Verringerung des öffentlichen Parkraums im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. November 2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele öffentliche Kfz-Stellplätze im Bezirk Neukölln sind seit dem Jahr 2018 weggefallen, aufgeschlüsselt nach Jahr und aus welchen konkreten Gründen (z. B. Radwege, Ladezonen, Straßenumbauten usw.)?
  2. Welche Planungen bestehen aktuell im Bezirksamt Neukölln, weitere öffentliche Parkplätze in den kommenden Jahren zu reduzieren oder umzuwandeln, und in welchem Umfang ist dies vorgesehen?
  3. Wie viele neue Stellplätze wurden im gleichen Zeitraum neu geschaffen oder kompensatorisch ersetzt, und in welchen Straßen bzw. Projekten erfolgte dies?
  4. Welche Gesamtauswirkungen auf die Parkplatzsituation für Anwohner, Handwerksbetriebe und Lieferdienste hat das Bezirksamt infolge der bisherigen Maßnahmen festgestellt oder untersucht?
  5. Inwiefern ist sich das Bezirksamt der Tatsache bewusst, dass der fortschreitende Abbau von Parkplätzen zu einer Benachteiligung derjenigen Bürger führt, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, und welche Maßnahmen erwägt das Bezirksamt, um diese Benachteiligung künftig zu vermeiden oder abzumildern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2099/XXI vom 12.11.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Wo im öffentlichen Straßenland geparkt werden darf, richtet sich nach § 12 der StVO. In den wenigsten Fällen handelt es sich dabei um explizit markierte und ausgewiesene Kfz-Stellplätze (z.B. Parkbuchten oder markierte Flächen in ver-kehrsberuhigten Bereichen). 

Zu 2.: 

Es bestehen im Bezirksamt Neukölln eine Reihe von Planungen in unterschiedlichen Konkreti-sierungsstadien für den Umbau von Straßen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben so-wie aktueller Planungsstandards und -vorgaben – etwa zur dezentralen Regenentwässerung, zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Verkehrssicherheit. Daneben werden konti-nuierlich straßenverkehrsbehördliche Anordnungen erlassen, die das Parken an bestimmten Stellen temporär oder dauerhaft unterbinden, etwa für Baustellen, Liefer- und Ladezonen, zur Verbesserung von Sichtbeziehungen oder um Aufstellflächen für die Feuerwehr gewährleisten zu können. Der Wegfall von Möglichkeiten zum Parken ist in keinem Fall Selbstzweck, sondern resultiert aus den skizzierten Rahmenbedingungen, gesetzlichen Vorgaben, dem begrenzten Platz, politischen Beschlüssen der Bezirksverordnungsversammlung oder Abwägungsentschei-dungen der Straßenverkehrsbehörde. Eine Quantifizierung ist nicht möglich. 

Zu 3.: 

Im Rahmen von größeren Neuplanungen in Gebieten mit hohem Parkdruck prüft das Bezirk-samt grundsätzlich auch Möglichkeiten – etwa durch die Veränderung der Parkordnung – zu-sätzliche Stellplätze zu schaffen. Fallen die Gründe weg, die beispielsweise zur Anordnung eines absoluten Halteverbots geführt haben, wird die Anordnung durch die Straßenverkehrs-behörde aufgehoben. Eine Quantifizierung ist nicht möglich.

Zu 4.: 

Die Auswirkungen auf die Parkplatzsituation für Anwohner*innen, Handwerksbetriebe und Lie-ferdienste werden durch das Bezirksamt bei derartigen Maßnahmen grundsätzlich berücksich-tigt und fließen im Rahmen der Abwägung in die jeweiligen Planungen mit ein. Zusätzlich baut das Bezirksamt Lieferzonen aus. Als wirksames Mittel gegen Parkdruck hat sich darüber hinaus die Parkraumbewirtschaftung erwiesen, die es für Anwohner*innen deutlich einfacher macht, einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu finden. Das gleiche gilt auch etwa für Handwer-ker, die in diesen Gebieten tätig sind. 

Zu 5.: 

Von einer Benachteiligung kann nicht gesprochen werden. Der öffentliche Raum ist begrenzt und kann nur einmal verteilt werden. Das Bezirksamt bekennt sich ausdrücklich dazu, den Um-weltverbund zu stärken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nur durch sichere Fußwege, durchgängige Radinfrastruktur und einen leistungsfähigen Öffentlichen Nahverkehr können noch mehr Menschen motiviert werden, auf das eigene Fahrzeug zu verzichten. Das ist nicht nur gut für das Klima und die Verkehrssicherheit, sondern schafft auf unseren Straßen auch Platz für diejenigen, die auf das Auto tatsächlich angewiesen sind. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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