Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Antragsteller: Jörg Kapitän

Datum: 16. Januar 2024

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, vor der Seniorenwohnanlage „MoRo Seniorenwohnanlagen e.V.“ in der Rollbergstraße 22 die Baustellenabsperrung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Begründung:

Laut der Geschäftsführerin der Seniorenanlage stellt die Baustellenabsperrung, die bis mindestens 19.12.2024 aufgrund von Baumaßnahmen für eine Geschäftsstelle des BUND bestehen bleiben soll, eine Gefährdung für Rettungseinsätze für die 118 Senioren in der Anlage dar. Laut Geschäftsführung muss im Durchschnitt viermal pro Woche der Rettungswagen gerufen werden, dessen Besatzung sich zeitraubend mit dem Öffnen der Absperrung beschäftigen muss.

Das ist nicht hinnehmbar, da es bei den Einsätzen um altersbedingte Komplikationen wie Herz-Kreislauf-Notfälle und Schlaganfälle geht, bei denen jede Sekunde zählt. Eine Gefährdung durch die gegenüber der Seniorenanlage liegenden Baustelle geht für Passanten, Rad- und Autofahrer nicht aus, da diese durch einen Metallzaun gesichert ist. Ein weiteres Argument des Bezirksamts, dass durch die Bauabsperrung Autofahrer vom Zuparken der Rettungsgasse abgehalten werden sollen, ist nicht stichhaltig.

Zum einen behindert die Baustellenabsperrung Rettungsfahrzeuge unnötig und zum anderen kann über temporäre Parkverbotsschilde für Pkw Abhilfe geschaffen werden. Das Bezirksamt muss mit der sofortigen Aufhebung der Baustellenabsperrung die Rettung von Menschenleben durch Einsatzkräfte sicherstellen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1132/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss VuT)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

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Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1141/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen wurden die Honorar- und Werkverträge, die durch das Bezirksamt mit externen Arbeitskräften seit 2019 abgeschlossen wurden, erst zum jetzigen Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen?

2. Warum wurden die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften lediglich im Gesundheitsamt geprüft?

3. Wer hat die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften im Gesundheitsamt abgeschlossen?

4. Wann liegen die Ergebnisse des Statusfeststellungsverfahrens der entsprechend geprüften Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften vor und welches Ergebnis haben bzw. hatten diese Verfahren? 

5. Welche Stelle zeichnet nach bisher festgestellter Sachlage für den für das Bezirksamt entstandenen Schaden verantwortlich?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1141/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:


Zu 1.:
Erst durch einen Finanz-Controlling-Bericht betreffend der Ausgaben des Gesundheitsamtes
im Rahmen der Corona-Krise wurden Unstimmigkeiten erkannt. Im Wege eines Controllings
wurde erkannt, dass weitere risikobehaftete Honorarverträge im Gesundheitsamt geschlossen
wurden. Die vollständige Aufarbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch.


Zu 2.:
Im Gesundheitsamt wurden risikobehaftete Honorarverträge festgestellt.


Zu 3.:
Fragen zu Einzelpersonalien können im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden
nicht beantwortet werden.


Zu 4.:
Bislang wurde in 16 von 18 abgeschlossenen Fällen eine abhängige Beschäftigung festge-
stellt. Die Statusfeststellungsverfahren werden sukzessive beantragt, da sie sehr zeitaufwendig
sind.


Zu 5.:
Die Verantwortung trägt das jeweilige Fachamt, welches die Verträge geschlossen hat. Etwa-
ige Rückgriffe auf Mitarbeitende des Bezirksamtes werden aktuell geprüft.


Es gilt das gesprochene Wort!


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Redebeiträge

Beherbergung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Beherbergung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beherbergungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt?
  2. Wie schlüsseln sich die Anzahl der im Bezirk untergebrachten Flüchtlinge nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017-2023 auf (z. B. Hotels, Hostels, Pensionen)? Bitte nach Jahren und den entsprechenden Unterbringungsarten aufschlüsseln.
  3. Gibt es Objekte, die zwangsweise seit 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?
  4. Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?
  5. Wie hat sich die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach der Anzahl und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
  6. Wie haben sich die Kosten für die untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach den Kosten und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
  7. Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch das Land Berlin getragen?
  8. Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch den Bezirk Neukölln getragen? Bitte nach den verschiedenen Kostenarten mit den entsprechenden Ausgaben aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/290/XXI vom 27.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Mit Blick auf die Unterbringung bzw. wie in der Überschrift der Kleinen Anfrage genannt „Beherbergung“ von Geflüchteten im Bezirk Neukölln weise ich darauf hin, dass nicht der Bezirk, sondern das LAF für die Unterbringung von Geflüchteten mithin auch für die Belegung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verantwortlich ist. Die damit verbundenen Aufgaben verteilen sich im LAF auf die Abteilungen II (Verwaltung von Unterkünften) und Zentraler Service – ZS (Vergabe). Dazu gehören unter anderem auch die Übernahme und Überprüfung des fertigen Objekts, die Ausstattung und Belegung neuer Unterkünfte, die Sachbearbeitung im laufenden Betrieb und die Überprüfung der mit den Betreibern vertraglich vereinbarten Leistungen. 

Der Fragesteller zielt auf den Personenkreis „Geflüchtete“ ab. In den Bezirken erhalten grundsätzlich nur Personen Leistungen nach dem AsylbLG, die zur Ausreise verpflichtet sind, diese aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bislang nicht vollzogen werden kann. 

Die Antwort auf alle Fragen lautet daher „Fehlanzeige“ da der Personenkreis, für den das Amt für Soziales zuständig ist, keine Personen mit dem in Rede stehenden Status sind. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Maßnahmen im Vorfeld zu Silvester 2023/2024 in Neukölln

Maßnahmen im Vorfeld zu Silvester 2023/2024 in Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage (1051/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt im Laufe dieses Jahres unternommen, um Silvesterkrawalle kommendes Silvester in Neukölln im Vorfeld zu verhindern?

2. Bitte benennen Sie die Träger und Hilfsorganisationen, die in die Maßnahmen involviert sind? 

3. Gab es Rückmeldungen von den beteiligten Organisationen und Bürgern über die getroffenen Maßnahmen und wenn ja, welche?

4. Bitte erläutern Sie, in welcher Höhe Bezirkshaushaltsmittel für die entsprechenden Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung stehen bzw. standen? 

5. Bitte erläutern Sie, ob die Maßnahmen aus dem Bezirkshaushalt 2024/2025 in gleicher Höhe weiter finanziert werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1051/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Folgen der Silvesternacht 2022/2023, die hierzu gehörige mediale Berichterstattung sowie die Vorbereitung der Maßnahmen des Jugendgipfels, haben das Jugendamt Neukölln und seine Arbeit in diesem Jahr neben den für Kinder und Jugendlichen immer noch beträchtlichen Folgen der Pandemie, den Auswirkungen von Krieg, Flucht und Vertreibung sowie den in den letzten Wochen als weiteres Thema aufgekommenen Nahost-Konflikts maßgeblich in-haltlich beeinflusst. Das Jugendamt hat in diesem Jahr weiterhin intensiv mit Jugendlichen in kontinuierlicher Arbeit und Projekten gearbeitet, die viel auf Vertrauen und persönlichen Beziehungen beruhen. 

Die Jugendgerichtshilfe hat entsprechend ihrem Beratungs- und Betreuungsauftrag mit denjenigen Jugendlichen gearbeitet, die im Zusammenhang mit Silvester aufgrund von Straftaten angezeigt wurden. Der Regionale Sozialpädagogische Dienst hat alle Familien kontaktiert und ggf. beraten, bei denen die Polizei Straftaten im Zusammenhang mit Silvester bei strafunmündige Kinder festgestellt und an das Jugendamt gemeldet hat. 

In der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII sowie der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII wurde intensiv mit den Kindern und Jugendlichen zu ihren Erlebnissen an Silvester, möglichen Motiven von gewaltbereiten Jugendlichen usw. gesprochen und pädagogisch gearbeitet. Das Spektrum war breit und ging von Jugendlichen, die selbst Angst an Silvester hatten, über Jugendliche, die die Gewalt anderer verurteilten, bis zu Jugendlichen, die sich in der Presse massiv stigmatisiert sahen, oder auch zu Jugendlichen, die andere verstehen konnten, die ihren Frust und ihre Wut aufgrund von erlebter Diskriminierung, Stigmatisierung, Orientierung- und Perspektivlosigkeit an Silvester „herausgelassen hatten“. Insbesondere an die letzteren Gruppen wandten sich im Laufe des Jahres die Träger der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII. 

In der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VII geht es um Prävention, die sich an spezielle Zielgruppen richtet. Die Angebote der allgemeinen Streetwork-Arbeit richtet sich an Jugendliche in äußerst prekären Lebenssituationen, die in sehr vertrauensvoller Einzel- und Gruppenarbeit niedrigschwellig und vertraulich Unterstützung bei Alltagsfragen sowie der Bewältigung von belastenden Lebenssituationen, wie z.B. Obdachlosigkeit, Sucht oder Delinquenz inkl. Ge-waltbereitschaft, bieten und Jugendliche so stärken sollen. Diese Form der Unterstützung ist regelhaft mit „gezielten Aktionen“ weder wirksam noch ist dies ihr Auftrag. Sie wirkt über die ihr zugrundeliegende Beziehungsarbeit. Die Streetwork-Arbeit der Träger Outreach, Gangway und Madonna waren auch 2023 in vielen Kiezen Neuköllns aktiv. 

Die Jugendberufshilfe bzw. das Jugendberatungshaus und insbesondere die aufsuchende Arbeit der Träger (sog. Coachingmittel) konnten viele Jugendliche ohne schulische oder berufliche Perspektive erreichen. 

Ebenso wirksam war die Arbeit der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII, die ebenfalls am Thema Gewalt intervenierende und präventive Leistungen erbringt: 

Schulsozialarbeit setzt vor allem im Bereich der primären Gewaltprävention an. Diese richtet sich in hohem Maße auf die Stärkung der Persönlichkeit aller Kinder und Jugendlichen und basiert auf der Überzeugung, dass die Förderung der sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler diesen dabei hilft, das soziale Zusammenleben mit anderen ohne Gewalt zu gestalten und damit auch eine insgesamt gewaltärmere Lebenswelt für die gesamte Gemeinschaft zu ermöglichen. 

Im Konfliktfall stehen die Fachkräfte der Schulsozialarbeit für Schüler:innen, das pädagogische Personal und die Eltern bzw. Sorgeberechtigten intervenierend und als Vermittler:innen zur Verfügung und unterstützen in Beratungs- und Mediationsgesprächen dabei eigene, friedliche Lösungen für den Konflikt zu finden. In krisenhaften Momenten ist sie Anlaufstelle für alle genannten Zielgruppen und versucht Druck aus der jeweiligen Situation zu nehmen, um einer weiteren Eskalation entgegenzuwirken. 

Weiter entwickeln die Schulen i.d.R. gemeinsam mit der Schulsozialarbeit bzw. den Pro-Respect-Coaches Präventions- und Schutzkonzepte für eine gewalt- und diskriminierungsfreie Schule. 

Methoden und Programme der Schulsozialarbeit sind unter anderem das „Soziale Lernen“ für Klassen und Gruppen, Mobbingintervention (No-Blame-Approch, Farsta), Angebote der Streitschlichtung (Konfliktlots:innen, Pausenbuddys), einzelfallbezogene Intervention, Mediationsangebote, oder Umsetzung von Präventionsprogrammen (u.a. Anti-Mobbing-Schule, Gemeinsam Klasse sein, Fair-Player). 

Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gehört zum Bereich „Daseinsvorsorge“ und hat den Auftrag jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung; Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit; internationale Jugendarbeit; Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung. Jugendarbeit ist also ein außerschulischer Bildungsort der Kinder- und Jugendhilfe mit zunehmender Bedeutung für die Biografien von Kindern und Jugendlichen, sie hilft Heranwachsenden, ihre Stärken und Fähigkeiten zu erkennen und zu erproben und vermittelt ihnen Wissen und Kompetenzen. Sie hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung und an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Jugendlichen, sie wird von einem Pädagogenteam unterstützt, welches die Kinder und Jugendlichen in ihrem Bildungsprozess fördert und begleitet. Jugendarbeit hat keinen Präventionsauftrag, aber sie wirkt natürlich präventiv. 

Über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfolgten in den letzten Monaten die Zusagen für zusätzliche Mittel aus dem Jugendgewaltgipfel. Als wesentlichste Projekte der SenBJF möchte ich benennen: 

 Neun zusätzliche VZÄ für Jugendsozialarbeit an Schule (an 15 verschiedenen Schulen je-eils Aufstockung der Träger) 

 Zwei zusätzliche Stellen für das SiBuZ 

 Ein zusätzliches Streetworkteam in der Köllnischen Heide (outreach gGmbH) 

 Workshops des Trägers Outreach gGmbH mit der Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Ju-endlichen aus den Bezirken 

 Zwei zusätzliche Familiengrundschulzentren in Neukölln (tandem BTL und Trialog e.V.) 

In Projektverantwortung des Jugendamts erfolgten zusätzliche Mittel für: 

 Jugendarbeit § 11 SGB VIII zu Ausweitung der Öffnungszeiten und einem erweiterten An-ebot zur Erreichung der Zielgruppe älterer männlicher Jugendlicher ab Oktober 2023 (91.771€): Die Verträge sind hier in Vorbereitung. Die Finanzierung erfolgt in auftragsweiser Bewirtschaftung. 

 Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII ab Oktober 2023 (225.444 € für 2023): Die Verträge sind gegenwärtig in Bearbeitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur. 

 Sanierungsmittel ab Oktober 2023 (361.635 für § 11 SGB VIII und 110.872€ für § 16 SGB): Die Kooperationsvereinbarungen sind gegenwärtig in Vorbereitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur. 

Zu 2.: 

Entsprechend der Idee des Jugendgipfels hat das Jugendamtes Neukölln bestehende Angebote und Projekte verstärkt. In der Weißen Siedlung ist ein Mädchenprojekt gemäß § 13 SGB VIII entstanden, das vom Humanistischen Verband Berlin Brandenburg entwickelt wurde. Insofern sind alle durch das Jugendamt Neukölln finanzierten Träger der Jugend(sozial)arbeit involviert. 

Zu 3.: 

Für Rückmeldungen zu Effekten ist es noch zu früh, da die meisten Maßnahmen erst seit dem Herbst 2023 umgesetzt werden können. 

Zu 4.: 

In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 waren folgende Ansätze vorhanden: 

Die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei Kapitel/Titel 4010-67139 waren jeweils nicht im Ansatz enthalten, wurden jedoch zusätzlich zur Verfügung gestellt und sind in den genannten Beträgen enthalten. 

Zu 5.: 

Grundsätzlich erscheinen alle Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VII, der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII sowie der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII analog der Ist-Kosten von 2023 gesichert. Damit sind auch die zusätzlichen gesamtstädtischen Mittel inklusive der Jugendgipfelmaßnahmen gesichert. 

Für den Bereich der Trägerverträge gemäß § 13 SGB VIII erfolgen derzeit nach interne Abstimmungen zu einem aktuellen Fehlbetrag, der sich aus zusätzlichen Mitteln ergibt, die das Jugendamt in den Vorjahren vom Bezirksamt erhalten hatte, die jetzt aber nicht mehr zur Verfügung stehen (u.a. Ausgleich negative Fortschreibung). 

Da der Inflationsausgleich lediglich zwei Prozent beträgt, die Sachkosten aber prognostisch deutlich höher steigen, kann eine Reduzierung der Angebotsstunden im Bereich der Trägerverträge nicht ausgeschlossen werden, was zu diesem Zeitpunkt aber nicht mit Zahlen unterlegt werden kann. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Frohe Weihnachten wünscht Ihre AfD-Fraktion Neukölln!

Frohe Weihnachten wünscht Ihre AfD-Fraktion Neukölln!

„Weihnachten ist ein Fest für die Menschheit.
Es kommt über einen und legt
sich warm und weich auf einen
und duftet nach Tannen und Wachskerzen
und Lebkuchenmännern und
nach vielem, was es gab, und nach vielem,
was es geben wird.“

Paula Modersohn-Becker

Mit diesen Worten wünschen wir ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise der Familie. Mögen die Zauber der Weihnacht allen eine besinnliche Zeit bescheren und uns stärken für ein erfolgreiches neues Jahr.
Herzliche Grüße von der AfD-Fraktion Neukölln.

Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1122/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) wie geplant im Mai 2024 abgeschlossen sein?
  2. Ab wann können die Fußgänger mit der Aufhebung der Baustellenabsperrungen rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1122/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Wie das Bezirksamt bereits im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 19.10.2023 berichtet hat (und bei der Sie ja auch anwesend waren), wird der laufende Umbau der Karl-Marx-Straße im 3. Bauabschnitt mit allen Leistungen voraussichtlich erst zum 4. Quartal 2025 komplett fertig gestellt werden können.

Diese Prognose ist das Ergebnis der erforderlichen Anpassung des Bauablaufs an die sich bauzeitlich geänderten Rahmenbedingungen des Projekts. Die Prognose beruht

  • –  auf dem bauzeitbegleitend erstellten, an die neuen Rahmenbedingungen angepassten Verkehrsführungskonzept,
  • –  auf der darauf aufbauenden Verkehrsführungsplanung sowie
  • –  auf dem daran angepassten Bauablauf.
  • Allgemeine Ursachen für die zeitlichen Abweichungen bei der bauzeitbegleitenden Planung der Bauphasen:
  • –  Es mussten zunächst Annahmen ausgehend von den Leistungen für das SGA und die BVG getroffen werden, die dann um die Annahmen für die Leistungen Dritter zu ergänzen waren.
  • –  Eine vollständige Beurteilung und Abstimmung des Bauablaufs war erst mit Abschluss der Überarbeitung der letzten Bauphase möglich.

Zu 2.: Die letzten Baustellenabsperrungen können erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten entfernt werden, d.h. voraussichtlich im Laufe des 4. Quartals 2025. In Abhängigkeit des weiteren Baufortschritts können bereits davor sukzessiv zunehmend mehr Gehwegflächen und Querungsstellen zur Nutzung freigegeben werden.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1114/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften wurden seit Januar 2020 bis dato seitens des Bezirksamtes in welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) geschlossen? 
  2. Wie viele dieser Verträge aus jeweils welchem Amt wurden seitens des Bezirksamtes im Nachgang auf mögliche Verstöße gegen die gesetzlich bestehende Sozialversicherungspflicht bzw. auf Scheinselbstständigkeit hin überprüft und in der Folge zur Anzeige gebracht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1114/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl von derartigen Verträgen war in der Kürze der Bearbeitungszeit, die für eine mündliche Anfrage vorgegeben, für das gesamte Bezirksamt leider nicht vollständig möglich. Das Bezirksamt wird aber in der Beantwortung der Drucksache 1053/XXI im weiteren Verlauf der Sitzung dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. 

Zu 2: 

Das Bezirksamt hat sich schon seit geraumer Zeit grundsätzlich darauf verständigt, keine Honorarverträge mit wenigen Ausnahmen zum Beispiel für den Geschäftsbereich Jugend abzuschließen, so dass der Abschluss von Verträgen, die Nachforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen könnten, von vornherein ausgeschlossen wird. 

Das Rechtsamt erarbeitet einen Leitfaden zu Honorarverträgen, der sodann an alle Amtsleitungen weitergegeben wird. 

Zur Verhinderung weiterer kritischer Honorarverträge wurde darüber hinaus beispielsweise im Jugendamt ein Leitfaden erarbeitet oder für das Gesundheitsamt hat der Bezirksbürgermeister, zum Zeitpunkt seiner kommissarischen Leitung, am 31.01.2023 eine Dienstanweisung mit Informationen zur sog. Scheinselbstständigkeit und mit verbindlich festgelegten Abläufen bei ausnahmsweisem Abschluss von Honorarverträgen ausgesprochen. 

Für das Gesundheitsamt wurden alle bis dahin abgeschlossenen 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. 

Weitere Überprüfungen waren aufgrund der getroffenen Regelungen bisher nicht notwendig. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Islamischer Religionsunterricht

Islamischer Religionsunterricht

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 04. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche islamischen Gruppierungen erteilen wo in Neukölln islamischen Religionsunterricht?
  2. Inwiefern unterhält das Bezirksamt Beziehungen zur Islamischen Föderation Berlin e. V. (IFB)
  3. Wer kontrolliert die Inhalte des islamischen Religionsunterrichts in Neukölln?
  4. Was steht in den verwendeten Lehrmaterialien, insbesondere zum Verhältnis Islam-Christentum und Judentum?
  5. Inwiefern ist das Bezirksamt über die Auswahl der Lehrkräfte für islamischen Religionsunterricht im Neukölln beteiligt bzw. informiert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Antimuslimischer Rassismus

Antimuslimischer Rassismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/278/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gibt es eine wissenschaftlich gesicherte Definition des Begriffs antimuslimischer Rassismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines antimuslimischen Rassismus? 
  3. Welche Gruppen oder Initiativen gibt es in Neukölln, die sich mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  4. Inwiefern unterstützt das Bezirksamt finanziell bzw. ideell Projekte, die sich in Neukölln mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Phänomen des antimuslimischen Rassismus in Neukölln mit den nicht-muslimischen Neuköllnern zu lösen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/278/XXI vom 02.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Es gibt in der Wissenschaft sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Begriff. 

Zu 2.: 

Neukölln nutzt den Begriff Muslimfeindlichkeit und orientiert sich hier an gemeldeten Fallzahlen. 

Zu 3.: 

Muslimfeindlichkeit gehört zu jeder Antidiskriminierunsgarbeit die sich mit Gruppenbezogener Menschenfeindichkeit auseinandersetzt. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt unterstützt keine Projekte, die ausschließlich zum Thema Muslimfeindlichkeit arbeiten. In der gängigen Präventionsarbeit wird auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit thematisiert, dies erfolgt bedarfsorientiert und ganzheitlich. Dabei werden alle betroffenen Gruppen berücksichtigt. 

Zu 5.: 

Neukölln unterscheidet nicht zwischen muslimischen und nicht-muslimsichen Neuköllnern. Fälle von Muslimfeindlichkeit, die uns gemeldet werden, werden individuell bearbeitet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Antisemitismus an Neuköllner Schulen

Antisemitismus an Neuköllner Schulen

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 04. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Von welchen antisemitischen Vorfällen an Neuköllner Schulen hat das Bezirksamt Kenntnis?
  2. Inwiefern hat sich die Qualität antisemitischer Vorfälle an Neuköllner Schulen seit Oktober 2023 verändert ?
  3. Welche Schulformen sind von Antisemitismus überwiegend betroffen?
  4. Welche Schülergruppen bzw. Herkunftsgruppen fallen bezüglich Antisemitismus an Schulen in Neukölln auf?
  5. Welche Maßnahmen sind seitens von Antisemitismus betroffener Schulen gegen diesbezüglich aufgefallener Schüler ergriffen worden?
  6. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt, um wirksam Antisemitismus an Neuköllner Schulen zu bekämpfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/277/XXI vom 15.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 6.: 

Das Bezirksamt steht in regelmäßigem Austausch mit der regionalen Schulaufsicht Neukölln als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) zu allen Themen, die die inneren Schulangelegenheiten an Neuköllner Schulen befassen. Dieser regelmäßige Austausch wird anlass- und themenbezogen intensiviert. So etwa nach dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, als Bezirksstadträtin Korte am darauffolgenden Schultag gemeinsam mit dem Leiter der regionalen Schulaufsicht das Ernst-Abbe-Gymnasium besuchte, an dem es zu einem Gewaltvorfall gekommen war. 

Allerdings wird das Bezirksamt nicht regelhaft über Entwicklungen der innerschulischen Angelegenheiten an Neuköllner Schulen unterrichtet, da diese in der alleinigen Zuständigkeit der SenBJF liegen. Insofern sind die Fragen an die SenBJF zu richten. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Islamischer Antisemitismus

Islamischer Antisemitismus

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/275/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie definiert das Bezirksamt den Begriff bzw. das Phänomen des islamischen Antisemitismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines islamischen Antisemitismus? 
  3. Welche Gruppen, Initiativen gibt es in Neukölln, die sich gegen islamischen Antisemitismus engagieren?
  4. Inwiefern sieht das Bezirksamt einen Zusammenhang mit islamischen Antisemitismus und den Bevölkerungsgruppen in Neukölln, die dem islamischen Glauben anhängen? 
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Problem des islamischen Antisemitismus in Neukölln zu bekämpfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/275/XXI vom 10.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Islamischer Antisemitismus bezieht sich weder generell auf den Islam, noch pauschal auf Muslime. Er bezeichnet eine spezifische Ausprägung von Judenhass, die besondere Kennzeichen aufweist und deshalb auch gezielt innerhalb bestimmter muslimsicher Communities zu bekämpfen ist. 

Zu 2.: 

Dazu gibt es bisher leider keine Studien. Die Vorfälle nach dem 07.Oktober haben allerdings klar gezeigt, dass es einen weit verbreiteten Antisemitismus gibt, insbesondere israelbezogenen Antisemitismus. 

Zu 3.: 

Träger, die konkret zu islamischem Antisemitismus arbeiten sind uns in Neukölln nicht bekannt. Vielmehr ist diese Arbeit oft ein Teilaspekt allgemeiner Antidiskriminierungsarbeit 

Zu 4.: 

Islamischer Antisemitismus steht oft in kausalem Zusammenhang zu einem reaktionären Islamverständnis. 

Zu 5.: 

Das Bezirksamt wünscht sich einen Ausbau und eine Erweiterung der Präventionsarbeit. Gleichzeitig fordert das Bezirksamt eine umfangreiche, unabhängige Studie zum Problem. 

Das Empowerment von jüdischen Vereinen und Gemeinden, ist dem Bezirksamt ebenfalls ein Anliegen. Das alljährliche Chanukka Fest dient hierbei auch zur Etablierung jüdischen Lebens und zur Vernetzung von jüdischen und muslimischen Menschen für ein friedliches Miteinander in Neukölln. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/276/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) wurden wie viele Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen? 
  2. Wie viele der unter 1) genannten Honorarverträge aus welchen Ämtern wurden auf einen Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht hin überprüft und in der Folge an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet? 
  3. Mit welchem Ziel wurden eindeutig Selbstständige der Deutschen Rentenversicherung gemeldet? 
  4. In welchem Umfang fand nach Kenntnis des Bezirksamtes eine Berücksichtigung der pandemischen Lage seitens der Deutschen Rentenversicherung bei der Prüfung der angezeigten Honorarverträge statt? 
  5. Gegen wie viele Bescheide der Deutschen Rentenversicherung, die einen Verstoß gegen die gesetzliche Sozialversicherungspflicht bei o.g. Honorarverträgen feststellten, hat das Bezirksamt mit welcher Begründung nachträglich Einspruch eingelegt?
  6. Warum wurden ausschließlich Honorarverträge aus dem Gesundheitsamt an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet?  
  7. Gibt es seitens des Bezirksamtes standardisierte und ggf. vom Rechtsamt überprüfte Honorarvereinbarungen, wie z.B. Musterverträge, die für die in der Antwort zu 1) genannten Verträge genutzt wurden?  
  8. Hatte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin Kenntnis vom Abschluss der Honorarvereinbarungen und hat diese autorisiert? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/276/XXI vom 12.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 1: 

Stadtentwicklungsamt: 

Es wurde 1 Honorarvertrag abgeschlossen. 

Service Einheit Facility Management 

Fehlanzeige.

Umwelt- und Naturschutzamt: 

Fehlanzeige. 

Straßen- und Grünflächenamt: 

Fehlanzeige. 

Amt für Soziales: 

Es wurden 20 Honorarverträge abgeschlossen. 

Gesundheitsamt: 

Es wurden 61 Honorarverträge abgeschlossen. 

Schul- und Sportamt: 

Es wurden 54 Honorarverträge abgeschlossen. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Bei den Fachbereichen Bibliotheken, Kultur und Musikschule bestehen Honorarverträge für projektbezogene Aufgaben oder die Durchführung von Workshops. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Integration in den Dienstbetrieb. Eine Scheinselbstständigkeit kann ausgeschlossen werden. Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Eine statistische Erfassung der Honorarverträge in den verschiedenen Fachbereichen existiert nicht. 

Jugendamt: 

Es wurden 4.357 Honorarverträge abgeschlossen, die sich wie folgt verteilen: 

2020: 1098 

2021: 1216 

2022: 926 

2023: 1117 

Die im Jugendamt geschlossenen Honorarverträge betreffen überwiegend die 17 Einrichtun-gen der kommunalen Jugendarbeit bzw. Familienförderung. Ein partizipativ entwickeltes und an den Interessen der Kinder und Jugendlichen/Eltern anknüpfendes Angebot kann nicht von hauptamtlichen Mitarbeiter:innen allein gestaltet werden. Es bedarf unterschiedlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Persönlichkeitsmerkmalen, um die Angebote divers und den Bedarfen entsprechend anzubieten. Aus diesem Grund arbeiten berlinweit alle Kinder- und Jugendeinrichtungen (kommunal und freie Träger) mit Honorarkräften. Dies spiegelt sich auch in den Ausführungsvorschriften für Honorare im Geschäftsbereich der Kinder- und Jugendhilfe der SenBJF (AV Hon-KJH) und den pauschalisierten Honorarsätzen wieder. 

Amt für Bürgerdienste: 

Fehlanzeige. 

Rechtsamt: 

Fehlanzeige. 

Ordnungsamt: 

Im Ordnungsamt wurden zwei Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen. 

Frage 2: 

Jugendamt: 

Proaktiv hat das Jugendamt keine entsprechenden Meldungen an die DRV vorgenommen, da es keine entsprechenden Verdachtsfälle gegeben hat. Das Jugendamt ist bemüht, die jeweils geltenden Regelungen insbesondere zu Scheinselbstständigkeit beim Abschluss von Honorarverträgen einzuhalten. Hierzu wurden die Arbeitsanweisung Honorare und die Vertragsformulare zuletzt in 2023 noch einmal überarbeitet, angepasst und eine Checkliste entwickelt. Die Mitarbeitenden des Jugendamts, die Honorarverträge aushandeln, werden zu Beginn der Tätigkeit und alle zwei bis drei Jahre intern geschult. Insofern ist ein sehr sorgfältiger Umgang zu den jeweils geltenden Regelungen beim Abschluss von Honorarversträgen sichergestellt. 

Amt für Soziales: 

Die Vertragnehmenden im Amt für Soziales werden im Vertrag über Rechte und Pflichten, auch in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung, aufgeklärt. Anlässe für Prüfungen aufgrund von Verstößen wurden nicht festgestellt. 

Gesundheitsamt: 

Für das Gesundheitsamt wurden alle 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. 

Frage 3: 

Es wurden keine eindeutig Selbstständigen der Deutschen Rentenversicherung gemeldet. 

Frage 4: 

Das Bezirksamt hat dazu keine Kenntnis. 

Jugendamt: 

Es gab keine entsprechenden Fälle im Jugendamt Neukölln, die von der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurden. Jugendamtsintern wurden alle pandemiebezogenen Ausgaben revisioniert und im Verwaltungsvorgehen als der Lage angemessen eingeschätzt. 

Frage 5 : 

Jugendamt: 

Bezogen auf Honorarverträge des Jugendamtes wurde in einem Fall Einspruch eingelegt. 

Der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung, dass nach Gesamtwürdigung aller zur Beurteilung der Tätigkeit relevanten Tatsachen die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen, konnte das Bezirksamt nicht folgen. Das Bezirksamt hat insbesondere Einspruch eingelegt, da eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation als nicht gegeben angesehen wurde. 

Gesundheitsamt: 

Das Bezirksamt hat gegen zwei Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch eingelegt. 

Frage 6: 

Im Bereich Gesundheitsamt wurden vermehrt kritische Honorarverträge bekannt. Dies war in den anderen Ämtern nicht der Fall. 

Jugendamt: 

Es bestanden keine Verträge mit entsprechenden Verdachtsmomenten. 

Frage 7: 

Dem Rechtsamt wurden in der Vergangenheit Muster-Honorarverträge zur Prüfung übersandt. Im Zuge dessen hat das Rechtsamt regelmäßig darauf hingewiesen, dass der Abschluss von Honorarverträgen grundsätzlich kritisch ist. Überdies ist für die rechtliche Einstufung als scheinselbstständig nicht der Vertrag, sondern der tatsächliche Einsatz von Auftragnehmenden entscheidend. Das Rechtsamt hat keine Kenntnis darüber, ob die zur Prüfung übersandten und geprüften Verträge in allen Fällen auch durch die zuständigen Verwaltungseinheiten übernommen wurden. 

Jugendamt: 

Das Jugendamt nutzt einen für den Geschäftsbereich standardisierten Mustervertrag, der mit dem Rechtsamt abgestimmt ist. Dieser wurde in 2023 noch einmal modifiziert. 

Schul- und Sportamt: 

Im Schul- und Sportamt werden standardisierte Honorarvereinbarungen verwendet. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Frage 8: 

Das Bezirksamt kann die Frage nur für aktuell gewählte Dezernent:innen beantworten. 

Stadtentwicklungsamt: 

Ja 

Amt für Soziales und Gesundheitsamt: 

Seit Amtsantritt am 24. Mai 2023 hat der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit Kenntnis von ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Honorarverträgen in seinem Geschäftsbereich. Selbst autorisiert hat er drei Honorarverträge in 2023. 

Schul- und Sportamt: 

Ja. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Jugendamt: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1072/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen – z.B. Fehlnutzung, Überbelegung, bauliche Mängel oder weitere – ist der Schimmelbefall in der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße nach Kenntnis des Bezirksamtes entstanden?

2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um eine gesundheitliche Belastung der Bewohner, darunter zahlreiche Minderjährige, künftig zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1061/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder von (anerkannten) Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen gibt es zur Zeit in Neukölln?
  2. Inwieweit werden diese Schüler auch muttersprachlich unterrichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kulturzentrum Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße

Kulturzentrum Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1054/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Steigerung der Landesmittel für Oyoun von 1.015.000 Millionen Euro in 2023 auf 1.058.425 Millionen Euro und weiter auf 1.073.878 Millionen Euro in 2025 vor dem Hintergrund antisemitischer, anti-israelischer und anti-demokratischer Vorwürfe gegen Oyoun?
  2. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben seit Bestehen Oyouns an welchen Veranstaltungen dort teilgenommen?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt Oyoun-Podiumsdiskussionen wie „Ausnahmezustand – das neue Normal? Staatliche Repression und Polizeigewalt“ vom 1.11.23, auf denen das Gewaltmonopols des Staates und die demokratische Rechtsordnung angezweifelt werden sowie als Teilnehmer linksradikale und antisemitische Organisationen wie KOP Berlin und Palästina Kampagne teilnehmen?  
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt das Spannungsfeld zwischen dem Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention und den Projekten Oyouns, wie beispielsweise mit dem Verein Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten e.V., der von Antisemitismus-Vorwürfen betroffen ist? 
  5. Sieht das Bezirksamt die öffentliche Ordnung bzw. Sicherheit im Bezirk bedroht, wenn Oyoun umstrittene Kunst-Aktion durchführt, wie beispielsweise mit der Jüdischen Stimme am 4.11.23, bzw. ähnliche Veranstaltungen künftig umgesetzt werden sollten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1054/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt obliegt es nicht, Entscheidungen von Senatsbehörden zur Finanzierung einzelner Träger, deren Standort sich in Neukölln befindet, zu bewerten. 

Zu 2.: 

Die Mitglieder des Bezirksamtes haben mitgeteilt, dass sie an keiner durch das Kulturzentrum organisierten Veranstaltung teilgenommen haben. 

Frau Bezirksstadträtin Korte hat im September 2020 eine Pressekonferenz in den Räumlichkeiten des Oyoun veranstaltet. Mitglieder des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung waren zum Festakt der Benennung der Lucy-Lamek-Straße, der 2021 im Garten des Kulturzentrums Oyoun stattgefunden hat, anwesend. Dabei handelte es sich jeweils um Veranstaltungen des Bezirksamtes. 

Zu 3. – 5.: 

Das Bezirksamt steht für Meinungsvielfalt in der Kulturarbeit. Dazu zählt auch die queerfeministische, dekolonionale und migrantische Schwerpunktausrichtung, die das Kulturzentrum in seiner eigenen Darstellung ausführt. Die Kultureinrichtung Oyoun erweckt jedoch nicht nur in den Augen des Bezirksamts sondern auch aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin in den letzten Monaten den Eindruck, eine einseitige und ausgrenzender Rhetorik gegenüber Andersdenkenden zu etablieren. Die politische Ausrichtung der Einrichtung fördert die Spaltung von Menschen, statt einen konstruktiven kritischen Diskurs anzustoßen. Es musste in den letzten Monaten auch beobachtet werden, dass antisemitischen Akteuren im Oyoun immer wieder eine Bühne zur Verfügung stand. 

Eine öffentlich geförderte Kultureinrichtung sollte weder antisemitischen Haltungen eine Bühne bieten, noch Andersdenkende von Diskursen ausschließen. Das Bezirksamt wünscht sich daher eine unabhängige Evaluation der Arbeit des Kulturzentrums Oyoun, um die Verwendung öffentlicher Fördermittel im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherzustellen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt schafft für die Bürger die Möglichkeit, in allen Bürgerämtern des Bezirkes Neukölln anfallende Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen per Barzahlung entrichten zu können. 

Begründung:

Eine Barzahlung der Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen ist derzeit nur noch an einem von vier Standorten der Bürgerämter in Neukölln möglich, nämlich im Bürgeramt 1 in der Donaustraße 29, Rathaus Neukölln. In den anderen Standorten (Bürgeramt 2, Sonnenallee 107, im Bürgeramt 3 in der Blaschkoallee 32 und Bürgeramt 4, Zwickauer Damm 52) können die Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen nur mit einer Girocard (mit PIN) bezahlt werden. Der Trend in den letzten Jahren geht dahin, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen die Annahme von Bargeld verweigern.

Dabei hat das Bargeld nach wie vor erhebliche Vorteile gegenüber dem elektronischen Zahlungsverkehr. Zum einen ist es mit sehr geringen Hürden praktisch von jedermann nutzbar, wohingegen elektronische Zahlungsmethoden meist an den Besitz eines Bankkontos geknüpft sind. Zudem ist auch die Anonymität und der damit einhergehende Schutz vor Nachvollziehbarkeit beim Bargeldverkehr gewährleistet. Das Bargeld ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktion daher in möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen und insbesondere in der Verwaltung als Zahlungsmittel zu erhalten. 

Zur Verbesserung des Services der Bürgerämter ist es notwendig, dem Bürger beim Begleichen von anfallenden Gebühren auch weiterhin die Wahl zu lassen, wie sie diese begleichen. Eine Erweiterung auf die uneingeschränkte Möglichkeit der Bargeldzahlung in allen Bürgerämtern ist daher zeitnah umzusetzen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1045/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BGAQ)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine Meldepflicht für den Befall von Bettwanzen für den Bezirk Neukölln einzuführen, bzw. zu prüfen, ob über die zuständige Senatsverwaltung eine Meldepflicht für das Land Berlin einzuführen ist.

Begründung: 

Medienberichte sprechen in letzter Zeit über einen vermehrten Befall von Bettwanzen in Berliner Gebäuden und Wohnungen. Kammerjäger in Berlin sprechen über eine Plage der Schädlinge in der Stadt, wie beispielsweise in einem Bericht auf dem Nachrichtenportal t-online vom 10. Oktober 2023, in dem ein Schädlingsbekämpfungs-Experte davon spricht, dass Bettwanzen seit Jahren zu seinem Alltag gehörten. 

Das Gesundheitsamt des Bezirks Mitte teilte dem Tagesspiegel in einem Bericht vom 9. Oktober 2023 mit, dass man den Eindruck eines zunehmenden Problems habe. In der Überschrift zum Artikel wird sogar von einem massiven Bettwanzen-Problem in Berlin gesprochen. Im Tagesspiegel kommt der Schädlingsbekämpfer Adam Tesmer zu Wort, der eine Meldepflicht fordert, um das Problem richtig einzuschätzen zu können. Seine Firma könne inzwischen die vielen Anfragen von Betroffenen in Berlin nicht mehr bewältigen. Darüber hinaus warnt er, dass bei stark befallenen Häusern eine Bekämpfung nicht mehr möglich sei. Die Folge sei de facto die Unbewohnbarkeit einzelner Wohnungen und ganzer Gebäude. 

Eine Sachverständige im Umweltbundesamt in Berlin mit Fokus Gesundheitsschädlinge mahnt im selben Artikel zu einer frühzeitigen Bekämpfung der Bettwanzen. Auch Jürgen Deckert, Spezialist für Wanzen und ehemaliger Kustos der Hemimetabolen-Sammlung am Berliner Naturkundemuseum, plädiert für die Einführung einer Meldepflicht. Außerdem fordert er bei einer „Wanzen-Welle“ staatliche Hilfe für entsprechende Schädlingsbekämpfung, da fachgerechte Maßnahmen erhebliche Kosten verursachten.

Es handelt sich offenkundig um eine schwerwiegende Problematik, die gesundheitliche und ökonomische Folgen nach sich zieht. Mit dem Antrag soll Berlin-Neukölln eine Vorreiterrolle bei der Lösung dieser Herausforderung einnehmen.

Ergebnis Drs. Nr. 1038/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GES)

  • CDU: NEIN
  • SPD:  NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke:  NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD:  JA
  • Grüne: JA
  • Linke:  JA
  • AfD: NEIN

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Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/267/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 7. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit war das Bezirksamt in die Vorbereitungen des Besuchs bzw. des Spaziergangs des Botschafters Arafeh involviert?

2. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben den Botschafter begleitet?

3. Welche Mitglieder aus den Fraktionen in der BVV Neukölln haben sich anlässlich des Bezirksspaziergangs mit dem Botschafter ausgetauscht?

4. Inwiefern sind dem Bezirk Kosten in welcher Höhe aus dem Besuch des Botschafters entstanden?

5. Mit welchen Personen aus palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk hat sich der Botschafter während seines Besuchs ausgetauscht?

6. Welche Botschaften hat Botschafter Arafeh an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk gesendet? 

7. Was für ein Fazit zieht das Bezirksamt nach dem Besuch des Botschafters?8. Gab es durch Vertreter des Bezirksamts bzw. durch Vertreter aus Fraktionen in der BVV Neukölln Aufforderungen an den Botschafter, eindeutige Bekenntnisse zur Demokratie und zum Rechtsstaat an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen in Neukölln zu senden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/263/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 06. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Pyrotechnikverbotszonen sind im Bezirk Neukölln für den Jahreswechsel 2023/24 geplant?
  2. Wie wird die Umsetzung der Pyrotechnikverbotszonen im Bezirk Neukölln, z.B. durch öffentliche Kommunikation, sichergestellt?
  3. Wie viele polizeiliche Einsatzkräftestunden sind für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  4. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  5. Wie viele Einsatzstunden sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  6. Wie viele Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  7. Wie viele Kontrollen der Verkaufsstellen von Pyrotechnik werden im Vorfeld von Silvester im Bezirk Neukölln voraussichtlich durchgeführt?
  8. Welche weiteren Maßnahmen möchte das Bezirksamt unternehmen, um Ausschreitungen wie zum Jahreswechsel 2022/2023 für den kommenden Jahreswechsel zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Antisemitische Ausschreitungen in Neukölln sind das Waterloo der bezirklichen Integrationspolitik

Antisemitische Ausschreitungen in Neukölln sind das Waterloo der bezirklichen Integrationspolitik

Berlin-Neukölln, 19. Oktober 2023

Zu den neuerlichen Ausschreitungen des antisemitischen Mobs im Bezirk kommentiert Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln: 

„Als AfD-Fraktion verurteilen wir aufs Schärfste die Ausschreitungen von palästinensischen Islamisten gegen die Polizei sowie die Anfeindungen gegen unsere jüdischen Mitbürger. Als AfD haben wir immer vor der unkontrollierten Zuwanderung aus dem islamischen Raum gewarnt, deren Folgen die Neuköllner nun massiv erleben. 

Die antisemitischen Ausschreitungen offenbaren das Scheitern der Integrationspolitik der letzten Jahre. Scheinbar ist ein nicht unerheblicher Teil der Zuwanderer nicht mit der Absicht nach Deutschland eingewandert, Teil unserer Gesellschaft zu werden und unsere Werte zu übernehmen. Vielmehr wurden mit den Werteinstellungen vieler Zuwanderer auch die daraus resultierenden Konflikte nach Deutschland und Neukölln importiert. Wir fordern eine echte Migrationswende, damit unser Bezirk nicht weiter in bürgerkriegsähnliche Zustände abrutscht.“

Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den radikalislamischen Terror der Hamas und den Angriff auf Israel und seine Zivilbevölkerung auf das Schärfste.

Die in der Folge ausgebrochenen antisemitischen Ausschreitungen in Neukölln und Berichte über aggressive Bedrohungen von Journalisten in der Sonnenallee sind zutiefst verstörend. Dass Vertreter des antisemitischen Netzwerkes „Samidoun“ aus Freude über getötete Israelis Süßigkeiten auf der Sonnenallee verteilen, ist eine Schande für unseren Bezirk. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und unmittelbar ausgewiesen werden, sofern sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Immer wieder ist Neukölln Schauplatz offen zur Schau gestellten Judenhasses und Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten. Dass 90 Jahre nach dem Holocaust Judenverachtung auf Berliner Straßen zur Schau gestellt wird, ist inakzeptabel. Zur Wahrheit gehört, dass diese Form des Antisemitismus in den letzten Jahren und teilweise Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert ist. Antisemitismus jeglicher Couleur hat in Deutschland keinen Platz. 

Ergebnis Drs. Nr. 1013/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Terrornetzwerk Samidoun verbieten

Terrornetzwerk Samidoun verbieten

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen das islamisch-terroristische Netzwerk Samidoun einzuleiten, sowie sofort eventuelle direkte oder indirekte ökonomische Unterstützung für dieses und ähnliche Netzwerke in Neukölln einzustellen. 

Begründung: 

Das Netzwerk Samidoun ist eine Ausgründung der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die das Ziel verfolgt, den Staat Israel zu vernichten. Samidoun beteiligt sich an der Ausrichtung des jährlich stattfinden und Israel-feindlichen, antisemitischen al-Quds-Tages in Berlin. Es hat sich bereits in der Vergangenheit im Bezirk durch antisemitische Propaganda besonders negativ hervorgetan. Diese Entwicklung hat nach den terroristischen Angriffen der Hamas auf Israel einen neuen Höhepunkt in Neukölln erreicht. 

Nachdem in den ersten Stunden des Überfalls auf Israel bereits Hunderte von israelischen Todesopfern zu beklagen waren, zogen Samidoun-Anhänger triumphierend durch Neukölln. Während sie den radikalislamischen Terror bejubelten, verteilten Mitglieder des Terrornetzwerks niederträchtig, vor allem auf der Sonnenallee, Süßigkeiten. Darüber hinaus begrüßten sie auf der Internetplattform X den Terroranschlag als „Widerstand des palästinensischen Volkes“. 

Solche Szenen, die sich gegen den Staat Israel, die Juden generell und nicht zuletzt gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, dürfen sich nicht wiederholen. Wir sind aufgefordert so schnell wie möglich auf allen Ebenen ein Verbot von Samidoun zu erreichen. 

Als AfD-Fraktion in der BVV Neukölln weisen wir regelmäßig auf die antisemitischen Umtriebe radikalislamischer Gruppen im Bezirk hin. 

Ergebnis Drs. Nr. 1029/XXI: Dringlichkeit abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN 
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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