Fragestellerin: Marlies Becker
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/443/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, das ein Jahresbericht zu rechtsextremen Vorfällen notwendig ist, während linksextreme oder migrantische Gewalt nicht in einem eigenen Bericht erfasst werden?
- Wie viele linksextreme Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 im Bezirk Neukölln erfasst?
- Wie viele Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 von Asylbewerbern, geduldeten Personen und ausländischen Staatsangehörigen in Neukölln begangen?
- Welche Definition von „rechtsextremen Vorfällen“ wird in dem Jahresbericht verwendet und wie wird diese von anderen Formen politischer Gewalt abgegrenzt?
- Wie viele antisemitische und islamistische Vorfälle wurden 2022, 2023 und 2024 in Neukölln erfasst?
- Wer entscheidet über die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresberichts zu rechtsextremen Vorfällen, und welche Behörden, wissenschaftlichen Institute oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind an der Erstellung beteiligt?
- Wie wird sichergestellt, dass bei der Erfassung rechtsextremer Vorfälle eine objektive und politisch neutrale Bewertung erfolgt?
- Ist geplant, künftig auch über linksextreme Angriffe auf politische Gegner in Neukölln zu berichten?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/443/XXI vom 12.05.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die BVV Neukölln hat im Jahr 2017 einen Antrag beschlossen, in welchem ein jährlicher Bericht zu rechtsextremen Aktivitäten in Neukölln gewünscht wird. Auf dieser Grundlage wurde der Bericht erstellt.
Zu 2. und 3.:
Das Bezirksamt selbst erfasst keine Gewaltdelikte.
Zu 4.:
Der Bericht zu rechtsextremen Vorfällen in Neukölln gibt Zahlen der Polizei sowie von Meldestellen bzw. Opferberatungsstellen wieder. Diese verwenden jeweils ihre eigenen Definitionen.
Zu 5.:
Das Bezirksamt selbst erfasst keine entsprechenden Vorfälle.
Zu 6.:
Die inhaltliche Ausgestaltung wird durch die Beauftragte für Strategien gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verantwortet. Polizei, Verfassungsschutz, Melde – bzw. Opferberatungsstellen sowie zivilgesellschaftliche Akteure haben jeweils auf Anfrage Beiträge zur Verfügung gestellt bzw. standen als Interviewpartner zur Verfügung. Es sind Beiträge von folgenden Institutionen bzw. Initiativen enthalten:
Polizei Berlin
Berliner Verfassungsschutz
Register Neukölln
ReachOut
Recherche – und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin)
Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR)
Bündnis Neukölln
Hufeisern gegen Rechts
Rudow empört sich. Gemeinsam für Respekt und Vielfalt
VVN-VdA e.V. – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Verband der Antifaschistinnen
und Antifaschisten
Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş
Bürgerinitiative BASTA
und engagierte Einzelpersonen
sowie ein Interview mit einem Kriminologen (HWR Berlin)
Zu 7.:
Die Kriterien der Erfassung legen die jeweiligen Organisationen selbst fest (siehe Antwort auf Frage 4). Zusammenfassende Bewertungen sind auf Grundlage dieser Erkenntnisse erfolgt.
Zu 8.
Nein. Es liegt auch kein entsprechender BVV-Beschluss vor.
Sarah Nagel, Bezirksstadträtin