Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurden in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
- Wie lang war die jeweilige Bearbeitungsdauer der unter 1. aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?
- Warum wird im Bezirksbürgermeisterbüro keine systematische Übersicht über die einreichenden Fraktionen bei Akteneinsichtsersuchen geführt?
- Welche rechtlichen oder organisatorischen Gründe sprechen dagegen, zukünftig eine Fraktionszuordnung bei Akteneinsichtsersuchen zu dokumentieren?
- Wo und in welcher Form werden bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen Eingangsdaten, Bearbeitungsstatus und Abschlussdatum dokumentiert?
- Wurde in den letzten zwei Jahren intern geprüft, wie die Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen beschleunigt oder effizienter gestaltet werden könnte?
- Welche organisatorischen oder technischen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um künftig eine übersichtliche Statistik über Anzahl, Herkunft (Fraktion) und Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen zu führen, ohne aufwendige manuelle Archivarbeit?
- Teilt das Bezirksamt die Auffassung der Fragestellung, dass die transparente Dokumentation und Auswertung von Akteneinsichtsersuchen ein legitimes parlamentarisches Interesse darstellt und der Kontrolle der Verwaltung dient?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/491/XXI vom 02.03.2026
Zu 1.:
In der laufenden Wahlperiode wurden, Stand heute, 95 Akteneinsichten beantragt.
Zu 2. und 3.:
Entgegen Ihrer Unterstellung wird eine Übersicht geführt. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen, die dezentral bearbeitet werden, wird im BzBm-Büro nicht jeder Arbeitsschritt im Detail doku-mentiert.
Grundsätzlich hat das BzBm-Büro beim Prozess eine untergeordnete Rolle, da die Vorbereitung und Durchführung von Akteneinsichten dem jeweiligen Geschäftsbereich obliegt. Dazu gehört auch die Prüfung, ob ggf. schutzwürdige Belange Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse der AE entgegenstehen falls diese teilweise entgegenstehen, müssen Akten ggf. teilweise geschwärzt werden, was zusätzlichen personellen Aufwand bedeutet.
Zu 4. und 5.:
Mit Beginn des neuen Jahres wurde die Übersicht um den Fragesteller nebst Fraktion sowie das Erledigungsdatum ergänzt. Das Eingangsdatum wird bereits vermerkt. Die Bearbeitungsdauer lässt sich also künftig ablesen, sofern uns die entsprechenden Daten seitens der Geschäftsbereiche mitgeteilt werden.
Zu 6. und 7.:
Nein, das BA sieht keine Notwendigkeit den Ablauf zu überdenken, da das Verfahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen bereits effizient gestaltet ist. Längere Wartezeiten sind nicht dem Verfahren per se geschuldet, sondern einem allgemein gestiegenen Arbeitsaufkommen, nicht zuletzt durch die Zunahme von Anfragen, Stellungnahmeersuchen o.ä.. Einzig die Einführung der digitalen/elektronischen Akte könnte das Zusammentragen vereinfachen. Jedoch müssen die Akten dennoch, wie in 2. ausgeführt, zunächst geprüft werden.
Zu 8.:
Ja, sofern nicht schutzwürdige Belange Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse dem Ersuchen entgegenstehen.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister