Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/222/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Gab es seitens des Amtsarztes Herrn Dr. S. ein Angebot, das Beschäftigungsverhältnis mit dem Bezirksamt, z.B. durch Versetzung in einen anderen Bezirk, zu beenden?
- Falls ja, warum wurde das Angebot vonseiten des Bezirksamtes nicht beendet? (Bitte erläutern)
- Auf welche Höhe belaufen sich die Gehaltskosten inklusive Gehaltsnebenkosten für die unbesetzte Stelle des Amtsarztes, die dem Bezirksamt seit der Freistellung von Herrn Dr. S. entstanden sind?
- Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Anwaltskosten für anwaltliche Dienstleistungen (z.B. Beratungskosten, Mandatskosten usf.), die dem Bezirksamt durch diesen Fall entstanden sind?
- Welchen weiteren Kosten (z.B. Gerichtskosten, Portokosten usf.) sind dem Bezirksamt in dem personalrechtlichen Verfahren bisher insgesamt entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
- Welche weiteren Kosten welcher Art im Zusammenhang mit personalrechtlichen Angelegenheiten im Gesundheitsamt sind dem Bezirksamt seit Juli 2022 entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
- Welche Kosten in welcher Höhe (z.B. Anwaltshonorare, Gerichtskosten usf.) sind dem Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und den Personalwechseln stehende medien- und presserechtliche Rechtsstreitigkeiten entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/222/XXI vom 11.07.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.+2.:
Das Bezirksamt äußert sich unter anderem zum Schutz des Mitarbeiters nicht zu der Personaleinzelangelegenheit.
Zu Frage 3.:
Es entstehen Kosten der Besoldungsgruppe A16.
Zu Frage 4.:
43.268,38 €
Zu Frage 5.:
Bisher sind keine weiteren Kosten entstanden. Über etwaige Portokosten führt das Bezirsamt keine Statistik.
Zu Frage 6.:
Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden.
Zu Frage 7.:
Es sind keine Kosten aus medien- und presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und dem Personalwechsel entstanden.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister