Asylbewerberunterbringung in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/250/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Asylbewerber wurden in den Jahren 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln untergebracht?
  2. An welchen Standorten befinden sich derzeit Asylbewerberunterkünfte im Bezirk Neukölln?
  3. An welchen Standorten sind im Bezirk Neukölln weitere Asylbewerberunterkünfte geplant?
  4. Um welche Arten der Unterbringung handelt es sich bei den bestehenden und den geplanten Unterkünften?
  5. Welche Kosten entstanden dem Bezirk Neukölln und dem Land Berlin durch die Unterbringung von Asylbewerbern in den Jahren 2021 und 2022?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/250/XXI vom 31.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Die Beantwortung der Fragen 1-5 obliegt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben, die in Zuständigkeit des LAFs liegen, aufgeführt. 

U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, zuständig. 

Zudem übernimmt auch das LAF die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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