Vorbereitende Maßnahmen U-Bahn Verlängerung Linie U8

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0441/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit wurde beim Bau der Stadtautobahn unter dem Britzer Damm, eine Verlängerung der U 8 in Richtung Buckow berücksichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0441/XXI vom 31.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Der von Ihnen erfragte Sachverhalt entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich ggf. bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen (hier: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – SenUMVK), über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Pizzagate im Gesundheitsamt Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0433/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Verstöße gegen seine Amtspflichten werden dem Amtsarzt Herrn Dr. S. vorgeworfen, die eine sofortige Freistellung rechtfertigen?
  2. Wurde die Personalvertretung des Bezirksamtes vor o.g. Personalentscheidung konsultiert und wenn ja, wie hat diese sich positioniert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet

Die Mündliche Anfrage wurde auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet (§ 37 V a der GO).

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0377/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Betätigungsverbote wurden durch das Gesundheitsamt gegen Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor seit Inkrafttreten der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits ausgesprochen?

2. Besteht aus Sicht des Gesundheitsamts in Neukölln de facto eine einrichtungsbezogene Impfpflicht oder ist diese aufgrund eines Vollstreckungsdefizits freiwillig?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0377/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

keine

Frage 2:

Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt seit dem 15. März 2022 eine Corona-Impfpflicht. Das hat der Bundesgesetzgeber am 10. Dezember 2021 beschlossen, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Bis zu diesem Datum müssen die Betroffenen ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Berlin setzt das Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit selbstverständlich um. Aus Kapazitätsgründen wurden die Meldungen noch nicht abschließend bearbeitet. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist darüber bereits, durch die Dezernentin, informiert worden.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Die Steuerlast mit den Lastenfahrrädern

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0385/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Stehen die vom Bezirksamt angeschafften 10 Lastenräder, 4 Fahrrad-Lastenanhänger und 1 Rikscha den Bürgern aktuell wieder zur Ausleihung zur Verfügung?

2. Falls nein, empfindet das Bezirksamt Neukölln die Ausgabe von über 20.000 Euro (vgl.: KA/061/XXI) aus Steuermitteln im Hinblick auf die lediglich 291 getätigten Buchungen und eine bisherige Verfügbarkeit der Lastenfahrräder über den Zeitraum von nur 7 Monaten nicht als eine erhebliche Verschwendung von Steuer- und Fördermitteln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0385/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Da Sie sich auf die KA/061/XXI beziehen, geht das Bezirksamt davon aus, dass Sie die bis zum 31.12.2021 im Rahmen der Bewegung „Schön wie wir“ (Projektbaustein Kiezhausmeister) verliehenen Lastenfahrräder meinen. Es handelt sich aber – anders als mit der Fragstellung ausgeführt – nur um 5 Lastenfahrräder.

Das aus dem Programm „Saubere Stadt“ finanzierte Projekt ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Wegen der Neuauflage war eine Neuauflage nicht möglich.

Frage 2:

Nein.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

Digitalisierung an Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. März 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hat der Bezirk Neukölln mittlerweile einen Zeit-Maßnahmen-Plan für den Ausbau der schulischen Netzwerke im Rahmen der finanziellen Mittel des Digitalpakt-Schule?
  2. Wenn ja, in welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel im Rahmen des Digitalpakt-Schule im Bezirk Neukölln bisher ausgeschöpft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0206/XXI vom 23.03.2022

Frage 1: 

Die Festlegung eines Zeit-Maßnahme-Planes für den Ausbau der schulischen Netzwerke ist zur Zeit noch nicht möglich. Dieser Prozess ist aktuell abhängig von den neuen, noch ausstehen-den Rahmenverträgen des IT Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) hinsichtlich der Infrastruktur zur Inhouse-Verkabelung und zum WLAN zur Ausstattung der Klassenzimmer. Ein Zuschlag sollte Mitte März 2022 vorliegen, hat sich allerdings bislang verzögert. Eine Information hierzu von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird in der Bezirksstadträte-sitzung am 25.03.2022 erwartet. Ich werde dazu in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur am 05.04.2022 berichten. 

Frage 2: 

Dem Bezirk Neukölln stehen aus dem Digitalpakt Schule insgesamt 14.713.630 € zur Verfügung. Davon wurden mit Stand Februar 2022 8.915.725 € für Maßnahmen an Neuköllner Schulen bewilligt. 

Es gilt das gesprochene Wort! Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Interkulturelles Aufklärungsteam (IKAT)

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Bürger im Bezirk Neukölln konnten im Jahr 2021 durch das interkulturelle Aufklärungsteam (IKAT) zum Thema Corona-Prävention und über die geltenden Infektionsschutzbestimmungen sowie über das Angebot des CAZ (Corona-Abstrich-Zentrum) informiert werden?
  2. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen im Jahr 2021 (Sach- und Personalmittel) des Bezirksamtes, die benötigt wurden, um die Arbeit des interkulturellen Aufklärungsteams (IKAT) im Bezirk Neukölln zu gewährleisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0156/XXI vom 23.02.2022

Frage 1:

Ziele des Projektes im Jahr 2021 waren die niedrigschwellige und mehrsprachige Informationsvermittlung in Zusammenhang mit der Corona-Prävention sowie die sprachmittelnde Begleitung der im Zuge der Pandemiebekämpfung notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes Neukölln. Zur Zieleerreichung nutzte das mehrsprachige Aufklärungsteam unterschiedliche Formate zur Beratung der Neuköllner:innen. Dies waren beispielsweise:

  • – persönliche Beratungen an unterschiedlichen öffentlichen Orten begleitend zu den mobilenhausärztlichen Beratungsstunden des Gesundheitsamtes,
  • – Beratungen am Rande der Cluster-Abstreichungen des Gesundheitsamtes,
  • – sog. Pop-Up Beratungen an öffentlichen und vielbesuchten Orten im Bezirk sowie
  • – Gruppenberatungen in diversen Einrichtungen wie Nachbarschaftstreffs, Familienzentren etc.

Persönlich umfänglich beraten wurden in dieser Form mindestens 10.200 Personen. In der dynamischen Arbeit an öffentlichen Orten ließ sich nicht jeder Kontakt dokumentieren, so dass die tatsächliche Zahl der erreichten Personen deutlich höher liegt, beispielsweise beim Verteilen der Informationsflyer. Darüber hinaus wurden zahlreiche Menschen indirekt durch den wöchentlichen mehrsprachigen Newsletter des IKAT erreicht. Dieser richtet sich in erster Linie an Multiplikator:innen, Einrichtungen und Behörden. Über Neukölln hinaus nutzten auch landesweite Akteure die vom IKAT bereitgestellten Informationen regelmäßig um ihre Zielgruppen zu informieren (bspw. das LAF). Der Verteiler umfasste Ende 2021 mehr als 300 derartiger Kontakte.

Frage 2:

Das Projekt wurde im Rahmen einer Zuwendung durch das Bezirksamt Neukölln gefördert. Die Fördersumme betrug im Jahr 2021 insgesamt 235.657,15 €, wovon gem. Finanzplan des Projektes 171.239,78 € auf Personalmittel und 64.417,37 € auf Sachmittel und indirekte Projektkosten entfielen.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

Intensivbettenabbau in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem Umfang wurden in den letzten 2 Jahren im Neuköllner Klinikum Intensivbettenkapazitäten ab- oder aufgebaut?
  2. Sollten Intensivbettenkapazitäten abgebaut worden sein, wie viele davon wurden auf Grund von Personalmangel abgebaut?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0045/XXI vom 24.11.2021

Frage 1:

Die Zahl der betriebsfähigen Betten unterliegt zahlreichen Schwankungen. Wie bekannt, ist der Zustand des Klinikums als sanierungsbedürftig zu bezeichnen. Das Klinikum Neukölln betreibt aktuell drei Stationen mit Beatmungsbetten, sowie drei weitere Stationen mit Überwachungsbetten. Personelle Schwankungen sowie Vorgaben z.B. im Rahmen der PPUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) und in Folge des TV-E (Tarifvertrag Entlastung) ermöglichen uns heute den Betrieb von 30 Beatmungsbetten für die Akutversorgung. Weitere Beatmungsbetten befinden sich im Weaningbereich (engl. für Entwöhnung). Das bedeutet, Patienten lernen wieder atmen und werden von der Beatmung entwöhnt, Sowie 38 Überwachungsbetten mit Monitoring. Durch den Fassadenanschluss zum Nordkopf sind aktuell weitere 10 Beatmungsbetten nicht verfügbar.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.