Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt
Datum: 09. April 2024
Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, welche Neuköllner Schulen über keinen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung verfügen und inwiefern diese in möglichst kurzer Zeit für körperlich eingeschränkte Menschen nutzbar gemacht werden können.
Begründung:
Ende 2021 lebten in Berlin 339.870 schwerbehinderte Menschen, das waren 9,2 Prozent der Bevölkerung in Berlin, die durch vielfältige Barrieren an einer unabhängigen und gleichberechtigten Lebensgestaltung gehindert werden. Sie stoßen auf Hürden im Nah- und Fernverkehr, bei der gesundheitlichen Versorgung, bei der Wohnungssuche oder im Internet. Alle Menschen müssen dieselben Möglichkeiten haben, denn von Barrierefreiheit profitieren alle, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen oder Familien mit Kindern. Auch im Zusammenhang mit anstehenden Wahlen und der Nutzung der Schulen als Wahllokale muss es allen Bürgern möglich sein, das Wahlrecht persönlich wahrzunehmen und die Wahllokale aufsuchen zu können.
Barrierefreiheit ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die von allen gemeinsam angegangen werden muss. Sie ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes und fortschrittliches Land.
Ergebnis Drs. Nr. 1276/XXI: abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)
- CDU: NEIN
- SPD: NEIN
- Grüne: NEIN
- Linke: NEIN
- AfD: JA
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde in der BVV wie folgt abgestimmt:
- CDU: JA
- SPD: JA
- Grüne: JA
- Linke: JA
- AfD: NEIN