Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1845/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1845/XXI vom 28.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

KA 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.

KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.

KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

KA 446/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

KA 448/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 29.04.2025.

KA 453/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 06.05.2025.

KA 455/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 27.05.2025.

Zu 2.:

An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI und 1773/XXI, die Ihnen schriftlich und online vorliegen.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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