Neuregelung der Nutzung von E-Scootern/E-Tretrollern im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. September 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ein neues, verbindliches Reglement von E-Scootern/E-Rollern im Bezirk Neukölln festzulegen bzw. die zuständige Senatsverwaltung zu ersuchen, neue, verbindliche Regelungen zu erlassen.

Folgende Maßnahmen sind auf Möglichkeit ihrer Umsetzung hin zu prüfen:

Parken nur noch auf ausgewiesenen Flächen. Mittels Geofencing in den Ausleihe-Apps kann das Abstellen in nicht für diese Roller ausgewiesenen Parkzonen verhindert werden. Der Nachweis bei der Registrierung zur Nutzung der E-Scooter via Führerschein, zumindest mit dem Nachweis einer Fahrerlaubnis für Mofas, ist eine weitere Handlungsoption. Jenseits des Systems der Ausleihe kann die Nutzung auch über den Kauf eines E-Rollers geregelt werden:

Mit dem Erwerb eines solchen Fahrzeugs und der Zulassung auf den eigenen Namen, ginge die Verantwortung auf den Fahrzeughalter über, wie beispielsweise beim Auto. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Helmpflicht, sind zu prüfen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, die zuständige Senatsverwaltung aufzufordern, die Bußgeldverordnung für nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter/-Roller anzupassen.

Begründung: Die Diskussion über die Nutzung von E-Scootern beschäftigt die Politik regional wie bundesweit. Zwar ist aus rechtlichen Gründen eine Volksabstimmung wie in Paris über ein Verbot dieser Fahrzeuge auf Landesebene nicht möglich. Doch ist die Pariser Entscheidung für ein Verbot dieser Roller ein wichtiger Debattenbeitrag über den Umgang mit diesem Transportmittel in Berlin. Auch in Neukölln gibt es von den Bürgern kritische Stimmen, die ein Verbot unterstützen. Ein Projekt des Bezirksamts mit dem Namen Pilotprojekt „#BESSERMITEINANDER“ zur Kontrolle und Zonenausweisungen für E-Scooter/E-Tretroller in Neukölln ist zwar abgeschlossen. Allerdings gibt es bisher kein öffentlich bekanntes Ergebnis zu diesem Projekt und eine Anfrage seitens der AfD-Fraktion dazu ist bisher unbeantwortet geblieben. Wir fordern aus folgenden Gründen eine Neuregelung für die Nutzung von E-Scootern in Neukölln:

1. Behinderungen:
Bisher ist es nicht gelungen, ein überzeugendes Konzept für die Nutzung, insbesondere das Parken bzw. Abstellen der E-Scooter zu entwickeln. Derzeit ist das Abstellen der Scooter an beliebigen Stellen erlaubt. Das führt oft zu starken Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise E-Scooter auf Geh- wegen, die regelrechte Stolperfallen sein können.

2. Umweltverträglichkeit
E-Scooter sind kein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Um die Roller für ihre Nutzer verfügbar zu machen, müssen die Fahrzeuge mit viel Aufwand in der Stadt verteilt werden, wodurch zusätzliche Mobilitätskosten entstehen. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Nutzer die Roller in Gewässer versenken, wo die Batterien Schaden an der Umwelt anrichten.

3. Gefährdung
Viele E-Scooter werden in Wildwest-Manier abgestellt und stellen eine Gefahr für Fußgänger dar, vor allem für ältere Menschen. Auch ist zu beobachten, dass ungeübte Fahrer die Roller nicht beherrschen. In Unkenntnis der Vorschriften werden die Scooter häufig auf Radwegen (in beliebiger Richtung) verwendet und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.

4. Vollgestellte Innenstädte
Innenstadtbezirke wie Neukölln werden von den Rollern regelrecht zugeparkt. Es wäre daher sinnvoll, zumindest mit einer eingeschränkten Zulassung an wenige, zuverlässige Anbieter für eine maßvolle Verringerung der Roller zu sorgen.

5. Sinnhaftigkeit
E-Scooter gelten seitens der Anbieter als ein sinnvolles Mittel zum Abkürzen der so genannten letzten Meile als Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Jedoch dienen sie überwiegend für junge Verkehrsteilnehmer als eine Art günstiges Spaßtransportmittel, mit dem häufig gegen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen wird.

Ergebnis Drs. Nr. 0937/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Antrag wurde in den Ausschüssen VuT und Ord abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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