Drogenschwerpunkt Reuterkiez: Versagt das Bezirksamt? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Kontrollen führte das Bezirksamt über seine jeweils zuständigen Fachämter seit 2019 im Café Easy bzw. im Nachfolgebetrieb/ in den Nachfolgebetrieben, Reuterstraße 91, 12053 Berlin wann durch?
  2. Falls es Kontrollen gab, welche Rechtsverstöße oder Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen wurden vom Bezirksamt in o.g. Gewerbebetrieb wann festgestellt?
  3. Welche Erkenntnisse aus dem Polizeieinsatz vom 17.09.2021 wurden mit dem Bezirksamt geteilt?
  4. Welche Schritte hat das Bezirksamt proaktiv unternommen, um Erkenntnisse aus o.g. Polizeieinsatz im Rahmen der Amtshilfe zu erhalten, um möglichen Rechtsverstößen, Verstößen gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen Vergehen nachzugehen?
  5. Wie viele Beschwerden und Hinweise von Bürgern auf mögliche Rechtsverstöße, Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen haben das Bezirksamt wann über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben und weitere) zu o.g. Gewerbebetrieben mit welchem Inhalt erreicht?

Volksfeste und Traditionen erhalten – Sachstand Maientage 2023 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs. Nr. 0714/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Finden im Jahr 2023 die Neuköllner Maientage wieder statt und wenn ja, wo? 
  2. Welche Schritte hat das Bezirksamt seit Mai 2022 wann unternommen, um einen Standort für die Neuköllner Maientage 2023 zu finden? 
  3. Wie ist der genaue Sachstand bezüglich der konkreten Planungen mit den zuständigen Senatsverwaltungen, dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, der Tempelhof Projekt GmbH und den anderen Akteuren bzgl. des Standortes Tempelhofer Feld?
  4. Welche anderen möglichen Standorte für das beliebte Volksfest hat das Bezirksamt mit welchem Ergebnis geprüft?
  5. Ist damit zu rechnen, dass die Neuköllner Maientage nach dem sogenannten „klimaresilienten“ Umbau der Hasenheide wieder im Volkspark gefeiert werden können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Antwort ausstehend

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Berlin frisst sich weiter in die Fläche – wie steht es um die Entsiegelung der Bodenflächen im Bezirk Neukölln?

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage (0564/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viel Grundfläche in qm konnte seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln entsiegelt werden? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.

2. Wie viel Grundfläche wurde seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln durch bauliche und sonstige Maßnahmen versiegelt? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.

3. Wie viel Grundfläche in qm wird durch die Baumaßnahmen in den Buckower Feldern, dem RIAS- Gelände und der Mohriner Allee versiegelt?

4. Wie viel Grundfläche wird als Ausgleichsmaßnahme dieser 3 Bauflächen entsiegelt und wo befinden sich die entsprechend entsiegelten Flächen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0564/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes, da hierzu keine entsprechenden Statistiken geführt werden und entsprechend keine Daten dazu vorliegen. 

Zu 3. und 4.: 

Der Bebauungsplan 8-66 für die „Buckower Felder“ wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-66 beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 47.442 m2 vollversiegelte Fläche (bauliche Anlagen, Straßen) und 12.147 m2 teilversiegelte Fläche (Wege und Zufahrten, die nur in luft- und wasserdurchlässigem Aufbau zulässig sind). Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 30 % des Plangebietes. Entsiegelungsmaßnahmen finden dort nicht statt, da die bisher versiegelten Flächen im Straßenraum weiter versiegelt bleiben und auf den ehemaligen Feldflächen keine versiegelten Flächen vorhanden waren. 

Der Bebauungsplan 8-9bab für die Grundstücke Mohriner Allee 119, 123, 127/129A und 133 wurde vom Bezirksamt Neukölln bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-9bab beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 14.956 m2 versiegelte Fläche durch bauliche Anlagen und Erschließungsflächen. Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 49 % des Plangebietes.

Demgegenüber gab es innerhalb des Geltungsbereichs 14.130 m2 versiegelte Flächen durch die dort vorher vorhandenen Gewächshäuser, Lager- und Erschließungsflächen (ca. 46 % der Gesamtfläche). Diese Flächen wurden vollständig entsiegelt. In der Bilanz ergibt sich also eine Neuversiegelung von ca. 3 % der Fläche (ca. 920 m2). 

Bezüglich der Planungen für das ehemalige „Rias“-Gelände und die weiteren Grundstücke an der Mohriner Allee können noch keine Angaben zu Neuversiegelungen und Entsiegelungen gemacht werden, da die Bebauungspläne sich noch im Verfahren befinden. 

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

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Umsetzungsstand bei der Parkraumbewirtschaftung

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0509/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der Umsetzungsstand bei der Parkraumbewirtschaftung der Zone A, Flughafenkiez/Donaustraße?
  2. Wie viele Parkautomaten wurden in diesem Bereich bisher aufgestellt?
  3. Wie viele Tarifbeschäftigte wurden zur Überwachung und Koordination dieses Bereiches bisher eingestellt? Bitte nach Anzahl der Beschäftigten und der jeweiligen Entgeltgruppe aufschlüsseln.
  4. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in der Zone A? Bitte nach Einnahmeart und Höhe der Einnahmen seit Einführung dieser Parkraumzone aufschlüsseln.
  5. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Gesamtausgaben aus der Parkraumbewirtschaftung der Zone A? Bitte nach Ausgabenart und Höhe der entsprechenden Kosten seit Einführung dieser Parkraumzone aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0509/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Wie im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 12.10.2022 berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Zonen A, F + G. Nach derzeitigem Stand ist mit der Einführung im Jahr 2023 zu rechnen. Ergänzend zu den Ausführungen im Ausschuss verweist das Bezirksamt auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 0315/XXI (Parkraumbewirtschaftung in Neukölln). 

Zu 2.: 

Wie schon zu 1. berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2023, so dass bisher noch keine Parkautomaten aufgestellt wurden. 

Zu 3.: 

Bis zum heutigen Tage wurde kein Tarifbeschäftigter eingestellt. 

Zu 4.: 

Die Parkraumbewirtschaftung ist nicht eingeführt, somit werden zurzeit auch keine Einnahmen generiert. 

Zu 5.: 

Da die Parkraumbewirtschaftung noch nicht eingeführt ist, keine. 

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Demokratie schützen – Ordnungsgemäße und rechtsstaatliche Organisation und Durchführung von Wahlen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0464/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gab es im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 eine Auswertung durch das Bezirksamt, die mögliche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge ausgewertet hat?
  2. Wenn ja, welcher Art war die Auswertung und in welchem Umfang fand diese statt?
  3. Welche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge in welchem Umfang und welchen Neuköllner Wahllokalen hat das Bezirksamt Neukölln im Bezirk Neukölln im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 in der Nachbereitung festgestellt?
  4. Wie können nach Meinung des Bezirksamtes diese Fehler in einer eventuell kommenden Wahlwiederholung bzw. Neuwahl vermieden werden?
  5. Wie ist der aktuelle Stand der Wahlvorbereitungen des Bezirksamtes für eine eventuell anstehende Wahlwiederholung bzw. Neuwahl?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0464 vom 19.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die o.a. Große Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Der Kreis- bzw. Bezirkswahlleiter stellt die Ergebnisse der Stimmauszählungen der Wahlvorstände aus den jeweiligen Wahlbezirken als Vorschlag für die Ergebnisfeststellung des Kreiswahlausschusses bzw. Bezirkswahlausschusses zusammen. Die jeweiligen Ausschüsse stimmen über das Ergebnis im Bezirk ab, welches im Anschluss an die Landeswahlleiterin übersandt wird.

Alle Vorkommnisse der zusammengelegten Wahlen vom 26.09.2021, welche dem Bezirkswahlamt bekannt sind, wurden den jeweiligen bezirklichen Ausschüssen vorgelegt. Wie Ihnen aus der Berichterstattung im Bezirkswahlausschuss vielleicht noch erinnerlich ist, waren in Neukölln insgesamt 14 Vorkommnisse zu verzeichnen. In 10 Fällen schlossen die Wahllokale nach 18.00 Uhr. Die Schließzeiten bewegten sich zwischen 18.31 und 18.44 Uhr. Ein Wahllokal schloss um 19.20 Uhr. Das Bezirkswahlamt hat bzgl. der in den jeweiligen Ausschüssen benannten Vorkommnisse und die aus den Wahleinsprüchen zugrunde gelegten Informationen die entsprechenden Wahlvorstände um Aufklärung gebeten.

Unabhängig davon kann aus Sicht des Bezirksamtes aus den zu verzeichnenden Vorkommnisse nicht abgeleitet werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Denn setzt man die in Rede stehenden 14 Vorkommnisse in das Verhältnis zu 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigten Neuköllner:innen, die in 194 Urnenwahllokale ihre Stimmen abgeben konnten, dann relativieren sich diese schon.

Zu 2.:

Über eventuelle Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge, die über die zu 1. Benannten hinausgehen, hat das Bezirkswahlamt keine Kenntnis.

Zu 3.:

Bei den verbundenen Wahlen vom 26.09.2021 kam es vor allem aufgrund der pandemiebedingten Hygieneregeln und der dadurch reduzierten Anzahl an Wahlkabinen in Verbindung mit fünf Stimmzetteln und sechs abzugebenden Stimmen zu Warteschlangen. Nach den bisherigen Erfahrungen werden zukünftig Liegenschaften und Räumlichkeiten mit dem Ziel, diese mit mehr als zwei Wahlkabinen auszustatten, akquiriert.

Es wurde im Land Berlin zum Zweck der Aufarbeitung und Fehleranalyse eine Expertenkommission gegründet. Die daraus beauftragte AG Gute Wahlen erarbeitet derzeit Konzepte, um die Handlungsempfehlungen aus dem Kommissionsbericht berlinweit umzusetzen. Das Bezirkswahlamt Neukölln wirkt in der AG Gute Wahlen ebenfalls mit.

Zu 4.:

Das Bezirkswahlamt Neukölln hatte bereits zur Wahl 2021 mit einigen neuen Konzepten, wie z.B. mit der Beauftragung externer Transportdienstleister und Mitarbeiter für das Warteschlangenmangement, sehr gute Erfahrungen sammeln können, die auch von der Expertenkommission in Ihrem Abschlussbericht empfohlen wird. Zudem wird Neukölln die Erfahrungen aus der AG Gute Wahlen in die Vorbereitung und Durchführung etwaiger Wiederholungswahlen einfließen lassen.

Das Bezirkswahlamt Neukölln wird, im Falle einer kompletten Wiederholungswahl, erneut 194 Urnen- und 152 Briefwahllokale einrichten. Dafür werden wieder rund 3.000 Wahlhelfende, sowie weitere Hilfskräfte zur Unterstützung am Wahlwochenende benötigt.

Derzeit werden die benötigten Räumlichkeiten im Bezirk akquiriert sowie der Personalbedarf sondiert. Sofern die Finanzierungszusage durch SenFin vorliegt, können die benötigten Wahlmaterialien wie z.B. weitere Wahlkabinen für die Wahllokale und Materialien für die Briefwahl bestellt und Personal eingestellt werden. Die Werbung der Wahlhelfenden beginnt, sobald die geänderten Modalitäten durch die Senatsverwaltung bzw. die Landeswahlleitung mitgeteilt werden. Anschließend erfolgt die Einsatzplanung der Wahlhelfenden, dafür muss noch die Neukonfiguration der Fachanwendung Votemanager durch das LABO abgeschlossen werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Showdown im Gesundheitsamt – Warum musste Amtsarzt Herr S. wirklich gehen?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0415/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie rechtfertigt das Bezirksamt die ausgesprochen scharfe Sanktion eines Betretungsverbots, das gegen Amtsarzt Herrn S. nach seiner Freistellung ausgesprochen wurde?
  2. Wie positioniert sich die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal zu den Anschuldigungen des Amtsarztes Herrn S., demzufolge Frau Blumenthal die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes „durch Führen mit Macht und autoritärem Verhalten psychisch unter Druck gesetzt“, eine „toxische Arbeitsatmosphäre“ geschaffen und den „klaren Tatbestand des Mobbings“ erfüllt haben soll?
  3. Warum wurde die Bezirksverordnetenversammlung als laut Verfassungsordnung des Landes Berlin die Bezirksverwaltungen kontrollierendes Gremium erst nach der Personalentscheidung und lediglich über die Presse informiert?
  4. Warum machte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin, Mirjam Blumenthal vor der drastischen Personalentscheidung keinen Gebrauch von Vermittlungsangeboten, wie bereits vom Verband der Amtsärzte gerügt wurde?
  5. Wie will die Dezernentin Blumenthal verhindern, dass das Gesundheitsamt gerade bei zu erwartenden steigenden Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter künftig von einem kompetenten Amtsarzt geleitet wird, wo die Suche nach der Besetzung beim letzten Mal bereits zwei Jahre dauerte und das Image der Behörde durch öffentliches Austragen interner Streitigkeiten wie jener um die Begleichung einer Pizzarechnung bereits nachhaltig geschädigt ist?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet

Die Große Anfrage wurde zunächst vertagt und am 28.09.2022 auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet.

Nutzung von öffentlichen Grünanlagen durch kommerzielle Sportkursanbieter

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Sondergenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) zur Nutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 für kommerzielle Sportkursanbieter erteilt und wie hoch waren die erhobenen Beträge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Nach welcher Bemessungsgrundlage werden diese Gebühren berechnet. Bitte den genauen Gebührengrund und die dafür entsprechende Gebühr angeben.

3. Hat das Ordnungsamt in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert? 

4. Wenn vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, warum erfolgten keine Kontrollen in dem Zeitraum von 2017-2022? Falls Kontrollen durchgeführt wurden, wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden bei Sportkursen auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen festgestellt, die keine Sondergenehmigung nach dem GrünanlG hatten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Höhe der Ordnungswidrigkeitsgelder)?

5. Falls vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, empfindet das Bezirksamt es als Ungerechtigkeit gegenüber Sportkursanbieter, welche ihre Kurse Indoor durchführen, dass diese ihre Räumlichkeiten bezahlen müssen und die Sportkurse in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ohne Sondergenehmigung erfolgen, dieses auch nicht kontrolliert wird und somit zu Lasten der Allgemeinheit geht.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0296/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Keine, das Bezirksamt genehmigt auf Grundlage des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) keine kommerziellen Sportveranstaltungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Es wurden daher auch keine Gebühren berechnet oder eingenommen.

Für das Landesprogramm „Berlin bewegt sich“ (ein gesamtstädtisches, kostenfreies Bewegungsförderprogramm für alle Berliner*innen), welches in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in öffentlichen Parkanlagen Neuköllns angeboten wird, gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden nicht erhoben. 

Auch für das bezirkliche Programm „Fair Play im Park“, mit der die Attraktivität und Aufenthaltsqualität von Grünanlagen erhöht werden soll (u.a. Angebote an Spiel, Sport, Bewegung, Sozialarbeit, Umweltbildung), gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden auch hier nicht erhoben.

Frage 3:

Der Außendienst des Ordnungsamtes hat in den Jahren 2017 bis 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert.

Frage 4:

Bei den Kontrollen der Sondernutzungen wurden durch den Außendienst des Ordnungsamtes keine ordnungswidrigen Zustände festgestellt.

Frage 5:

Beantwortung entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 4.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf der ehemaligen ESSO-Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstraße

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Gibt es eine finanzielle oder anderweitige Unterstützung bzw. Förderung seitens des Bezirksamtes für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf dem ehemaligen Gelände der ESSO-Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstr.? 

2. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsmitteln werden diese unterstützt oder durch Förderung finanziert? 

3. Welche Auflagen wurden dem Veranstalter allgemein zum Durchführen dieser Veranstaltung gemacht (z. B. Catering, Toiletten, etc.) und speziell

  • zur Gebäudesicherung u. a. vor herabfallenden Bauteilen wie Deckenverkleidungen, defekte Werbebeleuchtungen usw.
  • zur Sicherung der vorhandenen elektrischen Anlagen der alten Tankstelle
  • zum Schutz der Besucher vor Kontaminationen mit evtl. vorhandenen Altlasten durch Gefahrstoffe wie Benzin, Diesel, diverse Öle bzw. Schmierstoffe usw.
  • für Bühnenpyrotechnik und oder Rauchverbot?

4. Liegt dem Bezirksamt bzw. der Genehmigungsbehörde für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“, für das Gelände „ESSO Tankstelle“ eine vom Veranstalter oder Eigentümer vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung einer zertifizierten Entsorgungsfirma für Gefahrstoffe auf Tankstellen vor, um eine gefahrfreie Veranstaltung für die Besucher durchzuführen oder zu garantieren?

5. Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0293/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:

Frage 1:

Nein.

Frage 2:

Entfällt.

Frage 3:

Durch das Umwelt- und Naturschutzamt wurde auf Antrag hin und nach erfolgter Prüfung eine Genehmigung nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) erteilt. Mit der Genehmigung wurden Nebenbestimmungen festgelegt, um das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen zu begrenzen.

Frage 4:

Nein.

Frage 5:

Das Bezirksamt hatte im Zusammenhang mit der auf einem Privatgelände stattfindenden Veranstaltung im Rahmen seiner Zuständigkeit lediglich die beantragte Genehmigung aufgrund des zu erwartenden Lärms zu prüfen.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Schulbauoffensive abgebremst?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. April 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Die Ausgaben für die sogenannten modularen Ergänzungsbauten (MEB) an Schulen sollen Medienberichten zufolge im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 um 30 Prozent gekürzt werden, die Ausgaben für die Neubauten um 25 Prozent – seit wann hat das Bezirksamt hiervon Kenntnis?
  2. Insgesamt soll eine Summe von rund 300 Millionen Euro eingespart werden – mit welcher Summe ist der Bezirk Neukölln von diesen Einsparungen betroffen?
  3. In einem Artikel der Berliner Morgenpost vom 20. April 2022 berichtet die Neuköllner Bildungsstadträtin Frau Karin Korte, dass in Britz und im Süden Neuköllns einsparungsbedingt „ganze {Bildungs-}Standorte gestrichen werden“ sollen – welche Standorte sind damit konkret gemeint?
  4. Sind laufende Bau- und Modernisierungsprojekte der entsprechenden Tranchen im Bezirk Neukölln von diesen Einsparungen betroffen oder betreffen die Einsparungen nur noch nicht begonnene Projekte? (Bitte die betroffenen Projekte sowie Art und Umfang der nicht durchführbaren Maßnahmen aufzählen.)
  5. Angesichts der durch die Inflation stark steigenden Baukosten, einer Verknappung der Mittel im Doppelhaushalt für den Schulbau sowie des anzunehmenden Zuwachses der Schülerzahlen durch Fluchtbewegungen aus der Ukraine – von welcher durchschnittlichen Schülerzahl je Schulklasse geht das Bezirksamt künftig aus?

Quelle: „Schulbauoffensive abgebremst“. In: Berliner Zeitung Nr. 90 vom 20.04.2022, S4.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0242/XXI vom 25.05.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Frage 1:

Das Bezirksamt hat von den angeblichen geplanten Kürzungen durch die in der Anfrage angesprochene Berichterstattung erfahren.

Frage 2:

Etwaige Kürzungen im Rahmen der Schulbauoffensive wären im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 festzulegen, über den das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber beschließt. Da der Haushalt jedoch noch nicht beschlossen ist, kann diese Frage im Moment nicht beantwortet werden.

Frage 3:

Bei dem erwähnten Zitat handelt es sich um eine verkürzte und deswegen missverständliche Wiedergabe einer Äußerung, mit der ich ursprünglich im Tagesspiegel zitiert worden bin. Ich habe dort deutlich gemacht, dass sich in Neukölln durch die kolportierten Kürzungen die Fertigstellung der dringend benötigten Grundschule am Koppelweg verzögern könnte und dass mir das große Sorgen bereitet. Ich habe gegenüber dem Senat mehrfach betont, dass der Bezirk aus diesem Grund Kürzungen in diesem Bereich nicht akzeptieren kann. Die im Artikel – und dann auch in der Berliner Zeitung – erwähnten angeblich geplanten Streichungen von Grundschulstandorten beruhen auf der Ansicht der Senatsbildungsverwaltung, die argumentiert, dass Standorte in Süd-Neukölln oder Britz nicht benötigt werden, weil in Nord-Neukölln genug Grundschulplätze zur Verfügung stünden. Für mich ist das kein Argument, weil wir im Bereich der Grundschulen kurze Wege benötigen.

Frage 4:

Wie in der Antwort auf Frage 2 erwähnt, ist der Haushalt noch nicht beschlossen, so dass diese Frage im Moment ebenfalls nicht beantwortet werden kann.

Frage 5:

Auch diese Frage kann im Moment nicht seriös beantwortet werden, weil weder der Doppelhaushalt 2022/23 beschlossen ist noch absehbar ist, wie viele Schüler*innen aus der Ukraine künftig dauerhaft an Neuköllner Schulen untergebracht werden müssen.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.