Neukölln im Katastrophen- und Krisenschutz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche gesetzlichen Verpflichtungen ergeben sich für das Bezirksamt Neukölln als Katastrophenschutzbehörde aus dem Berliner Katastrophenschutzgesetz?
  2. Welche organisatorische Einheit innerhalb des Bezirksamtes Neukölln ist aktuell für die Erfüllung der Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz verantwortlich?
  3. Welche bezirklichen Katastrophenschutzpläne sind derzeit formell beschlossen und gültig?
  4. Wann wurden die bezirklichen Katastrophenschutzpläne zuletzt überprüft oder fortgeschrieben?
  5. Welche personellen und sachlichen Ressourcen hält das Bezirksamt Neukölln zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz aktuell vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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