Baurechtliche Situation am Grundstück Grünlingweg 7

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/591/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Liegt für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 eine gültige Baugenehmigung vor?
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurde diese Baugenehmigung erteilt?
  3. Welche maximale Bauhöhe wurde in der Genehmigung für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 zugelassen?
  4. Entspricht der derzeitige Bauzustand der genehmigten Bauhöhe?
  5. Welche vorgeschriebenen Grenzabstände gelten für das Grundstück Grünlingweg 7 gemäß der erteilten Genehmigung?
  6. Wurden diese Grenzabstände nach Kenntnis des Bezirksamtes beim aktuellen Bauzustand vollständig eingehalten?
  7. Welche Baugeschossflächenzahl wurde in der Genehmigung für das Vorhaben am Grünlingweg 7 festgesetzt?
  8. Liegt dem Bezirksamt eine Prüfung oder Feststellung vor, ob die genehmigte Baugeschossflächenzahl derzeit überschritten, eingehalten oder unterschritten wurde?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/591/XXI vom 17.04.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Ja. 

Zu 2.: 

Am 29.11.2024 

Zu 3.: 

12,11 m über Geländeoberfläche zuzügl. 0,6 m techn. Aufbauten. 

Zu 4.: 

Nach der am 19.12. vorgenommenen Ortsbesichtigung ist nach dem Augenschein davon auszugehen, dass die genehmigte Bauhöhe eingehalten wurde. Das Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im Rohbau; die Dachkonstruktion ist noch nicht vollständig hergestellt. 

Zu 5.: 

3,0 m 

Zu 6.: 

Ja. 

Zu 7.: 

Die GFZ des Bauvorhabens erreicht 0,67, diese GFZ wurde nicht festgesetzt. Zulässig ist eine GFZ von 0,9. 

Zu 8.: 

Nein. Der derzeitige Stand erscheint jedoch ordnungsgemäß. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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