Einladungspolitik der Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/614/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Kenntnis hat das BA über die Einladungspolitik der vom Bezirk mitfinanzierten Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen?

2. In welchem Umfang werden Vertreter der BVV Neukölln, des BA sowie anderer demokratisch legitimierter Gremien zu Premieren eingeladen?

3. Hat das BA Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien die Auswahl der eingeladenen Gäste bei Premieren oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen der Neuköllner Oper erfolgt?

4. Gibt es nach Kenntnis des BA interne Leitlinien, Konzepte oder informelle Regelungen zur Einladung von Gästen?

5. Wurde dem BA in der Vergangenheit bekannt, dass einzelne politische Gruppierungen, Mandatsträger oder gesellschaftliche Gruppen von Einladungen ausgeschlossen wurden?

6. Falls Frage 5 bejaht wird: Welche Gründe sind dem BA hierfür bekannt und wie bewertet das BA diese Praxis?

7. Inwiefern sieht das BA bei sich eine Verantwortung, bei öffentlich geförderten Kultureinrichtungen auf eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Einladungspolitik hinzuwirken?

8. Plant das BA Maßnahmen oder Gespräche mit der Neuköllner Oper, um Transparenz und Gleichbehandlung bei Einladungen grundsätzlich sicherzustellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/614/XXI vom 26.03.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das BA hat keine Kenntnisse über die Einladungspolitik der Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen. Die Neuköllner Oper ist ein eingetragener Verein und dem Bezirksamt in Hinblick auf die Einladungspolitik nicht rechenschaftspflichtig. 

Zu 2.: 

Es ist dem Bezirksamt nicht bekannt, in welchem Umfang Vertreter der BVV Neukölln, des BA sowie anderer demokratisch legitimierter Gremien zu Premieren eingeladen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Saal lediglich über ca. 200 Sitzplätze verfügt. 

Zu 3.: 

Das BA hat keine Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien die Auswahl der eingeladenen Gäste bei Premieren oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen der Neuköllner Oper erfolgt. 

Zur Erläuterung: Veranstaltungshäuser laden zu Premieren Multiplikator*innen ein, mit dem Ziel, das Haus bei den folgenden Veranstaltungen möglichst auslasten zu können. 

Zu 4.: 

Es gibt keine Kenntnisse, ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. 

Zu 5.: 

Dem Bezirksamt ist nichts dergleichen bekannt. 

Zu 6.: 

Entfällt. 

Zu 7.: 

Die Einladungspolitik obliegt den Kultureinrichtungen. 

Zu 8.: 

Nein, das BA sieht hier keinen Handlungsbedarf. 

Janine Wolter, Bezirksstadträtin

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