Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf der ehemaligen ESSO-Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstraße

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Gibt es eine finanzielle oder anderweitige Unterstützung bzw. Förderung seitens des Bezirksamtes für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf dem ehemaligen Gelände der ESSO-Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstr.? 

2. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsmitteln werden diese unterstützt oder durch Förderung finanziert? 

3. Welche Auflagen wurden dem Veranstalter allgemein zum Durchführen dieser Veranstaltung gemacht (z. B. Catering, Toiletten, etc.) und speziell zur Gebäudesicherung u. a. vor herabfallenden Bauteilen wie Deckenverkleidungen, defekte Werbebeleuchtungen usw. zur Sicherung der vorhandenen elektrischen Anlagen der alten Tankstelle zum Schutz der Besucher vor Kontaminationen mit evtl. vorhandenen Altlasten durch Gefahrstoffe wie Benzin, Diesel, diverse Öle bzw. Schmierstoffe usw. für Bühnenpyrotechnik und oder Rauchverbot?

4. Liegt dem Bezirksamt bzw. der Genehmigungsbehörde für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“, für das Gelände „ESSO Tankstelle“ eine vom Veranstalter oder Eigentümer vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung einer zertifizierten Entsorgungsfirma für Gefahrstoffe auf Tankstellen vor, um eine gefahrfreie Veranstaltung für die Besucher durchzuführen oder zu garantieren?

5. Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0293/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:

Frage 1:

Nein.

Frage 2:

Entfällt.

Frage 3:

Durch das Umwelt- und Naturschutzamt wurde auf Antrag hin und nach erfolgter Prüfung eine Genehmigung nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) erteilt. Mit der Genehmigung wurden Nebenbestimmungen festgelegt, um das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen zu begrenzen.

Frage 4:

Nein.

Frage 5:

Das Bezirksamt hatte im Zusammenhang mit der auf einem Privatgelände stattfindenden Veranstaltung im Rahmen seiner Zuständigkeit lediglich die beantragte Genehmigung aufgrund des zu erwartenden Lärms zu prüfen.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.