Sicherheit für die Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wird voraussichtlich mit dem Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr im Bezirk Neukölln gerechnet? 
  2. Seit wann wird dieses Sicherheitskonzept erarbeitet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1414/XXI vom 26.06.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:


Ein Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr existiert nicht, daher kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Das Amt für Stadtentwicklung nutzt die Dienstgebäude Rathaus Neukölln und das Haus der Bildung in der Boddinstraße, das Umwelt- und Naturschutzamt sowie Teile des Straßen- und Grünflächenamtes sitzen im Dienstgebäude in der Gradestraße 36. Letzteres hat daneben noch diverse weitere Standorte.
Für das Dienstgebäude in der Karl-Marx-Straße 83 ist das Sicherheitskonzept in der Erarbeitung, einzelne Maßnahmen aus dem Konzept wurden bereits umgesetzt. Das Konzept wird fortlaufend fortgeschrieben. Ein ganzheitliches „Sicherheitskonzept“ für das Dienstgebäude in der Gradestraße, bei dem es sich um ein Mietobjekt handelt, liegt nicht vor.


Nennenswerte Vorkommnisse gegenüber den Mitarbeiter*innen sind zum Glück eine Seltenheit. Vorkommnisse werden der Dienststelle umgehend angezeigt und daraus ggf. erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen enthalten keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage. Es liegen darüber hinaus auch keine Vorfallsberichte vor, die auf eine veränderte Gefährdungslage schließen lassen. Die Mitarbeiter*innen aller Dienstgebäude werden in den jährlichen Unterweisungen über die Maßnahmen im Gefahrenfall (z.B. Alarmierung, Evakuierung etc.) informiert. Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben und sind durch die Mitarbeiter*innen jederzeit einsehbar.


Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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