Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/591/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Liegt für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 eine gültige Baugenehmigung vor?
- Wenn ja, an welchem Datum wurde diese Baugenehmigung erteilt?
- Welche maximale Bauhöhe wurde in der Genehmigung für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 zugelassen?
- Entspricht der derzeitige Bauzustand der genehmigten Bauhöhe?
- Welche vorgeschriebenen Grenzabstände gelten für das Grundstück Grünlingweg 7 gemäß der erteilten Genehmigung?
- Wurden diese Grenzabstände nach Kenntnis des Bezirksamtes beim aktuellen Bauzustand vollständig eingehalten?
- Welche Baugeschossflächenzahl wurde in der Genehmigung für das Vorhaben am Grünlingweg 7 festgesetzt?
- Liegt dem Bezirksamt eine Prüfung oder Feststellung vor, ob die genehmigte Baugeschossflächenzahl derzeit überschritten, eingehalten oder unterschritten wurde?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/591/XXI vom 17.04.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Am 29.11.2024
Zu 3.:
12,11 m über Geländeoberfläche zuzügl. 0,6 m techn. Aufbauten.
Zu 4.:
Nach der am 19.12. vorgenommenen Ortsbesichtigung ist nach dem Augenschein davon auszugehen, dass die genehmigte Bauhöhe eingehalten wurde. Das Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im Rohbau; die Dachkonstruktion ist noch nicht vollständig hergestellt.
Zu 5.:
3,0 m
Zu 6.:
Ja.
Zu 7.:
Die GFZ des Bauvorhabens erreicht 0,67, diese GFZ wurde nicht festgesetzt. Zulässig ist eine GFZ von 0,9.
Zu 8.:
Nein. Der derzeitige Stand erscheint jedoch ordnungsgemäß.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat