Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 1

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/411/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23 Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Neukölln die Ergebnisse der T-online-Umfrage vom 27.12.2024, in der Neukölln von knapp 40 Prozent der Teilnehmer als dreckigster Bezirk Berlins eingestuft wurde?
  2. Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bezirk Neukölln für Straßenreinigung, Müllbeseitigung und ähnliche Maßnahmen?
  3. Wie haben sich die Kosten dazu in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  4. Welche konkreten Bereiche in Neukölln werden vom Bezirksamt als besonders problematisch im Hinblick auf Verschmutzung eingeschätzt?
  5. Welche Maßnahmen wurden dort ergriffen?
  6. Wie wird die Zusammenarbeit mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) bewertet?
  7. Gibt es spezielle Vereinbarungen oder Projekte mit der BSR, um die Sauberkeit in Neukölln zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/411/XXI vom 26.02.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

vorab sei darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Zuständigkeiten sowohl für die ordnungsmäßige Straßenreinigung als auch für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen aus dem öffentlichen Raum nicht (mehr) bei den Bezirksämtern liegen. 

Für die Straßenreinigung in den Straßen der Reinigungsklassen A und B gemäß Straßenreinigungsverzeichnis ist das Land Berlin, mithin die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zuständig, für Straßen der Reinigungsklasse C die Anlieger, für Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs die Eigentümer. 

Seit April 2023 ist zudem die gesetzliche Zuständigkeit für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen aus dem öffentlichen Straßenland von den Bezirken auf die BSR übergegangen. 

Seither hat sich die Rolle der Ordnungsämter auf diesen Themenfeldern dahingehend geändert, dass neben Aufdeckung von Mülldelikten (Groß- bis Kleinstvermüllungen) und der damit verbundenen Sanktionierung der Verursachenden die Rolle vorrangig darin besteht, eingehende Meldungen an die BSR zur weiteren Veranlassung in eigener Zuständigkeit weiterzuleiten. 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Bezirksamt versichert, dass es keine Umfragen von Telekommunikationsanbietern benötigt, um die Lage im Bezirk einzuschätzen. 

Der Sauberkeitszustand des Bezirks stellt für alle Beteiligten ein großes Ärgernis dar, dem mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln begegnet wird. Exemplarisch sei der Einsatz der sog. „SoKo Müll“ des Ordnungsamtes erwähnt. Den dort eingesetzten Kollegen ist es im Jahr 2024 gelungen, 86 Täter und Täterinnen namentlich zu machen und diese somit zur Rechenschaft zu ziehen. Nach einer internen Statistik konnten somit Delikte aufgeklärt werden, die sich auf ein Abfallvolumen von insgesamt ca. 208 m³ beziehen. 

Zu 2.: 

Seit Mai 2023, mit Wechsel der gesetzlichen Zuständigkeit, entstehen dem Ordnungsamt hierfür keine Kosten mehr. 

Zu 3.: 

Für die Beseitigung von Bauschutt, Baumischabfällen, Sonderabfällen sowie zurückgelassenen Bauschuttcontainern entstanden dem Ordnungsamt Kosten i.H.v.: 

2020: ca. 135T € 

2021: ca. 293T € 

2022: ca. 390T € 

2023 (bis 31.03.): ca, 156T € 

Seither Wechsel der gesetzlichen Zuständigkeiten keine weiteren Kosten.

Zu 4.: 

Besonders von Kleinstverschmutzungen (z.B. Zigarettenkippen oder Essensverpackungen) betroffen ist der dicht besiedelte Bereich innerhalb des S-Bahnrings sowie Orte im gesamten Bezirksgebiet, die von überdurchschnittlich vielen Menschen genutzt werden, so z.B. das Umfeld von Bahnhöfen sowie Bereichen mit Einkaufs- und Gastronomieangeboten. 

Bezogen auf illegale Müllablagerungen in großen Mengen (Sperrmüll und/oder Bauschutt) sind vorrangig Orte mit wenig oder keinen direkten Anwohnenden und somit mit fehlender sozialer Kontrolle betroffen. Exemplarische hierfür sind der Mittelbuschweg, das Kiehlufer sowie die Gerlinger Straße. 

Zu 5.: 

Die Einsatzplanung des Ordnungsamtes orientiert sich stets an den aktuell vorliegenden Erkenntnissen. 

Zu 6.: 

Das Ordnungsamt arbeitet eng mit der BSR zusammen, die Kommunikationswege sind durch die Mandantenrolle der BSR bei der Software „Ordnungsamt online“ standardisiert und digitalisiert. 

Bei sämtlichen Sachverhalten von besonderer Bedeutung sind die Kommunikation sowie die Lösungsfindung als vorbildlich zu bewerten. 

Zu 7.: 

Die Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt erfolgt in standardisierten Kommunikationsprozessen effizient. 

Es gibt eine Vereinbarung im Rahmen der BSR-Kieztage zwischen dem Geschäftsbereich des BzBm und der BSR. Die Kieztage bieten eine Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Sperrmüll. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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