Berlin frisst sich weiter in die Fläche – wie steht es um die Entsiegelung der Bodenflächen im Bezirk Neukölln?

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage (0564/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viel Grundfläche in qm konnte seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln entsiegelt werden? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.

2. Wie viel Grundfläche wurde seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln durch bauliche und sonstige Maßnahmen versiegelt? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.

3. Wie viel Grundfläche in qm wird durch die Baumaßnahmen in den Buckower Feldern, dem RIAS- Gelände und der Mohriner Allee versiegelt?

4. Wie viel Grundfläche wird als Ausgleichsmaßnahme dieser 3 Bauflächen entsiegelt und wo befinden sich die entsprechend entsiegelten Flächen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0564/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes, da hierzu keine entsprechenden Statistiken geführt werden und entsprechend keine Daten dazu vorliegen. 

Zu 3. und 4.: 

Der Bebauungsplan 8-66 für die „Buckower Felder“ wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-66 beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 47.442 m2 vollversiegelte Fläche (bauliche Anlagen, Straßen) und 12.147 m2 teilversiegelte Fläche (Wege und Zufahrten, die nur in luft- und wasserdurchlässigem Aufbau zulässig sind). Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 30 % des Plangebietes. Entsiegelungsmaßnahmen finden dort nicht statt, da die bisher versiegelten Flächen im Straßenraum weiter versiegelt bleiben und auf den ehemaligen Feldflächen keine versiegelten Flächen vorhanden waren. 

Der Bebauungsplan 8-9bab für die Grundstücke Mohriner Allee 119, 123, 127/129A und 133 wurde vom Bezirksamt Neukölln bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-9bab beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 14.956 m2 versiegelte Fläche durch bauliche Anlagen und Erschließungsflächen. Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 49 % des Plangebietes.

Demgegenüber gab es innerhalb des Geltungsbereichs 14.130 m2 versiegelte Flächen durch die dort vorher vorhandenen Gewächshäuser, Lager- und Erschließungsflächen (ca. 46 % der Gesamtfläche). Diese Flächen wurden vollständig entsiegelt. In der Bilanz ergibt sich also eine Neuversiegelung von ca. 3 % der Fläche (ca. 920 m2). 

Bezüglich der Planungen für das ehemalige „Rias“-Gelände und die weiteren Grundstücke an der Mohriner Allee können noch keine Angaben zu Neuversiegelungen und Entsiegelungen gemacht werden, da die Bebauungspläne sich noch im Verfahren befinden. 

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

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