Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am10. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln haben dem Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren Probleme hinsichtlich Vermüllung oder erhöhter Reinigungsintervalle auf ihren Schulhöfen gemeldet?
2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen, um die Sauberkeit der Schulhöfe sicherzustellen, und inwieweit wurden dabei Formen der pädagogisch begleiteten Schülerbeteiligung geprüft?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2187/XXI vom 10.12.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Weder beim Schul- und Sportamt noch bei der Serviceeinheit Facility Management (SE FM) oder der regionalen Schulaufsicht werden entsprechende Statistiken geführt oder sind dort bekannt.
Zu 2.:
Maßnahmen zur Sicherstellung der Sauberkeit der Schulhöfe erfolgen im Rahmen der normalen Grundstücksbewirtschaftung sämtlicher Gebäude im Eigentum des Bezirks.
Eine gesonderte Regelung für Schulen besteht nicht. Innerschulische Maßnahmen etwa in Form der pädagogisch begleiteten Schülerbeteiligung sind weder der regionalen Schulaufsicht noch dem Bezirksamt bekannt und erfolgen, wenn dann im Rahmen der jeweiligen Eigenverantwortung / Selbstständigkeit der einzelnen Schule.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am10. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Angriff auf den Leiter der deutsch-arabischen Schule in Neukölln, Herrn H. A-M., ergriffen, beziehungsweise welche Unterstützung wird aktuell geleistet?
2. Wie bewertet das Bezirksamt den beschriebenen Angriff auf den Schulleiter inhaltlich und sicherheitspolitisch?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2177/XXI vom 10.12.2025
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 03. Dezember2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeiten, um einen geordneten und sicheren Ablauf der Silvesternacht im Bezirk zu gewährleisten?
Wie erfolgt die Abstimmung des Bezirksamts mit Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt und BSR zur Vorbereitung auf Silvester?
Welche Vorkehrungen plant das Bezirksamt für bekannte Problem- und Einsatzschwerpunkte wie Hermannplatz, Hasenheide oder Sonnenallee?
Wie stellt das Bezirksamt die zeitnahe Wiederherstellung von Sauberkeit und Ordnung im Bezirk nach der Silvesternacht sicher?
Welche Erfahrungen aus den vergangenen Jahren fließen in die aktuelle Einsatz- und Organisationsplanung ein?
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/591/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Liegt für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 eine gültige Baugenehmigung vor?
Wenn ja, an welchem Datum wurde diese Baugenehmigung erteilt?
Welche maximale Bauhöhe wurde in der Genehmigung für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 zugelassen?
Entspricht der derzeitige Bauzustand der genehmigten Bauhöhe?
Welche vorgeschriebenen Grenzabstände gelten für das Grundstück Grünlingweg 7 gemäß der erteilten Genehmigung?
Wurden diese Grenzabstände nach Kenntnis des Bezirksamtes beim aktuellen Bauzustand vollständig eingehalten?
Welche Baugeschossflächenzahl wurde in der Genehmigung für das Vorhaben am Grünlingweg 7 festgesetzt?
Liegt dem Bezirksamt eine Prüfung oder Feststellung vor, ob die genehmigte Baugeschossflächenzahl derzeit überschritten, eingehalten oder unterschritten wurde?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/591/XXI vom 17.04.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Am 29.11.2024
Zu 3.:
12,11 m über Geländeoberfläche zuzügl. 0,6 m techn. Aufbauten.
Zu 4.:
Nach der am 19.12. vorgenommenen Ortsbesichtigung ist nach dem Augenschein davon auszugehen, dass die genehmigte Bauhöhe eingehalten wurde. Das Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im Rohbau; die Dachkonstruktion ist noch nicht vollständig hergestellt.
Zu 5.:
3,0 m
Zu 6.:
Ja.
Zu 7.:
Die GFZ des Bauvorhabens erreicht 0,67, diese GFZ wurde nicht festgesetzt. Zulässig ist eine GFZ von 0,9.
Zu 8.:
Nein. Der derzeitige Stand erscheint jedoch ordnungsgemäß.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/590/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche konkreten Einnahmen erzielt das Bezirksamt Neukölln jährlich durch den Betrieb der bestehenden Photovoltaikanlagen?
Wie hoch sind die jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für alle PV-Anlagen im Bezirk Neukölln?
Wie hoch ist der jährliche Saldo aus Gewinnen (Einspeisung/Preisvorteile) und Kosten (Pacht/Betriebsführung) für das Bezirksamt?
Welche Einnahmen sind für die Jahre 2026 und 2027 aus neu in Betrieb zu nehmenden PV-Anlagen zu erwarten?
Welche Kosten entstehen dem Bezirk im gleichen Zeitraum für die neu in Betrieb gehenden Anlagen?
Auf welcher Grundlage trifft das Bezirksamt die Entscheidung, PV-Verträge im Pachtmodell oder Stromliefermodell abzuschließen?
Wer ist im Bezirksamt konkret für die Verhandlung und Unterzeichnung der PV-Verträge zuständig?
Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass PV-Anlagen künftig wirtschaftlich betrieben werden und nicht zu dauerhaften Mehrkosten führen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/590/XXI vom 14.01.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Einnahmen aus dem Betrieb der bestehenden Photovoltaikanlagen beliefen sich im Jahr 2025 auf 17.063,81 €.
Zu 2.:
Im Jahr 2025 beliefen sich die Pachtkosten auf 113.466 €, während die Betriebskosten 75.431 € betrugen. Die Prognosen für das Jahr 2026 zeigen, dass die Pachtkosten 171.832 € und die Betriebskosten voraussichtlich 115.218 € betragen werden. Die Prognosen für das Jahr 2027 zeigen, dass die Pachtkosten 172.206 € und die Betriebskosten voraussichtlich 117.489 € betragen werden.
Zu 3.:
Für das Jahr 2025 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 60.401 € prognostiziert. Für das Jahr 2026 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 78.658 € prognostiziert. Für das Jahr 2027 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 86.053 € prognostiziert.
Zu 4.:
Voraussichtlich wird im Jahr 2026 lediglich eine neue Anlage im Pachtmodell in Betrieb gehen. Daraus werden Einnahmen in Höhe von 4.792 € erzielt. Alle weiteren Anlagen, die 2026 in Betrieb genommen werden, werden im Modell der Stromlieferung betrieben und generieren daher keine zusätzlichen Einnahmen. Für das Jahr 2027 wird durch die Inbetriebnahme weiterer Anlagen als bezirkliches Eigentum ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von 18.290 € prognostiziert.
Zu 5.:
Im Jahr 2026 werden voraussichtlich die Stromlieferungsverträge mit den Stadtwerken für elf Liegenschaften abgeschlossen, was zu keinen zusätzlichen Kosten für den Bezirk führt. Ab dem Jahr 2027 ist jedoch mit der Inbetriebnahme von eigenen Photovoltaikanlagen zu rechnen, wobei die zu erwartenden Betriebsführungskosten voraussichtlich in Höhe von 31.570 € liegen werden.
Zu 6.:
Die Entscheidung, ob eine Anlage im Pachtmodell oder im Stromlieferungsmodell betrieben wird, liegt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stadtwerke, wobei das Bezirksamt lediglich entscheiden kann, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht.
Zu 7.:
Geschäftsbereich I BzBM.
Zu 8.:
Zukünftig plant das Bezirksamt, keine weiteren Anlagen im Pachtmodell zu betreiben, sondern die Anlagen im Stromlieferungsmodell in eigener Verantwortung zu betreiben oder zu kaufen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/%89/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Queerbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?
In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Queerbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
Welche Definition des Begriffs „Queer“ verwendet das Bezirksamt für die fachliche Arbeit des Queerbeauftragten?
Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Queerbeauftragte aktuell durch?
Welche lokalen Schwerpunktbereiche der queerbezogenen Arbeit wurden im Bezirk Neukölln identifiziert?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle im Bezirk vor?
Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle vor?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle vor?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/589/XXI vom 12.01.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Laut Stellenbeschreibung der Interessenbekundung für die Stelle des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) ist er als Queerbeauftragter Ansprechperson des Bezirksamts Neukölln für queere Menschen bzw. für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche sowie (andere) queere Menschen, nämlich u.a. zur vertraulichen Erst- und Verweisberatung zu Anlaufstellen, Hilfsmöglichkeiten, Zuständigkeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, aber auch für Akteurinnen/Akteure, Vereine, Institutionen und Organisationen sowie die weitere Öffentlichkeit. Darüber hinaus steht der ASQ-B als Fachstelle für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit für die fachliche Beratung der politischen Entschei-dungsträger (insbesondere das Bezirksamtskollegium über die Leitung des Geschäftsbereichs I, d.h. den/die BzBm) sowie für die Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen zu Entwürfen von Anordnungen, Beschlussvorlagen und Maßnahmen des Bezirkes zur Verfügung.
Als Arbeitsfelder werden in der Stellenbeschreibung außerdem die Folgenden ausdrücklich genannt:
Konzeptionelle, strategische Arbeit: Insbesondere Politikfeldanalyse, Analyse und Bewertung der Daten von Straftaten und Vorkommnissen, Strategieentwicklung zur Bekämpfung von Homophobie und zur Sichtbarmachung von queerem Leben im Gemeinwesen (gemäß dem Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“/ISGV), Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorha-ben, Programmen und Maßnahmen mit politischer Relevanz zu den Themenfeldern sowie die Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen der BVV und des Abgeordnetenhauses.
Regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit: Insbesondere Zusammenarbeit und Mitwirkung in Gremien von gesamtstädtischer Bedeutung auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene (Landesantidiskriminierungsstelle, LADG-Ombudsstelle, Register- und Opferberatungsstellen, Forum Regenbogenstadt Berlin, Neuköllner Register, Partner-schaft für Demokratie, Präventionsrat Neukölln, Netzwerk gegen Queerfeindlichkeit in Neukölln usw.).
Veranstaltungen und Aktionen/Kampagnen: Insbesondere Drittmittelakquise, Erstellen von Leitlinien und Maßnahmen für das Bezirksamt, Initiierung von Veranstaltungen, Projekten und Maßnahmen sowie Entwicklung geeigneter Veranstaltungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Zu 2.:
Die regelmäßige Berichterstattung des ASQ-B erfolgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm).
Zu 3.:
Der Begriff „queer“ kann sowohl als Ergänzung der Aufzählung sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, die von einer binären heterosexuellen (männlich-weiblichen) Zweigeschlechtlichkeit abweichen (LSBTIQ*: lesbisch, schwul, bisexuell, trans- und intersexuell sowie „queer“, wobei das Sternchen* stellvertretend für weitere mögliche Identitäten steht), als auch als Überbegriff für sexuelle Orientierungen und geschlechtsbezogene Identitäten verstanden werden, die von der cis-geschlechtlichen (cisgender – aus lateinisch cis „diesseits“ und englisch gender: „soziales Geschlecht“) und heterosexuellen Mehrheit verschieden sind. KA/589/XXI
Im ersten Fall benennt „queer“ andere „Andere“, also in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit Verschiedene. Im anderen Fall benennt „queer“ – auch als Selbstbezeichnung vieler LSBTIQ*-Personen – die Gesamtheit der Verschiedenheiten von binärer Heterosexualität und Cisgeschlechtlichkeit.
Sowohl das Akronym „LSBTIQ*“ als auch der Begriff „queer“ umfassen dabei zwei unterschiedliche Identitätsdimensionen bzw. Aspekte geschlechtlicher und sexueller Vielfalt:
„Geschlechtliche Identität betrifft das [soziale] Geschlecht, dem sich eine Person zugehörig fühlt. ‚Trans‘ verweist auf eine Differenz zwischen gegebenem und selbst wahrgenommenem Geschlecht, ‚inter‘ [d.h.: ‚zwischen‘] auf eine diesbezügliche Uneindeutigkeit. Sexuelle Identität [bzw. Orientierung/Ausrichtung] betrifft das Geschlecht bzw. die Geschlechter zu dem/denen eine sexuelle Anziehung besteht. Asexualität – also das Nicht-Vorhandensein einer sexueller Anziehung – ist eine Variante sexueller Identität“ (Sticher/Ohder 2025).
Für die Arbeit des Queerbeauftragten ist insbesondere das Rechtsgut des Schutzes von LSBTIQ*-Personen vor Diskriminierung sowie die Rechtsgüter der Menschenwürde, der Freiheit der Person, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit als Grundrechte von Menschen, deren sexuelle Orientierung oder/und geschlechtliche Identität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit abweicht, maßgeblich. Dabei orientiert sich die Arbeit des ASQ-B nicht zuletzt an den Bezeichnungen, Begriffen und Arbeitsdefinitionen der Ansprechpersonen für LSBTIQ der Zentralstelle für Prävention des Landeskriminalamts der Polizei Berlin und der Ansprechpersonen für LSBTI der Staatsanwaltschaft Berlin.
Die Polizei erfasst Straftaten „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die geschlechtliche Identität“ bzw. (seit 2022) „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die Geschlechtsbezogene Diversität“, die sich (nach dem Tatmotiv) gegen Lesben, Schwule, Bisexu-elle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen richten, als Taten der Hasskriminalität statistisch beim polizeilichen Staatsschutz.
Die Staatsanwaltschaft Berlin verfügt seit 2012 über eine Sonderzuständigkeit für die spezialisierte, konzentrierte und opferorientierte Verfolgung homophober und transphober Hasskriminalität. „Der Begriff der ‚homo- und transphoben Hasskriminalität’ bezieht sich freilich nicht bloß auf Delikte gegen Lesben, Schwule und Transgender – auch wenn schwulenfeindliche Straftaten in Berlin zahlenmäßig den Schwerpunkt ausmachen. Vielmehr ist unter dieser vereinfachenden Sammelbezeichung jede Form von vorurteilsmotivierter Kriminalität zu verstehen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richtet, also insbesondere aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität, aber auch wegen jeder nicht-heteronormativen Lebensweise (LGBTI, LSBTI oder LSBTTIQ*).“
Für die Arbeit des ASQ-B werden in diesem Sinne in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit verschiedene Menschen als LSBTIQ* (oder LSBTI+) oder als queer bezeichnet.
Zu 4.:
Der Queerbeauftragte unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt), im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“) und durch Vergabe Mitteln aus dem Förderprogramm „Queeres Leben in den Bezirken“ der Ansprechperson der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.
Aus diesen Bundes- und Landesmitteln im Jahr 2025 finanzierte Maßnahmen waren allerdings bei Besetzung der Stelle des ASQ-B bereits beschieden.
Aus den Mitteln des Förderprogramms „Queeres Leben in den Bezirken“ wurden
2024 z.B.
sicherheitsbezogener Maßnahmen in einer Schutzwohnung und
Beschaffung zur Ausstattung für eine queere Medienwerkstatt für Jugendliche in Neukölln
und 2025 z.B.
das „Festival der Liebe“ durch Queer&Friends e.V.,
der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit „IDAHOBIT an der Fritz-Karsen-Schule“ durch Förderverein der F-K-Schule und
„OOPS und Queer – Woche der kulturellen Bildung“ durch WerkStadt Kulturverein Berlin e.V. finanziert.
Zur letztgenannten Maßnahme ist ein Auswertungsgespräch mit dem ASQ-B im ersten Quartal 2026 angedacht.
Zu den wichtigen, durch Mittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanzierten Maßnahmen gehört
die QueerZ – Club. Youth. Festival (im Frühling und Herbst) zum Empowerment von queeren Jugendlichen und Heranwachsenden, deren Herbst-Veranstaltung bis 2024 auch wesentlich vom SchwuZ unterstützt wurde. 2025 fand die Herbst-QueerZ in der JFE Lessinghöhe statt. Diese Kooperationsveranstaltung des Jugendamts Neukölln und des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg auch 2026 zu gewährleisten ist ein wesentliches Ziel sowohl des Jugendamts als auch des Queerbeauftragten von Neukölln.
Ein weiteres wichtiges, durch Mittel Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanziertes Projekt ist beispielsweise die Anlaufstelle gegen Gewalt und Diskriminierung (Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention) von Yekmal e.V., dessen Fortbestand auch für das Jahr 2026 gesichert werden soll.
Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Queerbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von LSBTIQ*-Personen und auf die Prävention von LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität in Milieus und Kiezen zu beziehen, in denen traditional-patriarchalische Vorstellungen über Sexualmoral und Genderrollen vorherrschen. Dabei wären niedrigschwellige Vorhaben von Trägern zu begrüßen, die langfristig und prozessorientiert mit den betreffenden Zielgruppen arbeiten.
Als Ansprechperson bemüht sich der ASQ-B darüber hinaus, z.B. fallbezogen im Zusammenwirken etwa mit dem Schul- und Sportamt, der regionalen Schulaufsicht, der/dem Präventionsbeauftragten des zuständigen Polizeiabschnitts und der Familie Lösungen für einen queerfeindlich drangsalierten Schüler zu finden und/oder für LSBTIQ*-feindlich attackierte queere Lokale und Einrichtungen als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.
Zu 5.:
Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden und Betroffenenorganisationen sowie aus dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befunde zu statistischen Korrelationen zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu gruppenbezogenem Menschenhass sowie insbesondere LSBTIQ*-feindlichkeit und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit und den Schutz der Grundrechte von LSBTIQ*-Personen lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln.
Zu 6.:
Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle bzw. Straftaten im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen.
Zu 7.:
Zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor:
Zu 8.:
Zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/588/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismusbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
Welche fachliche Definition von Antisemitismus verwendet das Bezirksamt für die Arbeit des Antisemitismusbeauftragten?
Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Antisemitismusbeauftragte aktuell durch?
Welche lokalen Schwerpunktbereiche im Bezirk Neukölln wurden für die Antisemitismusprävention identifiziert?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor?
Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter antisemitischer Vorfälle vor?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitischer Vorfälle vor?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/588/XXI vom 12.01.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) er-folgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm).
Zu 2.:
Antisemitismus bezeichnet alle Formen politisch, sozial, kulturell, rassistisch oder religiös motivierter Feindschaft gegenüber dem Judentum und ihm zugeordneten Personen und Einrichtungen. Salzborn beschreibt den modernen Antisemitismus als antimodernistische, antiuniversalistische und verschwörungsgläubige Weltauffassung, nämlich als einen irrationalen Glauben, der sich „gegen Rationalität, Vernunft und Verstand richtet“.
Für das Berliner Verwaltungshandelns zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus ist nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“ und dem Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention als begriffliche Grundlage die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in ihrer durch die Bundesregierung erweiterten Form maßgeblich. Gemäß der Stellenbeschreibung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten des Bezirksamts Neukölln erweiterte IHRA-Arbeitsdefinition auch dessen Arbeitsgrundlage. Die Arbeitsdefinition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Zu 3.:
Der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamts Neukölln unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger – etwa durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt) und im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“).
Aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, die z.T. über den Präventionsrat Neukölln vergeben werden, wird z.B. das Empowermentprojekt für jüdische Familien „Jeladot.im“ gefördert. Ebenso die Anlauf- und Beratungsstelle gegen Gewalt und Diskriminierung des Trägers Yekmal e. V.. Auch das Projekt „Peers gegen Radikalisierung“ von MaDonna Mädchenkult.Ur wird durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt finanziert. Die Weiterführung des Projekts „Shalom Rollberg“ – Friedliches Miteinander und Respekt im Kiez“ ist für den Träger Morus 14 immer wieder eine finanzielle Herausforderung. Solche und ähnliche, niedrigschwellig an bestehenden Regelstrukturen oder Angeboten ansetzende Formate, die – wie „Shalom Rollberg“ – Antisemitismus nicht direkt und konfrontativ, sondern eher „nebenbei“ im Rahmen der Vermittlung etwa ethischer und religionsbezogener Kompetenzen und/oder kreativer oder sportlicher Freizeitangebote thematisieren, zu erhalten, weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu sichern, ist ein wesentliches Anliegen des ASQ-B.
Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Antisemitismusbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von Personen, die mit dem Judentum und/oder der Verteidigung des Existenzrechts des Staates Israel verbunden sind oder in Verbindung gebracht werden sowie auf die Präventionsarbeit gegen alle Formen des Antisemitismus zu beziehen. Dabei sind Schwerpunkte auf Bezirksregionen zu legen in denen Milieus dominieren, in denen antisemitische und projektiv-wahnhafte Welterklärungs-Erzählungen besonders verbreitet sind, die sich gegen die Werte und Normen der freiheitlichen Demokratie und ihre aufgeklärt-humanistischen Fundamente richten.
Unmittelbar an der Implementierung von Maßnahmen war der ASQ-B seit Antritt der Stelle am 01.07.2025 im Auftrag des Bezirksbürgermeisters beteiligt
– an der Eröffnung und Implementierung der 2. Phase der Kampagne „Fragemauer“ am Rathaus Neukölln (07.10.-09.11.2025) mit ELNET,
– an der Diskussions- und Netzwerkveranstaltung „Vom Alltag zur Zäsur. Antisemitismus und Islamismus in Neukölln nach dem 7. Oktober“ des „Neuköllner Netzwerk gegen Hass“ (Jehi ˈOr JBDA gUG/Solidarisch gegen Hass, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, Nachbarschaftsheim Neukölln e.V., Blickwinkel e.V., Naturfreundejugend Berlin, Pek Koach – Jewish-Kurdish Women’s Alliance e.V. und Mahnwache gegen Antisemitismus) am 09.10.2025 im Rahmen der Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus 2025,
– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Besuchs des Bürgermeisters von Neuköllns Partnerstadt Bat Yam und seiner Delegation vom 15. bis 16.10.2025 sowie
– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung der Chanukkah-Feier von Hillel Deutschland – jüdische Bildungsinitiative in Deutschland im Rathaus Neukölln (als Bekenntnis des Bezirks zum jüdischen Leben in Neukölln in Zeiten grassierenden Antisemitismus).
Als Ansprechperson ist der Antisemitismusbeauftragte im Gespräch mit Einrichtungen und Einzelpersonen, die von antisemitisch motivierten Bedrohungen und Angriffen betroffen sind (bspw. Masiyot e.V., Bajszel, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, einzelne Bürgerinnen und Bürger). Dabei ist der ASQ-B bemüht, die Betroffenen durch gezielte Vernetzung und konzertierter Kommunikation sowie weitere Maßnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
Zu 4.:
Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden, mit jüdischen und antisemitismuskritisch engagierten NGOs und Einzelpersonen sowie dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befundeiv zu statistischen Korrelationenv zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu Antisemitismus sowie projektiv-wahnhaften Weltauffassungen (Verschwörungsmentalitäten) und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und den Schutz der Grundrechte von Menschen, die dem Judentum und/oder „dem Zionismus“ zugeordnet werden lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln.
Zu 5.:
Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen.
Zu 6.:
Zur politischen Motivation der Täter bei antisemitischen Vorfällen (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor:
Zu 7.:
Zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitisch motivierter Straftaten liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Auch kommunalpolitisch gewinnt die AfD zunehmend an Einfluss, wie wir zuletzt an dem verhinderten Flüchtlingsheim im Sangerhauser Weg hier in Neukölln erleben durften.
Die Stärkung der kommunalen Strukturen ist der AfD-Fraktion Neukölln ein wichtiges Anliegen. Daher organisiert die Fraktion eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger, die mehr über die Arbeit in einem kommunalen Parlament wie der Bezirksverordnetenversammlung erfahren möchten. Wie funktioniert die Kontrolle des Bezirksamtes über parlamentarische Initiativen? Welche Möglichkeiten habe ich, als Bürger Einfluss auf die Kommunalpolitik in Neukölln zu nehmen?
BVV – Was ist das eigentlich?
Samstag, 13. Dezember 2025, 12:00 – 15:00 Uhr
Ort wird nach Anmeldung bekanntgegeben
Programm:
Begrüßung und Eröffnung
Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln
Grußwort
Robert Eschricht, MdA, Sprecher des Bezirksverbandes der AfD-Neukölln
Grußwort
Jörg Kapitän, stv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln
Vortrag: „BVV – Was ist das eigentlich?“
Julian Potthast
Arbeit in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen der Kommunalpolitik
Verabschiedung
Eine Anmeldung an julian.potthast@afdfraktion-neukoelln.de wird bis zum 10.12.2025 erbeten. Der Veranstaltungsort wird nach Anmeldung bekanntgegeben. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Die AfD-Fraktion in der BVV Neukölln begrüßt die Entscheidung, den geplanten Flüchtlingsbau am Sangerhauser Weg aufzugeben.
Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der BVV Neukölln:
„Unsere Fraktion in der BVV war die einzige, die von Anfang an den Planungen für eine Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg die Rote Karte gezeigt hat. Mit unserer Plakataktion und dem Antrag „NEIN zum Containerdorf am Britzer Garten“ haben wir den Nerv vieler Anwohner getroffen. Damit sind wir einer Fehlentwicklung entgegengetreten, die den sozialen Frieden im Viertel ernsthaft gefährdet hätte. Vor allem durch unseren anhaltenden Druck sind CDU und SPD eingeknickt und auf den AfD-Zug aufgesprungen.
Die Gegend am Britzer Garten kämpft bereits mit einer angespannten Infrastruktur, überlasteten Schulen und fehlenden Freizeitflächen. Eine weitere Belastung durch eine große Flüchtlingsunterkunft hätte die ohnehin bestehenden Probleme massiv verschärft. Stattdessen braucht der Bezirk dringend Investitionen in Wohnraum für Neuköllner vor Ort und in Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit.
Die AfD-Fraktion Neukölln fordert den Senat und das Bezirksamt auf, aus dieser Entscheidung Konsequenzen zu ziehen: Der soziale Zusammenhalt im Bezirk darf nicht erneut durch eine einseitige Migrationspolitik aufs Spiel gesetzt werden.
Die AfD bleibt die verlässliche Stimme für eine verantwortungsvolle, maßvolle und an den Interessen der Bürger orientierte Politik in Neukölln. AfD-Politik wirkt!“
Klarer AfD-Erfolg: Flüchtlingsbau Sangerhauser Weg abgeblasen! Die #AfD-Fraktion in der BVV Neukölln begrüßt die Entscheidung, den geplanten Flüchtlingsbau am Sangerhauser Weg aufzugeben. Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der BVV #Neukölln:… pic.twitter.com/JI0jQkw2xY
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Förderungen hat der Verein Al-Huleh e. V. seit 2018 vom Bezirksamt Neukölln erhalten?
Für welche konkreten Projekte wurden diese Mittel eingesetzt?
Wie prüft das Bezirksamt die zweckentsprechende Verwendung dieser Förderungen?
Mit welchen Einrichtungen, Schulen oder Vereinen kooperiert der Verein derzeit in Neukölln?
Welche Kenntnisse liegen dem Bezirksamt über eventuelle Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Al-Huleh e. V. vor?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt aus dem Landesamt oder Bundesamt für Verfassungsschutz zu diesem Verein vor?
Bestehen nach Kenntnis des Bezirksamtes Verbindungen des Vereins zu Organisationen außerhalb Deutschlands?
Plant das Bezirksamt, die Förderung oder Zusammenarbeit mit Al-Huleh e. V. fortzuführen oder zu überprüfen, und nach welchen Kriterien erfolgt diese Entscheidung?
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Aufgaben hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Bezirksamtes Neukölln im Bereich Gewerbe- und Ordnungsaufsicht?
Wie arbeitet dieser Bereich mit der Polizei und den Finanzbehörden zusammen?
Wie viele Kontrollen von Spätverkaufsstellen hat das Bezirksamt in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils durchgeführt?
Wie viele Kontrollen wurden in denselben Jahren bei Wettbüros, Spielhallen, Pfandleihbetrieben und Prostitutionsstätten durchgeführt?
Mit wie vielen Vollzeitstellen ist der Bereich Gewerbeaufsicht aktuell ausgestattet?
Wie lange dauert im Mittel die Bearbeitung von Hinweisen oder Bürgerbeschwerden zur Gewerbeaufsicht?
Welche Kennzahlen oder Auswertungen liegen dem Bezirksamt zur Wirksamkeit der Gewerbeaufsicht vor?
Welche strukturellen oder personellen Hindernisse erschweren aus Sicht des Bezirksamtes eine wirksame Kontrolle von Gewerbebetrieben?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/583/XXI vom 26.02.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
die Anfrage bezieht sich auf Sachverhalte, die nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen.
Die Überwachung und mithin auch die Kontrolle von Gewerbebetrieben obliegt nach Nummer 23 Absatz 7 der Anlage 1 (ZustKatOrd) zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin der Polizei und unterliegt demzufolge nicht der Zuständigkeit der BVV.
Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Entfällt (siehe Vorbemerkung).
Grundsätzlich ist hier dennoch anzumerken, dass der Allgemeine Ordnungsdienst bei Kontrollen im Rahmen der eigenen Zuständigkeit, zum Beispiel in Gaststätten bezüglich der Einhaltung der Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz, die Augen nicht verschließt und ggf. auch Sachverhalte aus dem Wirtschaftsrecht dokumentiert und an die zuständigen Stellen meldet.
Zu 2.:
Die Zusammenarbeit mit den genannten Dienststellen kann als gut und vertrauensvoll bewertet werden.
Zu 3.:
Umgangssprachlich als „Spätis“ bezeichnete Verkaufsstellen (in der Regel Einzelhandel) werden durch den AOD regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung des Öffnungsverbots an Sonn- und Feiertagen überprüft. Eine dezidierte Statistik wird nicht geführt.
Zu 4.:
Siehe Vorwort, keine Zuständigkeit im Sinne der Überwachung von Gewerbebetrieben.
Zu 5.:
Siehe Vorwort. Keine.
Zu 6.:
Eingehende Beschwerden werden unverzüglich an das in der Regel zuständige Landeskriminalamt weitergleitet. Die weitere Bearbeitung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes.
Zu 7.:
Siehe Vorwort. Keine.
Zu 8.:
Aus Sicht des Bezirksamtes bedarf die Gewerbeüberwachung im Land Berlin einer grundsätzlichen Neuordnung. Gute und umfangreiche Handlungsempfehlungen hat ein kürzlich abgeschlossenes diesbezügliches Projekt der Senatsverwaltung für Wirtschaft erarbeitet. Deren Umsetzung liegt in der Verantwortung des Senats.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am12. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Was glaubt das Bezirksamt, wo E-Roller-Nutzer fahren sollen, wenn die an einer Jelbi-Station vorhandenen Straßen eine Kopfsteinpflasterdecke besitzen?
An welchen Jelbi-Stationen in Neukölln ist dies der Fall?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2122/XXI vom 12.11.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Zunächst geht das Bezirksamt davon aus, dass auch Fahrer*innen von E-Scootern ihre Fahrweise an die jeweiligen Straßenverhältnisse anpassen. Grundsätzlich dient eine Jelbi-Station der multimodalen Verknüpfung und nicht nur der Abstellung von E-Scootern. Jelbi-Stationen sind nach Meinung des Bezirksamtes unabhängig von Fahrbahnbelägen sinnvoll, um wildes Abstellen vermeiden zu können. Die Voraussetzung hierfür ist ein relativ dichtes Netz an Stationen. Ist dieses gegeben – wie im Neuköllner Schillerkiez – können die Sharing-Anbieter dazu verpflichtet werden, dass eine Beendigung der Miete nur noch innerhalb der Jelbi-Punkte möglich ist.
Sie sind damit das derzeit einzige wirksame Mittel den erheblichen Beeinträchtigungen durch wild herumstehende oder –liegende Fahrzeuge insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Eltern mit Kinderwagen wirksam etwas entgegen setzen zu können. Das Bezirksamt begrüßt und unterstützt daher die Ausweitung des Jelbi-Konzepts auf weitere Kieze unabhängig vom Fahrbahnbelag einzelner Straßen. Entsprechende Absprachen haben auch bereits stattgefunden, konnten aber bisher auf Grund der fehlenden landesseitigen Finanzierung nicht realisiert werden.
Zu 2.:
Die folgenden Stationen liegen an Straßen mit Kopfsteinpflasterbelag:
– Weisestraße 52 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Herrfurthstraße möglich)
– Herrfurthplatz 1 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Herrfurthstraße möglich)
– Kienitzer Straße 116
– Kienitzer Straße 91 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Hermannstraße möglich)
– Allerstraße 39 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Oderstraße möglich)
– Allerstraße 15
– Okerstraße 15
– Okerstraße 1 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Hermannstraße möglich)
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Sind dem BA solche Tests, über die in Berliner Medien wie beispielsweise im Tagesspiegel Checkpoint am 29.10.25 berichtet wurde, an welchen Neuköllner Grundschulen bekannt?
2. Wie beurteilt das BA solche Eingangsprüfungen an Grundschulen mit Blick auf mögliche Förderbedarfe?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs. Nr. 2110/XXI vom 12.11.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Es sind dem Bezirksamt Neukölln keine Auswahltests für die Grundschule bekannt. Zuständig für die Einschulung ist die jeweilige Einzugsgebietsgrundschule. Dennoch haben Schulen die Möglichkeit, zum Zeitpunkt der Anmeldung kleinere Tests durchzuführen, um den Entwicklungsstand der Kinder zu erfassen. Diese Tests dienen der Orientierung und der frühzeitigen Identifikation von Entwicklungsbedarfen, wobei die Schulen sich bewusst sind, dass zwischen Anmeldung und Einschulung eine lange Zeitspanne liegt, in der Kinder große Entwicklungsschritte machen können. Daher sind diese Tests nur vorläufige Einschätzungen. Sie können jedoch helfen, gezielte Beratungsgespräche mit den Eltern zu führen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung stellt die Einschulungsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) dar.
Die Durchführung dieser Eingangsprüfungen an Grundschulen ist eine freiwillige Maßnahme, die vor allem der frühzeitigen Erfassung von Förderbedarfen dient. Sie ermöglicht es den Schulen, gezielt Fördermaßnahmen zu planen, auch wenn endgültige Aussagen zu den Förderbedarfen aufgrund der Entwicklungsdynamik der Kinder erst später möglich sind. Eine Ausnahme stellt die Aufnahme in eine Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) dar. Hier müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden: „Die SESB nimmt im Rahmen der Einschulung ausschließlich Kinder auf, die Deutsch oder die jeweilige nichtdeutsche Sprache altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen sowie bilinguale Kinder, die die Voraussetzungen für die Mindesteignung erfüllen. Beide Sprachen sind gleichberechtigte Partnersprachen. Die erforderlichen sprachlichen Kompetenzen sind in einer von der Schulaufsichtsbehörde einheitlich genehmigten Überprüfung nachzuweisen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Überprüfung festgestellten Sprachkenntnisse. Die Überprüfung der muttersprachlichen Kenntnisse erfolgt durch die SESB.“ (§ 3 Abs 4 VO-SbP).
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und an welcher geeigneten Stelle im Anita-Berber-Park die Aufstellung einer Büste oder Gedenkstelle zu Ehren von Anita Berber möglich ist. Dabei sollen insbesondere die kulturgeschichtliche Bedeutung der Namensgeberin, der derzeitige Zustand des Parks sowie die gestalterische Einbindung in das Parkkonzept berücksichtigt werden. Das Bezirksamt wird gebeten, hierfür einen Vorschlag mit Kostenschätzung und möglicher Finanzierung (z. B. über Kultur- oder Fördermittel wie Lotto, Patenschaften oder Spenden) zu erarbeiten und der BVV zu berichten.
Begründung:
Der Anita-Berber-Park befindet sich derzeit in einem Zustand, der vielfach als sanierungsbedürftig wahrgenommen wird. Neben den notwendigen gartenbaulichen und sozialen Maßnahmen wäre eine kulturelle und identitätsstiftende Aufwertung des Parks ein wichtiger Beitrag, um ihn stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.
Anita Berber (1899–1928) war eine der herausragenden Künstlerinnen des Berlins der 1920er-Jahre – Tänzerin, Schauspielerin und Symbol einer freien, modernen Stadtkultur. Ihr Grab auf dem ehemaligen Friedhofsgelände wurde eingeebnet; ein sichtbares Gedenken an die Namensgeberin fehlt heute.
Die Errichtung einer Büste oder Gedenkstelle – eingebettet in eine gärtnerisch gestaltete Fläche – würde sowohl die historisch-kulturelle Bedeutung des Parks unterstreichen als auch zu seiner Aufwertung und besseren Identifikation beitragen. Ein solcher Erinnerungsort könnte zudem ein positiver Impuls für die Nachbarschaft sein und das Image des Parks nachhaltig verbessern.
Das Projekt könnte mit kulturellen Einrichtungen, dem Fachbereich Museum und Geschichte (Museum Neukölln), lokalen Initiativen und ggf. Kunsthochschulen gemeinsam entwickelt werden. Dadurch ließe sich eine kostengünstige, künstlerisch hochwertige und bürgernahe Umsetzung erreichen.
Ergebnis Drs. Nr. 2079/XXI: im Ausschuss abgelehnt
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. November 2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele öffentliche Kfz-Stellplätze im Bezirk Neukölln sind seit dem Jahr 2018 weggefallen, aufgeschlüsselt nach Jahr und aus welchen konkreten Gründen (z. B. Radwege, Ladezonen, Straßenumbauten usw.)?
Welche Planungen bestehen aktuell im Bezirksamt Neukölln, weitere öffentliche Parkplätze in den kommenden Jahren zu reduzieren oder umzuwandeln, und in welchem Umfang ist dies vorgesehen?
Wie viele neue Stellplätze wurden im gleichen Zeitraum neu geschaffen oder kompensatorisch ersetzt, und in welchen Straßen bzw. Projekten erfolgte dies?
Welche Gesamtauswirkungen auf die Parkplatzsituation für Anwohner, Handwerksbetriebe und Lieferdienste hat das Bezirksamt infolge der bisherigen Maßnahmen festgestellt oder untersucht?
Inwiefern ist sich das Bezirksamt der Tatsache bewusst, dass der fortschreitende Abbau von Parkplätzen zu einer Benachteiligung derjenigen Bürger führt, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, und welche Maßnahmen erwägt das Bezirksamt, um diese Benachteiligung künftig zu vermeiden oder abzumildern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs. Nr. 2099/XXI vom 12.11.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Wo im öffentlichen Straßenland geparkt werden darf, richtet sich nach § 12 der StVO. In den wenigsten Fällen handelt es sich dabei um explizit markierte und ausgewiesene Kfz-Stellplätze (z.B. Parkbuchten oder markierte Flächen in ver-kehrsberuhigten Bereichen).
Zu 2.:
Es bestehen im Bezirksamt Neukölln eine Reihe von Planungen in unterschiedlichen Konkreti-sierungsstadien für den Umbau von Straßen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben so-wie aktueller Planungsstandards und -vorgaben – etwa zur dezentralen Regenentwässerung, zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Verkehrssicherheit. Daneben werden konti-nuierlich straßenverkehrsbehördliche Anordnungen erlassen, die das Parken an bestimmten Stellen temporär oder dauerhaft unterbinden, etwa für Baustellen, Liefer- und Ladezonen, zur Verbesserung von Sichtbeziehungen oder um Aufstellflächen für die Feuerwehr gewährleisten zu können. Der Wegfall von Möglichkeiten zum Parken ist in keinem Fall Selbstzweck, sondern resultiert aus den skizzierten Rahmenbedingungen, gesetzlichen Vorgaben, dem begrenzten Platz, politischen Beschlüssen der Bezirksverordnungsversammlung oder Abwägungsentschei-dungen der Straßenverkehrsbehörde. Eine Quantifizierung ist nicht möglich.
Zu 3.:
Im Rahmen von größeren Neuplanungen in Gebieten mit hohem Parkdruck prüft das Bezirk-samt grundsätzlich auch Möglichkeiten – etwa durch die Veränderung der Parkordnung – zu-sätzliche Stellplätze zu schaffen. Fallen die Gründe weg, die beispielsweise zur Anordnung eines absoluten Halteverbots geführt haben, wird die Anordnung durch die Straßenverkehrs-behörde aufgehoben. Eine Quantifizierung ist nicht möglich.
Zu 4.:
Die Auswirkungen auf die Parkplatzsituation für Anwohner*innen, Handwerksbetriebe und Lie-ferdienste werden durch das Bezirksamt bei derartigen Maßnahmen grundsätzlich berücksich-tigt und fließen im Rahmen der Abwägung in die jeweiligen Planungen mit ein. Zusätzlich baut das Bezirksamt Lieferzonen aus. Als wirksames Mittel gegen Parkdruck hat sich darüber hinaus die Parkraumbewirtschaftung erwiesen, die es für Anwohner*innen deutlich einfacher macht, einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu finden. Das gleiche gilt auch etwa für Handwer-ker, die in diesen Gebieten tätig sind.
Zu 5.:
Von einer Benachteiligung kann nicht gesprochen werden. Der öffentliche Raum ist begrenzt und kann nur einmal verteilt werden. Das Bezirksamt bekennt sich ausdrücklich dazu, den Um-weltverbund zu stärken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nur durch sichere Fußwege, durchgängige Radinfrastruktur und einen leistungsfähigen Öffentlichen Nahverkehr können noch mehr Menschen motiviert werden, auf das eigene Fahrzeug zu verzichten. Das ist nicht nur gut für das Klima und die Verkehrssicherheit, sondern schafft auf unseren Straßen auch Platz für diejenigen, die auf das Auto tatsächlich angewiesen sind.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet?
Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs. Nr. 2067/XXI vom 15.10.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.
KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.
KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.
KA 460/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 20.06.2025.
KA 473/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 07.07.2025.
KA 486/XXI der SPD-Fraktion. Fälligkeit war der 01.08.2025.
KA 490/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 13.08.2025.
KA 491/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 13.08.2025.
KA 504/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 13.08.2025.
KA 557/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 09.10.2025.
KA 558/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 09.10.2025.
KA 560/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 09.10.2025.
Zu 2.:
An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI, 1773/XXI, 1845/XXI sowie 1957/XXI die Ihnen schriftlich und online vorliegen.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie ist der Stand der Entwicklung nach dem Runden Tisch zur Problematik im Blumenviertel hinsichtlich der Schaffung einer gemeinschaftlichen Brunnenanlage zur Grundwasserregulierung?
Welche der Modellvarianten für verschiedene Szenarien der Grundwasserabsenkung zur Gebäudetrockenhaltung sind für das Blumenviertel umgesetzt worden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2064/XXI vom 15.10.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Das Bezirksamt kann mangels eigener Zuständigkeit keine Antwort zum erfragten Sachverhalt geben. Ich verweise auf die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Auf welche Weise sorgt sich das BA um den Gartenkulturweg in Neukölln?
Inwieweit kümmert sich das BA um beschädigte Schilder entlang der Neuköllner Routen wie beispielsweise am Neuköllner Schifffahrtskanal?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2056/XXI vom 15.10.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Gartenkulturpfad Neukölln wurde auf Initiative des Kulturnetzwerks Neukölln e. V. und des Fördervereins der August-Heyn-Gartenarbeitsschule Neukölln e. V. entwickelt. Ziel des Projekts war es, die gärtnerischen und landschaftlichen Besonderheiten des Bezirks sichtbar zu machen.
Das Bezirksamt Neukölln war bei der Umsetzung unterstützend eingebunden, insbesondere im Rahmen der Abstimmung mit den zuständigen bezirklichen Stellen sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk.
Eine eigenständige Trägerschaft oder laufende Zuständigkeit des Bezirksamts bestand dabei nicht.
Die fünf Routen des Gartenkulturpfads wurden im Jahr 2009 mit Hinweisschildern ausgestattet. Seitdem liegt die inhaltliche und organisatorische Verantwortung für das Projekt beim Kulturnetzwerk Neukölln e. V. als freiem, vom Bezirksamt unabhängigen Träger.
Zu 2.:
Für das Aufstellen von Schildern, die keine amtlichen Straßenverkehrszeichen sind, wird keine offizielle straßenverkehrsrechtliche Genehmigung durch das Bezirksamt erteilt.
In solchen Fällen erfolgt lediglich eine Zustimmung im Rahmen einer formlosen Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich des Straßen- und Grünflächenamtes, um sicherzustellen, dass keine öffentlichen Belange (z. B. Verkehrssicherheit, Grünflächenschutz) beeinträchtigt werden.
Da das Kulturnetzwerk Neukölln e. V. die Schilder im Rahmen des Projekts eigenständig aufgestellt hat, liegt die Verantwortung für deren Instandhaltung und Pflege auch bei diesem Träger. Das Bezirksamt ist nicht für die Unterhaltung oder Erneuerung der Beschilderung zuständig und verfügt daher auch über keine entsprechenden Haushaltsmittel oder personellen Ressour-cen.
Antragstellerin: Marlies Becker. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Schmierereien im Körnerpark zu entfernen und grundsätzlich der Parkpflege mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Begründung:
Der Körnerpark ist ein gärtnerisches Kleinod im Bezirk, das besondere Pflege und Aufmerksamkeit verdient. Das ist umso wichtiger, wenn man auf die Geschichte der Sanierungen blickt, zu denen das Bezirksamt auf seiner Webseite ausführt: „1977 wurden nach jahrelanger Diskussion die erforderlichen Mittel zur Rekonstruktion des Parks bereitgestellt. Die Rekonstruktion der Baulichkeiten (Orangerie, Kaskade, Umfassungsmauern) wurde vom Landeskonservator fachlich begleitet.“
Immer wieder kommt es im Park zu Vandalismus. So schwimmt beispielsweise regelmäßig in den Wasserbassins hineingeworfener Müll, was Natur und Ästhetik der Anlage empfindlich stört. Besonders ärgerlich sind die Schmierereien, wie kürzlich die Hass-Propaganda gegen Israel an der obersten Kaskade des Brunnens. Derzeit gibt es am Eingang Schierker Straße an einer der dortigen Arkadenwände großflächige Graffiti-Schmierereien, die gegen den Denkmalschutz verstoßen. Daher wird das Bezirksamt aufgefordert, die Schmierereien im Körnerpark schnellstmöglich zu entfernen und mit geeigneten Mitteln (wie z. B. Anti-Graffiti-Maßnahmen) dafür zu sorgen, dass künftig an den Gebäuden im Park keine Schmierereien anhaften können.
Ergebnis Drs. Nr. 2035/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss GUNK)
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt (BA) wird aufgefordert, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen halbjährlichen Bericht über die Fortschritte des Rattenbefalls im Bezirk vorzulegen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Begründung: Das BA betont in seiner Antwort auf die KA/492/XXI der AfD-Fraktion die Bedeutung der Bekämpfung der Rattenplage in Neukölln für die allgemeine Gesundheit. Es schreibt, dass daher präventive Maßnahmen einzuleiten seien, um einer Übertragung von Infektionserkrankungen wie Hantavirusinfektion, Leptospirose, Toxoplasmose, Cholera, Salmonellen, aber auch von Tierseuchen, wie Schweine- und Geflügelpest auf den Menschen vorzubeugen. Weiter führt das BA aus, dass Hinweisschilder gegen das Füttern von Ratten notwendig seien, um aufzuklären, die Gesundheit zu schützen, Rattenplagen zu verhindern und das Verhalten der Bevölkerung zu lenken. Sie seien ein einfacher, aber wirksamer Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum.
Das BA sieht die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Bekämpfung der Rattenplage als besonders wichtig an: „Der Bezirk investiert viel in Schädlingsbekämpfung. Diese Maßnahmen funktionieren aber nur, wenn die Bevölkerung mitmacht. Hinweisschilder fordern zum verantwortungsvollen Verhalten auf und unterstützen so öffentliche Maßnahmen.“ Und weiter: „Durch die gezielte Sensibilisierung der Bevölkerung durch präventive und repressive Maßnahmen ist zudem eine grundsätzliche Verhaltensveränderung – auch über den Hermannplatz hinaus – denkbar.“ Das BA sieht allerdings die Schwierigkeit, dass ein Zeitpunkt für das Eintreten von positiven Ergebnissen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen nicht punktuell festgelegt werden könne. Hier soll der Antrag das BA unterstützen, dass es im halbjährlichen Rhythmus über die Fortschritte der Bekämpfungsmaßnahmen die BVV und die Öffentlichkeit informiert.
Ergebnis Drs. Nr. 2041/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss Gesundheit)
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/570/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 07. Oktober2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie ordnet das BA die Situation hinsichtlich der Bauordnung im Blumenviertel ein?
Wie viele Verstöße gegen die Bauordnung sind dem Bauamt im Blumenviertel in den letzten fünf Jahren bekannt?
Wie viele Bußgelder hat das BA wegen Verstößen gegen die Bauordnung im Blumenviertel in welchen Höhen verhängt?
Welche Art von Verstößen hat das Bauamt im Blumenviertel in den letzten fünf Jahren festgestellt?
Wie bzw. mit welcher Methode überwacht das Bauamt die Bauordnung im Blumenviertel?
In welcher Regelmäßigkeit unternimmt das Bauamt Begehungen zur Einhaltung der Bauordnung im Blumenviertel?
In welcher Anzahl sind dem Bauamt nicht genehmigte Umwidmungen und bauliche Maßnahmen im Blumenviertel bekannt von: Garagen zu Wohnräumen, Bau von Tiefgaragen, die zu statischen Problemen führen, Erweiterungsbauten, die Nachbargrundstücke beeinträchtigen und beheizten Aufenthaltsräumen an der Grenze zu Nachbargrundstücken, die die Brandschutzbestimmungen unterlaufen?
Mit welchen Maßnahmen will das BA o.g. Verstöße bzw. generell Verstöße gegen die Bauordnung im Blumenviertel abstellen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/570/XXI vom 15.01.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das öffentliche Baurecht und damit die Bauordnung für Berlin sind natürlich auch im sogenannten Blumenviertel im Ortsteil Rudow einzuhalten. Die Frage ist sehr allgemein gestellt und kann daher nicht gezielt beantwortet werden. Anhand der Antworten zu nachfolgenden Fragen kann gleichwohl festgestellt werden, dass das Blumenviertel bei der Einhaltung von Bauvorschriften keine Wohngegend ist, welche in der Anzahl angezeigter bzw. ordnungsbehördlich verfolgter Baurechtsverstöße über dem Neuköllner Durchschnitt liegt.
Zu 2.:
Das „Blumenviertel“ ist kein amtlicher Stadt- oder Ortsteil Neuköllns. Eine offizielle, fest definierte regionale Abgrenzung gibt es daher nicht. Die Bezeichnung „Blumenviertel“ ist vielmehr eine umgangssprachliche oder stadtteilkulturelle Bezeichnung.
Eine auf das „Blumenviertel“ räumlich begrenzte Erhebung von hier erfassten Baurechtsverstößen über die elektronische Fachanwendung (eBG) ist nicht möglich, da es über keine geeigneten Suchparameter verfügt. Es werden auch keine anderen speziellen Erhebungen oder Statistiken geführt. Eine umfassende manuelle Auswertung ist daher weder in der zur Verfügung stehenden Zeit noch mit vertretbarem Personalaufwand leistbar. In den letzten 5 Jahren wurden ca. 25 Vorgänge mit bauaufsichtlichen Einschreiten in Rudower Straßenzügen bearbeitet, welche eine Blumenbezeichnung im Straßennamen tragen.
Zu 3.:
Es wurden keine Bußgelder verhängt.
Zu 4.:
Es wurden die folgenden ordnungsbehördlichen Vorgänge angelegt:
– Errichtung eines Wintergartens ohne Baugenehmigung an einem bestehenden Wohngebäude,
– Rückbau ungenehmigter baulicher Anlagen wegen der von der Baugenehmigung abweichenden Ausführung,
– Bauen ohne Baugenehmigung,
– Nachbarbeschwerde – Terrassenbau an der Grundstücksgrenze,
– ungenehmigte Nutzungsänderung eines Wohngebäudes zu einer gewerblichen Nutzung,
– abweichende Bauausführung vom Stand der Genehmigung,
– Errichtung einer Sauna an der Grundstücksgrenze,
– Bauen ohne Baugenehmigung, hier: Terrassenüberdachung,
– Carport an der Grundstücksgrenze,
– Entwässerung des Regenwassers auf das Nachbargrundstück,
– ungenehmigte Wohnnutzung im Kellergeschoss
Je nach Ermittlungsstand und –ergebnis des einzelnen Vorgangs sind u.a. die folgenden Verstöße festgestellt worden:
– Bauen / Nutzungsänderung ohne Baugenehmigung,
– Errichtung / Änderung einer baulichen Anlage in von der Baugenehmigung abweichenden Ausführung,
– Verstöße gegen das Abstandsflächenrecht gemäß § 6 BauO Bln
Zu 5.:
Das sogenannte Blumenviertel wird bauaufsichtlich nicht anders behandelt als das übrige Neukölln. Die Wohngebäude im Blumenviertel stellen üblicherweise keine Sonderbauten nach § 2 BauO Bln dar und sind baurechtlich hauptsächlich in die Gebäudeklasse (GKl) 1, wenige Ausnahmen auch in die Gkl. 2 einzuordnen. Seit Inkrafttreten der BauO 2005 hat der Gesetzgeber für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung solcher Gebäude keine bauaufsichtliche Schlussabnahme nach Fertigstellung mehr vorgesehen. Mit dieser Liberalisierung des Baurechts ist diese Aufgabe am Bau beteiligten Fachleuten übertragen worden. Mit Wegfall dieser bezirklichen Aufgabe wurden entsprechend Personalstellen in den Bauaufsichten abgebaut. Für den Zustand seines Gebäudes ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Eine regelmäßige bzw. wiederkehrende behördliche Überwachung besteht nicht.
Da personelle Kapazitäten in der Bauaufsicht Neukölln grundsätzlich nur für die gesetzlichen Pflichtaufgaben vorgehalten werden können, können auch keine regelmäßigen Kontrollen des baulichen Bestandes in Neukölln stattfinden. Die Bauaufsicht kann grundsätzlich nur dann tätig werden, wenn ihr Baurechtsverstöße, bspw. durch Anzeigen von Nachbarn, Polizei, Feuerwehr, OA oder dergleichen bekannt werden. Wegen der Menge der Anzeigen muss jedoch bei der behördlichen Verfolgung je nach Schwere der Verstöße priorisiert vorgegangen werden. Wegen der begrenzten personellen Ressourcen werden weniger schwere Baurechtsverletzungen hintenangestellt.
Zu 6.:
Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Zu 7.:
Zur Beantwortung wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.
Zu 8.:
Das Bezirksamt geht mit den zur Verfügung stehenden rechtstaatlichen Mitteln gegen Baurechtsverstöße vor. Wie bereits beschrieben, sind hier jedoch die begrenzten personellen Ressourcen zu berücksichtigen. Bei der Abarbeitung wird nach Schwere der Verstöße priorisiert.
Der Bezirkshaushaltsplan 2026/27 ist ein Trauerspiel!
Zu wenig Zukunft und zu viel Ideologie. Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln:
„Der Haushaltsplan für die nächsten zwei Jahre lässt Neukölln in der Sackgasse, in der es seit dem Amtsantritt von SPD-Bürgermeister Martin Hikel steckt. Das von der CDU tolerierte rot-grüne Minderheitenbündnis setzt seine linke Klientelpolitik fort und verhindert Neuköllns Entwicklung zu einem Bezirk der Chancen für Leistungsbereite. Als AfD-Fraktion in der BVV Neukölln legen wir den Bürgern alternative Vorschläge vor. Einsparungen wollen wir bei den zahlreichen ideologischen Ausgaben wie „Demokratie leben in Neukölln“ mit gut 10.000 Euro jährlich oder bei unnötigen Veranstaltungen von Integrations- und Gleichstellungsbeauftragten vornehmen. Die SPD-nahe Jugendorganisation „SJD – Die Falken“, die derzeit mietfrei wohnt, sollte ihrem solidarischen Anspruch gerecht werden und endlich – wie andere auch – die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Liegenschaft in der Gutschmidtstraße zahlen, um die öffentliche Hand zu entlasten. Weitere Einsparungen entlasten den Bezirk in unserem alternativen Haushalt auch bei den ausufernden Kosten für Dolmetschereinsätze für Empfänger von Sozialleistungen in Neukölln, für die der vom Bezirksamt vorgelegte Haushalt einen Aufwuchs von etwa 100.000 Euro im Jahr vorsieht. Hier zeigt sich, dass Rot-Grün und CDU Steuergeld für integrationsunwillige Ausländer verschwenden, die auch nach Jahren kein Deutsch sprechen. Einen besonders großen Batzen wollen wir bei der Parkraumbewirtschaftung einsparen: 700.000 Euro plant das Bezirksamt in den kommenden Jahren in den Ausbau der Parkraumbewirtschaftung zu investieren, obwohl sie bereits jetzt in der Bevölkerung auf breite Ablehnung stößt. Mit unserem Alternativhaushalt ergeben sich für 2026 Einsparungen in Höhe von gut 800.000 Euro und 2027 von 500.000 Euro. Wir wollen mehr Geld investieren für eine bessere Bezahlung der Lehrer in den Musikschulen sowie für eine bessere Pflege der Grünflächen im Bezirk. Zudem müssen die Schwimmbusse erhalten werden, die derzeit Grundschüler nutzen, um von der Schule zum Schwimmunterricht zu gelangen. Damit die Neuköllner Finanzen nicht wie in den vergangenen Jahren ständig in eine Haushaltssperre abrutschen, wollen wir außerdem einen Einsparungsbetrag von gut 300.000 Euro in die Pauschale Minderausgabe überführen, um einen ausreichend großen Puffer für die laufende Haushaltswirtschaft bereit zu halten. Als AfD-Fraktion legen wir einen seriösen Haushalt vor, der den realen Problemen Neuköllns gerecht wird: mehr Mittel für Schulen, Bildung und Naherholungsgebiete und ein Ende der kostspieligen Ideologiepolitik von Rot-Grün und Schwarz.“
Der Bezirkshaushaltsplan 2026/27 ist ein Trauerspiel! Zu wenig Zukunft und zu viel Ideologie. Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der #AfD in der BVV #Neukölln: „Der Haushaltsplan für die nächsten zwei Jahre lässt Neukölln in der Sackgasse, in der es seit dem… pic.twitter.com/0oTYzHPpGZ
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken“ auf jährlich 153.000 Euro festzusetzen und bittet das Bezirksamt, eine entsprechende Anpassung der Mietverträge mit den Nutzern der Stellplätze vorzunehmen.
Begründung
Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahmequellen voll auszuschöpfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2026 und 2027 lediglich Ansätze von jeweils 51.000 Euro vorgesehen sind, obwohl bereits 2024 Einnahmen in Höhe von 60.000 Euro erzielt wurden. Der angesetzte Betrag bildet die tatsächlichen Möglichkeiten nicht ab und führt dazu, dass erhebliche Mehreinnahmen ungenutzt bleiben.
Das Parken auf Dienstgrundstücken ist derzeit deutlich zu günstig und spiegelt nicht den tatsächlichen Marktwert wider. Eine Anpassung ist sachgerecht und notwendig, um Einnahmeverluste zu verhindern und gleichzeitig ein marktgerechtes Entgelt für die Nutzung von Stellflächen durchzusetzen. Durch die Erhöhung des Ansatzes auf 153.000 Euro werden die realistisch erzielbaren Einnahmen im Haushalt abgebildet und dringend benötigte zusätzliche Mittel generiert, die zur Stabilisierung der Haushaltslage beitragen.
Die Festsetzung auf 153.000 Euro schafft eine solide Grundlage, verhindert eine systematische Unterfinanzierung und setzt ein klares Zeichen, dass der Bezirk alle Einnahmepositionen konsequent und verantwortungsvoll ausschöpft.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Mainzer Straße 26a einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger „Yekmal e.V.“ von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 7650,00 Euro angehoben wird.
Begründung: Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „Yekmal e.V.“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 7.650,00 Euro beziffert ist.
Eine solche Handhabung führt zu Einnahmeausfällen im Bezirkshaushalt und bewirkt eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung öffentlicher Liegenschaften zu entrichten haben. Die unentgeltliche Überlassung stellt angesichts der angespannten Haushaltslage keine vertretbare Lösung dar.
Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch Yekmal e.V. die ortsübliche Miete entrichtet. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger einseitig auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden. Die antragstellende Fraktion bezweifelt zudem die Gemeinnützigkeit einer Meldestelle für politisch missliebige Meinungen.
Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert nicht gerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Gutschmidtstraße 39 einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger ‚SJD – Die Falken‘ von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 32.760,00 Euro angehoben wird.
Begründung: Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist daher verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „SJD – Die Falken“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 32.760,00 Euro beziffert ist. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den gemeinnützigen Zweck der derzeitigen Nutzer.
Ein solches Vorgehen stellt nicht nur eine erhebliche Belastung des Bezirkshaushalts dar, sondern auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die in marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung von Liegenschaften entrichten müssen. Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch SJD „Die Falken“ die ortsübliche Miete entrichten. Nur so kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden.
Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert ungerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für wirtschaftliches Handeln im Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“ um jährlich 20.000 Euro zu kürzen.
Begründung: Der Bezirk Neukölln befindet sich weiterhin in einer äußerst angespannten Haushaltslage. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, sämtliche Ausgabenansätze kritisch zu überprüfen und auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Dies betrifft auch die Ansätze im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“.
Es ist unbestritten, dass bestimmte Rechtsstreitigkeiten oder zwingend entstehende Gebührenlasten nicht vermieden werden können. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass der Aufwuchs der vorgesehenen Mittel weiterhin über das Maß hinausgeht, das durch eine strikte Haushaltsführung und einen vorausschauenden Umgang mit Rechtsfragen gerechtfertigt erscheint. Eine vorausschauende Verwaltungspraxis, die Konflikte frühzeitig durch klare Regelungen, eindeutige Bescheide und rechtssichere Entscheidungen vermeidet, trägt erheblich dazu bei, kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu reduzieren.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Verwaltung über umfangreiche interne und externe Rechtsberatungsmöglichkeiten verfügt, die im Vorfeld genutzt werden können, um unnötige Prozesse und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die Ausgaben in diesem Titel erweckten daher den Eindruck mangelnder Anstrengungen, alternative und kostensparende Wege zur Konfliktlösung zu beschreiten.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, in Zeiten angespannter Haushaltslagen mit besonderer Sorgfalt auf die Reduzierung vermeidbarer Kosten zu achten. Eine Kürzung um 20.000 Euro setzt ein klares Signal, dass der Bezirk diese Verpflichtung ernst nimmt und die Verwaltung anhält, Rechtsstreitigkeiten durch umsichtiges Handeln und sorgfältige Abwägungen zu vermeiden.
Die gesetzlich zwingenden Ausgaben bleiben durch diese Maßnahme unberührt, da die Verpflichtung zur Begleichung unabwendbarer Gerichtskosten selbstverständlich weiterhin besteht. Mit der Kürzung wird lediglich der Anreiz geschaffen, mögliche Einsparpotenziale auch in diesem Bereich konsequent zu nutzen und die Verwaltung zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit den Haushaltsmitteln zu veranlassen.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der im Wirtschaftsplan 2026 im Titel „Regiekosten“ vorgesehene Ansatz wird um 500.000 € abgesenkt. Die freiwerdenden Mittel sind als Gewinnabführung dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zuzuführen. In der Folge wird auf die Baumaßnahme zur Ertüchtigung der Juliusstraße verzichtet.
Begründung
Die antragstellende Fraktion bezweifelt den Nutzen des weiteren Ausbaus der Parkraumbewirtschaftung. Die Bereitstellung von weiteren Dienst- und Aufenthaltsräumen für die PRK-Kräfte ist somit nicht notwendig. Eine Absenkung des Ansatzes um 500.000 € ist möglich, ohne die Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen, wenn auf die Einstellung weiterer Mitarbeiter verzichtet wird. Gleichzeitig wird der Bezirkshaushalt durch die Gewinnabführung gestärkt und erhält dringend benötigte Mittel zur Deckung der allgemeinen Ausgaben.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der im Haushaltsplanentwurf 2027 im Titel „Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen“ (Erweiterungsinvestitionen für die Einführung weiterer Parkzonen) vorgesehene Ansatz wird um 200.000 € abgesenkt. Stattdessen sollen diese Mittel in Kapitel 3400 in Titel 12109 als Gewinn an den Bezirkshaushalt abgeführt werden.
Begründung
Die geplante Ausweitung von Parkzonen in Neukölln stößt auf breite Ablehnung in der Bevölkerung. Bürger empfinden die Parkraumbewirtschaftung nicht als Service, sondern als Belastung und zusätzliche Abgabe. Auch die wirtschaftliche Seite spricht gegen eine Ausweitung: Die Einrichtung neuer Parkzonen verursacht hohe Investitionskosten, die sich durch Gebühreneinnahmen in absehbarer Zeit nicht amortisieren.
Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bezirks ist es nicht zu vertreten, dass Gelder in dieser Größenordnung angespart und zweckgebunden werden, während an anderer Stelle Mittel für dringend notwendige Aufgaben fehlen. Die Rücklagenbildung in Höhe von über 200.000 € für 2027 stellt faktisch eine Vorfinanzierung eines Projekts dar, das weder auf Akzeptanz in der Bürgerschaft stößt noch finanziell sinnvoll ist.
Die Absenkung des Ansatzes um 200.000 € ist daher geboten, um den Bezirkshaushalt zu entlasten und einer unnötigen Belastung der Bürger entgegenzuwirken.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz für „Unterhaltung der Grünanlagen“ jährlich um jeweils 235.000 Euro zu erhöhen.
Begründung
Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 2.542.000 Euro bzw. 2.769.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 3.045.000 Euro bereitgestellt wurde. Eine Absenkung der Mittel ist angesichts der stetig wachsenden Anforderungen nicht vertretbar.
Die bezirklichen Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze sowie Straßen- und Anlagenbäume sind für Lebensqualität, Naherholung und Stadtklima unverzichtbar. Ihre Pflege und Unterhaltung erfordern sowohl Ausstattung, Geräte, Gehölze und Pflanzen als auch den Einsatz externer Fachfirmen für Grünpflege, Baumschnitt und Instandsetzung. Hinzu kommen notwendige Reparaturen und Erneuerungen von Bänken, Wegen, Spielgeräten und Rasenflächen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Unterlassene Pflege oder mangelhafte Baumsicherheit bergen erhebliche Gefahren für die Bevölkerung und führen zu hohen Folgekosten durch Schadensfälle. Nur durch eine angemessene Mittelausstattung kann der Bezirk seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und zugleich die Funktionsfähigkeit der Grünanlagen dauerhaft sichern.