Corona-Sanktionen durch das Bezirksamt 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/238/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden durch das Ordnungsamt im Bezirk Neukölln festgestellt und angezeigt (Bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022 sowie den Anlässen der Ordnungsmaßnahmen aufschlüsseln)? 

2. In welcher Höhe wurden durch das Ordnungsamt Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 verhängt (Bitte nach den Jahren und der Höhe der Ordnungsgelder aufschlüsseln)? 

3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden durch das Bezirksamt bei den Mitarbeitern des Bezirksamtes festgestellt (Bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022 und den Anlässen der Ordnungswidrigkeiten aufschlüsseln)? 

4. Wie viele Ordnungsmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegen Mitarbeiter des Bezirksamtes verhängt (Bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022 und den Gründen der Ordnungsmaßnahmen aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Ordnungsmaßnahmen gab es gegen Mitarbeiter des Bezirksamtes wegen eines fehlenden Corona-Impfnachweises oder Nachweis des Genesenenstatus (Bitte nach den Jahren 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

6. Wie viele Entlassungen gab es bei Mitarbeitern des Bezirksamtes wegen Verstoßes gegen Corona-Maßnahmen (Bitte nach den Jahren 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

7. In welchem Zeitraum wurden bedingt durch die Corona-Auflagen die Mitarbeiter des Bezirksamtes ins Home-Office beordert? 

8. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes sind wegen einer Corona-Infektion arbeitsunfähig geschrieben worden (Bitte nach Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021 und 2022 sowie der Dauer der Arbeitsunfähigkeit aufschlüsseln)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/238/XXI vom 25.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Durch die zentrale Verfahrensbearbeitung im Ordnungsamt Neukölln, wurden in den Jahren: 

– 2020: 2372 

– 2021: 6225 

– 2022: 989 

Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 

Eine Aufschlüsselung nach Anlässen ist, insbesondere mit Verweis auf die sich während der Pandemie fast wöchentliche wechselnden Rechtslage und sich hierdurch verändernder Tatbestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2020-2022 wurden Bußgelder in folgender Höhe festgesetzt: 

– 2020: 45.620 € 

– 2021: 101.670 € 

– 2022: 117.925 € 

Eine Aufschlüsselung nach Anlässen ist, insbesondere mit Verweis auf die während der Pandemie fast wöchentliche Rechtslage und sich hierdurch verändernder Tatbestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. 

Zu 3. Bis 5.: 

Derartige Auswertungen sind für das Ordnungsamt weder möglich noch wären diese im Kontext des Datenschutzes rechtmäßig. 

Die Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahren werden grundsätzlich als natürliche Personen geführt – unabhängig von ihren jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen. 

Zu 6.: 

Keine. 

Zu 7.: 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Neukölln wurden zu keinem Zeitpunkt der Corona-Pandemie ins Homeoffice „beordert“. Von Beginn an gab es Empfehlungen der Dienststellenleitung soweit es organisatorisch und technisch machbar war, das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Mit der Erweiterung der technischen Möglichkeiten konnte das mobile Arbeiten sukzessive ausgeweitet werden, jedoch stets unter der Prämisse, dass es dienstlich vertretbar sein musste und letztlich die Umsetzung von den Gegebenheiten vor Ort abhängig war und ist. Insofern kann man es als einen „positiven Effekt“ der Pandemie bewerten, vermehrt das Angebot des Homeoffice zu nutzen, was bis heute anhält. 

Zu 8.: 

Eine Auswertung der krankheitsbedingten Abwesenheiten ist der Verwaltung nicht möglich, da dies sowohl mittels Dienstvereinbarung auf Senatsebene, als auch technisch im IPV-Abrechnungssystem ausgeschlossen und damit unzulässig ist. 

Gerrit Kringel, stellv. Bezirksbürgermeister 

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