Fragestellerin: Marlies Becker
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1845/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet?
- Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1845/XXI vom 28.05.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
KA 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.
KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.
KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.
KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.
KA 446/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.
KA 448/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 29.04.2025.
KA 453/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 06.05.2025.
KA 455/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 27.05.2025.
Zu 2.:
An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI und 1773/XXI, die Ihnen schriftlich und online vorliegen.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister