Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/359/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele augenscheinlich herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt Neukölln markiert, d.h. mit Aufklebern mit Bitte um Entfernung versehen?
2. Wie viele herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt im Bezirk Neukölln – ggf. in Zusammenarbeit mit der BSR – im Rahmen der Müllbeseitigung eingezogen?
3. An welchen Örtlichkeiten werden die eingezogenen Fahrräder eingelagert?
4. Nach welchem Zeitraum werden die Fahrräder entsorgt oder anderweitig verwertet?
5. Welche Kosten entstehen durch die Beseitigung der entsprechenden nicht mehr nutzbaren Fahrräder?
6. Auf welchem Wege werden diese Fahrräder entsorgt?
7. Durch welche Maßnahmen, beispielsweise durch Verkauf oder andere Maßnahmen, werden mit noch funktionsfähigen Fahrrädern Erlöse erzielt?
8. Falls zutreffend, welche Erlöse wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 erzielt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/359/XXI vom 22.09.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das bloße Anbringen von Entfernungshinweisen wird nicht statistisch erfasst. Bei den genannten Werten handelt es sich daher um qualifizierte Schätzungen.
2020 – ca. 200 Stück
2021 – ca. 350 Stück
2022 – ca. 550 Stück
2023 – ca. 800 Stück
Zu 2.:
2020
AOD: 12
gemeinsam mit der BSR: 168
gesamt: 180
2021
AOD: 145
gemeinsam mit der BSR: 173
gesamt: 318
2022
AOD: 479
gemeinsam mit der BSR: 29
gesamt: 508
2023
AOD: 645
gemeinsam mit der BSR: 104
gesamt: 749
Zu 3.:
Schrottfahrräder werden insbesondere auf:
– den BSR Recyclinghof Plus – Gradestraße 73, 12347 Berlin
– das BSR Gelände, Nobelstraße 59 / 61, 12057 Berlin oder
– den Wirtschaftshof des SGA, Buckower Damm 20, 12349 Berlin
verbracht.
Zu 4.:
Schrottfahrräder werden – im Gegensatz zu behindernd oder gefährdend abgestellten intakten Fahrrädern – grundsätzlich unverzüglich nach der Entfernung aus dem öffentlichen Straßenland dem Recyclingkreislauf zugeführt.
Zu 5.:
Es entstehen geringe Kosten für Schutzausstattung (z.B. Handschuhe) und Werkzeuge (z.B. Trennschleifer einschl. Verbrauchsmaterialien). Die Entsorgung durch die BSR erfolgt für den Bezirk kostenneutral.
Zu 6.:
Siehe Antworten zu 3. und 4.
Zu 7.:
2023 wurde eine Versteigerung von den sichergestellten, noch funktionstüchtigen Fahrrädern versucht. Der Erfolg blieb aus – es wurden keine Erlöse erzielt.
Im Sommer 2024 wurden 11 Fahrräder an gemeinnützige Vereine (u.a. Taschengeldfirma e.V.) gespendet.
Zu 8.:
Entfällt.
Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat