Konsequente Durchsetzung des Gewerbe- und Ordnungsrechts bei wiederholten Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass es im Bezirk Neukölln in den vergangenen Jahren wiederholt zu erheblichen Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen gekommen ist, insbesondere im Bereich des Gewerbe-, Bau-, Gesundheits-, Immissions- und Jugendschutzrechts. In mehreren Fällen führten Kontrollen zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Sicherstellungen und vorübergehenden Maßnahmen. Zugleich ist festzustellen, dass bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen eine nachhaltige ordnungsrechtliche Konsequenz nicht immer zeitnah erkennbar ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt, dass das Bezirksamt Neukölln im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz des Landes Berlin sowie als Ordnungsbehörde über wirksame Instrumente verfügt, um bei Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden konsequent einzuschreiten. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen nach der Gewerbeordnung, dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin sowie der Bauordnung für Berlin.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt Neukölln auf, bei Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen, bei denen wiederholt oder schwerwiegend gegen einschlägige Rechtsvorschriften verstoßen wurde, die vorhandenen ordnungs- und gewerberechtlichen Möglichkeiten konsequent zu prüfen und auszuschöpfen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass festgestellte Verstöße behördenübergreifend zusammengeführt und bei der Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit berücksichtigt werden. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind weitergehende Maßnahmen, einschließlich der Untersagung der Gewerbeausübung oder der Nutzungsuntersagung, in rechtlich gebotener Weise zu ergreifen.

Die Bezirksverordnetenversammlung betont ausdrücklich, dass dieser Beschluss keine Vorverurteilung einzelner Betriebe darstellt und sich ausschließlich auf die konsequente Anwendung geltenden Rechts im Einzelfall richtet. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden im Bezirk zu gewährleisten.

Das Bezirksamt wird gebeten, der Bezirksverordnetenversammlung in geeigneter Form über die bestehenden internen Verfahren zur Bewertung wiederholter Verstöße sowie über die Zusammenarbeit der beteiligten Fachbereiche zu berichten, um Transparenz über die ordnungsgemäße Rechtsdurchsetzung im Bezirk herzustellen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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