Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/460/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wie viele Fälle illegaler Müll- oder Sperrmüllablagerungen wurden im Umfeld der BSR-Recyclinghöfe im Bezirk Neukölln in den Jahren 2023, 2024 und bisher im Jahr 2025 jeweils registriert?
- Welches Müllvolumen (in Kubikmetern oder Tonnen) umfassten die illegalen Ablagerungen jeweils in den genannten Jahren?
- Wie sieht der Prozess zur Beseitigung der illegalen Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe konkret aus (Ablauf, Zuständigkeiten, beteiligte Institutionen)?
- Welche Gesamtkosten entstanden dem Bezirk Neukölln in den vergangenen drei Jahren jeweils durch die Beseitigung illegaler Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe?
- Wie viele Bußgeldverfahren wurden in den Jahren 2023, 2024 und bisher 2025 im Zusammenhang mit illegaler Müllablagerung vor den Recyclinghöfen im Bezirk Neukölln eingeleitet und wie viele Bußgelder wurden tatsächlich verhängt?
- Welche Maßnahmen zur Prävention und Täterabschreckung hat das Bezirksamt Neukölln bisher konkret getroffen, um illegale Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe zu verhindern?
- Plant das Bezirksamt Neukölln die Einführung oder Intensivierung gezielter Videoüberwachung an bekannten Ablagerungsorten, um illegale Müllablagerungen künftig effektiver verhindern und ahnden zu können?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/460/XXI vom 21.10.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Bezirk Neukölln existiert lediglich der BSR Recyclinghof in der Gradestraße. Seit 2023 wurden in dessen Umfeld 759 illegale Müllablagerungen registriert, 46 davon in der Cafeastraße.
Zu 2.:
Hierzu liegen dem Ordnungsamt keine Daten der BSR vor.
Zu 3.:
Im Ordnungsamt eingehende Beschwerden und Meldungen zu Müllablagerungen werden zuständigkeitshalber über das Fachverfahren „Ordnungsamt Online“ zur weiteren Veranlassung digital an die BSR weitergeleitet. Die Verantwortung liegt ab diesem Moment bei der BSR, die Mandant im Fachverfahren ist.
Zu 4.:
Dem Bezirk sind in den vergangenen drei Jahren keine Kosten entstanden, da die Zuständigkeit bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben liegt. Die Kosten werden werden nicht durch die Bezirksämter getragen.
Zu 5.:
2024: 4 Anzeigen mit einem Gesamtvolumen von ca. 11 m³
2025: 2 Anzeigen mit einem Gesamtvolumen von 9,2 m³
Eine Auswertung zu den Bußgeldhöhen ist aus technischen Gründen (derzeit) nicht möglich.
Zu 6.:
Das Bezirksamt Neukölln hat in den vergangenen Jahren (2022-2024) mehrere konkrete Maßnahmen zur Prävention und Abschreckung gegen illegale Müllablagerungen im Umfeld des Recyclinghofes umgesetzt.
Unter anderem:
1. Informationskampagnen
Verteilung von Informationsflyern zur Aufklärung von richtiger korrekter Müllentsorgung und möglichen Bußgeldern bei illegalen Ablagerungen
KA/460/XXI
Präventions-/Aufklärungsarbeiten in Zusammenarbeit mit Schulen, Quartiersmanagement und lokalen Initiativen.
2. Medienpräsenz
Mehrfache Berichtserstattung im Fernsehen, Radio und auf Social Media.
Beteiligung bei stadtweiten Kampagnen
3. Überwachung und Abschreckung
Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt, auch im Umfeld des Recyclinghofes.
Zu 7.:
Das ASOG Berlin bietet hierfür keine Rechtsgrundlage.
Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat