Fragestellerin: Marlies Becker
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet?
- Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2067/XXI vom 15.10.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.
KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.
KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.
KA 460/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 20.06.2025.
KA 473/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 07.07.2025.
KA 486/XXI der SPD-Fraktion. Fälligkeit war der 01.08.2025.
KA 490/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 13.08.2025.
KA 491/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 13.08.2025.
KA 504/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 13.08.2025.
KA 557/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 09.10.2025.
KA 558/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 09.10.2025.
KA 560/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 09.10.2025.
Zu 2.:
An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI, 1773/XXI, 1845/XXI sowie 1957/XXI die Ihnen schriftlich und online vorliegen.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister