SPD-Stadträtin Blumenthal von der Reservebank holen – Steuergeld sinnvoll einsetzen 

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 16. Oktober 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob eine Indienststellung der derzeit von ihren Aufgaben entbundenen SPD-Stadträtin Blumenthal möglich ist, damit sie die Aufgaben der sich aus Altersgründen zurückziehenden SPD-Stadträtin Korte übernehmen kann, anstatt eine weitere, neue SPD-Stadträtin zu wählen.

Begründung:

Mit der Wiederholungswahl 2023 hat die SPD das Anrecht auf ein Bezirksamtsmitglied verloren, das ihr nach dem Wahlergebnis von 2021 ursprünglich zustand. Auf Grundlage des Gesetzes zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung und im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2023 ist das SPD-Bezirksamtsmitglied Blumenthal seit der Nachwahl des Bezirksamtes von ihren Aufgaben als Stadträtin entbunden, erhält aber monatlich weiterhin die vollen Bezüge von derzeit 8893,89 EUR. Die SPD hat nun aufgrund des Ausscheidens von SPD-Bezirksamtsmitglied Korte eine neue Kandidatin für das Stadtratsamt nominiert und beabsichtigt die Wahl, obwohl de facto noch eine SPD-Stadträtin im Amt ist, die jedoch derzeit ohne Aufgaben ist. 

Angesichts der prekären Haushaltslage im Bezirk Neukölln und der erst kürzlich verhängten Haushaltssperre ist die Benennung einer neuen SPD-Stadträtin nicht darstellbar. Dem Steuerzahler entstünden durch die Neuwahl bis zum Ende der Wahlperiode mindestens Lohnkosten i.H.v. ca. 215 000 Euro, die Neukölln gut für andere Zwecke gebrauchen könnte. 

Die Neuwahl einer weiteren SPD-Stadträtin wirft zudem demokratietheoretische Probleme auf. Nach Stärkeverhältnis der Fraktionen stehen der SPD aktuell zwei Bezirksamtsmitglieder zu. Dabei ist die SPD aufgrund der Sondersituation durch die Wiederholungswahl aktuell mit drei Bezirksamtsmitgliedern überrepräsentiert, wenngleich ein Mitglied auch ohne Aufgaben ist.

Der Gesetzgeber hat versucht, mit o.g. Gesetz für eine Übergangszeit Abhilfe zu schaffen. Es ist aus Sicht der Antragsteller aber nicht zulässig, die Überrepräsentation der SPD im Bezirksamt durch die Nachwahl eines weiteren SPD-Bezirksamtsmitgliedes zu perpetuieren, wenn ein anderes SPD-Bezirksamtsmitglied aus Altersgründen ausscheidet.

Ergebnis Drs. Nr. —-/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Dokumente