BVV am 10.09.2025: Julian Potthast über den CDU-Antrag zur geplanten Bespitzelung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

BVV am 10.09.2025: Julian Potthast über den CDU-Antrag zur geplanten Bespitzelung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

Social-Media Beitrag

Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Reuterkiez aufgestellten Poller und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen unverzüglich zu überprüfen und deren Entfernung in die Wege zu leiten, sofern diese nachweislich Nachteile für Anwohner, Gewerbetreibende sowie Rettungs- und Versorgungsdienste verursachen. Dabei ist sicherzustellen, dass alternative Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gewählt werden, die den Verkehrsfluss gewährleisten, den Zugang für Rettungsdienste und Lieferverkehr nicht behindern und zugleich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wahren. Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung hierzu bis Ende des nächsten Quartals einen schriftlichen Bericht über die Auswirkungen der Poller vorzulegen sowie mögliche alternative Maßnahmen darzustellen.

Begründung:


Das Bezirksamt Neukölln ist nach § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) für die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen zuständig, wozu auch die Anordnung und Umsetzung verkehrslenkender Maßnahmen gehören. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Juni 2025 bestätigt, dass die im Reuterkiez errichteten Poller rechtmäßig aufgestellt werden durften und Teil eines Gesamtkonzepts zur Verkehrsberuhigung sind. Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die Poller dauerhaft zwingend erforderlich oder alternativlos sind, sondern lediglich, dass das Bezirksamt das Recht zur Umsetzung hatte. Es bleibt die Pflicht des Bezirksamtes, regelmäßig zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig, praxistauglich und für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar sind.

Die im Reuterkiez installierten Poller haben nachweislich erhebliche Nachteile zur Folge. So erschweren sie den Zugang für Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr, was im Ernstfall zu lebensgefährlichen Verzögerungen führen kann. Darüber hinaus werden Liefer- und Versorgungsdienste sowie Gewerbetreibende behindert, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für ansässige Betriebe führt. Viele Anwohner empfinden die Maßnahmen zudem als Ungleichbehandlung, da in vergleichbaren Quartieren keine derart weitreichenden Einschränkungen vorgenommen wurden. Zwar weist das Bezirksamt auf einen Rückgang der Unfallzahlen im Reuterkiez hin, gleichzeitig aber darf die Verkehrssicherheit nicht isoliert betrachtet werden. Die freie Erreichbarkeit für Rettungsdienste, die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des Kiezes und die Wahrung der Zumutbarkeit für Anwohner müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Daraus ergibt sich, dass eine kritische Neubewertung der Poller-Maßnahmen notwendig ist. Das Bezirksamt ist aufgefordert, im Rahmen seiner Zuständigkeit einen transparenten Bericht über die Auswirkungen vorzulegen und alternative, weniger eingreifende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Ziel muss es sein, Verkehrssicherheit, Erreichbarkeit und Anwohnerschutz in Einklang zu bringen und die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.

Ergebnis Drs. Nr. 1982/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Verkehr und Tiefbau)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge der geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung im Vogelviertel sowie in weiteren betroffenen Quartieren des Bezirks die historischen Gasaufsetzleuchten vom Typ BAMAG U7 in ihrer traditionellen äußeren Erscheinungsform erhalten bleiben. Die Umrüstung auf LED-Technologie soll ausschließlich in einer Weise erfolgen, die die charakteristische Gestalt dieser Leuchten bewahrt. Neue, von der historischen Form abweichende LED-Leuchten sollen im Vogelviertel nicht zur Anwendung kommen.

Begründung:


Die BAMAG U7 Gasaufsetzleuchten stellen seit Jahrzehnten ein stadtbildprägendes Element der Berliner Straßenarchitektur dar. Sie verleihen den Straßen einen unverwechselbaren Charakter und sind Teil des kulturellen Erbes Berlins. Nach dem Handbuch „Stadtbild Berlin – Lichtkonzept“ der Senatsverwaltung wird die öffentliche Beleuchtung ausdrücklich nicht nur als Instrument der Verkehrssicherheit, sondern auch als ein wesentliches Mittel zur Prägung des Stadtbildes verstanden. Dort heißt es, dass historische Leuchtenformen „unverwechselbare Identitäten und spezifische Qualitäten“ für das Stadtbild schaffen.

Die Umrüstung auf LED-Technologie ist technisch möglich, ohne die äußere Form der BAMAG U7 zu verändern. In mehreren Berliner Projekten wurden solche Lösungen bereits umgesetzt. Ein Austausch gegen sachlich-nüchterne, neuzeitliche LED-Leuchten ohne Bezug zur historischen Form würde hingegen das gewachsene Stadtbild erheblich beeinträchtigen und dem Anspruch der Bürger auf Bewahrung der historischen Identität ihrer Wohnumgebung widersprechen.

Das Bezirksamt wird daher gebeten, bei allen Umrüstungen im Vogelviertel und vergleichbaren Kiezen verbindlich sicherzustellen, dass die klassische Form der BAMAG U7 erhalten bleibt und ausschließlich LED-Nachrüstungen innerhalb der historischen Gehäuse erfolgen. Nur so kann die notwendige Modernisierung mit Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit verbunden werden, ohne dass das traditionsreiche Berliner Stadtbild beschädigt wird.

Ergebnis Drs. Nr. 1991/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Verkehr und Tiefbau)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV / Konsensliste)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde via Konsensliste entschieden.

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Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Grundschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  2. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Oberschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  3. Wie haben sich die Schülerzahlen an den privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  4. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die öffentlichen Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  5. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die privaten Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  6. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Grundschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  7. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Oberschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  8. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Senioren haben sich seit Einführung des Hitze-Registers in Neukölln registriert?
  2. Welche konkreten Leistungen umfasst die Unterstützung im Rahmen des Hitze-Registers außer der telefonischen oder persönlichen Information?
  3. Wie viele Helfer stehen für die Durchführung der Maßnahmen wie Einkaufen, Begleitung beim Gassigehen oder persönliche Besuche zur Verfügung?
  4. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bisher durch die Einrichtung und den Betrieb des Hitze-Registers entstanden?
  5. Aus welchen Mitteln wird das Projekt finanziert und welche jährlichen Gesamtkosten sind vorgesehen?
  6. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Senioren über die Möglichkeit der Registrierung zu informieren?
  7. Welche Gründe sieht das Bezirksamt für die bisher sehr geringe Zahl von Registrierungen?
  8. Welche Schritte plant das Bezirksamt, um die Reichweite des Hitze-Registers zu erhöhen und mehr Senioren zur Teilnahme zu bewegen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an die Kanzlei Dombat & Partner geleistet?
  2. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an Dr. Frank Lansnicker, Zietenstraße 25a, 10783 Berlin geleistet?
  3. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an weitere externe Rechtsanwaltskanzleien geleistet, und wie heißen diese Kanzleien?
  4. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2023?
  5. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2024?
  6. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im laufenden Haushaltsjahr 2025 bis zum aktuellen Stichtag?
  7. Welche Entwicklungstendenzen erkennt das Bezirksamt bei den Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren seit 2023?
  8. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Kosten für externe Rechtsberatung und personalrechtliche Gerichtsverfahren künftig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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BVV am 23.07.2025: Julian Potthast über den Einwohnerantrag zur Nicht-Bebauung des Parkplatzes am Sangerhauser Weg

BVV am 23.07.2025: Julian Potthast über den Einwohnerantrag zur Nicht-Bebauung des Parkplatzes am Sangerhauser Weg

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Kulturzentrum Oyoun

Kulturzentrum Oyoun

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1947/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hält es das BA für angebracht, dass immer noch ein offizielles Hinweisschild am Hermannplatz/Ecke Hasenheide auf Oyoun hinweist?
  2. Sollte aus Sicht des BA das Angebot von Oyoun an anderer Stelle in Neukölln und mit welchen Mitteln fortgesetzt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1947/XXI vom 23.07.2025

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1957/XXI vom 23.07.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

KA 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024. 

KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024. 

KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024. 

KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024. 

KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025. 

KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025. 

KA 460/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 20.06.2025. 

KA 464/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 26.06.2025. 

KA 471/XXI der SPD-Fraktion. Fälligkeit war der 07.07.2025. 

KA 473/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 07.07.2025. 

KA 474/XXI der Links-Fraktion. Fälligkeit ist der 23.07.2025. 

KA 481/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit ist der 23.07.2025. 

KA 482/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit ist der 23.07.2025.

Zu 2.: 

An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI, 1773/XXI und 1845/XXI, die Ihnen schriftlich und online vorliegen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend eine umfassende Prüfung der BNIG GmbH als Träger der im Bau befindlichen Kindertagesstätte in der Harzer Straße 51 vorzunehmen oder behelfsweise die auf Landesebene zuständigen Behörden um Prüfung zu bitten. Insbesondere ist zu ermitteln, ob personelle, strukturelle oder ideologische Verbindungen zwischen der BNIG gGmbH und der islamistischen „Torath“-Gemeinde bestehen, die am selben Standort aktiv ist. Sollten sich solche Verbindungen bestätigen, ist seitens des Bezirksamtes gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung zu intervenieren mit dem Ziel, die Fördermittelvergabe in Höhe von 4,2 Millionen Euro zu überprüfen und ggf. auszusetzen. Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, künftig bei der Prüfung von Trägern von Kindertagesstätten verstärkt den Fokus auf Verfassungstreue, ideologische Hintergründe und mögliche islamistische Einflüsse zu legen und bei begründetem Verdacht die zuständigen Sicherheitsbehörden einzubinden.

Begründung:


Wie aus Presseberichten (u.  a. „Welt“ und RBB, 2025) hervorgeht, wird der Bau einer Kindertagesstätte mit 188 Plätzen in der Harzer Straße 51 in Neukölln mit 4,2 Millionen Euro durch den Berliner Senat gefördert. Träger ist die gemeinnützige BNIG gGmbH. Recherchen zufolge bestehen enge personelle Verflechtungen zwischen der Geschäftsführung der BNIG gGmbH und der schiitisch-islamistischen „Torath“-Gemeinde, die sich offen als Vertretung des irakischen Großajatollahs Ali al-Sistani in Deutschland versteht. Dieser hat mehrfach Positionen vertreten, die mit unseren Werten unvereinbar sind, u.  a. die Billigung von Zwangsehen und Kinderverheiratung.

Der Geschäftsführer der BNIG war zudem Vorsitzender der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands“ (IGS), die vom inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gegründet wurde – einem anerkannten Außenposten des iranischen Mullah-Regimes. Die ideologische Nähe zu islamistischen, teils verfassungsfeindlichen Positionen ist damit dokumentiert. Dennoch wurde dem Verein die Trägerschaft für eine Kindertagesstätte zugesprochen – ohne dass offenbar eine Sicherheits- oder Verfassungsschutzprüfung stattgefunden hat.

Gemäß § 43 Abs. 2 SGB VIII darf eine Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte nur erteilt werden, wenn der Träger „die Gewähr für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung“ bietet. Auch aus § 72a SGB VIII ergibt sich die Pflicht zur Überprüfung von Personen in der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich ihrer Eignung und Gefährdungseinschätzung.

Angesichts dieser Umstände ist es unverantwortlich, wenn islamistisch beeinflusste Strukturen Zugang zu staatlich geförderter frühkindlicher Bildung erhalten. Der Bezirk trägt eine Mitverantwortung für die Umsetzung der Jugendhilfe und darf sich nicht hinter der Senatsverwaltung verstecken. Die Prüfung der Trägerstruktur liegt im Interesse der betroffenen Kinder, Eltern sowie des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine frühzeitige Aufklärung ist geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 1928/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Jugendhilfe)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/493/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt Neukölln bekannt, dass die BNIG gGmbH als Kita-Träger in der Harzer Straße 51 tätig wird?
  2. Hat das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeit für Jugendhilfe und Kitabetreuung eine Prüfung des BNIG gGmbH als Träger vor der Genehmigung der geplanten Kita vorgenommen?
  3. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über personelle Verbindungen zwischen der BNIG gGmbH und der schiitischen Gemeinde „Torath“ in der Harzer Straße 51 vor?
  4. Hat die Torath-Gemeinde im Zusammenhang mit der Kita oder dem Grundstück Harzer Straße 51 jemals Anträge auf Nutzungsänderung, Baugenehmigung oder ähnliche Verfahren beim Bezirksamt gestellt?
  5. Wurden durch das Bezirksamt im Rahmen des Bauvorhabens Harzer Straße 51 Auflagen oder Prüfungen in Bezug auf Trägerschaft, pädagogisches Konzept oder Verfassungstreue durchgeführt?
  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es Kontakte, Kooperationen oder finanzielle Verflechtungen zwischen der BNIG gGmbH und dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gab oder gibt?
  7. Welche rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt Neukölln, bei berechtigten Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kita-Trägers tätig zu werden oder eine Betriebserlaubnis zu verweigern?
  8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt Neukölln künftig, um extremistische Strukturen frühzeitig bei der Trägerprüfung von Kindertagesstätten zu erkennen und zu unterbinden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/493/XXI vom 30.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher,sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit dem Zuwendungsbescheid der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 20.10.2020 erhielt das Jugendamt Neukölln offiziell Kenntnis von der BNIG gGmbH als Kita-Träger für das Projekt in der Harzer Straße 51.

Zu 2.:

Eine Prüfung durch das Jugendamt Neukölln ist nicht erfolgt. Sowohl die zweckgebundene Zuwendung für die Projektförderung als auch die konkrete Prüfung der Geeignetheit des freien Trägers als Kita-Betreiber liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Zu 3.:

Hierzu liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor.

Zu 4.:

Nein.

Zu 5.:

Nein, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich allein nach den dafür geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Die in der Fragestellung angeführten Aspekte sind nicht Bestandteil dieser Vorschriften.

Zu 6.:

Hierzu liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor.

Zu 7.:

Das Jugendamt Neukölln hat keine rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Befugnisse für die An- bzw. Aberkennung von Kita-Betriebserlaubnissen. Die Zuständigkeit liegt bei der Kitaaufsicht der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie.

Zu 8.:

Die Prüfung und Anerkennung von Kita-Trägern obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Insofern hat das Jugendamt auch weiterhin nur die Möglichkeit, Auffälligkeiten nach Kenntniserhalt an die Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu melden.

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin

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Situation der Rattenplagen im Bezirk

Situation der Rattenplagen im Bezirk

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/492/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das BA die Situation von Rattenbefall am Hermannplatz vor allem vor dem Hintergrund der Gesundheit von Anwohnern und Passanten?
  2. Wieso hat das BA erst kürzlich Maßnahmen gegen den Rattenbefall eingeleitet, obwohl der Befall seit Langem bekannt ist?
  3. Wieso hat das BA Schilder mit dem Hinweis, keine Ratten zu füttern, in Englisch aufgestellt, wo doch die Amtssprache in Deutschland Deutsch ist? 
  4. Wie erklärt das BA, dass überhaupt Hinweisschilder „keine Ratten zu füttern“ aufgestellt werden mussten?
  5. Aus welchen Gründen füttern Menschen am Hermannplatz Ratten aus Sicht des BA?
  6. Ab wann ist mit ersten Ergebnissen der eingeleiteten Maßnahmen zu rechnen?
  7. Was beabsichtigt das BA gegen einen weiteren Ort von Rattenbefall – rund um den U-Bahnhof Britz-Süd – zu unternehmen?
  8. Gibt es seitens des BA eine Strategie, künftig öffentliche Orte im Bezirk vor Rattenbefall zu schützen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/492/XXI vom 15.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Ratten sind Gesundheitsschädlinge, über die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können oder die über ihren Kot und Urin Lebensmittel unbrauchbar machen. Die nicht nur in Neukölln, sondern in ganz Berlin und allen Großstädten Europas verbreiteten Wander-ratten sind Überträger diverser viraler sowie bakterieller Infektionen, darunter Hantavirusinfektion, Leptospirose, Toxoplasmose, Cholera, Salmonellen aber auch von Tierseuchen, wie Schweine- und Geflügelpest. Das Risiko einer direkten Übertragung auf den Menschen oder indirekt über Lebensmittel steigt mit der Größe der Rattenpopulation in Verbindung mit den Umgebungs- und Umweltbedingungen. Daher sind präventive Maßnahmen einzuleiten, um einer Übertragung o.g. Infektionserkrankungen auf den Menschen vorzubeugen. 

Zu 2.: 

Der Bezirk Neukölln führt schon seit einiger Zeit am Hermannplatz Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durch. Insofern trifft die Grundannahme der Frage, wie bereits im Gesundheitsausschuss am 15. Juli 2025 berichtet, nicht zu. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Verbreitung (hierzu zählen auch bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen) und auch zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. Letztere umfasst u.a. Bekämpfungsmaßnahmen durch das gezielte Ausbringen von Rodentiziden um der wachsenden Population entgegenzuwirken. Der Erfolg eingeleiteter Maßnahmen hängt dabei maßgeblich auch von der Unterstützung der Bevölkerung ab. Neben der Zerstörung und Manipulation von Köderboxen konterkariert das Ausbringen von potenziellen Nahrungsquellen die bezirklichen eingeleiteten Maßnahmen. Insbesondere auf dem Hermannplatz wurde das Nahrungsangebot durch fahrlässig ausgebrachte oder mutwillig verteilte Lebensmittel- und Futterquellen für die Ratten zu groß, sodass das Bezirksamt sich dazu entschieden hat, eine Allgemeinverfügung für den Platz zu erlassen. Die Anordnungen sollen das Nahrungsangebot für Ratten erheblich reduzieren und so die Rattenpopulation und die damit einhergehenden Gesundheitsgefahren auf dem Hermannplatz zusammen mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen bekämpfen. 

Zu 3.: 

Wie treffend festgestellt, werden die Maßnahmen von der Plakatkampagne „Füttere keine Ratten“ begleitet. Diese machen die Passanten auf Deutsch, Englisch und Türkisch darauf aufmerksam, dass das offene Füttern von Vögeln, das Wegwerfen von Lebensmitteln in die Umgebung oder eine unbedachte Müllentsorgung den Anstieg der Rattenpopulation begünstigt. Die Plakatmotive sind dem Bezirk von der Kampagne für ein nachhaltiges Ratten-Management (KaRMa) des Umweltbundesamtes zur Verfügung gestellt worden. 

Mehrsprachige Plakate machen eine Aufklärungskampagne zugänglicher und wirksamer. Sie stellen sicher, dass wichtige Informationen möglichst viele Menschen erreichen – unabhängig von ihrer Herkunft oder Sprachkompetenz. Sie helfen, Sprachbarrieren zu überwinden und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit eines regelkonformen Verhaltens. Adressatengerechte Kommunikation erhöht die Wirkung der Kampagne. Wenn mehr Menschen die Inhalte verstehen, steigt deren Reichweite und Effektivität. Missverständnisse werden reduziert und die gewünschte Verhaltensänderung wird wahrscheinlicher.

Im Zusammenhang mit der seit dem 1. Juli 2025 geltenden Allgemeinverfügung ist die Verwendung mehrsprachiger Plakate besonders bedeutend, weil eine Allgemeinverfügung ein konkretgenereller Verwaltungsakt ist, der für eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten gilt. Wenn die adressierten Personen die Inhalte aufgrund sprachlicher Barrieren nicht verstehen, kann das zu unbeabsichtigten Verstößen führen. Mehrsprachige Plakate können helfen, solche Situationen zu vermeiden. 

Besonders bei Allgemeinverfügungen im Bereich Gesundheitsschutz, Sicherheit oder Ordnung ist es entscheidend, dass alle Menschen die Maßnahmen verstehen, um sich selbst und andere zu schützen. 

Zu 4.: 

Hinweisschilder gegen das Füttern von Ratten sind notwendig, um aufzuklären, die Gesundheit zu schützen, Rattenplagen zu verhindern und das Verhalten der Bevölkerung zu lenken. Sie sind ein einfacher aber wirksamer Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. 

Viele Menschen füttern Ratten unbewusst, etwa durch achtlos weggeworfene Essensreste, offenes Liegenlassen von Müll, oder das Füttern von Vögeln mit ungeeignetem Futter. Über den reinen Verstoß der unerlaubten Müllentsorgung hinaus sind sie sich oft nicht bewusst, welche konkreten Gefahren damit einhergehen. Hinweisschilder klären auf, dass solche Handlungen Ratten anlocken und damit zu Gesundheitsgefahren führen können. Sie dienen also der Prävention und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und können bei der Eindämmung von Rattenpopulationen unterstützen. 

Der Bezirk investiert viel in Schädlingsbekämpfung. Diese Maßnahmen funktionieren aber nur, wenn die Bevölkerung mitmacht. Hinweisschilder fordern zum verantwortungsvollen Verhalten auf und unterstützen so öffentliche Maßnahmen. 

Zu 5.: 

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Zu 6.: 

Ein Zeitpunkt für das Eintreten von positiven Ergebnissen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen kann nicht punktuell festgelegt werden. Vielmehr muss angenommen werden, dass das Zusammenwirken vorbeugender (dazu zählt auch die Allgemeinverfügung) und die Rattenpopulation reduzierender Maßnahmen zu einem Absinken der Gesamtpopulation der Ratten am Herrmannplatz führen wird. Durch die gezielte Sensibilisierung der Bevölkerung durch präventive und repressive Maßnahmen ist zudem eine grundsätzliche Verhaltensveränderung – auch über den Hermannplatz hinaus – denkbar. 

Zu 7.: 

Insofern weitere Orte in örtlicher Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln durch einen massiven Befall mit Gesundheitsschädlingen betroffen sind, können wie in Frage 2 beschriebene Maßnahmen angeordnet werden.

Des Weiteren teilte der GB SUV mit, dass der Rattenbefall rund um den U-Bhf. Britz bekannt ist und regelmäßig die Bekämpfung eingeleitet wird. Diese erfolgt punktuell, kurzfristig und immer anlassbezogen. Es werden dazu zertifizierte Fachfirmen beauftragt, die im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Bekämpfung übernehmen. 

Zu 8.: 

Für die Umsetzung eines strategischen Handlungskonzeptes zur Eindämmung der Rattenpopulation bedarf es einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit verschiedener Fachressorts, Behörden und relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure. Es erfordert klare Zuständigkeiten, abgestimmte Handlungsstrategien, wissenschaftliche Grundlagen sowie eine kontinuierliche Kommunikation und Koordination auf gesamtstädtischer Ebene. Es handelt sich also um eine gesamtstädtische Aufgabe und kann nicht allein durch einen Bezirk umgesetzt werden. 

Gleichwohl arbeitet das Bezirksamt daran, für den Bezirk eine Verbesserung der in Rede stehenden Problemlage zu erreichen. Hier wären z.B. die Kampagne Null Müll Neukölln zu nennen oder die verstärkte Übernahme der Reinigung der geschützten Grünanlagen durch die BSR. Eine ressortübergreifende Abstimmung zu den Themen findet in Neukölln im Rahmen der AG Sozialraumorientierung statt. Hier treffen sich alle Fachämter des Bezirksamtes und besprechen die Risiken, Herausforderungen aber auch Stärken der jeweiligen Bezirksregionen. 

Die Ursachen für erschwerte Rattenbekämpfung sind vielfältig. Neben der alltäglichen Unachtsamkeit sowie gezielter Missachtung des öffentlichen Raums als Lebensraum für alle Menschen dieser Stadt, ist auch das Füttern von Ratten und Tauben ein Risiko, das – beispielsweise mit der zum 1. Juli 2025 erlassenen Allgemeinverfügung zur Reduzierung der Rattenpopulation auf dem Hermannplatz – gezielt einzudämmen ist. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurden in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
  2. Wie lang war die jeweilige Bearbeitungsdauer der unter 1. aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?
  3. Warum wird im Bezirksbürgermeisterbüro keine systematische Übersicht über die einreichenden Fraktionen bei Akteneinsichtsersuchen geführt?
  4. Welche rechtlichen oder organisatorischen Gründe sprechen dagegen, zukünftig eine Fraktionszuordnung bei Akteneinsichtsersuchen zu dokumentieren?
  5. Wo und in welcher Form werden bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen Eingangsdaten, Bearbeitungsstatus und Abschlussdatum dokumentiert?
  6. Wurde in den letzten zwei Jahren intern geprüft, wie die Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen beschleunigt oder effizienter gestaltet werden könnte?
  7. Welche organisatorischen oder technischen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um künftig eine übersichtliche Statistik über Anzahl, Herkunft (Fraktion) und Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen zu führen, ohne aufwendige manuelle Archivarbeit?
  8. Teilt das Bezirksamt die Auffassung der Fragestellung, dass die transparente Dokumentation und Auswertung von Akteneinsichtsersuchen ein legitimes parlamentarisches Interesse darstellt und der Kontrolle der Verwaltung dient?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/491/XXI vom 02.03.2026

Zu 1.: 

In der laufenden Wahlperiode wurden, Stand heute, 95 Akteneinsichten beantragt. 

Zu 2. und 3.: 

Entgegen Ihrer Unterstellung wird eine Übersicht geführt. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen, die dezentral bearbeitet werden, wird im BzBm-Büro nicht jeder Arbeitsschritt im Detail doku-mentiert. 

Grundsätzlich hat das BzBm-Büro beim Prozess eine untergeordnete Rolle, da die Vorbereitung und Durchführung von Akteneinsichten dem jeweiligen Geschäftsbereich obliegt. Dazu gehört auch die Prüfung, ob ggf. schutzwürdige Belange Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse der AE entgegenstehen falls diese teilweise entgegenstehen, müssen Akten ggf. teilweise geschwärzt werden, was zusätzlichen personellen Aufwand bedeutet. 

Zu 4. und 5.: 

Mit Beginn des neuen Jahres wurde die Übersicht um den Fragesteller nebst Fraktion sowie das Erledigungsdatum ergänzt. Das Eingangsdatum wird bereits vermerkt. Die Bearbeitungsdauer lässt sich also künftig ablesen, sofern uns die entsprechenden Daten seitens der Geschäftsbereiche mitgeteilt werden. 

Zu 6. und 7.: 

Nein, das BA sieht keine Notwendigkeit den Ablauf zu überdenken, da das Verfahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen bereits effizient gestaltet ist. Längere Wartezeiten sind nicht dem Verfahren per se geschuldet, sondern einem allgemein gestiegenen Arbeitsaufkommen, nicht zuletzt durch die Zunahme von Anfragen, Stellungnahmeersuchen o.ä.. Einzig die Einführung der digitalen/elektronischen Akte könnte das Zusammentragen vereinfachen. Jedoch müssen die Akten dennoch, wie in 2. ausgeführt, zunächst geprüft werden. 

Zu 8.: 

Ja, sofern nicht schutzwürdige Belange Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse dem Ersuchen entgegenstehen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Auswirkungen des Betriebs von Cannabis-Anbauvereinigungen und -ausgabestellen in unmittelbarer Nähe zu Neukölln – Kontrolle, Sicherheit und Jugendschutz gewährleisten

Auswirkungen des Betriebs von Cannabis-Anbauvereinigungen und -ausgabestellen in unmittelbarer Nähe zu Neukölln – Kontrolle, Sicherheit und Jugendschutz gewährleisten

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, wie viele Cannabis-Anbauvereinigungen mit genehmigtem oder beantragtem Ausgabebetrieb sich aktuell im Umkreis von fünf Kilometern zur Bezirksgrenze Neuköllns befinden?
  2. Wurde das Bezirksamt über die Genehmigung und den Betriebsstart der Ausgabestelle in Berlin-Tempelhof – nahe Tempelhofer Hafen – durch das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales informiert?
  3. Welche konkreten Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Grenzbereich zu Neukölln hält das Bezirksamt im Hinblick auf den Betrieb solcher Einrichtungen für erforderlich?
  4. Sieht das Bezirksamt eine Gefahr darin, dass durch die unmittelbare Nähe zu Neukölln ein sogenannter „Cannabis-Tourismus“ in Richtung dieser Ausgabestelle entstehen könnte, insbesondere bei jungen Konsumenten?
  5. Inwiefern plant oder unterstützt das Bezirksamt eigene Maßnahmen zur Aufklärung über Risiken des Cannabiskonsums in Schulen, Jugendzentren oder anderen pädagogischen Einrichtungen im betroffenen Grenzgebiet?
  6. Gibt es ein Monitoring des Bezirksamtes zu Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf das Konsumverhalten, insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Neukölln?
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, sich aktiv in die Bewertung, Kontrolle oder Einflussnahme auf angrenzende Ausgabestellen einzubringen – beispielsweise im Rahmen von interbezirklicher Zusammenarbeit?
  8. Hält das Bezirksamt eine Beteiligung der Bezirke an der Genehmigungspraxis für Anbau- oder Abgabestellen im Nahbereich für notwendig und sinnvoll?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/490/XXI vom 05.03.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Nein, hierüber liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Es wird aber von einer marginalen Zahl ausgegangen. 

Zu 2.: 

Nein, eine offizielle Information erfolgte nicht. 

Zu 3.: 

Das Jugendamt hält aktuell keine konkreten Schutzmaßahmen für Kinder und Jugendliche im Grenzbereich für nötig. Das Bezirksamt spricht sich für eine einheitliche Schaffung von Vorga-ben bzw. Ausführungsvorschriften für alle Bezirke aus, um ein sinnvolles Verfahren zu entwickeln. Das Bezirksamt sieht hier zunächst die Senatsverwaltung in der Pflicht. Auch bedarf es zusätzlicher Ressourcen. Bisher wurden seitens der Bundesregierung keine zusätzlichen Mittel für Suchtprävention und –hilfe zur Verfügung gestellt. 

Zu 4.: 

Nein, diese Gefahr sieht das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Zum einen, da Jugendliche nicht automatisch anfangen aufgrund eines in der Nähe befindlichen Cannabis-Shops zu konsumieren und zum anderen beobachtet das Bezirksamt zunehmend den gefährlichen Trend, sich die gewünschten Substanzen bis an die Wohnungstür liefern zu lassen. 

Zu 5.: 

Es sind aktuell keine speziellen Angebote seitens des Jugendamtes oder des Schul- und Sportamtes in diesem Gebiet geplant. Das Bezirksamt unterstützt und befürwortet aber selbstverständlich jedwede Art von Aufklärungsarbeit zur Suchtthematik. Grundsätzlich gilt, dass das Jugendamt Neukölln nach wie vor seine Präventionsangebote vorhalten und anlassbezogen Kinder, Jugendliche, junge Heranwachsende und Eltern informieren wird. 

Das Jugendamt hat gemäß § 14 SGB VIII keinen Überwachungsauftrag, sondern die Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Jungen Menschen und Erziehungsberechtig-ten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Ver-antwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. In diesem Sinne erfolgen immer wieder Gespräche mit den Jugendlichen rund um die Gefahren des Rauchens sowie des Suchtmittelkonsums und andere präventive Angebote im Rahmen der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit gemäß §13 SGB VIII sowie der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII. Mit den Eltern wird dies ggf. im Rahmen der Angebote der Frühen Hilfen, der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII, angesprochen. Darüber hinaus sind die Gefahren des Cannabiskonsums anlassbezogen Themen der Beratungen und Unterstützungsleistungen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes sowie der Erziehungs- und Familienberatungsstelle. 

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst wird seiner Aufgabe gemäß § 8a SGB VIII nachkommen, wenn es im gemeldeten Einzelfall gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gibt. Für zusätzliche Maßnahmen bedarf es, wie unter 3. ausgeführt, zusätzlicher Ressourcen, die dem Bezirksamt nicht zur Verfügung stehen. 

In der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (QPK) befindet sich unter Federführung der Suchthilfekoordination eine fachbereichsübergreifende AG Suchtprävention Neukölln im Aufbau zur Etablierung eines regelhaften Austauschs und der interdisziplinären Vernetzung zur Stärkung der bezirklichen Suchtprävention. Neben Fachkräften aus den Bereichen Jugendamt, Schule und Gesundheitsamt werden auch unter anderem auch die Fachstelle für Sucht-prävention, Träger der Jugendsozialarbeit und die Suchtberatungsstelle confamilia regelhaft beteiligt sein. In diesem Kontext wird auch das Themenfeld Cannabisprävention in den Fokus genommen werden. 

Des Weiteren beteiligt sich die Suchthilfekoordination Neukölln an der Ausgestaltung des Landesprogramms zur Nikotin und Cannabisprävention. 

Zu 6.: 

Gemeinsam mit der Humboldt-Universität und der Sanity Group haben die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow im Jahr 2024 ein Modellprojekt zum kontrollierten Verkauf von Cannabis entworfen, eine Absichtserklärung unterzeichnet und die Projektskizze eingereicht. Nach eingehender Prüfung hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den gestellten Antrag für eine Ausnahmeerlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG) bedauerlicherweise abgelehnt. 

Ziel des Modellprojektes sollte es sein, eine wissenschaftlich belastbare Grundlage für eine evidenzorientierte Cannabispolitik zu schaffen, indem volljährige Studienteilnehmer*innen die Möglichkeit erhalten, Cannabis legal an ausgewählten Verkaufsstellen zu erwerben. Die Teilnehmenden würden im Gegenzug regelmäßig anonymisierte Daten zu Konsumverhalten, Gesundheit und Nutzungsverläufen bereitstellen, die eine fundierte Bewertung von Risiken, Nutzen und wirksamen Ansätzen der Schadensminderung ermöglichen. 

Das Bezirksamt kann die Entscheidung der BLE nicht nachvollziehen. Seitens der Antragssteller wurde bereits Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt. Dieses Vorgehen wird von den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow begrüßt. 

Zu 7. und 8.:

Diese Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden, da hier mehrere Faktoren hineinspielen. Inwieweit die Einbeziehung der Bezirke sinnvoll und praktikabel ist, hängt letztendlich davon ab, wie sich der gesamte Prozess gestaltet. Gleiches gilt für die interbezirkliche Zusammenarbeit. Aus bekannten Gründen ist es dem Bezirksamt nahezu unmöglich, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen ohne zusätzliche Ressourcen zu erhalten. Zumal davon auszugehen ist, dass es sich um nicht unerhebliche Mehrarbeit handelt, bei der diverse Bereiche zu involvieren wären. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Kosten und politischer Umgang im Zusammenhang mit der ersten Informationsveranstaltung des Bezirksamts zum Bauvorhaben am Sangerhauser Weg im Britzer Garten

Kosten und politischer Umgang im Zusammenhang mit der ersten Informationsveranstaltung des Bezirksamts zum Bauvorhaben am Sangerhauser Weg im Britzer Garten

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/489/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Kosten sind dem Bezirksamt durch die Vorbereitung und Durchführung der Informationsveranstaltung am 19. September 2024 im Britzer Garten entstanden, gegliedert nach den Positionen Technik, Personal, Miete, Sicherheitsdienst, Moderation, Druckerzeugnisse und sonstiger Aufwendungen?
  2. Zu welchen Kosten wurden für die Informationsveranstaltung am 19. September 2024 im Britzer Garten externe Berater, Kommunikationsagenturen oder Moderatoren beauftragt?
  3. In welchem Rahmen wurden Mitarbeiter des Bezirksamts im Vorfeld für den Umgang mit kritischen Bürgerfragen oder Protestverhalten geschult oder sensibilisiert?
  4. Zu welchem Zweck haben Mitglieder des Bezirksamts im Vorfeld oder Nachgang der Veranstaltung die Broschüre „Umgang mit rechten Personen auf Veranstaltungen“ der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus erhalten?
  5. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben die genannte Broschüre erhalten und welche konkreten Inhalte wurden als handlungsleitend übernommen?
  6. Welche Schlussfolgerungen und „Gewinne“ im Sinne einer verbesserten Gesprächs- oder Konfliktkultur zieht das Bezirksamt aus der Lektüre der Broschüre und deren Anwendung auf öffentliche Veranstaltungen?
  7. Sind für zukünftige Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben am Sangerhauser Weg oder anderer Veranstaltungen vergleichbare Schulungen oder politisch gefärbte Handreichungen geplant oder beabsichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/489/XXI vom 15.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit genannten Veranstaltung im September 2024 lediglich für den Druck von 500 Informationsblättern (DIN A4) Sachkosten in etwa zweistelliger Höhe entstanden. Der Druck erfolgte in der hausinternen Vervielfältigungsstelle des Rathauses und wurde nicht individuell verbucht, weshalb eine detaillierte Abrechnung zu den exakten Kosten nicht möglich ist. Weitere Sachkosten sind dem Bezirksamt nicht entstanden. 

Zu 2.: 

Kosten für externe Berater:innen, Kommunikationsagenturen oder Moderator:innen sind nicht angefallen. 

Zu 3.: 

Im Zuge der Vorbereitung der Veranstaltung wurden Mitarbeitende des Bezirksamtes auf die Publikation „Wichtiger denn je: Wir lassen uns das Wort nicht nehmen! Empfehlungen für die Durchführung störungsfreier Veranstaltungen“ der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) hingewiesen. Dies erfolgte am Rande einer Besprechung im Rathaus Neukölln, bei der insbesondere die erwarteten fachlichen Fragen zur geplanten Unterkunft am Sangerhauser Weg erörtert wurden. 

Zu 4.: 

Eine entsprechende Publikation wurde nicht an Mitglieder des Bezirksamtes verschickt. 

Zu 5.: 

Siehe Antwort zu Frage 4. 

Zu 6.: 

Siehe Antwort zu Frage 4. 

Zu 7.: 

Soweit bei Veranstaltungen des Bezirksamtes Störungen durch Dritte zu erwarten sind, weil sich dies etwa aus Aufrufen im Vorfeld ergibt, wird das Bezirksamt auf geeignete Handreichungen und im Bedarfsfall auch Schulungen zurückgreifen. Ziel ist, jegliche Informationsveranstaltungen in einem angemessenen Rahmen durchführen zu können, damit alle interessierten Neuköllnerinnen und Neuköllner die Möglichkeit einer angemessenen Teilnahme haben. Dazu gehört insbesondere, verschiedene Sichtweisen zu Wort kommen zu lassen und möglichst viele Fragen zu beantworten. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Juni 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt die Vorgehensweise des Bezirksamtes bei der Organisation der zweiten Informationsveranstaltung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg. Anstatt einen ehrlichen Austausch mit den Bürgern zu suchen, vermittelt das Bezirksamt den Eindruck, es wolle sich und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor unangenehmen Szenen schützen. Offenbar will man sich der Verantwortung für die falsche Entscheidung für den Standort Sangerhauser Weg nicht stellen. 

Dass die Teilnehmerzahl der Veranstaltung begrenzt wurde und die Bürger die Fragen im Vorfeld anmelden mussten, ist inakzeptabel und begegnet nicht den Erwartungen der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative vor Ort sowie den mehr als 1000 Einwohnern, die sich in einem Einwohnerantrag gegen den Standort Sangerhauser Weg aussprechen. 

Anstatt die falsche Politik der Flüchtlingsansiedlung an dem Standort wenigstens zu erklären, wird Bürgerbeteiligung hier nur vorgegaukelt, offenbar, um zu verschleiern, dass die Bebauung längst beschlossene Sache ist. Die Neuköllner haben mehr Transparenz ehrlichere Formen der Beteiligung verdient. 

Begründung:

Die Planungen zur Einrichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände am Sangerhauser Weg werfen berechtigte Fragen auf. Das bisherige Vorgehen der Verwaltung lässt aus Sicht vieler Bürger das nötige Maß an Transparenz und Einbindung vermissen. Die Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung am 26. Juni 2025 vermittelt nicht den Eindruck echter Beteiligung, sondern vielmehr das eines verwaltungsseitig strukturierten Ablaufs mit begrenztem Diskussionsraum.

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 300 Personen bei gleichzeitig hohem öffentlichen Interesse in einem dicht besiedelten Wohngebiet wirkt unangemessen. Dass die Teilnehmer nur aus dem unmittelbaren Umkreis eingeladen wurden, geht auch insofern am Bedarf vorbei, als dass der Parkplatz ja gerade auch für Bürger wichtig ist, die eine weitere Anreise zum Britzer Garten haben. Es entsteht das Bild einer Veranstaltung, bei der eher das Konfliktmanagement des Bezirksamtes im Vordergrund steht als der offene Austausch mit der Bevölkerung. 

Die Bürger vor Ort haben ein berechtigtes Interesse daran mitzureden, wenn es um die Zukunft ihres Viertels geht. Wer Vertrauen in politische Prozesse erhalten will, muss dieses Mitspracherecht ernst nehmen. Ein transparentes, frühzeitiges und ergebnisoffenes Verfahren ist deshalb das Mindeste – gerade bei einem Thema von solcher Tragweite.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/485/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Gesamtkosten (inkl. Personalaufwand, technischer Umsetzung und externer Unterstützung) sind dem Bezirksamt bzw. der zuständigen Stelle auf Landesebene im Zusammenhang mit der Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Erhebung zum Migrationshintergrund unter den Mitarbeitern des Bezirksamtes nach dem Partizipationsgesetz 2024 entstanden, dessen Ergebnis den Bezirksverordneten am 05.06.2025 zugeleitet wurde?
  2. Ist angesichts der äußerst geringen Rücklaufquote von nur 26,1 % geplant, künftig auf derartige Erhebungen zu verzichten oder sie zumindest zu überarbeiten, um Aufwand, Kosten und Nutzen in ein verhältnismäßigeres Verhältnis zu bringen?
  3. Welchen konkreten Mehrwert sieht das Bezirksamt für die alltägliche Verwaltungsarbeit und die Bürger in Neukölln durch diese Erhebung, insbesondere im Hinblick auf Servicequalität, Personalgewinnung und Effizienzsteigerung?
  4. Führt die Unterrepräsentation der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund im Bezirksamt Neukölln im Vergleich zur Gesamtbevölkerung des Bezirkes dazu, dass bei künftigen Einstellungen Menschen mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/485/XXI vom 09.07.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden, da die Umfrage von der Senatsverwaltung durchgeführt wurde. 

Zu 2.: 

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden, da die Umfrage von der Senatsverwaltung durchgeführt wurde. 

Zu 3.: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da ein Migrationshintergrund nicht nachgewiesen wird. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt stellt Personen nach Artikel 33 Grundgesetz ein. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht? 
  2. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der unter 1) aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1910/XXI vom 25.06.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt: 

Zu 1. und 2.: In der laufenden Wahlperiode wurden, Stand heute, 89 Akteneinsichtsersuchen an das Bezirksbürgermeisterbüro übermittelt. Eine Auflistung über die einreichenden Fraktionen sowie die Bearbeitungsdauer führen wir nicht. Diese Daten innerhalb eines Tages aufzubereiten, würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, da mitunter auch Akten aus dem Archiv geholt werden müssten. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Einwendungen sind bei den zuständigen Stellen infolge der Bekanntmachung des geplanten Straßeneinziehungsverfahrens am Sangerhauser Weg im Amtsblatt Berlin aus dem November 2024 eingegangen? 
  2. Wann plant das Bezirksamt, das o.g. Straßeneinziehungsverfahren als Verwaltungsakt abzuschließen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1905/XXI vom 25.06.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Rahmen der Ankündigung zur geplanten Einziehung von Teilflächen des Sangerhauser Weges im Amtsblatt gab es keine Einwendungen. 

Zu 2.: 

Das Einziehungsverfahren wird dann weiter betrieben, wenn die Vereinbarung zur Errichtung der Geflüchtetenunterkunft unterschrieben ist und dadurch sichergestellt ist, dass mit dem Bauvorhaben begonnen wird. 

Letzteres ist der Fall, wenn durch die SenStadt die Baugenehmigung erteilt wurde, alle weiteren erforderlichen Genehmigungen vorliegen (u.a. Baumfällungen, Artenschutz) und ein Bauunternehmen vom LAF / BIM für die Errichtung der Unterkünfte vertraglich gebunden wurde. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (1894/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Mietkosten, Sicherheitskosten, Portokosten, Werbekosten und weiteren Kosten entstehen dem Bezirksamt Neukölln im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der o. g. Informationsveranstaltung? 
  2. In welchen Straßen wurde die Einladung für die Anwohner im Auftrag des Bezirksamtes bzw. des LAF zugestellt?  

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1894/XXI vom 25.06.2025

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Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen bzw. nach erfolgter rechtlicher Prüfung in Eigenregie dafür zu sorgen, dass das tägliche Zähneputzen in allen Gruppen sämtlicher Kindertageseinrichtungen im Bezirk Neukölln verbindlich vorgeschrieben und umgesetzt wird. 

Dabei ist sicherzustellen, dass das tägliche Zähneputzen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren in allen Kita-Gruppen verpflichtender Bestandteil der pädagogischen Praxis wird, dass diese Maßnahme als verbindliche Regelung in das Berliner Bildungsprogramm aufgenommen wird, dass der Zahnärztliche Dienst Neukölln sowie die Landesarbeitsgemeinschaft zur Verhütung von Zahnerkrankungen e. V. (LAG Berlin) in Beratung und Kontrolle eingebunden werden und dass die Erzieher entsprechende Fortbildungen und Materialien zur praktischen Umsetzung erhalten.

Begründung:

Der aktuelle Gesundheitsbericht „Mundgesundheit bei Kindern in Neukölln 2015–2023“ belegt, dass in rund 40 % der Kindertageseinrichtungen im Bezirk derzeit kein tägliches Zähneputzen in allen Gruppen erfolgt. Damit wird ein erheblicher Teil der Kinder nicht regelmäßig an eigenverantwortliche Zahnpflege herangeführt. Gerade für Kinder aus belasteten Familienverhältnissen, in denen Zahnpflege im Elternhaus keine Rolle spielt, ist das Zähneputzen in der Kita oft die einzige tägliche Zahnhygienemaßnahme. Der Bericht weist explizit auf diese Problematik hin und unterstreicht die präventive Bedeutung gemeinsamer Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen. Die bestehende Empfehlung im Berliner Bildungsprogramm ist rechtlich nicht bindend und hat sich als unzureichend erwiesen.

Ein verbindlicher Rahmen ist daher erforderlich, um gesundheitliche Chancengleichheit sicherzustellen. Auch die Mundgesundheitsziele 2030 auf Bundesebene fordern eine flächendeckende Gruppenprophylaxe in Kitas und Grundschulen. Die rechtliche Grundlage bildet § 21 SGB V, der Gruppenprophylaxe als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Eine verpflichtende Umsetzung in allen Kitas würde nicht nur dem gesundheitlichen Wohl der Kinder dienen, sondern auch langfristig das Gesundheitssystem entlasten. Die Maßnahme ist verhältnismäßig, praxistauglich und sozialpolitisch geboten. Eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Bezirk entsteht nicht unmittelbar, da Materialien und Schulungen über bestehende Programme der LAG oder der gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden können.

Ergebnis Drs. Nr. 1868/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Gesundheit)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/475/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Personen haben sich in den Jahren 2015 bis 2024 jährlich mit dem Ziel „Ausland“ aus Neukölln abgemeldet?
  2. Wie viele dieser Personen waren deutsche Staatsangehörige?
  3. Welche Altersgruppen waren jeweils am stärksten vertreten?
  4. Über welche Art von Bildungsabschluss verfügten die abgemeldeten Personen nach Kenntnis des Bezirksamtes?
  5. Wie viele Personen zogen in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils neu nach Neukölln zu?
  6. Wie viele Personen verließen im gleichen Zeitraum den Bezirk insgesamt (inkl. Inland und Ausland)?
  7. Wie viele Zugezogene besaßen eine deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit?
  8. Wie viele An- und Abmeldungen wurden im Bürgeramt Neukölln in den Jahren 2015–2024 jeweils insgesamt bearbeitet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/475/XXI vom 09.07.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

alle Fragen können leider seitens des Bezirksamtes bzw. Bürgeramt nicht beantwortet werden, da der Bezirk keine Möglichkeit hat dies anhand der Fachanwendung auszuwerten. Es werden darüber auch keine anderen Statistiken geführt. Auch das Labo kann nur aus den aktuellen Meldedaten auswerten. Ggf. kann das Landesamt für Einwanderung oder das AfS BBB hier weiterhelfen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1845/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1845/XXI vom 28.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

KA 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.

KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.

KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

KA 446/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

KA 448/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 29.04.2025.

KA 453/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 06.05.2025.

KA 455/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 27.05.2025.

Zu 2.:

An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI und 1773/XXI, die Ihnen schriftlich und online vorliegen.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1835/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum wurde mir trotz meines Antrages auf Akteneinsicht vom 20.09.2024 gemäß §11 Abs. 1 BezVwG bis heute (Stand 12.05.2025) keine Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Akten im Fall „Containerdorf Sangerhauser Weg“ gewährt?
  2. Wann genau beabsichtigt das Bezirksamt, mir die rechtlich vorgeschriebene Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG  zu ermöglichen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1835/XXI vom 28.05.20252

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Hundeführerschein in Neukölln

Hundeführerschein in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Plant das Bezirksamt wie in Pankow kostenlose Hundetrainings und falls ja, wie?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die kommende Verordnung für den Hundeführerschein, insbesondere auf seine Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1851/XXI vom 28.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bezugnehmend auf das Gespräch mit dem Pankower Amtstierarzt ist mitzuteilen, dass das dortige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VetLeb) in das genannte Programm nicht eingebunden ist. Nach aktuellen Kenntnisstand liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welcher Form ein entsprechendes Angebot veröffentlicht wurde.

Zu 2.:

Derzeit liegt ein Prüfauftrag seitens der zuständigen Senatorin vor, in dem untersucht wird, inwieweit unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte, eines zumutbaren Vollzugsaufwandes sowie der tierschutzrechtlichen Erfordernisse eine Überarbeitung der geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen möglich ist. In diesem Zusammenhang fand kürzlich eine erste Facharbeitsgruppe statt, an der unter anderem auch das VetLeb Neukölln beteiligt war. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen weder weiterführende Informationen noch ein Entwurf für eine mögliche Neuregelung vor. Eine belastbare fachliche Bewertung kann daher aktuell nicht vorgenommen werden.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/464/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Übergriffe bzw. Angriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung wurden seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  2. Wie verteilen sich diese Übergriffe auf körperliche Angriffe, Bedrohungen, Beleidigungen oder sonstige Angriffe (bitte jeweils nach Art und Häufigkeit aufschlüsseln)?
  3. Wie viele krankheitsbedingte Ausfalltage wurden aufgrund der genannten Übergriffe jährlich registriert?
  4. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund dieser Vorfälle seit Einführung der Parkraumüberwachung gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  5. Welche präventiven oder schützenden Maßnahmen wurden vom Bezirksamt seit Einführung der Parkraumüberwachung getroffen, um Mitarbeiter vor Übergriffen zu schützen?
  6. Wie viele Mitarbeiter der Parkraumüberwachung haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung einen Wechsel in andere Bezirke beantragt?
  7. Wie viele Mitarbeiter haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gekündigt?
  8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit der Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Zukunft zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA464/XXI vom 06.10.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 4 Übergriffe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parkraumüberwachung schriftlich festgehalten. Für das laufende Jahr 2025 wurde mit Stand vom 19.09.2025 insgesamt einen Übergriff schriftlich festgehalten. 

Zu 2.: 

Im Jahr 2024 wurden zwei körperliche (physische) Angriffe und zwei verbale Angriffe festgehalten. In 2025 ist es Stand jetzt ein verbaler Angriff. 

Zu 3.: 

Eine entsprechende Auswertung ist seitens des Ordnungsamtes nicht möglich. 

Zu 4.: 

2024: 4 

2025: 1 

Zu 5.: 

Das Bezirksamt schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 

  • mit wöchentlichen Angeboten von Einsatztrainingsprogrammen. 
  • täglichen Sensibilisierungen. 
  • mit Einzel- und Gruppengesprächen. 
  • Wissenstransfer in den Dienstgruppen. 

Grundsätzlich sollen keine Einzelstreifen existieren. Streifen werden auf mindestens zwei Mitarbeitern gebildet. 

Zu 6.: 

Anträge auf Versetzung in andere Bezirke sind nicht bekannt, dennoch haben sich einige Mitarbeiter erfolgreich beworben. 

Zu 7.: 

Keiner. 

Zu 8.: 

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist ein stetiger Prozess, der landesweit betrieben wird. Die Amtsleitungen der Berliner Ordnungsämter setzen sich dafür ein, die Dienstkräfte der Parkraumbewirtschaftung mit Reizstoffsprühgeräten auszustatten. Hierzu ist jedoch eine Änderung der einschlägigen Rechtsverordnung erforderlich. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Linksextreme schreiben über Rechtsextremismus!

Linksextreme schreiben über Rechtsextremismus!

Berlin-Neukölln, 14. Mai 2025

Sondersitzung der BVV Neukölln zum so genannten „Rechtsextremismusbericht“

Dazu kommentiert Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der BVV Neukölln:

„Das Bezirksamt Neukölln hat sich mit seinem Bericht über angebliche rechtsextremistische Umtriebe in Neukölln in die eigenen Nesseln gesetzt. Hierbei zeichnet sich vor allem die federführende Linken-Bezirksstadträtin Sarah Nagel erneut durch Inkompetenz und Kompetenzüberschreitung aus. Das Herumlavieren von Nagel, wie der Bericht zustande kam, zeigt, dass es ihr und dem Bezirksamt nicht um Tatsachen geht. Es geht den Linksextremen im Bezirksamt und der BVV um Propaganda für deren Vorfeldorganisationen, wie zum Beispiel „Bündnis Neukölln“.

Dazu zählen Linke, Grüne, SPD und nicht zuletzt die Interventionistische Linke. Besonders brisant: Diese Interventionisten sieht der Verfassungsschutz (VS) als Linksextremisten! Dass ausgerechnet die Linken, die den VS abschaffen wollen und regelmäßig Hass über die Polizei ausschütten, sich den Mitteln des Inlandsgeheimdienstes bedienen, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Der Bericht steht auch rechtlich auf tönernen Füßen, da Analysen über Extremismus streng genommen nur vom VS verfasst werden dürfen. Hinzu kommt, dass der Bericht methodisch schwach ist und ganze Stadtteile wie Britz und Rudow als rechtsextrem verunglimpft. Die Wahrheit dahinter: Dort wählen viele Bürger die AfD, was dem links-grünen Block ein Dorn im Auge ist.

Eine weitere Wahrheit ist: Das Bezirksamt verstößt mit diesem Machwerk gegen seine Neutralitätspflicht und das Mäßigungsgebot. Kurzum: Der Bericht ist eine Bankrotterklärung für Bürgermeister Martin Hikel und seine überforderte Jugendstadträtin Sarah Nagel, die er wegen erwiesener Unfähigkeit entlassen sollte.

„Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

„Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 24 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit § 21 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) nachdrücklich für die Einführung einer gezielten Videoüberwachung an besonders stark betroffenen Standorten („Müll-Hotspots“) im Bezirk Neukölln einzusetzen. Ziel der Videoüberwachung ist die effektive Prävention, Abschreckung sowie die vereinfachte Identifikation und Ahndung der Täter, die illegale Müll- und Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Raum vornehmen. Dabei soll das Bezirksamt zunächst eine detaillierte Liste besonders betroffener Orte erarbeiten, um auf dieser Grundlage eine rechtlich zulässige und zielgerichtete Videoüberwachung durchsetzen zu können.

Begründung:

Die illegale Müllentsorgung im Bezirk Neukölln nimmt seit Jahren dramatisch zu. Besonders neuralgische Punkte wie das Umfeld von Recyclinghöfen, Parks, öffentliche Plätze und bestimmte Straßenecken werden ständig illegal vermüllt und beeinträchtigen dadurch nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern verursachen jährlich immense Kosten für den Bezirk. Bisherige Maßnahmen wie Aufklärung oder vereinzelte Kontrollen zeigen keine ausreichende Wirkung, da die Täter meist unerkannt bleiben und der Überwachungsdruck fehlt.

Die Einführung einer Videoüberwachung an stark betroffenen Müllablagerungs-Hotspots ist durch das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) ausdrücklich möglich, sofern sie verhältnismäßig und zielgerichtet erfolgt. Gemäß § 24 BlnDSG und § 21 ASOG Berlin dürfen öffentliche Plätze dann videoüberwacht werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, dass an diesen Orten vermehrt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden und andere Maßnahmen nicht ausreichen.Diese Voraussetzungen sind im Falle der regelmäßig stark vermüllten Standorte eindeutig gegeben. Durch die gezielte Videoüberwachung dieser Hotspots wäre das Bezirksamt in der Lage, Täter schnell und sicher zu identifizieren, Bußgelder konsequent zu verhängen und somit eine spürbare abschreckende Wirkung zu erzeugen. Ähnliche Maßnahmen haben sich in anderen Großstädten bereits bewährt und signifikant zur Verringerung illegaler Müllablagerungen beigetragen. Die Einführung einer solchen Maßnahme ist daher sowohl rechtlich möglich als auch notwendig und geboten, um die Situation langfristig zu verbessern und für ein sauberes und lebenswertes Neukölln zu sorgen.

Ergebnis Drs. Nr. 1822/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord.)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, konsequent auf die unverzügliche Beseitigung von Farbschmierereien und Graffiti an Gebäuden, Fassaden und Objekten hinzuwirken, soweit diese von öffentlichen Verkehrswegen oder allgemein zugänglichen Plätzen aus sichtbar sind. Die Beseitigung soll gemäß § 9 Abs. 3 der Berliner Bauordnung erfolgen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für den verstärkten Einsatz von Duldungsanordnungen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung einzusetzen, um die zeitnahe Beseitigung von Verunstaltungen sicherzustellen. Weiterhin soll sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einsetzen, dass das Strafmaß für solche Sachbeschädigungen deutlich erhöht wird, um eine nachhaltige abschreckende Wirkung zu erzielen.

Begründung: 

Farbschmierereien und Graffiti prägen zunehmend das Erscheinungsbild vieler Straßen und Plätze im Bezirk Neukölln. Die kontinuierliche Zunahme dieser Schmierereien beeinträchtigt nicht nur massiv das Stadtbild, sondern führt auch zu einer erheblichen Abwertung ganzer Quartiere. Graffiti und illegale Farbschmierereien sind nicht bloß optische Beeinträchtigungen, sondern stellen eine Straftat in Form von Sachbeschädigung dar. Die bestehenden Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Verunstaltungen erfolgen häufig nur unregelmäßig oder mit großem zeitlichen Verzug, wodurch ein Eindruck der Verwahrlosung und Vernachlässigung entsteht. Nach § 9 Abs. 3 Berliner Bauordnung haben die Eigentümer oder Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen, dass Verunstaltungen zeitnah beseitigt werden. In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch zu selten konsequent umgesetzt. Um die Situation nachhaltig zu verbessern, sind eine verstärkte Anwendung gesetzlicher Mittel wie Duldungsanordnungen sowie eine Anhebung des Strafmaßes zwingend erforderlich. Nur durch eine konsequente Verfolgung und rasche Entfernung der Schmierereien kann das Stadtbild wieder attraktiv gestaltet, das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt und die Lebensqualität im öffentlichen Raum deutlich verbessert werden.

Ergebnis Drs. Nr. 1816/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord.)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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