Auswirkungen des Betriebs von Cannabis-Anbauvereinigungen und -ausgabestellen in unmittelbarer Nähe zu Neukölln – Kontrolle, Sicherheit und Jugendschutz gewährleisten

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, wie viele Cannabis-Anbauvereinigungen mit genehmigtem oder beantragtem Ausgabebetrieb sich aktuell im Umkreis von fünf Kilometern zur Bezirksgrenze Neuköllns befinden?
  2. Wurde das Bezirksamt über die Genehmigung und den Betriebsstart der Ausgabestelle in Berlin-Tempelhof – nahe Tempelhofer Hafen – durch das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales informiert?
  3. Welche konkreten Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Grenzbereich zu Neukölln hält das Bezirksamt im Hinblick auf den Betrieb solcher Einrichtungen für erforderlich?
  4. Sieht das Bezirksamt eine Gefahr darin, dass durch die unmittelbare Nähe zu Neukölln ein sogenannter „Cannabis-Tourismus“ in Richtung dieser Ausgabestelle entstehen könnte, insbesondere bei jungen Konsumenten?
  5. Inwiefern plant oder unterstützt das Bezirksamt eigene Maßnahmen zur Aufklärung über Risiken des Cannabiskonsums in Schulen, Jugendzentren oder anderen pädagogischen Einrichtungen im betroffenen Grenzgebiet?
  6. Gibt es ein Monitoring des Bezirksamtes zu Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf das Konsumverhalten, insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Neukölln?
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, sich aktiv in die Bewertung, Kontrolle oder Einflussnahme auf angrenzende Ausgabestellen einzubringen – beispielsweise im Rahmen von interbezirklicher Zusammenarbeit?
  8. Hält das Bezirksamt eine Beteiligung der Bezirke an der Genehmigungspraxis für Anbau- oder Abgabestellen im Nahbereich für notwendig und sinnvoll?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/490/XXI vom 05.03.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Nein, hierüber liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Es wird aber von einer marginalen Zahl ausgegangen. 

Zu 2.: 

Nein, eine offizielle Information erfolgte nicht. 

Zu 3.: 

Das Jugendamt hält aktuell keine konkreten Schutzmaßahmen für Kinder und Jugendliche im Grenzbereich für nötig. Das Bezirksamt spricht sich für eine einheitliche Schaffung von Vorga-ben bzw. Ausführungsvorschriften für alle Bezirke aus, um ein sinnvolles Verfahren zu entwickeln. Das Bezirksamt sieht hier zunächst die Senatsverwaltung in der Pflicht. Auch bedarf es zusätzlicher Ressourcen. Bisher wurden seitens der Bundesregierung keine zusätzlichen Mittel für Suchtprävention und –hilfe zur Verfügung gestellt. 

Zu 4.: 

Nein, diese Gefahr sieht das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Zum einen, da Jugendliche nicht automatisch anfangen aufgrund eines in der Nähe befindlichen Cannabis-Shops zu konsumieren und zum anderen beobachtet das Bezirksamt zunehmend den gefährlichen Trend, sich die gewünschten Substanzen bis an die Wohnungstür liefern zu lassen. 

Zu 5.: 

Es sind aktuell keine speziellen Angebote seitens des Jugendamtes oder des Schul- und Sportamtes in diesem Gebiet geplant. Das Bezirksamt unterstützt und befürwortet aber selbstverständlich jedwede Art von Aufklärungsarbeit zur Suchtthematik. Grundsätzlich gilt, dass das Jugendamt Neukölln nach wie vor seine Präventionsangebote vorhalten und anlassbezogen Kinder, Jugendliche, junge Heranwachsende und Eltern informieren wird. 

Das Jugendamt hat gemäß § 14 SGB VIII keinen Überwachungsauftrag, sondern die Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Jungen Menschen und Erziehungsberechtig-ten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Ver-antwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. In diesem Sinne erfolgen immer wieder Gespräche mit den Jugendlichen rund um die Gefahren des Rauchens sowie des Suchtmittelkonsums und andere präventive Angebote im Rahmen der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit gemäß §13 SGB VIII sowie der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII. Mit den Eltern wird dies ggf. im Rahmen der Angebote der Frühen Hilfen, der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII, angesprochen. Darüber hinaus sind die Gefahren des Cannabiskonsums anlassbezogen Themen der Beratungen und Unterstützungsleistungen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes sowie der Erziehungs- und Familienberatungsstelle. 

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst wird seiner Aufgabe gemäß § 8a SGB VIII nachkommen, wenn es im gemeldeten Einzelfall gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gibt. Für zusätzliche Maßnahmen bedarf es, wie unter 3. ausgeführt, zusätzlicher Ressourcen, die dem Bezirksamt nicht zur Verfügung stehen. 

In der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (QPK) befindet sich unter Federführung der Suchthilfekoordination eine fachbereichsübergreifende AG Suchtprävention Neukölln im Aufbau zur Etablierung eines regelhaften Austauschs und der interdisziplinären Vernetzung zur Stärkung der bezirklichen Suchtprävention. Neben Fachkräften aus den Bereichen Jugendamt, Schule und Gesundheitsamt werden auch unter anderem auch die Fachstelle für Sucht-prävention, Träger der Jugendsozialarbeit und die Suchtberatungsstelle confamilia regelhaft beteiligt sein. In diesem Kontext wird auch das Themenfeld Cannabisprävention in den Fokus genommen werden. 

Des Weiteren beteiligt sich die Suchthilfekoordination Neukölln an der Ausgestaltung des Landesprogramms zur Nikotin und Cannabisprävention. 

Zu 6.: 

Gemeinsam mit der Humboldt-Universität und der Sanity Group haben die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow im Jahr 2024 ein Modellprojekt zum kontrollierten Verkauf von Cannabis entworfen, eine Absichtserklärung unterzeichnet und die Projektskizze eingereicht. Nach eingehender Prüfung hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den gestellten Antrag für eine Ausnahmeerlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG) bedauerlicherweise abgelehnt. 

Ziel des Modellprojektes sollte es sein, eine wissenschaftlich belastbare Grundlage für eine evidenzorientierte Cannabispolitik zu schaffen, indem volljährige Studienteilnehmer*innen die Möglichkeit erhalten, Cannabis legal an ausgewählten Verkaufsstellen zu erwerben. Die Teilnehmenden würden im Gegenzug regelmäßig anonymisierte Daten zu Konsumverhalten, Gesundheit und Nutzungsverläufen bereitstellen, die eine fundierte Bewertung von Risiken, Nutzen und wirksamen Ansätzen der Schadensminderung ermöglichen. 

Das Bezirksamt kann die Entscheidung der BLE nicht nachvollziehen. Seitens der Antragssteller wurde bereits Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt. Dieses Vorgehen wird von den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow begrüßt. 

Zu 7. und 8.:

Diese Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden, da hier mehrere Faktoren hineinspielen. Inwieweit die Einbeziehung der Bezirke sinnvoll und praktikabel ist, hängt letztendlich davon ab, wie sich der gesamte Prozess gestaltet. Gleiches gilt für die interbezirkliche Zusammenarbeit. Aus bekannten Gründen ist es dem Bezirksamt nahezu unmöglich, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen ohne zusätzliche Ressourcen zu erhalten. Zumal davon auszugehen ist, dass es sich um nicht unerhebliche Mehrarbeit handelt, bei der diverse Bereiche zu involvieren wären. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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