Fragesteller: Christian Hohmann
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/196/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Bienenstandorte gibt es wo im Bezirk?
2. Bei wie vielen der Bienenstandorte handelt es sich um private Imkereien?
3. Unterhält der Bezirk eigene Imkereien bzw. pflegt er Bienenstandorte?
4. Gab es vor der aktuellen Seuche in den letzten Jahren vergleichbaren Krankheitsbefall bei in den Neuköllner Bienenstandorten (wenn ja, bitte nach Krankheiten und Jahren aufschlüsseln)?
5. Gibt es für Fälle von Krankheitsbefall in den Bienenstandorten ein Notfallmanagement-Programm des Bezirksamts?
6. Plant das Bezirksamt weitergehende Maßnahmen als die Einrichtung von Sperrgebieten in den betroffenen Bienenstandorten?
7. Plant das Bezirksamt ein Präventionsprogramm, um künftig Seuchen in den Bienenstandorten zu vermeiden (wenn ja, inwiefern; Falls nein, weshalb)?
8. Gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen seitens des Bezirksamts, für einen Ausbau der Bienenstandorte im Bezirk?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/196/XXI vom 01.06.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann ,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Bezirk Neukölln sind ca. 400 Bienenstandorte amtlich registriert, die sich in der Fläche des Gesamtbezirk verteilen. Darüber hinaus ist ein Anteil nicht registrierter Bienenhaltungen anzunehmen.
Zu 2.:
Die veterinärrechtliche Registrierungspflicht und das resultierende Bienenregister unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen privaten und gewerblichen Bienenhaltungen. Überwiegend erfolgte die Registrierung durch natürliche Personen.
Zu 3.:
Eine Anzeige der Bienenhaltung durch das Bezirksamt Neukölln ist nicht registriert.
Zu 4.:
Seit 2014 wurden im Bezirk wiederkehrend Verdachts- und Ausbruchsfälle der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Zu 5.:
Grundsätzlich erfolgen bei Verdacht oder Feststellung anzeigepflichtiger Tierseuchen unverzüglich amtstierärztliche Maßnahmen zur epidemiologischen Ermittlung und ggf. zur Bekämpfung der betreffenden Tierseuchen. Damit einhergehend erfolgt eine organisatorische Anpassung und anlassbezogen eine Aufgaben Priorisierung im Fachbereich VetLeb.
Im Fall der anzeigepflichtigen Bienenseuchen besteht, im Gegensatz z.B. zur Tollwut oder der Geflügelpest, kein zoonotisches Potential. d.h. es existiert kein Risiko einer Ansteckungsmöglichkeit oder gesundheitlicher Schaden der Bevölkerung.
Zu 6.:
Die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Sperrbezirken um und einhergehenden Restriktionen für die betroffenen Bienenhaltungen sind selbstverständlich nur ein Bestandteil der amtstierärztlichen Aufgaben. So erfolgen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen aller Bienenstandorte im Sperrbezirk. Auch wurde amtstierärztlich verfügt, dass alle Bienenhalter und Bienenhalterinnen im Sperrbezirk Ihre Kontaktangaben des Bienenregisters überprüfen und Völkerzahlen aktualisieren müssen.
Zu 7.:
Die amtstierärztliche Überwachung der Bienenhaltungen erfolgt von der Ermittlung von bisher nicht erfasster Bienenstandorte, der Registrierung, der Überwachung des Verbringens von Bie- nen innerhalb Berlins bis zum innergemeinschaftlichen Handel (z.B. Bienenköniginnen, Paketbienen, etc.) und der Verdachtsabklärung und Ausbruchsbekämpfung. Sie hat somit prinzipiell immer eine präventive Ausrichtung. Auch die Stärkung der Kommunikation zur Sensibilisierung und Aufklärung der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie der Bevölkerung beim Thema der Tiergesundheit und Tierseuchenprophylaxe ein wichtiges Ziel. Amtstierärztliche Bescheinigungen zum Verbringen von Bienenvölkern aus dem Bezirk werden ausschließlich auf Grundlage einer mikrobiologischen Untersuchung von Futterkranzproben ausgestellt.
Tierhalterinnen und Tierhaltern können und müssen gesetzlich jeden Verdacht einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei der Veterinäraufsicht anzeigen, woraufhin eine amtstierärztliche Überprüfung und Ermittlung durchgeführt wird.
Im Land Berlin existieren seit Jahren verschiedenen Angebote für Bienenhalterinnen und –halter auf freiwilliger Basis Probenmaterial an das Landesinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf einzusenden. Die Untersuchungskosten werden durch das Land subventioniert und liegen bei ca. 8-16 €/6 Bienenvölker.
Zu 8.:
Diesbezüglich liegen dem Fachbereich VetLeb keine Informationen vor.
Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat