Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wieso sorgt das Bezirksamt nicht dafür, dass betroffene Anwohner in die Planungen des Senats für diese neue Flüchtlingsunterkunft einbezogen werden?
- Inwieweit ist das Bezirksamt in die Planungen für die neue Flüchtlingsunterkunft eingebunden, insbesondere für alternative Standorte wie beispielsweise unbebaute Felder/Brachen im Süden Neuköllns?
- Wie soll die ohnehin mangelhafte Parkplatzsituation für Anwohner und Besucher am Sangerhauser Weg, rund um den Britzer Garten sowie die angrenzenden Laubenkolonien vor dem Hintergrund des geplanten Containerdorfs verbessert werden?
- Wie will das Bezirksamt gemeinsam mit dem Senat die Integration der neuen Flüchtlinge, insbesondere mit Blick auf die vorschulische und schulische Versorgung, gewährleisten?
- Wie will das Bezirksamt die dortigen Laubenkolonien, beispielsweise die zweitgrößte im Berliner Süden, die „Dauerkleingartenanlage Kurt Pöthig“, wirksam schützen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1440/XXI vom 18.09.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1:
Neukölln ist der erste Bezirk, der in Kooperation mit dem Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten, eine Informationsveranstaltung für Anwohnende plant und
umsetzt. Das Bezirksamt nimmt die Interessen, Sorgen und Befürchtungen der Anwohnenden
ernst. Am 19.09.2024 können sich interessierte Anwohnende über den Planungsstand der
Unterkunft informieren und gleichzeitig wichtige Hinweise geben.
Zu 2:
Am 26.03.2024 hat der Senat beschlossen, an insgesamt 16 Standorten in ganz Berlin
Unterkünfte im Rahmen des Wohncontainer Programms 2.0 einzurichten. Die Unterkunft am
Sangerhauser Weg ist eine davon. Die geplante Einrichtung Sangerhauser Weg stellt eine der
wenigen Potenzialflächen in Neukölln zur Errichtung von Einrichtungen zur
Geflüchtetenunterbringung dar. Planungs- und bauordnungsrechtlich ergeben sich
voraussichtlich keine unüberwindbaren Hindernisse im Rahmen der Errichtung. Zum weiteren
Vorlauf zum Senatsbeschluss wird auf die Beantwortung der Drs. 1437/XXI verwiesen.
Inwieweit der Senat darüber hinaus weitere Flächen in Neukölln für Unterkünfte ausweisen
möchte, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 3:
Der in der Öffentlichkeit immer wieder postulierte Mangel an Parkplätzen ist nicht belegt. Am
Rande des Britzer Garten wurde für die BUGA 1985 ein Parkplatz eingerichtet, der neben
Parkmöglichkeiten an anderen Eingängen für Besuchende zur Verfügung steht. Der Parkplatz
wird außer an einzelnen Tagen im Jahr auch als Abstellfläche für LKW und Anhänger sowie als
Übungsort von Fahrschulen genutzt. Durch den Bau der Wohncontainer wird etwa die Hälfte
der Parkplätze am Standort Sangerhauser Weg wegfallen. Die restlichen Parkflächen bleiben
erhalten. Besonders für die Pächter:innen der Kleingärten besteht kein erhöhter Bedarf an
Parkflächen. In den Kleingartenanlagen bestehen umfassende Parkmöglichkeiten für die
Pächter:innen, die noch dazu deutlich näher an den Parzellen liegen als der Parkplatz am
Sangerhauser Weg. Das Bezirksamt befindet sich mit den zuständigen Stellen in Abstimmung
zur möglichen Ausweisung weiterer Parkflächen, damit an einzelnen Tagen im Jahr
Parkflächen bei hoher Auslastung des Britzer Gartens erschlossen werden können. Die
Zuwegung in Richtung Britzer Garten bleibt selbstverständlich erhalten. Weitere Details zur
Verkehrsführung sind im Laufe der weiteren Planungen zu klären, wobei die Einschätzungen
der Anrainer einbezogen werden.
Zu 4:
Der Standort der Unterkunft weist in unmittelbarer Umgebung in Neukölln und Tempelhof-
Schöneberg derzeit eine angespannte Schulplatz- und Kitasituation auf. Das Bezirksamt wird
sicherstellen, dass alle Kinder, die in der Unterkunft wohnen, auch unterrichtet werden – ggf.
an weiter entfernten Schulen. Dazu befindet sich Bezirksamt in engen Abstimmungen mit der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Gegenwärtig liegen dem Bezirksamt noch
keine Informationen darüber vor, wie viele schulpflichtige Kinder künftig in die geplante
Unterkunft einziehen werden. Bei der Suche nach einem Kita-Platz werden Familien bei Bedarf
durch die Bezirksämter Neukölln und Tempelhof-Schöneberg beraten. Darüber hinaus setzt
sich das Bezirksamt dafür ein, dass die Schaffung von Räumen für Angebote direkt in der
geplanten Einrichtung Berücksichtigung finden. Darunter fallen die Anlage von ausreichenden
Spielmöglichkeiten für Kinder sowie die Vorhaltung von ausreichend, eventuell Zielgruppen
getrennten Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen, die auch für Betreuungs-, Beratungs- und
Schulungszwecke (z.B. Deutschkurse) durch soz. Träger oder Initiativen genutzt werden
können.
Zu 5:
Die anrainenden Kleingartenanlagen sind dauerhaft geschützt. Die Kolonie Friedland 3 ist als
Dauerkleingarten im Wege eines Bebauungsplans planungsrechtlich geschützt. Die beiden
Kolonien Kurt Pöthig sowie Heimaterde sind über den Flächennutzungsplan geschützt. Der
dauerhafte Schutz der Kleingartenanlagen steht nicht zur Debatte.
Es gilt das gesprochene Wort!
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister