Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/426/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wie viele Honorarverträge hat das Bezirksamt im Bereich Gesundheit und Soziales aktuell abgeschlossen, und in wie vielen Fällen wird eine mögliche Sozialversicherungspflicht derzeit geprüft?
- Inwiefern beeinflussen die Nachzahlungen die Haushaltsplanung des Bezirksamts für die kommenden Jahre?
- Plant das Bezirksamt eine umfassende Überprüfung aller bestehenden Honorarverträge hinsichtlich ihrer Sozialversicherungspflicht?
- Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt, um vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?
- Gab es in der Vergangenheit Hinweise von Mitarbeitern oder externen Stellen, die auf mögliche Probleme bei der Gestaltung von Honorarverträgen hingewiesen haben?
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Bezirksamt, wenn weitere Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht auftreten sollten?
- Wurden die betroffenen Auftragnehmer über die Nachzahlungen informiert
- Falls ja, wie wurden diese in den Prozess eingebunden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/426/XXI vom 01.04.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Amt für Soziales gab es im Jahr 2024 insgesamt drei Honorarverträge. Für das Jahr 2025 liegen im Amt für Soziales bisher zwei Honorarverträge vor. In keinem Fall wird derzeit eine mögliche Sozialversicherungspflicht geprüft.
Im Gesundheitsamt wurden in 2025 Honorarverträge für die Umsetzung von zwei Projekten im Integrationsfonds sowie für die Durchführung von Gutachten geschlossen.
Zu 2.:
Das Risiko weiterer Nachzahlungen ist bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen.
Zu 3.:
Für in der Vergangenheit abgeschlossene Honorarverhältnisse, bei denen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit bestanden, wurde bereits ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durch das Bezirksamt Neukölln beantragt.
Zu 4.:
Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.
Zu 5.:
Auf die Gestaltung der Verträge kommt es nicht ausschlaggebend an. Hinweise auf die Problematik der Scheinselbstständigkeit sind erfolgt.
Zu 6.:
Als Konsequenz der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung hat das Bezirksamt als Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten.
Zu 7.:
Im Rahmen der Statusfeststellungsverfahren werden die Auftragnehmer durch die Deutsche Rentenversicherung am Verfahren beteiligt.
Zu 8.:
Sie sind Beteiligte des Verwaltungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister