Neukölln ohnehin schon überhandnehmen. Laut IHK Berlin zählte Neukölln im Jahr 2020 259 Schankwirtschaften, wozu auch die traditionelle Eckkneipe gehört, mit seit Jahren abnehmender Tendenz. In Neukölln hat sich über einen langen Zeitraum, vor allem ab dem 19. Jahrhundert durch die Arbeiterschaft, die Eck- bzw. Kiezkneipe entwickelt, die stilbildend für viele Berliner Kneipen wurde. Laut dem offiziellen Stadtportal berlin.de soll das Kultgetränk „Futschi“ in der Neuköllner Kneipenszene entwickelt worden sein. 

Die Eckkneipe soll daher nach Auffassung des Antragstellers als immaterielles Kulturgut und als wirtschaftlicher Faktor aus folgenden Gründen anerkannt werden: 

  • Traditionspflege einer klassischen Neuköllner Kiezkultur, 
  • Bewahrung als Schauplatz mit Zeitzeugnissen der Neuköllner und Berliner Geschichte, 
  • Förderung des nachbarschaftlichen Lebens als Treffpunkt und zum Austausch
  • sowie als Marketinginstrument für den lokalen Tourismus. 

Ergebnis Drs. Nr. 0832/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss WuA)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0832/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 30. August 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Klimaresiliente Hasenheide und der Karneval der Kulturen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0862/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch waren die zu beziffernden Kosten, die für die Aufräumarbeiten in der Hasenheide nach dem Karneval der Kulturen für das Bezirksamt anfielen? (Bitte aufschlüsseln nach Entsorgungskosten, geleisteten Arbeitsstunden der Bezirksamtsmitarbeiter, geleisteten Arbeitsstunden von MAE-Kräften, sowie Zahlungen an involvierte Dienstleister und weitere Kosten) 
  2. Hat sich der Veranstalter an den Kosten beteiligt bzw. beabsichtigt das Bezirksamt die Kosten (anteilig) vom Veranstalter zurückzufordern? (Bitte begründen) 
  3. Wurden durch die Übernutzung nach dem Karneval der Kulturen irreparable Schäden an Parkinventar oder Flora und Fauna festgestellt? (Bitte erläutern) 
  4. Das Verbot der Maientage in der Hasenheide wurde mit einer erheblichen Belastung für den Volkspark begründet – warum war vor diesem Hintergrund eine Nutzung durch Besucher des Karnevals der Kulturen in der erfolgten Form möglich?
  5. Wie möchte das Bezirksamt künftig die von einem Stadtrat favorisierte „örtliche Eingrenzung“ der Veranstaltung umsetzen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0862/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Die Flächenreinigung der Hasenheide und damit verbundene Anfahrten zur BSR an den Tagen 30.05. bis 01.06. kosteten das Bezirksamt 9.204,29€. Neben der beauftragten Firma waren an den Aufräumarbeiten auch Bezirksamtsmitarbeiter*innen beteiligt (ca. 15 Stunden für Fahrten zur BSR), MAE-Kräfte (ca. 80 Stunden) und Parkhausmeister*innen (Stundenzahl nicht abschließend darstellbar, da nicht separat aufgeführt, sondern integriert in die Leistungen aus dem Parkmanagement).

Zu 2.:

Der Veranstalter wurde bislang nicht zur Übernahme von Kosten aufgefordert. Das Bezirksamt sieht hier auch wenig Aussicht auf Erfolg, da sich die Menschen dort privat aufgehalten haben und nicht im Rahmen einer Veranstaltung (welche zu dem Zeitpunkt schon beendet war).

Zu 3.:

Irreparable Schäden konnten nicht festgestellt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Anwesenheit Tausender, teilweise tanzender Menschen die ohnehin vorhandene Boden- verdichtung erheblich verstärkt hat. Dieser Effekt ist nicht messbar, weil nachprüfbare Angaben zur Bodenverdichtung vor dem belastenden Ereignis nicht vorliegen. Bodenverdichtung verringert die Größe und Anzahl luftgefüllter Poren im Boden, beeinträchtigt das Bodenleben und verschlechtert die Wachstumsbedingungen der Vegetation. Weitere Schäden, die ebenfalls nicht bezifferbar, aber faktisch entstanden sind, gehen auf die massive Urinbelastung des Bodens zurück. Auch diese führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Bodens und der Vegetation.

Zu 4.:

Die Maientage haben die Hasenheide, d.h. ihre Funktion als Ort der Erholung, ihre Biotopqualität, den Boden und die Fauna ganz erheblich belastet. Die Nutzung im Rahmen des Karnevals der Kulturen war, im Unterschied zu den Maientagen, nicht geplant oder gar vertraglich abgesichert.

Zu 5.:

Die Frage ist gemeinsam mit den Veranstalter*innen und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erörtern. Das Bezirksamt wird sich zunächst mit den Veranstalter*innen in Verbindung setzen. Denkbar sind z.B. Absperrungen oder auch wechselnde Routen für die Veranstaltung (auch durch andere Innenstadtbezirke).

Es gilt das gesprochene Wort!

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Amtsarztstelle dauerhaft unbesetzt und die Kosten steigen munter weiter

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/222/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gab es seitens des Amtsarztes Herrn Dr. S. ein Angebot, das Beschäftigungsverhältnis mit dem Bezirksamt, z.B. durch Versetzung in einen anderen Bezirk, zu beenden? 
  2. Falls ja, warum wurde das Angebot vonseiten des Bezirksamtes nicht beendet? (Bitte erläutern)
  3. Auf welche Höhe belaufen sich die Gehaltskosten inklusive Gehaltsnebenkosten für die unbesetzte Stelle des Amtsarztes, die dem Bezirksamt seit der Freistellung von Herrn Dr. S. entstanden sind?
  4. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Anwaltskosten für anwaltliche Dienstleistungen (z.B. Beratungskosten, Mandatskosten usf.), die dem Bezirksamt durch diesen Fall entstanden sind?
  5. Welchen weiteren Kosten (z.B. Gerichtskosten, Portokosten usf.) sind dem Bezirksamt in dem personalrechtlichen Verfahren bisher insgesamt entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
  6. Welche weiteren Kosten welcher Art im Zusammenhang mit personalrechtlichen Angelegenheiten im Gesundheitsamt sind dem Bezirksamt seit Juli 2022 entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
  7. Welche Kosten in welcher Höhe (z.B. Anwaltshonorare, Gerichtskosten usf.) sind dem Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und den Personalwechseln stehende medien- und presserechtliche Rechtsstreitigkeiten entstanden? (Bitte aufschlüsseln)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/222/XXI vom 11.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu Frage 1.+2.: 

Das Bezirksamt äußert sich unter anderem zum Schutz des Mitarbeiters nicht zu der Personaleinzelangelegenheit. 

Zu Frage 3.: 

Es entstehen Kosten der Besoldungsgruppe A16. 

Zu Frage 4.: 

43.268,38 € 

Zu Frage 5.: 

Bisher sind keine weiteren Kosten entstanden. Über etwaige Portokosten führt das Bezirsamt keine Statistik. 

Zu Frage 6.: 

Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden. 

Zu Frage 7.: 

Es sind keine Kosten aus medien- und presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und dem Personalwechsel entstanden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Öffentliche Toiletten im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/221/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele öffentliche Toiletten stehen den Bürgen im Bezirk Neukölln zur Verfügung? (Bitte nach der Anzahl der Toiletten, den jeweiligen Standorten und den Öffnungszeiten aufschlüsseln)

2. In welchen Zeitintervallen werden die öffentlichen Toiletten im Bezirk gereinigt? (Bitte nach Anzahl der Reinigungsintervalle mit den jeweiligen Standorten aufschlüsseln)

3. Welche Kosten entstehen dem Bezirksamt bzw. dem Land Berlin durch die öffentlichen Toiletten (Bitte nach Anschaffungskosten und Kosten für den laufenden Betrieb, ggf. mit externem Dienstleister, aufschlüsseln) 

4. Wie hoch waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entstandenen Kosten durch Vandalismus für die öffentlichen Toiletten im Bezirk Neukölln im Vergleich zu anderen Bezirken (falls vorhanden)?

6. Welches Fazit zieht das Bezirksamt, nachdem für einige öffentliche Toiletten in Neukölln kein Nutzungsentgelt mehr genommen wird? 

7. Welches Fazit zieht das Bezirksamt ca. zwei Monaten nach Inbetriebnahme der geschlechterfreien ökologischen Toiletten, die ohne Strom und Wasser auskommen, in der Lessinghöhe bzw. in der Bornsdorfer Straße, in Bezug auf Nutzung, Vandalismus, Sauberkeit und mögliche Fehlnutzung? 

8. Ist der Bau neuer öffentlicher Toilettenanlagen im Bezirk Neukölln geplant? (Bitte Standorte benennen) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/221/XXI vom 27.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 2. bis 4. 

Die Reinigungsintervalle, die Reinigungs- und Anschaffungskosten sowie die Kosten für Vandalismus für Berliner Toiletten (Wall GmbH) und für autarke Toiletten entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 5. 

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Die Zuständigkeit liegt bei der SenMVKU. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 6. 

Hintergrund Ihrer Frage wird sicher die Situation der Wall-Toilette in der Hasenheide sein, über deren zweckwidrige Nutzung im Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung am 13.06.2023 durch die Verwaltung berichtet wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass es für die autarke Toilette an der Lessinghöhe bzw. Bornsdorfer Straße ähnliche Problemlagen gibt. Fremdnutzung durch Drogenkonsumierende und Obdachlose stellen in der Tat ein Problem dar. 

Der durch die SenMVKU vertraglich festgesetzte Reinigungsrhythmus führt aber dazu, dass die Toilette sauber und nutzbar angetroffen werden kann. Für die autarke Toilette am Wildenbruchplatz sind die Rückmeldungen hingegen bisher ausnahmslos positiv. 

Da die Toiletten durch die SenMVKU aufgestellt und betrieben werden, wenden Sie sich bei Bedarf nach weiteren Information zu Ihrer Frage bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 7. 

Folgende Standorte in Neukölln wurden der SenMVKU im Rahmen der Evaluation des Berliner Toilettenkonzeptes als zusätzliche Bedarfe gemeldet: 

– Schulenburgpark (direkt an der Straße bzw. Fläche zwischen Spielplatz und Apotheke) 

– Körnerpark (Fläche Richtung Rübelandstraße bzw. ggf. dort auch in der Grünanlage) 

– Inklusiver Spielplatz Sollmannweg 

– Hasenheide (Eingang Columbiadamm) 

– Parchimer Allee 

– Schillerpromenade Richtung Süden / Leinestraße 

– Dörferblick, Stadtgrenze, westlich der Waßmannsdorfer Chaussee 

– Alt-Rudow/ Krokusstraße 

In der BVV gibt es derzeit Diskussionen zu einer zusätzlichen Bedarfsmeldung für die Errichtung einer öffentlichen City-Toilette im Bereich des U-Bhf. Johannisthaler Chaussee, da es im dortigen Umfeld keine öffentlichen Toiletten gibt. 

Ob und wann eine Umsetzung erfolgt, entzieht sich gegenwärtig der Kenntnis des Bezirksamtes. Auch, ob eine Umsetzung sodann als Berliner Toilette oder als autarke Toilette erfolgen wird. Ich werde im zuständigen Ausschuss gern über den weiteren Fortgang berichten. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Drogenschwerpunkt Reuterkiez/Sasarsteig 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0810/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Drogenkonsum hat das Bezirksamt über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben, Beschwerdeschreiben usw.) seit 2019 wann mit welchem Inhalt für den Reuterkiez und den Sasarsteig erhalten? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) 
  2. Falls es Beschwerden gab, welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um die genannten Beschwerden zu beheben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0810/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Ordnungsamt Neukölln musste im Anliegenmanagementsystem seit 2019 insgesamt 58 Beschwerden für den Reuterkiez wegen Drogenkonsumutensilien im öffentlichen Raum verzeichnen. Zum Sasarsteig gab es im Zeitraum keine Beschwerden.

Zu 2.:

Ich leite damit ein, dass die orginäre Zuständigkeit für die Drogen- und Suchtpolitik in der Stadt bei der Landessuchtbeauftragten Berlin verortet ist. Selbstverständlich verschließt sich das Bezirksamt nicht vor dieser seit Jahren auf sehr hohem Niveau vorliegenden Problematik, deren Auswirkungen mittlerweile nahezu den gesamten Bezirk betreffen.

Die Suchthilfekoordination des Bezirksamtes beschäftigt sich fast ausschließlich mit den Auswirkungen von Konsum illegaler Betäubungsmittel und deren Auswirkungen, obwohl die eigentliche Aufgabestellung sich auf den Missbrauch von Alkohol und Medikamente bezieht. Am morgigen Donnerstag findet zum Beispiel eine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner vom Körnerkiez statt, der gleichermaßen von der Drogenproblematik belastet ist.

Der Träger Fixpunkt übernimmt im Auftrag des Bezirks neben dem Betrieb eines Konsummobil und der aufsuchenden niedrigschwelligen Sozialarbeit für suchtabhängige, zumeist gleichzeitig obdachlose Menschen, auch den Betrieb des Konsumraums in der Karl-Marx-Straße, der zu meinem großen Bedauern seit einiger Zeit aufgrund baulicher Mängel in den Mieträumen nicht in Betrieb sein kann. Die finanzielle und personelle Ausstattung des Trägers aus Mitteln des Senats ist stark verbesserungswürdig.

Das Ordnungsamt geht allen Bürgerhinweisen auf herumliegende Konsumutensilien mit hoher Priorität nach und beseitigt diese im Rahmen der Gefahrenabwehr, ebenso reinigt das Grünflächenamt unter Hinzuziehung von Trägern die Spielplätze in hoher Frequenz, teils in den frühen Morgenstunden, insbesondere solche, die sich in der Nähe von Kindertagesstätten befinden, um die spielenden Kinder vor Schaden zu bewahren.

Und auch die Polizei nimmt die Bekämpfung des Drogenhandels mit hoher Priorität wahr. Insbesondere im Norden des Bezirks finden zahllose Einsätze an den bekannten Handelsschwerpunkten statt, aber auch intensive Ermittlungen teils über lange Zeiträume sind an der Tagesordnung, um die Strukturen des Handels mit Drogen zu zerschlagen.

Der Kampf gegen den Gebrauch von Drogen ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt im Bezirk, und das Bezirksamt wird sich wie in der Vergangenheit geschehen auch weiterhin vehement bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass für die Bekämpfung des Problems endlich auskömmliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere um den suchtkranken Menschen Hilfe in Form von Sozialarbeit, aber auch durch sichere und hygienische Konsummöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Drogenschwerpunkt Reuterkiez: Versagt das Bezirksamt? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0799/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Kontrollen führte das Bezirksamt über seine jeweils zuständigen Fachämter seit 2019 im Café Easy bzw. im Nachfolgebetrieb/ in den Nachfolgebetrieben, Reuterstraße 91, 12053 Berlin wann durch?
  2. Falls es Kontrollen gab, welche Rechtsverstöße oder Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen wurden vom Bezirksamt in o.g. Gewerbebetrieb wann festgestellt?
  3. Welche Erkenntnisse aus dem Polizeieinsatz vom 17.09.2021 wurden mit dem Bezirksamt geteilt?
  4. Welche Schritte hat das Bezirksamt proaktiv unternommen, um Erkenntnisse aus o.g. Polizeieinsatz im Rahmen der Amtshilfe zu erhalten, um möglichen Rechtsverstößen, Verstößen gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen Vergehen nachzugehen?
  5. Wie viele Beschwerden und Hinweise von Bürgern auf mögliche Rechtsverstöße, Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen haben das Bezirksamt wann über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben und weitere) zu o.g. Gewerbebetrieben mit welchem Inhalt erreicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0799/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

An der benannten Anschrift hat das Ordnungsamt Neukölln sowohl im Rahmen der alltäglichen Überprüfungen von Gewerbebetrieben als auch in Verbundeinsätzen seit 2019 eine Vielzahl von Kontrollen durchgeführt. Die Einsätze erfolgten in enger Abstimmung mit der Polizei Berlin und weiteren Sicherheitsbehörden, dabei wurden durch das Ordnungsamt stets die erlangten Erkenntnisse an die entsprechenden Behörden weitergleitet, sofern dies erforderlich war.

Zu 2.:

Allein in den Jahren 2021 und 2022 hat das Ordnungsamt gegen die gewerbetreibende Person unter anderem wegen Verstößen gegen gewerbe-, spiel- und infektionsschutzrechtliche Vorschriften Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängt. Seit Januar 2023 befinden sich außerdem drei beschlagnahmte Geldspielgeräte aus dem Betrieb in Verwahrung. Ein eingeleitetes Verfahren zur Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit (Gewerbeuntersagung) wurde nicht weitergeführt, da die gewerbetreibende Person den Betrieb zwischenzeitlich eigenständig abgemeldet hatte.

Zu 3. und 4.:

Durchschriften von aus Polizeieinsätzen vom 17.09.2021 resultierenden Feststellungs- und Erkenntnisberichten an der oben genannten Adresse wurden dem Ordnungsamt übersandt. Die relevanten Informationen wurden zur Einleitung von Verfahren in eigener Zuständigkeit verwendet. Proaktives Handeln seitens des Bezirksamtes zum Erlangen etwaiger relevanter Erkenntnisse aus dem zitierten Einsatz war somit nicht erforderlich.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der aus dem Einsatz resultierenden Strafanzeigen obliegen den Strafverfolgungsbehörden.

Zu 5.:

Lediglich im Jahr 2022 ist zu o.g. Betriebsstätte eine Beschwerde über störenden Lärm eingegangen.

Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen kann ich entgegen Ihrer Fragestellung kein Versagen des Bezirksamtes im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Hinweisen und Erkenntnissen zu oben genanntem Gewerbebetrieb erkennen.

Vielmehr stelle ich immer wieder fest, dass sich das Ordnungsamt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln an der Bekämpfung von erkannten Drogenhandelsschwerpunkten beteiligt und, wo immer erforderlich, im engen Schulterschluss mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet. Für dieses bemerkenswerte und nicht immer leichte Engagement möchte ich den Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle meinen Dank aussprechen.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Drogenkiez Berlin Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/211/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) in Neukölln in den Jahren 2014-2023 sind der Drogenbeauftragten bekannt? Bitte je 100.000 Einwohner altersstandardisiert aufschlüsseln?
  2. Welchen Rang nimmt Neukölln damit unter den Bezirken in Berlin ein?
  3. Wie viele vollstationäre Krankenhausfälle – Störungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) – gab es in den Jahren 2018-2022 im Bezirk Neukölln? Bitte Fälle je 100.000 Einwohner altersstandardisiert angeben.
  4. Welchen Rang nimmt Neukölln damit unter den Bezirken in Berlin ein?
  5. Welches Monitoring in welchem Umfang wird von der Drogenbeauftragten jährlich durchgeführt? Bitte aufschlüsseln.
  6. Wann erscheint ein aktualisierter Drogen- und Suchtbericht für den Bezirk Neukölln?
  7. Wie viele Beschwerden von Bürgern über den öffentlichen Konsum von Drogen oder mit Drogenkonsum in Verbindung stehende Beschwerden sind der Drogenbeauftragten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 über welche Beschwerdestellen im Bezirksamt (z.B. Eingaben, Ordnungsamt-App usw.) bekannt geworden? (Bitte nach Jahr, Inhalt der Beschwerde und Eingangskanal der Beschwerden aufschlüsseln) 
  8. In welchen Bereichen Neuköllns bestehen Schwerpunkte des öffentlichen Drogenkonsums bzw. den Meldungen zum öffentlichen Drogenkonsum im Jahr 2022? (Bitte eine kartografische Darstellung mit den entsprechenden Fallzahlen, falls vorhanden. Andernfalls bitte eine Aufschlüsselung der Fälle und Örtlichkeiten.)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/211/XXI vom 20.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Bezüglich der Fragestellungen zu den Erkenntnissen der Drogenbeauftragten gehe ich davon aus, dass hier nicht die Landessuchtbeauftragte bei der Sen Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (Sen WGP) gemeint ist, sondern die bezirkliche Suchthilfekoordination

Die Beantwortung der Fragestellungen erfolgt in entsprechender Weise. 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.-4.: 

Diagnosen von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen werden anhand der ICD 10 – Systematik klassifiziert. Durch die Suchthilfekoordination werden lediglich die Klientinnen und Klienten statisch erfasst, die über das Steuerungsgremium Sucht in ein Betreuungsangebot der Eingliederungshilfe gesteuert werden. Die für die SenWGP zu erstellende Statistik umfasst dabei nicht die spezifizierten Diagnosen, sondern nur eine vereinfachte Erfassung mit dem Merkmal Sucht / Drogen. 

Eine Auswertung entsprechend der Fragestellung ist somit nicht möglich. 

Durch die Statistik vollstationärer Krankenhausfälle lassen sich psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen in einem Berliner Bezirk erfassen. Diese Statistik basiert auf Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, welche jedoch nach Behandlungsort und nicht nach Wohnort erhoben werden. Um die Betroffenheit der Einwohnerinnen und Einwohner in Bezirken ermitteln und miteinander vergleichen zu können, ist eine Sonderauswer-tung und Altersstandardisierung aller Berliner Daten nötig, die durch die zuständige Senats-verwaltung zuletzt für das 2013 durchgeführt wurde. 

Aus dem Fachverfahren des Sozialpsychiatrischen Dienstes lassen sich die Fallzahlen zu psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) bzw. die hieraus resultierenden Krankenhausfälle ebenfalls nicht herauslesen. 

Die Daten für den geforderten Zeitraum liegen demnach nicht vor. 

Zu 2.: 

Siehe oben 

Zu 3.: 

Siehe oben 

Zu 4.: 

Siehe oben 

Zu 5.: 

Das Monitoring der Suchthilfekoordination wird unterjährig geführt. Es gliedert sich in folgende Schwerpunkte auf: 

a) Dokumentierte und beseitigte Funde von Konsumrückständen, in der Hauptsache Pumpen und Kanülen. 

b) Beschwerden zu Drogenkonsum und Begleiterscheinungen von Drogenkonsum, Beschwerden zu Campieren im öffentlichen Raum/obdachlose Menschen 

Das Monitoring ist angelehnt an das Monitoring des NUDRA I und NUDRA II Projekts, welches von 2018-2022 seitens der SenWGP finanziert wurde und an dem sich Neukölln beteiligte. Ab 2022 übernahm der Bezirk Neukölln das Monitoring mit Anpassungen selbst. 

Zu 6.: 

Derzeit ist kein aktualisierter Drogen- und Suchtbericht geplant. 

Zu 7.: 

Die Aufschlüsselung erfolgt tabellarisch. Dabei ist zu beachten, dass das bezirkseigene Monitoring seit Beginn des Jahres 2022 erfolgt. Die vorherigen Zahlen entsprechen den zugelieferten Zahlen des NUDRA Monitorings. Mehrfachnennungen kamen ab dem Jahr 2022 vor. So bezieht sich die Zahl der gesamten Konfliktmeldungen auf die quantitative Menge der Meldungen, wobei Mehrfachnennungen entsprechend aufgelistet wurden. 

Nicht berücksichtigt wurden Konfliktmeldungen ausschließlich zur Thematik „Wohnungslosigkeit im öffentlichen Raum“. Dieses werden im Monitoring miterfasst, erscheinen jedoch in der hier gelieferten Auflistung nur, wenn als Nebenbeschwerde Drogen genannt wurden. 

Die Beschwerden gehen zunächst an die in den Tabellen aufgeführten Adressaten und werden dann weiter geleitet an die Suchthilfekoordination. Eine Zuarbeit erfolgt hier im Wesentlichen durch das Ordnungsamt, Fixpunkt e.V. und Fixpunkt gGmbH, sowie das Straßen- und Grünflächenamt. 

Für die Jahre 2018 und 2019 liegen dem Bezirksamt keine Tabellen vor, die eine Aufschlüsselung entsprechend der Anfrage ermöglichen. 

https://www.fixpunktggmbh.org/project/NUDRA-netzwerk-zum-umgang-mit-alkohol-und-drogen-im-oeffentlichen-raum/ abgerufen am 05.06.2023 

7.1 Übersicht 2020 

7.2 Übersicht 2021 

7.3 Übersicht 2022 

Zu 8.: 

Die Schwerpunkte zu Drogenkonsum in Neukölln werden vorrangig abgeleitet aus Beobachtungen der Aufsuchenden Suchthilfe, sowie Meldungen aus der Bevölkerung. Demzufolge handelt es sich hierbei um subjektive Wahrnehmungen, die kein valides Datenbild ergeben. Trotzdem finden sie Berücksichtigung in der Gesamtbetrachtung. 

Valide erfasst werden hingegen gefundene und entsorgte Konsumrückstände, welche einen Rückschluss auf Schwerpunkte des Drogenkonsums ermöglichen. 

Als Schwerpunkte (wegen gefundener Konsumrückstände) sind hierbei anzunehmen: Brachflächen und Grünanlagen in der Bezirksregion Neuköllner Zentrum, sowie Teile der Schillerpromenade und der Bereich zwischen den Bahnhöfen Neukölln und Hermannstraße, sowie das Akazienwäldchen. 

Eine Aufschlüsselung der Daten erfolgt intern, unter der Beteiligung der Datenkoordination. Diese Daten sind jedoch nicht geeignet um sie zu veröffentlichen, da sie einer Kontextualisierung bedürfen. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Martin Hikel und die CDU ziehen Neuköllner Wähler über den Tisch

Berlin-Neukölln, 26. April 2023

Auf der BVV-Sitzung am 26. April soll SPD-Bezirksbürgermeister Martin Hikel im Amt bestätigt werden. Durch einen Kuhhandel mit dem Wahlsieger CDU geht der rot-grüne Schlendrian im Bezirk weiter. 

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln: 

„Die CDU hat in Neukölln in den Wiederholungswahlen vom 12. Februar das stärkste Ergebnis erhalten und stellt damit die größte Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung. Allerdings stellt sie nicht den Bezirksbürgermeister, den sie nach demokratischen Spielregeln stellen müsste. Das ist umso überraschender, als dass die SPD im Bezirk ein desaströses Ergebnis eingefahren hat. Der Rücktritt Hikels hätte die Folge sein müssen. Doch die CDU scheint den Wählerwillen gegen den Wahlverlierer SPD nicht durchsetzen zu können oder zu wollen. Sie hat sich von der rot-grünen Minderheitskoalition in der BVV mit den Posten für zwei Bezirksstadträte, einem Stellvertreter für Hikel und dem Vorsteher der BVV ruhigstellen lassen. 

Als AfD-Fraktion haben wir starke Zweifel, dass das dem Wählerwillen entspricht. Laut CDU soll mit den Roten und Grünen bei wichtigen Themen im Bezirk kooperiert werden. Der Kuhhandel der Union in der BVV, um angeblich für Stabilität im Bezirk zu sorgen, grenzt an Wählertäuschung. Die Neuköllner, die der CDU ihre Stimme gegeben haben, wollten sicherlich keine Stützung eines abgehalfterten SPD-Bürgermeisters und seiner rot-grünen Minderheitstruppe. Als AfD-Fraktion werden wir die Wahl Hikels und das Personaltableau für das Bezirksamt ablehnen und die kräftige Stimme der Opposition sein.“

Gustav Noske: Retter der jungen Weimarer Republik – Gedenken zum 155. Geburtstag am 9. Juli 2023

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender.

Das Bezirksamt wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, so dass der 155. Geburtstag von Gustav Noske am 9. Juli 2023 in Form einer öffentlichen und feierlichen Veranstaltung gewürdigt werden kann.

Begründung:

Der am 9. Juli 1868 in Brandenburg an der Havel geborene Gustav Noske war einer der führenden Sozialdemokraten in der Spätphase des Kaiserreichs und der frühen Weimarer Republik. Er machte sich als Abgeordneter im Reichstag einen Namen als Experte für Kolonial- und Militärfragen und verfolgte mit anderen führenden Sozialdemokraten wie August Bebel und Friedrich Ebert das Ziel, die damalige SPD zur führenden Partei im Deutschen Reich zu machen. 

Für Noske stand im Zentrum seiner parlamentarischen Arbeit unter anderem, die Regierungsfähigkeit seiner Partei durch eine Annäherung an die monarchische Staatsspitze und die preußischen Eliten zu realisieren. Dieser Ansatz machte den SPD-Politiker sowohl für die alte Elite als auch den um Ausgleich bemühten Kreis um SPD-Chef Friedrich Ebert in der Revolutionsphase 1918/19 als Vermittler tragbar.

Seine erste Bewährungsprobe bestand Noske als Abgesandter der Regierung beim Kieler Arbeiter- und Soldatenrat, wo er einen mäßigenden Einfluss auf die Revolutionäre ausübte. Für die SPD wirkte er in den Regierungen von Friedrich Ebert und Philipp Scheidemann als Militärexperte und Minister mit der Zuständigkeit für die Demobilisierung von Heer und Marine nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. 

Eine zentrale Rolle spielte Noske bei der Rettung der jungen Republik, die von Umsturzversuchen bedroht war. Noske hat sich dabei in zwei wichtigen Ereignissen verdient gemacht. Zum einen hat er die deutschen Truppen geordnet in die Heimat zurückgeführt und einen möglichen militärischen Putsch verhindern helfen. Zum anderen spielte er eine entscheidende Rolle bei der Niederschlagung kommunistischer Aufstände, so zum Beispiel beim „Spartakusaufstand“ und vor allem während der „Berliner Märzkämpfe“ von 1919.

In jenen versuchten Aufständische unter Führung der Kommunistischen Partei Deutschlands die bürgerliche Republik zu beenden und eine Räterepublik nach sowjetischem Vorbild zu errichten. Besonders heftig waren die Kämpfe im heutigen Bezirk Lichtenberg, aber auch im damals unabhängigen Neukölln. Hier gab es mit der von der kommunistischen Presse so genannten „Neuköllner Republik“ eine Räterepublik im Winter 1918/19. Die gemäßigten Kräfte der Neuköllner SPD konnten mithilfe der von Noske und der SPD-geführten Reichsregierung eingesetzten Truppen eine parlamentarisch-demokratische Ordnung in Neukölln durchsetzen und Deutschland sowie Neukölln vor dem grausamen Schicksal einer sowjetisch geprägten Terrorherrschaft bewahren. 

Gerade angesichts der sich beschleunigenden Linksverschiebung in der Neuköllner Bezirkspolitik in den letzten Jahren – die Einführung von Bürgerräten wird auch heute wieder in der BVV diskutiert – ist es an der Zeit, die Neuköllner Bürger und die politisch Verantwortlichen an die kommunistische Gefahr und die notwendigen Abwehrkämpfe der Demokratie gegenüber dieser totalitären Ideologie zu erinnern. 

Gustav Noske gilt es daher zu seinem 155. Geburtstag ein würdiges Andenken zu gewähren: Als entschiedenem Antikommunisten und Gegner des Nationalsozialismus sowie nicht zuletzt als einem wichtigen Retter der jungen Weimarer Republik.

Ergebnis Drs. Nr. 0756/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BSK)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0756/XXI: abgelehnt

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 06.06.2023 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 28.06.2023 in der BVV abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: JA (15)
  • SPD: JA (11)
  • Grüne: JA (8)
  • Linke: JA (7)
  • AfD: NEIN (4)

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Bezirksverordnetenversammlung fit machen für das 21. Jahrhundert: Archivierung der Sitzungen der BVV auf YouTube 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird in §39, Abs. 1 um folgenden Satz ergänzt: 

Die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung werden nach der Live-Übertragung auf YouTube archiviert. 

Begründung:

Eine Aufzeichnung und Archivierung von BVV-Sitzungen auf der Internetplattform YouTube wird in anderen Bezirken Berlins bereits seit längerer Zeit durchgeführt.

Über den neu eingeführten Livestream erreicht die BVV bereits jetzt mehr Zuschauer als zu Zeiten, in denen der Besuch nur analog möglich war. 

Durch eine zukünftige Archivierung der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln auf der Internetplattform YouTube wird absehbar noch mehr Bürgern die Möglichkeit gegeben, die Sitzungen auch im Nachgang zu verfolgen. 

Eine Archivierung der BVV-Sitzungen trägt damit zur Transparenz über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung bei. 

Die Archivierung ist technisch problemlos durch wenige Klicks möglich. 

Ergebnis Drs. Nr. 0751/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GOA)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0751/XXI: abgelehnt

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der am 27.04.2023 Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 24.05.2023 in der BVV abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA (14) (und 1x NEIN)
  • SPD: JA (10)
  • Grüne: JA (9)
  • Linke: JA (5)
  • AfD: NEIN (4)

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Verurteilung der antisemitischen und israelfeindlichen Demonstrationen palästinensischer Gruppen vom 10. April 2023 in Neukölln 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen und israelfeindlichen Parolen, die während einer Demonstration palästinensischer Gruppen um das Osterwochenende in Neukölln skandiert wurden, aufs Schärfste.

Erneut hat in Neukölln bei einer Demonstration palästinensisch-arabischer Gruppen ein Mob gegen Israel als Staat und gegen jüdische Mitbürger in Berlin gehetzt. Wie bereits im Mai 2021 skandierten die Demonstranten Parolen wie „Tod den Juden“ sowie „Tod Israel“. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben und der Staatsschutz muss mit Hochdruck gegen die Täter ermitteln.

Die BVV Neukölln darf diese Vorgänge nicht kommentarlos stehen lassen und muss sich pro Israel und für die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürger aussprechen sowie endlich die Voraussetzungen schaffen, um den mittlerweile in Neukölln fast zur Normalität gewordenen arabisch-muslimischen Antisemitismus zu verhindern.  

Durch die Politik der schrankenlosen Migration nach Deutschland, die insbesondere Berlin und besonders Neukölln schwer belastet, kommt es fortwährend zu einem importierten Judenhass und öffentlichen Hassbekundungen gegen Israel. Anstatt Schutzsuchenden Asyl zu gewähren, importiert die deutsche Migrationspolitik die Konflikte der Herkunftsländer, so dass die diese auf deutschem Boden ausgetragen werden. 

Der offen bekundete Hass auf Israel, der von hier lebenden Arabern und muslimischen Gruppen ausgeht, ist kein Einzelfall und reiht sich in eine unrühmliche Kette von Vorfällen ein, die auch in der BVV vermehrt Thema waren. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und eine migrationspolitische Kehrtwende einzuleiten, verharren die Regierenden im Bezirk, im Land und im Bund bei ihrer falschen Politik der offenen Tür

Die BVV Neukölln appelliert an das Bezirksamt sowie den Berliner Senat, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Vorfälle dieser Art zu verhindern. 

Ergebnis Drs. Nr. 0758/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Denunziationsportal Berliner-Register.de bzw. Register Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/199/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Werden im Berliner Register die Meldungen von Diskriminierung und „extrem rechter“ Aktivitäten auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft? Wenn ja, wie und in welcher Form. Wenn Nein, warum nicht?

2. Warum werden nur die Meldungen von „extrem rechten“ Aktivitäten berücksichtigt, jedoch nicht die von „extrem linken“ Aktivitäten bzw. die weiterer radikalisierter Gruppen?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt zukünftig auch einen Überblick über die Anzahl und den Umfang von „extrem linken“ Aktivitäten und solche weiterer radikalisierter Gruppen zu erlangen? Wenn ja, wie?

4. Liegen dem Bezirksamt überhaupt Meldungen bezüglich linksextremistischer Straftaten oder der von anderen ideologisch geprägten Gruppen und deren Täter im Bezirk Neukölln vor?

5. Wie positioniert sich das Bezirksamt zur Auswertung des Registers in Neukölln über die Vorfälle im Jahr 2022, in dem sich laut Bericht die „LGBTIQ*“-Feindlichkeit prozentual verdoppelt hat?

6. Ist dem Bezirksamt etwas über das Täterprofil der „LGBTIQ*“-feindlichen Täter bekannt?

7. Mit welcher Summe wurde der Verein Yekmal e.V. durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?

8. In welcher finanziellen Höhe wurde das Berliner Register bzw. das Register Neukölln durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/199/XXI vom 05.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Nach Auskunft der Berliner Register fließen in die Dokumentation Vorfälle ein, die Bürger:innen im Alltag beobachten oder selbst erleben. Bei den Vorfällen handelt es sich um Aktivitäten der extremen Rechten, um rassistische Vorfälle im Alltag und Diskriminierung an verschiedenen Orten. Im Gegensatz zur Kriminalitätsstatistik der Polizei, beziehen die Register auch Vorfälle in die Dokumentation ein, die keine Straftaten sind oder die nicht angezeigt wurden.

Dazu gehören Gewalttaten, Beleidigungen und Bedrohungen, Brandstiftungen, Sachbeschädigungen, Veranstaltungen, Aufkleber, Sprühereien oder diskriminierende Sprüche. Die Berliner Register werden durch das Land Berlin gefördert, so dass das Bezirksamt Neukölln keine weitergehenden Informationen zu den fördervertraglichen Rahmenbedingungen und den konkreten Verfahrensweisen vorliegen. Im Gegensatz zu zwei anderen Bezirksämtern stehen dem Bezirksamt Neukölln nicht ausreichend Mittel zur Förderung der bestehenden oder weitergehender Aktivitäten des Registers Neukölln zur Verfügung. 

Zu 2.: 

S. Antwort zu Frage 1. 

Zu 3.: 

S. Antwort zu Frage 1. 

Zu 4.: 

Entsprechende Meldungen sind der Kriminalitätsstatistik der Polizei Berlin zu entnehmen. Das Bezirksamt wird in Einzelfällen durch die Polizei Berlin über Straftaten mit Bezug zu Einrichtungen des Bezirksamtes oder aufgrund übergeordneter Bedeutung informiert. 

Zu 5.: 

Dem Bericht des Neuköllner Registers zufolge hat sich der Anteil von Vorfällen im Zusammenhang mit LGBTIQ*-Feindlichkeit an allen Vorfällen von 5% im Jahr 2021 auf 11% im Jahr 2022 mehr als verdoppelt. Alleine 13 der 21 dokumentierten Angriffe sind auf das Motiv LGBTIQ*-Feindlichkeit zurückzuführen.

Das Bezirksamt beobachtet diesen Anstieg mit großer Sorge. Ziel des Bezirksamtes ist, dass alle Menschen in Neukölln sicher leben können – ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität. Neben bestehenden Angeboten für queere Menschen wie etwa den queeren Jugendtreff Q*ube hat das Bezirksamt deshalb u.a. das Projekt „Queerschutz Now“ gefördert, in dessen Rahmen Selbstverteidigungskurse für queere Menschen angeboten wurden. Auch die geplante Etablierung einer LSBTIQ*-Beauftragte:n im Bezirksamt dient diesem Ziel. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt liegen dazu keine Daten vor. 

Zu 7.: 

Als anerkannter Träger der Jugendhilfe erhielt Yekmal e.V. Zuwendungen durch das Bezirksamt wie folgt: 

Zu 8.: 

Die Förderung des Berliner Registers bzw. des Registers Neukölln erfolgt durch das Land Berlin. Eine Förderung durch das Bezirksamt Neukölln besteht nicht. 

In Vertretung 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Zukunftsperspektiven Neuköllner Kultur-Flaggschiffe 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/198/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt mit der Neuköllner Oper in der laufenden Wahlperiode? 

2. Gibt es Pläne zu einer Entwicklung des Heimathafens (wenn ja, welche?) 

3. Plant das Bezirksamt ähnliche Projekte bzw. Kooperationen für Kinder und Jugendliche wie das „Kinderopernhaus“ in der Gropiusstadt (wenn ja, inwiefern)? 

4. Beteiligt sich der Bezirk an anfallenden Kosten für das „Kinderopernhaus“ und wenn ja, bitte nach Höhe und Jahr aufschlüsseln? 

5. Verfolgt das Bezirksamt Pläne, ausgewählte Naturorte im Bezirk zu Kulturorten zu erweitern (wenn ja, inwiefern)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/198/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die inhaltliche Arbeit der Neuköllner Oper wird nicht durch das Bezirksamt Neukölln festgelegt.

Zu 2.:

Die Betreiber*innen des Heimathafens haben die Räumlichkeiten vom Bezirksamt angemietet. Eine darüberhinausgehende Rolle als die eines Vermieters hat das Bezirksamt Neukölln nicht.

Zu 3.:

Die Senatskulturverwaltung für Kultur hat unterschiedliche Fördersäulen, die mit Projekten unterfüttert werden, so zum Beispiel die Fördersäule Kulturelle Bildung oder das Förderprogramm für Kinder-, Jugend- und Puppentheater und Akteur*innen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm). Im Rahmen einer Zuwendung finden jährlich sehr unterschiedliche Projekte statt. Die Förderaufrufe finden jährlich statt. Das Bezirksamt Neukölln ist Fördergeber, beteiligt sich allerdings nicht an den inhaltlichen Planungen.

Zu 4.:

Das Projekt Kinderopernhaus der Staatsoper ist ein von der Senatsbildungsverwaltung gefördertes Projekt in mehreren Bezirken. Der Beitrag der Bezirke wird unterschiedlich erbracht. Der Bezirk Neukölln stellt die Räumlichkeiten des Gemeinschaftshauses für das gemeinsame Projekt ohne weitere Kosten für die Proben als auch die Aufführung zur Verfügung. Gleichfalls übernimmt die Musikschule im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die Honorarkosten für den/die Chorleiterin und die Stimmbildnerin. Die von der Musikschule nach der AV Honorare finanzierten pädagogischen Lehrkräfte gehören zum regulären Kreis der Musikschulhonorarkräfte Neuköllns. Kosten werden dem Bezirk erst ab September 2023 entstehen, sodass hier nur die kalkulierten Kosten genannt werden können: soweit es sich um ein Schuljahr von ca. 10 Monaten handelt, werden die Kosten dies inkl. Workshops bei rund 15.000 € für das Schul- jahr 2023/2024 liegen.

Zu 5.:

Nein. Jede*r Veranstalter*in einer kulturellen Veranstaltung muss beim Grundstückseigentümer entsprechende Anfragen bzw. bei öffentlichen Flächen ein Antrag auf Sondernutzung stellen. Übergreifende Pläne, Naturorte zu Kulturorten zu erweitern, existieren nicht.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Cancel Culture in Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/197/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Beabsichtigt das Bezirksamt Straßen und/oder Plätze in Neukölln umzubenennen (wenn ja, bitte aufschlüsseln wo und wodurch ersetzt)? 

2. Sind dem Bezirksamt Initiativen bekannt, die Straßen und/oder Plätze in Neukölln umbenennen wollen (wenn ja, bitte Initiativen und Umbenennungsvorschläge aufschlüsseln)? 

3. Wie steht das Bezirksamt zur Einrichtung einer beratenden Experten-Kommission zur Namensgebung/Namensänderung von Straßen/Plätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen im Bezirk? 

4. Wie steht das Bezirksamt zur Möglichkeit, unter deutsche Namensbezeichnungen von Straßen und Plätzen in Neukölln arabische und/oder türkische Übersetzungen zu schreiben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/197/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Zu 2.:

Nein.

Zu 3.:

Die Einrichtung einer ständigen beratenden Expert*innenkommission zur Namensgebung bzw. Namensänderung von Straßen und Plätzen strebt das Bezirksamt gegenwärtig nicht an. Um-benennungen sind Einzelfallentscheidungen, bei denen jeweils auf die konkrete Situation, ins-besondere auf die betroffenen Anwohner*innen, eingegangen werden muss. Einzelne Umbenennungsprozesse bedürfen allerdings jeweils einer breiten Bürger*innenbeteiligung, wie die Benennung der Lucy-Lameck-Straße gezeigt hat.

Zu 4.:

Die Straßenbenennung in Berlin fußt in Berlin auf der Allgemeinen Anweisung zu § 5 des Berli-ner Straßengesetzes. Dort ist u.a. auch die Anbringung von Erläuterungsschildern geregelt. Dies bezieht sich allerdings nur auf den Fall, wenn die Bedeutung eines Straßennamens nicht eindeutig zu erkennen ist. Der Erläuterungstext soll kurz sein und im Allgemeinen nicht mehr als drei Zeilen beanspruchen. In höchstens weiteren drei Zeilen können zusätzliche Angaben über das Wirken von Personen oder die Bedeutung der Ereignisse aufgeführt werden, sofern dies zum besseren Verständnis beiträgt. Ob Erläuterungsschilder auch in anderen Sprachen als Deutsch angebracht werden können, bedürfte einer eingehenden Prüfung durch das Straßen- und Grünflächenamt, die im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Volksfeste und Traditionen erhalten – Sachstand Maientage 2023 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs. Nr. 0714/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Finden im Jahr 2023 die Neuköllner Maientage wieder statt und wenn ja, wo? 
  2. Welche Schritte hat das Bezirksamt seit Mai 2022 wann unternommen, um einen Standort für die Neuköllner Maientage 2023 zu finden? 
  3. Wie ist der genaue Sachstand bezüglich der konkreten Planungen mit den zuständigen Senatsverwaltungen, dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, der Tempelhof Projekt GmbH und den anderen Akteuren bzgl. des Standortes Tempelhofer Feld?
  4. Welche anderen möglichen Standorte für das beliebte Volksfest hat das Bezirksamt mit welchem Ergebnis geprüft?
  5. Ist damit zu rechnen, dass die Neuköllner Maientage nach dem sogenannten „klimaresilienten“ Umbau der Hasenheide wieder im Volkspark gefeiert werden können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0714/XXI vom 29.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Ich wäre sehr erfreut, wenn ich Ihnen diese Frage beantworten könnte. Nach wie vor bin ich in intensiven Abstimmungen darüber, ob und wann in diesem Jahr die Maientage stattfinden können. Eine endgültige Entscheidung hierzu gibt es noch nicht.

Zu 2.:

Das Bezirksamt hat verschiedene Alternativstandorte geprüft und mit zahlreichen Beteiligten gesprochen. Im Ergebnis wurde klar: Als einziger denkbarer Standort kommt das Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof in Frage. In der Folge erfolgten seit 2022 unzählige Gespräche und Abstimmungen mit zahlreichen Akteuren, um zu prüfen, ob die Maientage auf dem Vorfeld durchgeführt werden können und was hierzu erforderlich ist.

Zu 3.:

Die Gespräche, ob die Maientage im Jahr 2023 auf dem Tempelhofer Feld stattfinden finden können, sind noch nicht abgeschlossen. Zahlreiche Fragestellungen zu Genehmigungen, Auflagen in Bezug auf Umwelt- und Immissionsschutz, zum Sicherheitskonzept oder zur An- und Abreise der Besuchenden sind in den vergangenen Monaten abgestimmt worden und werden weiter abgestimmt. Ob und wann die Maientage tatsächlich auch stattfinden werden, kann ich Ihnen erst mitteilen, wenn diese Gespräche abgeschlossen sind.

Zu 4.:

Ein Volksfest in der Größe der Maientage hat sehr spezifische Anforderungen an den Standort. Dazu gehören neben der eigentlich benötigten Fläche beispielsweise Aspekte wie Strom- und Wasserversorgung, Immissionsschutz und Erreichbarkeit, aber auch etwa Übernachtungsmöglichkeiten für die Schausteller. Angesichts dieser Anforderungen sind alternative Standorte nur schwer zu finden. Das Bezirksamt hat deshalb grundsätzlich alle Möglichkeiten im Bezirk geprüft. Darunter die Sperrung von Straßenzügen (Columbiadamm), größere Privatparkplätze im Eigentum Dritter, Flächen in anderen Bezirken sowie andere Grünflächen wie das Tempelhofer Feld. All diese Vorschläge kamen aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht in Frage.

Zu 5.:

Nein. Die Hasenheide klimaresilient und für die Zukunft aufzustellen bedeutet eben auch, die wertvollen Grünanlagen substanziell zu schützen. Das ist mit einem Volksfest in der Dimension der Maientage nicht möglich.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0704/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0708/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0709/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0710/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021.

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.

Ergebnis Drs. Nr. 0711/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung VI

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0712/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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