Fragesteller: Jörg Kapitän
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Was glaubt das Bezirksamt, wo E-Roller-Nutzer fahren sollen, wenn die an einer Jelbi-Station vorhandenen Straßen eine Kopfsteinpflasterdecke besitzen?
- An welchen Jelbi-Stationen in Neukölln ist dies der Fall?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2122/XXI vom 12.11.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Zunächst geht das Bezirksamt davon aus, dass auch Fahrer*innen von E-Scootern ihre Fahrweise an die jeweiligen Straßenverhältnisse anpassen. Grundsätzlich dient eine Jelbi-Station der multimodalen Verknüpfung und nicht nur der Abstellung von E-Scootern. Jelbi-Stationen sind nach Meinung des Bezirksamtes unabhängig von Fahrbahnbelägen sinnvoll, um wildes Abstellen vermeiden zu können. Die Voraussetzung hierfür ist ein relativ dichtes Netz an Stationen. Ist dieses gegeben – wie im Neuköllner Schillerkiez – können die Sharing-Anbieter dazu verpflichtet werden, dass eine Beendigung der Miete nur noch innerhalb der Jelbi-Punkte möglich ist.
Sie sind damit das derzeit einzige wirksame Mittel den erheblichen Beeinträchtigungen durch wild herumstehende oder –liegende Fahrzeuge insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Eltern mit Kinderwagen wirksam etwas entgegen setzen zu können. Das Bezirksamt begrüßt und unterstützt daher die Ausweitung des Jelbi-Konzepts auf weitere Kieze unabhängig vom Fahrbahnbelag einzelner Straßen. Entsprechende Absprachen haben auch bereits stattgefunden, konnten aber bisher auf Grund der fehlenden landesseitigen Finanzierung nicht realisiert werden.
Zu 2.:
Die folgenden Stationen liegen an Straßen mit Kopfsteinpflasterbelag:
– Weisestraße 52 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Herrfurthstraße möglich)
– Herrfurthplatz 1 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Herrfurthstraße möglich)
– Kienitzer Straße 116
– Kienitzer Straße 91 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Hermannstraße möglich)
– Allerstraße 39 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Oderstraße möglich)
– Allerstraße 15
– Okerstraße 15
– Okerstraße 1 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Hermannstraße möglich)
– Leinestraße 48
– Schillerpromenade 22
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat