Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, konsequent auf die unverzügliche Beseitigung von Farbschmierereien und Graffiti an Gebäuden, Fassaden und Objekten hinzuwirken, soweit diese von öffentlichen Verkehrswegen oder allgemein zugänglichen Plätzen aus sichtbar sind. Die Beseitigung soll gemäß § 9 Abs. 3 der Berliner Bauordnung erfolgen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für den verstärkten Einsatz von Duldungsanordnungen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung einzusetzen, um die zeitnahe Beseitigung von Verunstaltungen sicherzustellen. Weiterhin soll sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einsetzen, dass das Strafmaß für solche Sachbeschädigungen deutlich erhöht wird, um eine nachhaltige abschreckende Wirkung zu erzielen.

Begründung: 

Farbschmierereien und Graffiti prägen zunehmend das Erscheinungsbild vieler Straßen und Plätze im Bezirk Neukölln. Die kontinuierliche Zunahme dieser Schmierereien beeinträchtigt nicht nur massiv das Stadtbild, sondern führt auch zu einer erheblichen Abwertung ganzer Quartiere. Graffiti und illegale Farbschmierereien sind nicht bloß optische Beeinträchtigungen, sondern stellen eine Straftat in Form von Sachbeschädigung dar. Die bestehenden Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Verunstaltungen erfolgen häufig nur unregelmäßig oder mit großem zeitlichen Verzug, wodurch ein Eindruck der Verwahrlosung und Vernachlässigung entsteht. Nach § 9 Abs. 3 Berliner Bauordnung haben die Eigentümer oder Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen, dass Verunstaltungen zeitnah beseitigt werden. In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch zu selten konsequent umgesetzt. Um die Situation nachhaltig zu verbessern, sind eine verstärkte Anwendung gesetzlicher Mittel wie Duldungsanordnungen sowie eine Anhebung des Strafmaßes zwingend erforderlich. Nur durch eine konsequente Verfolgung und rasche Entfernung der Schmierereien kann das Stadtbild wieder attraktiv gestaltet, das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt und die Lebensqualität im öffentlichen Raum deutlich verbessert werden.

Ergebnis Drs. Nr. 1816/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord.)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Strategie zur konsequenten Bekämpfung von illegaler Müllentsorgung, Verschmutzung und Vandalismus einzusetzen. Darüber hinaus sollen spezialisierte mobile Teams eingerichtet werden, deren Aufgabe es ist, illegale Müllablagerungen umgehend zu beseitigen und Täter zu identifizieren. Die Bußgelder für illegale Müllablagerungen sowie Sachbeschädigungen durch Graffiti und Vandalismus sollen deutlich erhöht werden. Ergänzend dazu sollen berlinweit weitere Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden, um das Bürgerverhalten im Umgang mit dem öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

Begründung: Die illegale Müllentsorgung sowie der Vandalismus haben in Neukölln Ausmaße angenommen, die nicht länger hinnehmbar sind. Zahlreiche Straßenzüge, öffentliche Plätze und Grünanlagen leiden unter zunehmender Vermüllung und mutwilliger Zerstörung, was das Stadtbild massiv beeinträchtigt, hohe Reinigungskosten verursacht und die Lebensqualität sowie das Sicherheitsgefühl der Einwohner erheblich vermindert. Die bisherigen Maßnahmen auf bezirklicher Ebene reichen nicht aus, um diesen negativen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten. Deshalb ist eine stadtweite, koordinierte Vorgehensweise erforderlich, die verbindliche Vorgaben schafft und eine gemeinsame Linie aller Bezirke gewährleistet. Erfahrungen aus anderen Städten Deutschlands zeigen, dass der Einsatz spezialisierter Teams und konsequente Ahndung durch erhöhte Bußgelder effektiv sind und nachhaltige Erfolge erzielen. Nur durch gemeinsames und konsequentes Handeln lässt sich eine nachhaltige Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum erreichen.

Ergebnis Drs. Nr. 1804/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord.)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/460/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle illegaler Müll- oder Sperrmüllablagerungen wurden im Umfeld der BSR-Recyclinghöfe im Bezirk Neukölln in den Jahren 2023, 2024 und bisher im Jahr 2025 jeweils registriert?
  2. Welches Müllvolumen (in Kubikmetern oder Tonnen) umfassten die illegalen Ablagerungen jeweils in den genannten Jahren?
  3. Wie sieht der Prozess zur Beseitigung der illegalen Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe konkret aus (Ablauf, Zuständigkeiten, beteiligte Institutionen)?
  4. Welche Gesamtkosten entstanden dem Bezirk Neukölln in den vergangenen drei Jahren jeweils durch die Beseitigung illegaler Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe?
  5. Wie viele Bußgeldverfahren wurden in den Jahren 2023, 2024 und bisher 2025 im Zusammenhang mit illegaler Müllablagerung vor den Recyclinghöfen im Bezirk Neukölln eingeleitet und wie viele Bußgelder wurden tatsächlich verhängt?
  6. Welche Maßnahmen zur Prävention und Täterabschreckung hat das Bezirksamt Neukölln bisher konkret getroffen, um illegale Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe zu verhindern?
  7. Plant das Bezirksamt Neukölln die Einführung oder Intensivierung gezielter Videoüberwachung an bekannten Ablagerungsorten, um illegale Müllablagerungen künftig effektiver verhindern und ahnden zu können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/460/XXI vom 21.10.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Bezirk Neukölln existiert lediglich der BSR Recyclinghof in der Gradestraße. Seit 2023 wurden in dessen Umfeld 759 illegale Müllablagerungen registriert, 46 davon in der Cafeastraße. 

Zu 2.: 

Hierzu liegen dem Ordnungsamt keine Daten der BSR vor. 

Zu 3.: 

Im Ordnungsamt eingehende Beschwerden und Meldungen zu Müllablagerungen werden zuständigkeitshalber über das Fachverfahren „Ordnungsamt Online“ zur weiteren Veranlassung digital an die BSR weitergeleitet. Die Verantwortung liegt ab diesem Moment bei der BSR, die Mandant im Fachverfahren ist. 

Zu 4.: 

Dem Bezirk sind in den vergangenen drei Jahren keine Kosten entstanden, da die Zuständigkeit bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben liegt. Die Kosten werden werden nicht durch die Bezirksämter getragen. 

Zu 5.: 

2024: 4 Anzeigen mit einem Gesamtvolumen von ca. 11 m³ 

2025: 2 Anzeigen mit einem Gesamtvolumen von 9,2 m³ 

Eine Auswertung zu den Bußgeldhöhen ist aus technischen Gründen (derzeit) nicht möglich. 

Zu 6.: 

Das Bezirksamt Neukölln hat in den vergangenen Jahren (2022-2024) mehrere konkrete Maßnahmen zur Prävention und Abschreckung gegen illegale Müllablagerungen im Umfeld des Recyclinghofes umgesetzt. 

Unter anderem: 

1. Informationskampagnen 

 Verteilung von Informationsflyern zur Aufklärung von richtiger korrekter Müllentsorgung und möglichen Bußgeldern bei illegalen Ablagerungen 

KA/460/XXI 

 Präventions-/Aufklärungsarbeiten in Zusammenarbeit mit Schulen, Quartiersmanagement und lokalen Initiativen. 

2. Medienpräsenz 

 Mehrfache Berichtserstattung im Fernsehen, Radio und auf Social Media. 

 Beteiligung bei stadtweiten Kampagnen 

3. Überwachung und Abschreckung 

 Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt, auch im Umfeld des Recyclinghofes. 

Zu 7.: 

Das ASOG Berlin bietet hierfür keine Rechtsgrundlage. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Situation der Neuköllner Schwimmbäder

Situation der Neuköllner Schwimmbäder

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/459/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die ab Mai geltenden Preiserhöhungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) für die Bäder in Neukölln?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die von den BBB eingeführte Kategorie an Bädern mit sogenannten „Highlights“, die höhere Eintrittspreise rechtfertigen sollen, für die Situation der Neuköllner Bäder?
  3. Welche Maßnahmen verfolgt das Bezirksamt, um die Attraktivität der Neuköllner Bäder zu steigern?
  4. Sind die vom Vorstand der BBB angekündigten Scanner für mehr Sicherheit in den Bädern für die Neuköllner Bäder eingerichtet und zu welchen Kosten?
  5. In welchen Neuköllner Bädern sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf und worin genau? (Bitte auflisten)
  6. Welche Sicherheitsmaßnahmen (außer Scannern) zu welchen Kosten sieht das Bezirksamt für die diesjährige Freibadsaison in Neukölln vor?
  7. Wie hoch ist die festgelegte Wassertemperatur in den Neuköllner Freibädern?
  8. Wie steht das Bezirksamt zur Forderung von Seniorengruppen, die Wassertemperatur in den Freibädern bei mindestens 20 Grad zu halten? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/459/XXI vom 20.06.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. – 8. 

Das Bezirksamt erkennt die Wichtigkeit der Berliner Bäder für die Neuköllnerinnen und Neuköllner an. Da es sich bei den Berliner Bäderbetrieben um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, steht es dem Bezirksamt nicht zu, Aussagen über Preiserhöhung, Sicherheitsbelange und Attraktivitätssteigerung zu treffen. Diesbezüglich weise ich auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hin. 

Für alle Anfragen darüber hinaus wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Berliner Bäder Betriebe: https://www.berlinerbaeder.de/kontakt/ 

Janine Wolter, Bezirksstadträtin 

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Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1636/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hat das Bezirksamt Neukölln einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen gestellt und wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt, und wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
  2. Hat das Bezirksamt Neukölln bereits Vereinbarungen über mögliche finanzielle Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs getroffen und falls nein, zu welchem Zeitpunkt sind solche Vereinbarungen geplant?
  3. Welche Schätzungen liegen dem Bezirksamt Neukölln hinsichtlich der Höhe der finanziellen Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs vor?
  4. Hat die S.-Group abseits der Einnahmen aus dem Cannabis-Verkauf in irgendeiner Form Zuwendungen an das Bezirksamt Neukölln oder andere öffentliche Stellen geleistet und wenn ja, um welche Zuwendungen handelt es sich, und in welchem Umfang wurden diese gewährt?
  5. Sind dem Bezirksamt Neukölln, insbesondere dem zuständigen Bezirksstadtrat, die Gründer der S.-Group, Herr F.H. und Herr F.F., persönlich bekannt und falls ja, in welchem Kontext und in welchem Umfang fand ein persönlicher Austausch statt, der nicht unmittelbar mit den Verhandlungen über die Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen zusammenhängt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1636/XXI vom 26.03.2025

Redebeitrag Julian Potthast

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Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1765/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Form dokumentiert das Bezirksamt aktuell den Rattenbefall auf öffentlichen Spielplätzen, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um diese Erfassung transparenter zu gestalten, insbesondere für Eltern und Anwohner?
  2. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen (z. B. rattensichere Abfallbehälter, häufigere Reinigungen, Aufklärungskampagnen) wurden in den letzten zwei Jahren ergriffen oder sind in Planung, um die Rattenpopulation auf Spielplätzen nachhaltig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1765/XXI vom 26.03.2025

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Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1752/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Große Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Konzeption der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln vor dem Hintergrund zunehmender Anfeindungen gegen bedeutende Kulturgüter wie das Jahn-Denkmal in der Hasenheide?
  2. Wie will das Bezirksamt nach Ende der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ mit den gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich des Umgangs mit dem Jahn-Denkmal in der Hasenheide umgehen?
  3. Wie ordnet das Bezirksamt die Absichten bestimmter Gruppen ein, das Jahn-Denkmal abzubauen und damit ein wichtiges Beispiel lokaler, nationaler und internationaler Sport- und Kulturgeschichte zu zerstören?
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt Stimmen für den Erhalt des Jahn-Denkmals von Neuköllnern und aus Sportvereinen?
  5. Unter welchen Umständen wäre das Bezirksamt bereit, das Jahn-Denkmal an seinem Standort zu belassen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1752/XXI vom 28.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Die Konzeption der Ausstellung durch den Fachbereich MSE basiert auf einem historisch-kritischen Ansatz. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass Aussagen von Friedrich Ludwig Jahn mit Aussagen seiner Zeitgenossen in Bezug gesetzt werden. Generell geht es um eine Versachlichung der Debatte.

Zu 2.:

Zum Ende der Laufzeit der Ausstellung, die bis zum 28. September 2025 verlängert wurde, plant das Museum Neukölln derzeit eine Veranstaltung. Dazu erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Einladung.

Zu 3., 4. und 5.:

Die erinnerungspolitische Diskussion um die Zukunft und den Umgang mit dem Denkmal von Friedrich Ludwig Jahn in der Hasenheide steht erst am Anfang. Dem Bezirksamt ist bewusst, dass es hierzu unterschiedliche Auffassungen gibt. An dieser Stelle sei auf die Podiumsdiskus-sion im Museum Neukölln verwiesen, die am 9. April stattgefunden hat. Das Podium war mit Vertreterinnen und Vertretern aller Interessengruppen paritätisch besetzt. Das Bezirksamt wird einer Entscheidung hierzu, die letztlich die Bezirksverordnetenversammlung treffen muss, nicht vorgreifen. Der Fachbereich Museum, Stadtgeschichte und Erinnerungskultur wird nach Abschluss der Ausstellung eine fachliche Stellungnahme ausfertigen. Diese wird der BVV zur Entscheidung vorlegt.

Es gilt das gesprochene Wort!

Janine Wolter, Bezirksstadträtin

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Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/445/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann soll die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Räumlichkeiten des Simeon-Pflegeheims in Betrieb genommen werden?
  2. Wie viele Personen sollen dort maximal untergebracht werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Belegung?
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine einseitige Belegung durch alleinreisende Männer zu verhindern?
  4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und deren Interessen zu berücksichtigen?
  5. Ist eine dauerhafte Nutzung als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber geplant, oder gibt es alternative Konzepte für das Gebäude?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/445/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die das Bezirksamt nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat zu den Fragen 1,2 und 5 zugeliefert. Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

LAF: Das Objekt ist noch nicht übergeben. Ein Übergabetermin wurde noch nicht finalisiert. Nach der Übergabe werden ungefähr drei Monate gerechnet bevor die Unterkunft in Betrieb genommen werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass im Sommer 2025 die ersten Menschen einziehen werden. Vorerst wird der Landesbetrieb LFG-B den Betrieb übernehmen. 

Zu 2.: 

LAF: Die Maximalkapazität liegt bei 305. Die Belegung richtet sich nach dem Unterbringungsbedarf. 

Zu 3.: 

Es ist nicht geplant, explizite Zielgruppen dort unterzubringen. 

Zu 4.: 

Die Sicherheit und das Einhalten der Hausordnung in der Unterkunft werden durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Jede Unterkunft des LAF verfügt über ein Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und dem zuständigen Polizeiabschnitt entwickelt wird. Dazu zählen unter anderem ein Wachschutz zur Durchsetzung der Hausordnung, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie Maßnahmen zur Wahrung eines positiven öffentlichen Ansehens der Einrichtung. 

Gespräche mit der Polizei Berlin haben ergeben, dass es statistisch keinen signifikanten Anstieg an Straftaten in unmittelbarer Nähe von Geflüchteteneinrichtungen gibt. 

Seit Beginn des Jahres steht die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung im Austausch mit diversen Institutionen im umliegenden Sozialraum. In diesem Rahmen wurden Fragen und Anliegen der Anwohner*innen, die an die Stadtteilkoordination bzw. das Quartiersmanagement herangetragen wurden, durch die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung beantwortet. 

Über alle weiteren Schritte zur Eröffnung werden die Stadtteilkoordination Reuterkiez und das Quartiersmanagement Donaustraße-Nord von der Koordinierungsstelle auf dem Laufenden gehalten. 

Zu 5.: 

Das Mietobjekt ist langfristig zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft des LAF für die Unterbringung Geflüchteter geplant. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/444/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes eine Änderung ihres Geschlechtseintrags im Bezirk Neukölln beantragt?
  2. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ geändert?
  3. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „weiblich“ auf „männlich“ geändert?
  4. Wie viele Personen haben ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ geändert?
  5. Wie viele Vornamen hatten die Antragsteller jeweils vor und nach der Änderung eingetragen?
  6. Welche Gebühren fallen bei der Beantragung der Änderung des Geschlechtseintrags an?
  7. Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk Neukölln bislang durch die Bearbeitung der Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz entstanden?
  8. Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen musste das Bezirksamt aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes bereitstellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/444/XXI vom 15.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Alle nachfolgenden Zahlen wurden zum Stichtag 19.03.2025 erhoben.

Zu 1.: 

Insgesamt waren es 233 Personen. 

Zu 2.: 

In 56 Fällen erfolgte die Änderung auf „weiblich“. 

Zu 3.: 

In 71 Fällen erfolgte die Änderung auf „männlich“. 

Zu 4.: 

In 37 Fällen erfolgte die Änderung auf „divers“. Die restlichen 69 Personen müssten demnach das Geschlecht „leer“ gestellt haben. 

Zu 5.: 

Darüber wird keine Statistik geführt. 

Zu 6.: 

Es wird eine Gebühr i.H.v. 15,- € erhoben. 

Zu 7.: 

Hierüber ist keine Angabe möglich, da die Kolleginnen und Kollegen nicht ausschließlich Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) bearbeiten. Auch über die KLR sind diese Daten nicht abrufbar, da das Produkt „Besondere Beurkundungen“ und „Fortführung der Per-sonenstandsregister“ auch andere Dienstleistungen, wie z.B. Aufnahme oder Eintragung ins Register anderer Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen sowie Urkundenausstellungen beinhaltet. 

Zu 8.: 

Die Aufgaben wurden von einer langjährigen Dienstkraft des Standesamtes Neukölln übernommen, was zur Folge hatte, dass einerseits das Eheschließungsangebot etwas eingeschränkt werden musste und im Bereich der Erstbeurkundung „Geburt“ die Aufgabenverteilung etwas umorganisiert werden musste. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/442/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen ohne vorherige Ausschreibung Mitarbeiter im Bezirksamt eingestellt wurden?
  2. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen Bewerber ohne sachliche Begründung von Verfahren ausgeschlossen, während andere trotz gleicher oder minderer Qualifikation bevorzugt wurden?
  3. Lässt sich das Bezirksamt regelmäßig Zeugnisse von Bewerbern vorlegen, um eine Bestenauslese zu gewährleisten?
  4. Sind dem Bezirksamt Fälle von zu Unrecht gewährter Sabbaticals von Mitarbeitern bekannt?
  5. Sind dem Bezirksamt Fälle in Abteilungen bekannt, in denen es gehäufte Krankheitsfälle ohne Atteste gab?
  6. Sind dem Bezirksamt Fälle von Mitarbeitern bekannt, von Duldungen von Nebentätigkeiten trotz offensichtlicher Interessenkonflikte?
  7. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, von fehlerhaften und bzw. oder überhöhten Prämienzahlungen für Mitarbeiter?
  8. Wie sehen die Compliance-Regeln des Bezirksamts gegenüber seinen Mitarbeitern aus? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/442/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt. In Einklang mit den rechtlichen Vorschriften des Landes Berlin zur Frage der Notwendigkeit von Stellenausschreiben ist es nach AV Stellenausschreibung möglich, im begrenzten Rahmen auch ohne Ausschreibung Dienstkräfte einzustellen. Dies betrifft insbesondere Vertretungskräfte, beispielsweise für in Elternzeit befindliche Dienstkräfte. 

Zu 2.: 

Nein. Wir arbeiten strikt nach den Regelungen des Art. 33 GG. Bewerbende haben einen Verfahrensanspruch und wir wählen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Person aus, die sich am Ende des Verfahrens als bestgeeignete Person herausstellt. Ein Ausschluss aus dem Verfahren findet nur aus zulässigen Gründen (formale Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen oder aber Nichtberücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese) statt. 

Zu 3.: 

Ja. In jeder Stellenausschreibung werden die benötigten Bewerbungsunterlagen (u. a. Arbeitszeugnisse) konkret benannt. 

Zu 4.: 

Nein. 

Zu 5.: 

Es kommt in seltenen Fällen vor, dass Erkrankungen ohne Attest das erwartbare Maß übersteigen, weswegen seitens des Dienstherrn sogenannte Attestauflagen erteilt werden und bei weiteren Erkrankungen vom ersten Tag an ein Attest vorzulegen ist. 

Zu 6.: 

Nein. 

Zu 7.: 

Nein. 

Zu 8.: 

Die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Neukölln werden jährlich über das „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Berlin“ informiert. Hierbei werden

 die Ausführungsvorschriften über das Verbot (Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 37/2020, SenFin, Stand September 2020) 

 das Merkblatt über das Verbot (Fin 760 – Merkblatt der SenFin) 

 der BA-Beschluss (Stand August 2015) und 

 ein Power Point-Auszug aus einer Unterweisungsschulung (Stand 2015) 

mit der Bitte um Beachtung allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben. Die Kenntnisnahme ist mit Unterschrift zu bestätigen. 

Bei Neueinstellungen werden diese Compliance-Regeln den zukünftigen Beschäftigten (hier auch der Personenkreis der Auszubildenden) durch den Personalservice bzw. durch den Ausbildungsbereich zur Kenntnis gegeben. 

Um neben der jährlichen Unterweisung das Thema Korruptionsprävention auch darüber hinaus präsent zu halten, wird demnächst eine Informationsseite im Intranet für alle Beschäftigten zur Verfügung stehen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. Februar 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Neukölln missbilligt die Entscheidung der Direktkandidaten der sich selbst „demokratisch“ nennenden Parteien, sich der Diskussion im Wahlkampf zu verweigern. Die Bürger Neuköllns haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Wahlentscheidung ein Bild von allen Direktkandidaten in Podiumsdiskussionen machen zu können. Die Absage von Podiumsdiskussionen aus Angst vor den Argumenten des politischen Gegners ist ein Armutszeugnis und zeugt von politischer Inkompetenz.

Dass in einem Wahlkreis unter normalen Umständen Diskussionsveranstaltungen an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Volkshochschulen und Kirchen stattfinden sollten, ist ein Stück gelebte Demokratie. Die Verweigerung der Debatte offenbart ein eigentümliches Demokratieverständnis. Demokratie bedeutet aber gerade, dass verschiedene Standpunkte und Meinungen nebeneinander existieren und der Bürger in Wahlen darüber entscheidet, welche politische Position eine Mehrheit bekommt. Um sich ein ausgewogenes Bild machen zu können, ist die Diskussion und die Darlegung der verschiedenen Standpunkte für eine Demokratie essenziell.  

Begründung: Im Bundestagswahlkampf zum 21. Deutschen Bundestag waren im Bezirk Neukölln mehrere Podiumsdiskussionen mit den Direktkandidaten der Parteien geplant, die eine realistische Chance auf Einzug ins Parlament hatten. Keine dieser Veranstaltungen konnte stattfinden, da linke bis linksextreme Parteien sich der Diskussion verweigerten. Die Veranstalter der jeweiligen Podiumsdiskussionen reagierten enttäuscht – neben personellen Ressourcen ist die Organisation auch mit logistischem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Absage ist ein Schlag ins Gesicht der Organisatoren in Schulen, Kirche und Volkshochschule. Neukölln hat eine demokratischere Diskussionskultur verdient. 

Redebeitrag

Ergebnis Drs. Nr. 1697/XXI: in der BVV abgelehnt

Screenshot Livestream

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1705/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Maßnahmen der Veranstaltungsorganisation – wie zum Beispiel Erstellung von Plakaten, Einrichten von Online-Fragebögen, Beauftragung eines Sicherheitsdienstes, Bestellung eines Caterings, Versand von Einladungen, Anmietung des Veranstaltungsraumes usf. – sind seitens des Bezirksamtes bzw. der Volkshochschule Neukölln zur Vorbereitung der Veranstaltung „Bundestagswahl 2025: Neuköllner Direktkandidaten stellen sich vor“ unternommen worden?
  2. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bzw. der Volkshochschule Neukölln durch die Organisation entstanden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1705/XXI vom 26.02.2025

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Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/421/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Hersteller und Modelle von Rechnern bzw. Computern werden aktuell im Bezirksamt verwendet?
  2. Wie viele Rechner/Computer sind insgesamt im Bezirksamt im Einsatz? (Bitte nach Desktop- und Laptop-Geräten aufschlüsseln.)
  3. Nach welchen Kriterien werden die Geräte für das Bezirksamt beschafft, und wer legt diese Kriterien fest?
  4. Welche Betriebssysteme sind auf den Rechnern/Computern des Bezirksamts installiert?
  5. Wie alt sind die derzeit genutzten Geräte im Durchschnitt, und wie häufig erfolgt eine Erneuerung der Hardware?
  6. Welches Budget steht dem Bezirksamt jährlich für die Beschaffung von IT-Geräten, insbesondere Rechnern/Computern, zur Verfügung?
  7. Werden für bestimmte Aufgaben oder Abteilungen spezielle Rechner mit höherer Leistung benötigt?
  8. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um die Datensicherheit und den Schutz sensibler Informationen auf den genutzten Rechnern zu gewährleisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/421/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die eingesetzten Rechner und Computer (DesktopPC und Laptops) teilen sich auf die Hersteller Hewlett Packard Enterprise und Dell Technologies auf. Die Beschaffung von Rechnern und Computern (auch im Rahmen der Modernisierung und Ersatz der Hardware) erfolgt auf Basis des ITDZ-Rahmenvertrages durch die IKT-Leitstelle. Hierbei wird eine Homogenisierung der zu beschaffenden unterschiedlichen IKT-Geräte auf den Hersteller Hewlett Packard Enterprise fokussiert. 

Zu 2.: 

Die IKT-Leitstelle hat aktuell im Einsatz: 

Desktop PC Anzahl 1698 

Notebook Anzahl 1654 

Zu 3.: 

Die Beschaffung erfolgt nach den verbindlichen Architekturvorgaben der IKT-Steuerung, welche regelmäßig für die abnahmepflichtigen Behörden des Land Berlin veröffentlicht werden. 

Diese Vorgaben gelten ebenso für IT-Fachverfahren, die neu entwickelt, überarbeitet, angepasst oder in anderer Weise verändert werden (§20 Abs. 3 EGovG Bln). 

Zu 4.: 

Die eingesetzte Gerätetechnik wird mit Microsoft Windows 10 Enterprise betrieben. Aktuell ist die IKT-Leitstelle mit dem Projekt „Migration auf Microsoft Windows 11 Enterprise“ dabei, eine Modernisierung und Homogenisierung Betriebssystemversionen umzusetzen. 

Zu 5.: 

Im Durchschnitt sind die Geräte als Clientsystem 3 Jahre alt, ohne Unterscheidung des Einsatzzwecks. Die IKT-Leitstelle ist aktuell dabei auf Microsoft Windows 11 zu migrieren, falls Geräte nicht mehr migrationstauglich sind, werden diese ausgetauscht. Daher wird durch die Beschaffung neuer tauglicher Geräte der Altersdurchschnitt gesenkt. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt Neukölln von Berlin steht ein Gesamtbudget von 700.000 Euro zur Beschaffung von IT-Hardware (inklusive Rechnern / Computern) zur Verfügung. 

Zu 7.: 

Es werden spezielle Rechner mit höherer Leistung derzeit immer dann auf Anforderung eingesetzt, wenn grafische Anwendungen im Rahmen von Fachverfahren (AutoCad etc.) genutzt werden.

Zu 8.: 

Die eingesetzte Hardware und Software im Bezirksamt Neukölln von Berlin entspricht den Vorgaben der IKT- Architektur für das Land Berlin. Für Alle bereitgestellten BerlinPC und Fachververfahren gibt es im ITDZ Berlin und im Bezirksamt Neukölln einsehbare Konzepte in Bezug auf Infrastruktur und Informationssicherheit, den Datenschutz und die Betriebsführung. Diese basieren auf den Standards des BSI und den für das Land Berlin gültigen Richtlinien zur IKT-Sicherheit. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Berliner Datenschutzgesetztes (BlnDSG) sowie spezialgesetzlich bestehende Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten werden weiterhin eingehalten und auch durch das Berliner E-Government Gesetz berücksichtigt (§3 EGovG Bln). 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/422/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Bedeutung misst das Bezirksamt dem Sonnengarten als inklusiver Freizeit- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen bei?
  2. Wie wird dies in den aktuellen Planungen berücksichtigt?
  3. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt seit dem Eingang des Schreibens des IBBC e.V. unternommen, um den Zugang zum Sonnengarten dauerhaft zu gewährleisten?
  4. In welchem Umfang wurde der IBBC e.V. in die Planungen des Bauvorhabens einbezogen, und welche Ergebnisse sind aus diesen Gesprächen hervorgegangen?
  5. Welche Maßnahmen sind geplant, um die barrierefreie Erreichbarkeit des Sonnengartens für Menschen mit Behinderungen während und nach den Bauarbeiten sicherzustellen?
  6. Wie soll die Nutzung der Behindertenparkplätze in der Nähe des Eingangsbereichs des Sonnengartens während der Bauphase und danach gewährleistet werden?
  7. Welche potenziellen Einschränkungen für den Betrieb und die Nutzung des Sonnengartens hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben identifiziert, und wie wird diesen begegnet?
  8. Wie hat das Bezirksamt die Interessen und Fördermittel, die in den Sonnengarten investiert wurden, bei den Abstimmungen mit LAF, BIM und Grün Berlin berücksichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/422/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Beim Sonnengarten handelt es sich um eine bezirkliche Liegenschaft, die dem Träger IBBC e.V. (Interkulturelles Beratungs- und Begegnungs-Centrum e.V.) zur Verfügung gestellt wird. Hier treffen sich Familien aus Neukölln, die Kinder mit einer Behinderung haben. Die vielfältigen Angebote sind ein wichtiger Baustein für inklusives Miteinander, das es nicht oft in Neukölln gibt. Deshalb ist der Sonnengarten ein auch für den Bezirk Neukölln wichtiges Projekt. 

Zu 2.: 

Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden bei den aktuellen Planungen berücksichtigt. 

Zu 3.: 

Die Belange des Sonnengartens, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zur Einrichtung, wurden sowohl bei Vor-Ort-Terminen sowie bei den Abstimmungsrunden durch das Bezirksamt thematisiert. Sowohl bei der geplanten Einziehung von Flächen, bei der Ausweisung von Park-plätzen für Menschen mit Behinderung sowie für einen barrierearmen Zugang zum Sonnen-garten sind die Belange des Trägers IBBC e.V berücksichtigt worden. So soll nach dem aktuellen Planungszustand der Zugang über die Friedland-Promenade sichergestellt bleiben, sowohl für Eltern betroffener Kinder als auch Fahrdienste für die Besuchenden. Dies wurde auch im Verkehrsgutachten berücksichtigt, das die BIM auf Bitte des Bezirks im Vorfeld durchgeführt hat. In direkter Nähe zur Friedland-Promenade werden dazu entsprechende Parkplätze ausgewiesen, um die Wege möglichst kurz zu halten. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. Des Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 

Zu 5.: 

Der Zugang ist auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Entsprechende Maßnahmen sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. 

Zu 6.: 

Dazu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 

Zu 7.: 

Keine.

Zu 8.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/423/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche alternativen Planungsansätze wurden geprüft, um den Sonnengarten und seine Umgebung vor Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben zu schützen, und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens für die betroffenen Familien und Menschen mit Behinderungen?
  3. Welche Konsequenzen für den Sonnengarten und seine Nutzerinnen und Nutzer sind nach Einschätzung des Bezirksamts zu erwarten, wenn der Zugang zum Garten durch die geplante Bebauung eingeschränkt wird?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt, LAF, BIM und Grün Berlin in Bezug auf den Sonnengarten, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt?
  5. Welche konkreten zeitlichen und organisatorischen Maßnahmen plant das Bezirksamt, um den Zugang zum Sonnengarten während der gesamten Bauphase sicherzustellen?
  6. Welche Rolle spielt die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung bei der Berücksichtigung der Belange des Sonnengartens, und wie wird dies in die Gesamtplanung integriert?
  7. Wie plant das Bezirksamt, die Öffentlichkeit und insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer des Sonnengartens transparent über die Planungen und Entwicklungen zu informieren?
  8. Welche langfristigen Lösungen sieht das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass der Sonnengarten auch in Zukunft uneingeschränkt für seine Zielgruppen zugänglich bleibt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/423/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Es wurde geprüft, ob auf Höhe des Zugangs zum Sonnengarten die geplante Umzäunung des Wohncontainerstandorts mit Durchgängen versehen werden kann, damit die Besuchenden des Sonnengartens möglichst kurze Wege haben. In dem Fall würden die Besuchenden des Sonnengartens über das Gelände der Gemeinschaftsunterkunft geführt. Die regelmäßige Öffnung und Schließung des Zauns an dieser Stelle wäre jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden, insbesondere für entsprechende Sicherheitsdienste. Daher wird die Möglichkeit derzeit nicht weiterverfolgt. 

Zu 2.: 

Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden berücksichtigt und mit den Betroffenen erörtert. Durch die Sicherstellung des ungehinderten Zugangs zur Einrichtung geht das Bezirksamt davon aus, dass die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass Auswirkungen auch im Rahmen der Baustellenplanung berücksichtigt und soweit es geht reduziert werden. Begrüßenswert ist dabei, dass die Bauarbeiten überwiegend nicht in den Sommermonaten stattfinden werden. 

Zu 3.: 

Der Zugang wird über die Friedland-Promenade sichergestellt sein. 

Zu 4.: 

Dazu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 422/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Details dazu sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. 

Zu 6.: 

Die Koordinierungsstelle Flucht und Zuwanderung nimmt wie alle weiteren betroffenen Arbeitsbereiche des Bezirksamtes an den gemeinsamen Abstimmungsrunden sowie weiteren erforderlichen Abstimmungen auf Bezirks- und Landesebene teil. 

Zu 7.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger. 

Zu 8.: 

Angesichts der hohen Bedeutung des Sonnengartens für die Inklusion und Teilhabe aller Men-schen im Bezirk Neukölln wird sich das Bezirksamt auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Zugänglichkeit zum Sonnengarten und seinen Aktivitäten – der sich im Übrigen auf einer bezirklichen Liegenschaft befindet – sichergestellt wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/424/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Gesamtsumme der Nachzahlungen an die Sozialkassen, die das Bezirksamt im Jahr 2024 aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen leisten musste?
  2. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht betrafen diese Nachzahlungen im Jahr 2024?
  3. In welchen Fachbereichen des Bezirksamts wurden die betroffenen Honorarverträge abgeschlossen?
  4. Welche Ursachen sieht das Bezirksamt für die nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht?
  5. Wurden die betroffenen Honorarverträge vor Abschluss juristisch geprüft? 
  6. Wenn ja, von welcher Stelle?
  7. Welche internen Prozesse oder Kontrollmechanismen wurden verwendet, um die Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen zu prüfen?
  8. Wie hoch waren die Nachzahlungen an die Sozialkassen aufgrund ähnlicher Feststellungen aufgeschlüsselt nach Jahren in den Jahren 2022 und 2023? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/424/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Gesamtsumme der Nachzahlungen im Jahr 2024 betrug 170.734,77 EUR. 

Zu 2.: 

43 Fälle. 

Zu 3.: 

Im Gesundheitsamt. 

Zu 4.: 

Nach § 7 SGB IV ist eine abhängige Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind danach eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Da in diesen Fällen eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation vorlag, wurden diese Fälle als abhängige Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt. 

Zu 5.: 

Entscheidend für die Feststellung des Erwerbsstatus ist, wie sich die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten darstellt (vgl. Antwort 4). Auf eine Prüfung der Verträge kommt es für den Erwerbsstatus letztlich nicht ausschlaggebend an. Den Vertragsschluss und den tatsächlichen Einsatz der Honorarkräfte verantworten die Fachämter. 

Zu 6.: 

Siehe Antwort 5. 

Zu 7.: 

Auf die Prüfung der Verträge selbst kommt es nicht an (vgl. Antwort 4). Wenn die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine abhängige Beschäftigung darstellt, besteht eine Sozialversicherungspflicht. Werden Personen, die tatsächlich abhängig beschäftigt sind, als Selbstständige eingesetzt, liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. In diesen Fällen müssen nach Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge durch den Auftraggeber nachentrichtet werden. 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abge-schlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 8.: 

Im Jahr 2022 gab es keine Nachzahlungen. Im Jahr 2023 betrugen die Nachzahlungen 2.340,30 EUR. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/425/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen wurden nach Jahren aufgeschlüsselt in den Jahren 2022 und 2023 registriert? 
  2. Welche externen Stellen oder Behörden waren an der Feststellung der Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen beteiligt?
  3. Gibt es aktuell weitere Verfahren oder Prüfungen, die potenziell weitere Nachzahlungen erwarten lassen?
  4. Wie hoch schätzt das Bezirksamt das finanzielle Risiko für zukünftige Nachzahlungen ein?
  5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit 2022 ergriffen, um eine nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen zu vermeiden?
  6. Gibt es personelle Konsequenzen oder disziplinarische Maßnahmen in Zusammenhang mit den verantwortlichen, die die betroffenen Honorarverträge seitens des Bezirksamtes unterzeichnet haben?
  7. Welche Kosten sind dem Bezirksamt externe rechtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Honorarverträgen augeschlüsselt nach Jahren seit 2021 entstanden?
  8. Welche Schulungen oder Weiterbildungen für die Mitarbeiter des Bezirksamts zu diesem Thema gab es in den Jahren 2022 und 2023?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/425/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2022 einen bestandskräftigen Bescheid, im Jahr 2023 zwölf bestandskräftige Bescheide mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung erlassen. 

Zu 2.: 

Nach § 7a SGB IV stellt die Deutsche Rentenversicherung den Erwerbsstatus fest. 

Zu 3.: 

Ja. 

Zu 4.: 

Die Höhe wird abhängig vom Prüfergebnis sein. 

Zu 5.: 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 6.: 

Ja, es gibt in diesem Zusammenhang disziplinarische Maßnahmen. 

Zu 7.: 

Keine. 

Zu 8.: 

Keine. Die bestehenden rechtlichen Hinweise für die rechtssichere Ausgestaltung für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags werden als umfänglich und ausreichend eingeschätzt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/426/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorarverträge hat das Bezirksamt im Bereich Gesundheit und Soziales aktuell abgeschlossen, und in wie vielen Fällen wird eine mögliche Sozialversicherungspflicht derzeit geprüft?
  2. Inwiefern beeinflussen die Nachzahlungen die Haushaltsplanung des Bezirksamts für die kommenden Jahre?
  3. Plant das Bezirksamt eine umfassende Überprüfung aller bestehenden Honorarverträge hinsichtlich ihrer Sozialversicherungspflicht?
  4. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt, um vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?
  5. Gab es in der Vergangenheit Hinweise von Mitarbeitern oder externen Stellen, die auf mögliche Probleme bei der Gestaltung von Honorarverträgen hingewiesen haben?
  6. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Bezirksamt, wenn weitere Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht auftreten sollten?
  7. Wurden die betroffenen Auftragnehmer über die Nachzahlungen informiert
  8.  Falls ja, wie wurden diese in den Prozess eingebunden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/426/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Amt für Soziales gab es im Jahr 2024 insgesamt drei Honorarverträge. Für das Jahr 2025 liegen im Amt für Soziales bisher zwei Honorarverträge vor. In keinem Fall wird derzeit eine mögliche Sozialversicherungspflicht geprüft. 

Im Gesundheitsamt wurden in 2025 Honorarverträge für die Umsetzung von zwei Projekten im Integrationsfonds sowie für die Durchführung von Gutachten geschlossen. 

Zu 2.: 

Das Risiko weiterer Nachzahlungen ist bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. 

Zu 3.: 

Für in der Vergangenheit abgeschlossene Honorarverhältnisse, bei denen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit bestanden, wurde bereits ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durch das Bezirksamt Neukölln beantragt. 

Zu 4.: 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 5.: 

Auf die Gestaltung der Verträge kommt es nicht ausschlaggebend an. Hinweise auf die Problematik der Scheinselbstständigkeit sind erfolgt. 

Zu 6.: 

Als Konsequenz der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung hat das Bezirksamt als Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten. 

Zu 7.: 

Im Rahmen der Statusfeststellungsverfahren werden die Auftragnehmer durch die Deutsche Rentenversicherung am Verfahren beteiligt.

Zu 8.: 

Sie sind Beteiligte des Verwaltungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kriterien gelten aktuell für die Vergabe von Räumlichkeiten in bezirklichen Einrichtungen an spirituelle Vereine, oder religiöse Organisationen?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um vor der Veranstaltung die Hintergründe der eingeladenen Redner zu prüfen?
  3. Zu welchem Zeitpunkt hatte das Bezirksamt Kenntnis von der Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P.?
  4. Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nach der Absage von Herrn P. keine weiteren Schritte gegen den angekündigten Auftritt von Herrn M. unternommen hat?
  5. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt darüber, ob Herr M. trotz offizieller Absage vor Ort in Berlin war oder sich im Umfeld der Veranstaltung aufgehalten hat?
  6. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel, Gebühren oder sonstige Vergütungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch die A.-Moschee an das Bezirksamt gezahlt?
  7. Welche bezirklichen Einrichtungen in Neukölln wurden in den vergangenen fünf Jahren an Organisationen vermietet oder überlassen, die aufgrund extremistischer religiöser Aktivitäten in den Verfassungsschutzberichten erwähnt werden?
  8. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt, um künftig zu verhindern, dass extremistische oder verfassungsfeindliche religiöse Organisationen öffentliche Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen nutzen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/420/XXI vom 26.02.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Regelungen zur Überlassung von Räumlichkeiten variieren je nach Geschäftsbereich. Die Besprechungsräume im Rathaus werden grundsätzlich nicht an spirituelle Vereine oder religi-öse Organisationen vermietet oder überlassen. 

Zu 2.: 

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Veranstaltung waren dem Bezirksamt die einzelnen Red-nerinnen und Redner nicht bekannt. Nachdem dem Bezirksamt die Einladung vorlag, wurde hinsichtlich des darin namentlich benannten Gastredners, Herrn P., im Vorfeld der Veranstal-tung am 2. Februar im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt eine Internetrecherche auf Grund-lage frei zugänglicher Quellen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Recherche wurde vom Ge-schäftsbereich I an den Geschäftsbereich II weitergeleitet. 

Das Rechtsamt hat die Hintergründe der eingeladenen Redner nicht geprüft. Herr P. war bereits ausgeladen, als sich das Rechtsamt mit dem Vorgang befasst hat. 

Zu 3.: 

Hierüber hatte das Bezirksamt keine Kenntnis. Die Information über die Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P. wurde dem Bezirksamt durch Presseberichterstattung bekannt. 

Zu 4.: 

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 

Zu 5.: 

Hierzu lagen dem Bezirksamt keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Herkunft der Information, wonach Herr M. vor Ort gewesen sein soll, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. 

Zu 6.: 

Der Veranstalter hat gemäß der geltenden Entgeltordnung des Gemeinschaftshauses Gropi-usstadt die entsprechende Miete an das Bezirksamt entrichtet. 

Zu 7.: 

Eine entsprechende statistische Erfassung erfolgt im Bezirksamt nicht. 

Zu 8.: Derzeit wird im Bezirksamt eine für alle Geschäftsbereiche einheitlich geltende Nutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 2. Februar gewonnenen Erkenntnisse werden in diesen Prozess einbezogen. 

Janine Wolter, Bezirksstadträtin 

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Anwohnerproteste ignoriert? – Bezirksamt muss zur geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg Stellung beziehen!

Anwohnerproteste ignoriert? – Bezirksamt muss zur geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg Stellung beziehen!

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1695/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Große Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie weit ist das Verfahren zum Bau des Containerdorfes am Sangerhauser Weg nach Kenntnis des Bezirksamtes Neukölln? 
  2. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zum Bau und Betrieb der geplanten Unterkunft am Sangerhauser Weg wie z.B. Beauftragung einer Baufirma oder Abschluss eines Vertrages über den Betrieb der Unterkunft nach Kenntnis des Bezirksamtes? 
  3. Welche bauvorbereitenden Maßnahmen (wie z.B. Vermessung, Erstellung von Gutachten, bauplanerische Erwägungen etc.)  haben nach Kenntnis des Bezirksamtes bereits stattgefunden?
  4. Wann soll die angekündigte, weitere Informationsveranstaltung für die Anwohner stattfinden? 
  5. Wie bewertet das Bezirksamt die zahlreichen sicherheitsrelevanten Bedenken der Anwohner, insbesondere hinsichtlich bereits bestehender Kriminalitätsprobleme in Neukölln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1695/XXI vom 14.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

erlauben Sie mir vorab, die irreführende Überschrift zu kommentieren. Wie die BVV zweifellos bestätigen kann, sind zu keinem anderen Thema in den vergangenen Sitzungen so umfassend Fragen beantwortet worden wie zu dem vom LAF geplanten Wohncontainer-Standort Sangerhauser Weg. Das Bezirksamt nimmt dazu nahezu täglich Stellung und wird das auch weiterhin tun – und auch gerne erneut im Rahmen dieser Großen Anfrage.

Für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Eine behördeninterne Abstimmungsrunde erfolgte auf Einladung des Bezirksbürgermeisters zuletzt im Dezember 2024. Nach dem dort besprochenen Stand sollen die Bauarbeiten voraussichtlich am 1. September 2025 beginnen.

Zu 2.:

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine detaillierten Kenntnisse vor, da das Bezirksamt nicht Bauherrin ist. Mit der BIM ist der Beginn der Bauarbeiten zum 1. September 2025 abgestimmt. Ab diesem Zeitpunkt wird auch ein Teil des Parkplatzes am Sangerhauser Weg nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Baugenehmigung wird bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingereicht und dort geprüft. Es ist seitens des LAF beabsichtigt, die Unterkunft in der ersten Jahreshälfte 2026 in Betrieb zu nehmen. Aktuelle Informationen werden darüber hinaus stets auf der Homepage des Bezirksamtes unter www.berlin.de/ba-neukoelln/sangerhauser-weg zur Verfügung gestellt.

Zu 3.:

Dem Bezirksamt liegen dazu keine detaillierten Kenntnisse vor, da das Bezirksamt nicht Bauherrin ist. Nach Kenntnis des Bezirksamtes wurden eine faunistische Untersuchung sowie Bodenuntersuchungen durchgeführt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung erfolgten Ende 2024 Baugrunduntersuchungen. Auch ein Verkehrsgutachten wurde nach Aufforderung des Bezirksamtes durch die BIM erstellt. Sollten im Zuge der Prüfung der Baugenehmigung weitere Gutachten erforderlich werden, werden diese durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingefordert.

Zu 4.:

Es ist geplant, im ersten Halbjahr 2025 eine Informationsveranstaltung für Anwohnende durchzuführen.

Zu 5.:

Das Bezirksamt nimmt auch weiterhin die Bedenken der Anwohnenden sehr ernst. Ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik liegt Neukölln im Bezirksvergleich seit 10 Jahren unverändert an vierter Stelle hinter den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf, sowohl in relativen als auch absoluten Zahlen. Dabei finden naturgemäß in den dicht besiedelten innerstädtischen Bezirksregionen mehr Delikte statt als in den außenliegenden Bezirksregionen. Gerade in der Bezirksregion Buckow finden im Bezirksvergleich am wenigsten Delikte statt; die Bezirksregion Buckow befindet sich hinsichtlich der relativen Kriminalität berlinweit im untersten Fünftel.

Ungeachtet dieser statistischen Kennzahlen ist seitens der Polizei Berlin im Umfeld von Gemeinschaftsunterkünften keine Häufung von Straftaten oder anderen Kriminalitätskonflikten festzustellen, lediglich Konflikte innerhalb der Unterkunft selbst führen gelegentlich zu höheren Zahlen. Das spiegelt auch die Erkenntnisse des Bezirksamts wider.

Das Bezirksamt nimmt vor diesem Hintergrund die Ängste der Anwohnenden ernst, geht jedoch nicht von einer Bedrohung der derzeitigen Sicherheitslage durch die Gemeinschaftsunterkunft am Sangerhauser Weg aus. Insbesondere das Sicherheitskonzept der Unterkunft selbst sowie die begleitenden Angebote zur Teilhabe sollen dazu beitragen, dass sich die Bewohnenden in ihrem neuen Kiez gut zurechtfinden und integrieren können.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Bauen in Neukölln – Teil 1

Bauen in Neukölln – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/415/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beschwerden von Bürgern über baurechtliche Verstöße (z. B. illegale Bauvorhaben, unzulässige Nutzungsänderungen) hat das Bezirksamt Neukölln in den Jahren 2021, 2022, 2023 registriert. 
  2. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um baurechtliche Kontrollen im Bezirk sicherzustellen?
  3. Wie häufig werden diese Kontrollen bei laufenden Bauvorhaben in der Regel durchgeführt?
  4. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen dem Bezirksamt Neukölln aktuell zur Verfügung, um die Einhaltung des Baurechts im Bezirk zu überprüfen und durchzusetzen?
  5. Wie viele baurechtliche Mängel oder Verstöße wurden im Bezirk Neukölln in denJahren (2021, 2022, 2023) festgestellt?
  6. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/415/XXI vom 18.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In Neukölln wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 insgesamt 215 Baurechtsverstöße (wie illegale Bauvorhaben, unzulässige Nutzungsänderungen) registriert.

Zu 2.: 

Regelmäßige Kontrollen von Bestandsgebäuden bzw. genehmigten und in Errichtung befindlichen Gebäuden finden in Neukölln ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen statt. 

Für genehmigte Bauvorhaben ist der beabsichtigte Baubeginn der zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Spätestens mit dieser Baubeginnanzeige ist eine verantwortliche Bauleitung zu benennen, welche darüber zu wachen hat, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird. Die Bauleitung muss hierfür über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. 

Für bestehende Gebäude ist nach Errichtung grundsätzlich die bzw. der Eigentümer*in selbst dafür verantwortlich, dass das Gebäude mindestens im baurechtlich genehmigten Zustand gehalten und die sichere Benutzbarkeit über die gesamte Standdauer gewährleistet wird. 

Die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) führt zusätzliche, anlassbezogene Kontrollen durch. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise über Anzeigen bekannt wird, dass Baumaßnahmen begonnen oder Nutzungen aufgenommen wurden und der begründete Verdacht besteht, dass dabei Bauvorschriften nicht berücksichtigt wurden. 

Zu 3.: 

Eine quantitative Aussage zur Häufigkeit durchgeführter Kontrollen ist nicht möglich, da bauaufsichtliche Kontrollen, wie in Antwort zu Frage 2 beschrieben, anlassbezogen erfolgen. 

Zu 4.: 

Die Bau- u. Wohnungsaufsicht Neukölln verfügt über insgesamt 29 Vollzeitstellen, wovon 17 dem bautechnischen Bereich (Architekt*innen bzw. Bauingenieur*innen) zuzuordnen sind. 

Drei Stellen sind gegenwärtig (Stand: Februar 2025) unbesetzt. 

Zu 5.: 

In der BWA gehen zahlreiche Anzeigen von Mieter*innen, Bürger*innen, Mietervereinen, Anwält*innen, Bezirksschornsteinfegermeister*innen und anderen Behörden ein, die bau- und wohnungsaufsichtliche Mängel, aber auch Gefahren und Mängel nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz etc. beinhalteten. Baurechtliche Mängel oder Verstöße (im Sinne der Bauordnung für Berlin) wurden in Neukölln wie folgt festgestellt: 

2021: 338 Vorgänge; 2022: 337 Vorgänge; 2023: 326 Vorgänge 

Zu 6.: 

Konsequenz einer Mängelanzeige ist die Überprüfung des geschilderten Sachverhalts, also die Einleitung eines Verwaltungsverfahren in dessen Folge und in Abhängigkeit des jeweiligen Ermittlungsergebnisses ggf. Anordnungen getroffen, Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden können. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Bauen in Neukölln – Teil 2

Bauen in Neukölln – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/416/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Neukölln in den Jahren 2021, 2022, 2023 Baustopps verhängt?

2. Aus welchen Gründen wurden diese Maßnahmen ergriffen?

3. Gibt es in Neukölln eine Schwerpunktprüfung für bestimmte Bauprojekte oder -typen (z. B. Wohnungsbau, Gewerbebauten)?

4. Falls Frage 3. ja, wie werden diese Schwerpunkte festgelegt?

5. Wie gewährleistet das Bezirksamt Neukölln, dass bei Bauprojekten die Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der Bauordnung Berlin eingehalten wird?

6. Wie wird dies kontrolliert?

7. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden im Zusammenhang mit Baurecht und erkannten Mängeln effizienter und transparenter zu gestalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/416/XXI vom 18.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

In den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurden im Bezirk Neukölln 34 Anordnungen zur Einstellung der Bauarbeiten (sogenannte Baustopps) verfügt. 

Zu 2.: 

In den meisten Fällen handelt es sich um Baumaßnahmen, welche begonnen wurden, ohne die erforderliche Baugenehmigung einzuholen oder weil notwendige Unterlagen zum Baubeginn, etwa fehlende Standsicherheits- oder Brandschutznachweise, bzw. die baufreigebenden Berichte der beauftragten Prüfingenieure, fehlten. Auch wesentliche Abweichungen von der Baugenehmigung in der Ausführung des Vorhabens führten zu sogenannten behördlichen Baustopps. 

Zu 3.: 

Nein, die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) Neukölln führt grundsätzlich nur anlassbezogene Kontrollen durch. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn über Anzeigen bekannt wird, dass Baumaßnahmen begonnen oder Nutzungen aufgenommen wurden und der begründete Verdacht besteht, dass dabei Bauvorschriften nicht berücksichtigt wurden. 

Zu 4.: 

Siehe Antwort zu Frage 3. 

Zu 5.: 

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zum barrierefreien Bauen werden ausschließlich im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für Sonderbauten geprüft. Sonderbauten sind gemäß § 2 Abs. 4 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) z.B. Hochhäuser, größere Verkaufs- u. Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser (Aufzählung nur beispielhaft). Wohngebäude, mit Ausnahme von Wohnhochhäusern, gehören nicht zu den Sonderbauten. 

Für Sonderbauvorhaben wird demnach behördlich geprüft, ob die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit eingehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, kann eine Baugenehmigung auch nicht ausgestellt werden. 

Für alle anderen Bauvorhaben, welche dem Sonderbautatbestand nach § 2 Abs. 4 BauO Bln nicht unterliegen, ist die Entwurfsverfasserin bzw. der Entwurfsverfasser (i.d.R. bauvorlageberechtigte Architekt*innen) für die Richtigkeit des Entwurfs verantwortlich. Das heißt, die bzw. der planverfassende Architekt*in zeichnet verantwortlich für die Übereinstimmung seiner Bauvorlageplanung mit den öffentlich-rechtlichen Baubestimmungen. Hier enthalten sind selbstverständlich auch die Vorschriften zum barrierefreien Bauen. 

Zu 6.: 

Regelmäßige bauaufsichtliche Schlussabnahmen vor Aufnahme der Nutzung von Gebäuden sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Bauherrin bzw. der Bauherr hat jedoch die beabsichtigte Nutzungsaufnahme rechtzeitig bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei Bauvorhaben in den Gebäudeklassen 3 und 4 (siehe § 2 Abs. 3 BauO Bln) sind mit Anzeige der Nutzungsaufnahme die Ergebnisse der Überwachungen hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes vorzulegen. Sind die vorgelegten Unterlagen nicht zu beanstanden, steht der beabsichtigten Nutzungsaufnahme aus bauaufsichtlicher Sicht nichts im Wege. 

Zu 7.: 

Der in der Fragestellung implizierte Vorwurf, dass die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden zu Baumängeln nicht ausreichend effizient und intransparent erfolgt, wird durch das Bezirksamt deutlich zurückgewiesen. Als hilfreich würden hingegen eine umfassende Digitalisierung und eine ausreichende Personalausstattung angesehen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 1

Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/413/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten sind durch die Aufstellung und spätere Entfernung des mittleren Pollers in der Braunschweiger Straße entstanden?
  2. Welche Abteilungen oder Akteure waren an der Planung und Umsetzung der Sperrung beteiligt?
  3. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen?
  4. Was waren die Gründe für die ursprünglich geplante Sperrung der Braunschweiger Straße durch den mittleren Poller?
  5. Gab es vor der Aufstellung des Pollers eine Bürgerbeteiligung oder ein öffentliches Konsultationsverfahren?
  6. Wenn Frage 5. ja, welche Ergebnisse haben diese erbracht?
  7. Was waren die konkreten Gründe für die Entfernung des Pollers nach wenigen Monaten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/413/XXI vom 23.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:


Zu 1.:

Die Kosten für die Aufstellung von Pollern in der Fahrbahn liegen durchschnittlich bei ca. 250 Euro pro Stück. Die Entfernung des Pollers in der Braunschweiger Straße kurz vor der Elsterstraße liegt bei ca. 50 Euro pro Stück.

Zu 2.:

Die Planung und Ausführung der Quersperre erfolgte durch den Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, genauer gesagt durch das Straßen- und Grünflächenamt.

Zu 3. und 4.:

Die Quersperre in der Braunschweiger Straße wurde als Ersatz- bzw. Folgemaßnahme einer Diagonalsperre geplant und gebaut. Ursprünglich sollte im Zuge der Hauptradroute entlang der Braunschweiger Straße (Hauptroute gemäß beschlossenem Radverkehrsplan) auf Höhe der Kannerstraße Ecke Unstrutstraße eine Diagonalsperre errichtet werden, um eine Verkehrsberuhigung zu bewirken.

Die Anordnung der Diagonalsperre gemäß den Vorgaben hätte jedoch zur Folge gehabt, dass der Kraftfahrzeugverkehr nur rechts hätte abbiegen können. Die Folgewirkung wäre ein Hineinlenken des Kraftfahrzeugverkehrs in die verkehrsberuhigte Kannerstraße (dort befinden sich ein Hort und eine Schule) bzw. in den Richardkiez. Um diesen negativen Effekte zu vermeiden, wurde als alternative Lösung eine Quersperre auf Höhe der Einmündung Elsterstraße errichtet.

Zu 5. und 6.:

Den Ausgangspunkt für die diversen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Richardkiez bildet das im Jahr 2018 vom Bezirksamt erstellte Verkehrskonzept, bei dem es auch eine mehrstufige Bürger*innenbeteiligung gab. Darauf aufbauend entwickelten engagierte Einwohner*innen den Richardkiezblock, der weitere Sperrungen von Straßenabschnitten vorsah. Eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Konzept (wie zum Beispiel „Rixdorfer Kissen“, Gehwegvorstreckungen, Querungshilfen, Asphaltierungen) sind in den letzten Jahren umgesetzt worden. Dazu gehören die Quersperre an der Rixdorfer Schnalle, die Beruhigung des Böhmischen Platzes, der Umbau der Kannerstraße und die in 2023 errichtete Quersperre in der Braunschweiger Straße.

Alle Maßnahmen unterstützen die geordnete städtebauliche Entwicklung des Quartiers, indem an diesen Orten der Durchgangsverkehr unterbunden oder erschwert wurde und Aufenthaltsräume neu geschaffen worden sind. Sie haben die Attraktivität des öffentlichen Raumes im Richardkiez erheblich gesteigert.

Zu 7.:

Die vorläufige Entfernung der Poller wurde veranlasst, da die provisorische Umleitungsstrecke der BVG und die notwendige Vollsperrung in der Saalestraße zu einer größeren Verkehrsbelastung im Kiez führten, als zunächst angenommen. Daher wurde in Rücksprache mit der Berliner Feuerwehr die vorübergehende Öffnung der Sperre bis zur Beendigung der Maßnahmen in der Saalestraße veranlasst. In diesem Zusammenhang wurde die Sackgassenregelung in der Braunschweiger Straße mittels Demarkierung vorübergehend außer Kraft gesetzt.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 2

Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/414/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Auswirkungen hatte die Sperrung der Braunschweiger Straße auf den Verkehr und die angrenzenden Wohngebiete?

2. Wurden mögliche Auswirkungen auf die Sperrung im Vorfeld evaluiert?

3. Gibt es Planungen für zukünftige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder -lenkung in der Braunschweiger Straße?

4. Warum wurde die Öffentlichkeit über die Aufstellung von Pollern, Sperrung und spätere Entfernung nicht oder nur unzureichend informiert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/414/XXI vom 23.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Die Auswirkungen der Quersperre führten dazu, dass sich der Durchgangsverkehr durch den Kiez und insbesondere in der gesamten Braunschweiger Straße wie prognostiziert reduziert hat.

Durch diverse Baumaßnahmen wie die Brückenbaumaßnahme der Deutschen Bahn in der Niemetzstraße oder die unvorhersehbare Havarie einer Wasserleitung im Einmündungsbereich Braunschweiger Straße / Sonnenallee kam es zu einer temporären Umverteilung des Verkehrs in die umliegenden Straßen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich der Verkehr nach Beendigung der Baumaßnahmen in den umliegenden Straßen (Schudomastraße, Brusendorfer Straße und Mareschstraße) schrittweise wieder normalisieren wird.

Zu 3.:

Die Braunschweiger Straße befindet sich im Ergänzungsnetz des Radverkehrsnetzes. Konkrete Planungen für zukünftige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder –lenkung in der Braunschweiger Straße existieren derzeit nicht.

Zu 4.:

Die mit der Fragestellung verbunden Annahme entspricht nicht den Tatsachen. Im Vorfeld hat es diverse Informationsveranstaltungen bzw. Beteiligungen über die im Kiez geplanten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gegeben. Die Maßnahmen wurden seit 2019 schrittweise umgesetzt.

Die vorläufige Entfernung der Poller wurde veranlasst, da die provisorische Umleitungsstrecke der BVG und die notwendige Vollsperrung in der Saalestraße zu einer größeren Verkehrsbelastung im Kiez führten, als zunächst angenommen. Daher wurde in Rücksprache mit der Berliner Feuerwehr die vorübergehende Öffnung der Sperre bis zur Beendigung der Maßnahmen in der Saalestraße veranlasst. In diesem Zusammenhang wurde die Sackgassenregelung in der Braunschweiger Straße mittels Demarkierung vorübergehend außer Kraft gesetzt.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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„Poller stoppen, Mobilität fördern: Für eine bürgernahe Verkehrspolitik in Neukölln“

„Poller stoppen, Mobilität fördern: Für eine bürgernahe Verkehrspolitik in Neukölln“

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 22. Januar 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Sämtliche Poller, die den Durchgangsverkehr im Bezirk Neukölln blockieren, sind unverzüglich zu entfernen. Die Verkehrspolitik des Bezirks ist grundsätzlich zu überdenken und so auszurichten, dass der motorisierte Individualverkehr nicht weiter eingeschränkt wird. Es ist sicherzustellen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit ungehinderten Zugang zu allen Einsatzorten haben. Dabei soll der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ als leitendes Prinzip in der Verkehrspolitik etabliert werden, um die Mobilität und Sicherheit der Bürger sowie die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens zu gewährleisten.

Begründung:

Die Forderung nach dem Abbau der Poller und einer Neujustierung der Verkehrspolitik begründet sich durch die zahlreichen Probleme und Gefahren, die durch die bisherige Verkehrsführung entstanden sind. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen aufgrund von Verkehrspollern, die ursprünglich zur Verkehrsberuhigung und zur Umsetzung von Kiezblocks installiert wurden. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich am 4. Dezember am Maybachufer in Neukölln, als ein Löscheinsatz der Feuerwehr bei einem Wohnungsbrand durch Poller behindert wurde. Ein Löschfahrzeug konnte wegen einer Pollerreihe nicht bis zum Einsatzort fahren, was zu einem Zeitverlust von zwei Minuten führte. Diese Verzögerung hatte schwerwiegende Konsequenzen: Ein Wohnhaus musste vollständig geräumt werden, und die Wohnungen wurden unbewohnbar. Ein Bewohner wurde verletzt ins Krankenhaus eingeliefert, während acht weitere Personen ambulant behandelt werden mussten.

Die Problematik wird durch unzureichende Wartung der Poller weiter verschärft. Feuerwehrleute berichteten in der Presse, dass viele Poller aufgrund von Witterungseinflüssen oder mangelnder Pflege nicht wie vorgesehen umgelegt werden können. Auch die Kommunikation zwischen dem Bezirk und den Rettungsdiensten ist unzureichend. So wurde die Feuerwehr im Fall des Richardkiezes nicht einmal über die neuen Poller informiert. Diese Kommunikationslücken stellen eine direkte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, da sie Rettungseinsätze weiter erschweren.

Zudem erfolgte die Einrichtung vieler Kiezblocks und Poller ohne ausreichende Bürgerbeteiligung. Ein Beispiel dafür ist der „Kiezblock Rixdorf“, der Anwohner und Gewerbetreibende vor erhebliche Probleme stellt. Lieferanten können die betroffenen Gebiete nicht mehr problemlos erreichen, und Kunden sowie Gäste müssen oft lange Umwege in Kauf nehmen. Solche Maßnahmen führen nicht nur zu wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in den umliegenden Straßen, was die Umweltbelastung steigert.

Die Vision Zero, die darauf abzielt, keine Verkehrstoten mehr zu verzeichnen, wird durch die aktuellen Maßnahmen ad absurdum geführt. Während der Durchgangsverkehr reduziert werden soll, gefährden Poller Menschenleben, indem sie Rettungseinsätze behindern und wertvolle Minuten kosten. Diese Problematik steht exemplarisch für eine Verkehrspolitik, die die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger ignoriert und zu erheblichen Sicherheitsrisiken führt. Angesichts dieser Umstände ist eine grundlegende Überarbeitung der Verkehrspolitik im Bezirk Neukölln unabdingbar. Der Abbau der Poller und die Rückkehr zu einer Mobilitätspolitik, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit gleichermaßen gewährleistet, sind dringend erforderlich. Der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ soll dabei das zentrale Leitmotiv sein, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und die Sicherheit im Bezirk zu erhöhen.

Ergebnis Drs. Nr. 1640/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • fraktionsloser Verordneter: NEIN
Abstimmungsverhalten in der BVV am 22.01.2025

Redebeitrag

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Schuld war nur die Technik? Desaster Info-Veranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg

Schuld war nur die Technik? Desaster Info-Veranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die im Britzer Garten stattgefundene Informationsveranstaltung vom 19. September zum Thema Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg?

2. Wer war für die Technik vor Ort zuständig und warum hat das Bezirksamt die Funktionsfähigkeit derselben nicht im Vorfeld überprüft?

3. Über welche Kanäle wurden wie viele Bürger zu der Veranstaltung eingeladen, z.B. per Info-Brief oder über die sozialen Medien? 

4. Wie wurden aus Sicht des Bezirksamtes die bereitgestellten Angebote wie Flipcharts, Bastelecken und Filzstift-Post-its an den Info-Tischen von den Bürgern angenommen?

5. Zu wann plant das Bezirksamt eine weitere Informationsveranstaltung zu dem Thema?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1511/XXI vom 22.01.2025

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Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln

Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/397/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 2. Dezember 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchen Gründen favorisiert das Bezirksamt das Unternehmen S.-Group bei der Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln im Rahmen des Projekts Modellregion Cannabis-Legalisierung?
  2. Welche weiteren Unternehmen haben sich für die Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln beworben bzw. wurden vom Bezirksamt weitere Firmen proaktiv kontaktiert?
  3. Wie hoch sind die vereinbarten bzw. voraussichtlichen finanziellen Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs an das Bezirksamt Neukölln oder an sonstige öffentliche Stellen?
  4. Welche Gespräche in welchem Umfang und an welcher Örtlichkeit fanden vor dem Vergabeverfahren zwischen dem zuständigen Bezirksstadtrat bzw. Bezirksamtsvertretern und der S.-Group statt?
  5. Inwiefern sind die Firmengründer der S.-Group, Herr F.H. und Herr F.F., dem Bezirksstadtrat persönlich bekannt?
  6. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass die Begleitstudie von der zu untersuchenden Firma selbst finanziert werden soll?
  7. Auf welche Höhe beläuft sich nach Kenntnis des Bezirksamtes die Fördersumme, die seitens der S.-Group zur Erforschung des Projektes Modellregion Cannabis-Legalisierung bereitgestellt wird? 
  8. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass die Regeln für die Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln eingehalten werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/397/XXI vom 13.12.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Überlegungen zur Unterstützung eines Forschungsprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten zu Genußzwecken wurde in zwei Ausschusssitzungen ausführlich, auch unter Beteiligung der beteiligten Forschungseinrichtung und des beteiligten Unternehmens besprochen. Die in der Kleinen Anfrage formulierten Fragen wurden bereits im Ausschuss durch den Fragesteller gestellt und umfänglich beantwortet. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Belastung der bezirklichen Verwaltung verweise ich vorrangig auf die entsprechenden Ausschussprotokolle.

Zu 1.:

Es gibt keine Favorisierung eines Unternehmens durch das Bezirksamt. Welches Unternehmen zusammen mit welcher Forschungseinrichtung einen Antrag auf Zulassung der Abgabe von Cannabisprodukten zu Genußzwecken im Rahmen eines Forschungsprojektes bei der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden stellt, steht nicht im Einfluss des Bezirksamtes.

Zu 2.:

Keine.

Zu 3.:

Es gibt dazu bisher keine Vereinbarungen.

Zu 4.:

Das beteiligte Unternehmen und die Forschungseinrichtung haben an drei Terminen ihre Vorhaben vorgestellt und um Hinweise des Bezirksamtes gebeten, wie das Ziel des Forschungsprojektes erreicht und ein Nutzen für den Bezirk in der Kenntnislage über den Konsum von Cannabis im Bezirk erzielt werden kann.

Zu 5.:

Beschäftigte des beteiligten Unternehmens und der beteiligten Forschungseinrichtung sind den an den Terminen beteiligten Beschäftigten des Bezirksamtes im Rahmen der unter 4. genannten Termine bekannt geworden.

Zu 6.:

Über die Förderfähigkeit des Projektes entscheidet die Bundesregierung bzw. die von ihr dafür benannten nachgeordneten Stellen auf Grundlage eines zu prüfenden Ethikantrages.

Zu 7.:

Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

Zu 8.:

Das Bezirksamt befindet sich im fortgesetzten Austausch mit den Projektbeteiligten und wird diesen Austausch auch nach Projektstart beibehalten.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Ausmaß des Drogenkonsums in Neukölln 2024

Ausmaß des Drogenkonsums in Neukölln 2024

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/396/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 03. Dezember 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat das Bezirksamt über das Ausmaß des Drogenkonsums im Bezirk Neukölln, insbesondere in öffentlichen Räumen?
  2. An welchen Orten im Bezirk traten Drogenkonsum und damit verbundene Problematiken in diesem Jahr besonders häufig auf?
  3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt in den letzten drei Jahren ergriffen, um die Problematik des Drogenkonsums im Bezirk zu bekämpfen?
  4. Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem Bezirksamt und der Polizei zur Eindämmung von Drogenhandel und -konsum im Bezirk Neukölln?
  5. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen von Drogenkonsum auf die Sicherheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Neukölln?
  6. Welche Präventionsprogramme oder -maßnahmen bietet das Bezirksamt an, um insbesondere Jugendliche vor Drogenkonsum zu schützen?
  7. Welche Hilfs- und Beratungsangebote stehen drogenabhängigen Personen im Bezirk Neukölln zur Verfügung, und wie werden diese Angebote genutzt?
  8. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der bisher umgesetzten Maßnahmen gegen Drogenkonsum im Bezirk Neukölln, und welche weiteren Schritte sind geplant insbesondere im Zusammenhang mit der Teilegalisierung von Cannabis?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/396/XXI vom 10.01.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Die Antworten zu 1. und 2. werden zusammengefasst. 

Bekanntermaßen findet der Drogenkonsum im öffentlichen Raum insbesondere im Norden von Neukölln innerhalb des S-Bahnrings statt. In Teilen weitet sich auch im Süden Neuköllns der Konsum im öffentlichen Raum aus. Grundsätzlich betroffen ist vor allem die nähere Umgebung von S-Bahn- und U-Bahnhöfen, da hier entsprechende Dealer-Tätigkeiten zu verzeichnen sind. 

Die Reduzierung von Brachflächen und leerstehender Immobilien als Rückzugsort für Aufenthalt und zum Konsum führt zu einer Verlagerung des Konsums in den halböffentlichen Raum in Hauseingängen und Treppenhäusern sowie in den öffentlichen Raum, insbesondere in Grün- und Parkanlagen, da hier in Teilen Rückzugsmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus findet Konsum auch immer wieder in Parkhäusern statt, insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen und im Herbst und Winter. Der Konsum im öffentlichen Raum verlagert sich immer wieder durch polizeiliche Maßnahmen, die zu einer Verdrängung in andere Bereiche führen. 

Der Konsum im öffentlichen Raum ist weiterhin sehr hoch. Neben dem injektiven und inhalativen Konsum von Opiaten ist eine Steigerung des Konsums von Crack feststellbar. Darauf deuten auch die Zahlen aus dem Drogenkonsumraum „Druckausgleich“ hin. 

Zu 3.: 

Das Bezirksamt hat in den letzten Jahren kontinuierlich in Kooperation mit den Suchthilfeträgern in Neukölln daran gearbeitet und sich intensiv bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dafür eingesetzt, dass die aus dem öffentlichen Drogenkonsum resultierenden Belastungen und die gesundheitliche und soziale Situation von suchtmittelkonsumierenden Menschen verbessert und die Belastungen für Anwohnende reduziert werden kann. 

Die Zuwendungsmittel für die Straßensozialarbeit der Fixpunkt gGmbH konnten trotz der schwierigen Haushaltslagen von 88.000 EURO auf 134.000 EURO in 2024 erhöht werden, um eine zusätzliche Sozialarbeiterpersonalie anzustellen. Damit konnte sowohl die Kontaktaufnahme mit Konsumierenden als auch die Beseitigung von Konsumrückständen ausgeweitet werden. 

In 2022 wurden 5 zusätzliche fest zu installierende Spritzenentsorgungsbehälter angeschafft. Derzeit sind in Neukölln 11 Entsorgungsbehältnisse angebracht, die neben der initialen Einrichtung auch regelmäßig geleert und gewartet werden müssen. 

In 2023 wurde das Peer Projekt mit Fixpunkt gGmbH entwickelt. Als niedrigschwelliges Beschäftigungsangebot für (ehemals) konsumierende oder substituierte Menschen bietet es die Möglichkeit der Tagesstruktur und einer Verdienstmöglichkeit. Mit der Entsorgung von Konsumrückständen tragen die Peers im erheblichen Maße zur Entlastung des öffentlichen Raums bei. Über die Kennzeichnung schützenswerter Bereiche, (z.B. vor Kinder und Jugendeinrich-tungen) in Form von Piktogrammen, wird darauf hingewiesen, dass der Konsum in unmittelbarer Nähe dieser Einrichtungen unerwünscht ist. Derzeit wird das Projekt aus Mitteln des Sicherheitsgipfels und Saubere Stadt finanziert. Eine Fortführung wird angestrebt. Die Beseitigung von potentiell infektiösen Konsumrückständen wie Spritzen oder Nadeln, ins-besondere an Orten, die von vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Jugendlichegenutzt werden, ist ein zentrales Anliegen des Bezirksamts. Daher wurden auch die Mitarbeitenden des Allgemeinen Ordnungsdienstes sowie Streifenwagen der Polizei mit speziellen Sammelbehältnissen ausgestattet. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe zusätzlich ihren anspruchsvollen und zahlreichen Aufgaben mit übernehmen. 

In 2023 hat das Bezirksamt zu einer Veranstaltung für Anwohnende des Körnerkiezes eingeladen, um einen Überblick zur Problematik des öffentlichen Drogenkonsums zu geben, um die Anstrengungen der verschiedenen Behörden darzustellen, sowie gemeinsam mit der Landes-suchtbeauftragten mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und Lösungsansätze zu diskutieren. 

Das im Rahmen des NUDRA-Projekts entwickelte Monitoring ist von der Suchthilfekoordination in Zusammenarbeit mit der OE SPK kontinuierlich weiterentwickelt worden und wird regelmäßig aktualisiert. 

In 2022 konnten auf Ersuchen des Bezirksamts die Drogenkonsummobile des Fixpunkts e.V., die in 2021 wegen dringender Bedarfsmeldungen in einen anderen Bezirk abgezogen worden waren, neuerlich am Anita Berber Park eingesetzt werden. Seit Juli 2024 werden die Konsummobile im Rahmen einer Standorterweiterung am Görlitzer Park erprobt. Der Bezirk bemüht sich intensiv, die Aufstellung eines von der Senatsverwaltung Gesundheit vorgesehenen neu anzuschaffenden Konsummobil in Neukölln erreichen zu können. Die Beschaffung des Mobils verzögert sich derzeit aufgrund nur geringer Marktverfügbarkeit. 

Da der Drogenkonsumraum „Druckausgleich“ den wachsenden Anforderungen nicht mehr genügt, unterstützt das Bezirksamt intensiv die Fixpunkt gGmbh bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie, die insbesondere auch die Anforderungen aus dem stetig steigenden Crackkonsum erfüllt.

Das Bezirksamt wirbt hier in jedem Einzelfall einer potentiell geeigneten Immobilie mit einem Schreiben an die Eigentümer beziehungsweise an die mit der Vermietung beauftragten Verwaltungen. 

Die Vernetzung aller relevanten Träger und Akteure im Zusammenhang mit den Problematiken Drogenkonsum im öffentlichen Raum und Obdachlosigkeit wurde in den vergangenen Jahren weiterhin intensiv betrieben. Im Rahmen der Vernetzung erfolgt der erforderliche Erfahrungsaustausch, die Abstimmung erforderlicher Maßnahmen und die Entwicklung notwendiger Handlungsschritte. Mit der Senatsverwaltung für Gesundheit gibt es sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der Suchthilfekoordination einen intensiven, auch bezirksübergreifenden Austausch. Hier erfolgt auch die Abstimmung zu bezirksübergreifenden oder von der Senatsverwaltung zu verantwortenden Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Sicherheitsgipfels. 

Zu 4.: Wie bereits mehrfach ausgeführt, liegt die Verantwortlichkeit zur Eindämmung des Drogenhandels ausschließlich in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Polizei und StaatsanwaltschaftNichtdestotrotz gibt es eine enge Zusammenarbeit des Bezirks mit den Polizeibehörden. Insbesondere die Präventionsbeauftragen der jeweiligen Polizeiabschnitte im Bezirk sind im Rahmen der Vernetzung durch die Suchthilfekoordination in die Bewertung der Lagen vor Ort und in die Abstimmung von geeigneten Maßnahmen eingebunden. Dies umfasst auch die Einbindung der Polizei im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention. Bereits mehrfach wurden hierzu gemeinsame Begehungen im Bezirk an belasteten Orten durchgeführt.

Mit dem zuständigen Polizeiabschnitt und unter Beteiligung der Fixpunktprojekte gab und gibt es konstruktive Abstimmungsgespräche und konkrete Absprachen, um negative Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Suchthilfeangebots durch polizeiliche Maßnahmen des Abschnitts oder der Brennpunkteinheiten im Umfeld zu minimieren.

Zu 5.: 

Das Bezirksamt ist sich der Auswirkungen von Drogenkonsum im öffentlichen oder halböffentlichen Raum bewusst. Dies spiegeln auch die eingehenden Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern und Hinweise zu Konsum und Rückständen von Konsumutensilien sowie die damit einhergehenden Belastungen und Sicherheitsbedenken wieder. Das Bezirksamt nimmt diese Hinweise sehr ernst. Subjektiv gefühlte Sicherheitsbedenken stellen ebenso eine Einschränkung der Lebensqualität dar wie Verunreinigungen durch Konsumrückstände oder menschliche Hinterlassenschaften oder die Sichtbarkeit von Konsumvorgängen. Die Sichtbarkeit der Verelendung schwer chronisch kranker und suchtmittelabhängiger Menschen und die oftmals damit einhergehende Hilflosigkeit in Bezug auf den Umgang damit stellen eine besondere Belastung für Anwohnende dar, insbesondere für Kinder und Jugendliche. 

Die Aufklärung von Anwohnenden, die Beratung zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen und das Schaffen von Verständnis für die Notlagen von obdachlosen und suchtmittelerkrankten Menschen durch die Projektmitarbeitenden von Fixpunkt oder durch die Polizei ist neben der Verbesserung der Lebenssituation und Lebensqualität der Betroffenen im Rahmen der Suchthilfe ein besonderes Anliegen des Bezirksamts. 

Die zukünftige Sicherstellung der Straßensozialarbeit und des Einsatzes von Peers, die Schaffung von geeigneten Konsummöglichkeiten und die Bereitstellung von Tagesaufenthalten und Übernachtungsmöglichkeiten in Verbindung mit der Bereitstellung niedrigschwelliger Beratungsangebote und überlebenswichtiger Hilfen sind dringliche Aufgaben, die Lebensbedingungen von Konsumierenden und Anwohnenden zu verbessern. Um entsprechende Angebote in hinreichendem Umfang bereit zu stellen, stehen dem Bezirksamt jedoch bisher nicht die notwendigen Ressourcen zur Verfügung. 

Zu 6.: 

Das Jugendamt Neukölln bietet in mehrerlei Hinsicht präventive Angebote und präventiv wirkende Beratungen an: 

a) Im Rahmen der Einzelberatungen des RSD, der Jugendgerichtshilfe, der AG Jugenddeliquenz und der EFB geht es um immer wieder um Jugendliche, die Suchtmittel missbrauchen. Hier geht es darum, in den Beratungsgesprächen mit den betreffenden Jugendlichen und jungen Heranwachsenden sowie ihren Eltern oder ihren sozialen/familiären Umfeld das Verhalten zu reflektieren, auf die Gefahren hinzuweisen und präventiv die Entwicklung einer Suchtabhängigkeit zu verhindern. Sollte diese bereits entstanden sein, erfolgt das Angebot und die Vermittlung entsprechender Unterstützungsmaßnahmen. 

b) Im Rahmen der durch das Jugendamt finanzierten Angebote gemäß § 13 SGB VIII (insb. Streetwork) und § 13a SGB VIII (Schulsozialarbeit) findet ebenfalls bei Bedarf eine einzelfallbezogene Information und Beratung mit präventivem Charakter statt. 

c) Für die Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gilt: 

d) Die Jugendarbeit beinhaltetet auch das Aufgreifen von Themen rund um Suchtmittelkonsum und Suchtmittelmissbrauch und trägt so in ihrer Wirkung zur Suchtprävention bei. Die Sozialraumkoordinierende der Region SüdOst hat Zeitanteile für die regionsübergreifende qualitätssichernde Arbeit im Zusammenhang mit der Suchtprävention. 

e) Seit dem 01.05.24 gibt es das von ihr initiierte und begleitete Projekt „Früherkennung und Frühintervention – Sucht und Gewalt Neukölln der Fachstelle für Suchtprävention“ in Neukölln, gefördert aus der Landeskommission gegen Gewalt. Im Rahmen dieses Projektes gab es Termine in Jugendeinrichtungen, wo die Mitarbeiter*innen mit Jugendlichen ins Gespräch gekommen sind, Bedarfsabfragen an unterschiedlichen Einrichtungen wie z.B. der Streetwork und dem Jugendberatungshaus sowie zwei Fachkräfte-Schulungen für Mitarbeitende der Neuköllner Jugendhilfelandschaft im Bereich der §§ 11 und 13 SGB VIII. Eine Schulung hatte das Thema „Teillegalisierung Cannabis und was bedeutet das für die Jugendarbeit“ und die andere Schulung beschäftigte sich mit dem Thema „Vapen, Medien und Suchtentstehung“. 

f) Des Weiteren gab es einen von zwei Trägern und der Sozialraumkoordinierenden vorbereiteten und durchgeführten Suchtpräventionsworkshop für Jugendliche. 

g) Für Eltern werden in den Familienzentren und der Schulsozialarbeit Informationsrunden organisiert, wenn dies von den Besuchern und Besucherinnen gewünscht ist. 

Zu 7.: 

Neben der Versorgung mit sauberen Konsumutensilien im Bedarfsfalle, sowie von Sachmitteln im Rahmen des Hitzeschutzes oder der Kältehilfe ist die Kontaktaufnahme mit konsumierenden Menschen vorrangige Aufgabe der Straßensozialarbeit, um sie an allgemeine Beratungs- und Hilfeangebote sowie an Angebote der Suchthilfe zu vermitteln. Hier steht insbesondere die Anbindung an die Kontaktstelle „Druckausgleich“ mit angeschlossenem Konsumraum für den Drogenkonsum im Vordergrund. Im „Druckausgleich“ wird unter anderem zu Fragestellungen bezüglich Jobcenter, Grundsicherung, Wohnungslosigkeit, Notübernachtungen, Substitution, Abstinenzwunsch, Therapiemöglichkeiten, Harmreducction oder Konsumreduktion beraten. Hier bestehen voraussetzungslose Möglichkeiten des Aufenthaltes, der Nahrungsaufnahme, der Inanspruchnahme von Dusch- und Sanitäreinrichtungen, der Kleiderkammer oder der pflegerischen und medizinischen Basisbetreuung durch eine Pflege- und Medizinalfachkraft. 

Die Kontakte der Straßensozialarbeit sind einhergehend mit der Erhöhung der personellen Ressourcen kontinuierlich gestiegen. Abhängig ist die Quote der Kontaktaufnahme auch immer von der Mobilität der Konsumierenden, der Anzahl der aufzusuchenden Räume, der räumlichen Lage der Konsumorte sowie der vorhandenen Sprachkompetenzen. Durch die Besetzung mit einer russischsprachigen Mitarbeiterin in 2023 konnte der Zugang zu der Zielgruppe sehr erleichtert werden. So konnten auch die Beratungen und direkten Begleitung zur Clearingstelle, zu Krankenwohnungen, zur Sozialen Wohnhilfe, Drogenberatungsstelle Confamilia oder zu Substitutionsärzten intensiviert werden. 

Für den „Druckausgleich“ muss festgehalten werden, dass das Angebot von Rauch- und Injektionsplätzen nicht mehr ausreichend ist. Die Nachfrage ist derart gestiegen, dass es hier temporär zu Wartezeiten oder sogar zu Abweisungen zu vorzeitigen Schließungen kommt. Erschwert wird dies durch einen auch krankheitsbedingten Personalmangel. Welche dramatischen Folgen ein Ausfall des „Druckausgleich“ hat, verdeutlicht die aufgrund eines Wasserschadens erforderliche Schließung der Kontaktstelle im Zeitraum von Februar bis Ende Juni 2023, wodurch sich die Zielgruppe im öffentlichen Raum aufhalten musste. 

Neben der fachgerechten Entsorgung potentiell infektiöser Konsumutensilien im fünfstelligen Bereich durch das Peerprojekt zeichnet sich das Projekt auch durch eine Vielzahl von Kontakten mit Anwohnenden und Kinder- und Jugendeinrichtungen aus. 

Zu 8.: 

Die bisher umgesetzten Maßnahmen sind durchgehend als notwendig und positiv zu bewerten. Sie tragen dazu bei, die Lebenssituation drogenkonsumierender Menschen ebenso zu verbessern wie die Rahmenbedingungen für Anwohnende in den belasteten Quartieren. 

Das Bezirksamt ist sich bewusst, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um nachhaltig und dauerhaft Verbesserungen für alle zu erreichen. Dies ist aber bedingt, dass es sich um ein gesamtstädtisches Problem handelt, für das im besonderen Maße die originäre Verantwortlichkeit bei der Senatsverwaltung für Gesundheit liegt. 

Das Bezirksamt setzt sich weiter für die Bereitstellung eines zusätzlichen stationären und mobilen Konsumraumangebots, die Finanzierung einer konsumgeeigneten Toleranzzone sowie die Einrichtung von Hilfen der Notübernachtung und Tagesaufenthaltsmöglichkeiten für konsumierende Menschen ein. 

Ein Zusammenhang mit dem hier dargestellten Konsum illegaler Drogen im öffentlichen Raum und der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken wird nicht gesehen. 

Im Bereich der Suchthilfe bestehen noch keine Erkenntnisse, inwieweit sich die Teillegalisierung von Cannabis auf den Cannabiskonsum insgesamt beziehungsweise in Neukölln auswirkt. Ebenso liegen keine Erkenntnisse vor, ob die Teillegalisierung zu einem vermehrten Cannabiskonsum im öffentlichen Raum führt, der durch die Regelungen im Konsumcannabisgesetz lokal weitestgehend eingeschränkt ist. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf

Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1580/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Über welchen Zeitraum hinweg wurde vom Bezirksamt Neukölln Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Einschulungsuntersuchung geleistet, wie aus der Antwort auf die KA/362/XXI hervorgeht?
  2. Welche personellen Ressourcen, differenziert nach Fachkräfteanzahl, Vergütungsgruppen und Arbeitszeitvolumen, stellt oder stellte das Bezirksamt Neukölln dem Bezirksamt Reinickendorf für die Einschulungsuntersuchungen zur Verfügung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1580/XXI vom 13.11.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Mit Schreiben vom 17. Mai 2024 wurde ich seitens des Bezirksstadtrates für Soziales und Ge-
sundheit des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin um Amtshilfe bei der Auswertung der Da-
ten aus den Einschulungsuntersuchungen und der Erstellung eines entsprechenden Berichtes
gebeten, da der Bezirk Reinickendorf sich mit Blick auf die in der Organisationseinheit für
Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes veror-
teten Gesundheitsberichterstattung seit längerem in einer herausfordernden Situation befindet.
Dem Amtshilfeersuchen bin ich nach Rücksprache mit dem Leiter der Planungs- und Koordi-
nierungsstelle sowie der bezirklichen Gesundheitsberichterstatterin mit Schreiben vom 21. Mai 2024 im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Personalressourcen nachgekommen.
Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang des Berichts ist hierzu auf den Leitungsebenen
der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (OE QPK) abzustimmen. Vereinbart wurde
die Auswertung und die Erstellung eines Berichts für einen ESU-Jahrgang.

Zur Bereitstellung der ESU-Daten durch das Bezirksamt Reinickendorf und zur Verarbeitung
durch das Bezirksamt Neukölln ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags und die
Festlegung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 und
32 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich, um ein dem Risiko angemessenes
Schutzniveau schutzwürdiger personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Die hierzu erforderlichen Abstimmungen konnten aufgrund der Komplexität der Thematik und
knapper zeitlicher Ressourcen noch nicht abschließend erfolgen, um den Auftragsverarbei-
tungsvertrag schließen zu können, sodass mit der Amtshilfe noch nicht begonnen werden
konnte.


Zu 2.:
Die Auswertung und Berichterstellung der ESU-Daten wird durch eine wissenschaftliche Mitar-
beiterin der Gesundheitsberichterstattung erfolgen. Angaben zu Eingruppierung und Arbeits-
zeitvolumen in dieser Einzelpersonalangelegenheit erfolgen zum Schutz der personenbezoge-
nen Daten der Beschäftigten nicht. Die Benennung der für die Amtshilfe erforderlichen zeitli-
chen Ressourcen kann aufgrund der noch nicht abschließend erfolgen Abstimmungen auf der
Ebene der Leitungskräfte der Planungs- und Koordinierungsstellen Gesundheit derzeit noch
nicht beziffert werden.
Abschließend möchte ich nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass der Bezirk Neukölln sich
glücklich schätzen kann, eine Gesundheitsberichterstatterin an seiner Seite zu haben, deren
Arbeit sich durch ein höchstes Niveau auszeichnet und über die Bezirksgrenzen hinaus Aner-
kennung findet. Bereits seit mehreren Jahren leistet sie mit ihrer fundierten Beratung einen we-
sentlichen Beitrag bei der Erstellung von Strategien und Konzepten im Rahmen der Gesund-
heitsförderung. Die von ihr erstellten Berichte sind seit Jahren Grundlage für das Bezirksamt
und die BVV, gesundheits- und sozialpolitische Erkenntnisse zu sammeln und Entscheidungen
zu treffen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1529/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurde zur geplanten Errichtung der Flüchtlingsunterkunft bereits eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag beim Bezirksamt eingereicht? 
  2. Sieht das Bezirksamt Hinderungsgründe für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1529/XXI vom 16.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Nein, das Bezirksamt ist aber auch nicht die Genehmigungsbehörde. Zuständig für die Bauantragsbearbeitung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.


Zu 2.:
Das Vorhaben befindet sich in der Planungsphase. Es ist die Funktion eines Planungsprozesses,
eine Vielzahl von Fragestellungen zu klären, Konflikte zu lösen und vermeintliche oder tatsächliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen bevor am Ende ein Antrag gestellt wird über den entschieden werden kann. Stand heute hat das Bezirksamt Fragen, die zu klären sind, aber
kann keine zwingenden Hinderungsgründe erkennen.


Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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