Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/396/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 03. Dezember 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welche aktuellen Erkenntnisse hat das Bezirksamt über das Ausmaß des Drogenkonsums im Bezirk Neukölln, insbesondere in öffentlichen Räumen?
- An welchen Orten im Bezirk traten Drogenkonsum und damit verbundene Problematiken in diesem Jahr besonders häufig auf?
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt in den letzten drei Jahren ergriffen, um die Problematik des Drogenkonsums im Bezirk zu bekämpfen?
- Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem Bezirksamt und der Polizei zur Eindämmung von Drogenhandel und -konsum im Bezirk Neukölln?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen von Drogenkonsum auf die Sicherheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Neukölln?
- Welche Präventionsprogramme oder -maßnahmen bietet das Bezirksamt an, um insbesondere Jugendliche vor Drogenkonsum zu schützen?
- Welche Hilfs- und Beratungsangebote stehen drogenabhängigen Personen im Bezirk Neukölln zur Verfügung, und wie werden diese Angebote genutzt?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der bisher umgesetzten Maßnahmen gegen Drogenkonsum im Bezirk Neukölln, und welche weiteren Schritte sind geplant insbesondere im Zusammenhang mit der Teilegalisierung von Cannabis?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/396/XXI vom 10.01.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die Antworten zu 1. und 2. werden zusammengefasst.
Bekanntermaßen findet der Drogenkonsum im öffentlichen Raum insbesondere im Norden von Neukölln innerhalb des S-Bahnrings statt. In Teilen weitet sich auch im Süden Neuköllns der Konsum im öffentlichen Raum aus. Grundsätzlich betroffen ist vor allem die nähere Umgebung von S-Bahn- und U-Bahnhöfen, da hier entsprechende Dealer-Tätigkeiten zu verzeichnen sind.
Die Reduzierung von Brachflächen und leerstehender Immobilien als Rückzugsort für Aufenthalt und zum Konsum führt zu einer Verlagerung des Konsums in den halböffentlichen Raum in Hauseingängen und Treppenhäusern sowie in den öffentlichen Raum, insbesondere in Grün- und Parkanlagen, da hier in Teilen Rückzugsmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus findet Konsum auch immer wieder in Parkhäusern statt, insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen und im Herbst und Winter. Der Konsum im öffentlichen Raum verlagert sich immer wieder durch polizeiliche Maßnahmen, die zu einer Verdrängung in andere Bereiche führen.
Der Konsum im öffentlichen Raum ist weiterhin sehr hoch. Neben dem injektiven und inhalativen Konsum von Opiaten ist eine Steigerung des Konsums von Crack feststellbar. Darauf deuten auch die Zahlen aus dem Drogenkonsumraum „Druckausgleich“ hin.
Zu 3.:
Das Bezirksamt hat in den letzten Jahren kontinuierlich in Kooperation mit den Suchthilfeträgern in Neukölln daran gearbeitet und sich intensiv bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dafür eingesetzt, dass die aus dem öffentlichen Drogenkonsum resultierenden Belastungen und die gesundheitliche und soziale Situation von suchtmittelkonsumierenden Menschen verbessert und die Belastungen für Anwohnende reduziert werden kann.
Die Zuwendungsmittel für die Straßensozialarbeit der Fixpunkt gGmbH konnten trotz der schwierigen Haushaltslagen von 88.000 EURO auf 134.000 EURO in 2024 erhöht werden, um eine zusätzliche Sozialarbeiterpersonalie anzustellen. Damit konnte sowohl die Kontaktaufnahme mit Konsumierenden als auch die Beseitigung von Konsumrückständen ausgeweitet werden.
In 2022 wurden 5 zusätzliche fest zu installierende Spritzenentsorgungsbehälter angeschafft. Derzeit sind in Neukölln 11 Entsorgungsbehältnisse angebracht, die neben der initialen Einrichtung auch regelmäßig geleert und gewartet werden müssen.
In 2023 wurde das Peer Projekt mit Fixpunkt gGmbH entwickelt. Als niedrigschwelliges Beschäftigungsangebot für (ehemals) konsumierende oder substituierte Menschen bietet es die Möglichkeit der Tagesstruktur und einer Verdienstmöglichkeit. Mit der Entsorgung von Konsumrückständen tragen die Peers im erheblichen Maße zur Entlastung des öffentlichen Raums bei. Über die Kennzeichnung schützenswerter Bereiche, (z.B. vor Kinder und Jugendeinrich-tungen) in Form von Piktogrammen, wird darauf hingewiesen, dass der Konsum in unmittelbarer Nähe dieser Einrichtungen unerwünscht ist. Derzeit wird das Projekt aus Mitteln des Sicherheitsgipfels und Saubere Stadt finanziert. Eine Fortführung wird angestrebt. Die Beseitigung von potentiell infektiösen Konsumrückständen wie Spritzen oder Nadeln, ins-besondere an Orten, die von vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Jugendlichegenutzt werden, ist ein zentrales Anliegen des Bezirksamts. Daher wurden auch die Mitarbeitenden des Allgemeinen Ordnungsdienstes sowie Streifenwagen der Polizei mit speziellen Sammelbehältnissen ausgestattet. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe zusätzlich ihren anspruchsvollen und zahlreichen Aufgaben mit übernehmen.
In 2023 hat das Bezirksamt zu einer Veranstaltung für Anwohnende des Körnerkiezes eingeladen, um einen Überblick zur Problematik des öffentlichen Drogenkonsums zu geben, um die Anstrengungen der verschiedenen Behörden darzustellen, sowie gemeinsam mit der Landes-suchtbeauftragten mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und Lösungsansätze zu diskutieren.
Das im Rahmen des NUDRA-Projekts entwickelte Monitoring ist von der Suchthilfekoordination in Zusammenarbeit mit der OE SPK kontinuierlich weiterentwickelt worden und wird regelmäßig aktualisiert.
In 2022 konnten auf Ersuchen des Bezirksamts die Drogenkonsummobile des Fixpunkts e.V., die in 2021 wegen dringender Bedarfsmeldungen in einen anderen Bezirk abgezogen worden waren, neuerlich am Anita Berber Park eingesetzt werden. Seit Juli 2024 werden die Konsummobile im Rahmen einer Standorterweiterung am Görlitzer Park erprobt. Der Bezirk bemüht sich intensiv, die Aufstellung eines von der Senatsverwaltung Gesundheit vorgesehenen neu anzuschaffenden Konsummobil in Neukölln erreichen zu können. Die Beschaffung des Mobils verzögert sich derzeit aufgrund nur geringer Marktverfügbarkeit.
Da der Drogenkonsumraum „Druckausgleich“ den wachsenden Anforderungen nicht mehr genügt, unterstützt das Bezirksamt intensiv die Fixpunkt gGmbh bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie, die insbesondere auch die Anforderungen aus dem stetig steigenden Crackkonsum erfüllt.
Das Bezirksamt wirbt hier in jedem Einzelfall einer potentiell geeigneten Immobilie mit einem Schreiben an die Eigentümer beziehungsweise an die mit der Vermietung beauftragten Verwaltungen.
Die Vernetzung aller relevanten Träger und Akteure im Zusammenhang mit den Problematiken Drogenkonsum im öffentlichen Raum und Obdachlosigkeit wurde in den vergangenen Jahren weiterhin intensiv betrieben. Im Rahmen der Vernetzung erfolgt der erforderliche Erfahrungsaustausch, die Abstimmung erforderlicher Maßnahmen und die Entwicklung notwendiger Handlungsschritte. Mit der Senatsverwaltung für Gesundheit gibt es sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der Suchthilfekoordination einen intensiven, auch bezirksübergreifenden Austausch. Hier erfolgt auch die Abstimmung zu bezirksübergreifenden oder von der Senatsverwaltung zu verantwortenden Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Sicherheitsgipfels.
Zu 4.: Wie bereits mehrfach ausgeführt, liegt die Verantwortlichkeit zur Eindämmung des Drogenhandels ausschließlich in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Polizei und StaatsanwaltschaftNichtdestotrotz gibt es eine enge Zusammenarbeit des Bezirks mit den Polizeibehörden. Insbesondere die Präventionsbeauftragen der jeweiligen Polizeiabschnitte im Bezirk sind im Rahmen der Vernetzung durch die Suchthilfekoordination in die Bewertung der Lagen vor Ort und in die Abstimmung von geeigneten Maßnahmen eingebunden. Dies umfasst auch die Einbindung der Polizei im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention. Bereits mehrfach wurden hierzu gemeinsame Begehungen im Bezirk an belasteten Orten durchgeführt.
Mit dem zuständigen Polizeiabschnitt und unter Beteiligung der Fixpunktprojekte gab und gibt es konstruktive Abstimmungsgespräche und konkrete Absprachen, um negative Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Suchthilfeangebots durch polizeiliche Maßnahmen des Abschnitts oder der Brennpunkteinheiten im Umfeld zu minimieren.
Zu 5.:
Das Bezirksamt ist sich der Auswirkungen von Drogenkonsum im öffentlichen oder halböffentlichen Raum bewusst. Dies spiegeln auch die eingehenden Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern und Hinweise zu Konsum und Rückständen von Konsumutensilien sowie die damit einhergehenden Belastungen und Sicherheitsbedenken wieder. Das Bezirksamt nimmt diese Hinweise sehr ernst. Subjektiv gefühlte Sicherheitsbedenken stellen ebenso eine Einschränkung der Lebensqualität dar wie Verunreinigungen durch Konsumrückstände oder menschliche Hinterlassenschaften oder die Sichtbarkeit von Konsumvorgängen. Die Sichtbarkeit der Verelendung schwer chronisch kranker und suchtmittelabhängiger Menschen und die oftmals damit einhergehende Hilflosigkeit in Bezug auf den Umgang damit stellen eine besondere Belastung für Anwohnende dar, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Die Aufklärung von Anwohnenden, die Beratung zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen und das Schaffen von Verständnis für die Notlagen von obdachlosen und suchtmittelerkrankten Menschen durch die Projektmitarbeitenden von Fixpunkt oder durch die Polizei ist neben der Verbesserung der Lebenssituation und Lebensqualität der Betroffenen im Rahmen der Suchthilfe ein besonderes Anliegen des Bezirksamts.
Die zukünftige Sicherstellung der Straßensozialarbeit und des Einsatzes von Peers, die Schaffung von geeigneten Konsummöglichkeiten und die Bereitstellung von Tagesaufenthalten und Übernachtungsmöglichkeiten in Verbindung mit der Bereitstellung niedrigschwelliger Beratungsangebote und überlebenswichtiger Hilfen sind dringliche Aufgaben, die Lebensbedingungen von Konsumierenden und Anwohnenden zu verbessern. Um entsprechende Angebote in hinreichendem Umfang bereit zu stellen, stehen dem Bezirksamt jedoch bisher nicht die notwendigen Ressourcen zur Verfügung.
Zu 6.:
Das Jugendamt Neukölln bietet in mehrerlei Hinsicht präventive Angebote und präventiv wirkende Beratungen an:
a) Im Rahmen der Einzelberatungen des RSD, der Jugendgerichtshilfe, der AG Jugenddeliquenz und der EFB geht es um immer wieder um Jugendliche, die Suchtmittel missbrauchen. Hier geht es darum, in den Beratungsgesprächen mit den betreffenden Jugendlichen und jungen Heranwachsenden sowie ihren Eltern oder ihren sozialen/familiären Umfeld das Verhalten zu reflektieren, auf die Gefahren hinzuweisen und präventiv die Entwicklung einer Suchtabhängigkeit zu verhindern. Sollte diese bereits entstanden sein, erfolgt das Angebot und die Vermittlung entsprechender Unterstützungsmaßnahmen.
b) Im Rahmen der durch das Jugendamt finanzierten Angebote gemäß § 13 SGB VIII (insb. Streetwork) und § 13a SGB VIII (Schulsozialarbeit) findet ebenfalls bei Bedarf eine einzelfallbezogene Information und Beratung mit präventivem Charakter statt.
c) Für die Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gilt:
d) Die Jugendarbeit beinhaltetet auch das Aufgreifen von Themen rund um Suchtmittelkonsum und Suchtmittelmissbrauch und trägt so in ihrer Wirkung zur Suchtprävention bei. Die Sozialraumkoordinierende der Region SüdOst hat Zeitanteile für die regionsübergreifende qualitätssichernde Arbeit im Zusammenhang mit der Suchtprävention.
e) Seit dem 01.05.24 gibt es das von ihr initiierte und begleitete Projekt „Früherkennung und Frühintervention – Sucht und Gewalt Neukölln der Fachstelle für Suchtprävention“ in Neukölln, gefördert aus der Landeskommission gegen Gewalt. Im Rahmen dieses Projektes gab es Termine in Jugendeinrichtungen, wo die Mitarbeiter*innen mit Jugendlichen ins Gespräch gekommen sind, Bedarfsabfragen an unterschiedlichen Einrichtungen wie z.B. der Streetwork und dem Jugendberatungshaus sowie zwei Fachkräfte-Schulungen für Mitarbeitende der Neuköllner Jugendhilfelandschaft im Bereich der §§ 11 und 13 SGB VIII. Eine Schulung hatte das Thema „Teillegalisierung Cannabis und was bedeutet das für die Jugendarbeit“ und die andere Schulung beschäftigte sich mit dem Thema „Vapen, Medien und Suchtentstehung“.
f) Des Weiteren gab es einen von zwei Trägern und der Sozialraumkoordinierenden vorbereiteten und durchgeführten Suchtpräventionsworkshop für Jugendliche.
g) Für Eltern werden in den Familienzentren und der Schulsozialarbeit Informationsrunden organisiert, wenn dies von den Besuchern und Besucherinnen gewünscht ist.
Zu 7.:
Neben der Versorgung mit sauberen Konsumutensilien im Bedarfsfalle, sowie von Sachmitteln im Rahmen des Hitzeschutzes oder der Kältehilfe ist die Kontaktaufnahme mit konsumierenden Menschen vorrangige Aufgabe der Straßensozialarbeit, um sie an allgemeine Beratungs- und Hilfeangebote sowie an Angebote der Suchthilfe zu vermitteln. Hier steht insbesondere die Anbindung an die Kontaktstelle „Druckausgleich“ mit angeschlossenem Konsumraum für den Drogenkonsum im Vordergrund. Im „Druckausgleich“ wird unter anderem zu Fragestellungen bezüglich Jobcenter, Grundsicherung, Wohnungslosigkeit, Notübernachtungen, Substitution, Abstinenzwunsch, Therapiemöglichkeiten, Harmreducction oder Konsumreduktion beraten. Hier bestehen voraussetzungslose Möglichkeiten des Aufenthaltes, der Nahrungsaufnahme, der Inanspruchnahme von Dusch- und Sanitäreinrichtungen, der Kleiderkammer oder der pflegerischen und medizinischen Basisbetreuung durch eine Pflege- und Medizinalfachkraft.
Die Kontakte der Straßensozialarbeit sind einhergehend mit der Erhöhung der personellen Ressourcen kontinuierlich gestiegen. Abhängig ist die Quote der Kontaktaufnahme auch immer von der Mobilität der Konsumierenden, der Anzahl der aufzusuchenden Räume, der räumlichen Lage der Konsumorte sowie der vorhandenen Sprachkompetenzen. Durch die Besetzung mit einer russischsprachigen Mitarbeiterin in 2023 konnte der Zugang zu der Zielgruppe sehr erleichtert werden. So konnten auch die Beratungen und direkten Begleitung zur Clearingstelle, zu Krankenwohnungen, zur Sozialen Wohnhilfe, Drogenberatungsstelle Confamilia oder zu Substitutionsärzten intensiviert werden.
Für den „Druckausgleich“ muss festgehalten werden, dass das Angebot von Rauch- und Injektionsplätzen nicht mehr ausreichend ist. Die Nachfrage ist derart gestiegen, dass es hier temporär zu Wartezeiten oder sogar zu Abweisungen zu vorzeitigen Schließungen kommt. Erschwert wird dies durch einen auch krankheitsbedingten Personalmangel. Welche dramatischen Folgen ein Ausfall des „Druckausgleich“ hat, verdeutlicht die aufgrund eines Wasserschadens erforderliche Schließung der Kontaktstelle im Zeitraum von Februar bis Ende Juni 2023, wodurch sich die Zielgruppe im öffentlichen Raum aufhalten musste.
Neben der fachgerechten Entsorgung potentiell infektiöser Konsumutensilien im fünfstelligen Bereich durch das Peerprojekt zeichnet sich das Projekt auch durch eine Vielzahl von Kontakten mit Anwohnenden und Kinder- und Jugendeinrichtungen aus.
Zu 8.:
Die bisher umgesetzten Maßnahmen sind durchgehend als notwendig und positiv zu bewerten. Sie tragen dazu bei, die Lebenssituation drogenkonsumierender Menschen ebenso zu verbessern wie die Rahmenbedingungen für Anwohnende in den belasteten Quartieren.
Das Bezirksamt ist sich bewusst, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um nachhaltig und dauerhaft Verbesserungen für alle zu erreichen. Dies ist aber bedingt, dass es sich um ein gesamtstädtisches Problem handelt, für das im besonderen Maße die originäre Verantwortlichkeit bei der Senatsverwaltung für Gesundheit liegt.
Das Bezirksamt setzt sich weiter für die Bereitstellung eines zusätzlichen stationären und mobilen Konsumraumangebots, die Finanzierung einer konsumgeeigneten Toleranzzone sowie die Einrichtung von Hilfen der Notübernachtung und Tagesaufenthaltsmöglichkeiten für konsumierende Menschen ein.
Ein Zusammenhang mit dem hier dargestellten Konsum illegaler Drogen im öffentlichen Raum und der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken wird nicht gesehen.
Im Bereich der Suchthilfe bestehen noch keine Erkenntnisse, inwieweit sich die Teillegalisierung von Cannabis auf den Cannabiskonsum insgesamt beziehungsweise in Neukölln auswirkt. Ebenso liegen keine Erkenntnisse vor, ob die Teillegalisierung zu einem vermehrten Cannabiskonsum im öffentlichen Raum führt, der durch die Regelungen im Konsumcannabisgesetz lokal weitestgehend eingeschränkt ist.
Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat