Kontrolle von Gewerbebetrieben durch das Ordnungsamt Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Aufgaben hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Bezirksamtes Neukölln im Bereich Gewerbe- und Ordnungsaufsicht?
  2. Wie arbeitet dieser Bereich mit der Polizei und den Finanzbehörden zusammen?
  3. Wie viele Kontrollen von Spätverkaufsstellen hat das Bezirksamt in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils durchgeführt?
  4. Wie viele Kontrollen wurden in denselben Jahren bei Wettbüros, Spielhallen, Pfandleihbetrieben und Prostitutionsstätten durchgeführt?
  5. Mit wie vielen Vollzeitstellen ist der Bereich Gewerbeaufsicht aktuell ausgestattet?
  6. Wie lange dauert im Mittel die Bearbeitung von Hinweisen oder Bürgerbeschwerden zur Gewerbeaufsicht?
  7. Welche Kennzahlen oder Auswertungen liegen dem Bezirksamt zur Wirksamkeit der Gewerbeaufsicht vor?
  8. Welche strukturellen oder personellen Hindernisse erschweren aus Sicht des Bezirksamtes eine wirksame Kontrolle von Gewerbebetrieben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/583/XXI vom 26.02.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

die Anfrage bezieht sich auf Sachverhalte, die nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen.

Die Überwachung und mithin auch die Kontrolle von Gewerbebetrieben obliegt nach Nummer 23 Absatz 7 der Anlage 1 (ZustKatOrd) zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin der Polizei und unterliegt demzufolge nicht der Zuständigkeit der BVV. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Entfällt (siehe Vorbemerkung). 

Grundsätzlich ist hier dennoch anzumerken, dass der Allgemeine Ordnungsdienst bei Kontrollen im Rahmen der eigenen Zuständigkeit, zum Beispiel in Gaststätten bezüglich der Einhaltung der Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz, die Augen nicht verschließt und ggf. auch Sachverhalte aus dem Wirtschaftsrecht dokumentiert und an die zuständigen Stellen meldet. 

Zu 2.: 

Die Zusammenarbeit mit den genannten Dienststellen kann als gut und vertrauensvoll bewertet werden. 

Zu 3.: 

Umgangssprachlich als „Spätis“ bezeichnete Verkaufsstellen (in der Regel Einzelhandel) werden durch den AOD regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung des Öffnungsverbots an Sonn- und Feiertagen überprüft. Eine dezidierte Statistik wird nicht geführt. 

Zu 4.: 

Siehe Vorwort, keine Zuständigkeit im Sinne der Überwachung von Gewerbebetrieben. 

Zu 5.: 

Siehe Vorwort. Keine. 

Zu 6.: 

Eingehende Beschwerden werden unverzüglich an das in der Regel zuständige Landeskriminalamt weitergleitet. Die weitere Bearbeitung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. 

Zu 7.: 

Siehe Vorwort. Keine. 

Zu 8.: 

Aus Sicht des Bezirksamtes bedarf die Gewerbeüberwachung im Land Berlin einer grundsätzlichen Neuordnung. Gute und umfangreiche Handlungsempfehlungen hat ein kürzlich abgeschlossenes diesbezügliches Projekt der Senatsverwaltung für Wirtschaft erarbeitet. Deren Umsetzung liegt in der Verantwortung des Senats. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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