Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/425/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen wurden nach Jahren aufgeschlüsselt in den Jahren 2022 und 2023 registriert?
- Welche externen Stellen oder Behörden waren an der Feststellung der Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen beteiligt?
- Gibt es aktuell weitere Verfahren oder Prüfungen, die potenziell weitere Nachzahlungen erwarten lassen?
- Wie hoch schätzt das Bezirksamt das finanzielle Risiko für zukünftige Nachzahlungen ein?
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit 2022 ergriffen, um eine nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen zu vermeiden?
- Gibt es personelle Konsequenzen oder disziplinarische Maßnahmen in Zusammenhang mit den verantwortlichen, die die betroffenen Honorarverträge seitens des Bezirksamtes unterzeichnet haben?
- Welche Kosten sind dem Bezirksamt externe rechtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Honorarverträgen augeschlüsselt nach Jahren seit 2021 entstanden?
- Welche Schulungen oder Weiterbildungen für die Mitarbeiter des Bezirksamts zu diesem Thema gab es in den Jahren 2022 und 2023?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/425/XXI vom 27.03.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2022 einen bestandskräftigen Bescheid, im Jahr 2023 zwölf bestandskräftige Bescheide mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung erlassen.
Zu 2.:
Nach § 7a SGB IV stellt die Deutsche Rentenversicherung den Erwerbsstatus fest.
Zu 3.:
Ja.
Zu 4.:
Die Höhe wird abhängig vom Prüfergebnis sein.
Zu 5.:
Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.
Zu 6.:
Ja, es gibt in diesem Zusammenhang disziplinarische Maßnahmen.
Zu 7.:
Keine.
Zu 8.:
Keine. Die bestehenden rechtlichen Hinweise für die rechtssichere Ausgestaltung für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags werden als umfänglich und ausreichend eingeschätzt.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister