Fragesteller: Jörg Kapitän
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welche Einwendungen sind bei den zuständigen Stellen infolge der Bekanntmachung des geplanten Straßeneinziehungsverfahrens am Sangerhauser Weg im Amtsblatt Berlin aus dem November 2024 eingegangen?
- Wann plant das Bezirksamt, das o.g. Straßeneinziehungsverfahren als Verwaltungsakt abzuschließen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1905/XXI vom 25.06.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Rahmen der Ankündigung zur geplanten Einziehung von Teilflächen des Sangerhauser Weges im Amtsblatt gab es keine Einwendungen.
Zu 2.:
Das Einziehungsverfahren wird dann weiter betrieben, wenn die Vereinbarung zur Errichtung der Geflüchtetenunterkunft unterschrieben ist und dadurch sichergestellt ist, dass mit dem Bauvorhaben begonnen wird.
Letzteres ist der Fall, wenn durch die SenStadt die Baugenehmigung erteilt wurde, alle weiteren erforderlichen Genehmigungen vorliegen (u.a. Baumfällungen, Artenschutz) und ein Bauunternehmen vom LAF / BIM für die Errichtung der Unterkünfte vertraglich gebunden wurde.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat