Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/445/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wann soll die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Räumlichkeiten des Simeon-Pflegeheims in Betrieb genommen werden?
- Wie viele Personen sollen dort maximal untergebracht werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Belegung?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine einseitige Belegung durch alleinreisende Männer zu verhindern?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und deren Interessen zu berücksichtigen?
- Ist eine dauerhafte Nutzung als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber geplant, oder gibt es alternative Konzepte für das Gebäude?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/445/XXI vom 27.03.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die das Bezirksamt nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat zu den Fragen 1,2 und 5 zugeliefert. Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
LAF: Das Objekt ist noch nicht übergeben. Ein Übergabetermin wurde noch nicht finalisiert. Nach der Übergabe werden ungefähr drei Monate gerechnet bevor die Unterkunft in Betrieb genommen werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass im Sommer 2025 die ersten Menschen einziehen werden. Vorerst wird der Landesbetrieb LFG-B den Betrieb übernehmen.
Zu 2.:
LAF: Die Maximalkapazität liegt bei 305. Die Belegung richtet sich nach dem Unterbringungsbedarf.
Zu 3.:
Es ist nicht geplant, explizite Zielgruppen dort unterzubringen.
Zu 4.:
Die Sicherheit und das Einhalten der Hausordnung in der Unterkunft werden durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Jede Unterkunft des LAF verfügt über ein Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und dem zuständigen Polizeiabschnitt entwickelt wird. Dazu zählen unter anderem ein Wachschutz zur Durchsetzung der Hausordnung, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie Maßnahmen zur Wahrung eines positiven öffentlichen Ansehens der Einrichtung.
Gespräche mit der Polizei Berlin haben ergeben, dass es statistisch keinen signifikanten Anstieg an Straftaten in unmittelbarer Nähe von Geflüchteteneinrichtungen gibt.
Seit Beginn des Jahres steht die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung im Austausch mit diversen Institutionen im umliegenden Sozialraum. In diesem Rahmen wurden Fragen und Anliegen der Anwohner*innen, die an die Stadtteilkoordination bzw. das Quartiersmanagement herangetragen wurden, durch die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung beantwortet.
Über alle weiteren Schritte zur Eröffnung werden die Stadtteilkoordination Reuterkiez und das Quartiersmanagement Donaustraße-Nord von der Koordinierungsstelle auf dem Laufenden gehalten.
Zu 5.:
Das Mietobjekt ist langfristig zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft des LAF für die Unterbringung Geflüchteter geplant.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister