Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
- Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
- Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
- Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
- Wenn ja, welcher bzw. welche Medien wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
- In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)
- Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/210/XXI vom 18.03.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In den letzten fünf Jahren hat das Bezirksamt Neukölln in zwei Fällen Honorarverträge mit Journalist:innen geschlossen. Dabei handelte es sich in beiden Fällen um Kulturjournalist:innen, die im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin eine Lesung in der Helene- Nathan-Bibliothek moderiert haben.
Zu 2.:
In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte jeweils ein Auftrag an Kulturjournalist:innen für die Moderation einer Lesung im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin.
Zu 4.:
Zu den zwei in den Antworten zu den Fragen 1-3 benannten Aufträgen wurde jeweils ein Honorarvertrag mit Kulturjournalist:innen geschlossen. In einem Fall (2021) handelt es sich um ein:e festangestellte Kulturjournalist:in. Im zweiten Fall (2022) handelt es sich um ein:e freiberufliche Kulturjournalist:in.
Zu 5.:
Keine.
Zu 6.:
Die in Auftrag gegebenen Anzeigen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Nicht aufgeführt sind angefallene Kosten für gesetzliche Informationspflichten gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB.
Zu 7.:
Die in Auftrag gegebenen Buchungen von Plakatflächen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister